www.assekuranz-info-portal.de 27.01.2017 IDD-KontrahierungszwanginSachenBestandsübertragungen? MaklerkönntendieIDD-Gewinnerwerden,ganzimSinnedes Verbraucherschutzes vonLarsWidany,VorstandsvorsitzenderderCHARTABörsefürVersicherungenAG-DieIDDsiehtbekanntlichvor, dieVergütungdesMaklersaufZahlungendurchdenVersicherereinzugrenzen.HonorareoderdieVermittlungvon Nettotarifensind,jenseitseinigerspeziellerAusnahmen,demVersicherungsmaklerkünftigvorenthalten. DieserEingriffindieunternehmerischeFreiheitkönnteauchetwasGuteshaben.Versichererentscheidenheute willkürlichdarüber,mitwelchenMaklernsiezusammenarbeitenundmitwelchenebennicht.Gleichesgilt,hierwirdes spannend,fürdiecourtagepflichtigeÜbertragungbestehenderKundenverträge.OftgenugwirdderVerbraucherwille, seinenBeraterselbstzubestimmen,schlichtwegmissachtetunddieÜbertragungeinesbestehendenVertragseinfach verweigert.AbundanwirddieserWunschvonmanchemVersicherergardazubenutzt,DruckaufdenMaklerzur GenerierungvonNeugeschäftauszuüben–derBockwirdzumGärtner. Wernundenkt,dieseunternehmerischeEntscheidungstehtdemVersichererlegitimerweisezu,dermagirren.Heute schon,undkünftigsicherlichnochmehr.DerKundebezahltschließlichfaktischfürdieBetreuung,nichtderVersicherer. DerleitetnurdasimBeitragenthalteneBetreuungsentgeltweiter;wennerdennmag.Wennnicht,ignorierterschlicht denKundenwillenundbehältlieberselbstdasGeld.MissachtungvonVerbraucherinteressenparexcellence! ImErgebnis,bestimmteVertragsartensolltenschonausfachlichenErwägungennichtumgedecktwerden,zwingtes denneuenBeraterdazu,dieihmgesetzlichauferlegtenLeistungenvergütungsfreizuerbringen,obwohlderKunde durchausdafürbezahlt.SoisteswomöglicheinStückweitauchdiesemTatbestandgeschuldet,dassmancheBerater inderVergangenheitöfterVerträgegekündigtundneuabgeschlossenhaben,alsdiesfürdenVerbrauchersinnvollwar. VersicherungsvermittlersindinihrerBerufsausübungdauerhaftandieEinhaltungvonZulassungsvoraussetzungen gebunden,ähnlichwieRechtsanwälte,SteuerberateroderÄrzte.DassollteauchdemVersicherergenügen.Manstelle sicheinmalvor,einGerichtwürdeeinemAnwaltdieAusübungseinesMandatsverweigern–undenkbar.Inder VersicherungsweltgangundgäbeundauchmitderKorrespondenzpflichtnichtgelöst,weildieVergütungdort erforderlichist,wodieLeistungdafürerbrachtwird.DieWeigerungeinesVersichererszurZusammenarbeitmiteinem Makler(unddessenVergütung)istunterdenkünftigenGegebenheitennochuntragbarer,alssiedasbeiLichtbetrachtet auchheuteschonist. DergerneinsFeldgeführteunzumutbareVerwaltungsaufwandfürdieVersichererinSachenMakleranbindungistindes vielmehreinorganisatorischerodertechnischerMangel,unddeshalbfürdiegrundsätzlicheFrageohneBelang.Das giltumsomehr,alsderGesetzgebersogardieaufeinzelvertraglicherBasisstattfindendeProvisionsauskehrunganden KundendesVersicherungsberatersalsdemVersichererzumutbarerachtet. Wirgehenalsogrundsätzlichdavonaus,dassdieimRahmenderIDD erforderlichenDurchführungsverordnungenhierzuKlarheitschaffenundauch VerbraucherschützerundPolitikerdiesenwillkürlichenUmgangmit Kundeninteressennichtweitertolerieren-notfallsprüfenwirgeeignete Rechtsmittel.DieCHARTABörsefürVersicherungenAGübtimmerschondie InteressenwahrungderihrangeschlossenenMaklerhäuseraus.Daranistunsin sowichtigenFragestellungenauchkünftiggelegen. ©CHARTABörsefürVersic herungen AG LarsWidany Pressekontakt: IsabellaKohlhaas Telefon:0211/86439-14 E-Mail:[email protected] Unternehmen CHARTABörsefürVersicherungenAG Schirmerstraße71 40211Düsseldorf Internet:www.charta.de
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