Volksbegehren „Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien: Mehr Zeit für gute Bildung, G9 jetzt!“ Die Landesregierung hat die amtliche Listenauslegung für das Volksbegehren „Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien: Mehr Zeit für gute Bildung, G9 jetzt!“ zugelassen. Die Antragssteller wollen erreichen, dass an Gymnasien in NRW das Abitur wieder nach einer Regelschulzeit von 13 Jahren abgelegt werden kann. Personen, die das Volksbegehren unterstützen möchten, können sich in der Zeit zwischen dem 2. Februar und 7. Juni im städtischen Infocenter in die hierfür vorgesehenen Listen eintragen. Wann und wo kann man sich in die Listen eintragen? Die Eintragungslisten für das Volksbegehren liegen in der Zeit zwischen dem 2. Februar und 7. Juni im Infocenter des Rathauses der Stadt Oer-Erkenschwick zu folgenden Zeiten aus: Montag, Dienstag und Mittwoch: 8.30 bis 16.00 Uhr Freitag: 8.30 bis 13.00 Uhr Donnerstag: 8.30 bis 18.00 Uhr Darüber hinaus können sich Bürgerinnen und Bürger auch an vier Sonntagen – 19. Februar, 26. März, 30. April und 28. Mai – jeweils von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr in die Listen eintragen. Dazu müssen sie einen Personalausweis bzw. Reisepass mitbringen. Wer kann sich in die Listen eintragen? Stimmberechtigt ist, wer das 18. Lebensjahr zum Ende der Eintragungsfrist am 7. Juni vollendet hat, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und seit mindestens 16 Tagen vor Ende der Eintragungsfrist seinen Wohnsitz in Oer-Erkenschwick hat. Besondere Regelungen greifen bei einem Zuzug nach Oer-Erkenschwick zwischen dem 2. Februar und dem 7. Juni. Bei einem Zuzug innerhalb Nordrhein-Westfalens bleiben die Bürgerinnen und Bürger in der ursprünglichen Gemeinde stimmberechtigt und können sich dort in die Listen eintragen. Bei einem Zuzug von außerhalb Nordrhein-Westfalens oder dem Ausland erhält man das Stimmrecht in Oer-Erkenschwick. Voraussetzung ist natürlich, dass alle übrigen Kriterien für eine Stimmberechtigung vorliegen. Außer in Eintragungslisten können Stimmberechtigte auf einem Eintragungsschein ihre Unterstützung des Volksbegehrens erklären. Einen Eintragungsschein stellt die Stadt OerErkenschwick auf Antrag bis zum 31. Mai aus. Wie kann ich einen Antrag für einen Eintragungsschein stellen? Der Antrag kann ab dem 2. Februar 2017 gestellt werden. Anträge können per E-Mail an [email protected] oder per Fax unter (0 23 68) 691 298 gestellt werden.
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