AwSV gefährdet Biogasnutzung aus Gülle und Abfall

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22. Juli 2015
AwSV gefährdet Biogasnutzung
aus Gülle und Abfall
+++ EU-Notifizierungsverfahren für AwSV eingeleitet +++ Änderungswünsche des
Landwirtschaftsministeriums bleiben unberücksichtigt +++ Fachverband Biogas
befürchtet Existenzgefährdung für bestehende Biogasanlagen +++
Freising. Für die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
(AwSV) wurde am 22. Juli das Notifizierungsverfahren bei der EU eingeleitet. Damit ist
abzusehen, dass die umstrittene Verordnung wohl Anfang des kommenden Jahres in Kraft
tritt – mit weitreichenden Folgen auch und besonders für Biogasanlagen-Betreiber.
Am Inhalt der bereits im Mai vergangenen Jahres vom Bundesrat verabschiedeten AwSV hat
sich trotz massiver Kritik aus dem Landwirtschaftsministerium nichts mehr geändert.
Landwirtschaftsminister Christian Schmidt konnte sich mit seinen Forderungen nicht
durchsetzen, dass landwirtschaftliche Betriebe die sogenannte JGS-Anlagen unterhalten
(Einrichtungen zur Lagerung und Behandlung von Jauche, Gülle und Sickersäften), nicht
unter die AwSV fallen.
Mit In-Kraft-Treten der AwSV wird für alle JGS-Anlagen in Zukunft unter anderem eine
Fachbetriebspflicht eingeführt, nach der nur noch Fachfirmen Baumaßnahmen durchführen
dürfen. Zudem werden Leckageerkennungen gefordert.
Neben all diesen Vorgaben, die auch bestehende Anlagen betreffen, müssen
Biogasanlagen, die Substrate landwirtschaftlicher Herkunft einsetzen, zusätzlich die
Umwallung der Anlagen sicher stellen und künftig eine Lagerkapazität von neun Monaten
nachweisen. Beides ist nach dem Willen des Gesetzgebers innerhalb von fünf Jahren
umzusetzen.
„Besonders die sich abzeichnende unterschiedliche Mindestlagerkapazität von
Biogasanlagen gegenüber landwirtschaftlichen Betrieben macht uns Sorgen, weil die
dadurch entstehenden finanziellen Verpflichtungen Biogasanlagenbetreiber in große
Existenzprobleme führt“, mahnt Dr. Claudius da Costa Gomez, Hauptgeschäftsführer des
Fachverbandes Biogas. „Das wird bestehende Biogasanlagen extrem belasten und neue,
aus Klimaschutzgründen besonders sinnvolle güllevergärende Anlagen, würden vermutlich
gar nicht erst gebaut“, erklärt der Agraringenieur.
Denn gerade Gülleanlagen müssten aufgrund des großen verarbeiteten Volumens sehr viel
Geld für neue Behälter in die Hand nehmen. Noch schärfere Vorschriften sind für
Abfallvergärungsanlagen vorgesehen, die zukünftig doppelwandig und mit Leckanzeige
ausgeführt sein müssen. Besonders betroffen wären demnach Gülle- und
Abfallvergärungsanlagen. „Es würden also genau die Anlagen in den Ruin getrieben, die
gesellschaftlich gewollt sind und ja heute schon ihren Klimabeitrag leisten. Wie vor diesem
Hintergrund die Klimaziele der Bundesregierung erreicht werden sollen, ist fraglich“,
kommentiert da Costa Gomez die sich abzeichnenden Gesetzesänderungen.
Der Fachverband Biogas e.V. fordert daher ein Beratungs- und Investitionsförderprogramm,
das Landwirte und Behörden dabei unterstützt, die neuen Auflagen sach- und praxisgerecht
umzusetzen.
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Kurzinfo Fachverband Biogas e.V.
Der Fachverband Biogas e.V. vertritt die Biogasbranche im Dachverband der Erneuerbaren Energien,
dem Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) e.V. Mit rund 4.800 Mitgliedern ist er Europas größte
Interessenvertretung der Biogas-Branche. Der Fachverband Biogas e.V. setzt sich bundesweit ein für
Hersteller und Anlagenbauer sowie landwirtschaftliche und industrielle Biogasanlagenbetreiber.
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