BWHT kompakt: Einwanderungsgesetz

BWHT kompakt
Referat: Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik
Verantwortlich: Dr. Stefan Baron
Stand: Januar 2017
Thema: Einwanderungsgesetz
Aktueller Sachstand
Das Integrationsgesetz regelt nicht die Zuwanderung von ausgelernten Fachkräften nach
Deutschland. Derzeit ist es für Handwerksbetriebe äußerst schwierig, spezialisierte Fachkräfte aus
sicheren Herkunftsstaaten anzuwerben. Die Einreise nach Deutschland ist nur gestattet, wenn
entsprechende Personen bereits einen konkreten Arbeitsplatz in Deutschland haben. Die Botschaften
und Konsulate in den Heimatländern sind mit der Zustimmungsanfrage über das
Bundesverwaltungsamt an die ZAV und der Ausstellung von Arbeitsvisa überlastet. Das gesamte
Verfahren ist zu langwierig, um als Handwerksbetrieb flexibel auf die Auftragslage reagieren zu
können.
ZDH-/BWHT-Position
Die Integration von Flüchtlingen in Ausbildung und Arbeit darf nicht mit Fragen des Zuzugs von
qualifizierten Fachkräften vermischt werden. Der BWHT spricht sich für eine neue punktebasierte
Regelung für den Zuzug von Fachkräften nach Baden-Württemberg aus. In Baden-Württemberg wird
eine entsprechende Regelung derzeit im Rahmen des PUMA-Projekts erprobt. Das gesamte
Verfahren muss beschleunigt werden, Arbeitsverträge müssen auch vor Ort in Deutschland
geschlossen werden dürfen. Ein Spurwechsel aus einem Asylverfahren in eine punktebasierte
Regelung zur Zuwanderung sollte nochmals geprüft werden. Gleichzeitig darf es auch aus Sicht des
Handwerks zu keiner Inländerdiskriminierung kommen. Einem Zuzug von Fachkräften aus dem
Ausland müssen eine Vorrangprüfung sowie eine Überprüfung der Beschäftigungsbedingungen
vorausgehen. Zudem würde ein Einwanderungsgesetz die Möglichkeit bieten, verschiedene auf
mehrere Bundesgesetze verteilte Zuwanderungsregelungen in einem Gesetz zu vereinen. Hierdurch
könnte die Rechtssicherheit für Handwerksbetriebe gesteigert werden. Derzeit zögern viele Betriebe
mit der Einstellung von Geflüchteten aufgrund der für sie nur schwer durchschaubaren Rechtslage.
Die nächsten Schritte
Erarbeitung eines entsprechenden Gesetzentwurfs mit einer Zusammenführung verschiedener die
Zuwanderung von Fachkräften betreffenden Paragrafen aus bestehenden Gesetzen (insbesondere
das Aufenthaltsgesetz und die Aufenthaltsverordnung).