Kontrollschild(er) verloren oder gestohlen, was nun? (PDF, 1 Seite

www.stva.zh.ch
8036 Zürich
Tel. 058 811 30 00
Fax 058 811 30 01
8408 Winterthur
Tel. 058 811 20 00
Fax 058 811 20 01
8105 Regensdorf
Tel. 058 811 50 00
Fax 058 811 50 01
8340 Hinwil
Tel. 058 811 40 00
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8180 Bülach
Tel. 058 811 90 00
Fax 058 811 90 01
8303 Bassersdorf
Tel. 058 811 60 00
Fax 058 811 60 01
Unsere Schalteröffnungszeiten
Montag und Dienstag:
07.15 bis 17.00 Uhr
Mittwoch bis Freitag:
07.15 bis 16.00 Uhr
Kontrollschild(er) verloren oder gestohlen, was nun ?
1. Polizei
Verlust
eines Schildes
(von einemPaar)
Sie melden den Verlust
einer schweizerischen
Polizeistelle.
2. Meldung an uns
3. Anfertigung
Anschliessend melden Sie uns den Verlust.
Das Kontrollschild wird für Sie neu angefertigt, der Polizeirapport ist bei
Fahrten mitzuführen.
Sie erhalten einen
Polizeirapport.
Sie werden durch uns
schriftlich
benachrichtigt, sobald
Sie das Kontrollschild
abholen können.
4. Abholung
Sie übergeben uns
den Polizeirapport
und erhalten das
Kontrollschild.
Die Anfertigung dauert ca.
drei Wochen.
Anschliessend melden Sie uns den Verlust/Diebstahl.
Verlust von
einem:
–
–
–
–
Motorradschild
Anhängerschild
Händlerschild
Mofaschild
Diebstahl
Kontrollschild(er)
Eine Neuanfertigung ist nicht möglich, da die alte Kontrollschildnummer
im Fahndungsregister der Polizei ausgeschrieben wird. Es sind neue
Kontrollschilder zu beantragen.
Sie melden den
Verlust/Diebstahl einer
schweizerischen
Polizeistelle.
Sie erhalten einen
Polizeirapport.
Dazu benötigen Sie:
–
Fahrzeugausweis im Original
–
Versicherungsnachweis, welchen Sie bei Ihrer Versicherung
beantragen (wird uns elektronisch übermittelt)
–
Polizeirapport
–
Allenfalls das noch vorhandene Schild
Es besteht kein Anspruch auf gleichwertigen Ersatz.
Ausschreibungsdauer im Fahndungsregister:
–
Diebstahl Kontrollschild(er):
–
Diebstahl Kontrollschild(er) und Fahrzeug:
–
Verlust:
Hinweise
Wiederaufgefundene Kontrollschild(er) sind dem
Strassenverkehrsamt oder der Polizei abzugeben.
Wurden bereits neue Schilder zugeteilt, können
diese mit einem neuen Versicherungsnachweis
und dem Fahrzeugausweis gebührenpflichtig
ausgetauscht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer
Internetseite www.stva.zh.ch/schilder
10 Jahre
15 Jahre
5 Jahre
Die rechtliche Grundlage bildet das Strassenverkehrsgesetz (SVG), die Verkehrszulassungsverordnung (VZV) und die Chauffeurzulassungsverordnung (CZV). Die vorliegende Publikation geht auf die am häufigsten gestellten Fragen ein. Aus diesen Informationen kann kein Recht abgeleitet
werden. Weitere Details sowie die aktuellen Gebühren erfahren Sie auf unserer Internetseite. Änderungen und Rechte bleiben vorbehalten. Zur besseren Lesbarkeit verwenden wir männliche Personenbezeichnungen, selbstverständlich sind damit auch immer weibliche Personen gemeint.
ZMB019KSVL201703