BWHT kompakt Referat: Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik Verantwortlich: Dr. Stefan Baron Stand: Januar 2017 Thema: Einwanderungsgesetz Aktueller Sachstand Das Integrationsgesetz regelt nicht die Zuwanderung von ausgelernten Fachkräften nach Deutschland. Derzeit ist es für Handwerksbetriebe äußerst schwierig, spezialisierte Fachkräfte aus sicheren Herkunftsstaaten anzuwerben. Die Einreise nach Deutschland ist nur gestattet, wenn entsprechende Personen bereits einen konkreten Arbeitsplatz in Deutschland haben. Die Botschaften und Konsulate in den Heimatländern sind mit der Zustimmungsanfrage über das Bundesverwaltungsamt an die ZAV und der Ausstellung von Arbeitsvisa überlastet. Das gesamte Verfahren ist zu langwierig, um als Handwerksbetrieb flexibel auf die Auftragslage reagieren zu können. ZDH-/BWHT-Position Die Integration von Flüchtlingen in Ausbildung und Arbeit darf nicht mit Fragen des Zuzugs von qualifizierten Fachkräften vermischt werden. Der BWHT spricht sich für eine neue punktebasierte Regelung für den Zuzug von Fachkräften nach Baden-Württemberg aus. In Baden-Württemberg wird eine entsprechende Regelung derzeit im Rahmen des PUMA-Projekts erprobt. Das gesamte Verfahren muss beschleunigt werden, Arbeitsverträge müssen auch vor Ort in Deutschland geschlossen werden dürfen. Ein Spurwechsel aus einem Asylverfahren in eine punktebasierte Regelung zur Zuwanderung sollte nochmals geprüft werden. Gleichzeitig darf es auch aus Sicht des Handwerks zu keiner Inländerdiskriminierung kommen. Einem Zuzug von Fachkräften aus dem Ausland müssen eine Vorrangprüfung sowie eine Überprüfung der Beschäftigungsbedingungen vorausgehen. Zudem würde ein Einwanderungsgesetz die Möglichkeit bieten, verschiedene auf mehrere Bundesgesetze verteilte Zuwanderungsregelungen in einem Gesetz zu vereinen. Hierdurch könnte die Rechtssicherheit für Handwerksbetriebe gesteigert werden. Derzeit zögern viele Betriebe mit der Einstellung von Geflüchteten aufgrund der für sie nur schwer durchschaubaren Rechtslage. Die nächsten Schritte Erarbeitung eines entsprechenden Gesetzentwurfs mit einer Zusammenführung verschiedener die Zuwanderung von Fachkräften betreffenden Paragrafen aus bestehenden Gesetzen (insbesondere das Aufenthaltsgesetz und die Aufenthaltsverordnung).
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