LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14271 16.02.2017 Kleine Anfrage 5606 der Abgeordneten Ursula Doppmeier CDU Betreuung von Kindern unter drei Jahren in Kindertagesstätten Zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist eine gute Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten besonders wichtig. Nach dem Regierungswechsel 2010 hat die Landesregierung eine Revision des Kinderbildungsgesetzes beschlossen. Die erste Revisionsstufe trat am 1. August 2011 in Kraft. Hierdurch wurde besonders der Personalschlüssel für die U3-Betreuung durch zusätzliche Personalkraftstunden verbessert. Es ist daher von Interesse, zu resümieren, wie sich die U3-Betreuung seit dem verbessert hat. Daraus ergeben sich folgende Fragen: 1. Wie viele Kinder unter drei Jahren wurden zum 01.08.2010 in Kindertagesstätten betreut? (Bitte nach Bezirksregierungen aufschlüsseln.) 2. Wie viele Kinder unter drei Jahren wurden zum 01.08.2016 in Kindertagesstätten betreut? (Bitte nach Bezirksregierungen aufschlüsseln.) 3. Wie viele Eltern mit Kindern unter drei Jahren haben sich bis zum 01.08.2010 für einen Kindergartenplatz angemeldet, konnten jedoch nicht aufgenommen werden? (Bitte nach Bezirksregierungen aufschlüsseln.) 4. Wie viele Eltern mit Kindern unter drei Jahren haben sich bis zum 01.08.2016 für einen Kindergartenplatz angemeldet, konnten jedoch nicht aufgenommen werden? (Bitte nach Bezirksregierungen aufschlüsseln.) 5. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um die U3-Betreuung zu verbessern? Ursula Doppmeier Datum des Originals: 06.02.2017/Ausgegeben: 16.02.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de
© Copyright 2024 ExpyDoc