LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13589 25.11.2016 Kleine Anfrage 5374 des Abgeordneten Frank Herrmann PIRATEN "Darknets" und die Nutzung von Anonymisierungsdiensten Die Landesregierung möchte gegen Kriminalität in sog. "Darknets" vorgehen, insbesondere gegen Online-Marktplätze. Dabei dienen viele sog. "Darknets", wie beispielsweise das Anonymisierungsnetzwerk Tor, legalen Zwecken, wie beispielsweise der Verschleierung der eigenen IP-Adressen. Da die Polizei bei Recherchen im Internet über IP-Adressen des Landes erkennbar ist, stellt sich die Frage, inwieweit die Polizei sich durch Anonymisierungsdienste vor Ausspähung schützt. Wenn eine Polizeidienststelle regelmäßig Suchmaschinen wie Google nutzt, gewinnt das Unternehmen über die Suchbegriffe ein sehr genaues Profil über die aktuellen Ermittlungen und Fahndungen, auch über Web- und Werbetracking auf unterschiedlichen Webseiten. Zudem bietet sich für illegale Onlinedienste die Möglichkeit, die Polizei anhand ihrer IP-Adressen gezielt auszusperren oder der Polizei einen individuellen, legalen Webseiteninhalt auszuliefern. Aus diesen Gründen nutzt z.B. das amerikanische FBI den Anonymisierungsdienst Tor, um sich zum einen vor dem Ausspähen polizeilicher Ermittlungen durch Dritte zu schützen und zum anderen, um unerkannt im Netz ermitteln zu können. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche Polizeibehörden in NRW schützen sich durch die Nutzung von Anonymisierungsdiensten vor einem Informationsabfluss an Dritte? 2. Inwiefern betreibt das Land eigene Anonymisierungsdienste? 3. Welchen Polizisten steht ein solch sicherer Internetzugang zur Verfügung? (bitte aufschlüsseln nach Behörde und Anzahl) 4. Welche weiteren Maßnahmen ergreift die Polizei in NRW, um sich bei Ermittlungen im Netz vor Tracking und Ausspähung zu schützen? Datum des Originals: 24.11.2016/Ausgegeben: 25.11.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode 5. Für welche Fälle gibt es konkrete Dienstanweisungen für Ermittlungsbehörden in NRW Anonymisierungsdienste im Internet zu nutzen? (bitte aufschlüsseln nach Behörde und Fall-Art) Frank Herrmann 2 Drucksache 16/13589
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