ab Wer in die Schweiz zieht, sorgt vor Vorsorge: Zuzug aus dem Ausland Zuzug aus dem Ausland Das Vorsorgesystem in der Schweiz basiert auf drei Säulen. Die staatliche Vorsorge sorgt für eine Existenzgrundlage. Die berufliche Vorsorge leistet einen Beitrag an die Beibehaltung des gewohnten Lebensstandards. Und die private Vorsorge unterstützt die individuellen Bedürfnisse. Die ersten beiden Säulen richten neben den Leistungen im Alter auch Leistungen bei Invalidität und Tod aus. Wie die zweite ist auch die dritte Säule steuer begünstigt. Sie offeriert unterschiedliche Anlageprodukte und gewährt Spielraum im Hinblick auf Ihre persönlichen Anlagepräferenzen. Das Schweizer Vorsorgesystem – getragen von drei Säulen Vorsorge in der Schweiz: drei Säulen, ein Ziel – die finanzielle Absicherung 1. Säule: staatliche Vorsorge 2. Säule: berufliche Vorsorge 3. Säule: private Vorsorge AHVAlters- und Hinter- lassenenversicherung BVGBundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge Gebundene Selbstvorsorge (3a) IV Invalidenversicherung Freie Selbstvorsorge (3b) EL Ergänzungsleistungen Existenzsicherung Fortführung der gewohnten Lebenshaltung in angemes sener Weise Zusätzliche Bedürfnisse Die 1. Säule, die staatliche Vorsorge, sorgt für eine Existenzsicherung Die 2. Säule, die berufliche Vorsorge, ermöglicht den gewohnten Lebensstandard Personen, die in der Schweiz erwerbstätig sind, müssen ab dem 1. Januar nach vollendetem 17. Lebensjahr Beiträge in die 1. Säule entrichten. Zu diesem Zweck werden 5,125 Prozent ihres Lohnes direkt abgezogen (Stand 2016). Diese Zahlung ergänzt ihr Arbeitgeber mit demselben Betrag. Ab einem jährlichen Salär von 21 150 Franken ist der Arbeitgeber verpflichtet, Ihre berufliche Vorsorge zu organi sieren (Stand 2016). Je nach Alter, Salär und Pensionskasse wird ein entsprechender Prozentsatz vom Salär abgezogen. Ihr Arbeitgeber steuert mindestens denselben Betrag bei. Die staatliche Vorsorge wird im Umlageverfahren finan ziert. Sie deckt neben den Altersleistungen auch die Risiken Invalidität und Tod ab. Die Höhe der AHV-Rente nach der Pensionierung hängt von der Anzahl der Einzahlungsjahre und von der jeweiligen Höhe der Einzahlungen ab. Für Selbstständigerwerbende werden die Beiträge nach Einkommen gestaffelt. Ab einem Erwerbseinkommen von 56 400 Franken beträgt der aktuelle Beitragssatz 9,65 Prozent auf das gesamte Einkommen (Stand 2016). Mit der beruflichen Vorsorge sparen Sie für sich persönlich, das einbezahlte Guthaben wird verzinst. Der jährlich ausgestellte Pensionskassenausweis sowie das Reglement informieren Sie über den jeweiligen Stand des Vermögens und die möglichen Leistungen im Alters-, Invaliditäts- oder Todesfall. Freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse, sogenannte Einkäufe, dürfen grundsätzlich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Damit sparen Sie Einkommenssteuern. Zuzüger, die noch nie einer Pensionskasse angehört haben, dürfen während der ersten fünf Jahre pro Jahr maximal 20 Prozent ihres versicherten Einkommens freiwillig einzah len und steuerlich geltend machen. Bei der Auszahlung können Sie Steuern sparen Mit der Eröffnung von zwei Vorsorgekonten für die Säule 3a schaffen Sie die Möglichkeit, die darauf gesparten Kapitalien im Hinblick auf die Pensionierung gestaffelt aus zahlen zu lassen. So verteilen Sie den Einkommensanstieg auf zwei Jahre, was eine allzu starke Progression verhin dert. Durch eine Verteilung der Auszahlung auf zwei Jahre brechen Sie die Progression und können Steuern sparen. Gute Idee Damit Sie vor dem Zuzug in die Schweiz Ihre Vorsorge optimal vorbereiten können, empfehlen wir Ihnen ein persönliches Gespräch mit unseren Vorsorge-Spe zialisten. Die breite Erfahrung und das Verständnis des Schweizer Vorsorgesystems bis in die Details machen sie zu wertvollen Gesprächspartnern. Sie erkennen Ihre individuellen Bedürfnisse und unterstützen Ihren «Neustart» mit Umsicht und Weitsicht. Die 3. Säule, die private Vorsorge, unterstützt die zusätzlichen Bedürfnisse Ist Ihr Einkommen quellenbesteuert, dürfen Sie trotzdem in die Säule 3a einzahlen Die private Vorsorge ist die individuelle und in Eigenverant wortung wahrgenommene Vorsorge. Diese ist unterteilt in die gebundene Vorsorge Säule 3a und in die freie Vorsor ge Säule 3b. Ausländische Staatsangehörige mit Niederlassung C werden gleich besteuert wie Schweizer Bürger. Verfügen Sie über die Aufenthaltsbewilligung B, unterstehen Sie der Quellensteuer. Steuerpflichtig sind die Erwerbseinkünfte und Ersatzeinkünfte wie zum Beispiel eine Invalidenrente. Die gebundene Vorsorge Säule 3a – steuerbegünstigt mit Vorzugszins Mit Einzahlungen in die Säule 3a profitieren Sie von Vor zugszinsen und Steuererleichterungen. Erwerbstätige mit Pensionskasse dürfen Einzahlungen in die Säule 3a bis zum jährlich definierten Maximalbetrag von 6768 Franken, Stand 2016, vom steuerbaren Einkommen abziehen. Erwerbstätige ohne Pensionskasse dürfen bis 20 Prozent ihres Nettoerwerbseinkommens, aber höchstens 33 840 Franken (Stand 2016) in die Säule 3a einzahlen. Die freie Vorsorge Säule 3b – frei angelegt nach Risikoprofil Wenn Sie Ihren gewohnten Lebensstandard auch im Ruhe stand vollumfänglich beibehalten wollen, unterstützt Sie die Säule 3b, die verbleibende Lücke auf der Einkommens seite zu schliessen. Je nach Anlegerprofil bieten sich Ihnen unterschiedliche Investitionsmöglichkeiten an. Unabhängig von der Art Ihrer Besteuerung dürfen Sie als in der Schweiz wohnende, AHV-pflichtige erwerbstätige Person mit der Säule 3a Ihre persönliche Vorsorge aufbauen. Die 2. Säule und die Säule 3a stützen auch Ihr Eigenheim Vorsorgegelder der 2. Säule und der Säule 3a dürfen Sie für die Finanzierung eines selbst bewohnten Eigenheims vorbeziehen. Mindestens 10 Prozent des Immobilienwerts müssen Sie mit Eigenkapital finanzieren, das nicht aus Ihrer beruflichen Vorsorge stammt. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, die Kapitalien zu verpfänden. Ihr Vorsorgevermögen dient dabei lediglich als Sicherheit, wird also nicht reduziert. Nutzen Sie unser Know-how – rufen Sie uns an Für uns als Finanzspezialisten ist es eine unserer wichtigs ten Aufgaben, Menschen in Ihrer Situation umfassend und kompetent zu beraten. Ihr Wohl liegt uns am Herzen. Zögern Sie nicht, unser Know-how in Anspruch zu nehmen. Weitere Informationen ubs.com/vorsorge [email protected] 0800 001 981 UBS Switzerland AG Postfach 8098 Zürich ab © UBS 2016. Das Schlüsselsymbol und UBS gehören zu den geschützten Marken von UBS. Alle Rechte vorbehalten. Juni 2016. 84089D Diese Publikation dient ausschliesslich zu Ihrer Information und stellt keine Empfeh lung, kein Angebot, keine Offerte oder keine Aufforderung zur Offertstellung dar. Bevor Sie eine Entscheidung treffen, sollten Sie eine entsprechende professionelle Beratung in Anspruch nehmen. Bitte beachten Sie, dass UBS sich das Recht vorbehält, die Dienstleistungen, Produkte sowie Preise jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern. Einzelne Dienstleistungen und Produkte sind rechtlichen Restriktionen unter worfen und können deshalb nicht uneingeschränkt weltweit angeboten werden. Die vollständige oder teilweise Reproduktion ohne Erlaubnis von UBS ist untersagt.
© Copyright 2024 ExpyDoc