Anlage IV/1 EG Angebotsaufforderung VOL-EG Abfallwirtschaftsbetrieb München, Postfach 500140, 80971 München Vergabeart: Offenes Verfahren Nicht offenes Verfahren Verhandlungsverfahren Die Bekanntmachung wurde im Supplement zum Amtsblatt der EU veröffentlicht Ablauf der Angebotsfrist: Ablauf der Bindefrist: 23.03.2015, 10:00 Uhr 30.06.2015 Ort/Zimmer: Telefon: 089/ 233-31414 Georg-Brauchle-Ring 29 Zimmer München, Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (AA/VOL-EG) Aktenzeichen: Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber/ Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung: Annahme, Sortierung und ordnungsgemäße und schadlose Verwertung von Alttextilien und Altschuhen Anlagen: Bewerbungsbedingungen (BB/VOL-EG) vom 01.03.1988, Stand: 01.05.2010 Angebotsschreiben (Ang/VOL-EG) -fach 1-fach Verzeichnis Unternehmererklärung (Unt/VOL-EG) Verpflichtungserklärung (V/VOL-EG) 1-fach Besondere Vertragsbedingungen (BV-VOL) 1-fach Merkblatt für die Hinterlegung von Sicherheiten -fach Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZV-VOL) vom 01.03.1988, Stand: 01.05.2010 Leistungsbeschreibung -fach Hinweise für Download 1-fach 1-fach Eigenerklärungen 3-fach Technische Vertragsbedingungen: -fach 1-fach -fach -fach Sehr geehrte Damen und Herren, es ist beabsichtigt, die in beiliegenden Vergabeunterlagen beschriebenen Leistungen zu vergeben im Namen und für Rechnung der Landeshauptstadt München, Abfallwirtschaftsbetrieb München, Georg-Brauchle-Ring 29, D-80992 München Auskünfte werden erteilt, nicht beigefügte Vergabeunterlagen können eingesehen werden: Georg-Brauchle-Ring 29, Zimmer: 720, Frau Müller werktags (außer Samstag) Telefon: 089/ 233-31414 Mo, Do + Fr in der Zeit von 8:00 bis 15:00 Uhr bitte wenden! VHBM-VOL/Anlage IV/1 EG Stand: 05/10 Seite 2 01. Nicht beigefügte Vergabeunterlagen *): Bewerbungsbedingungen (BB/VOL-EG) vom 01.03.1988, Stand: 01.05.2010 Besondere Vertragsbedingungen (BV-VOL) Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZV-VOL) vom 01.03.1988, Stand: 01.05.2010 *) liegen bereits vor bzw. können im Internet unter: http://www.awm-muenchen.de/ausschreibungen/aktuelle-ausschreibungen.html eingesehen werden. 02. Unterteilung in Lose vorgesehen: ja nein Es können Angebote für ein Los, Lose, ein/mehrere/alle Los(e) abgegeben werden. 03. Nebenangebote sind zugelassen: nein Nebenangebote sind zugelassen für: die Gesamtleistung für folgende Teilleistungen (Positionen, Abschnitte, Fachlose): Die Mindestbedingungen für Nebenangebote sind in der Leistungsbeschreibung, , genannt. 04. Ein für Vergabeunterlagen erhobener Betrag wird nicht erstattet. 05. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote schriftlich oder per Telefax zurückgezogen werden. 06. Bis zum Ablauf der Bindefrist sind Sie an Ihr Angebot gebunden. Falls der Zuschlag nicht auf Ihr Angebot erteilt werden soll, erhalten Sie eine Benachrichtigung nach § 101a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). 07. Falls Sie bereit sind, die Leistung zu übernehmen, werden Sie gebeten, beiliegendes Angebotsschreiben nebst Anlagen ausgefüllt und unterschrieben in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an die umseitig bezeichnete Stelle einzusenden oder dort abzugeben. Der Umschlag ist außerdem mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und der Angabe „Angebot für ...“ (Bezeichnung der Leistung und Aktenzeichen der ausschreibenden Stelle) bzw. mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und beiliegendem Aufkleber zu versehen. Beiliegendes Angebotskuvert ist zu verwenden. 08. Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, D-80534 München, Tel.: (089) 2176-2411, Fax (089) 2176-2847 09. Abwicklung im Verhandlungsverfahren: Die Abwicklung in verschiedenen, aufeinander folgenden Phasen zur Begrenzung der Zahl der Angebote ist nicht beabsichtigt beabsichtigt, die entsprechenden Auswahlkriterien sind in der Leistungsbeschreibung, , genannt. 10. Kriterien für die Auftragserteilung: Das wirtschaftlichste Angebot bezüglich: Preis % % % % % % Eine Gewichtung kann nicht angegeben werden, die Kriterien sind in der Reihenfolge ihrer Bedeutung aufgelistet. Die Kriterien für die Auftragserteilung sind in der Leistungsbeschreibung, , genannt. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag gez. Weiß Verwaltungsrat VHBM-VOL/Anlage IV/1 EG Stand: 05/10 Hinweise zur Leistungsbeschreibung und zur Angebotsabgabe (siehe auch Bewerbungsbedingungen) • Fragen zu den Vergabeunterlagen sind schriftlich, per Fax (089/233-31176) oder EMail ([email protected]) an den AWM bis spätestens 10 Werktage vor Ablauf der Angebotsfrist zu richten. Verbindliche Antworten werden als Konkretisierungen zur Leistungsbeschreibung unter der Internetadresse www.awm-muenchen.de/ausschreibungen/aktuelleausschreibungen.html bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. • Angebote, die unter Zugrundelegung eigener Vertragsbedingungen abgegeben werden oder sonstige Änderungen an den Vertragsunterlagen enthalten, müssen ausgeschlossen werden. • Alle zu leistenden Unterschriften müssen eigenhändig erfolgen (elektronische oder eingescannte Unterschriften etc. sind nicht gültig). • Das Angebotsschreiben und die Leistungsbeschreibung erhalten Sie in doppelter Ausfertigung. Jeweils ein Exemplar hiervon ist ausgefüllt und zusammen mit den sonstigen geforderten Unterlagen an den AWM zurückzuschicken. Das zweite Exemplar ist für Ihre Unterlagen bestimmt. • Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben im Angebot jeweils die Mitglieder zu benennen, sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigte Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Mit dem Angebot ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftragsgeber gesamtschuldnerisch haften. Die Erklärung ist von allen Mitgliedern der Gemeinschaft zu unterschreiben. Es ist unzulässig, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bewerber ein Angebot abzugeben. Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Bieter an verschiedenen Bietergemeinschaften beteiligt. • Es ist darauf zu achten, dass die Leistungen nicht zu eigenen Geschäftsbedingungen angeboten werden (z.B. auch nicht auf der Rückseite des Briefpapiers), da dies zum Ausschluss des Angebotes führt. Anlage IV/3 EG Angebotsschreiben VOL-EG Name und Anschrift des Bieters (Firmenstempel) Landeshauptstadt München Abfallwirtschaftsbetrieb München Vergabebüro Georg-Brauchle-Ring 29 Vergabeart: Offenes Verfahren Nicht offenes Verfahren Verhandlungsverfahren D-80992 München Ablauf der Angebotsfrist: 23.03.2015, 10:00 Uhr Ort/Zimmer: Ablauf der Bindefrist: 30.06.2015 Georg-Brauchle-Ring 29 Zimmer 326 Sachbearbeiter/in des Bieters: Name, Tel.: Datum: Angebot für Leistungen (Ang/VOL-EG) Aktenzeichen: Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber/ Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung: Annahme, Sortierung und ordnungsgemäße und schadlose Verwertung von Alttextilien und Altschuhe A) Vertragsbestandteile gemäß § 1 VOL/B: Leistungsbeschreibung Besondere Vertragsbedingungen (BV-VOL) Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZV-VOL), Stand: 01.05.2010 Technische Vertragsbedingungen: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Fassung 2003 Pläne/Zeichnungen: B) Anlagen, die soweit zutreffend, dem Angebotsschreiben beigefügt sind: Verzeichnis Unternehmerleistungen (Unt/VOL-EG) Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen (V/VOL-EG) Verzeichnis und Erklärung betr. Bietergemeinschaft (vgl. Bewerbungsbedingungen Nr. 6) bitte wenden! VHBM-VOL/Anlage IV/3 EG Stand: 05/10 Seite 2 1. 2. Ich/Wir biete(n) die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von uns eingesetzten Preisen an. An mein/unser Angebot halte ich mich/halten wir uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden. Alle Geldbeträge sind in der Währungseinheit Euro angegeben Falls eine Prüfung des angebotenen Preises nach der Verordnung PR-Nr.: 30/53 (in der jeweils geltenden Fassung) die Unzulässigkeit des Preises ergibt, gilt als Angebotspreis der preisrechtlich zulässige Preis. 3. Erklärung 3.1 Ich/Wir werde(n) gemäß § 4 Nr. 4 VOL/B die Leistungen selbst und/oder durch die Unternehmen ausführen, die ich/wir im Formblatt Unt/VOL-EG benannt habe(n). Mir/Uns ist bekannt, dass nach Vertragsschluss mit einer Zustimmung zur Übertragung von Leistungen an andere Unternehmen nicht gerechnet werden kann. Soweit eine Sicherheitsleistung verlangt ist, erkläre(n) ich/wir, dass ich/wir vom Merkblatt für die Hinterlegung von Sicherheiten bei der Landeshauptstadt München Kenntnis genommen habe(n) und erkenne(n) die Hinterlegungsbedingungen für die von mir/uns ggf. zu erbringenden Sicherheitsleistungen an. 3.2 3.3 3.4.1 Ich/Wir versichere/versichern, dass das Angebot ohne Preisabsprache (wettbewerbsbeschränkende Maßnahme gem. Nr. 8 BB/VOL-EG) zustande gekommen ist. Ich/Wir erkläre/n, dass ich/wir wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften weder mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden bin/sind noch ein Straf- oder Bußgeldverfahren gegen mich/uns anhängig ist. Den Einsatz von Nachunternehmern mache ich/machen wir davon abhängig, dass diese eine gleichartige Erklärung abgeben. 3.4.2 Ich/Wir erkläre(n), dass wir die Voraussetzungen unter Ziff. 3.4.1 nicht erfüllen. Um dennoch am Wettbewerb teilnehmen zu können lege(n) ich/wir eine Erklärung nach Nr. 9 BB/VOL-EG bei. 3.5 Mit der Abgabe des Angebotes erkläre(n) ich mich/wir uns einverstanden, dass durch die Landeshauptstadt München Angaben über Firmenname und -anschrift an Presseorgane anlässlich der Fertigstellung des Bauvorhabens oder bei ähnlichen Anlässen weitergegeben werden dürfen. Hier ankreuzen, falls Sie nicht damit einverstanden sind, dass Ihr Firmenname und Ihre Firmenanschrift Presseorganen mitgeteilt werden. Eine Benachteiligung ist mit der Verweigerung des Einverständnisses nicht verbunden. Ich bin/Wir sind damit einverstanden, dass die Daten des Angebotes zu Auswertungszwecken in einem automatisierten Verfahren verarbeitet werden. 3.6 3.7 3.8 3.9 Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebotsschreiben meinen/unseren Ausschluss aus diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann. Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass ein von mir/uns gewährtes Skonto nur gewertet werden kann, wenn es sich auf alle Zahlungen erstreckt und die Zahlungsfrist mindestens 21 Tage beträgt. *) Sofern ich/wir eine andere Regelung wünschen, haben wir dies gesondert angegeben. *) siehe Nr. 2 (5) BB/VOL-EG Die nachstehende Unterschrift gilt für alle Teile des Angebotes, dazu gehören auch die auf Seite 1 aufgeführten Vertragsbestandteile (A) und Anlagen (B). Ich/wir erklären, dass ich/wir alle diese Teile des Angebotes kenne(n) und anerkenne(n). Auch wenn ich/wir eine selbstgefertigte Kurzfassung der Leistungsbeschreibung abgebe(n), wird mit der Unterschrift die vom Auftraggeber verfasste Urschrift der Leistungsbeschreibung als alleinverbindlich anerkannt. Ort, Datum, Stempel und Unterschrift Wird das Angebotsschreiben an dieser Stelle nicht unterschrieben, muss das Angebot zwingend von der Wertung ausgeschlossen werden. VHBM-VOL/Anlage IV/3 EG Stand: 05/10 Datum: 30.01.2015 Telefon 233 - 31414 Telefax 233 - 31176 Barbara Müller [email protected] VR - V Abfallwirtschaftsbetrieb München Verwaltung und Recht Vergabestelle 7, Hoheitliche Aufgaben Leistungsbeschreibung 1. Allgemeines Die Landeshauptstadt München, Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) betreibt ein stadtweites Sammelsystem über bodenentleerte Depotcontainer sowie eine Sammlung in geschlossenen Abrollcontainern auf seinen 12 Wertstoffhöfen für Alttextilien/ Altschuhe (im Folgenden „Alttextilien“) und will diese einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zuführen. Die europaweite Ausschreibung im offenen Verfahren über die Annahme, Verwiegung, Sortierung und ordnungsgemäße und schadlose Verwertung der Alttextilien umfasst die Gesamtmenge von ca. 4.500 Mg/ a. Die Gesamtmenge wird in drei Lose zu je 1.500 Mg/ a aufgeteilt. 2. Vertragsgegenstand Durchzuführen ist die Annahme, Verwiegung, Sortierung und ordnungsgemäße Verwertung von Alttextilien im Zeitraum vom 01.07.2015 bis 30.06.2017. Die Landeshauptstadt München übernimmt keinerlei Garantie für Menge und Qualität der Alttextilien. Ansprüche gegen die Stadt München, die sich aus einer zu geringen oder zu hohen Bereitstellungsmenge bzw. Qualität ergeben, sind ausgeschlossen. Reklamationen hinsichtlich außergewöhnlicher schlechter Qualität (z.B. durchnässte Kleidung oder vehemente Fehlwürfe), die über das branchentypische Maß hinausgehen, sind vom Auftragnehmer unverzüglich mit Angabe von Menge und Art anzuzeigen und dem Abfallwirtschaftsbetrieb (AWM) per Foto zu dokumentieren. Ansonsten akzeptiert der AWM evtl. Abzüge bei der Vergütung nicht. 3. Qualitätssicherung Die Stadt München möchte eine qualitativ hochwertige Alttextilienverwertung betreiben. Dabei ist die Umsetzung der 5-stufigen Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der EU-Richtlinie 2008/98/EG unbedingt zu beachten. Die Wiederverwendung (Second Hand) sollte oberste Priorität haben. Außerdem muss eine stoffliche Verwertung (recycling) der nicht mehr tragfähigen Bekleidung auf dem jeweiligen Stand der Technik sichergestellt sein. Der Auftragnehmer soll sich für die Aufrechterhaltung der Verwertungsquote bei Alttextilien von mehr als 90% einsetzen. Deshalb sind für die Verwertung die Einhaltung der folgenden Kriterien, die an die Vorgaben des Dachverbandes Fair-Wertung e. V. sowie an die Leitlinien für das Textilrecycling des Fachverbands Textilrecycling im Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) e.V. angelehnt sind, verbindlich vorgeschrieben: Seite 2 Eindeutige Verantwortlichkeit Der Einsatz von Subunternehmern darf nur mit vorheriger Zustimmung des AWM erfolgen. Ordnungsgemäße Sortierung und Vermarktung Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Bei der Verwertung der Alttextilien muss sichergestellt werden, dass die abfallrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Das heißt insbesondere, dass Sortierreste gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz entsorgt werden und unbrauchbare Kleidung, textile Reste und Abfälle nicht in Container anderer Organisationen oder deren Straßensammlung zugeführt werden. Er versichert darüber hinaus, dass Arbeits- und Sozialgesetze, sowie Import- und Exportbestimmungen eingehalten werden und die Rechnungslegung korrekt erfolgt. Er versichert auch, dass keine Alttextilbehälter aufgestellt werden, ohne zuvor die entsprechende Anzeige nach § 18 KrWG vorgenommen zu haben und/oder ohne eine erforderliche Nutzungserlaubnis nach Straßen-/ und Wegerecht eingeholt zu haben. Insofern muss sich der Auftragnehmer auch verpflichten, seine möglicherweise im Stadtgebiet illegal aufgestellten Behälter zu entfernen. Umfassende Transparenz und Kontrolle Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Transparenz und Kontrolle bei der Sortierung, Verwertung und Vermarktung. Damit Zweck und Verwendung der verwerteten Alttextilien transparent werden, sind die überlassenen Mengen und ihre Vermarktung zu dokumentieren. Dabei sind folgende Angaben zu machen: • Darstellung des Betriebs der Sortierung und Vorlage eines lückenlosen Konzepts über alle Schritte der Vermarktung/ Verwertung der Alttextilien unter Angabe der Anteile für Wiederverwendung (Second Hand), Recycling (stoffliche Verwertung), sonstige Verwertung und Beseitigung der Reste • Jährliche Angabe der im Betrieb des Verwerters erzielten Verwertungsquoten, aufgeschlüsselt nach Wiederverwendung (Second Hand), Recycling (stoffliche Verwertung), sonstige Verwertung und Beseitigung der Reste • Jährliche Abnahmebestätigung des/der jeweiligen Endabnehmer(s) für alle übernommenen Alttextilien und des Endabnehmers für die Restabfälle. Der Auftragnehmer gestattet einem Beauftragten des AWM vor Auftragsvergabe und im Verlauf der Leistungsausführung Zutritt und Einsicht in alle relevanten Anlagen- und Betriebsteile einschließlich der durchgeführten Dokumentationen. Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb kann der AWM nur mit Betrieben zusammenarbeiten, die ebenfalls gem. § 56 KrWG zertifiziert sind. Damit wird sichergestellt, dass Transport, Sortierung und Verwertung der Alttextilien ordnungsgemäß erfolgen und die Entsorgung der Reststoffe schadlos durchgeführt wird. 4. Logistik/Verwiegung Der AWM transportiert die in den Containern gesammelten Alttextilien direkt zu einer Sortieranlage oder einer behördlich genehmigten Anlieferstelle des Auftragnehmers (AN), die in einem Umkreis von 20 Kilometern Entfernung zum Münchner Marienplatz (Zentrum des Erfassungsgebietes) liegen muss. Sollte der Bieter nicht über eine Alttextiliensortieranlage/ sonstige Anlieferstelle im o.g. Gebiet verfügen, muss ein genehmigter Umladeplatz in einem Umkreis von 20 Kilometern Entfernung zum Münchner Marienplatz (Zentrum des Erfassungsgebietes) angeboten werden. Seite 3 Eine Verwiegung des angelieferten Materials auf einer geeichten Lkw-Waage muss an der jeweiligen Annahmestelle möglich sein. Bei jeder Verwiegung ist ein Wiegeschein zu erstellen. Folgende Angaben müssen unbedingt auf dem Wiegeschein sein: • • • • • • • • • • • • Name der Entsorgungsanlage Datum der Verwiegung ID-Nummer und amtliches Kennzeichen des Anlieferfahrzeuges Herkunft der Alttextilien (Tournummer/ Wertstoffhof) Abfallart gem. Europäischem Abfallkatalog (EAK) und AVV-Nummer Adresse des Rechnungs-/Vergütungsempfängers (Abfallwirtschaftsbetrieb München) Uhrzeit der Einfahrts- und Uhrzeit der Ausfahrtsverwiegung Wiegeschein-Nummer Bei einer Waagen-EDV die lfd. Nummer des Datensatzes gemäß Eichgesetz Brutto-/Tara- und Nettogewicht Kraffahrer Eine offene Bemerkungszeile für einen Ausdruck von Daten gemäß Angaben der Kraftfahrer Die angelieferte Menge ist immer mit einer Einfahrts- und Ausfahrtsverwiegung zu ermitteln. Eine „Einmalverwiegung“ mit einem hinterlegten Leergewicht ist nicht zulässig. Bei einem Ausfall der Waagen-EDV sind handschriftlich ausgestellte Wiegescheine an die Fahrer zu übergeben. Die Ersatzwiegescheine müssen ebenfalls die o.g. Angaben enthalten. Nachträglich erstellte Wiegescheine sind entsprechend zu kennzeichnen (z.B. „Wiegescheine nachträglich erstellt“). Eine Anlieferung muss Montag bis Freitag von 07.00 – 17.00 Uhr möglich sein. Ebenso müssen bei Bedarf nach vorheriger Absprache spätere Anlieferungen oder Anlieferungen am Samstag möglich sein (z.B. in Feiertagswochen). Bei der Verwiegung ist auftragnehmerseits eine Rückverwiegung ohne längere Wartezeiten sicherzustellen. Seitens des AN ist je Annahmestelle ein Ansprechpartner mitzuteilen. Weiterhin ist sicher zu stellen, dass der AN bei planmäßigen Schließungen/Revisionen dies dem AWM rechtzeitig mitteilt (mindestens 48 Stunden vorher). Bei unvorhergesehenen Störungen ist eine sofortige und umgehende Mitteilung per Fax an den AWM erforderlich. Nach Abschluss des Vertrages wird der AWM die zuständigen Mitarbeiter benennen. Geordnete Hofverhältnisse für die Anlieferung gemäß geltenden Arbeitssicherheits- und Arbeitsschutzregelungen müssen durch den AN sichergestellt werden, insbesondere übersichtliche Verkehrsführung am Hof, ausreichende Beleuchtung, ebener, befestigter Grund für LKW und sichere Befahrbarkeit auch bei winterlichen Verhältnissen. Die Rangierfläche muss ausreichen groß sein, damit ein gefahrloses Rangieren möglich ist. Die allgemein anerkannten Arbeitsschutzrichtlinien und Unfallverhütungsvorschriften müssen eingehalten werden. Der AN räumt dem AG die Möglichkeit ein, den Anlieferbereich vor Auftragsvergabe zu besichtigen. Die Anlieferung der Alttextilien erfolgt mit handelsüblichen Abrollkipperfahrzeugen mit Recyclingladekran (zulässiges Gesamtgewicht 26.000 kg und Fahrzeuglänge ca. 11 m) in 30 m³ Abrollbehältern. Die Entleerung der Abrollbehälter erfolgt durch Abkippen. Der Anlieferbereich muss daher ausreichend hoch (mind. 7m) und komplett überdacht sein, damit die Alttextilien bei jeglichen Witterungsverhältnissen geschützt sind. Der Bereich für den Alttextilienannahme umfasst ca. _______________ m². Die lichte Höhe im Anlieferbereich beträgt ________________________m. Seite 4 In Ausnahmefällen erfolgt die Anlieferung der Alttextilien mit einem Lkw-Kofferaufbau (zulässiges Gesamtgewicht 12.000 kg) mit Ladebordwand, die Entleerung erfolgt hierbei von Hand durch Mitarbeiter des AWM. Der Gefahrenübergang erfolgt mit Einfahrt auf das Gelände der Anlieferstelle. 5. Abrechnung Der Auftragnehmer weist auf der Grundlage der abnahmefähigen Fassung der Wiegescheine monatlich die Erlösgutschrift aus. Zahlungsziel ist hierbei 30 Tage ab Eingang beim AWM. 6. Nachweise und Unterlagen Folgende Nachweise bzw. Angaben sind im Rahmen der Ausschreibung seitens der Bieter zu erbringen und den Angebotsunterlagen beizufügen (abschließende Liste gemäß § 9 Abs.4 VOL/A EG). Fehlende Unterlagen sind auf Verlangen fristgerecht nachzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe der Angebotswertung die in den Eigenerklärungen benannten Unterlagen ergänzend zu fordern. Für Leistungen, die von einem Subunternehmer erbracht werden, sind die entsprechenden Nachweise des Subunternehmers vorzulegen. Technische Leistungsfähigkeit 1. Eigenerklärung „Genehmigungen“ (siehe Anlage) über das Vorliegen sämtlicher erforderlichen Genehmigungen bezüglich der Alttextiliensortieranlage, ggf. des Umschlagplatzes/ der Anlieferstelle oder ggf. eines Zwischenlagers unter Angabe der jeweiligen jährlichen Verarbeitungskapazitäten. Diese Eigenerklärung beinhaltet auch die Zusicherung, dass bei einer Verbringung der Ware ins Ausland, die Vorschriften zur Notifizierung und alle weiteren Anforderungen erfüllt werden. 2. Falls sich die Anlieferstelle nicht im Eigentum des Bieters befindet, muss der Bieter auch die Verfügungsgewalt über die Anlieferstelle dem AWM nachweisen (z.B. Vorlage eines Mietvertrages) 3. Angabe der für den Auftragsfall zur Verfügung stehenden freien Sortierkapazität zum 01.07.2015 4. Angabe der Gesamtmenge der vom Bieter in den Jahren 2012 - 2014 erfassten und aufbereiteten Menge an Alttextilien, sowie der Art und des Detailgrads der Sortierung und Verwertung (Verwertungs- und Mengenstromnachweis) 5. Transparente und lückenlose Darstellung vom Stoffeingang, evtl. des Umschlag und der Sortierung und Vorlage eines lückenlosen Verwertungskonzepts (Warenfluss- und Verwertungsschema). Auch für den endgültigen Verbleib der Sortierreste ist die Örtlichkeit/ Anschrift anzugeben. 6. Benennung von drei Referenzen mit Angabe des Auftraggebers, Ansprechpartners und Telefonnummer, aus denen hervorgeht, dass der Bieter die ausgeschriebene Leistung nach Art und Umfang bereits in der Vergangenheit erbracht hat. 7. Eigenerklärung „Qualitätssicherung“ (siehe Anlage) 8. Gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) für das Sammeln, Lagern und Aufbereiten von Alttextilien gemäß Abfallverzeichnisverordnung (AVV/Abfallschlüssel 200110 und 200111) inkl. Anlagen oder Seite 5 gleichwertiger Nachweis, dass der Bieter die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung vom 10.09.1996 (EfbV) inhaltsanalog erfüllt mit nachfolgenden Erfordernissen: • Festlegung der Verantwortungs-, Entscheidungs- u. Mitwirkungsbefugnisse (§ 3 Abs.2 EfbV) • Angabe der verantwortlichen Person(en) und ausreichende Personalstärke (§ 4 EfbV) • Führung eines Betriebstagebuches (§ 5 EfbV) • Ausreichender Versicherungsschutz (§ 6 EfbV) • Zuverlässigkeit des Betriebsinhabers (§ 8 EfbV) • Zuverlässigkeit der für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen (§ 9 EfbV) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit 9. Vorlage einer aktuellen (nicht älter als drei Monate) Bankauskunft (Angabe über die Gesamtverhältnisse, über Kreditbeurteilung und Zahlungsfähigkeit und über die Kundenverbindung/Kontoführung) Persönliche Lage des Bieters Eigenerklärung (siehe Anlage Eigenerklärung „Ausschlussgründe gem. § 6 EG VOL/A“), dass 10. die Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A nicht vorliegen; 11. in den letzten 3 Jahren keine Teilnahme an nach GWB unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden stattgefunden hat; 12. auch sonst keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen wie Unterschlagung, Untreue, Schwarzarbeit, Preisabsprachen, Vorteilsnahmen; 13. keine abfallbezogenen Strafverfahren im Laufen sind, welche insbesondere unsachgemäße Abfallbehandlung, Immissionsschutz oder Grundwassergefährdung zum Gegenstand haben; 14. auch bei ggf. beauftragten Unterauftragnehmern weder die unter 10. genannten Ausschlussgründe noch die unter 11. bis 13. genannten Verfehlungen/Straftaten vorliegen. 7. Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zulässig. 8. Wertungskriterium: Wirtschaftlichstes Angebot Unter den fachlich geeigneten Bietern wird auf das wirtschaftlichste Angebot der Zuschlag erteilt. Angebote, die sich auf Anlieferstellen beziehen, die vom Zentrum des Erfassungsgebiets (Münchener Marienplatz) weiter entfernt sind als 20 km Luftlinie werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Die Ermittlung der Entfernung erfolgt anhand von www.mg2.de/map.html. Es wird dabei die Luftlinienentfernung berücksichtigt. (siehe hierzu auch Punkt 4. , Seite 2) Seite 6 Aus Gründen der Entsorgungssicherheit erfolgt der Zuschlag für einen Bieter/ Bietergemeinschaft auf maximal zwei Lose. 9. Preisangabe Die angebotene Vergütung versteht sich inklusive aller Nebenkosten (z.B. Verwiegungs-, Sortier- evtl. Weitertransportkosten sowie Entsorgungskosten der nicht verwertbaren Reststoffe) Los 1 Ca. 1.500 Mg/a Vergütung pro Mg _____________ EURO Los 2 Ca. 1.500 Mg/a Vergütung pro Mg _____________ EURO Los 3 Ca. 1.500 Mg/a Vergütung pro Mg _____________ EURO Die Vergütungszahlung an den AWM für die Verwertung/Vermarktung der Alttextilien erfolgt derzeit ohne Umsatzsteuer. Sollte die Abfallwirtschaft durch eine Gesetzesänderung künftig steuerpflichtig werden, so erfolgen die Vergütungszahlungen an den Abfallwirtschaftsbetrieb München zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Die Preisangabe gilt fest für die gesamte Vertragslaufzeit vom 01.07.2015 – 30.06.2017. _____________________________________________________ Ort, Datum, Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Bieters Eigenerklärung „Ausschlussgründe gem. § 6 EG VOL/A“ Hiermit erklären wir folgendes: 1) Die Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A (siehe unten) haben wir zur Kenntnis genommen; sie liegen bei uns nicht vor. 2) In den letzten 3 Jahren hat keine Teilnahme an nach GWB unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden stattgefunden. 3) Es wurden auch sonst keine schweren Verfehlungen begangen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen wie Unterschlagung, Untreue, Schwarzarbeit, Preisabsprachen, Vorteilsnahmen. 4) Es sind keine abfallbezogenen Strafverfahren im Laufen, welche insbesondere unsachgemäße Abfallbehandlung, Immissionsschutz oder Grundwassergefährdung zum Gegenstand haben. 5) Sollten Unterauftragnehmer beauftragt werden, so gewährleisten wir, dass auch bei diesen weder die unter 1. genannten Ausschlussgründe noch die unter 2.bis 4.. genannten Verfehlungen / Straftaten vorliegen. ____________________________________________ Ort, Datum, Firmenstempel und Unterschrift des Bieters § 6 EG Abs. 4 VOL/A Ein Unternehmen ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist wegen: a) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), b) § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), c) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, d) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, e) § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EUBestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes, f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder g) § 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OwiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt. § 6 EG Abs. 6 VOL/A Von der Teilnahme am Wettbewerb können Bewerber ausgeschlossen werden, a) über deren Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, b) die sich in Liquidation befinden, c) die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, d) die ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt haben, e) die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung abgegeben haben. Ende der Vorschrift Eigenerklärung „Genehmigungen“ • Der Bieter versichert, dass für alle in Frage kommenden Einrichtungen, auch wenn sie nicht in seinem Eigentum stehen die erforderlichen Genehmigungen vorliegen (bitte geben Sie die Rechtsgrundlage an). Im Folgenden bitten wir, die relevanten Einrichtungen mit Anschrift zu benennen und die jährlich genehmigte Verarbeitungskapazität anzugeben. Umschlagplatz Zwischenlager Sortieranlage Sonstiges • Der Bieter versichert auch, dass bei einer Verbringung der Alttextilien ins Ausland die erforderliche(n) Notifizierunge(n) und entsprechenden weiteren Anforderungen gem. den für die Abfallverbringung geltenden Vorschriften vorliegen Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe der Angebotswertung und evtl. späteren Vertragsabwicklung die Vorlage der benannten Unterlagen ergänzend zu fordern. Unterschrift, Datum Eigenerklärung „Qualitätssicherung“ Ordnungsgemäße Sortierung und Vermarktung Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Bei der Verwertung der Alttextilien muss sichergestellt werden, dass die abfallrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Vorgaben zur Umsetzung der 5-stufigen Abfallhierarchie eingehalten werden. Das heißt auch, dass Sortierreste gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz entsorgt werden und unbrauchbare Kleidung, textile Reste und Abfälle nicht in Container anderer Organisationen oder deren Straßensammlung zugeführt werden. Er versichert darüber hinaus, dass Arbeits-und Sozialgesetze, sowie Import- und Exportbestimmungen eingehalten werden und die Rechnungslegung korrekt erfolgt. Er verpflichtet sich auch, seine möglicherweise im Stadtgebiet illegal aufgestellten Behälter zu entfernen. Der Auftragnehmer erklärt, dass er sich vom Ankauf und der Verwertung von Sammelware distanziert, wenn ihm die Kenntnis vorliegt, dass die Ware aus illegalen Sammlungen stammt oder der Ursprung der Ware nicht eindeutig ist. Umfassende Transparenz und Kontrolle Der Bieter verpflichtet sich zu Transparenz bei der Sortierung, Verwertung und Vermarktung. Damit Zweck und Verwendung der gesammelten Alttextilien transparent werden, sind die überlassenen Mengen und ihre Vermarktung zu dokumentieren und nach Rechnungsschluss dem AWM vorzulegen. Dabei sind folgende Angaben zu machen: • Jährliche Angabe der im Betrieb des Verwerters erzielten Verwertungsquoten, aufgeschlüsselt nach Wiederverwendung (Second Hand), Recycling (stoffliche Verwertung), sonstige Verwertung und Beseitigung der Reste • Jährliche Abnahmebestätigung des/der Endabnehmer(s) für alle übernommenen Alttextilien • Jährliche Abnahmebestätigung des/der Endabnehmer(s) für die Restabfälle Unterschrift, Datum Anlage IV/6 Verz. der Unternehmerleistungen VOL-EG Bieter: Datum: Verzeichnis Unternehmerleistungen (FB Unt/EU-VOL) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber/ Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung: Annahme, Sortierung und ordnungsgemäße und schadlose Verwertung von Alttextilien und Altschuhen Ergänzung zur Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Mit dem Angebot ist/sind - die Unternehmen (Nachunternehmer) zu benennen, deren Fähigkeiten sich der Bieter im Auftragsfall bedienen wird, und - der Nachweis vorzulegen, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser Unternehmen zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters, der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (sog. Verpflichtungserklärung, Muster siehe V/VOL-EG) Verzeichnis der benannten Unternehmen sowie Art und Umfang der von ihnen auszuführenden Leistungen Unternehmen 1: Name: Nachweis, Anlage Nr.: Leistungsbereich/Position Beschreibung der Teilleistung Unternehmen 2: Name: Nachweis, Anlage Nr.: Leistungsbereich/Position Beschreibung der Teilleistung Unternehmen 3: Name: Nachweis, Anlage Nr.: Leistungsbereich/Position Beschreibung der Teilleistung Bitte kopieren Sie diese Seite, falls Sie beabsichtigen, sich mehr als drei anderer Unternehmen für die Erfüllung der Leistung zu bedienen. VHBM-VOL/Anlage IV/6 EG Stand: 05/10 Anlage IV/7 EG Verpflichtungserklärung Teilleistung durch andere Unternehmer VOL-EG Bieter: Datum: Verpflichtungserklärung der Leistungen anderer Unternehmer (V/VOL-EG) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber/ Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung: Annahme, Sortierung und ordnungsgemäße und schadlose Verwertung von Alttextilien und Altschuhen Name des erklärenden Unternehmens: Wir verpflichten uns, im Falle der Auftragsvergabe an den o. g. Bieter, die im „Verzeichnis der Unternehmerleistungen“ (Unt/VOL-EG) aufgeführten Leistungen zu erbringen, für die unser Unternehmen als Leistungserbringer vom Bieter vorgesehen und eingetragen ist. Ort, Datum VHBM-VOL/Anlage IV/7 EG Stempel und Unterschrift Stand: 05/10 Anlage IV/4 Besondere Vertragsbedingungen VOL Besondere Vertragsbedingungen der Landeshauptstadt München zur Verdingungsordnung für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen (BV-VOL) für Kurzform der Leistungs-/Produktbeschreibung: Annahme, Sortierung und ordnungsgemäße und schadlose Verwertung von Alttextilien und Altschuhen Vorbemerkung: Die §§ beziehen sich auf die „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen“ (VOL/B). 1. Anschrift der Aufbau-/Anlieferungs-/Ausführungsstelle Innerhalb des Stadtgebiets München 2. Lieferfristen/Ausführungsfristen (§ 4/5) 2.1 Mit der Lieferung/Ausführung ist zu beginnen: 2.1.1 am 01.07.2015 2.1.2 unverzüglich nach Erteilung des Auftrages. 2.1.3 nach besonderer schriftlicher Aufforderung durch den Auftraggeber, die spätestens Werktage nach Auftragserteilung erfolgt. 2.2 Die Leistung ist innerhalb von Werktagen nach Beginn der Lieferung/Ausführung zu erfüllen. 2.3 Folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen: 3. Vertragsstrafen (§ 11) Eine Vertragsstrafe gemäß ZV-VOL Ziffer 24 wird nicht vereinbart vereinbart Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5 v. H. i. W. Nullkommafünf von Hundert für jede Woche, in der er in Verzug ist, aus dem Wert des Teils der Leistung zu zahlen, der nicht in Gebrauch genommen werden kann, höchstens aber 5 v. H. der Auftragssumme. bitte wenden! VHBM-VOL/Anlage IV/4 Stand: 07/08 Seite 2 4. Begrenzung des Verzugsschadens Eine vom Auftraggeber geforderte Verzugsentschädigung wird der Höhe nach auf 0,5 v. H. je vollendeter Woche, höchstens aber auf 5 v. H. des Wertes des Teils der Leistung begrenzt, der nicht rechtzeitig zweckdienlich in Gebrauch genommen werden kann; eine Vertragsstrafe ist anzurechnen. 5. Mängelansprüche (§ 14) Die Frist für Mängelansprüche beträgt, soweit von § 14 Ziffer 3 abweichend 3 Jahre. 6. Rechnungen (§ 15) Alle Rechnungen sind bei 7. Abfallwirtschaftsbetrieb München Georg-Brauchle-Ring 29, 80992 München in 3 -facher Ausfertigung einzureichen. Zahlungsbedingungen (§ 17) gem. ZV-VOL Abweichend davon wird vereinbart: 8. Sicherheitsleistungen (§ 18) 8.1 Für die vertragsmäßige Ausführung der Leistung hat der Auftragnehmer eine Sicherheit von keine 5 v. H. v. H. der Auftragssumme durch Hinterlegung von Geld oder Beibringung einer Bürgschaft zu leisten (s. a. Ziff. 40 ZV-VOL). 8.2 Für die Erfüllung der Mängelansprüche hat der Auftragnehmer nach der Abnahme eine Sicherheit von keine 5 v. H. v. H. der Abrechnungssumme zu leisten (s. a. Ziff. 41 ZV-VOL) 9. Versicherungsschutz Mit der Abgabe des Angebots erklärt der Bieter, dass für das Unternehmen ausreichender Versicherungsschutz besteht, der im Haftpflichtfall mindestens 1 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden und 500.000 Euro für Vermögensschäden abdeckt. 10. Weitere Besondere Vertragsbedingungen Der Auftragnehmer trägt hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht jegliches Risiko. 11. Weitere Vereinbarungen VHBM-VOL/Anlage IV/4 Stand: 07/08 Terminsache! Angebotsabgabe bis Montag, den 23.03.2015 10:00 Uhr Angebot über Annahme, Sortierung und ordnungsgemäße und schadlose Verwertung von Alttextilien und Altschuhen An die Landeshauptstadt München Absender (Firmenstempel) Abfallwirtschaftsbetrieb München - Vergabebüro Georg-Brauchle-Ring 29 D-80992 München Für die Abgabe des Angebotes (auch bei Postversand) diesen Aufkleber auf das Kuvert kleben
© Copyright 2024 ExpyDoc