Datenmaske incl. CLE-Antrag

Rosenheimer Unterstützungskasse e. V.
Allgemeine Informationen zur
Aufnahme von Trägerunternehmen und Arbeitnehmern
in die Rosenheimer Unterstützungskasse e. V.
Es sind alle Unterlagen einzureichen, ansonsten erfolgt keine Bearbeitung!
Mit dieser Datenmaske können Sie alle Finanzierungsarten (Arbeitgeberfinanzierung, Mischfinanzierung), sowie unterschiedliche
Unverfallbarkeiten bei Ihren Unternehmenskunden vereinbaren. Um einen möglichst raschen und reibungslosen Ablauf zu erreichen, bitten
wir Sie die folgenden Formalien einzuhalten:
Wir benötigen zur Aufnahme die folgenden unterschriebenen Formulare und den Versicherungsantrag der jeweils
gewählten Rückdeckungsversicherungsgesellschaft:
 Aufnahmeantrag
 Benennung eines Arbeitnehmervertreters für den Beirat oder explizit Verzicht
 Anlage zum Aufnahmeantrag: Zahlungsverkehr inkl. SEPA-Lastschriftmandat
 Anmeldung des/r Arbeitnehmers/in (für kollektive Anmeldungen kontaktieren Sie uns bitte!)
 unterschriebene Versorgungszusage
 unterschriebener Leistungsplan incl. Auswahl Renten-/ oder Kapitalzusage
 Anlage zum Leistungsplan: Einverständniserklärung des/der Versorgungsberechtigten
 Anlage zum Leistungsplan: Benennung eines Hinterbliebenen
 ggf. Entgeltumwandlungsvereinbarung
 ausgefüllter Versicherungsantrag
Bitte beachten Sie:








Versicherungsnehmer/Antragsteller für die Rückdeckungsversicherung ist die Rosenheimer Unterstützungskasse e.V.
versicherte Person ist der Versorgungsberechtigte
Eintrag der Bankverbindung im Versicherungsantrag bleibt bitte frei oder Sie verwenden die Ihnen bekannten Daten der
Rosenheimer Unterstützungskasse e. V.
Erklärung nach dem Geldwäschegesetz erfolgt gem. den Vorgaben des jeweiligen Versicherers durch uns
der Diensteintritt ist zwingend anzugeben, ansonsten erfolgt keine Bearbeitung!
Maklerunterschrift auf dem Versicherungsantrag und Eintrag der jeweiligen Vermittlernummer nicht vergessen
bei Entgeltumwandlung beginnt der Verzicht i. d. R. einen Monat vor Beginn der Zusage/dem Versicherungsbeginn
für kollektive Anmeldungen sprechen Sie uns bitte an, wir orientieren uns i. d. R. am Annahmeverfahren des Versicherers
Bitte überprüfen Sie alle Formulare auf Vollständigkeit und senden Sie uns anschließend die Datenmaske inkl. aller o.g. Unterlagen und den
Versicherungsantrag im Original an die:
Rosenheimer Unterstützungskasse e. V.
Postfach 1153
83022 Rosenheim
Wir unterschreiben den Versicherungsantrag als Versicherungsnehmer und senden ihn dann an den Rückdeckungsversicherer weiter. Nach
Erhalt des Versicherungsscheines senden wir Ihnen bzw. dem Trägerunternehmen folgende Unterlagen zu:
Für das Trägerunternehmen

Aufnahmebestätigung

Kopien von allen eingereichten Formularen

Erstanmeldung für den PSV a. G.

Änderungsformulare

bei Bedarf: Hinweise für die Buchhaltung/den Steuerberater
Für den/die Arbeitnehmer/in bzw. Versorgungsberechtigte/n

Aufnahmebestätigung

Anwartschaftsbestätigung

Kopien von allen eingereichten Formularen

Kopie der Versicherungspolice
Achtung
Für geschäftsführende Gesellschafter sind zur Prüfung der körperschaftsteuerrechtlichen Anforderungen zusätzliche Angaben erforderlich.
Bitte beachten Sie „Anlage 4 des Leistungsplanes“.
Nach Erhalt aller Unterlagen versenden wir – wenn vorher gewünscht, zur Sicherung für den Fall der Insolvenz – die
Verpfändungsvereinbarung zur privatrechtlichen Sicherung (Vgl. Anlage 5 zum Leistungsplan).
Bei Erhalt des Versicherungsscheins inklusive BU oder BUR ist zu prüfen, ob hier eventuell gesundheitliche Beeinträchtigungen
ausgeschlossen wurden!
Datenmaske 2017
Rosenheimer Unterstützungskasse e.V.
Seite 1
Rosenheimer Unterstützungskasse e. V.
Deckblatt zur
Aufnahme von Trägerunternehmen und Arbeitnehmern
in die Rosenheimer Unterstützungskasse e. V.
Allgemeine Beraterangaben
Firma/Name des Vermittlers
___________________________________________________________________________________________
_______________________________________________
Straße und Hausnummer
_________________________
Telefonnummer
_______________________________________
PLZ und Ort
_________________________
Fax
_______________________________
E-Mail
Ihre Vermittlernummern bei den Rückdeckungsversicherungsgesellschaften
(Bitte beachten Sie hierbei, dass einige Versicherungsgesellschaften eigene Nummern für die Unterstützungskasse vergeben. Fragen Sie Ihren Vertriebsleiter)
_____________________________________________________
___________
Gesellschaft 1
Verm.-Nr.
_____________________________________________________
___________
Gesellschaft 2
Verm.-Nr.
_____________________________________________________
___________
Gesellschaft 3
Verm.-Nr.

__________________________________________________________
Unterschrift des Vermittlers
Datenmaske 2017
Rosenheimer Unterstützungskasse e.V.
Seite 2
Rosenheimer Unterstützungskasse e. V.
Datenmaske für die Aufnahme
von Trägerunternehmen und Arbeitnehmern
Aufnahmeantrag
Trägerunternehmen (Arbeitgeber)
___________________________________________________________________________________________
Firma
_______________________________________________
_______________________________________
Straße und Hausnummer
PLZ und Ort
_______________________________________________
Ansprechpartner im Unternehmen
_________________________
Telefon
_________________________
_______________________________
Fax
E-Mail
Erklärung des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber beantragt bei der Rosenheimer Unterstützungskasse e. V. die Aufnahme als Mitglied und die Aufnahme der/s in der folgenden Anmeldung
genannten Leistungsanwärters/in in den Kreis der Versorgungsberechtigten entsprechend der vereinbarten Zusage auf betriebliche Altersversorgung
(Beitragsorientierte Leistungszusage). Die erforderlichen Finanzierungsmittel (Zuwendungen) werden regelmäßig der Rosenheimer Unterstützungskasse
e. V. zugeführt. Bei nicht ausreichenden Zuwendungen durch den Arbeitgeber kann die Rosenheimer Unterstützungskasse e. V. die Leistung durch
einseitige Erklärung gegenüber dem Versorgungsberechtigten kürzen oder einstellen. Für diesen Fall erklärt der Arbeitgeber ausdrücklich, dass er in die
Leistungen gemäß dem Leistungsplan eintritt.
Im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung des Arbeitgebers gelten die satzungsgemäßen Bestimmungen der Rosenheimer Unterstützungskasse e. V.
Der Arbeitgeber wird seine gesetzlichen Meldepflichten beim Pensions-Sicherungs-Verein a. G. wahrnehmen.
Die Aufnahme als ordentliches Mitglied in die Rosenheimer Unterstützungskasse e. V. soll zum _________________ erfolgen. Die Satzung, die
Informationsbroschüre und die Gebührenordnung der Rosenheimer Unterstützungskasse e. V. haben wir zur Kenntnis genommen. Die Pflicht zur Zahlung
von Mitgliedsgebühren besteht solange, wie die Unterstützungskasse eine Versorgungsanwartschaft des Trägerunternehmens zu verwalten hat.

Das Trägerunternehmen erteilt mit Unterschrift unter diesen Antrag bis auf Widerruf eine SEPA-Lastschrifteinzugsermächtigung für die Abbuchung
der Zuwendungen sowie die Verwaltungsgebühren von dem gesondert zu benennenden Konto. Die Abbuchungen erfolgen 3 Werktage vor Fälligkeit der
Beitragszahlung an die jeweilige Rückdeckungsversicherungsgesellschaft.

Das Trägerunternehmen nimmt davon Kenntnis, dass bei Nichterteilung einer Einzugsermächtigung höhere Gebühren gemäß der jeweils gültigen
Gebührenordnung entstehen. Es wird diese gemeinsam mit der regelmäßigen Dotierung 3 Werktage vor Fälligkeit der Beitragszahlung an die jeweilige
Rückdeckungsversicherung an die Unterstützungskasse überweisen.

________________
__________________________________
Ort und Datum
Unterschrift/Stempel Trägerunternehmen
Wahl eines Arbeitnehmers zum/zur Wahlmann/-frau für die Beiratswahl
Durch die folgenden Angaben dokumentieren Sie, dass in Ihrem Trägerunternehmen den Versorgungsberechtigten die Möglichkeit zur beratenden
Mitwirkung gemäß der Satzung der Rosenheimer Unterstützungskasse e.V. gegeben wurde.
Die Versorgungsanwärter wählen aus ihrer Mitte einen Wahlmann bzw. eine Wahlfrau, der/die die Gesamtheit der Leistungsanwärter repräsentiert und
zugleich Arbeitnehmer ist. Wahlberechtigt sind alle Leistungsanwärter des Unternehmens.


Dem Beirat soll unser/e Mitarbeiter/in Herr/Frau _____________________________________ angehören.
Für den Fall, dass leitende Angestellte versorgt werden, wird zusätzlich Herr/Frau _________________________,
dem Beirat angehören.
Der Wahlmann bzw. die Wahlfrau wurde nicht durch die Geschäftsleitung bestimmt.

Es stellt sich trotz Aufforderung kein Leistungsanwärter als Wahlmann/-frau zur Verfügung.
Mit nachfolgender Unterschrift wird die Wahl zum Wahlmann bzw. zur Wahlfrau sowie die ordnungsgemäße Durchführung bestätigt.
Wahlleiter können sein: (bitte beachten Sie hierzu Anlage 7)
________________
Ort und Datum
Datenmaske 2017

_______________________
Unterschrift Wahlleiter
Rosenheimer Unterstützungskasse e.V.
Seite 3
Formular zum Zahlungsverkehr
Daten zum Zahlungsverkehr
Zahlungsempfänger
Gläubiger-Identifikationsnummer
Rosenheimer Unterstützungskasse e. V.
DE86RUK00000252755
BIC
IBAN
GENODEF1VRR
DE17 7116 0000 0000 0224 46
Mandatsreferenznummer
Wir teilen Ihnen Ihre Mandatsreferenznummer mit, wenn Sie von uns die
Aufnahmeunterlagen erhalten.
SEPA - Lastschriftmandat
Wir ermächtigen die Rosenheimer Unterstützungskasse e. V. alle Forderungen aus der Mitgliedschaft (Beiträge gemäß § 4d EStG und
Gebühren gemäß Satzung) bei Fälligkeit von unserem unten genannten Konto, mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Diese Ermächtigung
gilt auch für zukünftig vereinbarte Änderungen, bspw. durch Beitragsänderungen oder die Anmeldung neuer Versorgungsberechtigter.
Unsere Bank oder Sparkasse weisen wir an, die Lastschriften der Rosenheimer Unterstützungskasse e. V. einzulösen, die von unserem
Konto eingezogen werden. Der Lastschrifteinzug wird uns spätestens 14 Kalendertage vor dem ersten Einzug angekündigt.
Sollte sich der Einzugstermin oder die Höhe des einzuziehenden Beitrags ändern, erhalten Sie spätestens fünf Werktage vor Einzug eine
entsprechende Mitteilung.
Wir können innerhalb von acht Wochen ab dem Datum der Kontobelastung die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Dabei
gelten die mit unserer Bank oder Sparkasse vereinbarten Bedingungen.
__________________________________________________
___ ___ ___ ___ ___ ___ ___ ___ ___ ___ ___ ___
Name/Stempel der Firma
BIC
__________________________________________________
Name der Bank
________________
Ort und Datum
DE
__ ____ ____ ____ ____ __
IBAN

________________________________
Stempel/Unterschrift der Firma
Wichtige Informationen für Sie
SEPA-Basislastschrift
Mit Erteilung der SEPA-Basislastschrift werden wir alle Dotierungen (zu Beginn vereinbarte, später hinzukommende, später veränderte Zahlungen) von Ihrem Konto einziehen. Sie
weisen mit diesem Mandat Ihre kontoführende Bank oder Sparkasse an, diese SEPA-Basislastschrift einzulösen.
Die notwendige Mandatsreferenznummer erhalten Sie von uns gemeinsam mit den Aufnahmeunterlagen und den Anwartschaftsbestätigungen für Ihre Versorgungsberechtigten.
Zahlungen sind ausschließlich von Konten unserer Trägerunternehmen möglich.
Pre-Notification (Vorabankündigung)
Wir werden Ihnen den SEPA-Basislastschrifteinzug spätestens 14 Kalendertage vor Fälligkeit ankündigen. Dies gilt dann für alle folgenden Lastschriftbeträge im Rahmen
wiederkehrender Lastschriften (regelmäßige gleichbleibende Dotierungen).
Verändert sich der einzuziehende Lastschriftbetrag erhalten Sie von uns eine erneute Vorabankündigung spätestens fünf Tage vor Fälligkeit des Lastschriftbetrages (regelmäßig
gleichmäßig steigende Dotierungen, Änderungen von Beiträgen und/oder Gebühren, Neuanmeldung von Mitarbeitern).
Haftung für Rücklastschriften/Verrechnungen
Verursachen Sie eine Rücklastschrift hat dies erhöhte Kosten zur Folge, die wir Ihnen gemäß der jeweils geltenden Gebührenordnung in Rechnung stellen werden, da wir regelmäßig
selbst mit Gebühren durch unsere Bank belastet werden. Daneben erfolgt auch der Lastschrifteinzug bei uns durch den jeweiligen Rückdeckungsversicherer, bei dem wir für Ihre
Mitarbeiter den entsprechenden Rückdeckungsversicherungsvertrag abgeschlossen haben.
Gemäß §§ 9, 12 des Leistungsplanes kann eine nicht rechtzeitige Zahlung auch zu einer Leistungskürzung durch die jeweilige Rückdeckungsversicherungsgesellschaft führen.
Wir werden Änderungen, die Sie uns mitteilen, immer erst beim folgenden Lastschrifteinzug berücksichtigen. Änderungen sind jedoch nur berücksichtigungsfähig, wenn Sie uns diese
in angemessener Frist vor der Vorabankündigungsfrist mitteilen. Bitte teilen Sie uns Änderungen mindestens zehn Werktage vor Fälligkeit mit.
Erfolgt die Änderungsmitteilung später, kann die Änderung im darauf folgenden Lastschrifteinzug nicht berücksichtigt werden können. Dies gilt auch, falls die oben genannte Frist von
zehn Werktagen in Einzelfällen nicht zur rechtzeitigen Bearbeitung durch uns ausreichen sollte.
Überweisung an die Rosenheimer Unterstützungskasse e. V.
Für den Fall, dass Sie die Zahlungen an uns selbst veranlassen wollen stellen Sie bitte sicher, dass die Zahlungen rechtzeitig –
mindestens drei Tage – vor Fälligkeit der Beitragszahlung an die jeweilige Rückdeckungsversicherung erfolgt.
Gemäß §§ 9, 12 des Leistungsplanes kann eine nicht rechtzeitige Zahlung auch zu einer Leistungskürzung durch die jeweilige
Rückdeckungsversicherungsgesellschaft führen.
Datenmaske 2017
Rosenheimer Unterstützungskasse e.V.
Seite 4
Rosenheimer Unterstützungskasse e. V.
Datenmaske für die Aufnahme
von Trägerunternehmen und Arbeitnehmern
Anmeldung einer/s Arbeitnehmers/in
als Versorgungsberechtigten
Allgemeine Angaben
_____________________________________________________
Vorname, Name
_____________________________________________________
____________________________________________
Straße und Hausnummer
PLZ und Ort
______________
______________
Geburtsdatum
Diensteintritt
___________________________________
______________________
Ausgeübte berufliche Tätigkeit (bitte unbedingt angeben)
Personalnummer
Stellung im Unternehmen
Fallgruppe 1:
 Arbeitnehmer ohne Beteiligung
 Geschäftsführer/Vorstand ohne Beteiligung
Fallgruppe 2:
 Geschäftsführer/Vorstand mit Beteiligung in Höhe von ______% (Bitte beachten Sie hierzu Anlage 3)
Fallgruppe 3:
 Angehöriger des Unternehmers/Gesellschafters
 Ehegatten ohne Beteiligung
 Gesellschafter-Arbeitnehmer mit Beteiligung in Höhe von _____ %
 Ehegatte/Lebenspartner des Inhabers einer Personenges.
 Angehörige/r eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen in Anlage 3 zum Leistungsplan! Für die Prüfung der körperschaftsteuerlichen
Voraussetzungen einer Unterstützungskasse als Sozialeinrichtung sind weitere Informationen zwingend notwendig.
Es bestehen weitere Beteiligungen für (bitte immer angeben):
_________________________________________ ________ % dieser ist Geschäftsführer ja  nein 
Name, Vorname
_________________________________________ ________ % dieser ist Geschäftsführer ja  nein  ; bei mehr als 3 Geschäftsführer
Name, Vorname
separat formlose Mitteilung
Liegen abweichende Stimmrechte vor?
 Ja - in Höhe von
 Nein
________ %
Veränderungen sind der Unterstützungskasse umgehend mitzuteilen!
Zusagedaten
 Neuzusage:
Beginn der Zusage
 Übernahme einer Altzusage:
Ursprünglicher Beginn
Beachten Sie bitte:
Bei Entgeltumwandlung beginnt der Verzicht i.d.R. einen Monat
vor Beginn der Zusage.
_____________
_____________
Fälligkeit der Versorgungsleistung
_____________
Betrag der Zusage (Beitrag gem. Zahlungsweise)
_____________ EUR
(Bitte Datum angeben!)
Die Anwartschaft ist
Unverfallbarkeit
(ggf. Gesamtbetrag angeben)
 gesetzlich unverfallbar (gem. § 1b BetrAVG)
 von Beginn an vertraglich unverfallbar
 vertraglich unverfallbar nach _____ Jahren
Zahlungsweise
 monatlich
 vierteljährlich
 halbjährlich
 jährlich
___________________________ , Betrag: _______ , ___ EUR
Rückdeckungsversicherungsgesellschaft/-en
___________________________ , Betrag: _______ , ___ EUR
___________________________ , Betrag: _______ , ___ EUR
Rangfolge im Todesfall (a - e) siehe Leistungsplan Seite 7
a) Ehegatte b)Lebenspartner c) Lebensgefährte d) Kinder e) ehemalige Ehegatte
Datenmaske 2017
_____1. Rang
____2. Rang
Rosenheimer Unterstützungskasse e.V.
____ 3. Rang
____4. Rang _____5. Rang
Seite 5
Beitragsorientierte Leistungszusage
zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer/-in
Herr/Frau __________________________________, geboren am _______________________ erhält durch den Arbeitgeber
Vorname Name der/des Versorgungsberechtigten
_________________________________ eine Zusage auf betriebliche Altersversorgung.
Name/Firma des Trägerunternehmens
1.
Das Unternehmen sagt dem/der Versorgungsberechtigten ab dem ______________ eine beitragsorientierte Leistungszusage im
Sinne des. §1 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG über die Rosenheimer Unterstützungskasse e. V. zu.
1.1  Rentenzusage (mit Kapitaloption)
1.2  Kapitalzusage (mit Rentenoption)
2.
Das Unternehmen erbringt Zuwendungen in Höhe von ________________ Euro an die Rosenheimer Unterstützungskasse e. V..
Diese Zuwendungen werden an eine vom Arbeitgeber bestimmte Rückdeckungsversicherung gezahlt.
3.
Die Zahlungen erfolgen
4.
Die Finanzierung erfolgt
 monatlich
 halbjährlich
 vierteljährlich
 jährlich
4.1  durch den Arbeitgeber
4.2  im Wege einer Entgeltumwandlung (s. separate Vereinbarung als Anlage)
4.3  mischfinanziert als Kombination aus arbeitnehmer- und arbeitgeberfinanzierter bAV (s. separate Vereinbarung als Anlage)
Der Arbeitgeber zahlt ________ Euro, der Arbeitnehmer zahlt ________ Euro gem. Zahlungsweise.
Bei einer Finanzierung gem. 4.2 und 4.3 beginnt die Entgeltumwandlung:
 einen Monat vor dem Zusagedatum (entspricht dem Beginn des Rückdeckungsversicherungsvertrages) gem. Punkt 1
(i. d. R. für Arbeitnehmer)!
 im Monat des Zusagedatums gem. Punkt 1 (i. d. R. für Gesellschafter-Geschäftsführer bzw. Familienangehörige)!
5.
Die Zuwendungen werden erbracht, solange der/die Versorgungsberechtigte einen Anspruch auf Lohnzahlung oder Gehaltzuzahlung
hat. Sofern das Arbeitsverhältnis ruht oder beendet wird oder aus anderen Gründen kein Lohnzahlungsanspruch besteht, endet
gleichzeitig die Zusage auf weitere Zuwendungen an die Unterstützungskasse.
6.
Die Unterstützungskasse verwendet die Dotierungen gemäß Leistungsplan in voller Höhe für die Beiträge an eine
Rückdeckungsversicherung.
7.
Die Art und Höhe der zugesagten Leistungen ist der Anwartschaftsbestätigung zu entnehmen, die nach der Erstellung des
Versicherungsscheins ausgefertigt wird. Die Höhe der Versorgungsleistungen entspricht den garantierten Leistungen aus der
Rückdeckungsversicherung, vorausgesetzt die Beiträge werden bis zum Laufzeitende entrichtet. Die anfallenden Überschüsse und
oder ähnliche Erträge und oder andere Werterhöhungen werden, sofern Sie endgültig dem Vertrag zugeordnet sind, zur Erhöhung der
Leistung verwendet. Ein Leistungsanspruch über die dort genannten Werte hinaus ist nach diesem Leistungsplan ausgeschlossen.
8.
Der/Die Zugehörige gibt seine/ihre Zustimmung zum Abschluss einer oder mehrerer Rückdeckungsversicherung/en gem.
§ 150 VVG. Die Versorgungszusage ist vom Zustandekommen dieser Rückdeckungsversicherungsverträge abhängig.
9.
Die Anwartschaft des/der Arbeitnehmer/s ist/sind
 gesetzlich unverfallbar (gemäß § 1b BetrAVG)
 von Beginn an vertraglich unverfallbar
 vertraglich unverfallbar nach _____ Jahren
10. Bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Unternehmen bestehen – unter Berücksichtigung von Punkt 9 – Ansprüche mindestens
in Höhe der bis dahin finanzierten Leistungen der Rückdeckungsversicherung gemäß § 2 Abs. 5a BetrAVG.
11. Eine zwischen den Parteien ggf. bereits bestehende anderweitige Versorgungsregelung bleibt von dieser Vereinbarung unberührt.
12. Ist eine Verpfändung zur Sicherung der Ansprüche der/des Versorgungsberechtigten oder ihrer/seiner Hinterbliebenen gewünscht, so
ist dieses Pfandrecht gesondert zu bestellen. Die Verpfändung wird in diesem Fall von der Rosenheimer Unterstützungskasse e. V. der
Rückdeckungsversicherungsgesellschaft schriftlich angezeigt und von dieser schriftlich bestätigt.
13. Für den Fall, dass es sich bei der versicherten Person um einen geschäftsführenden Gesellschafter oder Vorstand handelt, bestätigt
das Trägerunternehmen und die/der Arbeitnehmer mit ihrer/seiner Unterschrift, dass sie/er von den Regelungen des § 181 BGB befreit
ist. Ein Statuswechsel im Sinne einer arbeitsrechtlich nichtbeherrschenden oder beherrschenden Stellung wird der
Rosenheimer Unterstützungskasse e. V. angezeigt.
14. Den Parteien dieser Vereinbarung ist bekannt, dass die Rosenheimer Unterstützungskasse e. V. im Rahmen der Verwaltung der
Zusage Dritter ggf. den Zugang zu Daten verschaffen muss (Datenverarbeitung). Die Rosenheimer Unterstützungskasse e. V. achtet
dabei strikt auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Sinne des BDatSchG.
15. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen
Regelungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Auffüllung einer Lücke ist dann eine angemessene
Regelung zu setzen, die nach Sinn und Zweck der am nächsten kommt, die festgelegt worden wäre, wenn dieser Punkt von
vornherein beachtet worden wäre.

________________________
Kenntnisnahme:
Ort und Datum

_________________________
Unterschrift/Stempel Arbeitgeber
Datenmaske 2017

_____________________________
Arbeitnehmer(in) bzw. Arbeitnehmer/r

____________________________
Rosenheimer Unterstützungskasse e.V.
Rosenheimer Unterstützungskasse e.V.
Seite 6
Leistungsplan für eine
beitragsorientierte Leistungszusage
im Sinne des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG)
durch die Rosenheimer Unterstützungskasse e. V.
§ 1 Teilnahmebedingungen
Alle vom Trägerunternehmen gemeldeten Arbeitnehmer (nachfolgend
Versorgungsberechtigter genannt) sind berechtigt, an der Versorgung
über die Rosenheimer Unterstützungskasse e. V. teilzunehmen.
Die oder der Versorgungsberechtigte bzw. der Mitarbeiter muss sich zum
Aufnahmetermin in einem laufenden Arbeitsverhältnis befinden, oder
einen Dienstleistungsvertrag mit dem Arbeitgeber haben und in den
Regelungsbereich des § 17 des BetrAVG fallen.
§ 2 Aufnahme in die Versorgung
Die Aufnahme erfolgt zum Ersten des Monats, der auf die Erfüllung der
Teilnahmevoraussetzungen folgt oder mit ihnen zusammen fällt.
Teilnahmevoraussetzung
ist,
dass
die
Rückdeckungsversicherungsgesellschaft den Vertrag ohne Zuschläge
und/oder Ausschlüsse annimmt.
Der Versorgungsberechtigte hat beim Zustandekommen des Vertrages
mitzuwirken und sich gegebenenfalls ärztlich untersuchen zu lassen. Ohne
diese Mitwirkung kann ggf. keine Anwartschaft auf Versorgungsleistungen
entstehen.
§ 3 Beitragsorientierte Leistungszusage / Wahlmöglichkeit
Diese Versorgung ist eine beitragsorientierte Leistungszusage im Sinne
des § 1 Abs. 2 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG). Die unter 3.1 bis
3.5
genannten
Versorgungsleistungen
können
durch
die
Unterstützungskasse
erbracht
werden,
wenn
entsprechendes
Kassenvermögen zur Verfügung steht.
Zur Finanzierung dieser Leistungen werden von der Unterstützungskasse
Rückdeckungsversicherungen
abgeschlossen,
die
Höhe
der
Versorgungsleistungen ist abhängig von der Höhe der Zuwendung
(Versorgungsbeitrag) an die Unterstützungskasse, dem Alter der
versorgungsberechtigten Person bei Aufnahme und der bei der Aufnahme
maßgeblichen versicherungstechnischen Grundlagen des jeweiligen
Rückdeckungsversicherungsvertrages, bezogen auf die jeweilige
Zuwendung (Versorgungsbeitrag) an die Unterstützungskasse.
Endet aufgrund arbeitsvertraglicher oder gesetzlicher Regelungen die
Verpflichtung zur Zahlung von laufenden Bezügen an den
Versorgungsberechtigten, ohne dass das Arbeitsverhältnis beendet
worden ist, ist das Trägerunternehmen ggf. nicht mehr verpflichtet
Zuwendungen an die Unterstützungskasse zu leisten.
Die
Einstellung
bzw.
Reduzierung
der
Zuwendungen
(Versorgungsbeiträge) führt unter Anwendung der in § 9 festgelegten
Grundsätze zu einer Reduzierung der Versorgungsleistungen gemäß § 5
dieses Leistungsplanes.
Die bestehende Versorgungsanwartschaft wird bei Eintritt in die
entgeltlose Dienstzeit auf die Leistung reduziert, die sich aus dem
Deckungskapital, der auf das Leben der versorgungsberechtigten Person
abgeschlossenen Rückdeckungsversicherung, ergibt.
Entsteht im Anschluss an die entgeltlose Dienstzeit wieder ein Anspruch
auf
Entgelt
und
wird
die
Finanzierung
der
bestehenden
Versorgungszusage
fortgesetzt,
erhöht
sich
dadurch
die
Versorgungsanwartschaft nach Maßgabe des vorangehenden Absatzes,
ohne Berücksichtigung des Zeitraums der vorangegangenen entgeltlosen
Dienstzeit.
Die Höhe der Versorgungsanwartschaft bei Eintritt in die entgeltlose Zeit
oder bei Fortführung der Dotierung ergibt sich aus der jeweiligen
Anwartschaftsbestätigung.
Das Unternehmen entscheidet sich nachfolgende Leistungen zu
gewähren (bitte ankreuzen):
□ Altersleistung
im Rahmen einer
□ Invaliditätsleistung □ Hinterbliebenenleistung
□ Rentenzusage
□ Kapitalzusage
Eie Kombination von Renten- und Kapitalzusage ist ausgeschlossen.
Datenmaske 2017
3.1 Altersleistung
3.1.1. Rentenzahlung
Die lebenslange Altersrente wird gezahlt, wenn das Dienstverhältnis
beendet ist und
a)
die jeweils zutreffende Regelaltersgrenze in der gesetzlichen
Rentenversicherung erreicht wird oder
b)
das Trägerunternehmen und die versorgungsberechtigte
Person eine feste Altersgrenze vereinbart haben (bei
Versorgungsberechtigten, die als steuerrechtlich beherrschend
anzusehen sind, zwingend zutreffende Regelaltersgrenze in
der gesetzlichen Rentenversicherung).
Alternativ
kann
ein
einmaliges
Versorgungskapital
versorgungsberechtigte Person ausgezahlt werden.
an
die
Die Höhe der Altersleistung ergibt sich aus der jeweiligen
Rückdeckungsversicherung. Höhe und Fälligkeit der Leistung ist der
jeweiligen, auf die oder den Versorgungsberechtigten ausgestellten
Anwartschaftsbestätigung zu entnehmen.
3.1.2. Kapitalzahlung
Die Altersleistung wird in Form einer einmaligen Kapitalzahlung erbracht,
wenn das Dienstverhältnis beendet ist und
a)
die jeweils zutreffende Regelaltersgrenze in der gesetzlichen
Rentenversicherung erreicht wird oder
b)
das Trägerunternehmen und die versorgungsberechtigte
Person eine feste Altersgrenze vereinbart haben (bei
Versorgungsberechtigten, die als steuerrechtlich beherrschend
anzusehen sind, zwingend zutreffende Regelaltersgrenze in
der gesetzlichen Rentenversicherung).
Die Höhe der Kapitalzahlung ergibt sich aus der jeweiligen
Rückdeckungsversicherung. Höhe und Fälligkeit der Leistung ergibt sich
aus der, auf die oder den Versorgungsberechtigten ausgestellten
Anwartschaftsbestätigung.
Alternativ kann eine monatliche Rentenzahlung in Form einer
lebenslangen Altersrente an die versorgungsberechtigte Person ausgezahlt
werden.
Die Höhe der Altersrente ergibt sich aus der jeweiligen
Rückdeckungsversicherung. Höhe und Fälligkeit der Leistung ist der
jeweiligen, auf die oder den Versorgungsberechtigten ausgestellten
Anwartschaftsbestätigung zu entnehmen.
3.2 Vorgezogene Altersleistung
Sofern es der Rückdeckungsversicherungsvertrag vorsieht und
Voraussetzungen des § 6 BetrAVG erfüllt werden, kann
Versorgungsberechtigte eine vorgezogene Altersleistung ab dem
Lebensjahr (für Zusagen ab dem 01.01.2012) beantragen, wenn
Dienstverhältnis beendet ist.
die
der
62.
das
Die vorzeitig zu zahlende Versorgungsleistung berechnet sich dann aus
dem im Zeitpunkt der vorzeitigen Inanspruchnahme vorhandenen
Deckungskapital der Rückdeckungsversicherung.
3.3. Aufgeschobene Altersleistung
Sieht die auf das Leben des Versorgungsberechtigten abgeschlossene
Rückdeckungsversicherung eine flexible Ablaufphase vor und wird unter
Fortzahlung der Beiträge hiervon Gebrauch gemacht, erhöht sich die
Altersleistung
gemäß
den
zugrunde
liegenden
Versicherungsvereinbarungen.
Eine Tätigkeit über den ursprünglich vereinbarten Versorgungstermin
ohne Beitragszahlung kann zu einer Leistungssteigerung führen, wenn der
Rückdeckungsversicherer in dieser Zeit die Rentenanwartschaft durch
weitere Zuteilung von Überschüssen und oder
Rosenheimer Unterstützungskasse e.V.
Seite 7
ähnlichen Erträgen oder anderer Werterhöhungen erhöht oder andere
Erhöhungen des Deckungskapitals erfolgen.
Für die sich ergebende aufgeschobene Altersleistung gilt Ziffer 3.1 Satz 1
entsprechend.
3.4 Hinterbliebenenleistung
Sofern nach dem Ableben des Versorgungsberechtigten eine Zahlung
durch den Rückdeckungsversicherer an die Unterstützungskasse erfolgt,
kann eine Hinterbliebenenleistung in Form einer lebenslangen Rente oder
als einmalige Kapitalleistung erbracht werden. Die Höhe ergibt sich aus
den Versicherungsbedingungen der jeweiligen Rückdeckungsversicherung.
Die Hinterbliebenenleistung ist im Todesfall an nachfolgende Personen zu
zahlen, wobei die Rangfolge zwischen dem Arbeitgeber und dem
Arbeitnehmer individuell festgelegt wird:
a)
den überlebenden Ehegatten, mit dem der Versorgungsberechtigte
zum Zeitpunkt seines Todes in gültiger Ehe verheiratet war
b)
den überlebenden Lebenspartner oder die Lebenspartnerin, mit dem
der Versorgungsberechtigte zum Zeitpunkt des Todes in einer
eingetragenen Lebenspartnerschaft im Sinne des § 1 des
Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG) gelebt hat.
c)
der
überlebende
Lebensgefährte
oder
die
überlebende
Lebensgefährtin des nicht verheirateten Versorgungsberechtigten,
mit dem dieser zum Zeitpunkt des Todes in einer auf Dauer
angelegten eheähnlichen Gemeinschaft gelebt hat, wenn dieser der
Unterstützungskasse vor Eintritt des Versorgungsfalles schriftlich
benannt wurde und dem zugestimmt hat. Eine separate
Vereinbarung (Anlage 3 zum Leistungsplan) regelt die Einzelheiten.
d)
die überlebenden Kinder im Sinne der jeweils gültigen Regelungen
des Einkommensteuergesetzes (EStG) – die Kinder zu jeweils
gleichen Teilen– als Gesamtgläubiger gemäß § 428 BGB;
e)
der überlebende ehemalige Ehegatte
Vorrangige Anwärter schließen nachrangige Anwärter von
Hinterbliebenenleistung im Sinne dieses Leistungsplanes aus.
einer
Sofern beim Tod der versorgungsberechtigten Person keine der unter a)
bis e) genannten Personen vorhanden sind, wird ein einmaliges
Sterbegeld an eine dafür empfangsberechtigte Person geleistet. Die Höhe
dieses einmaligen Sterbegeldes entspricht den Leistungen der
Rückdeckungsversicherung – höchstens jedoch EUR 7.669. Ein Sterbegeld
kann nur durch Vorlage eines Erbscheins gezahlt werden oder die Person
die die Bezahlung der tatsächlich angefallenen Beerdigungskosten
schriftlich gegenüber der Unterstützungskasse nachweisen kann. Dies gilt
sowohl für das Bestehen mehrerer Versorgungszusagen in
unterschiedlichen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung
als auch für das Bestehen mehrerer Rückdeckungsversicherungen für eine
versorgungsberechtigte Person.
Bei Selbsttötung eines Versorgungsberechtigten behält sich die
Unterstützungskasse vor, ob sie eine Hinterbliebenenleistung erbringt
oder nicht. Sie wird jedoch immer dann Leistungen erbringen, wenn sie
selbst solche von der Rückdeckungsversicherung erhält und die
steuerlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden.
3.5 Berufsunfähigkeitsleistung
Sofern im Rahmen der Rückdeckungsversicherung vereinbart, bleibt im
Falle einer Berufsunfähigkeit der Anspruch auf die ungekürzte
Altersleistung erhalten (Beitragsbefreiung). Zusätzlich kann eine
Berufsunfähigkeitsrente als monatlich laufende Leistung vereinbart
werden.
Umfang, Höhe und Leistungsdauer der Berufsunfähigkeitsleistung ergeben
sich
aus
den
Versicherungsbedingungen
der
jeweiligen
Rückdeckungsversicherung und der Anwartschaftsbestätigung. Für die
Feststellung der vollständigen oder teilweisen Berufsunfähigkeit und des
daraus resultierenden Leistungsumfangs gelten die in den allgemeinen
Versicherungsbedingungen und oder gesonderten Vereinbarungen der
abgeschlossenen Rückdeckungsversicherung.
Beim Übergang einer Berufsunfähigkeitsrente auf eine Altersrente kann es
zu einer niedrigeren Altersrentenzahlung im Verhältnis zur bis dahin
erreichten Höhe der Berufsunfähigkeitsrente kommen.
§ 4 Versorgungsausgleich
Wird die oder der Versorgungsberechtigte von seinem Ehegatten
geschieden, ist das während der Ehezeit erworbene Versorgungsanrecht,
nach der jeweils geltenden Teilungsordnung der Unterstützungskasse, in
der zum jeweiligen Ehezeitende gültigen Fassung, zu teilen. Eine Teilung
bestehender Rückdeckungsversicherungen gilt für die Verträge die
Zustimmung zur Teilung aller Pfandrechtsinhaber bereits als erfolgt.
§ 5 Unverfallbarkeit
Scheidet der Versorgungsberechtigte vor Eintritt des Versorgungsfalls aus
den
Diensten
des
Trägerunternehmens
aus,
bleibt
die
Versorgungsanwartschaft erhalten.
Datenmaske 2017
Diese
aufrechtzuerhaltende
Anwartschaft
entspricht
nach
§ 2 Abs. 5a BetrAVG den Leistungen der Rückdeckungsversicherung auf
Basis der Summe der Dotierungen vom Zusagedatum der
Unterstützungskassenversorgung bis zum Ausscheiden aus dem
Unternehmen.
Gleiches gilt im Falle des Fortfalls der Leistungsvoraussetzungen zur
Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente gemäß Punkt § 3.5 vor Erreichen
der festen Altersgrenze bzw. vor Erreichen des Termins der vorgezogenen
Altersleistung.
§ 6 Erhöhung der Versorgungsleistungen
Die Unterstützungskasse wird nach Maßgabe der ihr durch die
Rückdeckungsversicherung zur Verfügung stehenden Leistungen ggf. die
Versorgungsleistung erhöhen.
Erhöhung der Versorgungsanwartschaft
Die Unterstützungskasse wird im Fall der Erhöhung der garantierten
Versicherungsleistungen in der Anwartschaftsphase diese im Rahmen
einer angepassten Anwartschaftsbestätigung dokumentieren.
Erhöhung der Altersrente nach Rentenbeginn
Wenn die Rückdeckungsversicherung nach erstmaliger Zahlung der
Altersrente
eine
höhere
Leistung
erbringt,
werden
die
Versorgungsleistungen entsprechend erhöht:
a)
Ist auf das Leben des Versorgungsberechtigten eine
garantierte Rentensteigerung nach Rentenbeginn vereinbart,
werden die Alters- und ggf. auch die Berufsunfähigkeits- und
Hinterbliebenenrenten um mindestens 1% jährlich – bezogen
auf die Vorjahresrente – erhöht.
b)
Ist keine garantierte Rentensteigerung vereinbart, wird die
Rentenleistung für den Versorgungsberechtigten die den
Regelungen des BetrAVG unterliegen, um jährlich 1% erhöht,
bezogen auf die Vorjahresrente. Soweit die Rentenerhöhung
aus Überschüssen höher ausfällt, werden die oberhalb
liegenden Leistungen auf die erforderlichen Anpassungen der
Folgejahre angerechnet.
Wird die erforderliche Mindestanpassung gemäß § 16 Abs. 3 Satz 1
BetrAVG
durch
die
Überschussbeteiligung,
wenn
die
Rückdeckungsversicherung nach erstmaliger Zahlung der Altersrente eine
höhere
Leistung
erbringt,
werden
die
Versorgungsleistungen
entsprechend erhöht, nicht oder nicht vollständig finanziert, ergibt sich
insofern ein direkter Anspruch des Leistungsempfängers gegen das
Trägerunternehmen, wenn der Versorgungsberechtigte unter den
Regelungsbereich des BetrAVG fällt.
Für alle Leistungserhöhungen gelten die Versicherungsbedingungen der
jeweiligen, auf das Leben des Versorgungsberechtigten abgeschlossenen
Rückdeckungsversicherung.
§ 7 Begrenzung von Versorgungsleistungen
Die Versorgungsleistungen sind entsprechend den Leistungswerten gemäß
§§ 2 und 3 KStDV sowie gemäß den R 6 der KörperschaftsteuerRichtlinien zu § 5 KStG begrenzt.
§ 8 Verfügungsverbote
Die
Abtretung
oder
die
Beleihung
der
Verpfändung
der
Versorgungsanwartschaften ist sowohl durch das Trägerunternehmen als
auch
durch
den
Versorgungsberechtigten
ausgeschlossen.
Entgegenstehende Vereinbarungen sind nichtig.
§ 9 Freiwilligkeit der Leistungen
Auf die Leistungen aus der Unterstützungskasse besteht kein
Rechtsanspruch. Auch durch eine wiederholte oder regelmäßige Zahlung
von Versorgungsleistungen kann ein Rechtsanspruch weder gegenüber
der
Unterstützungskasse
noch
gegen
ihre
Mitglieder
oder
Trägerunternehmen
erworben
werden.
Alle
Zahlungen
der
Unterstützungskasse erfolgen freiwillig und mit der Möglichkeit des
jederzeitigen Widerrufs.
Grundsätzlich gilt, dass die Unterstützungskasse ihre Leistungen einstellen
oder kürzen muss, wenn das Trägerunternehmen die erforderlichen
Zuwendungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in ausreichendem Maße
zur Verfügung stellt oder gestellt hat.
§ 10 Rückdeckungsversicherungen
Die
Unterstützungskasse
wird
zur
Versorgungsverpflichtung
eine
Rückdeckungsversicherungen abschließen.
Finanzierung
der
oder
mehrere
Sämtliche Rechte aus dem Rückdeckungsversicherungsvertrag, den die
Unterstützungskasse
abschließt,
stehen
ausschließlich
der
Unterstützungskasse zu.
Zur Beurteilung des versicherungstechnischen Risikos behält sich der
Rückdeckungsversicherer eine medizinische Risikoprüfung vor. Dafür kann
es notwendig sein, dass der Versorgungsberechtigte Angaben über seinen
Gesundheitszustand machen muss oder sich einer ärztlichen
Rosenheimer Unterstützungskasse e.V.
Seite 8
Untersuchung zu unterziehen hat. Es werden Formulare des jeweiligen
Rückdeckungsversicherers verwendet.
Für die
Richtigkeit und
Vollständigkeit der hierzu erforderlichen Angaben haftet der erklärende
Versorgungsberechtigte selbst. Die Unterstützungskasse übernimmt keine
Haftung zur Vollständigkeit und Richtigkeit der hierzu gemachten
Angaben.
Notwendige
versicherungsmathematische
Zuschläge
und/oder
Leistungsausschlüsse bedürfen der Zustimmung des Mitarbeiters.
§ 11 Auszahlung von Versorgungsleistungen
Leistungen
der
Unterstützungskasse
müssen
schriftlich
vom
Versorgungsberechtigten und dem Trägerunternehmen beantragt werden.
Die Höhe der Leistungen wird gegenüber dem Versorgungsberechtigten
durch einen Leistungsbescheid dokumentiert. Die Leistungsempfängerin
bzw. der Leistungsempfänger erhält einen schriftlichen Bescheid über die
Höhe der Versorgungsleistung.
Grundsätzlich hat das Trägerunternehmen für die nachgelagerte
Besteuerung und Verbeitragung in die Sozialversicherung Sorge zu tragen.
Sofern die Auszahlung über die Unterstützungskasse erfolgen soll, sind
dieser die erforderlichen Angaben zu machen und die angeforderten
Unterlagen vorzulegen.
Die Unterstützungskasse wird die
Meldepflichten als Zahlstelle einhalten.
ihr
obliegenden
gesetzlichen
Die Unterstützungskasse kann zur Zahlung der Versorgungsleistungen
bestimmte
zusätzliche
Unterlagen
fordern
–
bspw.
eine
Lebensbescheinigung – die sich aus den Versicherungsbedingungen oder
gesetzlichen
Bestimmungen
der
jeweiligen
Rückdeckungsversicherungsverträge oder aus gesetzlichen Pflichten
ergeben.
11.1 Altersleistung
Im Rahmen einer ggf. vereinbarten
Unterstützungskasse Leistungen erbringen.
a)
b)
Altersleistung
wird
die
Lebenslange Altersrenten werden monatlich gezahlt und gemäß § 6
dieses Leistungsplanes erhöht. Kleinstrenten können von der
Unterstützungskasse in einer jährlichen Zahlung zusammengefasst
werden. Die Rentenzahlung wird erstmals für den Monat gezahlt,
der auf die Entstehung des Anspruchs folgt, jedoch immer erst
dann, wenn die Unterstützungskasse Leistungen aus dem
Rückdeckungsversicherungsvertrag erhalten hat.
Kapitalleistungen werden in einem Betrag oder maximal sieben
gleichen Teilzahlungen ausgezahlt. Die Wahlmöglichkeit wird im
Einvernehmen getroffen. Die Auszahlung des Versorgungskapitals
erfolgt zum vereinbarten Fälligkeitstermin der Versorgungsleistung.
Der Antrag auf die Kapitalzahlung ist im Voraus entsprechend den
Bedingungen der Rückdeckungs-versicherung schriftlich gegenüber
der Unterstützungskasse zu stellen. Es bedarf der Zustimmung der
Unterstützungskasse
und
der
Rückdeckungsversicherungsgesellschaft.
Durch die vollständige
Ansprüche aus der Zusage.
Kapitalzahlung
erlöschen
sämtliche
11.2 Vorgezogene und aufgeschobene Altersleistung
Im Fall der vorgezogenen bzw. aufgeschobenen Altersleistung berechnet
sich diese nach dem vorhandenen Deckungskapitel der jeweiligen
Rückdeckungsversicherung zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme.
Die vorgezogene Altersleistung darf frühestens nach den geltenden
steuerrechtlichen Regeln hierzu in Anspruch genommen werden.
11.3 Invaliditätsleistungen
Im
Fall
einer
Invaliditätsversorgung
ist
der
oder
die
Versorgungsberechtigte verpflichtet, die versicherungsvertraglichen
Meldepflichten des jeweiligen Rückdeckungsversicherungsvertrages
einzuhalten.
Dies betrifft sowohl den Eintritt einer Berufsunfähigkeit oder
Erwerbsunfähigkeit bzw. die Feststellung des Grades der
Berufsunfähigkeit als auch deren Minderung oder Wegfall bzw. die
Wiederaufnahme einer Tätigkeit.
b)
Kapitalzahlung
Ein fällig werdendes Hinterbliebenenkapital bei Tod des
Versorgungsberechtigten wird in einem Betrag oder maximal sieben
gleichen Teilzahlungen ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt zum
Ersten des Monats, der auf die Entstehung des Anspruchs folgt,
jedoch immer erst dann, wenn Unterstützungskasse Leistungen aus
dem jeweiligen Rückdeckungsversicherungsvertrag erhalten hat. Der
Antrag auf Kapitalzahlung ist im Voraus entsprechend den
Bedingungen der Rückdeckungsversicherung gegenüber der
Unterstützungskasse zu stellen.
Hinterbliebenenleistungen können nur erbracht werden, wenn der
Unterstützungskasse der Tod der oder des Versorgungsberechtigten
schriftlich angezeigt wird, durch Vorlage einer beglaubigten Kopie der
Sterbeurkunde und ggf. weiteren Unterlagen.
§ 12 Subsidiärhaftung
Gemäß § 9 der Satzung wird die Unterstützungskasse ihre
Versorgungsleistungen
einstellen
oder
kürzen,
wenn
das
Trägerunternehmen
die
zur
Erfüllung
der
vereinbarten
Versorgungsleistungen notwendigen Dotierung nicht, nicht rechtzeitig
bzw. nicht in ausreichender Höhe zur Verfügung stellt, oder gestellt hat.
Hat der Versorgungsberechtigte trotz der Einstellung oder Kürzung der
Leistung durch die Unterstützungskasse einen Rechtsanspruch auf die
Versorgungsleistung, so richtet sich der Anspruch nicht gegen die
Unterstützungskasse, sondern gegen das Trägerunternehmen selbst.
Sofern
die
Mitgliedschaft
des
Trägerunternehmens
bei
der
Unterstützungskasse
endet
oder
das
Trägerunternehmen
die
Zuwendungen an die Unterstützungskasse einstellt, bleiben die bis dahin
erdienten Anwartschaften des Versorgungsberechtigten erhalten.
§ 13 Informationsbereitstellung durch das Trägerunternehmen
Im Rahmen der Erteilung der Unterstützungskassenzusage wird das
Trägerunternehmen
alle
relevanten
Informationen
an
den
Versorgungsberechtigten weitergeben.
Er ist von diesem Inhalt des Leistungsplans in Kenntnis zu setzen.
Insbesondere ist er auf die Regelungen zur Unverfallbarkeit, der
Freiwilligkeit und der Subsidiärhaftung des Arbeitgebers hinzuweisen.

§ 5 (Unverfallbarkeit),

§ 9 (Freiwilligkeit der Leistungen) und

§ 12 (Subsidiärhaftung).
Zusätzlich wird das Trägerunternehmen die Unterstützungskasse in der
Erfüllung gesetzlichen Pflichten unterstützen.
Dies betrifft vor allem die Beachtung der steuerlichen und
sozialversicherungsrechtlichen Regelungen bei der Auszahlung von
Versorgungsleistungen.
§ 14 Versorgungsvorbehalt
Die Anwartschaft auf Versorgungsleistungen steht unter dem Vorbehalt
der
Annahme
der
Rückdeckungsversicherung
durch
den
Lebensversicherer.
§ 15 Datenschutz und Datenverarbeitung
Die Unterstützungskasse wird im Rahmen der Erbringung der
Versorgungsleistungen
personenbezogene
Daten
der
Versorgungsberechtigten im erforderlichen Umfang verarbeiten und –
wenn notwendig – an Dritte, bspw. Versicherungsunternehmen,
versicherungsmathematische
Gutachter,
Pensionssicherungsverein,
Versicherungsvermittler- und makler oder Finanzdienstleister übermitteln.
Personenbezogene
Gesundheitsdaten
werden
nur
an
Lebensversicherungen- und Rückversicherungsgesellschaften übermittelt.
Die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) werden dabei
eingehalten.
§16 Schriftformklausel
(1) Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden.
11.4 Hinterbliebenenleistung
Im Rahmen einer ggf. vereinbarten Hinterbliebenenversorgung kann eine
einmalige Kapitalzahlung oder eine Rentenzahlung geleistet werden.
(2) Änderungen und Ergänzungen des Leistungsplans sind nur wirksam,
wenn sie schriftlich abgeschlossen oder schriftlich wechselseitig bestätigt
werden.
a)
Auf das Schriftformerfordernis kann nur durch eine schriftliche Erklärung
verzichtet werden.
Rentenzahlung
Lebenslange Hinterbliebenenrenten werden monatlich gezahlt und
gemäß § 6 dieses Leistungsplanes erhöht. Kleinstrenten können von
der
Unterstützungskasse
in
einer
jährlichen
Zahlung
zusammengefasst werden. Die Rentenzahlung wird erstmals für den
Monat gezahlt, der auf die Entstehung des Anspruchs folgt, jedoch
immer erst dann, wenn die Unterstützungskasse Leistungen aus
dem jeweiligen Rückdeckungsversicherungsvertrag erhalten hat.
Datenmaske 2017
§18 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen aufgrund von Rechtsprechung oder
Gesetzeslage ganz oder teilweise ungültig, anfechtbar oder unwirksam
sein oder werden, bzw. weist diese Versorgungsordnung Regelungslücken
auf, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht
berührt.
Rosenheimer Unterstützungskasse e.V.
Seite 9
Die
Vertragsparteien
vereinbaren,
dass
die
entsprechenden
Bestimmungen so angepasst und Lücken so geschlossen werden, wie sie
bei entsprechender Kenntnis ursprünglich formuliert worden wären.
Dabei sind Regelungen so zu fassen, dass der Sinn und Zweck dieses
Leistungsplans im Lichte der Präambel aufrechterhalten bleibt.
_________________________________________________
Stempel und Unterschrift des Trägerunternehmens
Rosenheim, den ___________________________________
Die Neuformulierungen sind nach billigem Ermessen vorzunehmen. Sofern
die vorstehenden Regelungen bzw. das Fehlen von Regelungen zu einer
sozialen Härte führen sollte, werden beide Parteien nach billigem
Ermessen Abhilfe schaffen.


_________________________________________________
Ort und Datum
Rose
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m,
_________________________________________________
den
Stempel und Unterschrift des Trägerunternehmens
___
___
___
___
Rosenheim, den ___________________________________
___
___
___
___
___
___
___
__
M. Czajor (Vorstand) Rosenheimer Unterstützungskasse e. V.
M. Czajor (Vorstand) Rosenheimer Unterstützungskasse e. V.
1.
2.
Ausfertigung
Ausfertigung
für
für
den
die
Arbeitgeber
Unters
M. Czajor (Vorstand) Rosenheimer Unterstützungskasse e. V.
1.
2.
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1.
2.
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den
die
Arbeitgeber
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Arbeitgeber
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den
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1. Ausfertigung für den Arbeitgeber
2. Ausfertigung für die Unterstützungskasse
M.
Czaj
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(Vor
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d)
Rose
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1.
Aus
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2.
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Datenmaske 2017
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für
die
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Rosenheimer Unterstützungskasse e.V.
Seite 10
Leistungsplan für eine
beitragsorientierte Leistungszusage
im Sinne des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG)
durch die Rosenheimer Unterstützungskasse e. V.
§ 1 Teilnahmebedingungen
Alle vom Trägerunternehmen gemeldeten Arbeitnehmer (nachfolgend
Versorgungsberechtigter genannt) sind berechtigt, an der Versorgung
über die Rosenheimer Unterstützungskasse e. V. teilzunehmen.
Die oder der Versorgungsberechtigte bzw. der Mitarbeiter muss sich zum
Aufnahmetermin in einem laufenden Arbeitsverhältnis befinden, oder
einen Dienstleistungsvertrag mit dem Arbeitgeber haben und in den
Regelungsbereich des § 17 des BetrAVG fallen.
§ 2 Aufnahme in die Versorgung
Die Aufnahme erfolgt zum Ersten des Monats, der auf die Erfüllung der
Teilnahmevoraussetzungen folgt oder mit ihnen zusammen fällt.
Teilnahmevoraussetzung
ist,
dass
die
Rückdeckungsversicherungsgesellschaft den Vertrag ohne Zuschläge
und/oder Ausschlüsse annimmt.
Der Versorgungsberechtigte hat beim Zustandekommen des Vertrages
mitzuwirken und sich gegebenenfalls ärztlich untersuchen zu lassen. Ohne
diese Mitwirkung kann ggf. keine Anwartschaft auf Versorgungsleistungen
entstehen.
§ 3 Beitragsorientierte Leistungszusage / Wahlmöglichkeit
Diese Versorgung ist eine beitragsorientierte Leistungszusage im Sinne
des § 1 Abs. 2 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG). Die unter 3.1 bis
3.5
genannten
Versorgungsleistungen
können
durch
die
Unterstützungskasse
erbracht
werden,
wenn
entsprechendes
Kassenvermögen zur Verfügung steht.
Zur Finanzierung dieser Leistungen werden von der Unterstützungskasse
Rückdeckungsversicherungen
abgeschlossen,
die
Höhe
der
Versorgungsleistungen ist abhängig von der Höhe der Zuwendung
(Versorgungsbeitrag) an die Unterstützungskasse, dem Alter der
versorgungsberechtigten Person bei Aufnahme und der bei der Aufnahme
maßgeblichen versicherungstechnischen Grundlagen des jeweiligen
Rückdeckungsversicherungsvertrages, bezogen auf die jeweilige
Zuwendung (Versorgungsbeitrag) an die Unterstützungskasse.
Endet aufgrund arbeitsvertraglicher oder gesetzlicher Regelungen die
Verpflichtung zur Zahlung von laufenden Bezügen an den
Versorgungsberechtigten, ohne dass das Arbeitsverhältnis beendet
worden ist, ist das Trägerunternehmen ggf. nicht mehr verpflichtet
Zuwendungen an die Unterstützungskasse zu leisten.
Die
Einstellung
bzw.
Reduzierung
der
Zuwendungen
(Versorgungsbeiträge) führt unter Anwendung der in § 9 festgelegten
Grundsätze zu einer Reduzierung der Versorgungsleistungen gemäß § 5
dieses Leistungsplanes.
Die bestehende Versorgungsanwartschaft wird bei Eintritt in die
entgeltlose Dienstzeit auf die Leistung reduziert, die sich aus dem
Deckungskapital, der auf das Leben der versorgungsberechtigten Person
abgeschlossenen Rückdeckungsversicherung, ergibt.
Entsteht im Anschluss an die entgeltlose Dienstzeit wieder ein Anspruch
auf
Entgelt
und
wird
die
Finanzierung
der
bestehenden
Versorgungszusage
fortgesetzt,
erhöht
sich
dadurch
die
Versorgungsanwartschaft nach Maßgabe des vorangehenden Absatzes,
ohne Berücksichtigung des Zeitraums der vorangegangenen entgeltlosen
Dienstzeit.
Die Höhe der Versorgungsanwartschaft bei Eintritt in die entgeltlose Zeit
oder bei Fortführung der Dotierung ergibt sich aus der jeweiligen
Anwartschaftsbestätigung.
Das Unternehmen entscheidet sich nachfolgende Leistungen zu
gewähren (bitte ankreuzen):
□ Altersleistung
□ Invaliditätsleistung □ Hinterbliebenenleistung
im Rahmen einer
□ Rentenzusage
□ Kapitalzusage
Eie Kombination von Renten- und Kapitalzusage ist ausgeschlossen.
Datenmaske 2017
3.1 Altersleistung
3.1.1. Rentenzahlung
Die lebenslange Altersrente wird gezahlt, wenn das Dienstverhältnis
beendet ist und
c)
die jeweils zutreffende Regelaltersgrenze in der gesetzlichen
Rentenversicherung erreicht wird oder
d)
das Trägerunternehmen und die versorgungsberechtigte
Person eine feste Altersgrenze vereinbart haben (bei
Versorgungsberechtigten, die als steuerrechtlich beherrschend
anzusehen sind, zwingend zutreffende Regelaltersgrenze in
der gesetzlichen Rentenversicherung).
Alternativ
kann
ein
einmaliges
Versorgungskapital
versorgungsberechtigte Person ausgezahlt werden.
an
die
Die Höhe der Altersleistung ergibt sich aus der jeweiligen
Rückdeckungsversicherung. Höhe und Fälligkeit der Leistung ist der
jeweiligen, auf die oder den Versorgungsberechtigten ausgestellten
Anwartschaftsbestätigung zu entnehmen.
3.1.2. Kapitalzahlung
Die Altersleistung wird in Form einer einmaligen Kapitalzahlung erbracht,
wenn das Dienstverhältnis beendet ist und
c)
die jeweils zutreffende Regelaltersgrenze in der gesetzlichen
Rentenversicherung erreicht wird oder
d)
das Trägerunternehmen und die versorgungsberechtigte
Person eine feste Altersgrenze vereinbart haben (bei
Versorgungsberechtigten, die als steuerrechtlich beherrschend
anzusehen sind, zwingend zutreffende Regelaltersgrenze in
der gesetzlichen Rentenversicherung).
Die Höhe der Kapitalzahlung ergibt sich aus der jeweiligen
Rückdeckungsversicherung. Höhe und Fälligkeit der Leistung ergibt sich
aus der, auf die oder den Versorgungsberechtigten ausgestellten
Anwartschaftsbestätigung.
Alternativ kann eine monatliche Rentenzahlung in Form einer
lebenslangen Altersrente an die versorgungsberechtigte Person ausgezahlt
werden.
Die Höhe der Altersrente ergibt sich aus der jeweiligen
Rückdeckungsversicherung. Höhe und Fälligkeit der Leistung ist der
jeweiligen, auf die oder den Versorgungsberechtigten ausgestellten
Anwartschaftsbestätigung zu entnehmen.
3.2 Vorgezogene Altersleistung
Sofern es der Rückdeckungsversicherungsvertrag vorsieht und
Voraussetzungen des § 6 BetrAVG erfüllt werden, kann
Versorgungsberechtigte eine vorgezogene Altersleistung ab dem
Lebensjahr (für Zusagen ab dem 01.01.2012) beantragen, wenn
Dienstverhältnis beendet ist.
die
der
62.
das
Die vorzeitig zu zahlende Versorgungsleistung berechnet sich dann aus
dem im Zeitpunkt der vorzeitigen Inanspruchnahme vorhandenen
Deckungskapital der Rückdeckungsversicherung.
3.3. Aufgeschobene Altersleistung
Sieht die auf das Leben des Versorgungsberechtigten abgeschlossene
Rückdeckungsversicherung eine flexible Ablaufphase vor und wird unter
Fortzahlung der Beiträge hiervon Gebrauch gemacht, erhöht sich die
Altersleistung
gemäß
den
zugrunde
liegenden
Versicherungsvereinbarungen.
Eine Tätigkeit über den ursprünglich vereinbarten Versorgungstermin
ohne Beitragszahlung kann zu einer Leistungssteigerung führen, wenn der
Rückdeckungsversicherer in dieser Zeit die Rentenanwartschaft durch
weitere Zuteilung von Überschüssen und oder ähnlichen Erträgen oder
anderer Werterhöhungen erhöht oder andere Erhöhungen des
Deckungskapitals erfolgen.
Rosenheimer Unterstützungskasse e.V.
Seite 11
Für die sich ergebende aufgeschobene Altersleistung gilt Ziffer 3.1 Satz 1
entsprechend.
3.4 Hinterbliebenenleistung
Sofern nach dem Ableben des Versorgungsberechtigten eine Zahlung
durch den Rückdeckungsversicherer an die Unterstützungskasse erfolgt,
kann eine Hinterbliebenenleistung in Form einer lebenslangen Rente oder
als einmalige Kapitalleistung erbracht werden. Die Höhe ergibt sich aus
den Versicherungsbedingungen der jeweiligen Rückdeckungsversicherung.
Die Hinterbliebenenleistung ist im Todesfall an nachfolgende Personen zu
zahlen, wobei die Rangfolge zwischen dem Arbeitgeber und dem
Arbeitnehmer individuell festgelegt wird:
a)
den überlebenden Ehegatten, mit dem der Versorgungsberechtigte
zum Zeitpunkt seines Todes in gültiger Ehe verheiratet war
b)
den überlebenden Lebenspartner oder die Lebenspartnerin, mit dem
der Versorgungsberechtigte zum Zeitpunkt des Todes in einer
eingetragenen Lebenspartnerschaft im Sinne des § 1 des
Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG) gelebt hat.
c)
der
überlebende
Lebensgefährte
oder
die
überlebende
Lebensgefährtin des nicht verheirateten Versorgungsberechtigten,
mit dem dieser zum Zeitpunkt des Todes in einer auf Dauer
angelegten eheähnlichen Gemeinschaft gelebt hat, wenn dieser der
Unterstützungskasse vor Eintritt des Versorgungsfalles schriftlich
benannt wurde und dem zugestimmt hat. Eine separate
Vereinbarung (Anlage 3 zum Leistungsplan) regelt die Einzelheiten.
d)
die überlebenden Kinder im Sinne der jeweils gültigen Regelungen
des Einkommensteuergesetzes (EStG) – die Kinder zu jeweils
gleichen Teilen– als Gesamtgläubiger gemäß § 428 BGB;
e)
der überlebende ehemalige Ehegatte
Vorrangige Anwärter schließen nachrangige Anwärter von
Hinterbliebenenleistung im Sinne dieses Leistungsplanes aus.
einer
Diese
aufrechtzuerhaltende
Anwartschaft
entspricht
nach
§ 2 Abs. 5a BetrAVG den Leistungen der Rückdeckungsversicherung auf
Basis der Summe der Dotierungen vom Zusagedatum der
Unterstützungskassenversorgung bis zum Ausscheiden aus dem
Unternehmen.
Gleiches gilt im Falle des Fortfalls der Leistungsvoraussetzungen zur
Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente gemäß Punkt § 3.5 vor Erreichen
der festen Altersgrenze bzw. vor Erreichen des Termins der vorgezogenen
Altersleistung.
§ 6 Erhöhung der Versorgungsleistungen
Die Unterstützungskasse wird nach Maßgabe der ihr durch die
Rückdeckungsversicherung zur Verfügung stehenden Leistungen ggf. die
Versorgungsleistung erhöhen.
Erhöhung der Versorgungsanwartschaft
Die Unterstützungskasse wird im Fall der Erhöhung der garantierten
Versicherungsleistungen in der Anwartschaftsphase diese im Rahmen
einer angepassten Anwartschaftsbestätigung dokumentieren.
Erhöhung der Altersrente nach Rentenbeginn
Wenn die Rückdeckungsversicherung nach erstmaliger Zahlung der
Altersrente
eine
höhere
Leistung
erbringt,
werden
die
Versorgungsleistungen entsprechend erhöht:
a)
Ist auf das Leben des Versorgungsberechtigten eine
garantierte Rentensteigerung nach Rentenbeginn vereinbart,
werden die Alters- und ggf. auch die Berufsunfähigkeits- und
Hinterbliebenenrenten um mindestens 1% jährlich – bezogen
auf die Vorjahresrente – erhöht.
b)
Ist keine garantierte Rentensteigerung vereinbart, wird die
Rentenleistung für den Versorgungsberechtigten die den
Regelungen des BetrAVG unterliegen, um jährlich 1% erhöht,
bezogen auf die Vorjahresrente. Soweit die Rentenerhöhung
aus Überschüssen höher ausfällt, werden die oberhalb
liegenden Leistungen auf die erforderlichen Anpassungen der
Folgejahre angerechnet.
Sofern beim Tod der versorgungsberechtigten Person keine der unter a)
bis e) genannten Personen vorhanden sind, wird ein einmaliges
Sterbegeld an eine dafür empfangsberechtigte Person geleistet. Die Höhe
dieses einmaligen Sterbegeldes entspricht den Leistungen der
Rückdeckungsversicherung – höchstens jedoch EUR 7.669. Ein Sterbegeld
kann nur durch Vorlage eines Erbscheins gezahlt werden oder die Person
die die Bezahlung der tatsächlich angefallenen Beerdigungskosten
schriftlich gegenüber der Unterstützungskasse nachweisen kann. Dies gilt
sowohl für das Bestehen mehrerer Versorgungszusagen in
unterschiedlichen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung
als auch für das Bestehen mehrerer Rückdeckungsversicherungen für eine
versorgungsberechtigte Person.
Wird die erforderliche Mindestanpassung gemäß § 16 Abs. 3 Satz 1
BetrAVG
durch
die
Überschussbeteiligung,
wenn
die
Rückdeckungsversicherung nach erstmaliger Zahlung der Altersrente eine
höhere
Leistung
erbringt,
werden
die
Versorgungsleistungen
entsprechend erhöht, nicht oder nicht vollständig finanziert, ergibt sich
insofern ein direkter Anspruch des Leistungsempfängers gegen das
Trägerunternehmen, wenn der Versorgungsberechtigte unter den
Regelungsbereich des BetrAVG fällt.
Bei Selbsttötung eines Versorgungsberechtigten behält sich die
Unterstützungskasse vor, ob sie eine Hinterbliebenenleistung erbringt
oder nicht. Sie wird jedoch immer dann Leistungen erbringen, wenn sie
selbst solche von der Rückdeckungsversicherung erhält und die
steuerlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden.
§ 7 Begrenzung von Versorgungsleistungen
Die Versorgungsleistungen sind entsprechend den Leistungswerten gemäß
§§ 2 und 3 KStDV sowie gemäß den R 6 der KörperschaftsteuerRichtlinien zu § 5 KStG begrenzt.
3.5 Berufsunfähigkeitsleistung
Sofern im Rahmen der Rückdeckungsversicherung vereinbart, bleibt im
Falle einer Berufsunfähigkeit der Anspruch auf die ungekürzte
Altersleistung erhalten (Beitragsbefreiung). Zusätzlich kann eine
Berufsunfähigkeitsrente als monatlich laufende Leistung vereinbart
werden.
Umfang, Höhe und Leistungsdauer der Berufsunfähigkeitsleistung ergeben
sich
aus
den
Versicherungsbedingungen
der
jeweiligen
Rückdeckungsversicherung und der Anwartschaftsbestätigung. Für die
Feststellung der vollständigen oder teilweisen Berufsunfähigkeit und des
daraus resultierenden Leistungsumfangs gelten die in den allgemeinen
Versicherungsbedingungen und oder gesonderten Vereinbarungen der
abgeschlossenen Rückdeckungsversicherung.
Beim Übergang einer Berufsunfähigkeitsrente auf eine Altersrente kann es
zu einer niedrigeren Altersrentenzahlung im Verhältnis zur bis dahin
erreichten Höhe der Berufsunfähigkeitsrente kommen.
§ 4 Versorgungsausgleich
Wird die oder der Versorgungsberechtigte von seinem Ehegatten
geschieden, ist das während der Ehezeit erworbene Versorgungsanrecht,
nach der jeweils geltenden Teilungsordnung der Unterstützungskasse, in
der zum jeweiligen Ehezeitende gültigen Fassung, zu teilen. Eine Teilung
bestehender Rückdeckungsversicherungen gilt für die Verträge die
Zustimmung zur Teilung aller Pfandrechtsinhaber bereits als erfolgt.
§ 5 Unverfallbarkeit
Scheidet der Versorgungsberechtigte vor Eintritt des Versorgungsfalls aus
den
Diensten
des
Trägerunternehmens
aus,
bleibt
die
Versorgungsanwartschaft erhalten.
Datenmaske 2017
Für alle Leistungserhöhungen gelten die Versicherungsbedingungen der
jeweiligen, auf das Leben des Versorgungsberechtigten abgeschlossenen
Rückdeckungsversicherung.
§ 8 Verfügungsverbote
Die
Abtretung
oder
die
Beleihung
der
Verpfändung
der
Versorgungsanwartschaften ist sowohl durch das Trägerunternehmen als
auch
durch
den
Versorgungsberechtigten
ausgeschlossen.
Entgegenstehende Vereinbarungen sind nichtig.
§ 9 Freiwilligkeit der Leistungen
Auf die Leistungen aus der Unterstützungskasse besteht kein
Rechtsanspruch. Auch durch eine wiederholte oder regelmäßige Zahlung
von Versorgungsleistungen kann ein Rechtsanspruch weder gegenüber
der
Unterstützungskasse
noch
gegen
ihre
Mitglieder
oder
Trägerunternehmen
erworben
werden.
Alle
Zahlungen
der
Unterstützungskasse erfolgen freiwillig und mit der Möglichkeit des
jederzeitigen Widerrufs.
Grundsätzlich gilt, dass die Unterstützungskasse ihre Leistungen einstellen
oder kürzen muss, wenn das Trägerunternehmen die erforderlichen
Zuwendungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in ausreichendem Maße
zur Verfügung stellt oder gestellt hat.
§ 10 Rückdeckungsversicherungen
Die
Unterstützungskasse
wird
zur
Versorgungsverpflichtung
eine
Rückdeckungsversicherungen abschließen.
Finanzierung
der
oder
mehrere
Sämtliche Rechte aus dem Rückdeckungsversicherungsvertrag, den die
Unterstützungskasse
abschließt,
stehen
ausschließlich
der
Unterstützungskasse zu.
Zur Beurteilung des versicherungstechnischen Risikos behält sich der
Rückdeckungsversicherer eine medizinische Risikoprüfung vor. Dafür kann
es notwendig sein, dass der Versorgungsberechtigte Angaben über seinen
Gesundheitszustand machen muss oder sich einer ärztlichen
Untersuchung zu unterziehen hat. Es werden Formulare des jeweiligen
Rosenheimer Unterstützungskasse e.V.
Seite 12
Rückdeckungsversicherers verwendet. Für die
Richtigkeit und
Vollständigkeit der hierzu erforderlichen Angaben haftet der erklärende
Versorgungsberechtigte selbst. Die Unterstützungskasse übernimmt keine
Haftung zur Vollständigkeit und Richtigkeit der hierzu gemachten
Angaben.
Notwendige
versicherungsmathematische
Zuschläge
und/oder
Leistungsausschlüsse bedürfen der Zustimmung des Mitarbeiters.
§ 11 Auszahlung von Versorgungsleistungen
Leistungen
der
Unterstützungskasse
müssen
schriftlich
vom
Versorgungsberechtigten und dem Trägerunternehmen beantragt werden.
Die Höhe der Leistungen wird gegenüber dem Versorgungsberechtigten
durch einen Leistungsbescheid dokumentiert. Die Leistungsempfängerin
bzw. der Leistungsempfänger erhält einen schriftlichen Bescheid über die
Höhe der Versorgungsleistung.
Grundsätzlich hat das Trägerunternehmen für die nachgelagerte
Besteuerung und Verbeitragung in die Sozialversicherung Sorge zu tragen.
Sofern die Auszahlung über die Unterstützungskasse erfolgen soll, sind
dieser die erforderlichen Angaben zu machen und die angeforderten
Unterlagen vorzulegen.
Die Unterstützungskasse wird die
Meldepflichten als Zahlstelle einhalten.
ihr
obliegenden
gesetzlichen
Die Unterstützungskasse kann zur Zahlung der Versorgungsleistungen
bestimmte
zusätzliche
Unterlagen
fordern
–
bspw.
eine
Lebensbescheinigung – die sich aus den Versicherungsbedingungen oder
gesetzlichen
Bestimmungen
der
jeweiligen
Rückdeckungsversicherungsverträge oder aus gesetzlichen Pflichten
ergeben.
11.1 Altersleistung
Im Rahmen einer ggf. vereinbarten
Unterstützungskasse Leistungen erbringen.
c)
d)
Altersleistung
wird
die
Lebenslange Altersrenten werden monatlich gezahlt und gemäß § 6
dieses Leistungsplanes erhöht. Kleinstrenten können von der
Unterstützungskasse in einer jährlichen Zahlung zusammengefasst
werden. Die Rentenzahlung wird erstmals für den Monat gezahlt,
der auf die Entstehung des Anspruchs folgt, jedoch immer erst
dann, wenn die Unterstützungskasse Leistungen aus dem
Rückdeckungsversicherungsvertrag erhalten hat.
Kapitalleistungen werden in einem Betrag oder maximal sieben
gleichen Teilzahlungen ausgezahlt. Die Wahlmöglichkeit wird im
Einvernehmen getroffen. Die Auszahlung des Versorgungskapitals
erfolgt zum vereinbarten Fälligkeitstermin der Versorgungsleistung.
Der Antrag auf die Kapitalzahlung ist im Voraus entsprechend den
Bedingungen der Rückdeckungs-versicherung schriftlich gegenüber
der Unterstützungskasse zu stellen. Es bedarf der Zustimmung der
Unterstützungskasse
und
der
Rückdeckungsversicherungsgesellschaft.
Durch die vollständige
Ansprüche aus der Zusage.
Kapitalzahlung
erlöschen
sämtliche
11.2 Vorgezogene und aufgeschobene Altersleistung
Im Fall der vorgezogenen bzw. aufgeschobenen Altersleistung berechnet
sich diese nach dem vorhandenen Deckungskapitel der jeweiligen
Rückdeckungsversicherung zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme.
Die vorgezogene Altersleistung darf frühestens nach den geltenden
steuerrechtlichen Regeln hierzu in Anspruch genommen werden.
11.3 Invaliditätsleistungen
Im
Fall
einer
Invaliditätsversorgung
ist
der
oder
die
Versorgungsberechtigte verpflichtet, die versicherungsvertraglichen
Meldepflichten des jeweiligen Rückdeckungsversicherungsvertrages
einzuhalten.
Dies betrifft sowohl den Eintritt einer Berufsunfähigkeit oder
Erwerbsunfähigkeit bzw. die Feststellung des Grades der
Berufsunfähigkeit als auch deren Minderung oder Wegfall bzw. die
Wiederaufnahme einer Tätigkeit.
d)
Kapitalzahlung
Ein fällig werdendes Hinterbliebenenkapital bei Tod des
Versorgungsberechtigten wird in einem Betrag oder maximal sieben
gleichen Teilzahlungen ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt zum
Ersten des Monats, der auf die Entstehung des Anspruchs folgt,
jedoch immer erst dann, wenn Unterstützungskasse Leistungen aus
dem jeweiligen Rückdeckungsversicherungsvertrag erhalten hat. Der
Antrag auf Kapitalzahlung ist im Voraus entsprechend den
Bedingungen der Rückdeckungsversicherung gegenüber der
Unterstützungskasse zu stellen.
Hinterbliebenenleistungen können nur erbracht werden, wenn der
Unterstützungskasse der Tod der oder des Versorgungsberechtigten
schriftlich angezeigt wird, durch Vorlage einer beglaubigten Kopie der
Sterbeurkunde und ggf. weiteren Unterlagen.
§ 12 Subsidiärhaftung
Gemäß § 9 der Satzung wird die Unterstützungskasse ihre
Versorgungsleistungen
einstellen
oder
kürzen,
wenn
das
Trägerunternehmen
die
zur
Erfüllung
der
vereinbarten
Versorgungsleistungen notwendigen Dotierung nicht, nicht rechtzeitig
bzw. nicht in ausreichender Höhe zur Verfügung stellt, oder gestellt hat.
Hat der Versorgungsberechtigte trotz der Einstellung oder Kürzung der
Leistung durch die Unterstützungskasse einen Rechtsanspruch auf die
Versorgungsleistung, so richtet sich der Anspruch nicht gegen die
Unterstützungskasse, sondern gegen das Trägerunternehmen selbst.
Sofern
die
Mitgliedschaft
des
Trägerunternehmens
bei
der
Unterstützungskasse
endet
oder
das
Trägerunternehmen
die
Zuwendungen an die Unterstützungskasse einstellt, bleiben die bis dahin
erdienten Anwartschaften des Versorgungsberechtigten erhalten.
§ 13 Informationsbereitstellung durch das Trägerunternehmen
Im Rahmen der Erteilung der Unterstützungskassenzusage wird das
Trägerunternehmen
alle
relevanten
Informationen
an
den
Versorgungsberechtigten weitergeben.
Er ist von diesem Inhalt des Leistungsplans in Kenntnis zu setzen.
Insbesondere ist er auf die Regelungen zur Unverfallbarkeit, der
Freiwilligkeit und der Subsidiärhaftung des Arbeitgebers hinzuweisen.

§ 5 (Unverfallbarkeit),

§ 9 (Freiwilligkeit der Leistungen) und

§ 12 (Subsidiärhaftung).
Zusätzlich wird das Trägerunternehmen die Unterstützungskasse in der
Erfüllung gesetzlichen Pflichten unterstützen.
Dies betrifft vor allem die Beachtung der steuerlichen und
sozialversicherungsrechtlichen Regelungen bei der Auszahlung von
Versorgungsleistungen.
§ 14 Versorgungsvorbehalt
Die Anwartschaft auf Versorgungsleistungen steht unter dem Vorbehalt
der
Annahme
der
Rückdeckungsversicherung
durch
den
Lebensversicherer.
§ 15 Datenschutz und Datenverarbeitung
Die Unterstützungskasse wird im Rahmen der Erbringung der
Versorgungsleistungen
personenbezogene
Daten
der
Versorgungsberechtigten im erforderlichen Umfang verarbeiten und –
wenn notwendig – an Dritte, bspw. Versicherungsunternehmen,
versicherungsmathematische
Gutachter,
Pensionssicherungsverein,
Versicherungsvermittler- und makler oder Finanzdienstleister übermitteln.
Personenbezogene
Gesundheitsdaten
werden
nur
an
Lebensversicherungen- und Rückversicherungsgesellschaften übermittelt.
Die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) werden dabei
eingehalten.
§16 Schriftformklausel
(1) Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden.
11.4 Hinterbliebenenleistung
Im Rahmen einer ggf. vereinbarten Hinterbliebenenversorgung kann eine
einmalige Kapitalzahlung oder eine Rentenzahlung geleistet werden.
(2) Änderungen und Ergänzungen des Leistungsplans sind nur wirksam,
wenn sie schriftlich abgeschlossen oder schriftlich wechselseitig bestätigt
werden.
c)
Auf das Schriftformerfordernis kann nur durch eine schriftliche Erklärung
verzichtet werden.
Rentenzahlung
Lebenslange Hinterbliebenenrenten werden monatlich gezahlt und
gemäß § 6 dieses Leistungsplanes erhöht. Kleinstrenten können von
der
Unterstützungskasse
in
einer
jährlichen
Zahlung
zusammengefasst werden. Die Rentenzahlung wird erstmals für den
Monat gezahlt, der auf die Entstehung des Anspruchs folgt, jedoch
immer erst dann, wenn die Unterstützungskasse Leistungen aus
dem jeweiligen Rückdeckungsversicherungsvertrag erhalten hat.
Datenmaske 2017
§18 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen aufgrund von Rechtsprechung oder
Gesetzeslage ganz oder teilweise ungültig, anfechtbar oder unwirksam
sein oder werden, bzw. weist diese Versorgungsordnung Regelungslücken
auf, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht
berührt.
Rosenheimer Unterstützungskasse e.V.
Seite 13
Die
Vertragsparteien
vereinbaren,
dass
die
entsprechenden
Bestimmungen so angepasst und Lücken so geschlossen werden, wie sie
bei entsprechender Kenntnis ursprünglich formuliert worden wären.
Dabei sind Regelungen so zu fassen, dass der Sinn und Zweck dieses
Leistungsplans im Lichte der Präambel aufrechterhalten bleibt.
Die Neuformulierungen sind nach billigem Ermessen vorzunehmen. Sofern
die vorstehenden Regelungen bzw. das Fehlen von Regelungen zu einer
sozialen Härte führen sollte, werden beide Parteien nach billigem
Ermessen Abhilfe schaffen.


_________________________________________________
Ort und Datum
Rose
nhei
_________________________________________________
m,
Stempel und Unterschrift des Trägerunternehmens
den
___
___
___
Rosenheim, den ___________________________________
___
___
___
___
___
___
___
___
__
M. Czajor (Vorstand) Rosenheimer Unterstützungskasse e. V.
1.
2.
Ausfertigung für den Arbeitgeber
Ausfertigung für die Unterstützungskasse
M.
Czaj
or
(Vor
stan
d)
Rose
nhei
mer
Unte
rstüt
zung
skas
se
e.V.
1.
Aus
ferti
gun
g
für
den
Arb
eitg
ebe
r
2.
Aus
Datenmaske 2017
ferti
gun
g
für
die
Unt
Rosenheimer Unterstützungskasse e.V.
Seite 14
Anlage 1
Vereinbarung über einen teilweisen Verzicht von Entgelt zum
Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung
(Entgeltumwandlungsvereinbarung)
Die Firma __________________________________
Sonstige Arbeitgeberleistungen
(im Folgenden Arbeitgeber)
Für die Bemessung gehaltsabhängiger Leistungen des
Arbeitgebers, wie Gehaltserhöhungen, Weihnachts- oder
Urlaubsgeld, Jubiläumszahlungen, Zuschläge und ähnliche
Zahlungen bleibt das gegenüber dieser Vereinbarung
ungeminderte Gehalt maßgebend.
vereinbart mit Frau/Herrn
___________________________________
Name der/des Versorgungsberechtigten
geb. am
_____________________________
Geburtsdatum
per
Weitere zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehende
oder
in
Zukunft
einzurichtende
betriebliche
Altersversorgungsregelungen
bleiben
von
dieser
Vereinbarung unberührt.
Betriebliche Altersversorgung
Der
Arbeitnehmer
erhält
aufgrund
der
erfolgten
Entgeltumwandlung
eine
wertgleiche
betriebliche
Altersversorgung mit folgendem Inhalt:
_____________________________
Zusagedatum
in Abänderung des derzeit gültigen Arbeitsvertrages eine
Vereinbarung über einen Verzicht von Entgelt zugunsten
betrieblicher
Altersversorgung
im
Sinne
des
Betriebsrentengesetzes
(BetrAVG).
Für
diesen
Entgeltverzicht wird in Form einer beitragsorientierten
Leistungszusage
über
die
Rosenheimer
Unterstützungskasse e. V. eine betriebliche Altersversorgung
eingerichtet. Es gelten die folgenden Bestimmungen:

Der Arbeitgeber verpflichtet sich, den Betrag der
Entgeltumwandlung als Dotierung an die Rosenheimer
Unterstützungskasse e. V. weiter zu leiten. Es handelt
sich
um
eine
Dotierung
nach
§
4d
Einkommensteuergesetz (EStG).

Die Unterstützungskasse wird die Dotierungen als
Beitrag für eine Rückdeckungsversicherung im Rahmen
einer beitragsorientierten Leistungszusage im Sinne des
Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) verwenden.
Entgeltumwandlungsbetrag
Erstmals zum
________________________
Beginn des Entgeltverzichts i. d. R.
einen Monat vor dem Zusagedatum)
wird der Anspruch auf
 arbeitsvertraglich vereinbartes Bruttoarbeitsentgelt
 vermögenswirksame Leistungen
Die
Einzelheiten
sind
dem
entsprechenden
Versicherungsvertrag
und
dessen
jeweiligen
Versicherungsbedingungen zu entnehmen.
 Sonderbezüge in Form von
_______________________________________
Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Tantiemen, Bonifikationen
 monatlich
 vierteljährlich
 halbjährlich
 jährlich
Für die Vereinbarung einer Invaliditätsversorgung im Wege
einer
sog.
Berufsunfähigkeitsoder
Erwerbsunfähigkeitszusatzversicherung gilt als vereinbart,
dass mögliche Änderungen des Versicherungsbeitrages –
bspw. durch eine Veränderung der Überschusszuteilung des
Versicherers
–
zu
einer
Anpassung
des
Entgeltumwandlungsbetrages führt.
um den Betrag von
Art
und
Höhe
der
Versorgung,
Versorgungsberechtigte erhält, regeln
Sofern der Versorgungsberechtigte (variable) Sonderbezüge
umwandelt und diese zu einem späteren Zeitpunkt sinken
oder wegfallen, verzichtet der Versorgungsberechtigte schon
heute zusätzlich auf einen Teil seines laufenden
Arbeitsentgelts in entsprechender Höhe, um den vollen
Entgeltumwandlungsbetrag zu erbringen. Die jeweilige
Ausgestaltung
wird
dann
in
einer
neuen
Entgeltumwandlungsvereinbarung geregelt.
Zum Ausgleich des Entgeltverzichts erteilt der Arbeitgeber
dem Versorgungsberechtigten eine Zusage auf betriebliche
Altersversorgung im Durchführungsweg der kongruent
rückgedeckten Unterstützungskasse im Sinne des § 4d
EStG.
Der genannte Entgeltumwandlungsbetrag entspricht der
Dotierung an die Unterstützungskasse.
Datenmaske 2017
der

der
Leistungsplan
Unterstützungskasse e. V.,

die darauf Bezug nehmende Versorgungszusage
(Beitragsorientierte
Leistungszusage
zwischen
Arbeitgeber und Versorgungsberechtigten), sowie

die individuell auf den Versorgungsberechtigten
ausgestellte Anwartschaftsbestätigung.
______________________ Euro
gekürzt.
die
der
Rosenheimer
Entgeltfreie Beschäftigungszeiten
Die
Umwandlung
von
Entgelt
in
betriebliche
Altersversorgung nach dieser Vereinbarung wird der
Arbeitgeber in der vereinbarten Höhe so lange und insoweit
vornehmen, wie er zur Zahlung ungekürzter Bezüge aus
dem Anstellungsverhältnis verpflichtet ist oder wie andere
innerbetriebliche Regelungen ihn dazu verpflichten,
insbesondere in den Fällen

einer andauernden Erkrankung von mehr als 6
Wochen

Erziehungsurlaub

unbezahlten Urlaubes
Rosenheimer Unterstützungskasse e.V.
Seite 15
Der Arbeitgeber wird dem Versorgungsberechtigten in
diesem Fall über die Einstellung der Zahlung an die
Unterstützungskasse rechtzeitig informieren.
Die nicht dauerhafte Zahlung von Zuwendungen führt zu
einer Reduzierung der Versorgungsleistungen gemäß
§
12
des
Leistungsplanes
der
Rosenheimer
Unterstützungskasse e. V.
Gesetzliche Sozialversicherung
Dem Versorgungsberechtigten ist bekannt, dass - soweit
sozialversicherungspflichtiges Entgelt umgewandelt wird - für
den Umwandlungsbetrag keine Sozialversicherungsbeiträge
zu zahlen sind. Er ist darüber unterrichtet, dass damit auch
eine entsprechende Minderung zukünftiger Ansprüche auf
Sozialversicherungsleistungen
(bspw.
Altersrenten,
Arbeitslosen- und Krankengeld) verbunden ist. Diese
Sozialversicherungsfreiheit ist begrenzt auf 4% der
Beitragsbemessungsgrenze
der
gesetzlichen
Rentenversicherung (West).
Die Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung
unterliegen grundsätzlich der Beitragspflicht zur Krankenund
Pflegeversicherung
bis
zur
jeweiligen
Beitragsbemessungsgrenze.
Für versorgungsberechtigte
Personen die pflichtversichert und oder gesetzlich in der
Krankenversicherung für Rentner oder freiwilliges Mitglied
der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Bei einer
vereinbarten Kapitalzahlung gilt 1/120tel des Kapitalbetrages
für maximal 10 Jahre als beitragspflichtige monatliche
Einnahme.
Einkommensteuer
Der Betrag der Entgeltumwandlung ist in voller Höhe für den
Versorgungsberechtigten steuerfrei. Die Leistungen aus der
betrieblichen
Altersversorgung
unterliegen
im
Versorgungsfall der Einkommensbesteuerung gem. § 19
Abs. 2 EStG.
Vorzeitiges Ausscheiden
Die
betriebliche
Altersversorgung
aus
dieser
Entgeltumwandlungsvereinbarung
ist
im
Falle
des
vorzeitigen Ausscheidens des Arbeitnehmers aus dem
Dienstverhältnis sofort unverfallbar. Die Höhe des
unverfallbaren Anspruchs ergibt sich aus den Vorschriften
des Betriebsrentengesetzes oder dessen analoger
Anwendung.
Insolvenzsicherung
Die
betriebliche
Altersversorgung
aus
dieser
Entgeltumwandlungsvereinbarung ist gem. BetrAVG für den
Fall der Insolvenz des Arbeitgebers für den Personenkreis
des § 17 BetrAVG insolvenzgeschützt.
Aus diesem Grund sind vom Arbeitgeber Beiträge an den
Pensions-Sicherungs-Verein a. G. (PSVaG) zu zahlen.
Zusätzlich kann der Rückdeckungsversicherungsvertrag an
die oder den Versorgungsberechtigte/n verpfändet werden.
Rosenheimer
Unterstützungskasse
e.
V.
als
Versorgungsträger bzw. an die Versicherungsgesellschaft,
bei der der jeweilige Rückdeckungsversicherungsvertrag
geführt wird, weitergibt und diese oder eine andere
beauftragte
Stelle,
bspw.
ein
Vermittler
oder
Finanzdienstleister, die Daten in Datensammlungen führen
und verwalten kann.
Personenbezogene Gesundheitsdaten werden nur an
Personen- und Rückversicherungsgesellschaften übermittelt;
an Vermittler werden sie nur weitergegeben, wenn es zur
Vertragsgestaltung erforderlich ist.
Der
Datenschutz
–
insbesondere
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) – wird beachtet.
Information für den Arbeitnehmer
Die sich aus dieser
Leistungen
ergeben
Versicherungstarif.
Datenschutz
Der Versorgungsberechtigte willigt ein, dass der Arbeitgeber
im erforderlichen Umfang Daten, die der Einrichtung und
Abwicklung der Versorgungszusage dienen, an die
Datenmaske 2017
Versorgungszusage ergebenden
sich
aus
dem
gewählten
Die Leistungen sind abhängig vom Alter, vom Geburtsjahr
und vom Geschlecht des Versorgungsberechtigten sowie
dem Versorgungsumfang und dem Beginn und dem Ende
der vereinbarten Versorgungsleistung. Eine zu beachtende
Wertgleichheit
ergibt
sich
aus
der
versicherungsmathematisch
Umrechnung
des
Entgeltumwandlungsbetrages.
Der Versorgungsberechtigte ist darüber informiert, dass
durch den Abschluss eines Versicherungsvertrages Kosten
entstehen. Dies betrifft vor allem die Antragsbearbeitung, die
Beratungsleistung, die Einrichtung und die laufende
Verwaltung des Versicherungsvertrages. Diese Kosten
werden nicht gesondert in Rechnung gestellt, sondern aus
den laufenden Prämien bestritten. Insbesondere bei einer
vorzeitigen Auflösung oder Beitragsfreistellung eines
Versicherungsvertrages in den ersten Jahren kann es zu
wirtschaftlichen Nachteilen kommen.
Sollten
einzelne
Bestimmungen
aufgrund
von
Rechtsprechung oder Gesetzeslage ganz oder teilweise
ungültig, anfechtbar oder unwirksam sein oder werden, bzw.
weist diese Versorgungsordnung Regelungslücken auf, so
wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon
nicht berührt.
Die Vertragsparteien vereinbaren, dass die entsprechenden
Bestimmungen so angepasst und die Lücken so
geschlossen werden, wie sie bei entsprechender Kenntnis
ursprünglich formuliert worden wären. Dabei sind die
Regelungen so zu fassen, dass der Sinn und Zweck dieser
Zusage aufrechterhalten bleibt.
Die Neuformulierungen sind nach billigem Ermessen
vorzunehmen. Sofern die vorstehenden Regelungen bzw.
das Fehlen von Regelungen zu einer sozialen Härte führen
sollte, werden beide Parteien nach billigem Ermessen
Abhilfe schaffen. Die zugesagte Versorgungsleistung soll in
keinem Fall gefährdet sein.
Tarifvorbehalt
Soweit Entgeltansprüche auf einem Tarifvertrag beruhen,
kann für diese eine Entgeltumwandlung nur vorgenommen
werden, soweit dies tarifvertraglich vorgesehen bzw.
zugelassen ist.
das
____________
Ort und Datum
____________
Ort und Datum

_______________________________
Unterschrift Versorgungsberechtigter

_______________________________
Trägerunternehmen
Rosenheimer Unterstützungskasse e.V.
Seite 16
Anlage 2
des Leistungsplanes der Rosenheimer Unterstützungskasse e.V.
Erklärung der oder des Versorgungsberechtigten
gem. § 150 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
Zustimmungserfordernis
Einverständniserklärung
Es soll sichergestellt sein, dass der oder die
Versorgungsberechtigte Kenntnis von den Regelungen
zur betrieblichen Altersversorgung genommen hat. Dies
soll regelmäßig erfolgen durch
Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich gem. § 150 Abs. 2
VVG damit einverstanden, dass die Unterstützungskasse
zur
Rückdeckung
der
vorgesehenen
Versorgungsleistungen auf Ihr Leben einen oder mehrere
wertgleiche
Lebensund/oder
Rentenversicherungsvertrag/-verträge
bei
einer
in
Deutschland
zum
Geschäftsbetrieb
zugelassenen
Versicherungsgesellschaft abschließt.

Kenntnis der Regelungen des Leistungsplanes

Kenntnis des Antrages zur Einrichtung einer
Versorgung über die Unterstützungskasse
Weiterhin
erfordern
die
Reglungen
des
Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) die Zustimmung
der versicherten Person, wenn der Versicherungsvertrag
durch andere juristische oder natürliche Personen
abgeschlossen wird (Vertrag zugunsten Dritter).
Zur Finanzierung dieser Leistungen werden von der
Unterstützungskasse
Rückdeckungsversicherungen
abgeschlossen, die Höhe der Versorgungsleistungen ist
abhängig
von
der
Höhe
der
Zuwendung
(Versorgungsbeitrag) an die Unterstützungskasse, dem
Alter der versorgungsberechtigten Person bei Aufnahme
und
der
bei
der
Aufnahme
maßgeblichen
versicherungstechnischen Grundlagen des jeweiligen
Rückdeckungsversicherungsvertrages, bezogen auf die
jeweilige Zuwendung (Versorgungsbeitrag) an die
Unterstützungskasse.
Durch die Nutzung von Rückdeckungsversicherungen
wird die Unterstützungskasse persönliche Daten des
Versorgungsberechtigten weitergeben. Zusätzlich ist in
seltenen Fällen die Weitergabe von Daten an
versicherungsmathematische Gutachter notwendig, wenn
die Belange des Arbeitgebers eine Gutachtenerstellung –
bspw. für die internationale Bilanzierung oder die
Erstellung der Handelsbilanz – erforderlich machen.
Sie erklären sich bereit, alle Angaben zu machen, die für
den Abschluss der Versicherung(en) erforderlich sein
werden. Insbesondere bei Versorgungszusagen, die eine
Invaliditäts- und/oder eine Hinterbliebenenversorgung
beinhalten sollen, sind i.
d. R. sogenannte
Wissenserklärungen über den Gesundheitszustand und
ggf. ärztliche Untersuchungen notwendig.
Ist eine Versicherung nicht oder nicht zu regulären
Bedingungen zu erhalten, behalten sich der Arbeitgeber
und die Unterstützungskasse eine besondere Regelung
zur vorgesehenen Versorgung vor. Alternativ wird eine
alternative, wertgleiche Versorgungszusage vereinbart.



____________________________________________
Ort und Datum
____________________________________________
Unterschrift der bzw. des Versorgungsberechtigten
____________________________________________
Stempel und Unterschrift des Arbeitgebers
In diesem Zusammenhang werden die benötigten Daten
gespeichert und verarbeitet. Die Vorschriften des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) bei der notwendigen
Datenverarbeitung werden beachtet.
Datenmaske 2017
Rosenheimer Unterstützungskasse e.V.
Seite 17
Anlage 3
des Leistungsplanes der Rosenheimer Unterstützungskasse e. V.
Benennung eines/r Lebensgefährten/in und/oder eines Sterbegeldberechtigten
Die steuerlichen Regelungen zur Hinterbliebenenversorgung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung erfordern eine Erklärung von
Ihnen über die Person, die die vereinbarten Todesfallleistungen – als Rentenzahlung, einmalige Kapitalzahlung oder als Sterbegeld erhalten
soll. Die Unterstützungskasse wird dann die vereinbarten Hinterbliebenenleistungen an diese Person erbringen.

Erstanmeldung

Änderungsanzeige
(benennt als Hinterbliebenen den/die mit ihr/ihm
in eheähnlicher Lebensgemeinschaft lebenden
Lebensgefährten/in)
(benennt in Abänderung der bestehenden Festlegung als neue/n mit ihr/ihm in eheähnlicher
Lebensgemeinschaft) lebenden Lebensgefährten/in)
Benennung eines/r Lebensgefährten/in
als Hinterbliebene/n
Immer dann, wenn Sie nicht mit der oder dem Hinterbliebenen
verheiratet sind oder in einer Lebenspartnerschaft nach dem
Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) leben, benötigen wir die
Daten des- oder derjenigen mit dem/der Sie in eheähnlicher
Lebensgemeinschaft leben und der/die Leistungen erhalten soll.
Benennung einer/s Empfangsberechtigten für ein
Sterbegeld gemäß § 2 KStDV
Wird
gemäß
Leistungsplan
der
Rosenheimer
Unterstützungskasse e. V. eine Leistung im Todesfall der oder
des Versorgungsberechtigten fällig und sind keine steuerlich
zulässigen Hinterbliebenen – Ehegatten, Lebenspartner nach § 1
LPartG, Lebensgefährten oder Kinder im Sinne der jeweils
gültigen steuerlichen Regelungen – vorhanden, wird ein
einmaliges Sterbegeld gezahlt.
Erklärung:
Ich bestimme die folgende Person als Empfangsberechtigte/n für
ein Sterbegeld für den Fall, dass eine Hinterbliebenenversorgung
nicht gezahlt wird:
Erklärung:
Ich bestätige, dass ich mit
Herrn/Frau _________________________,
Herrn/Frau _________________________,
geboren am ______________________, wohnhaft in
geboren am ______________________, wohnhaft in
Straße und Hausnummer
Straße und Hausnummer
Postleitzahl und Ort
Postleitzahl und Ort
in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft lebe.
Mir ist bekannt, dass eine eheähnliche Lebensgemeinschaft nur
dann gegeben ist, wenn zwei Personen, zwischen denen die Ehe
bzw. eine eingetragene Lebenspartnerschaft rechtlich möglich
wäre, in gemeinsamer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft
leben. Mit dem oder der genannten Lebensgefährtin/
Lebensgefährten bestehen ein gemeinsamer Wohnsitz und eine
gemeinsame Haushaltsführung.
Die Höhe des (einmaligen) Sterbegeldes entspricht der
Todesfallleistung, der auf das Leben der oder des
Versorgungsberechtigten
abgeschlossenen
Rückdeckungsversicherung:


max. jedoch dem Betrag der gewöhnlichen
Beerdigungskosten, jedoch
nie mehr als EUR 7.669 gemäß § 2 KStDV.
Ich weiß, dass ich verpflichtet bin, meinen Arbeitgeber
unverzüglich über eine Änderung zu informieren, wenn sich an
diesen Gegebenheiten etwas verändert hat.
Mitwirkungspflicht von Versorgungsberechtigtem/r und Arbeitgeber
Eine Änderung der hier getroffenen Begünstigungen muss der Unterstützungskasse schriftlich vor Eintritt des Versorgungsfalls zugegangen
sein. Diese Erklärung sowie ggf. folgende Änderungsmitteilungen wird der Arbeitgeber an die Unterstützungskasse weiterleiten.



Datum und Ort der Erklärung
_______________________________________________ _
Unterschrift der bzw. des Versorgungsberechtigten

_________________________________________________
Datum, Stempel und Unterschrift des Arbeitgebers
_________________________________________________
Unterschrift der/des Lebensgefährten/in oder sterbegeldberechtigten Person
Datenmaske 2017
Rosenheimer Unterstützungskasse e.V.
Seite 18
Anlage 4
des Leistungsplanes der Rosenheimer Unterstützungskasse e. V.
Informationen für die Aufnahme von Gesellschaftern-Geschäftsführern und
Familienangehörigen von Gesellschaftern
Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF)
Anforderungen der Finanzverwaltung
Versorgungszusagen oder deren Änderungen an steuerlich
beherrschende GGF müssen, um steuerlich anerkannt zu
werden, teilweise anderen Voraussetzungen gerecht werden, als
solche an steuerlich nicht beherrschende GGF.
Auch für Unterstützungskassenzusagen gelten die üblichen
Anforderungen der Finanzverwaltung in Bezug auf Üblichkeit der
Vereinbarung, Angemessenheit und Überversorgung, Probezeit
und Erdienbarkeit, Ernsthaftigkeit und Finanzierbarkeit.
Ein GGF beherrscht eine Kapitalgesellschaft, wenn er den
Abschluss eines Geschäfts erzwingen kann (vgl. H 36 III KStH,
Stichwort Beherrschender Gesellschafter). Er muss somit mehr
als 50 % der Stimmrechte haben.
Probezeit nach Anstellung
Eine Beteiligung von 50 % oder weniger der Stimmrechte reicht
dann aus, wenn im Einzelfall besondere Umstände vorliegen, die
zu einer beherrschenden Stellung führen, oder wenn mehrere
Minderheitsgesellschafter aufgrund gleichgerichteter Interessen
zusammenwirken und gemeinsam über mehr als 50% der
Stimmrechte verfügen. Ein Indiz für das Vorliegen
gleichgerichteter Interessen kann etwa die Zeitgleichheit der
Erteilung
einer
Versorgungszusage
sein.
Diese
Interessenübereinstimmung muss jedoch im Einzelfall geprüft
werden.
Zivilrechtliche Wirksamkeit
Eine Versorgungszusage oder deren Änderungen an den GGF
müssen zivilrechtlich wirksam erteilt sein. Dies gilt für alle
Zusagen auf betriebliche Altersversorgung, also auch für alle
Durchführungswege.
Aufgrund der Organstellung des GGF ist zu empfehlen, dass der
GGF im Gesellschaftsvertrag vom Selbstkontrahierungsverbot
des § 181 BGB befreit sein muss.
Gesellschafterbeschluss
Die zivilrechtliche Wirksamkeit einer Versorgungsvereinbarung
für Geschäftsführer und GGF muss zusätzlich durch einen
Gesellschafterbeschluss bestätigt werden.
Daneben ist eine Zustimmung der Gesellschafterversammlung
auch
für
ein
geplantes
Pfandrecht
an
der
Rückdeckungsversicherung notwendig. (vgl. Urteil des OLG
Düsseldorf vom 23.04.2009 – 6 U 58/08).
Verpfändung von Ansprüchen
Da der Pensions-Sicherungs-Verein a. G. als gesetzliche
Insolvenzsicherungseinrichtung nur Zusagen an Personen, die
unter den Schutz des BetrAVG fallen, sichert, ist es sinnvoll, die
abgeschlossenen Rückdeckungsversicherungen an den/die
versorgungsberechtigte/n
Geschäftsführer/in
und
oder
nachrangig
an
dessen
Hinterbliebene,
sofern
eine
Hinterbliebenenrente zugesagt wurde zu verpfänden.
Datenmaske 2017
Als Probezeit ist der Zeitraum zwischen Dienstbeginn als GGF
und der erstmaligen Vereinbarung einer Versorgungszusage zu
verstehen. Die Finanzverwaltung fordert regelmäßig eine
Probezeit von zwei bis drei Jahren.
Probezeit nach Unternehmensgründung
Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass ein ordentlicher
Geschäftsleiter einer neu gegründeten Kapitalgesellschaft einem
gesellschaftsfremden Geschäftsführer erst dann eine Pension
zusagen würde, wenn er die künftige wirtschaftliche Entwicklung
die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Gesellschaft zuverlässig
abschätzen kann. Hierzu bedarf es in der Regel eines Zeitraums
von wenigstens fünf Jahren.
Umfänglich informiert dazu das Schreiben des BMF vom
14.12.2012 (IV C 2 - S 2742/10/10001). Der steuerliche Berater
sollte hinzu gezogen werden.
Familienangehörige
bzw.
nahestehende Personen
dem
Unternehmer
Die Anforderungen, die an eine Versorgungszusage des
Gesellschafter-Geschäftsführers
gestellt
werden,
gelten
grundsätzlich auch für Zusagen an nahestehende Personen
(Familienangehörige- und Ehe- bzw. Lebenspartner gem.
LPartG). Für ein „nahes“ Verhältnis reicht jede Beziehung
zwischen einem Gesellschafter und dem Dritten aus, die die
Vermutung zulässt, sie habe die Vorteilszuwendung der
Kapitalgesellschaft
beeinflusst
(vgl.
BFH-Urteil v. 18.12.1996 – I R 139/94).
Hinterbliebenenversorgung für mitarbeitende Ehegatten
Im Rahmen einer Versorgungszusage an mitarbeitende
Ehegatten kann eine Hinterbliebenenversorgung an den
(selbstständigen) Ehegatten, der Arbeitgeber ist, nicht vereinbart
werden.
Dies
gilt
auch
bei
einer
steuerrechtlich
anzuerkennenden (Altersversorgungs-) Zusage, denn im
Leistungsfall ist der (selbstständige) hinterbliebene Ehegatte
Anspruchsberechtigter und Verpflichteter zugleich (sog.
zivilrechtliche Konfusion).
Die
Zusage
würde
deshalb
hinsichtlich
der
Hinterbliebenenversorgung
von
vornherein
als
Gewinnverteilungsabrede und somit als Einkunft nach § 15 Abs.
1 Nr. 2 S.1 2.HS zu werten sein.
Rosenheimer Unterstützungskasse e.V.
Seite 19
Anlage 5
des Leistungsplanes der Rosenheimer Unterstützungskasse e. V.
Informationen zur privatrechtlichen Sicherung des Versorgungsanspruches
durch die Bestellung eines Pfandrechts
Grundlagen des Pfandrechtsmodells
Rückdeckungsversicherungen werden zur Finanzierung von
Versorgungszusagen abgeschlossen und dienen sowohl der
Finanzierung selbiger. Durch ein Pfandrecht hat der/die
Versorgungsberechtigte
einen
Anspruch
gegen
den
Rückdeckungsversicherer für den Fall, dass der ursprünglich
Leistungsverpflichtete
–
der
Arbeitgeber
bzw.
die
Unterstützungskasse – seiner/ihrer Leistungsverpflichtung nicht
nachkommt.
Voraussetzung für die wirksame Absicherung ist es, dass die
Ansprüche aus der zugrunde liegenden Versorgungszusage
rechtswirksam vereinbart werden.
Dazu muss die Verpfändung mittels Verpfändungsvereinbarung
bei der jeweiligen Rückdeckungsversicherungsgesellschaft
gemäß
§
1280
BGB
angezeigt
werden.
Die
Rückdeckungsversicherungsgesellschaft wird die Verpfändung
dem sog. Pfandrechtsgläubiger – ggf. auch den Berechtigten für
eine vereinbarte Hinterbliebenenversorgung – bestätigen.
Nach § 7 Abs. 3 BetrAVG ist der Anspruch gegen den PSVaG
begrenzt. Er beträgt auf laufende Leistungen höchstens das
Dreifache der im Zeitpunkt der ersten Fälligkeit maßgebenden
monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV. Für den Fall einer
Kapitalzusage gilt das 120fache der maximalen monatlichen
Leistung.
Im Jahr 2013 ergab sich damit ein maximales
Sicherungsniveau von monatlich 8.085 EUR für die alten und
monatlich 6.825 EUR für die neuen Bundesländer (für
Kapitalzahlungen 970.200 EUR/ 819.000 EUR).
Verpfändung für Arbeitnehmer
Daneben existieren auch für Versorgungsberechtigte weiter
Gründe, die für eine Verpfändung, des auf das Leben der/des
Versorgungsberechtigten
abgeschlossenen
Rückdeckungsversicherung, sprechen.
In den folgenden Fällen ist eine Verpfändung sinnvoll:
a)
Somit
schützt
dieses
eingerichtete
Pfandrecht
den
Versorgungsberechtigten vor dem Zugriff der Gläubiger des
Arbeitgebers und oder der Unterstützungskasse auf das
vorhandene Vermögen des Rückdeckungsversicherers.
Da diese Personen nach dem Ausscheiden aus dem
Unternehmen
allenfalls
eine
Forderung
als
Masseverbindlichkeit gegen die Gesellschaft haben,
bedeutet
eine
Insolvenz
den
Verlust
der
Versorgungsanwartschaft oberhalb des Sicherungsniveaus
des PSVaG.
Verpfändung im Rahmen einer Unterstützungskassenversorgung
Das BAG hat festgestellt, dass dem Insolvenzverwalter als
Vertreter der GmbH keine vertraglichen Rechte an der
Rückdeckungsversicherung
zustehen.
Denn
Versicherungsnehmer der von der Unterstützungskasse
abgeschlossenen
Rückdeckungsversicherungen
ist
die
Unterstützungskasse selbst.
Verfahrensweise bei der Rosenheimer Unterstützungskasse e. V.
Mit der Anmeldung der/des Versorgungsberechtigten kann
bereits auch die Anzeige der Verpfändung beantragt werden. Die
Unterstützungskasse wird dann die Verpfändung nach Eingang
des Versicherungsscheins bei der Rückdeckungsversicherungsgesellschaft anzeigen.
Gesetzliche Insolvenzsicherung durch den PensionsSicherungs-Verein (PSVaG)
Laufende Rentenzahlungen und gesetzlich unverfallbare
Anwartschaften der betrieblichen Altersversorgung sind
gesetzlich durch den PSVaG gegen die Insolvenz des
Arbeitgebers geschützt.
Personen
mit
einer
Unternehmerstellung, bspw. arbeitsrechtlich beherrschende GGF, werden vom
Schutzbereich des BetrAVG nicht erfasst.
Datenmaske 2017
Versorgungsberechtigte
mit
einem
hohem
Versorgungsbedarf – Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder
einer AG, Geschäftsführer und Prokuristen
b)
Personen mit hohem Entgeltverzicht können betroffen sein.
Der PSVaG sichert gemäß § 7 Abs. 5 in den ersten zwei
Jahren nach Zusageerteilung lediglich den Teil der
Versorgungsanwartschaft,
der
sich
aus
einem
Entgeltverzicht in Höhe von 4% ergibt.
Verpfändung für nicht
unterliegende Personen
dem
Betriebsrentengesetz
Da Unternehmer (Geschäftsführer/Vorstände in arbeitsrechtlich
beherrschender
Stellung)
bzw.
Personen
mit
unternehmerähnlicher Stellung (Prokuristen mit Leitungsmacht,
Angehörige des Unternehmers) von den Schutzvorschriften des
BetrAVG
nicht
erfasst
werden,
sollten
die
Versorgungsanwartschaften
dieser
Personen
ebenfalls
privatrechtlich gegen eine Insolvenz geschützt werden. Denn
nach Ausscheiden aus dem Unternehmen haben diese Personen
keinen Einfluss auf die Unternehmensentwicklung mehr. Der/die
Versorgungsberechtigte müsste deshalb seine Forderung als sog.
Masseverbindlichkeit anmelden. Eine Insolvenz bedeutete
deshalb regelmäßig den Verlust der Versorgung.
Rosenheimer Unterstützungskasse e.V.
Seite 20
Anlage 6
des Leistungsplanes der Rosenheimer Unterstützungskasse e. V.
Informationen zum Datenschutz und zur
Verwendung personenbezogener Daten
Grundlagen des Datenschutzes
Unterstützungskassenversorgung
im
Rahmen
einer
Wir haben technische und organisatorische Vorkehrungen
getroffen,
die
die
Persönlichkeitsrechte unserer
Versorgungsberechtigten (Anwärter und Leistungsempfänger)
schützen. Dies beinhaltet ebenso die unternehmensbezogenen
Daten unserer Mitglieder bzw. unserer Trägerunternehmen.
Wir geben Daten nur in dem Umfang weiter, wie es für die
Einrichtung und Verwaltung der Versorgung oder die Klärung des
jeweiligen Sachverhaltes notwendig ist. Sollten Sie grundsätzlich
oder in einem Einzelfall dieser Vorgehensweise widersprechen
wollen, teilen Sie uns das bitte mit.
Datenerhebung
Wir bemühen uns, jeweils nur die Daten von Ihnen und über Sie
zu erheben, die für die Einrichtung und Verwaltung der
Versorgungsanwartschaft notwendig sind. Im Rahmen dieser
Verwaltungstätigkeit werden wir Daten in begrenztem Umfang
an
die
Verwaltungsgesellschaft
RobAV
GmbH,
Versicherungsgesellschaften,
Insolvenzverwalter,
PSVaG,
Familiengerichte im Rahme des Versorgungsausgleiches,
Vermittler und steuerliche Berater weitergeben. Da wir lediglich
Versorgungsträger sind, ist diese Weitergabe von Daten
unerlässlich. Wir haben dies in den Leistungsplänen der
Rosenheimer Unterstützungskasse e. V. verankert.
Auskunftsanspruch
Neben dem gesetzlichen Auskunftsrecht über die bei der
Rosenheimer
Unterstützungskasse
e.
V.
verwaltete
Versorgungsanwartschaft beachten wir auch Ihr Recht auf
Datenschutz. Auf
Anfrage
erhalten
Sie
von
uns Ihre
personenbezogenen Daten, die wir erhoben haben und zwar in
dem Umfang, wie es das anwendbare nationale Recht erlaubt.
Wir bemühen uns darum, dass Ihre persönlichen Daten richtig
sind. Bitte teilen Sie uns Änderungen und Korrekturen mit.
verantwortliche Stelle: Rosenheimer Unterstützungskasse e. V.
Vorstand: Martin Czajor, Bruckmühl
Beauftragter für die Datenverarbeitung: RobAV GmbH
Anschrift: Max-Josefs-Platz 11, 83022 Rosenheim
Datenschutzbeauftragter: Bernhard Hausberger
Zweckbestimmung
-nutzung:
der
Datenerhebung,
-verarbeitung
Gegenstand des Vereins ist ausschließlich und unabänderlich die
freiwillige, einmalige wiederholte oder laufende Unterstützung
von Zugehörigen, ehemaligen Zugehörigen und deren
Hinterbliebenen seiner Trägerunternehmen für den Fall des
Alters, Todes oder der Invalidität. Der Verein ist eine
überbetriebliche Unterstützungskasse im Sinne des Gesetzes zur
Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung mit einem oder
mehreren Trägerunternehmen.
Betroffene Personen
Es werden im Wesentlichen zu Personen oder Personengruppen
personenbezogene Daten erhoben, die zur Erfüllung des
Vereinszweckes erforderlich sind. Es handelt sich dabei um
Trägerunternehmen (Arbeitgeber) und deren Mitarbeiter
(versicherte Personen) sowie Vermittler (natürliche und
juristische Personen) und ggf. anderen Beauftragten dieser
Personen
und
Personengruppen
(Steuerberater,
Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte).
Daten oder Datenkategorien

Angaben zu natürlichen und juristischen Personen/
Kontaktdaten
Anmeldedaten (z. B. Mitgliedschaft/Versicherungsvertrag)
Vertragsabrechnungs- und Zahlungsdaten
Leistungsanmeldungen (Alter, Invalidität, Tod)
Datensicherheit



Wir prüfen regelmäßig die eingeführten Sicherheitsmaßnahmen
der Verwaltungsgesellschaft und gewährleisten die Sicherheit
Ihrer Daten.
Empfänger der Daten oder Kategorien von Empfängern
Weitergabe personenbezogener Daten an die von Ihnen
gewählte/n Rückdeckungsversicherungsgesellschaft/en
Um Ihre betriebliche Altersversorgung sicherzustellen ist es
notwendig, personenbezogene Daten an die jeweilige
Versicherungsgesellschaft weiterzuleiten.



Information gemäß Datenschutzgesetz
Im Folgenden informieren wir Sie nach den Vorgaben des BDSG
über die grundsätzlichen Aspekte der Datenverwendung bei der
Rosenheimer Unterstützungskasse e. V.
oder

Öffentliche Stellen, die Daten aufgrund gesetzlicher
Vorschriften erhalten (z.B. Sozialversicherungsträger,
Finanzbehörden)
Externe Auftragnehmer (Dienstleistungsunternehmen)
entsprechend § 11 BDSG
Gegebenenfalls weitere externe Stellen wie z. B.
Kreditinstitute (Rentenzahlungen, Versicherungsleistungen
und Einzug von Versicherungsprämien), Vermittler im
Rahmen der Vermittlertätigkeit
PSVaG im Rahmen des Insolvenzschutzes
Regelfristen für die Löschung der Daten
Es gelten außer in begründeten Ausnahmefällen die gesetzlichen
Aufbewahrungspflichten.
Datenmaske 2017
Rosenheimer Unterstützungskasse e.V.
Seite 21
Anlage 7
zum Aufnahmeantrag der
Rosenheimer Unterstützungskasse e. V.
Information über die Wahl eines Arbeitnehmers/in zum/zur Wahlmann/-frau
des Trägerunternehmens für die Beiratswahl
in der Rosenheimer Unterstützungskasse e. V.
Die Rosenheimer Unterstützungskasse e. V. als soziale
Einrichtung
Eine der Voraussetzungen der Unterstützungskasse als soziale
Einrichtung ist gemäß § 3 Abs. 2 Körperschaftsteuer-Durchführungsverordnung (KStDV), dass den Leistungsberechtigten
ein Mitspracherecht eingeräumt wird, an der Verwaltung des
Kassenvermögens beratend mitzuwirken. Diese beratende
Mitwirkung ist Voraussetzung für die Steuerbefreiung der
Unterstützungskasse.
Der Beirat
Der Beirat ist gemäß § 7 der Satzung ein Organ der
Rosenheimer Unterstützungskasse e. V. in den durch jedes
Trägerunternehmen ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin
entsendet werden kann.
Aufgaben des Beirates
Der
Beirat
steht
dem
Vorstand
der
Rosenheimer
Unterstützungskassen e. V. bei der Erfüllung seiner Aufgaben
beratend zur Seite. Er hat die Möglichkeit, an der Verwaltung der
Zuwendungen, die der Unterstützungskasse zufließen, beratend
mitzuwirken.
Wahl des Beirats
Der Wahlmann bzw. die Wahlfrau stellt sich bei der ordentlichen
Beiratswahl, die alle 4 Jahre gemäß der von der
Mitgliederversammlung beschlossenen Wahlordnung stattfindet,
als Beiratskandidat bzw. Beiratskandidatin zur Verfügung.
Die Wahl des Beirats erfolgt gemäß Abschn. 6 Abs. 7
Satz 5 der KStR.
Wahl des Wahlmannes bzw. der Wahlfrau
Durch die Wahl wird dokumentiert, dass im Trägerunternehmen
den Leistungsanwärtern die Möglichkeit zur beratenden
Mitwirkung gemäß der Satzung der Rosenheimer Unterstützungskasse e. V. gegeben wurde.
Die Leistungsanwärter sollen aus ihrer Mitte einen Wahlmann
bzw.
eine
Wahlfrau,
der/die
die
Gesamtheit
der
Leistungsanwärter repräsentiert und zugleich Arbeitnehmer ist,
wählen. Leitende Angestellte entsenden ebenfalls einen eigenen
Wahlmann bzw. eine eigene Wahlfrau gem. dem BetrAVG.
Der Wahlmann bzw. die Wahlfrau darf nicht durch die
Geschäftsleitung bestimmt werden.
Der gewählte Beirat kann seine Tätigkeitsbereiche auf die
Beiratsmitglieder aufteilen, wird laufend vom Vorstand informiert
und hat Gelegenheit zur Stellungnahme hinsichtlich der
Verwaltung des Kassenvermögens. Ein Zustimmungserfordernis
zu Maßnahmen des Vorstandes besteht jedoch nicht.
Die dem Beirat angehörenden Versorgungsberechtigten
repräsentieren
somit
die
Gesamtheit
der
Versorgungsberechtigten aller Trägerunternehmen, deren
betriebliche
Altersversorgung
über
die
Rosenheimer
Unterstützungskasse e. V. abgewickelt wird.
Datenmaske 2017
Rosenheimer Unterstützungskasse e.V.
Seite 22
Anlage 8
des Leistungsplanes der Rosenheimer Unterstützungskasse e. V.
Informationen zur Anspruchserhebung
Anspruchserhebung gegenüber der Unterstützungskasse
Diese nachfolgenden Unterlagen werden zur Anspruchsprüfung
an den Rückdeckungsversicherer weiter geleitet.
I. d. R. sind der Unterstützungskasse bzw.
Rückdeckungsversicherer Unterlagen einzureichen.
dem
Tod der oder des Versorgungsberechtigten
Der Tod der versorgungsberechtigten Person ist
Unterstützungskasse unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
der
Soll eine Hinterbliebenenleistung gewährt werden, so sind
einzureichen:

eine
amtliche
Versorgungsberechtigten
Sterbeurkunde
des

Heiratsurkunde in Kopie, ggf. Kopie der Urkunde
über die eingetragene Lebenspartnerschaft gem.
§ 1 LPartG

Geburtsurkunde der Kinder
Wird ein Sterbegeld ausgezahlt, so sind einzureichen:

Erbschein oder Urkunde zum Nachweis der
Sterbegeldberechtigung

Sterbeurkunde

Nachweis der Beerdigungskosten
Für die Anspruchsstellung sind darüber hinaus die Regelungen
des jeweiligen Rückdeckungsversicherers maßgebend.
Anspruchsprüfung
Die
Anspruchsprüfung
Versicherungsbedingungen
Rückdeckungsversicherers.
erfolgt
nach
des
Maßgabe
der
jeweiligen
Deshalb kann der Rückdeckungsversicherer von der
Unterstützungskasse
–
und
damit
von
der
versorgungsberechtigten Person – weitere Nachweise und
zusätzliche Auskünfte sowie zusätzlich ärztliche Untersuchungen
verlangen. Dazu sind ggf. die Ärzte, Zahnärzte und
medizinischen Einrichtungen aller Art, von denen die oder der
Versorgungsberechtigte behandelt wurde entsprechend zu
ermächtigen. Gleiches gilt für Behörden oder Versicherungen,
bspw. Lebens- oder Krankenversicherungsunternehmen, bei
denen,
die
oder
der
Versorgungsberechtigte,
Versicherungsschutz unterhält.
Vorgezogene Altersleistung
Die
vorgezogene
Altersversorgung
ist
Unterstützungskasse schriftlich zu beantragen.
bei
der
Altersleistung
Die Altersleistung ist bei der Unterstützungskasse schriftlich zu
beantragen. Dieser Antrag ist 3 Monate vor geplantem
Leistungsbeginn zu stellen.
Nach Rentenzahlungsbeginn ist der Unterstützungskasse
regelmäßig
–
zumindest
auf
Anforderung
–
eine
Lebensbescheinigung zuzuleiten.
Invalidität
Der Eintritt einer Invalidität des Versorgungsberechtigten ist der
Unterstützungskasse unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Zur Anspruchsbegründung ist ein entsprechender Nachweis
erforderlich.

Arztbericht über Art, Umfang, Eintritt, Dauer der
Berufsunfähigkeit

Mitteilung des gesetzlichen Rentenversicherers
über den Grad der Erwerbsminderung bzw.
Zahlung einer Rente
Datenmaske 2017
Weitere Unterlagen
Die Unterstützungskasse kann notwendige weitere Nachweise
verlangen oder selbst Erhebungen anstellen, wenn dies der
Rückdeckungsversicherer im Rahmen seiner Leistungsprüfung
verlangt.
Rosenheimer Unterstützungskasse e.V.
Seite 23
Anlage 9
zum Rückdeckungsversicherungsantrag im Rahmen des
Leistungsplanes der Rosenheimer Unterstützungskasse e. V.
Leistungsanerkennung im Rahmen einer bestehenden
oder geplanten Absicherung im Rahmen einer
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
oder
einer
Pflegeoption.
Die Befreiung gilt auch für Personen und Institutionen die
Kenntnisse haben, die bei der Beurteilung der Leistungspflicht
hilfreich sein können oder notwendig sind. Die Erklärung zur
Prüfung der Leistungspflicht gilt auch über meinen Tod hinaus.
Zur Bewertung der Leistungspflicht kann es zur Anerkennung
dieser bzw. zur Nachprüfung der Fortdauer einer bereits
anerkannten Leistungspflicht erforderlich sein, dass der
Rückdeckungsversicher die Angaben prüft, die zur Begründung
von Ansprüchen gemacht wurden oder werden oder die sich aus
eingereichten Unterlagen und Mitteilungen bspw. eines
Krankenhauses oder Arztes ergeben. Diese Überprüfung unter
Einbeziehung von personenbezogenen Gesundheitsdaten erfolgt
nur, soweit hierzu ein Anlass besteht.
Die Lebensversicherungsgesellschaft wird mich vor jeder
einzelnen Erhebung nach den vorstehenden Absätzen
unterrichten und darauf hinweisen, dass ich der Erhebung
widersprechen kann. Unabhängig davon kann ich jederzeit
verlangen, dass eine Erhebung der Daten nur erfolgt, wenn von
mir zuvor jeweils in die einzelne Erhebung eingewilligt worden
ist.
Es ist deshalb sinnvoll, schon vor Eintritt des Leistungsfalles
Ärzte, Krankenhäuser, Pflegepersonen und sonstige mit dem
Leistungsfall
befasste
Personen
von
der
ärztlichen
Schweigepflicht zu entbinden, um die Prüfung der
Leistungspflicht nicht zu behindern.
Leistungsprüfung ohne Schweigepflichtentbindung
Im Rahmen der Leistungsprüfung bzw. der Nachprüfung der
Fortdauer einer bereits anerkannten Leistungspflicht kann es zu
einer
Verzögerung
der
Bearbeitung
kommen,
zur
Leistungskürzung
oder
zur
Leistungsfreiheit
der
Rückdeckungsversicherungsgesellschaft, wenn sich aufgrund der
verbleibenden – ggf. nicht vollständigen Informationsquellen –
die Leistungspflicht nicht oder nur teilweise prüfen lässt.
Erklärung zur Entbindung von der Schweigepflicht durch
die versorgungsberechtigte Person
Zum Zwecke der Leistungsprüfung einschließlich einer
Nachprüfung der Fortdauer einer bereits anerkannten
Leistungspflicht,
befreie
ich
Ärzte,
Pflegepersonen,
Krankenhäuser und sonstige Krankenanstalten, Pflegeheime,
Lebens- und Rentenversicherungsgesellschaften, gesetzliche und
private
Krankenkassen
bzw.
-versicherungen
sowie
Berufsgenossenschaften und Behörden gegenüber der
Die Schweigepflichtentbindung beinhaltet eine Einwilligung, die
mittels
dieser
Schweigepflichtentbindung
erhobenen
personenbezogenen Gesundheitsdaten über meine Person zum
Zwecke der Leistungsprüfung oder einer Nachprüfung über das
Fortbestehen einer bereits anerkannten Leistungspflicht
verarbeitet und genutzt werden dürfen.
Die Einwilligung gilt auch für eine Datenverarbeitung im
erforderlichen Umfang, die sich aus der Vertragsdurchführung
ergibt. Sie gilt für den oder die Erst- und Rückversicherer, die
zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der
Rückversicherung sowie zur Beurteilung der Ansprüche diese
Daten an andere Versicherer übermitteln.

________________________________________
Datum und Ort der Erklärung

________________________________________
Unterschrift der bzw. des Versorgungsberechtigten
_____________________________________________ ,
Name der Lebensversicherungsgesellschaft
bei der im Rahmen des Leistungsplanes der Rosenheimer
Unterstützungskasse e. V. eine Absicherung für den Fall einer
Berufsunfähigkeit oder den Fall der Pflegebedürftigkeit besteht
von Ihrer Schweigepflicht, soweit ich dort vor der
Leistungsprüfung untersucht, beraten oder behandelt worden
bin bzw. versichert war oder einen Antrag auf Versicherung
gestellt habe und die Kenntnis meiner personenbezogenen
Gesundheitsdaten haben.
Datenmaske 2017
Rosenheimer Unterstützungskasse e.V.
Seite 24
Antrag
RÜCKDECKUNGSVERSICHERUNG
Stand Januar 2017
Vom Geschäftspartner auszufüllen
Firmenname/
Geschäftspartner
laufende Beitragszahlung und Einmalbeiträge:
DP
HP
Buchungs-Nr./
Ref.-Nr.
Geschäftspartner-Nr.
KP
nur laufende Beitragszahlung:
VP78
DPLAP
LAP
LAP5
Füllen Sie den Antrag bitte in Druckschrift aus.
Persönliche Daten
Antragsteller (Unterstützungskasse)
Firma, Nachname
Rosenheimer Unterstützungskasse e.V.
Straße, Haus-Nr.
Max-Josefs-Platz 11
PLZ, Ort (Wohnsitz)
8
3
0
2
2
Zu versichernde Person
(Arbeitnehmer bzw. Organperson)
Rosenheim
Frau
Herr
Titel, Nachname
Geburtsdatum
Vorname(n)
Nationalität
deutsch
andere*
Familienstand
ledig
verheiratet**
geschieden
verwitwet
Straße, Haus-Nr.
PLZ, Ort (Wohnsitz)
(freiwillige Angabe)
Telefon
E-Mail
derzeitige Tätigkeit
Name und Anschrift des Trägerunternehmens
Name
Straße, Haus-Nr.
PLZ, Ort (Wohnsitz)
Daten zum Versicherungsvertrag
ANTRAG AUF
Rentengarantiezeit
GENERATION business
Standardmäßig gilt eine Rentengarantiezeit von fünf Jahren als vereinbart.
Wenn Sie eine hiervon abweichende Wahl treffen möchten, tragen Sie die
gewünschte Dauer der Rentengarantiezeit hier ein. Wenn Sie keine Rentengarantiezeit wünschen, tragen Sie „0“ ein.
Versicherungsbeginn
(Bitte achten Sie bei Überweisung darauf, dass der Versicherungsbeginn dem
gewünschten Zahlungstermin entspricht.)
(Tag/Monat/Jahr)
0 1
Ich möchte nicht, dass mehrere Beiträge gleichzeitig eingezogen werden.
Der Versicherungsbeginn soll, wenn nötig, in die Zukunft verschoben werden.
Rentenbeginn
(frühestens ab Alter 62 der zu versichernden Person)
Gewünschtes Renteneintrittsalter
Rentenbeginn im Monat nach dem entsprechenden Geburtstag
der versicherten Person
oder
Gewünschte Aufschubdauer in vollen Jahren
(Rentenbeginn zum entsprechenden Jahrestag des Versicherungsbeginns)
Es muss sichergestellt sein, dass die Aufschubdauer bis mindestens Alter 62
erfolgt.
(Bitte geben Sie eine Dauer in vollen Jahren an.)
Die mögliche Dauer der Rentengarantiezeit ist abhängig vom Alter der versicherten Person zum gewählten Rentenbeginn. Eine Rentengarantiezeit kann maximal
für eine Dauer bis zum 85. Geburtstag der versicherten Person vereinbart werden.
Beiträge
Laufende Beitragszahlung
Zahlungsweise
monatlich
Beitrag laut Zahlungsweise
vierteljährlich
halbjährlich
jährlich
€
* Antragsteller aus Irland sowie aus Staaten außerhalb der EU mit Ausnahme der Schweiz und Norwegen bitte auch den Fragebogen „Ausländische Staatsangehörige“ ausfüllen,
den Sie auf www.canadalife.de finden.
** Auch eingetragene Lebenspartnerschaften nach LPartG.
Seite 1 von 7
Zusatzoptionen
Um die Zusatzoption beantragen zu können, füllen Sie bitte auch das zur entsprechenden Zusatzoption gehörende Formular „Gesundheitsfragen“ aus und fügen es
diesem Antrag bei.
A
C
Formular Gesundheitsfragen A
Im Versicherungsfall:
Berufsunfähigkeitsrente
Formular Gesundheitsfragen C
Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit
Versicherungsdauer bis zum Lebensjahr Dynamik der Beitragsbefreiung: keine Erhöhung oder
Im Versicherungsfall:
jährlich
1 % oder
3%
€
Monatliche Rente
Karenzzeit: keine oder
3 Monate
6 Monate
Planmäßige Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente: jährlich 1 %
oder
3%
keine an jedem Jahrestag des Leistungsbeginns
Dynamik der Beitragsbefreiung: keine Erhöhung oder jährlich
1 % oder
3%
Sollte meinem Antrag auf den Einschluss der gewünschten Zusatzoption(en) nicht entsprochen werden können, so beantrage ich Versicherungsschutz ohne diese Deckung.
Nein, ich beantrage meinen Versicherungsschutz nur inkl. der gewünschten Zusatzoption(en).
Einen entsprechenden Berechnungsvorschlag habe ich erhalten.
Bezugsrecht
Sofern durch den Versicherungsnehmer keine andere Verfügung getroffen wird, ist der Versicherungsnehmer sowohl für die Erlebensfallleistung als auch für die
Todesfallleistung bezugsberechtigt.
SEPA-LASTSCHRIFTMANDAT FüR SEPA-BASISLASTSCHRIFTEN
Canada Life Assurance Europe plc, Niederlassung für Deutschland,
Höninger Weg 153a, 50969 Köln (Gläubiger-Identifikationsnummer:
DE88ZZZ00000060465)
Eine Mandatsreferenznummer teilen wir Ihnen separat mit.
Ich ermächtige Canada Life, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Canada Life auf mein
Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich bin damit einverstanden, dass
mir der Lastschrifteinzug spätestens 5 Kalendertage vorab angekündigt wird.
Hinweis:
Ich kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die
Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem
Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Art der Zahlung:
Wiederkehrende Lastschrift
Wichtig: Das Mandat ist nur mit Datum und Unterschrift gültig!
X Unterstützungskasse
Kontoinhaber
Rosenheimer Unterstützungskasse e.V.
Straße, Haus-Nr.
Max-Josefs-Platz 11
PLZ, Ort
8
3
0
2
2
Rosenheim
IBAN D E 7 1 7 1 1 6 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 2 4 4 6
BIC
G E N O D E F 1 V R R
Kreditinstitut
VR Bank Rosenheim-Chiemsee
Datum
Unterschrift des
Kontoinhabers
Bitte beachten Sie, dass Sie zum Einzug der Beiträge zwingend ein Firmenkonto
angeben und dass der Kontoinhaber auch Antragsteller sein muss.
Politisch Exponierte Person
Politisch exponierte Personen sind diejenigen natürlichen Personen, die wichtige öffentliche Ämter ausüben oder ausgeübt haben, und ihre unmittelbaren Familien­
mitglieder oder ihnen bekanntermaßen nahestehende Personen. Ist die versicherte Person oder der Bezugsberechtigte eine politisch exponierte Person?
nein
ja (bitte Zusatzformular „Fragebogen politisch exponierte Personen (PEP)“ ausfüllen)
Nebenabreden
Auf Vereinbarungen und Nebenabreden, die nicht in diesem Antrag vermerkt sind oder nicht Canada Life direkt zugehen und von uns schriftlich bestätigt werden,
können Sie sich als Antragsteller nicht berufen.
Seite 2 von 7
Belehrung über die Folgen einer vorvertraglichen ANZEIGEPFLICHTVERLETZUNG GEMÄSS § 19 ABSATZ 5 VVG
Sehr geehrter Kunde,
damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es notwendig, dass Sie die beiliegenden Fragen im Antrag und Gesundheitsfragebogen
wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Es sind auch solche Umstände
anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen.
Angaben, die Sie nicht gegenüber dem Versicherungsvermittler machen möchten, sind unverzüglich und unmittelbar gegenüber der Canada Life in Textform
nachzuholen.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie
unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten zu den
Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden Information entnehmen.
Sie haben als Versicherungsnehmer die Ihnen bekannten Gefahrumstände, nach
denen wir in Textform (z. B. schriftlich, per E-Mail oder in anderer lesbarer Form)
bei Antragstellung und auch danach bis zum Zeitpunkt der Vertragsannahme
durch uns gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen.
Sollen nicht Sie, sondern ein Dritter versicherte Person werden, ist auch dieser –
neben Ihnen – für die wahrheitsgemäße und vollständige Anzeige verantwortlich.
Dies gilt für jede versicherte Person.
a) W
enn Umstände, die für die Übernahme des Versicherungsschutzes Bedeutung
haben, von Ihnen oder der versicherten Person nicht oder nicht richtig angegeben worden sind, können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn uns
nachgewiesen wird, dass die vorvertragliche Anzeigepflicht weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig verletzt worden ist. Bei grob fahrlässiger Verletzung der
vorvertraglichen Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn uns nachgewiesen wird, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten
Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.
b) I m Fall des Rücktritts besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz. Haben
wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles erklärt, bleibt unsere
Leistungspflicht für den Versicherungsfall jedoch bestehen, wenn uns nachgewiesen wird, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand weder
für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die
Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Haben
Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet.
c) W
enn die Versicherung durch Rücktritt aufgehoben wird, zahlen wir den
Rückkaufswert, sofern nicht bei Versicherungen innerhalb der betrieblichen
Altersversorgung das Betriebsrentengesetz entgegensteht. Die Rückzahlung
der Beiträge, die für die Zeit vor Wirksamwerden des Rücktritts gezahlt wurden, können Sie nicht verlangen.
d) Ist unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen, weil die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruhte,
können wir den Vertrag kündigen. Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht
zu vertreten, verzichten wir auf unser Recht, den Vertrag zu kündigen.
e)Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn uns nachgewiesen wird, dass wir den
Ver­trag auch bei Kenntnis der grob fahrlässig nicht angezeigten Umstände,
wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.
f)Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch bei
Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, aber zu anderen Be­dingungen,
geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen
rück­wirkend Vertragsbestandteil. Eine solche rückwirkende Vertragsanpassung kann zum Verlust des Versicherungsschutzes für bereits eingetretene
und zukünftige Versicherungsfälle führen. Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertreten, verzichten wir auf unser Recht, dass die anderen
Bedingungen Vertragsbestandteil werden.
g)Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der Beitrag um mehr als 10 % oder
schließen wir den Versicherungsschutz für den nicht angezeigten Umstand
aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer
Mitteilung fristlos kündigen. In der Mitteilung werden wir Sie auf das Kündigungsrecht hinweisen.
h)Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Ver­trags­ände­
rung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt
mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das
von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere
Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände
angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist.
Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertrags­
änderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahr­umstand oder
die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt
zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt
haben.
i)Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertre­
ten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der
Ver­tragsänderung und der Ausschlussfrist für die Ausübung unserer Rechte
die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis
und Arg­list zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht
nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn
weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur
Last fällt.
BESTÄTIGUNG ÜBER DEN EMPFANG VON INFORMATIONEN und Erklärung des Antragstellers
Ich bestätige, folgende Unterlagen zum GENERATION business vor Antragstellung erhalten zu haben: Ausdruck aus der Berechnungssoftware, bestehend
aus dem Produktinformationsblatt und den Besonderen Informationen (Teil I),
welche die von mir gewünschten Vertragsdaten für den GENERATION business
berücksichtigen; Besondere Infor­mationen (Teil II); Allgemeine Informationen zum
GENERATION business Versicherungsbedingungen zum GENERATION business
und Besondere Bedingungen für die Zusatzoptionen Berufsunfähigkeitsrente
und Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit und die Versicherungsbedingungen
für den vorläufigen Versicherungsschutz, Stand Januar 2017 mit Ergänzenden
Hinweisen zum Datenschutz, und die Belehrung über die Folgen einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung gemäß § 19 Absatz 5 VVG.
Die auf Seite 6 von 7 stehenden Erklärungen des Antragstellers zum Widerrufsrecht und zum Beginn des Versicherungsschutzes sind wichtiger Bestandteil
des Vertrags. Mit meiner Unterschrift sind sie anerkannter Inhalt des Vertrags.
Unterschrift
Unterstützungskasse
Seite 3 von 7
Erklärung des Antragstellers und der zu versichernden Person
Die Antragsfragen habe ich nach bestem Wissen richtig und vollständig beantwortet.
Schweigepflichtentbindungserklärung*
Als Unternehmen der Lebensversicherung benötigt die Canada Life Ihre Schweige­
pflichtentbindung, um Ihre nach § 203 Strafgesetzbuch (StGB) geschützten
Daten, wie z. B. die Tatsache, dass ein Vertrag mit Ihnen besteht, an andere Stellen, z. B. Ihren betreuenden Vermittler und IT-Dienstleister, weiterleiten zu dürfen.
Die folgenden Schweigepflichtentbindungserklärungen sind für die Antragsprüfung
sowie die Begründung, Durchführung oder Beendigung Ihres Versicherungsvertrages bei Canada Life unentbehrlich. Sollten Sie diese nicht abgeben, wird der
Abschluss des Vertrages in der Regel nicht möglich sein.
Die Erklärungen betreffen den Umgang mit Ihren nach § 203 StGB geschützten
Daten
• im Zusammenhang mit der Abfrage bei Dritten (unter 1.) und
• bei der Weitergabe an Stellen außerhalb der Canada Life (unter 2.).
Die Erklärungen gelten für die von Ihnen gesetzlich vertretenen Personen wie Ihre
Kinder, soweit diese die Tragweite dieser Einwilligung nicht erkennen und daher
keine eigenen Erklärungen abgeben können.
1.Abfrage von Daten bei Dritten
Erklärungen für den Fall Ihres Todes
Zur Prüfung der Leistungspflicht kann es auch nach Ihrem Tod erforderlich
sein, Angaben über die Ursache des Todes zu prüfen. Diese Überprüfung
erfolgt nur, soweit es erforderlich ist. Die Canada Life benötigt hierfür Ihre
Schweigepflichtentbindung für sich sowie für unten genannte Stellen, falls im
Rahmen dieser Abfragen nach § 203 StGB geschützte Informationen weitergegeben werden müssen.
Für den Fall meines Todes befreie ich – soweit es für die Leistungsfallprüfung erforderlich ist – Ärzte, Pflegepersonen sowie Bedienstete von
Krankenhäusern, sonstigen Krankenanstalten, Pflegeheimen, Personenversicherern, gesetzlichen Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Behörden von ihrer Schweigepflicht.
Ich bin darüber hinaus damit einverstanden, dass im Todesfall – soweit
erforderlich – meine Daten durch die Canada Life an diese Stellen weitergegeben werden und befreie auch insoweit die für die Canada Life tätigen
Personen von ihrer Schweigepflicht.
2.Weitergabe Ihrer nach § 203 StGB geschützten Daten an Stellen außerhalb der
Canada Life
Die Canada Life verpflichtet die nachfolgenden Stellen vertraglich auf die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und die Daten­sicherheit.
2.1. Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen (Unternehmen oder Personen)
Die Canada Life führt bestimmte Aufgaben, wie zum Beispiel die Leistungsfallbearbeitung oder die telefonische Kundenbetreuung, bei denen es zu einer
Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten kommen kann, nicht selbst durch, sondern überträgt die Erledigung einer anderen Gesellschaft der Unternehmensgruppe (aufgeführt in der unten genannten Dienstleisterliste) oder einer anderen Stelle. Werden hierbei Ihre nach
§ 203 StGB geschützten Daten weitergegeben, benötigt die Canada Life Ihre
Schweige­pflichtentbindung für sich und soweit erforderlich für die anderen
Stellen.
Die Canada Life führt eine fortlaufend aktualisierte Liste über die Stellen und
Kategorien von Stellen, die verein­barungsgemäß personenbezogene Daten für
sie erheben, verarbeiten oder nutzen unter Angabe der übertragenen Aufgaben.
Die derzeit gültige Liste ist als Anlage der Schweigepflichtentbindungserklärung an­gefügt. Eine aktuelle Liste kann auch im Internet unter www.canadalife.
de eingesehen oder bei unserem Kundenservice, Canada Life Assurance
Europe plc, Postfach 1763, 63237 Neu-Isenburg, Tel.: 06102 - 30618 - 00,
Fax: 06102 - 30618 - 01, E-Mail: [email protected] angefordert
werden. Für die Weitergabe Ihrer nach § 203 StGB geschützten Daten an und
die Verwendung durch die in der Liste genannten Stellen benötigen wir Ihre
Schweigepflichtentbindungserklärung.
Ich willige ein, dass die Canada Life meine nach § 203 StGB geschützten
Daten an die in der oben erwähnten Liste genannten Stellen weitergibt
und entbinde die Mitarbeiter der Canada Life insoweit von ihrer Schweigepflicht.
2.2. Datenweitergabe an selbstständige Vermittler
Es kann in den folgenden Fällen dazu kommen, dass gemäß § 203 StGB
geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur
Kenntnis gegeben werden.
Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der
Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen Ihr Vertrag angenommen werden kann.
Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem
Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde.
Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten an den neuen
Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden
Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von nach
§ 203 StGB geschützten Daten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen.
Ich willige ein, dass die Canada Life meine nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den
für mich zuständigen Versicherungsvermittler übermittelt und entbinde
die Mitarbeiter der Canada Life insoweit von ihrer Schweigepflicht.
Zusätzliche Einwilligung nach dem Bundesdatenschutzgesetz zur Bonitäts­
abfrage**
Ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar willige ich ein, dass
die Canada Life zum Zwecke des Vertragsabschlusses sowie zu Zwecken der
Vertragsverwaltung und -abwicklung Informationen zu meinem Zahlungs­
verhalten und Bonitätsinformationen auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren unter Verwendung von Anschriftendaten von der Infoscore
Consumer Data GmbH, Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden, und/oder
BÜRGEL Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG, Postfach 500166, 22701
Hamburg, über die gesetzlich zulässigen Fälle hinaus bezieht und nutzt.
Ort
Datum
Unterschrift
Unterstützungskasse
Ort
Datum
Unterschrift
der zu versichernden
Person
(bei Minderjährigen der/die gesetzl. Vertreter;
ab Alter 14 zusätzlich der Minderjährige)
* Der Text beruht auf der Einwilligungs-/Schweigepflichtentbindungserklärung für die Lebensversicherung, die 2011 mit den Datenschutzaufsichtsbehörden inhaltlich abgestimmt wurde.
** Diese zusätzliche Einwilligung gemäß § 4a Bundesdatenschutzgesetz ist nicht Teil der mit den Datenschutzbehörden abgestimmten Fassung.
AN bAV 15 01/2017
Seite 4 von 7
Bestätigung über den vorläufigen Versicherungsschutz
für GENERATION business
Auf Basis dieses vorliegenden Antrags gewähren wir, die Canada Life, Ihnen für den
GENERATION business einen vorläufigen Versicherungsschutz nach Maßgabe der
nachfolgenden Versiche­rungsbedingungen für den vorläufigen Versicherungsschutz,
wenn Sie in Ihrem Antrag eine der folgenden Zusatzoptionen beantragt haben:
– „Berufsunfähigkeitsrente“,
– „Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit“.
Ihr vorläufiger Versicherungsschutz beginnt, sobald Ihr Antrag und das SEPA-Lastschriftmandat betreffend die Rentenversicherung GENERATION business vollständig
ausgefüllt und unterzeichnet bei uns eingegangen ist. Umfang und Voraussetzungen
Ihres vorläufigen Versicherungsschutzes sind in den folgenden Versicherungsbedingungen näher geregelt.
Hinweis:
Wenn wir Ihren Antrag auf Abschluss der Rentenversicherung GENERATION
business annehmen, müssen Sie den für diese Versicherung vereinbarten
ersten Beitrag (Einlösebeitrag) unverzüglich zahlen, sobald er zur Zahlung fällig
ist. Das gilt auch dann, wenn inzwischen ein Versicherungsfall eingetreten ist,
soweit nicht ausnahmsweise die Zahlung des Einlösebeitrags von uns selbst im
Rahmen Ihres vorläufigen Versicherungsschutzes übernommen wird.
Wenn Sie den fälligen Einlösungsbeitrag nicht oder nicht rechtzeitig zahlen,
hat das auch zur Folge, dass Ihr vorläufiger Versicherungsschutz rückwirkend
entfällt. Etwaige Leistungen aus dem vorläufigen Versicherungsschutz müssen
dann an uns zurückgewährt werden. Das gilt auch dann, wenn der Einlösungsbeitrag zu einem späteren – aber nicht mehr rechtzeitigen – Zeitpunkt nachgezahlt
wird.
Der rückwirkende Wegfall Ihres vorläufigen Versicherungsschutzes ist nur dann
ausgeschlossen, wenn uns nachgewiesen wird, dass Sie die nicht rechtzeitige
Zahlung des Einlösebeitrags für den Vertrag GENERATION business nicht zu
vertreten haben.
Versicherungsbedingungen für den vorläufigen Versicherungsschutz bei Wahl der Zusatzoption „Berufsunfähigkeitsrente“
oder „Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit“ zu Ihrem
GENERATION business
§ 1 Was ist vorläufig versichert und wie hoch ist der vorläufige
Versicherungsschutz?
1.Wenn die versicherte Person während der Dauer des vorläufigen Versicherungs­
schutzes berufsunfähig im Sinne der Besonderen Bedingungen für die Zusatzoptionen Berufsunfähigkeitsrente und Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit (siehe
Anlage 2 der Versicherungsbedingungen zu Ihrem GENERATION business) wird, gilt
Folgendes:
a)Ist die Zusatzoption „Berufsunfähigkeitsrente“ beantragt, zahlen wir die beantragte Berufsunfähigkeitsrente, jedoch höchstens 12.000 € jährlich, oder –
bezogen auf die jeweilige Höhe der Berufsunfähigkeitsrente – eine einmalige
Kapitalleistung in Höhe von sechs Monatsrenten als Umorganisationshilfe,
soweit dies in Anlage 2 – Besondere Bedingungen für die Zusatzoptionen Berufsunfähigkeitsrente und Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit vorgesehen ist.
Die Begrenzung auf eine jährliche Rentenleistung von höchstens 12.000 € gilt auch
dann, wenn höhere Leistungen beantragt oder mehrere Anträge auf Versicherungsschutz für die Berufsunfähigkeit derselben versicherten Person bei uns gestellt
worden sind. Sie gilt ebenfalls, wenn die beantragte Versicherung einschließlich
der Zusatzoption zustande kommt und hierdurch eine höhere Rente versichert ist.
Ist eine Karenzzeit für die Leistung der Berufsunfähigkeitsrente beantragt, gilt diese
Karenzzeit auch für Leistungen aus dem vorläufigen Versicherungsschutz entsprechend.
Eine beantragte planmäßige Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente nach dem Versicherungsfall findet bei der Leistung aus dem vorläufigen Versicherungsschutz nicht
statt.
Die Leistungen nach diesem Absatz 1 a) erbringen wir unabhängig davon, ob die
beantragte Versicherung zustande kommt. Voraussetzung ist jedoch, dass ein vorläufiger Versicherungsschutz gemäß § 2 besteht, der nach Maßgabe von § 3 begonnen
hat, und zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls noch nicht beendet ist.
b)Ist die Zusatzoption „Berufsunfähigkeitsrente“ oder die Zusatzoption „Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit“ beantragt und kommt die beantragte Versicherung zustande, erbringen wir zudem bei Verträgen mit laufender Beitragszahlung
die Leistung aus der Beitragsbefreiung für die beantragte Versicherung gemäß
§ 1 Absatz 1 der Anlage 2 – Besondere Bedingungen für die Zusatzoptionen
Berufsunfähigkeitsrente und Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit. Wir leisten im Rahmen des vorläufigen Versicherungsschutzes maximal bis zur Höhe
eines Betrags von 3.000 € jährlich, für die vereinbarte Beitragszahlungsdauer,
solange die beantragte und von uns angenommene Versicherung besteht. Die
Begrenzung gilt auch dann, wenn der beantragte Jahresbeitrag höher sein sollte.
Wenn eine Dynamik der Beitragsbefreiung im Versicherungsfall beantragt ist, gilt
diese nicht für die Leistung aus dem vorläufigen Versicherungsschutz.
2.Unsere Leistungen nach Absatz 1 enden,
a)wenn keine Berufsunfähigkeit mehr vorliegt – mit Ablauf des dritten Monats nach
Zugang unserer Erklärung,
b) mit dem Tod der versicherten Person, oder
c)spätestens mit dem Ablauf der beantragten Versicherungsdauer bzw. Leistungsdauer.
Der Leistungsanspruch aus der Beitragsbefreiung endet darüber hinaus mit Ablauf
der beantragten Beitragszahlungsdauer.
Stellen wir unsere Leistungen ein, weil keine Berufsunfähigkeit mehr gegeben ist,
endet der Leistungsanspruch aus dem vorläufigen Versicherungsschutz für die
gewählte Zusatzoption. Danach kann ein neuer Leistungsanspruch nur entstehen, wenn die beantragte Versicherung zustande gekommen ist und eine erneute
Berufsunfähigkeit nach Anlage 2 – Besondere Bedingungen für die Zusatzoptionen
Berufsunfähigkeitsrente und Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit vorliegt. Für
diesen neuen Versicherungsfall gelten dann ausschließlich die Regelungen in
Anlage 2 – Besondere Bedingungen für die Zusatzoptionen Berufsunfähigkeitsrente
und Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit.
§ 2 Unter welchen Voraussetzungen besteht vorläufiger
Versicherungs­schutz? Wann entfällt der vorläufige Versicherungsschutz rückwirkend?
1.Voraussetzung für das Bestehen des vorläufigen Versicherungsschutz ist, dass
a)der beantragte Versicherungsbeginn nicht später als 90 Tage nach der Unterzeichnung Ihrer auf Abschluss der beantragten Versicherung gerichteten Vertragserklärung (im Weiteren „Ihr Antrag“) liegt, und
b)Sie das Zustandekommen der beantragten Versicherung nicht von besonderen
Voraussetzungen abhängig gemacht haben, und
c)die Angaben, nach denen wir in den Ihnen überlassenen Antragsunterlagen,
insbesondere in dem Antragsformular, gefragt haben, in Ihrem Antrag für die
Versicherung vollständig gemacht worden sind, und
d) Ihr Antrag keine Abweichungen von unseren Tarifbestimmungen enthält, und
e)die versicherte Person bei Unterzeichnung des Antrags das 62. Lebensjahr noch
nicht vollendet hat, und
f)frühere Anträge auf Abschluss eines Versicherungsvertrags mit Ihnen bzw. mit
derselben versicherten Person von uns
(i) nicht abgelehnt worden sind,
(ii) nicht zurückgestellt worden sind, oder
(iii)nicht nur mit Zuschlag und/oder Abschlussklausel/n angenommen worden
sind, oder nach unseren Geschäftsgrundsätzen nur mit Zuschlag und/oder
Ausschlussklausel/n angenommen worden wären, und
g) etwaige frühere Versicherungsverträge mit Ihnen nicht wegen Nichtzahlung oder
Zahlungsrückständen durch uns gemäß §§ 37, 38 VVG innerhalb der letzten zehn
Jahre gekündigt worden sind, und
h) wir bei etwaigen früheren Versicherungsverträgen mit Ihnen bzw. mit derselben
versicherten Person innerhalb der letzten zehn Jahre keinen Rücktritt bzw. keine
Anfechtung erklärt haben.
2.Ein zunächst bestehender vorläufiger Versicherungsschutz entfällt rückwirkend,
wenn wir Ihren Antrag auf Abschluss der beantragten Versicherung angenommen
haben und Sie den für die beantragte Versicherung fälligen ersten Beitrag (Einlösungsbeitrag) nicht oder nicht rechtzeitig zahlen. Das gilt auch dann, wenn der
Einlösungsbeitrag zu einem späteren – aber nicht mehr rechtzeitigen – Zeitpunkt
nachgezahlt wird. Etwaige Leistungen aus dem vorläufigen Versicherungsschutz
müssen dann an uns zurückgewährt werden. Der rückwirkende Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes ist jedoch ausgeschlossen, wenn uns nachgewiesen
wird, dass Sie die nicht rechtzeitige Zahlung des fälligen Einlösebeitrags für die
beantragte Versicherung nicht zu vertreten haben. Der Einlösebeitrag gilt insbesondere dann als rechtzeitig geleistet, wenn Sie uns für die Zahlung des Einlösebeitrags
ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wir den fälligen Einlösebeitrag
von ihrem Konto einziehen konnten und Sie der Einziehung nicht nachträglich widersprechen.
§ 3 Wann beginnt und endet der vorläufige Versicherungsschutz?
1.Der vorläufige Versicherungsschutz beginnt, sobald Ihr Antrag auf Abschluss der
beantragten Versicherung und ein SEPA-Lastschriftmandat betreffend die Beitragszahlung für die beantragte Versicherung, vollständig ausgefüllt und unterzeichnet,
bei uns eingegangen sind.
2.Der vorläufige Versicherungsschutz endet, wenn
a) der Versicherungsschutz aus der beantragten Versicherung begonnen hat,
b) wir Ihren Antrag abgelehnt oder zurückgestellt haben,
c) Sie Ihren Antrag angefochten oder zurückgenommen haben,
d)Sie Ihren Antrag in Textform gemäß § 8 VVG widerrufen, wobei der Zugang des
Widerrufs maßgeblich ist, oder
e)Sie einer Ihnen gemäß § 5 Absatz 1 und 2 VVG mitgeteilten Abweichung des
Versicherungsscheins von Ihrem Antrag widersprochen haben, wobei der Zugang
des Widerspruchs bei uns maßgeblich ist.
3.Sowohl Sie als auch wir haben das Recht, den vorläufigen Versicherungsschutz zu
kündigen. Ihre Kündigung ist in Textform ohne Einhaltung einer Frist möglich und
wird mit Zugang bei uns wirksam. Unsere Kündigung in Textform wird jedoch erst
nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang bei Ihnen wirksam.
Seite 5 von 7
§ 4 Wann ist der vorläufige Versicherungsschutz ausgeschlossen?
1.Unsere Leistungspflicht ist für Versicherungsfälle ausgeschlossen, die aufgrund von
gefahrerheblichen Umständen entstehen, nach denen im Antrag gefragt worden ist
und von denen Sie oder die zu versichernde Person vor seiner Unterzeichnung Kenntnis gehabt haben. Dies gilt auch, wenn Sie uns diese gefahrerheblichen Umstände
im Antrag angegeben haben.
Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Entscheidung, die beantragte
Versicherung überhaupt oder mit dem beantragten Inhalt zu schließen, erheblich
sind.
2.Im Übrigen gelten die in den Versicherungsbedingungen für Ihren GENERATION
business und in Anlage 2 – Besondere Bedingungen für die Zusatzoptionen Berufsunfähigkeitsrente und Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit geregelten Einschränkungen und Ausschlüsse.
§ 5 Was kostet der vorläufige Versicherungsschutz?
Für den vorläufigen Versicherungsschutz erheben wir keinen besonderen Beitrag.
Erbringen wir aber Leistungen aufgrund des vorläufigen Versicherungsschutzes, so
behalten wir hierfür eine Gebühr ein. Diese Gebühr wird taggenau für den Zeitraum ab
Beginn des vorläufigen Versicherungsschutzes bis zum Eintritt des Versicherungsfalls
berechnet.
Sie entspricht den Risikokosten, die für die beantragten Zusatzoptionen angefallen
wären, wenn die beantragte Versicherung auch schon für den Zeitraum des vorläufigen
Versicherungsschutzes bestanden hätte.
Wir berechnen Ihnen in diesem Fall jedoch nicht mehr als die Risikokosten, die für die
beantragten Zusatzoptionen im gleichen Zeitraum angefallen wären, wenn die Leistung in der beantragten Versicherung auf die in § 1 jeweils genannten Höchstbeträge
begrenzt gewesen wären.
§ 6 Wer erhält die Leistungen aus dem vorläufigen
Versicherungsschutz?
Die Leistungen aus dem vorläufigen Versicherungsschutz erbringen wir grundsätzlich
an Sie als unseren Versicherungsnehmer.
Haben Sie in Ihrem Antrag ein Bezugsrecht festgelegt, gilt dieses auch für die Leistungen aus dem vorläufigen Versicherungsschutz.
§ 7 Wie ist das Verhältnis des vorläufigen Versicherungsschutzes zur beantragten Versicherung?
1.Die Vereinbarung über den vorläufigen Versicherungsschutz ist ein eigenständiger
Versicherungsvertrag.
2.Im Rahmen der Vereinbarung über den vorläufigen Versicherungsschutz ist Versicherungsnehmer, wer den Antrag auf Abschluss der beantragten Versicherung
gestellt hat, und ist versicherte Person, wer nach dem Antrag versicherte Person
der beantragten Versicherung sein soll.
3.Soweit in diesen Versicherungsbedingungen für den vorläufigen Versicherungsschutz nichts anderes bestimmt ist, finden die Regelungen in den Versicherungsbedingungen für Ihren GENERATION business und der Anlage 2 – Besondere Bedingungen für die Zusatzoptionen Berufsunfähigkeitsrente und Beitragsbefreiung bei
Berufsunfähigkeit Anwendung.
Erklärungen des Antragstellers zum Widerrufsrecht und zum
Beginn des Versicherungsschutzes
1. Erklärung zur Belehrung über das Widerrufsrecht
Ich wurde über mein Widerrufsrecht sowie die Rechtsfolgen eines möglichen Widerrufs
belehrt.
2. Zustimmung des Antragstellers zum Beginn des Versicherungsschutzes vor Ablauf
der Widerrufsfrist
Ich stimme zu, dass der Versicherungsschutz vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen
kann. Wenn ich dies nicht wünsche, habe ich das auf einem gesonderten Blatt oder
unter „Nebenabreden“ im Antragsformular vermerkt.
Dienstleisterliste
Anlage Dienstleisterliste zu Ziffer 2.1. der Schweigepflichtentbindungserklärung.
Diese Anlage betrifft die Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen (Unternehmen
oder Personen).
Die Canada Life arbeitet mit folgenden Konzerngesellschaften ihrer Unternehmensgruppe zusammen:
Name
Canada Life Assurance Europe plc
Canada Life Management Services Limited
Canada Life Europe Management
Services Limited
Canada Life Group Services Limited
Canada Life Irish Holding Company Limited
Canada Life Europe Investment Limited
Canada Life Reinsurance dac
Setanta Asset Management Limited
Canada Life Assurance Europe plc,
Niederlassung für Deutschland
Canada Life Europe Management
Services Limited, Niederlassung
Deutschland
The Canada Life Assurance Company
Canada Life Financial Corporation
The Great-West Life Assurance
Company
Great-West Lifeco Inc.
Tätigkeitsgebiet
Lebensversicherer
Servicegesellschaft
Servicegesellschaft
Land
Irland
Irland
Irland
Servicegesellschaft
Holdinggesellschaft
Holdinggesellschaft
Rückversicherer
KapitalanlageManagement­
gesellschaft
Lebensversicherer
Irland
Irland
Irland
Irland
Irland
Deutschland
Servicegesellschaft
Deutschland
Lebensversicherer
Holdinggesellschaft
Lebensversicherer
Kanada
Kanada
Kanada
Holdinggesellschaft
der Unternehmensgruppe
Kanada
Darüber hinaus arbeitet die Canada Life mit folgenden Stellen zusammen, die Gesundheitsdaten und/oder nach § 203 StGB geschützte Daten erheben, verarbeiten oder
nutzen:
Kategorie
Servicedienstleister
Servicedienstleister
Servicedienstleister
Servicedienstleister
Servicedienstleister
Servicedienstleister
Servicedienstleister
Servicedienstleister
Servicedienstleister
Servicedienstleister
Servicedienstleister
Servicedienstleister
Servicedienstleister
Servicedienstleister
Servicedienstleister
IT-Dienstleister
Tätigkeitsgebiet
Adressaktualisierung
Telefoninterview
Steuerliche Meldepflichten
Druckerei
Lettershop
Aktenarchivierung
Akten-/Datenvernichtung
Marketingagenturen
Risikoprüfungsassistenz
Online Risikoprüfung
Projektberatung bAV
Rehabilitationsdienste
Medizinische Gutachter
Leistungsprüfungsassistenz
Abwicklung Zahlungsverkehr
Webhosting
Seite 6 von 7
Canada Life Assurance Europe plc
Niederlassung für Deutschland
Höninger Weg 153a, 50969 Köln, HRB 34058, AG Köln
Postanschrift: Canada Life Assurance Europe plc
Postfach 1763, 63237 Neu-Isenburg
Telefon: 06102 - 30618 - 00, Telefax: 06102-30618-01
[email protected]
www.canadalife.de
Hauptsitz:
Canada Life Assurance Europe plc
14/15 Lower Abbey Street, Dublin 1, Ireland
Eingetragener Firmensitz in Irland Nr. 297731
Vorstand:
Markus Drews (Hauptbevollmächtigter der deutschen Niederlassung, deutsch),
William L. Acton (Vorstandsvorsitzender, kanadisch),
Kevin Murphy (irisch), Vincent Sheridan (irisch), Bernard Collins (irisch),
Declan Bolger (irisch), Hans-Gerd Lindlahr (deutsch)
Seite 7 von 7
FORMULAR
Formular GESUNDHEITSFRAGEN
Gesundheitsfragen
A
Für Zusatzoption Berufsunfähigkeitsrente im GENERATION private plus,
Dieses Formularbasic
ist Bestandteil
des Antragsformulars
GENERATION
plus, GENERATION
business
A
DIESES FORMULAR IST BESTANDTEIL DES ANTRAGSFORMULARS
Stand Januar 2017
Hinweis: Für weitere Zusatzoptionen gilt ein separates Formular
zum Antrag vom
ANTRAGSTELLER UND ZU VERSICHERNDE PERSON
Antragsteller
zu versichernde
Person
Nachname, Vorname
Rosenheimer Unterstützungskasse e.V.
Nachname, Vorname
BELEHRUNG ÜBER DIE FOLGEN EINER VORVERTRAGLICHEN ANZEIGEPFLICHTVERLETZUNG GEMÄSS § 19 ABSATZ 5 VVG
Sehr geehrter Kunde,
damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es
notwendig, dass Sie die beiliegenden Fragen im Antrag und Gesundheitsfragebogen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Es sind auch
solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen.
Angaben, die Sie nicht gegenüber dem Versicherungsvermittler machen
möchten, sind unverzüglich und unmittelbar gegenüber der Canada Life in
Textform nachzuholen.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn
Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten
zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden Information entnehmen.
Sie haben als Versicherungsnehmer die Ihnen bekannten Gefahrumstände,
nach denen wir in Textform (z. B. schriftlich, per E-Mail oder in anderer
lesbarer Form) bei Antragstellung und auch danach bis zum Zeitpunkt der
Vertragsannahme durch uns gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen.
Sollen nicht Sie, sondern ein Dritter versicherte Person werden, ist auch
dieser – neben Ihnen – für die wahrheitsgemäße und vollständige Anzeige
verantwortlich. Dies gilt für jede versicherte Person.
a) Wenn Umstände, die für die Übernahme des Versicherungsschutzes
Bedeutung haben, von Ihnen oder der versicherten Person nicht oder
nicht richtig angegeben worden sind, können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn uns nachgewiesen wird, dass die vorvertragliche Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt worden
ist. Bei grob fahrlässiger Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht
haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn uns nachgewiesen wird, dass wir
den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn
auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.
b) Im Fall des Rücktritts besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz.
Haben wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles erklärt,
bleibt unsere Leistungspflicht für den Versicherungsfall jedoch bestehen, wenn uns nachgewiesen wird, dass der nicht oder nicht richtig
angegebene Umstand weder für den Eintritt oder die Feststellung des
Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang unserer
Leistungspflicht ursächlich war. Haben Sie die Anzeigepflicht arglistig
verletzt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet.
c) (I) GENERATION privat plus
Wenn die Versicherung durch Rücktritt aufgehoben wird, zahlen wir den
Rückkaufswert. Die Rückzahlung der Beiträge, die für die Zeit vor Wirksamwerden des Rücktritts gezahlt wurden, können Sie nicht verlangen.
(II) GENERATION business
Wenn die Versicherung durch Rücktritt aufgehoben wird, zahlen wir den
Rückkaufswert, sofern nicht bei Versicherungen innerhalb der betrieblichen Altersversorgung das Betriebsrentengesetz entgegensteht. Die
Rückzahlung der Beiträge, die für die Zeit vor Wirksamwerden des Rücktritts gezahlt wurden, können Sie nicht verlangen.
(III) GENERATION basic plus
Wenn die Versicherung durch Rücktritt aufgehoben wird, erlischt der
Versicherungsvertrag, ohne dass ein Rückkaufswert fällig wird. Die Rück-
zahlung der Beiträge, die für die Zeit vor Wirksamwerden des Rücktritts
gezahlt wurden, können Sie nicht verlangen.
d) Ist unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen, weil die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruhte, können wir den Vertrag kündigen. Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertreten, verzichten wir auf unser Recht, den
Vertrag zu kündigen.
e) Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn uns nachgewiesen wird, dass
wir den Vertrag auch bei Kenntnis der grob fahrlässig nicht angezeigten
Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.
f) Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag
auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, aber zu anderen
Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen
auf unser Verlangen rückwirkend Vertragsbestandteil. Eine solche rückwirkende Vertragsanpassung kann zum Verlust des Versicherungsschutzes für bereits eingetretene und zukünftige Versicherungsfälle führen.
Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertreten, verzichten wir
auf unser Recht, dass die anderen Bedingungen Vertragsbestandteil
werden.
g) Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der Beitrag um mehr als 10 %
oder schließen wir den Versicherungsschutz für den nicht angezeigten
Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach
Zugang unserer Mitteilung fristlos kündigen. In der Mitteilung werden wir
Sie auf das Kündigungsrecht hinweisen.
h) Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die
Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis
erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte haben wir die Umstände
anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können
wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist
nach Satz 1 nicht verstrichen ist.
Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung
erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt
nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind.
Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder
arglistig verletzt haben.
i) Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person
vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die Ausübung
unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre
eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf,
dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt
worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
FRAGEN AN DIE ZU VERSICHERNDE PERSON
Bitte geben Sie unbedingt den Namen und die Praxisanschrift des Arztes an, der zurzeit am besten über den Gesundheitszustand der zu versichernden
Person informiert ist.
Arzt der zu versichernden Person
Titel, Nachname
Vorname(n)
Straße, Haus-Nr.
PLZ, Ort
Telefon
Seite 1Seite
von 61 von 6
FRAGEN ZUM BERUF (bitte vollständig ausfüllen)
Derzeitiger Beruf
Sind Sie
Branche
angestellt
selbstständig
Beamter
nicht erwerbstätig/arbeitssuchend
Freiberufler
Auszubildender
Student
Schüler
Sonstiges?
%
Anteil Bürotätigkeit
Tragen Sie Personalverantwortung?
ja
nein
Falls ja, für wie viele Mitarbeiter?
Mitarbeiter
Bildungs-/Berufsabschluss (höchster Abschluss)
Ausbildungsberuf
Zu wie viel Prozent sind Sie wie folgt tätig (bitte machen Sie hier ungefähre Angaben, sodass die Summe 100 % ergibt)?
Bürotätigkeit
%
körperlich/handwerklich
%
%
Reise- oder Außendienst
%
Sonstiges
TEIL A – Allgemeine Fragen
1] Wurden in den letzten 5 Jahren für Ihre Person Anträge auf Lebens-, Dread-Disease-, Grundfähigkeits-, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherungen von anderen Versicherern abgelehnt, zurückgestellt, noch nicht entschieden oder nur zu erschwerten Bedingungen,
z. B. Zuschlag, Ausschlussklausel oder verkürzte Dauer, angenommen oder angeboten?
Falls ja, bei welcher Gesellschaft, wann und weshalb?
2] Bestehen bei anderen Versicherern bereits Lebens-, Dread-Disease-, Grundfähigkeits-, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherungen
oder haben Sie bereits Anspruch auf andere Versorgungsleistungen für den Fall der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit (z. B. berufsständisches
Versorgungswerk, Versorgungszusage des Arbeitgebers, nicht gesetzliche Rentenansprüche, sonstige Anwartschaften)?
Falls ja, bei welcher Gesellschaft, Art der Deckung und Höhe der Absicherung?
3] Sind Sie in Beruf oder Freizeit besonderen Gefahren ausgesetzt (z. B. Unfall-/Absturzgefahr, Gefahr-/Schadstoffe, Witterung,
Teilnahme an Wettkämpfen, Motorsport, Tauchen, Boxen, Bergsteigen, Flugsport oder sonstige gefährliche Sportarten usw.)?
ja
nein
ja
nein
ja
nein
ja
nein
Falls ja, welchen?
4] Beabsichtigen Sie innerhalb der nächsten 12 Monate einen Auslandsaufenthalt außerhalb der EU von mehr als 6 Monaten?
Falls ja, wo, zu welchem Zweck und wie lange?
TEIL B – Gesundheitsfragen
(Ergebnisse prädiktiver Gentests, d. h. Gentests ohne Vorliegen einer Krankheit, müssen nicht angegeben werden):
5] Bitte geben Sie Größe und Gewicht an
Größe
cm
kg
Gewicht
6] Sind oder waren Sie in den letzten 5 Jahren bei Ärzten, Heilpraktikern, Physio-, Psychotherapeuten oder sonstigen nicht ärztlichen Therapeuten
in Beratung, in Behandlung oder zur Untersuchung oder sind solche Maßnahmen derzeit vorgesehen wegen Krankheiten oder Beschwerden
in den folgenden Bereichen? (Die aufgeführten Beispiele dienen nur der Veranschaulichung und sind nicht abschließend.)
6.1]
des Herz-Kreislauf-Systems, z. B. Herzfehler, Herzinfarkt, Herzleistungsschwäche, Herzkranzgefäß-/Herzklappenerkrankung,
Herzrhythmusstörungen, Schlaganfall, Thrombosen, Embolien, Durchblutungsstörungen, Lymphödem (geschwollene Arme oder Beine),
Krampfadern, behandlungsbedürftiger Bluthochdruck, Herzschmerzen (Angina pectoris), Veränderungen im EKG
ja
nein
6.2]
der Atmungsorgane, z. B. Asthma, Bronchitis, Emphysem, Lungen-/Rippenfellentzündung, Apnoe
ja
nein
6.3]
der Nieren und Harnwege, z. B. Entzündungen der Niere oder Blase, Steine, Abflussstörungen/Harnverhalt, Schmerzen beim
Wasserlassen, Blut/Eiweiß im Urin, Inkontinenz
ja
nein
6.4]
der Geschlechtsorgane (Brust, Gebärmutter, Eierstöcke, Hoden, Prostata ...), z. B. Gebärmutter- oder Eierstockentzündung,
verdächtiger kontrollbedürftiger Befund der letzten Vorsorge (Abstrich, Brustuntersuchung), Prostatavergrößerung/-entzündung
ja
nein
6.5]
der Leber, Galle, Bauchspeicheldrüse, z. B. Gelbsucht, Hepatitis, Lebervergrößerung oder -verfettung, Leberwerterhöhung,
Bauchspeicheldrüsenentzündung, Gallensteine, Gallenblasenentzündung
ja
nein
6.6]
der Verdauungsorgane (Speiseröhre, Magen, Darm), z. B. Zwölffingerdarmentzündung (Gastritis), Magengeschwür, -blutung
oder -schleimhautentzündung, chronische Darmentzündung (Colitis ulcerosa oder Morbus Crohn), Blut im Stuhl
ja
nein
6.7]
des Blutes, der blutbildenden und lymphatische Organe (Milz), z. B. Blutarmut, Anämie, Leukämie
ja
nein
6.8]
der Nerven, des Gehirns, z. B. Anfälle, Ohnmacht, Lähmung, behandlungsbedürftige Migräne, Multiple Sklerose, Parkinson,
Alzheimer, Schädel-Hirn-Verletzung, Sensibilitätsstörungen
ja
nein
6.9]
der Psyche, z. B. Angststörung, Depression, Suizidversuche, Essstörungen, psychosomatische Störungen
ja
nein
6.10] der Haut, z. B. Neurodermitis, Psoriasis (Schuppenflechte), auffällige oder kontrollbedürftige Muttermale, Ekzem, Basaliom, Melanom
ja
nein
6.11] des Stoffwechsels, der Drüsen und des Hormonhaushaltes, z. B. Zuckerkrankheit/Diabetes, Schilddrüsenfunktionsstörung oder
-vergrößerung, behandlungsbedürftige Blutfetterhöhung (Cholesterin, Triglyceride), behandlungsbedürftige Harnsäureerhöhung/Gicht
ja
nein
6.12] Infektionen, Tropen-, Geschlechtskrankheiten, z. B. Tuberkulose, HIV, Hepatitis, Malaria, Syphilis (Lues)
ja
nein
6.13] gut- oder bösartige Tumore, z. B. Krebs, Morbus Hodgkin (Lymphdrüsenkrebs), Gehirntumore
ja
nein
6.14] Autoimmunerkrankungen, z. B. Rheuma, Morbus Bechterew, Lupus erythematodes, Raynaud-Syndrom
ja
nein
6.15] Allergien, z. B. Hausstaub- oder Pollenallergie, Allergie gegen Mehlstaub, Arzneimittel, Tierhaare
ja
nein
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6.16] des Bewegungsapparates, z. B. Bandscheibenvorfall, Schleudertrauma, Skoliose, Scheuermann, Rückenschmerzen,
Hexenschuss, Bänderriss, Meniskusverletzung, Arthrose, Gelenkschmerzen/Arthritis, Hüftgelenksdysplasie
ja
nein
6.17] der Augen oder Ohren, z. B. Tinnitus, Hörsturz, Hörminderung, Einschränkung der Sehfähigkeit
oder des Gesichtsfeldes, Doppelbilder, Netzhautablösung, Makuladegeneration, Kurzsichtigkeit über 8 Dioptrien,
andere Fehlsichtigkeiten, Laserung der Netzhaut, Erhöhung des Augendruckes (Glaukom)
ja
nein
7] Fanden in den vergangenen 10 Jahren stationäre Krankenhausbehandlungen, Operationen (auch ambulant), Strahlen- oder
Chemotherapien, Sanatoriums-/Reha-/Kuraufenthalte, Entzugsbehandlungen statt oder wurden solche angeraten, aber noch
nicht durchgeführt?
ja
nein
ja
nein
9] Wurden Sie in den letzten 5 Jahren wegen Überlastungs-, Überforderungs- oder Erschöpfungszustand (Burn-out), Entwicklungsstörungen, z. B. ADS/ADHS, Leistungsminderung, Mobbing ärztlich oder psychotherapeutisch beraten oder behandelt?
ja
nein
10] Bestehen Folgen von Unfällen, Vergiftungen, Verletzungen, Krankheiten oder Operationen, z. B. Gliedmaßenverlust, Bewegungseinschränkungen, Hirnleistungsschwäche?
ja
nein
ja
nein
ja
nein
Falls ja, wann?
8] Sind derzeit noch Untersuchungen (auch Kontrolluntersuchungen), Behandlungen, Operationen usw. angeraten oder stehen
Ergebnisse bereits durchgeführter Untersuchungen aus?
Falls ja, welche?
Falls ja, welche?
11] Nehmen oder nahmen Sie in den letzten 10 Jahren Betäubungsmittel oder Drogen ein?
Falls ja, machen Sie nähere Angaben:
Wie viel pro Woche?
Welcher Art?
12] Haben Sie in den letzten zwölf Monaten geraucht?
Falls ja, geben Sie bitte an, was und wie viel Sie täglich geraucht haben.
TEIL C – Zusätzliche Fragen, falls eine Berufsunfähigkeitsrente von mehr als 1.500 € monatlich inklusive bestehender
Vorversicherungen beantragt wird.
13] Wie hoch war das Brutto-Jahreseinkommen in den letzten 3 Jahren aus Ihrer beruflichen Tätigkeit? (Einkünfte aus Vermietung, Kapitalerträge usw.
bitte nicht angeben.)
Jahr
Bruttoeinkommen
€
€
€
14] Beziehen, bezogen oder beantragten Sie eine Rente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit, Unfallinvalidität oder aus anderen gesundheitlichen Gründen?
ja
nein
Besteht eine Schwerbehinderung (Gdb)/Erwerbsminderung (MdE) oder ist/wurde die Feststellung beantragt?
Falls ja, welche und was ist der Grund der Beeinträchtigung?
ERGÄNZUNG ZU DEN GESUNDHEITSFRAGEN
Falls Sie eine oder mehrere der Gesundheitsfragen mit „ja“ beantwortet haben, machen Sie hier bitte genauere Angaben und fügen Sie zudem den ggf. erforderlichen
ausgefüllten Risikofragebogen bei. Sollte der hier vorgesehene Platz nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein gesondertes, von Ihnen datiertes und unterschriebenes Blatt bei.
Zu
Frage
Betroffene Organe/
Körperteile
Diagnose und
-zeitpunkt
Häufigkeit
der Symptome
Folgen der Untersuchung/
Operation
Lag Arbeitsunfähigkeit
Name und Anschrift des
vor? Wenn ja, wie lange? Arztes/Krankenhauses
Falls weitere Unterlagen folgen bzw. beigefügt sind, machen Sie hier bitte nähere Angaben, um welche Unterlagen es sich handelt:
ANGABEN ZUM FÜHREN EINES TELEFONINTERVIEWS
(NUR BEI VOLLJÄHRIGKEIT)
Falls Canada Life weitere Informationen von mir benötigt, sollen diese im Rahmen eines Telefoninterviews eingeholt werden.
Das Telefoninterview wird durch einen externen Dienstleister durchgeführt. Bei Bedarf vereinbaren Sie einen Termin für das Telefoninterview mit mir:
Ich bin am besten telefonisch erreichbar unter:
Um sicherstellen zu können, dass wir Sie schnell kontaktieren können, nennen Sie
uns bitte eine zweite Telefonnummer, unter der wir Sie ggf. erreichen können:
Bitte nennen Sie uns Zeiträume innerhalb der kommenden Wochen, in denen Sie aufgrund von Urlaub o. Ä. nicht erreichbar sind:
Sie können vor Terminvereinbarung und auch vor und während des Interviews jederzeit Ihr Einverständnis für ein Interview zurückziehen. Ihr Gesprächspartner wird
Sie vor und während des Interviews auch darauf hinweisen. Nach dem aufgezeichneten Telefoninterview wird ein Protokoll mit dessen Inhalt erstellt. Wir übersenden
Ihnen das Protokoll mit der Bitte, es zu unterzeichnen und zurückzuschicken (Freiumschlag). Es wird nach Unterzeichnung und Rücksendung Vertragsbestandteil.
Nein, ich wünsche eine Abfrage ggf. zusätzlich notwendiger Informationen per Post. Mir ist bewusst, dass sich dadurch die Bearbeitung meines Antrags verlängern kann.
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ERKLÄRUNG DES ANTRAGSTELLERS UND DER ZU VERSICHERNDEN PERSON
Die Antragsfragen habe ich nach bestem Wissen richtig und vollständig
beantwortet.
Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und
Schweigepflichtentbindungserklärung *
Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer Datenschutzvorschriften enthalten keine
ausreichenden Rechtsgrundlagen für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung
von Gesundheitsdaten durch Versicherungen. Um Ihre Gesundheitsdaten für
diesen Antrag und den Vertrag erheben und verwenden zu dürfen, benötigt
die Canada Life daher Ihre datenschutzrechtlichen Einwilligungen. Darüber
hinaus benötigen wir Ihre Schweigepflichtentbindungen, um Ihre Gesundheitsdaten bei schweigepflichtigen Stellen, wie z. B. Ärzten, erheben zu dürfen. Als
Unternehmen der Lebensversicherung benötigen wir Ihre Schweigepflichtentbindung ferner, um Ihre Gesundheitsdaten oder weitere nach § 203 Strafgesetzbuch (StGB) geschützte Daten, wie z. B. die Tatsache, dass ein Vertrag
mit Ihnen besteht, an andere Stellen, z. B. Ihren betreuenden Vermittler und
IT-Dienstleister, weiterleiten zu dürfen.
Die folgenden Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärungen
sind für die Antragsprüfung sowie die Begründung, Durchführung oder Beendigung Ihres Versicherungsvertrages bei der Canada Life unentbehrlich.
Sollten Sie diese nicht abgeben, wird der Abschluss des Vertrages in der
Regel nicht möglich sein.
Die Erklärungen betreffen den Umgang mit Ihren Gesundheitsdaten und
sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten
• durch die Canada Life selbst (unter 1.),
• im Zusammenhang mit der Abfrage bei Dritten (unter 2.),
• bei der Weitergabe an Stellen außerhalb der Canada Life (unter 3.) und
• wenn der Vertrag nicht zustande kommt (unter 4.).
Die Erklärungen gelten für die von Ihnen gesetzlich vertretenen Personen wie
Ihre Kinder, soweit diese die Tragweite dieser Einwilligung nicht erkennen
und daher keine eigenen Erklärungen abgeben können.
1. Erhebung, Speicherung und Nutzung der von Ihnen mitgeteilten Gesundheitsdaten durch die Canada Life
Ich willige ein, dass die Canada Life die von mir in diesem Antrag
und künftig mitgeteilten Gesundheitsdaten erhebt, speichert
und nutzt, soweit dies zur Antragsprüfung sowie zur Begründung,
Durchführung oder Beendigung dieses Versicherungsvertrags
erforderlich ist.
2. Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten
2.1. Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten zur Risikobeurteilung und
zur Prüfung der Leistungspflicht
Für die Beurteilung der zu versichernden Risiken kann es notwendig sein,
Informationen von Stellen abzufragen, die über Ihre Gesundheitsdaten
verfügen. Außerdem kann es zur Prüfung der Leistungspflicht erforderlich
sein, dass die Canada Life die Angaben über Ihre gesundheitlichen Verhältnisse prüfen muss, die Sie zur Begründung von Ansprüchen gemacht
haben oder die sich aus eingereichten Unterlagen (z. B. Rechnungen, Verordnungen, Gutachten) oder Mitteilungen z. B. eines Arztes oder sonstigen
Angehörigen eines Heilberufs ergeben.
Diese Überprüfung erfolgt nur, soweit es erforderlich ist. Die Canada Life
benötigt hierfür Ihre Einwilligung, einschließlich einer Schweigepflichtentbindung für sich sowie für diese Stellen, falls im Rahmen dieser Abfragen
Gesundheitsdaten oder weitere nach § 203 StGB geschützte Informationen weitergegeben werden müssen.
Sie können diese Erklärungen bereits hier (I) oder später im Einzelfall (II)
erteilen. Sie können Ihre Entscheidung jederzeit ändern. Bitte entscheiden
Sie sich für eine der beiden nachfolgenden Möglichkeiten:
Möglichkeit I:
Ich willige ein, dass die Canada Life – soweit es für die Risikobeurteilung oder für die Leistungsfallprüfung erforderlich ist –
meine Gesundheitsdaten bei Ärzten, Pflegepersonen sowie bei
Bediensteten von Krankenhäusern, sonstigen Krankenanstalten,
Pflegeheimen, Personenversicherern, gesetzlichen Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Behörden erhebt und für diese
Zwecke verwendet.
Ich befreie die genannten Personen und Mitarbeiter der genannten
Einrichtungen von ihrer Schweigepflicht, soweit meine zulässigerweise gespeicherten Gesundheitsdaten aus Untersuchungen,
Beratungen, Behandlungen sowie Versicherungsanträgen und
-verträgen aus einem Zeitraum von bis zu zehn Jahren vor Antragstellung an die Canada Life übermittelt werden.
Ich bin darüber hinaus damit einverstanden, dass in diesem
Zusammenhang – soweit erforderlich – meine Gesundheitsdaten
durch die Canada Life an diese Stellen weitergegeben werden,
und befreie auch insoweit die für die Canada Life tätigen Personen von ihrer Schweigepflicht.
Ich werde vor jeder Datenerhebung nach den vorstehenden Absätzen unterrichtet, von wem und zu welchem Zweck die Daten
erhoben werden sollen, und ich werde darauf hingewiesen, dass
ich widersprechen und die erforderlichen Unterlagen selbst beibringen kann.
Möglichkeit II:
Ich wünsche, dass mich die Canada Life in jedem Einzelfall
informiert, von welchen Personen oder Einrichtungen zu welchem
Zweck eine Auskunft benötigt wird. Ich werde dann jeweils entscheiden, ob ich
• in die Erhebung und Verwendung meiner Gesundheitsdaten
durch die Canada Life einwillige, die genannten Personen oder
Einrichtungen sowie deren Mitarbeiter von ihrer Schweigepflicht entbinde und in die Übermittlung meiner Gesundheitsdaten an die Canada Life einwillige
• oder die erforderlichen Unterlagen selbst beibringe.
Mir ist bekannt, dass dies zu einer Verzögerung der Antragsbearbeitung oder der Prüfung der Leistungspflicht führen kann.
Soweit sich die vorstehenden Erklärungen auf meine Angaben bei
Antragstellung beziehen, gelten sie für einen Zeitraum von fünf Jahren
nach Vertragsschluss. Ergeben sich nach Vertragsschluss für die
Canada Life konkrete Anhaltspunkte dafür, dass bei der Antragstellung vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht
wurden und damit die Risikobeurteilung beeinflusst wurde, gelten die
Erklärungen bis zu zehn Jahre nach Vertragsschluss.
2.2. Erklärungen für den Fall Ihres Todes
Zur Prüfung der Leistungspflicht kann es auch nach Ihrem Tod erforderlich
sein, gesundheitliche Angaben zu prüfen. Eine Prüfung kann auch erforderlich sein, wenn sich bis zu zehn Jahre nach Vertragsschluss für die Canada
Life konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass bei der Antragstellung
unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht wurden und damit die
Risikobeurteilung beeinflusst wurde. Auch dafür bedürfen wir einer Einwilligung und Schweigepflichtentbindung.
Für den Fall meines Todes willige ich in die Erhebung meiner
Gesundheitsdaten bei Dritten zur Leistungsprüfung bzw. einer
erforderlichen erneuten Antragsprüfung ein, wie im ersten Ankreuzfeld beschrieben (siehe oben 2.1. – Möglichkeit I).
3. Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten und weiterer nach § 203 StGB
geschützter Daten an Stellen außerhalb der Canada Life
Die Canada Life verpflichtet die nachfolgenden Stellen vertraglich auf die
Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und die Datensicherheit.
3.1. Datenweitergabe zur medizinischen Begutachtung
Für die Beurteilung der zu versichernden Risiken und zur Prüfung der
Leistungspflicht kann es notwendig sein, medizinische Gutachter einzuschalten. Die Canada Life benötigt Ihre Einwilligung und Schweigepflichtentbindung, wenn in diesem Zusammenhang Ihre Gesundheitsdaten
und weitere nach § 203 StGB geschützte Daten übermittelt werden. Sie
werden über die jeweilige Datenübermittlung unterrichtet.
* Der Text der Einwilligungs-/Schweigepflichtentbindungserklärung wurde im Frühjahr 2011 mit den Datenschutzaufsichtsbehörden inhaltlich abgestimmt.
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Ich willige ein, dass die Canada Life meine Gesundheitsdaten
an medizinische Gutachter übermittelt, soweit dies im Rahmen
der Risikoprüfung oder der Prüfung der Leistungspflicht erforderlich ist und meine Gesundheitsdaten dort zweckentsprechend verwendet und die Ergebnisse an die Canada Life zurück
übermittelt werden. Im Hinblick auf meine Gesundheitsdaten
und weitere nach § 203 StGB geschützte Daten entbinde ich
die für die Canada Life tätigen Personen und die Gutachter von
ihrer Schweigepflicht.
3.2. Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen (Unternehmen oder
Personen)
Die Canada Life führt bestimmte Aufgaben, wie zum Beispiel die Risikoprüfung, die Leistungsfallbearbeitung oder die telefonische Kundenbetreuung, bei denen es zu einer Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung
Ihrer Gesundheitsdaten kommen kann, nicht selbst durch, sondern
überträgt die Erledigung einer anderen Gesellschaft der Unternehmensgruppe (aufgeführt in der unten genannten Dienstleisterliste) oder einer
anderen Stelle. Werden hierbei Ihre nach § 203 StGB geschützten
Daten weitergegeben, benötigt die Canada Life Ihre Schweigepflichtentbindung für sich und soweit erforderlich für die anderen Stellen.
Die Canada Life führt eine fortlaufend aktualisierte Liste über die Stellen
und Kategorien von Stellen, die vereinbarungsgemäß Gesundheitsdaten
für die Canada Life erheben, verarbeiten oder nutzen unter Angabe der
übertragenen Aufgaben. Die zurzeit gültige Liste ist als Anlage der Einwilligungserklärung angefügt. Eine aktuelle Liste kann auch im Internet
unter www.canadalife.de eingesehen oder bei unserem Kundenservice,
Canada Life Assurance Europe plc, Postfach 1763, 63237 NeuIsenburg, Tel.: 06102 - 30618 - 00, Fax: 06102 - 30618 - 01, E-Mail
[email protected] angefordert werden. Für die Weitergabe
Ihrer Gesundheitsdaten an und die Verwendung durch die in der Liste
genannten Stellen benötigt die Canada Life Ihre Einwilligung.
Ich willige ein, dass die Canada Life meine Gesundheitsdaten
an die in der oben erwähnten Liste genannten Stellen übermittelt und dass die Gesundheitsdaten dort für die angeführten
Zwecke im gleichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt
werden, wie die Canada Life dies tun dürfte. Soweit erforderlich, entbinde ich die Mitarbeiter der Unternehmensgruppe und
sonstiger Stellen im Hinblick auf die Weitergabe von Gesundheitsdaten und anderer nach § 203 StGB geschützter Daten
von ihrer Schweigepflicht.
3.3. Datenweitergabe an Rückversicherungen
Um die Erfüllung Ihrer Ansprüche abzusichern, kann die Canada Life
Rückversicherungen einschalten, die das Risiko ganz oder teilweise
übernehmen. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherungen
dafür weiterer Rückversicherungen, denen sie ebenfalls Ihre Daten
übergeben. Damit sich die Rückversicherung ein eigenes Bild über das
Risiko oder den Versicherungsfall machen kann, ist es möglich, dass
die Canada Life Ihren Versicherungsantrag oder Leistungsantrag der
Rückversicherung vorlegt. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn
die Versicherungssumme besonders hoch ist oder es sich um ein
schwierig einzustufendes Risiko handelt.
Darüber hinaus ist es möglich, dass die Rückversicherung die Canada
Life aufgrund ihrer besonderen Sachkunde bei der Risiko- oder Leistungsprüfung sowie bei der Bewertung von Verfahrensabläufen unterstützt.
Haben Rückversicherungen die Absicherung des Risikos übernommen,
können sie kontrollieren, ob die Canada Life das Risiko bzw. einen
Leistungsfall richtig eingeschätzt hat.
Außerdem werden Daten über Ihre bestehenden Verträge und Anträge
im erforderlichen Umfang an Rückversicherungen weitergegeben, damit
diese überprüfen können, ob und in welcher Höhe sie sich an dem
Risiko beteiligen können. Zur Abrechnung von Prämienzahlungen und
Leistungsfällen können Daten über Ihre bestehenden Verträge an
Rückversicherungen weitergegeben werden.
Zu den oben genannten Zwecken werden möglichst anonymisierte bzw.
pseudonymisierte Daten, jedoch auch personenbezogene Gesundheitsangaben, verwendet.
Ihre personenbezogenen Daten werden von den Rückversicherungen
nur zu den vorgenannten Zwecken verwendet. Über die Übermittlung
Ihrer Gesundheitsdaten an Rückversicherungen werden Sie durch die
Canada Life unterrichtet.
Ich willige ein, dass meine Gesundheitsdaten – soweit erforderlich – an Rückversicherungen übermittelt und dort zu den
genannten Zwecken verwendet werden. Soweit erforderlich,
entbinde ich die für die Canada Life tätigen Personen im Hinblick auf die Gesundheitsdaten und weitere nach § 203 StGB
geschützte Daten von ihrer Schweigepflicht.
3.4. Datenweitergabe an selbstständige Vermittler
Die Canada Life gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit
an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit
zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren
Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden.
Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann
der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und
ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag,
Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann.
Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit
welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er
auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden.
Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den
Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse
bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei
einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen
Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie
auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen.
Ich willige ein, dass die Canada Life meine Gesundheitsdaten
und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den
oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich
zuständigen selbstständigen Versicherungsvermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungszwecken genutzt werden dürfen.
4. Speicherung und Verwendung Ihrer Gesundheitsdaten, wenn der Vertrag
nicht zustande kommt
Kommt der Vertrag mit Ihnen nicht zustande, speichert die Canada Life Ihre
im Rahmen der Risikoprüfung erhobenen Gesundheitsdaten für den Fall,
dass Sie erneut Versicherungsschutz beantragen. Die Canada Life speichert
Ihre Daten auch, um mögliche Anfragen weiterer Versicherungen beantworten zu können. Ihre Daten werden bei der Canada Life bis zum Ende
des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der Antragstellung gespeichert.
Ich willige ein, dass die Canada Life meine Gesundheitsdaten –
wenn der Vertrag nicht zustande kommt – für einen Zeitraum
von drei Jahren ab dem Ende des Kalenderjahres der Antragstellung zu den oben genannten Zwecken speichert und nutzt.
Zusätzliche Einwilligung nach dem Bundesdatenschutzgesetz zur
Bonitätsabfrage*
Ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar willige ich
ein, dass die Canada Life zum Zwecke des Vertragsabschlusses
sowie zu Zwecken der Vertragsverwaltung und -abwicklung Informationen zu meinem Zahlungsverhalten und Bonitätsinformationen auf
Basis mathematisch-statistischer Verfahren unter Verwendung von
Anschriftendaten von der Infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden, und/oder BÜRGEL Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG, Postfach 500166, 22701 Hamburg, über
die gesetzlich zulässigen Fälle hinaus bezieht und nutzt.
Ort
Datum
Unterschrift
Antragsteller und ggf.
Unterstützungskasse
Firmenstempel
u.
ggf. Firmenstempel
Ort
Datum
Unterschrift
der zu versichernden
Person
(bei Minderjährigen der gesetzliche Vertreter; ab Alter 15 zusätzlich der Minderjährige)
* Diese zusätzliche Einwilligung gemäß § 4a Bundesdatenschutzgesetz ist nicht Teil der mit den Datenschutzbehörden abgestimmten Fassung.
AN RIS 02 01/2017 Original für Canada Life, 1. Kopie für den Geschäftspartner, 2. Kopie für den Antragsteller
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Seite
Dienstleisterliste
Anlage Dienstleisterliste zu Ziffer 3.2 der Einwilligung in die Erhebung und Verwendung
von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung. Diese Anlage betrifft
die Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen (Unternehmen oder Personen).
Die Canada Life arbeitet mit folgenden Konzerngesellschaften ihrer Unternehmensgruppe zusammen:
Name
Canada Life Assurance Europe plc
Canada Life Management Services
Limited
Canada Life Europe Management
Services Limited
Canada Life Group Services Limited
Canada Life Irish Holding Company
Limited
Canada Life Europe Investment plc
Canada Life Reinsurance dac
Setanta Asset Management Limited
Canada Life Assurance Europe Limited,
Niederlassung für Deutschland
Canada Life Europe Management
Services Limited, Niederlassung
Deutschland
The Canada Life Assurance Company
Canada Life Financial Corporation
The Great-West Life Assurance
Company
Great-West Lifeco Inc.
Tätigkeitsgebiet
Lebensversicherer
Servicegesellschaft
Land
Irland
Irland
Servicegesellschaft
Irland
Servicegesellschaft
Holdinggesellschaft
Irland
Irland
Holdinggesellschaft
Rückversicherer
KapitalanlageManagementgesellschaft
Lebensversicherer
Irland
Irland
Irland
Servicegesellschaft
Deutschland
Lebensversicherer
Holdinggesellschaft
Lebensversicherer
Kanada
Kanada
Kanada
Holdinggesellschaft der
Unternehmensgruppe
Kanada
Deutschland
Darüber hinaus arbeitet die Canada Life mit folgenden Stellen zusammen, die Gesundheitsdaten und/oder nach § 203 StGB geschützte Daten erheben, verarbeiten oder
nutzen:
Kategorie
Servicedienstleister
Servicedienstleister
Servicedienstleister
Servicedienstleister
Servicedienstleister
Servicedienstleister
Servicedienstleister
Servicedienstleister
Servicedienstleister
Servicedienstleister
Servicedienstleister
Servicedienstleister
Servicedienstleister
Servicedienstleister
Servicedienstleister
IT-Dienstleister
Tätigkeitsgebiet
Adressaktualisierung
Telefoninterview
Steuerliche Meldepflichten
Druckerei
Lettershop
Aktenarchivierung
Akten-/Datenvernichtung
Marketingagenturen
Risikoprüfungsassistenz
Online Risikoprüfung
Projektberatung bAV
Rehabilitationsdienste
Medizinische Gutachter
Leistungsprüfungsassistenz
Abwicklung Zahlungsverkehr
Webhosting
Canada Life Assurance Europe plc
Niederlassung für Deutschland
Höninger Weg 153a, 50969 Köln, HRB 34058, AG Köln
Postanschrift: Canada Life Assurance Europe plc
Postfach 1763, 63237 Neu-Isenburg
Telefon: 06102 - 30618 - 00, Telefax: 06102-30618-01
[email protected]
www.canadalife.de
Hauptsitz:
Canada Life Assurance Europe plc
14/15 Lower Abbey Street, Dublin 1, Ireland
Eingetragener Firmensitz in Irland Nr. 297731
Vorstand:
Markus Drews (Hauptbevollmächtigter der deutschen Niederlassung, deutsch),
William L. Acton (Vorstandsvorsitzender, kanadisch),
Kevin Murphy (irisch), Vincent Sheridan (irisch), Bernard Collins (irisch),
Declan Bolger (irisch), Hans-Gerd Lindlahr (deutsch)
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Formular GESUNDHEITSFRAGEN
Gesundheitsfragen
FORMULAR
C
business
Für Zusatzoptionen im GENERATION basic
plus und GENERATION business
Dieses FORMULAR
Formular IST
ist BESTANDTEIL
Bestandteil DES
des ANTRAGSFORMULARS
Antragsformulars
DIESES
C
Stand Januar 2017
Hinweis: Für die Zusatzoption Berufsunfähigkeitsrente gilt ein separates Formular
zum Antrag vom
ANTRAGSTELLER UND ZU VERSICHERNDE PERSON
Antragsteller
Zu versichernde
Person
Nachname, Vorname
Rosenheimer Unterstützungskasse e.V.
Nachname, Vorname
Derzeitige Tätigkeit
angestellt
selbstständig
Sonstiges
BELEHRUNG ÜBER DIE FOLGEN EINER VORVERTRAGLICHEN ANZEIGEPFLICHTVERLETZUNG GEMÄSS § 19 ABSATZ 5 VVG
Sehr geehrter Kunde,
damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es
notwendig, dass Sie die beiliegenden Fragen im Antrag und Gesundheitsfragebogen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Es sind auch solche
Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen.
Angaben, die Sie nicht gegenüber dem Versicherungsvermittler machen
möchten, sind unverzüglich und unmittelbar gegenüber der Canada Life in
Textform nachzuholen.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie
unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten zu den
Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden
Information entnehmen.
Sie haben als Versicherungsnehmer die Ihnen bekannten Gefahrumstände,
nach denen wir in Textform (z. B. schriftlich, per E-Mail oder in anderer
lesbarer Form) bei Antragstellung und auch danach bis zum Zeitpunkt der
Vertragsannahme durch uns gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig
anzuzeigen.
Sollen nicht Sie, sondern ein Dritter versicherte Person werden, ist auch
dieser – neben Ihnen – für die wahrheitsgemäße und vollständige Anzeige
verantwortlich. Dies gilt für jede versicherte Person.
a) Wenn Umstände, die für die Übernahme des Versicherungsschutzes
Bedeutung haben, von Ihnen oder der versicherten Person nicht oder nicht
richtig angegeben worden sind, können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies
gilt nicht, wenn uns nachgewiesen wird, dass die vorvertragliche Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt worden ist. Bei grob
fahrlässiger Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht haben wir kein
Rücktrittsrecht, wenn uns nachgewiesen wird, dass wir den Vertrag auch
bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen
Bedingungen, geschlossen hätten.
b) Im Fall des Rücktritts besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz.
Haben wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles erklärt, bleibt
unsere Leistungspflicht für den Versicherungsfall jedoch bestehen, wenn
uns nachgewiesen wird, dass der nicht oder nicht richtig angegebene
Umstand weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht
ursächlich war. Haben Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir
nicht zur Leistung verpflichtet.
c) (I) GENERATION business
Wenn die Versicherung durch Rücktritt aufgehoben wird, zahlen wir den
Rückkaufswert, sofern nicht bei Versicherungen innerhalb der betrieblichen Altersversorgung das Betriebsrentengesetz entgegensteht. Die
Rückzahlung der Beiträge, die für die Zeit vor Wirksamwerden des Rücktritts gezahlt wurden, können Sie nicht verlangen.
(II) GENERATION basic plus
Wenn die Versicherung durch Rücktritt aufgehoben wird, erlischt der
Versicherungsvertrag, ohne dass ein Rückkaufswert fällig wird. Die Rückzahlung der Beiträge, die für die Zeit vor Wirksamwerden des Rücktritts
gezahlt wurden, können Sie nicht verlangen.
d) Ist unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen, weil die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit
beruhte, können wir den Vertrag kündigen. Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertreten, verzichten wir auf unser Recht, den Vertrag
zu kündigen.
e) Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn uns nachgewiesen wird, dass
wir den Vertrag auch bei Kenntnis der grob fahrlässig nicht angezeigten
Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.
f) Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch bei
Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, aber zu anderen Bedingungen,
geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen rückwirkend Vertragsbestandteil. Eine solche rückwirkende Vertragsanpassung kann zum Verlust des Versicherungsschutzes für bereits
eingetretene und zukünftige Versicherungsfälle führen. Haben Sie die
Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertreten, verzichten wir auf unser Recht,
dass die anderen Bedingungen Vertragsbestandteil werden.
g) Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der Beitrag um mehr als 10 %
oder schließen wir den Versicherungsschutz für den nicht angezeigten
Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach
Zugang unserer Mitteilung fristlos kündigen. In der Mitteilung werden wir
Sie auf das Kündigungsrecht hinweisen.
h) Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen.
Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der
Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte haben wir die Umstände
anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können
wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach
Satz 1 nicht verstrichen ist.
Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung
erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht
für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist
beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig
verletzt haben.
i) Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person
vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die Ausübung
unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre
eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf,
dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
VEREINFACHTE GESUNDHEITSERKLÄRUNG BEI BETRIEBLICHER ALTERSVERSORGUNG UND BASISRENTE
Diese „Vereinfachte Gesundheitserklärung“ gilt ausschließlich für den Einschluss der Zusatzoption „Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit“ bis zu einem
Jahresbeitrag von 3.500 €,
In diesem Fall braucht nur diese vereinfachte Gesundheitserklärung, der Abschnitt „Fragen zum Beruf“ sowie die Frage 7] im Abschnitt Gesundheitsfragen
zum Raucherstatus ausgefüllt werden und die folgenden „Allgemeinen Fragen an die zu versichernde Person“ sowie die weiter unten stehenden „Gesundheitsfragen an die zu versichernde Person“ entfallen.
Hinweis: Kann die zu versichernde Person die nachfolgende Erklärung nicht abgeben oder sind die zuvor genannten Voraussetzungen nicht gegeben, sind die
Allgemeinen Fragen und die Gesundheitsfragen zu beantworten.
Hiermit erkläre ich, dass ich voll arbeitsfähig, in den letzten 24 Monaten vor Antragstellung nicht mehr als 15 aufeinanderfolgende Arbeitstage krank
gewesen bin und dass keine Berufsunfähigkeit, Erwerbsminderung oder ein Grad der Behinderung vorliegt oder beantragt ist.
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ALLGEMEINE FRAGEN AN DIE ZU VERSICHERNDE PERSON
1]
2]
3]
4]
5]
Sind Sie bereits bei einer anderen Versicherungsgesellschaft im Bereich Lebens-, Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung
versichert und/oder stellen Sie einen entsprechenden Antrag bei einer anderen Gesellschaft?
Wenn ja, wann, welche Versicherung, bei welcher Gesellschaft und Höhe der Versicherungssumme?
Ist schon einmal ein Versicherungsantrag bei einer anderen Versicherungsgesellschaft im Bereich Lebens-, Berufsunfähigkeits- oder
Erwerbsunfähigkeitsversicherung noch nicht entschieden, abgelehnt, zurückgestellt oder nur zu besonderen Bedingungen (z. B. Beitragszuschlag,
Staffelung, einschränkende Klausel) angeboten worden?
Wenn ja, welche Versicherung, bei welcher Gesellschaft, wann und weshalb?
Beziehen, bezogen oder beantragen Sie eine Rente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit, Unfallinvalidität oder aus anderen
gesundheitlichen Gründen?
Wenn ja, machen Sie hier bitte genaue Angaben. Sofern eine Erwerbsminderung und/oder eine Schwerbehinderung (GdB) besteht,
geben Sie bitte den Grund der Beeinträchtigung an.
Sind Sie beruflich oder privat besonderen Gefahren ausgesetzt (z. B. Teilnahme an Wettkämpfen, Motorsport, Tauchen, Boxen,
Bergsteigen, Sportfliegen, Drachenfliegen, Fallschirmspringen oder sonstige Sportarten, Umgang mit Sprengstoff, radioaktiven oder
gesundheitsgefährdenden Stoffen usw.)?
Wenn ja, welchen?
Beabsichtigen Sie innerhalb der nächsten 12 Monate einen mehr als halbjährigen Auslandsaufenthalt außerhalb der EU?
Wenn ja, wo, wann, wie lange und zu welchem Zweck?
FRAGEN ZUM BERUF
ja
nein
ja
nein
ja
nein
ja
nein
ja
nein
(BEI WAHL DER ZUSATZOPTION BEITRAGSBEFREIUNG BEI BERUFSUNFÄHIGKEIT)
Derzeitiger Beruf
%
Anteil Bürotätigkeit
Bildungs-/Berufsabschluss (höchster Abschluss)
GESUNDHEITSFRAGEN AN DIE ZU VERSICHERNDE PERSON
cm
Körpergewicht
nein
Wenn ja, geben Sie bitte an, was und
wie viel Sie täglich geraucht haben.
kg
6]
Bitte geben Sie Ihre Größe und Ihr Gewicht an. Körpergröße
7]
Haben Sie in den letzten zwölf Monaten geraucht?
8]
Bestanden bzw. erfolgten in den letzten 10 Jahren Erkrankungen/Operationen wie z. B. Bandscheiben- oder Hüftleiden, Augenkrankheiten,
Ohrenerkrankungen, Depressionen, Psychose, Herzinfarkt, Herzfehler, Herzoperationen, Schlaganfall, Krebs, Multiple Sklerose (auch Verdachtsdiagnose), Nierenversagen, Diabetes, Organentfernung bzw. Transplantation? Sind Behandlungen/Operationen verordnet bzw. vorgesehen?
ja
nein
9]
Haben Sie gegenwärtig oder hatten Sie in den letzten 5 Jahren Gesundheitsstörungen (Krankheiten, Verletzungen, Körperfehler) oder
wurden Sie in den letzten 5 Jahren beraten, untersucht (auch Blutuntersuchungen) oder behandelt?
ja
nein
ja
10] Nehmen Sie alkoholische Getränke zu sich?
ja
nein
11] Wurde bei Ihnen jemals eine HIV-Infektion festgestellt?
ja
nein
Wenn ja, welche und wie viel
durchschnittlich pro Woche?
Falls Sie eine der Fragen 8 -11 mit „ja“ beantwortet haben, machen Sie hier bitte genauere Angaben und fügen Sie zudem den ggf. erforderlichen, ausgefüllten Risikofragebogen bei. Sollte der vorgesehene Platz nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein gesondertes, von Ihnen datiertes und unterschriebenes Blatt bei.
Zu
Frage
Betroffene Organe/
Körperteile
Diagnose und -zeitpunkt
Häufigkeit
Lag ArbeitsFolgen der Untersuchung/Operation unfähigkeit vor?
Name und Anschrift des
Arztes/Krankenhauses
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ERKLÄRUNG DES ANTRAGSTELLERS UND DER ZU VERSICHERNDEN PERSON
Die Antragsfragen habe ich nach bestem Wissen richtig und vollständig beantwortet.
Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung *
Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer Datenschutzvorschriften enthalten keine ausreichenden
Rechtsgrundlagen für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Gesundheitsdaten durch Versicherungen. Um Ihre Gesundheitsdaten für diesen Antrag und
den Vertrag erheben und verwenden zu dürfen, benötigt die Canada Life daher
Ihre datenschutzrechtlichen Einwilligungen. Darüber hinaus benötigen wir Ihre
Schweigepflichtentbindungen, um Ihre Gesundheitsdaten bei schweigepflichtigen
Stellen, wie z. B. Ärzten, erheben zu dürfen. Als Unternehmen der Lebensversicherung benötigen wir Ihre Schweigepflichtentbindung ferner, um Ihre Gesundheitsdaten oder weitere nach § 203 Strafgesetzbuch (StGB) geschützte Daten, wie z. B.
die Tatsache, dass ein Vertrag mit Ihnen besteht, an andere Stellen, z. B. Ihren
betreuenden Vermittler und IT-Dienstleister, weiterleiten zu dürfen.
Die folgenden Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärungen sind für
die Antragsprüfung sowie die Begründung, Durchführung oder Beendigung Ihres
Versicherungsvertrages bei der Canada Life unentbehrlich. Sollten Sie diese
nicht abgeben, wird der Abschluss des Vertrages in der Regel nicht möglich sein.
Die Erklärungen betreffen den Umgang mit Ihren Gesundheitsdaten und sonstiger
nach § 203 StGB geschützter Daten
• durch die Canada Life selbst (unter 1.),
• im Zusammenhang mit der Abfrage bei Dritten (unter 2.),
• bei der Weitergabe an Stellen außerhalb der Canada Life (unter 3.) und
• wenn der Vertrag nicht zustande kommt (unter 4.).
Die Erklärungen gelten für die von Ihnen gesetzlich vertretenen Personen wie Ihre
Kinder, soweit diese die Tragweite dieser Einwilligung nicht erkennen und daher
keine eigenen Erklärungen abgeben können.
1. Erhebung, Speicherung und Nutzung der von Ihnen mitgeteilten Gesundheitsdaten durch die Canada Life
Ich willige ein, dass die Canada Life die von mir in diesem Antrag und
künftig mitgeteilten Gesundheitsdaten erhebt, speichert und nutzt,
soweit dies zur Antragsprüfung sowie zur Begründung, Durchführung
oder Beendigung dieses Versicherungsvertrages erforderlich ist.
2. Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten
2.1. Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten zur Risikobeurteilung und zur
Prüfung der Leistungspflicht
Für die Beurteilung der zu versichernden Risiken kann es notwendig sein, Informationen von Stellen abzufragen, die über Ihre Gesundheitsdaten verfügen.
Außerdem kann es zur Prüfung der Leistungspflicht erforderlich sein, dass die
Canada Life die Angaben über Ihre gesundheitlichen Verhältnisse prüfen muss,
die Sie zur Begründung von Ansprüchen gemacht haben oder die sich aus eingereichten Unterlagen (z. B. Rechnungen, Verordnungen, Gutachten) oder Mitteilungen z. B. eines Arztes oder sonstigen Angehörigen eines Heilberufs ergeben.
Diese Überprüfung erfolgt nur, soweit es erforderlich ist. Die Canada Life benötigt hierfür Ihre Einwilligung einschließlich einer Schweigepflichtentbindung für
sich sowie für diese Stellen, falls im Rahmen dieser Abfragen Gesundheitsdaten oder weitere nach § 203 StGB geschützte Informationen weitergegeben
werden müssen.
Sie können diese Erklärungen bereits hier (I) oder später im Einzelfall (II) erteilen. Sie können Ihre Entscheidung jederzeit ändern. Bitte entscheiden Sie sich
für eine der beiden nachfolgenden Möglichkeiten:
Möglichkeit I:
Ich willige ein, dass die Canada Life – soweit es für die Risikobeurteilung oder für die Leistungsfallprüfung erforderlich ist – meine
Gesundheitsdaten bei Ärzten, Pflegepersonen sowie bei Bediensteten
von Krankenhäusern, sonstigen Krankenanstalten, Pflegeheimen,
Personenversicherern, gesetzlichen Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Behörden erhebt und für diese Zwecke verwendet.
Ich befreie die genannten Personen und Mitarbeiter der genannten
Einrichtungen von ihrer Schweigepflicht, soweit meine zulässigerweise
gespeicherten Gesundheitsdaten aus Untersuchungen, Beratungen,
Behandlungen sowie Versicherungsanträgen und -verträgen aus einem
Zeitraum von bis zu zehn Jahren vor Antragstellung an die Canada Life
übermittelt werden.
Ich bin darüber hinaus damit einverstanden, dass in diesem Zusammenhang – soweit erforderlich – meine Gesundheitsdaten durch die Canada
Life an diese Stellen weitergegeben werden, und befreie auch insoweit
die für die Canada Life tätigen Personen von ihrer Schweigepflicht.
Ich werde vor jeder Datenerhebung nach den vorstehenden Absätzen
unterrichtet, von wem und zu welchem Zweck die Daten erhoben werden sollen, und ich werde darauf hingewiesen, dass ich widersprechen
und die erforderlichen Unterlagen selbst beibringen kann.
Möglichkeit II:
Ich wünsche, dass mich die Canada Life in jedem Einzelfall informiert, von welchen Personen oder Einrichtungen zu welchem Zweck
eine Auskunft benötigt wird. Ich werde dann jeweils entscheiden, ob ich
• in die Erhebung und Verwendung meiner Gesundheitsdaten durch
die Canada Life einwillige, die genannten Personen oder Einrichtungen sowie deren Mitarbeiter von ihrer Schweigepflicht entbinde
und in die Übermittlung meiner Gesundheitsdaten an die Canada
Life einwillige
• oder die erforderlichen Unterlagen selbst beibringe.
Mir ist bekannt, dass dies zu einer Verzögerung der Antragsbearbeitung oder der Prüfung der Leistungspflicht führen kann.
Soweit sich die vorstehenden Erklärungen auf meine Angaben bei Antragstellung beziehen, gelten sie für einen Zeitraum von fünf Jahren nach
Vertragsschluss. Ergeben sich nach Vertragsschluss für die Canada Life
konkrete Anhaltspunkte dafür, dass bei der Antragstellung vorsätzlich
unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht wurden und damit die
Risikobeurteilung beeinflusst wurde, gelten die Erklärungen bis zu zehn
Jahre nach Vertragsschluss.
2.2. Erklärungen für den Fall Ihres Todes
Zur Prüfung der Leistungspflicht kann es auch nach Ihrem Tod erforderlich
sein, gesundheitliche Angaben zu prüfen. Eine Prüfung kann auch erforderlich
sein, wenn sich bis zu zehn Jahre nach Vertragsschluss für die Canada Life
konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass bei der Antragstellung unrichtige
oder unvollständige Angaben gemacht wurden und damit die Risikobeurteilung
beeinflusst wurde. Auch dafür bedürfen wir einer Einwilligung und Schweigepflichtentbindung.
Für den Fall meines Todes willige ich in die Erhebung meiner
Gesundheitsdaten bei Dritten zur Leistungsprüfung bzw. einer erforderlichen erneuten Antragsprüfung ein, wie im ersten Ankreuzfeld
beschrieben (siehe oben 2.1. – Möglichkeit I).
3. Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten und weiterer nach § 203 StGB geschützter
Daten an Stellen außerhalb der Canada Life
Die Canada Life verpflichtet die nachfolgenden Stellen vertraglich auf die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und die Datensicherheit.
3.1. Datenweitergabe zur medizinischen Begutachtung
Für die Beurteilung der zu versichernden Risiken und zur Prüfung der Leistungspflicht kann es notwendig sein, medizinische Gutachter einzuschalten. Die
Canada Life benötigt Ihre Einwilligung und Schweigepflichtentbindung, wenn in
diesem Zusammenhang Ihre Gesundheitsdaten und weitere nach § 203 StGB
geschützte Daten übermittelt werden. Sie werden über die jeweilige Datenübermittlung unterrichtet.
* Der Text der Einwilligungs-/Schweigepflichtentbindungserklärung wurde im Frühjahr 2011 mit den Datenschutzaufsichtsbehörden inhaltlich abgestimmt.
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Ich willige ein, dass die Canada Life meine Gesundheitsdaten
an medizinische Gutachter übermittelt, soweit dies im Rahmen
der Risikoprüfung oder der Prüfung der Leistungspflicht erforderlich ist und meine Gesundheitsdaten dort zweckentsprechend
verwendet und die Ergebnisse an die Canada Life zurück übermittelt werden. Im Hinblick auf meine Gesundheitsdaten und
weitere nach § 203 StGB geschützte Daten entbinde ich die für
die Canada Life tätigen Personen und die Gutachter von ihrer
Schweigepflicht.
3.2. Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen (Unternehmen oder
Personen)
Die Canada Life führt bestimmte Aufgaben, wie zum Beispiel die Risikoprüfung, die Leistungsfallbearbeitung oder die telefonische Kundenbetreuung, bei denen es zu einer Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer
Gesundheitsdaten kommen kann, nicht selbst durch, sondern überträgt
die Erledigung einer anderen Gesellschaft der Unternehmensgruppe
(aufgeführt in der unten genannten Dienstleisterliste) oder einer anderen
Stelle. Werden hierbei Ihre nach § 203 StGB geschützten Daten weitergegeben, benötigt die Canada Life Ihre Schweigepflichtentbindung für sich
und soweit erforderlich für die anderen Stellen.
Die Canada Life führt eine fortlaufend aktualisierte Liste über die Stellen
und Kategorien von Stellen, die vereinbarungsgemäß Gesundheitsdaten
für die Canada Life erheben, verarbeiten oder nutzen unter Angabe
der übertragenen Aufgaben. Die zurzeit gültige Liste ist als Anlage der
Einwilligungserklärung angefügt. Eine aktuelle Liste kann auch im Internet unter www.canadalife.de eingesehen oder bei unserem Kundenservice, Canada Life Assurance Europe plc, Postfach 1763, 63237
Neu-Isenburg, Tel.: 06102 - 30618 - 00, Fax: 06102 - 30618 - 01, E-Mail:
[email protected] angefordert werden. Für die Weitergabe
Ihrer Gesundheitsdaten an und die Verwendung durch die in der Liste
genannten Stellen benötigt die Canada Life Ihre Einwilligung.
Ich willige ein, dass die Canada Life meine Gesundheitsdaten
an die in der oben erwähnten Liste genannten Stellen übermittelt und dass die Gesundheitsdaten dort für die angeführten
Zwecke im gleichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt
werden, wie die Canada Life dies tun dürfte. Soweit erforderlich, entbinde ich die Mitarbeiter der Unternehmensgruppe und
sonstiger Stellen im Hinblick auf die Weitergabe von Gesundheitsdaten und anderer nach § 203 StGB geschützter Daten
von ihrer Schweigepflicht.
3.3. Datenweitergabe an Rückversicherungen
Um die Erfüllung Ihrer Ansprüche abzusichern, kann die Canada Life
Rückversicherungen einschalten, die das Risiko ganz oder teilweise
übernehmen. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherungen
dafür weiterer Rückversicherungen, denen sie ebenfalls Ihre Daten
übergeben. Damit sich die Rückversicherung ein eigenes Bild über das
Risiko oder den Versicherungsfall machen kann, ist es möglich, dass
die Canada Life Ihren Versicherungsantrag oder Leistungsantrag der
Rückversicherung vorlegt. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die
Versicherungssumme besonders hoch ist oder es sich um ein schwierig
einzustufendes Risiko handelt.
Darüber hinaus ist es möglich, dass die Rückversicherung die Canada
Life aufgrund ihrer besonderen Sachkunde bei der Risiko- oder Leistungsprüfung sowie bei der Bewertung von Verfahrensabläufen unterstützt.
Haben Rückversicherungen die Absicherung des Risikos übernommen,
können sie kontrollieren, ob die Canada Life das Risiko bzw. einen Leistungsfall richtig eingeschätzt hat.
Außerdem werden Daten über Ihre bestehenden Verträge und Anträge
im erforderlichen Umfang an Rückversicherungen weitergegeben, damit
diese überprüfen können, ob und in welcher Höhe sie sich an dem Risiko
beteiligen können. Zur Abrechnung von Prämienzahlungen und Leistungsfällen können Daten über Ihre bestehenden Verträge an Rückversicherungen weitergegeben werden.
Zu den oben genannten Zwecken werden möglichst anonymisierte bzw.
pseudonymisierte Daten, jedoch auch personenbezogene Gesundheitsangaben verwendet.
Ihre personenbezogenen Daten werden von den Rückversicherungen nur
zu den vorgenannten Zwecken verwendet. Über die Übermittlung Ihrer
Gesundheitsdaten an Rückversicherungen werden Sie durch die Canada
Life unterrichtet.
Ich willige ein, dass meine Gesundheitsdaten – soweit erforderlich – an Rückversicherungen übermittelt und dort zu den genannten Zwecken verwendet werden. Soweit erforderlich, entbinde
ich die für die Canada Life tätigen Personen im Hinblick auf die
Gesundheitsdaten und weiteren nach § 203 StGB geschützter
Daten von ihrer Schweigepflicht.
3.4. Datenweitergabe an selbstständige Vermittler
Die Canada Life gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit
an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit
zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren
Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden.
Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann
der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und
ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag,
Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden
kann.
Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit
welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch,
ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart
wurden.
Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen
Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter
Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor
der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen.
Ich willige ein, dass die Canada Life meine Gesundheitsdaten
und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben
genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungsvermittler übermittelt und
diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungszwecken
genutzt werden dürfen.
4. Speicherung und Verwendung Ihrer Gesundheitsdaten, wenn der Vertrag
nicht zustande kommt
Kommt der Vertrag mit Ihnen nicht zustande, speichert die Canada Life
Ihre im Rahmen der Risikoprüfung erhobenen Gesundheitsdaten für den
Fall, dass Sie erneut Versicherungsschutz beantragen. Die Canada Life
speichert Ihre Daten auch, um mögliche Anfragen weiterer Versicherungen beantworten zu können. Ihre Daten werden bei der Canada Life bis
zum Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der Antragstellung
gespeichert.
Ich willige ein, dass die Canada Life meine Gesundheitsdaten –
wenn der Vertrag nicht zustande kommt – für einen Zeitraum von
drei Jahren ab dem Ende des Kalenderjahres der Antragstellung
zu den oben genannten Zwecken speichert und nutzt.
Ort
Datum
Unterschrift
Unterstützungskasse
Antragsteller und ggf.
u.
ggf. Firmenstempel
Firmenstempel
Ort
Datum
Unterschrift der
zu versichernden
Person
(bei Minderjährigen der gesetzliche Vertreter;
ab Alter 14 zusätzlich der Minderjährige)
AN RIS 01 01/2017 Original für Canada Life, 1. Kopie für den Geschäftspartner, 2. Kopie für den Antragsteller
Seite 4 Seite
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Dienstleisterliste
Anlage Dienstleisterliste zu Ziffer 3.2. der Einwilligung in die Erhebung und Verwendung
von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung. Diese Anlage betrifft
die Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen (Unternehmen oder Personen).
Die Canada Life arbeitet mit folgenden Konzerngesellschaften ihrer Unternehmensgruppe zusammen:
Name
Canada Life Assurance Europe plc
Canada Life Management Services Limited
Canada Life Europe Management Services
Limited
Canada Life Group Services Limited
Canada Life Irish Holding Company Limited
Canada Life Europe Investment Limited
Canada Life Reinsurance dac
Setanta Asset Management Limited
Canada Life Assurance Europe plc,
Niederlassung für Deutschland
Canada Life Europe Management Services
Limited, Niederlassung Deutschland
The Canada Life Assurance Company
Canada Life Financial Corporation
The Great-West Life Assurance Company
Great-West Lifeco Inc.
Tätigkeitsgebiet
Lebensversicherer
Servicegesellschaft
Servicegesellschaft
Land
Irland
Irland
Irland
Servicegesellschaft
Holdinggesellschaft
Holdinggesellschaft
Rückversicherer
KapitalanlageManagementgesellschaft
Lebensversicherer
Irland
Irland
Irland
Irland
Irland
Servicegesellschaft
Deutschland
Lebensversicherer
Holdinggesellschaft
Lebensversicherer
Holdinggesellschaft
der Unternehmensgruppe
Kanada
Kanada
Kanada
Kanada
Deutschland
Darüber hinaus arbeitet die Canada Life mit folgenden Stellen zusammen, die Gesundheitsdaten und/oder nach § 203 StGB geschützte Daten erheben, verarbeiten oder
nutzen:
Kategorie
Servicedienstleister
Servicedienstleister
Servicedienstleister
Servicedienstleister
Servicedienstleister
Servicedienstleister
Servicedienstleister
Servicedienstleister
Servicedienstleister
Servicedienstleister
Servicedienstleister
Servicedienstleister
Servicedienstleister
Servicedienstleister
Servicedienstleister
IT-Dienstleister
Tätigkeitsgebiet
Adressaktualisierung
Telefoninterview
Steuerliche Meldepflichten
Druckerei
Lettershop
Aktenarchivierung
Akten-/Datenvernichtung
Marketingagenturen
Risikoprüfungsassistenz
Online-Risikoprüfung
Projektberatung bAV
Rehabilitationsdienste
Medizinische Gutachter
Leistungsprüfungsassistenz
Abwicklung Zahlungsverkehr
Webhosting
Canada Life Assurance Europe plc
Niederlassung für Deutschland
Höninger Weg 153a, 50969 Köln, HRB 34058, AG Köln
Postanschrift: Canada Life Assurance Europe plc
Postfach 1763, 63237 Neu-Isenburg
Telefon: 06102 - 30618 - 00, Telefax: 06102 - 30618 - 01
[email protected]
www.canadalife.de
Hauptsitz:
Canada Life Assurance Europe plc
14/15 Lower Abbey Street, Dublin 1, Ireland
Eingetragener Firmensitz in Irland Nr. 297731
Vorstand:
Markus Drews (Hauptbevollmächtigter der deutschen Niederlassung, deutsch),
William L. Acton (Vorstandsvorsitzender, kanadisch),
Kevin Murphy (irisch), Vincent Sheridan (irisch), Bernard Collins (irisch),
Declan Bolger (irisch), Hans-Gerd Lindlahr (deutsch)
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ERGÄNZENDE ANGABEN ZU DEN GESUNDHEITSFRAGEN
FOLGENDES MÖCHTE ICH ZU DEN GESUNDHEITSFRAGEN HIER ERGÄNZEND ANGEBEN:
Bitte geben Sie die Nummer der Frage an, zu der ergänzende Angaben erfolgen sollen.
UNTERSCHRIFT DER ZU VERSICHERNDEN PERSON
Ort
Datum
Unterschrift der zu
versichernden Person
(bei Minderjährigen der/die gesetzl. Vertreter; ab Alter 14 zusätzlich der Minderjährige)