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Rechte für alleinerziehende Eltern auf ein selbstbestimmendes Leben
Von: Sven Schlieder aus: 09127 Chemnitz
An: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss in: Deutschland
Zeichnungsfrist bis: 13.08.2017
Wenn ein Gericht einem Elternteil das/die Kind/er zugesprochen hat, wird es - so sollte man denken - seine Gründe nach reiflicher Prüfung
haben. Dann darf im Ergebnis der andere Elternteil das Leben des alleinerziehenden Elternteils nicht mehr einschränken. Wenn der
alleinerziehende Elternteil somit aufgrund einer neuen besseren Arbeit, Arbeitslosigkeit oder aufgrund einer neuen Lebenspartnerschaft
sich räumlich verändern will, dann kann der andere Elternteil dies dem Alleinerziehenden zukünftig nicht mehr verwehren. Das Ziel muss
sein, dass der Alleinerziehende der die Hauptlast der täglichen Sorge um das/die Kinder trägt nicht auch noch den Verlust des eigenen
Lebens und eigenen Identität haben darf. Sie/Er muss auch weiterhin über sein eigenes Leben vollständig und uneingeschränkt
bestimmen können! Ein Kind darf kein Grund mehr sein, dass das eigene Leben des Alleinerziehende/r bis zu Volljährigkeit der Kinder
von der Entscheidungswilligkeit, der Laune und dem Egoismus des anderen Elternteils abhängig gemacht wird. Deswegen muss dem
Alleinerziehenden wieder das Recht und die Pflicht über sein eigenes Leben uneingeschränkt bestimmen zu dürfen zurückgegeben
werden!
Begründung:
Alleinerziehende Mütter und alleinerziehende Väter können derzeit kein eigenes Leben mehr ohne Zustimmung des anderen Elternteils führen. Sie sind damit der Entscheidungswilligkeit,
der Laune und dem Egoismus des anderen Elternteils ausgeliefert. Will ein Alleinerziehende/r umziehen, so braucht sie/er die Zustimmung des anderen Elternteils, selbst wenn sie/er nur
die Straßenseite wechseln will. Dies führt aktuell zu sehr viel Willkür, da der andere Elternteil dem Alleinerziehenden alles derzeit verwehren und ihm in jeder Art und Weise das Leben
unerträglich machen kann. Selbst wenn der Alleinerziehende Arbeitslos wird und wegen z.B. einer neuen Arbeit umziehen will und muss, dann braucht er wegen dem Kind die Zustimmung
des anderen Elternteils. Verwehrt dies der andere Elternteil, so endet der Alleinerziehende – wenn er keine neue Arbeit im Wohnumkreis findet – sich in der Sozialhilfe wieder, obwohl sie/er
hätte Arbeiten können. Hier stellt sich die Frage, warum der Alleinerziehende sich beruflich nicht ohne Zustimmung des anderen Elternteils entwickeln darf, und der andere Elternteil dies
uneingeschränkt kann?
Sollte sie/er eine neue Partnerschaft eingehen und ein neues Kind dazukommen, so muss der neue Partner zu dem Alleinerziehenden ziehen. Dies aktuell auch, wenn der neue Partner
finanziell dadurch deutlich einbüßen und die Familienkasse damit deutlich eingeschränkt würde. In dem Zusammenhang muss gefragt werden, warum der neue Partner finanziell etwas
aufgeben muss, wenn der andere Elternteil des Kindes aus der vorherigen Beziehung dem Alleinerziehenden alles verwehren will? Der neue Partner hat mit der Sache im Grundsatz aus
der Vergangenheit nichts zu tun und kann damit auch nicht zur Kasse geben werden. Am Ende bleibt, dass dem Alleinerziehenden der Neustart in eine neue glückliche Beziehung/Zukunft
aktuell extrem schwer bis unmöglich vom anderen Elternteil gemacht werden kann. Ein neues Kind aus der neuen Partnerschaft würde hier ebenfalls extrem drunter Leiden, obwohl dieses
neue Kind ebenfalls in keinem Zusammenhang mit dem anderen Elternteil aus der vorherigen Partnerschaft steht. Hier stellt sich ebenfalls die Frage, warum muss das neue Kind unter der
Willkür des vorherigen Elternteils ebenfalls leiden?
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Rechte für alleinerziehende Eltern auf ein selbstbestimmendes Leben
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