Vorsorge: Zuzug aus dem Ausland

ab
Wer in die Schweiz
zieht, sorgt vor
Vorsorge: Zuzug aus dem Ausland
Zuzug aus dem
Ausland
Das Vorsorgesystem in der Schweiz basiert auf drei Säulen. Die staatliche
Vorsorge sorgt für eine Existenzgrundlage. Die berufliche Vorsorge leistet
einen Beitrag an die Beibehaltung des gewohnten Lebensstandards. Und
die private Vorsorge unterstützt die individuellen Bedürfnisse. Die ersten
beiden Säulen richten neben den Leistungen im Alter auch Leistungen
bei Invalidität und Tod aus. Wie die zweite ist auch die dritte Säule steuer­
begünstigt. Sie offeriert unterschiedliche Anlageprodukte und gewährt
Spielraum im Hinblick auf Ihre persönlichen Anlagepräferenzen.
Das Schweizer Vorsorgesystem – getragen von drei Säulen
Vorsorge in der Schweiz: drei Säulen, ein Ziel – die finanzielle Absicherung
1. Säule:
staatliche Vorsorge
2. Säule:
berufliche Vorsorge
3. Säule:
private Vorsorge
AHVAlters- und Hinter­-
lassenenversicherung
BVGBundesgesetz über die
berufliche Alters-, Hinterlas­­­­­­­­­se­nen- und Invalidenvorsorge
Gebundene Selbstvorsorge
(3a)
IV Invalidenversicherung
Freie Selbstvorsorge
(3b)
EL Ergänzungsleistungen
Existenzsicherung
Fortführung der gewohnten
Lebenshaltung in angemes­
sener Weise
Zusätzliche Bedürfnisse
Die 1. Säule, die staatliche Vorsorge, sorgt
für eine Existenzsicherung
Die 2. Säule, die berufliche Vorsorge,
ermöglicht den gewohnten Lebensstandard
Personen, die in der Schweiz erwerbstätig sind, müssen
ab dem 1. Januar nach vollendetem 17. Lebensjahr
Beiträge in die 1. Säule entrichten. Zu diesem Zweck
werden 5,125 Prozent ihres Lohnes direkt abgezogen
(Stand 2016). Diese Zahlung ergänzt ihr Arbeitgeber
mit demselben Betrag.
Ab einem jährlichen Salär von 21 150 Franken ist der
Arbeitgeber verpflichtet, Ihre berufliche Vorsorge zu organi­
sieren (Stand 2016). Je nach Alter, Salär und Pensionskasse
wird ein entsprechender Prozentsatz vom Salär abgezogen.
Ihr Arbeit­geber steuert mindestens denselben Betrag bei.
Die staatliche Vorsorge wird im Umlageverfahren finan­
ziert. Sie deckt neben den Altersleistungen auch die Risiken
Invalidität und Tod ab.
Die Höhe der AHV-Rente nach der Pensionierung hängt von
der Anzahl der Einzahlungsjahre und von der jeweiligen
Höhe der Einzahlungen ab.
Für Selbstständigerwerbende werden die Beiträge nach
Einkommen gestaffelt. Ab einem Erwerbseinkommen
von 56 400 Franken beträgt der aktuelle Beitragssatz
9,65 Prozent auf das gesamte Einkommen (Stand 2016).
Mit der beruflichen Vorsorge sparen Sie für sich per­sönlich,
das einbezahlte Guthaben wird verzinst. Der jährlich ausgestellte Pensionskassenausweis sowie das Reglement
informieren Sie über den jeweiligen Stand des Vermögens
und die möglichen Leistungen im Alters-, Invaliditäts- oder
Todesfall.
Freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse, sogenannte
Einkäufe, dürfen grundsätzlich vom steuerbaren Einkommen
abgezogen werden. Damit sparen Sie Einkommenssteuern.
Zuzüger, die noch nie einer Pensionskasse angehört haben,
dürfen während der ersten fünf Jahre pro Jahr maximal
20 Prozent ihres versicherten Einkommens freiwillig einzah­
len und steuerlich geltend machen.
Bei der Auszahlung können Sie
Steuern sparen
Mit der Eröffnung von zwei Vorsorgekonten für die Säule
3a schaffen Sie die Möglichkeit, die darauf gesparten
Kapitalien im Hinblick auf die Pensionierung gestaffelt aus­
zahlen zu lassen. So verteilen Sie den Einkommensanstieg
auf zwei Jahre, was eine allzu starke Progression verhin­
dert. Durch eine Verteilung der Auszahlung auf zwei Jahre
brechen Sie die Progression und können Steuern sparen.
Gute Idee
Damit Sie vor dem Zuzug in die Schweiz Ihre Vorsorge
optimal vorbereiten können, empfehlen wir Ihnen
ein persönliches Gespräch mit unseren Vorsorge-Spe­
zialisten. Die breite Erfahrung und das Verständnis des
Schweizer Vorsorgesystems bis in die Details machen
sie zu wertvollen Gesprächspartnern. Sie erkennen
Ihre individuellen Bedürfnisse und unterstützen Ihren
«Neustart» mit Umsicht und Weitsicht.
Die 3. Säule, die private Vorsorge, unterstützt die zusätzlichen Bedürfnisse
Ist Ihr Einkommen quellenbesteuert, dürfen Sie trotzdem in die Säule 3a einzahlen
Die private Vorsorge ist die individuelle und in Eigenverant­
wortung wahrgenommene Vorsorge. Diese ist unterteilt
in die gebundene Vorsorge Säule 3a und in die freie Vorsor­
ge Säule 3b.
Ausländische Staatsangehörige mit Niederlassung C
werden gleich besteuert wie Schweizer Bürger. Verfügen
Sie über die Aufenthaltsbewilligung B, unterstehen Sie
der Quellensteuer. Steuerpflichtig sind die Erwerbseinkünfte
und Ersatzeinkünfte wie zum Beispiel eine Invalidenrente.
Die gebundene Vorsorge Säule 3a – steuerbegünstigt
mit Vorzugszins
Mit Einzahlungen in die Säule 3a profitieren Sie von Vor­
zugszinsen und Steuererleichterungen. Erwerbstätige
mit Pensionskasse dürfen Einzahlungen in die Säule 3a bis
zum jährlich definierten Maximalbetrag von 6768 Franken,
Stand 2016, vom steuerbaren Einkommen abziehen.
Erwerbstätige ohne Pensionskasse dürfen bis 20 Prozent
ihres Nettoerwerbseinkommens, aber höchstens
33 840 Franken (Stand 2016) in die Säule 3a einzahlen.
Die freie Vorsorge Säule 3b – frei angelegt
nach Risikoprofil
Wenn Sie Ihren gewohnten Lebensstandard auch im Ruhe­
stand vollumfänglich beibehalten wollen, unterstützt Sie
die Säule 3b, die verbleibende Lücke auf der Einkommens­
seite zu schliessen.
Je nach Anlegerprofil bieten sich Ihnen unterschiedliche
Investitionsmöglichkeiten an.
Unabhängig von der Art Ihrer Besteuerung dürfen Sie als
in der Schweiz wohnende, AHV-pflichtige erwerbstätige
Person mit der Säule 3a Ihre persönliche Vorsorge aufbauen.
Die 2. Säule und die Säule 3a stützen
auch Ihr Eigenheim
Vorsorgegelder der 2. Säule und der Säule 3a dürfen Sie
für die Finanzierung eines selbst bewohnten Eigenheims
vorbeziehen. Mindestens 10 Prozent des Immobilienwerts
müssen Sie mit Eigenkapital finanzieren, das nicht aus Ihrer
beruflichen Vorsorge stammt.
Alternativ haben Sie die Möglichkeit, die Kapitalien zu
verpfänden. Ihr Vorsorgevermögen dient dabei lediglich
als Sicherheit, wird also nicht reduziert.
Nutzen Sie unser Know-how –
rufen Sie uns an
Für uns als Finanzspezialisten ist es eine unserer wichtigs­
ten Aufgaben, Menschen in Ihrer Situation umfassend
und kompetent zu beraten. Ihr Wohl liegt uns am Herzen.
Zögern Sie nicht, unser Know-how in Anspruch zu nehmen.
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