PDF-Datei - gesangfest2016

Wettgesangsreglement
für das
54. Glarner Kantonal Gesangfest 2016 in Niederurnen
1. Einladung
Die Teilnahme am Glarner Kantonalgesangfest 2016 in Niederurnen Glarus Nord steht
grundsätzlich allen Chören aus der ganzen Schweiz und dem Ausland offen.
2. Organisation
Das 54. Glarner Kantonal Gesangfest findet vom 10. - 12. Juni 2016 in Niederurnen,
Glarus Nord, statt.
Die festgebenden Vereine sind:
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Frauenchor Niederurnen
Gemischter Chor Oberurnen
Männerchor Näfels
Singkreis Mollis
Sie werden vertreten durch das eigens für dieses Fest zusammengestellte
Organisationskomitee (OK).
3. Choraufführung
Jeder Chor trägt die selbst bestimmten Wettlieder, mit oder ohne Instrumentalbegleitung, in
den zur Verfügung stehenden 12 Minuten vor.
Es kann zwischen zwei Bewertungsmöglichkeiten gewählt werden:
A Expertengespräch mit Prädikat/Urkunde
B Expertengespräch ohne Prädikat
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4. Vortragslokale / Probelokale
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Katholische Kirche Niederurnen
Reformierte Kirche Niederurnen
Jakobsblick Niederurnen
Die Einsinglokale befinden sich in unmittelbarer Nähe der Aufführungslokale
5. Wettgesang
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Jeder Chor hat Anrecht auf eine Vorprobe von 25 Minuten.
Jeder Chor wird durch eine vom OK gestellte Moderation angesagt.
Es müssen mindestens zwei möglichst verschiedene Kompositionen
(Stil/Epoche/Charakteristik), davon eine a capella, vorgetragen werden.
Die Einteilung der Chöre und der Zeitplan der Aufführungen bestimmt das OK.
In den Wettlokalen steht ein Klavier/Flügel zur Verfügung. Die Einsinglokale sind mit
geeigneten Tasteninstrumenten ausgerüstet.
Von jedem Wettvortrag sind 4 Originalpartituren dem OK bis Ende 2015 zuzustellen.
Jeder Chor erhält eine Tonaufnahme.
6. Bewertung
Alle Gesangsvorträge werden nach den Kriterien der Schweizerischen Chorvereinigung
(SCV) durch ausgewiesene Experten beurteilt.
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Stimme
Grundqualitäten, Sprechtechnik, Einsätze/Abschlüsse,
Einheitlichkeit, Registerausgleich
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Technische Ausführung
Tonabnahme, Rhythmus, Tempi, Melodie, Intonation,
Dynamik
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Interpretation
Stilkenntnis, Textbezug, Agogik, Phrasierung,
Werkwahl, Ausstrahlung, Originalität, Kreativität
Die Einordnung in Kategorien entfällt. Dafür wird der Schwierigkeitsgrad der Kompositionen
in der Beurteilung mitberücksichtigt. Jeder Vortrag wird von einer Jury, die aus zwei Experten
besteht, beurteilt. Diese Bewertung ist endgültig.
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7. Expertengespräch
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Jedem Chor wird nach dem Wettvortrag in einem Expertengespräch ein mündliches
Feedback abgegeben.
Das Gespräch wird durch einen der beiden Experten geführt.
Das Expertengespräch dauert maximal 15 Minuten und kann vom ganzen Chor oder
einer Delegation besucht werden.
Die Beurteilung und das Gespräch erfolgen so, dass die Chöre und die Dirigenten
daraus Nutzen ziehen können. Sie sollen sachlich sein und eine eventuelle Kritik
aufbauend erläutern.
8. Prädikate
Chöre, welche die Bewertungsmöglichkeit A gewählt haben, werden durch folgende
Prädikate ausgezeichnet:
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Vorzüglich
Sehr gut
Gut
Befriedigend
Unbefriedigend
Schlecht
9. Schlussbemerkung
Vorliegendes Reglement wurde am 21. Februar 2015 an der ordentlichen
Delegiertenversammlung vom Glarner Kantonal Gesangverein genehmigt.
Das Sekretariat steht für Auskünfte gerne zur Verfügung.
8752 Näfels, 21. Februar 2015
Glarner Kantonal Gesangverein
Präsident
54. Glarner Kantonalgesangfest
Niederurnen 2016
OK Präsident
Joseph Müller-Büche
Christoph Bächtiger
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