Pressemeldung essemeldung

Pressemeldung
20.02.2017
Fachverband Biogas fordert signifikante
Nachbesserungen bei der Düngeverordnung
++ Entwurf der Düngeverordnung beendet Spekulationen ++ Hauptgeschäftsführer
Hauptgeschäftsfü
Dr. Claudius da Costa Gomez kritisiert pauschale Regelungen und UngleichbehandUngleichb
lung ++ Verordnung verhindert
dert geschlossene
g
Nährstoffkreisläufe ++
+
Freising. Der Fachverband Biogas e.V. kritisiert Teile des am Freitag veröffentlichten überarbeiteten
Entwurfs zur Düngeverordnung. Grundsätzlich sei das Ende der Debatte, die allen Beteiligten mehr
Sicherheit bei der künftigen Betriebsplanung bietet,
bietet zwar begrüßenswert und die Versorgung mit sausa
berem Wasser elementar wichtig. Dennoch bedauert der Hauptgeschäftsführer des Fachverbandes,
Dr. Claudius da Costa Gomez,, dass manche Anpassungen zu pauschal formuliert wurden. So zum
Beispiel die geforderte Lagerkapazität
pazität von neun Monaten, wenn nicht ausreichend eigene Flächen für
die Ausbringung der anfallenden
den Gülle bzw. Gärprodukte zur Verfügung stehen
en. Bei Biogasanlagen
steht diese Fläche in den meisten
ten Fällen zur Verfügung – wird aber der Biogasanlage rechtlich nicht
zugeordnet. „Da Biogasanlagen
lagen in der Regel gewerblich sind, der Betrieb dahinter aber landwirtschaftlandwirtschaf
lich, gehören die Flächen rein rechtlich nicht zur Biogasanlage“, erklärt da
a Costa Gomez.
Gomez Ähnlich verhalte es sich mit Pachtflächen oder Flächen
Fl
von Substratlieferanten, auf denen das Gärprodukt aus
der Biogasanlage als hochwertigen
gen Dünger
Dü
ausgebracht wird. „Diese bislang
ng geschlossenen KreisläuKreislä
fe dürfen nicht zerstört und müssen mit entsprechenden Regelungen berücksichtigt werden!“, fordert
da Costa Gomez.
Auch die im Entwurf festgeschriebene pauschale Obergrenze von 170 kg Stickstoff aus organischen
Düngemitteln, die pro Hektar und Jahr ausgebracht werden dürfen, sei „praxisfern
praxisfern und geht nicht auf
die Standortgegebenheiten ein.“ Bislang bezog sich diese Grenze auf Stickstoff tierischen Ursprungs.
In Zukunft
unft soll auch pflanzlicher Stickstoff mit einberechnet werden. „Das bedeutet für AnlagenbetreiAnlagenbetre
ber, die Energiepflanzen vergären, eine
ein große Herausforderung“, erklärt da Costa Gomez.
Gomez Diese neue
Vorgabe mache es vielen Akteuren der Biogasbranche nahezu
nahe unmöglich, die anfallenden GärprodukGä
te sinnvoll in geschlossene Nährstoffkreisläufe einzubringen. Dabei liegt gerade
erade im EnergiepflanzenEnergi
anbau der Bedarf
darf an Stickstoff häufig über 170 kg pro Hektar. Auf Hochertragsstandorten zuweilen bei
260 kg, auf Grünland
and bei bis zu 400 kg.
kg
In der Konsequenz hieße dies für den Landwirt, dass er den Stickstoffbedarf seiner Energiepflanzen
mit teurem und energieintensiv erzeugtem Mineraldünger ausgleichen muss - und im Gegenzug die
vorhandenen Gärprodukte nicht ausbringen
ausbringen darf. „Das kann doch nicht im Sinne einer nachhaltigen
Landwirtschaft sein“, sagt da
a Costa Gomez.
Gomez
Der große Vorteil von Biogas ist – neben der klimaneutralen Strom- und Wärmeerzeugung – die Kreislaufwirtschaft, in der die Anlagen betrieben werden. Der Nährstoffbedarf, den die Energiepflanzen zum
Wachsen benötigen, erhalten sie aus dem Gärprodukt, das nach der Vergärung im Fermenter übrig
bleibt. Dieser Bedarf ist nicht immer gleich hoch. In begründeten Ausnahmefällen darf der Landwirt
daher die festgeschriebene Obergrenze überschreiten, sofern gesichert ist, dass der zusätzliche DünDü
ger von der Pflanze aufgenommen wird. Diese so genannte „Derogation“ gilt uneingeschränkt nur für
Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft – also Gülle aus dem Stall.
Bei Biogasdünger
dünger sieht der Entwurf eine zusätzliche Beschränkung auf Grünland und mehrjährige
Futterflächen vor – und das, obwohl die Pflanzenverfügbarkeit der Nährstoffe von vergorenem MateriMater
al sogar besser ist. „Der Fachverband Biogas fordert eine Gleichstellung der
der Dünger“, betont da Costa
Gomez. Hierzu zählt auch die Gleichstellung fester Gärprodukte mit Festmist. Es ist wenig nachvollnachvol
ziehbar, warum viele Sonderregelungen für Festmist vorgesehen sind, die nicht für feste Gärprodukte
mit ähnlichen
lichen Eigenschaften gelten sollen.
soll
Der überarbeitete Entwurf geht nun ins Bundesratsverfahren und soll noch im März verabschiedet
werden - und bereits in diesem Jahr in Kraft treten.
treten Auch hier sieht da
a Costa Gomez dringenden
Pressemeldung
Handlungsbedarf
darf und fordert „Augenmaß beim Vollzug“. Mit der neuen Nährstoffobergrenze sowie
den strengeren Sperrfristen kommen herausfordernde Anpassungen auf die Biogasanlagen zu. „Es ist
unrealistisch, alle Anforderungen so kurzfristig zu erfüllen, da der Anbau bereits mit der Aussaat im
vorherigen Herbst festgelegt wurde“,
wurde mahnt der Hauptgeschäftsführer. „Auch neue
eue Lagerbehälter lassen sich nicht so schnell planen und bauen - ganz abgesehen davon, dass die Genehmigung lange
dauert.“
Kurzinfo Fachverband Biogas e.V.
Der Fachverband Biogas e.V. vertritt die Biogasbranche im Dachverband der Erneuerbaren Energien, dem BunBu
desverband Erneuerbare Energie (BEE) e.V. Mit rund 4.900 Mitgliedern ist er Europas größte InteressenvertreInteressenvertr
tung der Biogasbranche. Der Fachverband Biogas e.V. setzt sich bundesweit ein für Hersteller und Anlagenbauer
Anl
sowie landwirtschaftliche und industrielle Biogasanlagenbetreiber.
www.biogas.org
Kontakt:
Fachverband Biogas e.V.
Andrea Horbelt
Pressesprecherin
Tel. 0 81 61/98 46 63
Mail: [email protected]
Fachverband Biogas e.V.
Alexander Knebel
Pressesprecher Politik
Tel. 030/2758 179 21
Mail: [email protected]