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Hobbypiloten aufgepasst
Bundeskabinett schickt Drohnengesetz auf die Startbahn
Mit der Anarchie am Himmel dürfte es bald vorbei sein: Für Drohnen soll es künftig strengere Regeln
geben. Das Bundeskabinett hat jetzt eine Verordnung beschlossen, die den unbemannten Fluggeräten
unter anderem eine Plakette und eine Maximalflughöhe vorschreibt. Doch wie sieht es eigentlich mit dem
Versicherungsschutz für Hobbypiloten aus?
Laut aktueller Schätzungen schwirren bereits mehr als 400.000 Drohnen über deutsche Dächer – und
es werden täglich mehr. Da es aber ohnehin schon eng im Luftraum zugeht und somit die Gefahr für
Kollisionen mit Flugzeugen und Hubschraubern steigt, will der Gesetzgeber Drohnenbesitzer künftig
stärker disziplinieren.
Dazu beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch eine entsprechende Verordnung. Darin enthalten ist
eine Kennzeichnungspflicht für Drohnen von mindestens 250 Gramm Gewicht mittels einer Plakette, die
den Namen und die Adresse des Drohnenbesitzers trägt. Dadurch soll der Halter im Schadensfall
einfacher ermittelt werden können. Darüber hinaus wird eine Höchstflughöhe von 100 Metern
festgeschrieben und es soll eine Art Führerschein für die Nutzung von besonders schweren Drohnen
geben. In der Nähe von Flughäfen und über Wohngrundstücken dürfen Drohnen demnach gar nicht
mehr zum Einsatz kommen. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen.
Im vergangenen Jahr gab es der Deutschen Flugsicherung zufolge 64 gefährliche Annäherungen mit
Flugzeugen und Hubschraubern. Das seien fast fünfmal so viele wie im Jahr zuvor, meldet das
Onlineportal t3n. Auch abstürzende Drohnen stellen demnach eine wachsende Gefahr dar.
Hobbypiloten sollten Haftpflichtschutz überprüfen
Schon im Vorfeld der Kabinettsbeschluss riefen Experten Hobbypiloten dazu auf, vor den ersten
Abhebeversuchen ihren Haftpflichtschutz zu überprüfen und, wenn nötig, anzupassen. So bieten
manche Versicherer beispielsweise die Tarifoption „Drohnenfliegen“ an. Diese kann speziell für
Schäden durch die kleinen Fluggeräte abgeschlossen werden. Hier ist vor allem das Drohnengewicht
ausschlaggebend: Bei den meisten Tarifen ist es auf fünf Kilogramm beschränkt; es gibt aber auch eine
Schadendeckung für Drohnen mit einem Gewicht von bis zu 50 Kilogramm.
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Auch auf eine ausreichenden Deckungssumme sollte geachtet werden: Einen Haftpflichttarif mit einer
Deckungssumme von zehn Millionen Euro und der Tarifoption „Drohnenfliegen“ bis fünf Kilogramm gibt
es, laut dem Vergleichsportal Check 24, bereits ab rund 45 Euro im Jahr.
Dieser Artikel erschien am 18.01.2017 unter folgendem Link:
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