Einsatz von Drohnen im Sportverein

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FOTO: ABADONIAN/ISTOCK
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Einsatz von Drohnen im Sportverein
D
ie Deutsche Flugsicherung (DFS) schätzt, dass dieses Weihnachten mindestens 100.000 Hobby-Drohnen verschenkt
wurden. Drohnen sind leicht zu erwerben und – schenkt man der
werblichen Darstellung Glauben – einfach zu bedienen. Technikbegeisterten gelingen beeindruckende Foto- und Videoaufnahmen.
Auf der anderen Seite können unkontrolliertes Flugverhalten und
Abstürze immer wieder zu Personen- und Sachschäden führen.
Was bedeutet der Einsatz von Drohnen für die Sportvereine?
Schließlich handelt es sich dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG) nach
bei zivilen Drohnen um „Luftfahrzeuge“.
Im Rahmen der Haftpflichtversicherung des Sportversicherungsvertrages ist der Einsatz von vereinseigenen Flugmodellen bis 5 kg
mitversichert. Dieser Versicherungsschutz gilt auch beim Einsatz vereinseigener Drohnen. Werden Flugmodelle/Drohnen mit
einem höheren Abfluggewicht als 5 kg verwendet, bedarf es einer
spezifischen Absicherung, das heißt eines gesonderten Versicherungsschutzes.
Nicht versichert ist jedoch, wenn private Drohnen von Mitgliedern, Helfern oder Zuschauern eingesetzt werden. Jeder Drohnenbesitzer sollte daher sicherstellen, dass der Betrieb der Drohne – auch
durch befugte Personen in seiner Anwesenheit – in seiner Privathaftpflichtversicherung mitversichert ist. Ungeachtet dessen sollten
Vereine kritisch prüfen, ob und inwieweit sie den Einsatz privater
Drohnen bei ihren Veranstaltungen erlauben oder unterbinden.
Die DFS schätzt, dass zurzeit rund 400.000 Drohnen eingesetzt
werden; die Zahl wird steigen – und mit ihr ein schon intensiv in
Diskussion stehender gesetzlicher Regelungsbedarf. Dazu zählt auch
die Aufmerksamkeit für einen notwendigen Versicherungsschutz.
Wenn Sie Fragen haben oder an einer Zusendung
von näheren Informationen oder Anträgen interessiert sind, so
wenden Sie sich bitte an das Versicherungsbüro beim BLSV,
VereinsBeratung
Tel. 0 89/1 57 02-400 · Fax 0 89/1 57 02-299 · E-Mail: [email protected]
www.blsv.de/blsv/vereinsservice.html
Nr. 8 · bayernsport · 21. Februar 2017
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oder informieren Sie sich unter
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