www.stva.zh.ch 8036 Zürich Tel. 058 811 30 00 Fax 058 811 30 01 8408 Winterthur Tel. 058 811 20 00 Fax 058 811 20 01 8105 Regensdorf Tel. 058 811 50 00 Fax 058 811 50 01 8340 Hinwil Tel. 058 811 40 00 Fax 058 811 40 01 8180 Bülach Tel. 058 811 90 00 Fax 058 811 90 01 8303 Bassersdorf Tel. 058 811 60 00 Fax 058 811 60 01 Unsere Schalteröffnungszeiten Montag und Dienstag: 07.15 bis 17.00 Uhr Mittwoch bis Freitag: 07.15 bis 16.00 Uhr Kontrollschild(er) verloren oder gestohlen, was nun ? 1. Polizei Verlust eines Schildes (von einemPaar) Sie melden den Verlust einer schweizerischen Polizeistelle. 2. Meldung an uns 3. Anfertigung Anschliessend melden Sie uns den Verlust. Das Kontrollschild wird für Sie neu angefertigt, der Polizeirapport ist bei Fahrten mitzuführen. Sie erhalten einen Polizeirapport. Sie werden durch uns schriftlich benachrichtigt, sobald Sie das Kontrollschild abholen können. 4. Abholung Sie übergeben uns den Polizeirapport und erhalten das Kontrollschild. Die Anfertigung dauert ca. drei Wochen. Anschliessend melden Sie uns den Verlust/Diebstahl. Verlust von einem: – – – – Motorradschild Anhängerschild Händlerschild Mofaschild Diebstahl Kontrollschild(er) Eine Neuanfertigung ist nicht möglich, da die alte Kontrollschildnummer im Fahndungsregister der Polizei ausgeschrieben wird. Es sind neue Kontrollschilder zu beantragen. Sie melden den Verlust/Diebstahl einer schweizerischen Polizeistelle. Sie erhalten einen Polizeirapport. Dazu benötigen Sie: – Fahrzeugausweis im Original – Versicherungsnachweis, welchen Sie bei Ihrer Versicherung beantragen (wird uns elektronisch übermittelt) – Polizeirapport – Allenfalls das noch vorhandene Schild Es besteht kein Anspruch auf gleichwertigen Ersatz. Ausschreibungsdauer im Fahndungsregister: – Diebstahl Kontrollschild(er): – Diebstahl Kontrollschild(er) und Fahrzeug: – Verlust: Hinweise Wiederaufgefundene Kontrollschild(er) sind dem Strassenverkehrsamt oder der Polizei abzugeben. Wurden bereits neue Schilder zugeteilt, können diese mit einem neuen Versicherungsnachweis und dem Fahrzeugausweis gebührenpflichtig ausgetauscht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Internetseite www.stva.zh.ch/schilder 10 Jahre 15 Jahre 5 Jahre Die rechtliche Grundlage bildet das Strassenverkehrsgesetz (SVG), die Verkehrszulassungsverordnung (VZV) und die Chauffeurzulassungsverordnung (CZV). Die vorliegende Publikation geht auf die am häufigsten gestellten Fragen ein. Aus diesen Informationen kann kein Recht abgeleitet werden. Weitere Details sowie die aktuellen Gebühren erfahren Sie auf unserer Internetseite. Änderungen und Rechte bleiben vorbehalten. Zur besseren Lesbarkeit verwenden wir männliche Personenbezeichnungen, selbstverständlich sind damit auch immer weibliche Personen gemeint. ZMB019KSVL201703
© Copyright 2024 ExpyDoc