Piloten wünschten sich noch strengere Drohnen-Regeln :: Zivile Luftfahrt :: Zivile Luftfahrt by Aerosieger.de Deutschlands großes Fliegermagazin für Piloten und die Allgemeine Luftfahrt mit täglich aktuellen News Zivile Luftfahrt: Piloten wünschten sich noch strengere Drohnen-Regeln Geschrieben 20. Jan 2017 - 22:30 Uhr Das Bundeskabinett beschloss strengere Regeln für den Betrieb privater Drohnen. Die Vereinigung Cockpit (VC) begrüßt die Neuregelung; viele Forderungen der VC-Experten werden darin berücksichtigt. Der Entwurf von Bundesverkehrsminister Dobrindt sieht verschiedene Beschränkungen für die Nutzung privater Drohnen vor. So dürfen sie künftig nur noch in Höhen von bis zu 100 Metern aufsteigen und über bestimmten Gebieten gar nicht betrieben werden, wie z. B. an Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, über Menschenansammlungen oder in Wohngebieten. Darüber hinaus müssen Drohnen, die mehr als 250 Gramm wiegen, nun gekennzeichnet werden, um im Falle eines Schadens den Besitzer ermitteln zu können. Für besonders schwere Drohnen mit über zwei Kilogramm müssen die Betreiber ab sofort einen sog. "Kenntnisnachweis" erbringen, der nur auf Vorlage einer Pilotenlizenz oder nach Prüfung des LuftfahrtBundesamtes ausgestellt wird. "Wir begrüßen die neuen Regeln ausdrücklich", so Markus Wahl, Sprecher und Vorstandsmitglied der Vereinigung Cockpit. "Unsere Experten fordern schon lange, dass der Betrieb von Drohnen strenger kontrolliert werden muss und viele unserer Forderungen sind in der Neuregelung berücksichtigt. Wir hätten eine Registrierungspflicht statt einer reinen Kennzeichnung der Drohnen vorgezogen – denn über die Kennzeichnung allein wird sich nicht in jedem Schadensfall der tatsächliche Betreiber ermitteln lassen." Die Gefahr für Rettungshubschrauber sowie für Flugzeuge bei Start oder Landung mit einer Drohne zu kollidieren, ist in den letzten Jahren erheblich gestiegen, da die Zahl privater Drohnen rasant zunimmt und vielen privaten Nutzern daraus resultierende Gefahren gar nicht bekannt sind. "Aus Sicht der VC muss ein Drohnenführerschein schon ab einem Gewicht von 250 Gramm verpflichtend sein", führt Wahl weiter aus. "Eine 250-Gramm-Drohne durchschlägt eine Helikopterscheibe bei einer Kollision problemlos. Das kann fatale Folgen haben." Seite 1 / 1 Powered by TCPDF (www.tcpdf.org)
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