Stellenausschreibung der Stadt Oer-Erkenschwick

Stellenausschreibung der Stadt Oer-Erkenschwick
Die Stadt Oer-Erkenschwick, Kreis Recklinghausen,
möglichen Zeitpunkt für den Bereich Tiefbau
sucht
zum
nächsten
eine Bauingenieurin/ einen Bauingenieur ( FH/ Bachelor oder Diplom)
Die wesentlichen Aufgaben sind:


Projektleitung von Tiefbaumaßnahmen mit Schwerpunkt Stadtentwässerung
Verwaltungstätigkeiten im Abwasserbereich
Für die Tätigkeit wird vorausgesetzt:

Abgeschlossenes
Studium
Bachelorabschluss
oder
Siedlungswasserwirtschaft
des
Bauingenieurwesens
mit
dem
Diplom
(FH),
Vertiefungsrichtung:
Erwartet wird des Weiteren von Ihnen:





Organisationstalent, Überzeugungskraft
Selbständige Arbeitsweise
Belastbarkeit, Teamgeist
Sicherer Umgang mit den üblichen EDV-Programmen
Führerschein Klasse B, Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten Pkw
Wir bieten Ihnen eine Vollzeitstelle mit einer Vergütung nach Entgeltgruppe 10
oder 11 TVöD entsprechend Ihrer Qualifikation. Wir bieten Ihnen –gerne auch als
Berufsanfänger- eine gute Begleitung in der Einarbeitungszeit sowie regelmäßige
Fortbildungsmöglichkeiten. Die Stelle ist teilbar, sofern ein vom Fachdienst
vorgegebener besonders hoher Abstimmungsbedarf eingehalten werden kann.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte auf dem Postweg bis
zum 24.02.2017 an die Stadt Oer-Erkenschwick, PB Personal, Rathausplatz 1 in
45739 Oer-Erkenschwick.
Für Rückfragen wenden Sie sich an:
-Herrn Grzeskowiak 02368-691 293
-Frau Schlechter 02368-691 210 (Bewerbungsverfahren)
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Bei gleicher Eignung,
Befähigung und fachlicher Leistung werden sie bevorzugt berücksichtigt, sofern
nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei gleicher Eignung
bevorzugt berücksichtigt.
Wir bitten Menschen mit Migrationshintergrund, die die Voraussetzungen
erfüllen, ausdrücklich, sich zu bewerben.
Bitte reichen Sie nur Kopien Ihrer Zeugnisse etc. und keine Mappen ein, da die Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen
nicht zurückgesandt werden. Sofern Ihnen eine schriftliche Absage zugeht, werden Ihre Unterlagen drei Monate aufbewahrt
und anschließend vernichtet.