Pressemeldung 20.02.2017 Fachverband Biogas fordert signifikante Nachbesserungen bei der Düngeverordnung ++ Entwurf der Düngeverordnung beendet Spekulationen ++ Hauptgeschäftsführer Hauptgeschäftsfü Dr. Claudius da Costa Gomez kritisiert pauschale Regelungen und UngleichbehandUngleichb lung ++ Verordnung verhindert dert geschlossene g Nährstoffkreisläufe ++ + Freising. Der Fachverband Biogas e.V. kritisiert Teile des am Freitag veröffentlichten überarbeiteten Entwurfs zur Düngeverordnung. Grundsätzlich sei das Ende der Debatte, die allen Beteiligten mehr Sicherheit bei der künftigen Betriebsplanung bietet, bietet zwar begrüßenswert und die Versorgung mit sausa berem Wasser elementar wichtig. Dennoch bedauert der Hauptgeschäftsführer des Fachverbandes, Dr. Claudius da Costa Gomez,, dass manche Anpassungen zu pauschal formuliert wurden. So zum Beispiel die geforderte Lagerkapazität pazität von neun Monaten, wenn nicht ausreichend eigene Flächen für die Ausbringung der anfallenden den Gülle bzw. Gärprodukte zur Verfügung stehen en. Bei Biogasanlagen steht diese Fläche in den meisten ten Fällen zur Verfügung – wird aber der Biogasanlage rechtlich nicht zugeordnet. „Da Biogasanlagen lagen in der Regel gewerblich sind, der Betrieb dahinter aber landwirtschaftlandwirtschaf lich, gehören die Flächen rein rechtlich nicht zur Biogasanlage“, erklärt da a Costa Gomez. Gomez Ähnlich verhalte es sich mit Pachtflächen oder Flächen Fl von Substratlieferanten, auf denen das Gärprodukt aus der Biogasanlage als hochwertigen gen Dünger Dü ausgebracht wird. „Diese bislang ng geschlossenen KreisläuKreislä fe dürfen nicht zerstört und müssen mit entsprechenden Regelungen berücksichtigt werden!“, fordert da Costa Gomez. Auch die im Entwurf festgeschriebene pauschale Obergrenze von 170 kg Stickstoff aus organischen Düngemitteln, die pro Hektar und Jahr ausgebracht werden dürfen, sei „praxisfern praxisfern und geht nicht auf die Standortgegebenheiten ein.“ Bislang bezog sich diese Grenze auf Stickstoff tierischen Ursprungs. In Zukunft unft soll auch pflanzlicher Stickstoff mit einberechnet werden. „Das bedeutet für AnlagenbetreiAnlagenbetre ber, die Energiepflanzen vergären, eine ein große Herausforderung“, erklärt da Costa Gomez. Gomez Diese neue Vorgabe mache es vielen Akteuren der Biogasbranche nahezu nahe unmöglich, die anfallenden GärprodukGä te sinnvoll in geschlossene Nährstoffkreisläufe einzubringen. Dabei liegt gerade erade im EnergiepflanzenEnergi anbau der Bedarf darf an Stickstoff häufig über 170 kg pro Hektar. Auf Hochertragsstandorten zuweilen bei 260 kg, auf Grünland and bei bis zu 400 kg. kg In der Konsequenz hieße dies für den Landwirt, dass er den Stickstoffbedarf seiner Energiepflanzen mit teurem und energieintensiv erzeugtem Mineraldünger ausgleichen muss - und im Gegenzug die vorhandenen Gärprodukte nicht ausbringen ausbringen darf. „Das kann doch nicht im Sinne einer nachhaltigen Landwirtschaft sein“, sagt da a Costa Gomez. Gomez Der große Vorteil von Biogas ist – neben der klimaneutralen Strom- und Wärmeerzeugung – die Kreislaufwirtschaft, in der die Anlagen betrieben werden. Der Nährstoffbedarf, den die Energiepflanzen zum Wachsen benötigen, erhalten sie aus dem Gärprodukt, das nach der Vergärung im Fermenter übrig bleibt. Dieser Bedarf ist nicht immer gleich hoch. In begründeten Ausnahmefällen darf der Landwirt daher die festgeschriebene Obergrenze überschreiten, sofern gesichert ist, dass der zusätzliche DünDü ger von der Pflanze aufgenommen wird. Diese so genannte „Derogation“ gilt uneingeschränkt nur für Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft – also Gülle aus dem Stall. Bei Biogasdünger dünger sieht der Entwurf eine zusätzliche Beschränkung auf Grünland und mehrjährige Futterflächen vor – und das, obwohl die Pflanzenverfügbarkeit der Nährstoffe von vergorenem MateriMater al sogar besser ist. „Der Fachverband Biogas fordert eine Gleichstellung der der Dünger“, betont da Costa Gomez. Hierzu zählt auch die Gleichstellung fester Gärprodukte mit Festmist. Es ist wenig nachvollnachvol ziehbar, warum viele Sonderregelungen für Festmist vorgesehen sind, die nicht für feste Gärprodukte mit ähnlichen lichen Eigenschaften gelten sollen. soll Der überarbeitete Entwurf geht nun ins Bundesratsverfahren und soll noch im März verabschiedet werden - und bereits in diesem Jahr in Kraft treten. treten Auch hier sieht da a Costa Gomez dringenden Pressemeldung Handlungsbedarf darf und fordert „Augenmaß beim Vollzug“. Mit der neuen Nährstoffobergrenze sowie den strengeren Sperrfristen kommen herausfordernde Anpassungen auf die Biogasanlagen zu. „Es ist unrealistisch, alle Anforderungen so kurzfristig zu erfüllen, da der Anbau bereits mit der Aussaat im vorherigen Herbst festgelegt wurde“, wurde mahnt der Hauptgeschäftsführer. „Auch neue eue Lagerbehälter lassen sich nicht so schnell planen und bauen - ganz abgesehen davon, dass die Genehmigung lange dauert.“ Kurzinfo Fachverband Biogas e.V. Der Fachverband Biogas e.V. vertritt die Biogasbranche im Dachverband der Erneuerbaren Energien, dem BunBu desverband Erneuerbare Energie (BEE) e.V. Mit rund 4.900 Mitgliedern ist er Europas größte InteressenvertreInteressenvertr tung der Biogasbranche. Der Fachverband Biogas e.V. setzt sich bundesweit ein für Hersteller und Anlagenbauer Anl sowie landwirtschaftliche und industrielle Biogasanlagenbetreiber. www.biogas.org Kontakt: Fachverband Biogas e.V. Andrea Horbelt Pressesprecherin Tel. 0 81 61/98 46 63 Mail: [email protected] Fachverband Biogas e.V. Alexander Knebel Pressesprecher Politik Tel. 030/2758 179 21 Mail: [email protected]
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