Wettgesangsreglement für das 54. Glarner Kantonal Gesangfest 2016 in Niederurnen 1. Einladung Die Teilnahme am Glarner Kantonalgesangfest 2016 in Niederurnen Glarus Nord steht grundsätzlich allen Chören aus der ganzen Schweiz und dem Ausland offen. 2. Organisation Das 54. Glarner Kantonal Gesangfest findet vom 10. - 12. Juni 2016 in Niederurnen, Glarus Nord, statt. Die festgebenden Vereine sind: • • • • Frauenchor Niederurnen Gemischter Chor Oberurnen Männerchor Näfels Singkreis Mollis Sie werden vertreten durch das eigens für dieses Fest zusammengestellte Organisationskomitee (OK). 3. Choraufführung Jeder Chor trägt die selbst bestimmten Wettlieder, mit oder ohne Instrumentalbegleitung, in den zur Verfügung stehenden 12 Minuten vor. Es kann zwischen zwei Bewertungsmöglichkeiten gewählt werden: A Expertengespräch mit Prädikat/Urkunde B Expertengespräch ohne Prädikat Seite 1 von 3 4. Vortragslokale / Probelokale • • • • Katholische Kirche Niederurnen Reformierte Kirche Niederurnen Jakobsblick Niederurnen Die Einsinglokale befinden sich in unmittelbarer Nähe der Aufführungslokale 5. Wettgesang • • • • • • • Jeder Chor hat Anrecht auf eine Vorprobe von 25 Minuten. Jeder Chor wird durch eine vom OK gestellte Moderation angesagt. Es müssen mindestens zwei möglichst verschiedene Kompositionen (Stil/Epoche/Charakteristik), davon eine a capella, vorgetragen werden. Die Einteilung der Chöre und der Zeitplan der Aufführungen bestimmt das OK. In den Wettlokalen steht ein Klavier/Flügel zur Verfügung. Die Einsinglokale sind mit geeigneten Tasteninstrumenten ausgerüstet. Von jedem Wettvortrag sind 4 Originalpartituren dem OK bis Ende 2015 zuzustellen. Jeder Chor erhält eine Tonaufnahme. 6. Bewertung Alle Gesangsvorträge werden nach den Kriterien der Schweizerischen Chorvereinigung (SCV) durch ausgewiesene Experten beurteilt. • Stimme Grundqualitäten, Sprechtechnik, Einsätze/Abschlüsse, Einheitlichkeit, Registerausgleich • Technische Ausführung Tonabnahme, Rhythmus, Tempi, Melodie, Intonation, Dynamik • Interpretation Stilkenntnis, Textbezug, Agogik, Phrasierung, Werkwahl, Ausstrahlung, Originalität, Kreativität Die Einordnung in Kategorien entfällt. Dafür wird der Schwierigkeitsgrad der Kompositionen in der Beurteilung mitberücksichtigt. Jeder Vortrag wird von einer Jury, die aus zwei Experten besteht, beurteilt. Diese Bewertung ist endgültig. Seite 2 von 3 7. Expertengespräch • • • • Jedem Chor wird nach dem Wettvortrag in einem Expertengespräch ein mündliches Feedback abgegeben. Das Gespräch wird durch einen der beiden Experten geführt. Das Expertengespräch dauert maximal 15 Minuten und kann vom ganzen Chor oder einer Delegation besucht werden. Die Beurteilung und das Gespräch erfolgen so, dass die Chöre und die Dirigenten daraus Nutzen ziehen können. Sie sollen sachlich sein und eine eventuelle Kritik aufbauend erläutern. 8. Prädikate Chöre, welche die Bewertungsmöglichkeit A gewählt haben, werden durch folgende Prädikate ausgezeichnet: • • • • • • Vorzüglich Sehr gut Gut Befriedigend Unbefriedigend Schlecht 9. Schlussbemerkung Vorliegendes Reglement wurde am 21. Februar 2015 an der ordentlichen Delegiertenversammlung vom Glarner Kantonal Gesangverein genehmigt. Das Sekretariat steht für Auskünfte gerne zur Verfügung. 8752 Näfels, 21. Februar 2015 Glarner Kantonal Gesangverein Präsident 54. Glarner Kantonalgesangfest Niederurnen 2016 OK Präsident Joseph Müller-Büche Christoph Bächtiger Seite 3 von 3
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