Errata zur 11. Auflage des EÖR I-Lehrbuches I. − Lektion 1 – Innerstaatliches Organisationsrecht Seite 8, letzter Absatz, ab Zeile 9 Hier sollte der Satz lauten: „Als Grundprinzipien (Baugesetze) der Bundesverfassung gelten das demokratische, das republikanische, das bundesstaatliche, das rechtsstaatliche, das gewaltenteilende und das liberale Prinzip.“ − Seite 11, 1. Absatz nach dem Beispiel Hier sollte ab Zeile 2 stehen: „So geht zB das sekundäre Unionsrecht nicht „vom (österreichischen) Volk‘‘ aus, sondern wird von EU-Organen erzeugt (siehe LE 2).“ − Seite 15, Aufzählung zu Seitenbeginn Hier sollte in Zeile 2 statt „Verfassungsorgane“ korrekterweise „Organe“ stehen. − Seite 22, Absatz unter Punkt e. Immerwährende Neutralität? Hier sollte statt „B VG“ korrekterweise „B-VG“ stehen. II. − Lektion 2 – Organisationsrecht der EU Seiten 48 f, beginnend letzter Absatz Seite 48 Hier wird die Passage „Dahinter steckt die Idee, die europäische Integration in bestimmten Sektoren (siehe EGKS) zu beginnen, was nach Ansicht Monnets im Laufe der Zeit aufgrund der bestehenden Verflechtungen zur Integration immer weiterer Wirtschaftssektoren, aber auch anderer Lebensbereiche führe. Dies soll im Endstadium in einem vereinten Europa münden (Finalität der Integration). Die Zeit hat gezeigt, dass dieses Konzept in der Praxis von Fortschritten, aber auch Rückschlägen geprägt ist. Diese Entwicklungen spiegeln sich in“ vorweggenommen und ist korrekterweise ab Seite 49, Zeile 7, vollständig vorhanden. Errata – EÖR I – Stand Dez 2016 III. − Lektion 3 – Grundrechte der Wirtschaft Seite 129, 1. Absatz unter Punkt 2.a. Überprüfung von Entscheidungen der Verwaltungsgerichte In Zeile 8 sollte es statt „Bescheide von Verwaltungsbehörde“ korrekterweise „Bescheide von Verwaltungsbehörden“ heißen. IV. − Lektion 6 – Gewerbeantritt Seite 233, Grafik Im Kästchen „mit Ertragsabsicht“ wird der Text zu „selbständig“ wiederholt, korrekterweise hat dieser „Absicht, einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil aus der Tätigkeit zu erzielen“ zu lauten. V. − Lektion 7 – Betriebsanlagenrecht und Baurecht Seite 285, vierter Punkt der Wiederholungsfragen Hier wird ein Teil des Fragentextes „Was unterscheidet die Normalanlage von“ unvollständig wiedergegeben, es fehlt „der nicht genehmigungspflichtigen Betriebsanlage“. VI. − Lektion 8 – Verwaltungsverfahren und nationaler Rechtsschutz Seite 330, Absatz beginnend mit „Beachte: […]“ Das Verwaltungsgericht hat gem § 27 VwGVG den angefochtenen Bescheid auf Grund der Beschwerde zu überprüfen. 2
© Copyright 2025 ExpyDoc