Vorlage – zur Kenntnisnahme - Abgeordnetenhaus von Berlin

Drucksache 18/0147
08.02.2017
18. Wahlperiode
Vorlage – zur Kenntnisnahme –
Zulassung einer Ausnahme für die Nebenbeschäftigung von drei Senatsmitgliedern
Abgeordnetenhaus von Berlin
18. Wahlperiode
Seite 2
Drucksache 18/0147
Der Senat von Berlin
FK 11 – 8951/01
Tel.: 9(0)139-4081
An das
Abgeordnetenhaus von Berlin
über Senatskanzlei – G Sen –
Vorlage
zur Kenntnisnahme -
über Zulassung einer Ausnahme für die Nebenbeschäftigung von drei Senatsmitgliedern
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Der Senat legt nachstehende Vorlage dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnisnahme vor:
Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 des Senatorengesetzes (SenG) dürfen die Mitglieder des Senats
weder der Leitung noch dem Aufsichtsrat, Verwaltungsrat oder einem sonstigen Organ oder
Gremium eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören. Der Senat kann gemäß §
6 Abs. 2 Satz 1 SenG Ausnahmen zulassen, wenn die Wahl oder Entsendung im öffentlichen
Interesse liegt.
Der Senat teilt dem Abgeordnetenhaus mit, dass er für den Regierenden Bürgermeister Michael Müller, für den Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Herrn
Dr. Dirk Behrendt, und für den Bürgermeister und Senator für Kultur und Europa Dr. Klaus
Lederer eine Ausnahme für die Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH zugelassen hat.
An der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH sind die Länder Berlin, Brandenburg sowie der
Bund als Gesellschafter beteiligt.
Für die Wahrnehmung der Interessen Berlins gegenüber der Gesellschaft, die mit dem Flughafen BER das bedeutendste Infrastrukturprojekt der Region realisiert, ist es erforderlich,
dass das Land Berlin weiterhin durch den Regierenden Bürgermeister im Aufsichtsrat und
zusätzlich durch den Senator Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Herrn Dr.
Dirk Behrendt und den Bürgermeister und Senator für Kultur und Europa Dr. Klaus Lederer vertreten ist.
Der Aufsichtsrat des Unternehmens besteht wegen Überschreitung der 2000 MitarbeiterGrenze künftig aus 20 Mitgliedern, dies sind
zehn Vertreter der Anteilseigner (davon vier von Berlin benannt)
zehn Vertreter der Arbeitnehmer.
Auswirkungen auf Kosten der Privathaushalte und/oder Wirtschaftsunternehmen:
Keine
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Auswirkungen auf die Zusammenarbeit und die Zusammenführung der Länder Berlin und
Brandenburg:
Das Land Brandenburg benennt ebenfalls vier Aufsichtsratsmitglieder.
Rechtsgrundlage:
§ 6 Abs. 2 SenG.
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
Gemäß § 7 Abs. 2 SenG sind die für die Tätigkeit im Aufsichtsrat, Verwaltungsrat oder in
einer sonstigen Einrichtung an ein Mitglied des Senats gezahlten Vergütungen unverzüglich
nach Ablauf eines jeden Kalenderjahres an Berlin abzuführen, soweit sie den zulässigen
Pauschalbetrag gemäß § 6 der Verordnung über die Nebentätigkeit der Beamten übersteigen.
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Keine.
Berlin, den 31. Januar 2017
Der Senat von Berlin
Michael Müller
Regierender Bürgermeister
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