Errata zur 11. Auflage des EÖR I

Errata zur 11. Auflage des EÖR I-Lehrbuches
I.
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Lektion 1 – Innerstaatliches Organisationsrecht
Seite 8, letzter Absatz, ab Zeile 9
Hier sollte der Satz lauten: „Als Grundprinzipien (Baugesetze)
der Bundesverfassung gelten das demokratische, das
republikanische, das bundesstaatliche, das rechtsstaatliche, das
gewaltenteilende und das liberale Prinzip.“
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Seite 11, 1. Absatz nach dem Beispiel
Hier sollte ab Zeile 2 stehen: „So geht zB das sekundäre
Unionsrecht nicht „vom (österreichischen) Volk‘‘ aus, sondern
wird von EU-Organen erzeugt (siehe LE 2).“
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Seite 15, Aufzählung zu Seitenbeginn
Hier sollte in Zeile 2 statt „Verfassungsorgane“ korrekterweise
„Organe“ stehen.
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Seite 22, Absatz unter Punkt e. Immerwährende Neutralität?
Hier sollte statt „B VG“ korrekterweise „B-VG“ stehen.
II.
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Lektion 2 – Organisationsrecht der EU
Seiten 48 f, beginnend letzter Absatz Seite 48
Hier wird die Passage „Dahinter steckt die Idee, die
europäische Integration in bestimmten Sektoren (siehe EGKS)
zu beginnen, was nach Ansicht Monnets im Laufe der Zeit
aufgrund der bestehenden Verflechtungen zur Integration
immer weiterer Wirtschaftssektoren, aber auch anderer
Lebensbereiche führe. Dies soll im Endstadium in einem
vereinten Europa münden (Finalität der Integration). Die Zeit
hat gezeigt, dass dieses Konzept in der Praxis von
Fortschritten, aber auch Rückschlägen geprägt ist. Diese
Entwicklungen spiegeln sich in“ vorweggenommen und ist
korrekterweise ab Seite 49, Zeile 7, vollständig vorhanden.
Errata – EÖR I – Stand Dez 2016
III.
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Lektion 3 – Grundrechte der Wirtschaft
Seite 129, 1. Absatz unter Punkt 2.a. Überprüfung von
Entscheidungen der Verwaltungsgerichte
In Zeile 8 sollte es statt „Bescheide von Verwaltungsbehörde“
korrekterweise „Bescheide von Verwaltungsbehörden“ heißen.
IV.
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Lektion 6 – Gewerbeantritt
Seite 233, Grafik
Im Kästchen „mit Ertragsabsicht“ wird der Text zu
„selbständig“ wiederholt, korrekterweise hat dieser „Absicht,
einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil aus der
Tätigkeit zu erzielen“ zu lauten.
V.
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Lektion 7 – Betriebsanlagenrecht und
Baurecht
Seite 285, vierter Punkt der Wiederholungsfragen
Hier wird ein Teil des Fragentextes „Was unterscheidet die
Normalanlage von“ unvollständig wiedergegeben, es fehlt „der
nicht genehmigungspflichtigen Betriebsanlage“.
VI.
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Lektion 8 – Verwaltungsverfahren und
nationaler Rechtsschutz
Seite 330, Absatz beginnend mit „Beachte: […]“
Das Verwaltungsgericht hat gem § 27 VwGVG den angefochtenen Bescheid auf Grund der Beschwerde zu überprüfen.
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