Stellenausschreibung der Stadt Oer-Erkenschwick Die Stadt Oer-Erkenschwick, Kreis Recklinghausen, möglichen Zeitpunkt für den Bereich Tiefbau sucht zum nächsten eine Bauingenieurin/ einen Bauingenieur ( FH/ Bachelor oder Diplom) Die wesentlichen Aufgaben sind: Projektleitung von Tiefbaumaßnahmen mit Schwerpunkt Stadtentwässerung Verwaltungstätigkeiten im Abwasserbereich Für die Tätigkeit wird vorausgesetzt: Abgeschlossenes Studium Bachelorabschluss oder Siedlungswasserwirtschaft des Bauingenieurwesens mit dem Diplom (FH), Vertiefungsrichtung: Erwartet wird des Weiteren von Ihnen: Organisationstalent, Überzeugungskraft Selbständige Arbeitsweise Belastbarkeit, Teamgeist Sicherer Umgang mit den üblichen EDV-Programmen Führerschein Klasse B, Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten Pkw Wir bieten Ihnen eine Vollzeitstelle mit einer Vergütung nach Entgeltgruppe 10 oder 11 TVöD entsprechend Ihrer Qualifikation. Wir bieten Ihnen –gerne auch als Berufsanfänger- eine gute Begleitung in der Einarbeitungszeit sowie regelmäßige Fortbildungsmöglichkeiten. Die Stelle ist teilbar, sofern ein vom Fachdienst vorgegebener besonders hoher Abstimmungsbedarf eingehalten werden kann. Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte auf dem Postweg bis zum 24.02.2017 an die Stadt Oer-Erkenschwick, PB Personal, Rathausplatz 1 in 45739 Oer-Erkenschwick. Für Rückfragen wenden Sie sich an: -Herrn Grzeskowiak 02368-691 293 -Frau Schlechter 02368-691 210 (Bewerbungsverfahren) Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden sie bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Wir bitten Menschen mit Migrationshintergrund, die die Voraussetzungen erfüllen, ausdrücklich, sich zu bewerben. Bitte reichen Sie nur Kopien Ihrer Zeugnisse etc. und keine Mappen ein, da die Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden. Sofern Ihnen eine schriftliche Absage zugeht, werden Ihre Unterlagen drei Monate aufbewahrt und anschließend vernichtet.
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