Donnerstag, 26. Jänner 2017 G’SUNDHEIT unausgeschlafen Lieber vor Mitternacht einschlafen? Die Qualität des Schlafes hat damit nichts zu tun. Wichtig ist, genügend Stunden tief und fest zu schlummern. Mehr Schlaf ist besser? Nein. Menschen haben unterschiedliche Schlafbedürfnisse. Wer sich tagsüber fit fühlt, hat nachts genug geschlafen. Schlaf kann man nachholen? Falsch. Kurzfristig geht das vielleicht, langfristig sind unregelmäßige Schlafzeiten eher schädlich. Blaues Licht Keine guten Dienste erweist unserer Schlafqualität zudem das von LED-Bildschirmen von Computern und Fernsehen erzeugte Licht, es stört den SchlafWach-Rhythmus vor allem am Abend. Das intensive blaue Licht unterdrückt das Hormon Melatonin, das für den Schlaf eine wesentliche Rolle spielt. Der vom Gehirn produzierte Botenstoff steigt in seiner Konzentration nämlich an, wenn es dunkel wird. Der Körper bereitet sich auf gesunden Schlaf vor. Bei einer blauen LED-Beleuchtung ist diese Phase beeinträchtigt. Das wirkt sich auf die Schlafqualität von Erwachsenen, aber auch Kindern und Jugendlichen aus. Ausreichend Schlaf ist von großer Bedeutung, nur er ermöglicht dem Organismus, sich zu regenerieren. Der Wechsel von leichtem und tiefem Schlaf ist dabei wesentlich und wichtig. Mehrmals in der Nacht aufzuwachen, ist übrigens völlig normal. Das kann auch 28 Mal geschehen. Allerdings gilt: Nur wer länger als drei Minuten wach liegt, der kann sich morgens auch daran erinnern. Während des Tiefschlafes in der ersten Nachthälfte erholen wir uns am meisten. Das individuelle Schlafbedürfnis kann durchaus variieren, wichtig ist es aber, dieses zu befriedigen, damit nicht das ganze System durcheinander gerät. Es wird also empfohlen, sich mit dem eigenen Schlaf-Wach-Zyklus intensiver auseinanderzusetzen und ihm regelmäßiger Folge zu leisten. So unausgeschlafen wanken überrachend viele Menschen durchs Leben. Foto: fotolia.com/Aleksandar Mijatovic Schlafmythen 27 Bitte beachten Sie, dass die Inhalte (speziell Inserate) dieser Archivseite zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Gültigkeit mehr aufweisen müssen! © 2017 NEUES LAND
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