Kleine Anfrage 5606

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode
Drucksache
16/14271
16.02.2017
Kleine Anfrage 5606
der Abgeordneten Ursula Doppmeier CDU
Betreuung von Kindern unter drei Jahren in Kindertagesstätten
Zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist eine gute Betreuung von Kindern
in Kindertagesstätten besonders wichtig. Nach dem Regierungswechsel 2010 hat die
Landesregierung eine Revision des Kinderbildungsgesetzes beschlossen. Die erste
Revisionsstufe trat am 1. August 2011 in Kraft. Hierdurch wurde besonders der
Personalschlüssel für die U3-Betreuung durch zusätzliche Personalkraftstunden verbessert.
Es ist daher von Interesse, zu resümieren, wie sich die U3-Betreuung seit dem verbessert hat.
Daraus ergeben sich folgende Fragen:
1.
Wie viele Kinder unter drei Jahren wurden zum 01.08.2010 in Kindertagesstätten
betreut? (Bitte nach Bezirksregierungen aufschlüsseln.)
2.
Wie viele Kinder unter drei Jahren wurden zum 01.08.2016 in Kindertagesstätten
betreut? (Bitte nach Bezirksregierungen aufschlüsseln.)
3.
Wie viele Eltern mit Kindern unter drei Jahren haben sich bis zum 01.08.2010 für einen
Kindergartenplatz angemeldet, konnten jedoch nicht aufgenommen werden? (Bitte nach
Bezirksregierungen aufschlüsseln.)
4.
Wie viele Eltern mit Kindern unter drei Jahren haben sich bis zum 01.08.2016 für einen
Kindergartenplatz angemeldet, konnten jedoch nicht aufgenommen werden? (Bitte nach
Bezirksregierungen aufschlüsseln.)
5.
Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um die U3-Betreuung zu verbessern?
Ursula Doppmeier
Datum des Originals: 06.02.2017/Ausgegeben: 16.02.2017
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