Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/7270 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Was tut die Landesregierung zur Verbesserung der Netzentgeltstruktur in Niedersachsen? Anfrage des Abgeordneten Martin Bäumer (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 23.01.2017 Die Kosten der Energiewende in Deutschland sind ungleich verteilt. Besonders in den von der Energiewende stark betroffenen Regelzonen steigen seit Jahren die Netzentgelte. Hauptursache für den Anstieg ist nach Meinung von Fachleuten die notwendige Umgestaltung des Übertragungsnetzes mit dem Ziel, erneuerbare Energien vollständig ins Netz zu integrieren und in Süddeutschland den Kernenergieausstieg und Wegfall konventioneller Kraftwerke zu kompensieren. Im Netzgebiet des auch für Niedersachsen zuständigen Netzbetreibers TenneT sind im Jahr 2015 ca. 70 % der Kosten für netzstabilisierende Maßnahmen angefallen, obwohl der Stromabsatz in diesem Gebiet nur 31 % betrug. Für das Jahr 2017 steigt in der TenneT-Regelzone das Netzentgelt von 1,09 Cent/kWh auf 1,95 Cent/kWh, was nach Aussage des Netzbetreibers insbesondere auf netzstabilisierende Maßnahmen zurückzuführen ist. Die Ursachen für diesen Anstieg seien der deutschlandweit verzögerte Netzausbau und der starke Zubau erneuerbarer Energien. Die massive Preissteigerung habe erheblichen Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und des produzierenden Gewerbes in den Bundesländern Bayern, Hessen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Bremen und Teilen Nordrhein-Westfalens. Die Einführung einheitlicher Netzentgelte würde für einen Drei-Personen-Haushalt in der TenneTRegelzone mit einem Verbrauch von 3 500 kWh/a eine Entlastung um bis zu 20 Euro pro Jahr bedeuten. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. 1. Seit wann ist der Landesregierung dieses Problem bekannt? 2. Welche Gründe sieht die Landesregierung ursächlich für den zögerlichen Netzausbau, und woran ist die Einführung der überregionalen Netzentgeltstruktur bisher gescheitert? 3. Würde die Landesregierung einen Gesetzesentwurf zur „Modernisierung der Netzentgeltstruktur“ im Bundesrat unterstützen? 4. Sieht die Landesregierung eine Chance, dass der vorgelegte Gesetzentwurf noch in der laufenden Legislaturperiode des Deutschen Bundestages verabschiedet werden kann? 5. Was bedeutet es für die niedersächsische Industrie an finanzieller Mehrbelastung, falls die Verbesserung der überregionalen Netzentgeltstruktur nicht umgesetzt wird? (Ausgegeben am 24.01.2017)
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