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Was Barack Obama liest – ein Interview über Literatur
Feuilleton
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HF1
(SZ) In den Harry-Potter-Romanen gibt es
einen sehr schlimmen Job, nämlich den
Lehrstuhl für Verteidigung gegen die dunklen Künste. Jeder, der ihn einnimmt, wird
nach einem Jahr entweder davongejagt,
sucht von selbst das Weite oder fällt, wenn
er Pech hat, dem Wahnsinn anheim. Das
liegt daran, dass Oberbösewicht Voldemort sich einmal um den Posten beworben
hatte und ihn, als er nicht genommen wurde, kurzerhand mit einem Fluch belegte.
So etwas ist zum Glück nur in der Fiktion
möglich. Nicht auszudenken, was es für
das Betriebsklima bedeuten würde, wenn
man den Praktikumsplatz, die Festanstellung oder den Posten im Aufsichtsrat,
den man nicht bekommt, einfach verdammen könnte in alle Ewigkeit. Allerdings hat
man bei manchen Spitzenpositionen
schon den Eindruck, als liege seit Längerem ein Fluch darauf, zum Beispiel auf
dem Vorsitz der SPD.
Apropos offene Stellen. In Berlin wird
gerade ein Pressesprecher gesucht. Und
zwar für den Hauptstadtflughafen BerlinBrandenburg International, also den Fluchhafen. Der ist inzwischen schon so lange in
Bau, dass seine Anfänge ebenso ins Dunkel
gerückt sind wie der Termin seiner möglichen Fertigstellung. Jedenfalls wird jetzt
eine Elternzeitvertretung gesucht für eine
der undankbarsten Tätigkeiten, die man
sich in der modernen Arbeitswelt vorstellen kann: Von etwas zu sprechen, von dem
man nicht einmal sicher ist, ob es je existieren wird, von dem man aber behaupten
muss, es werde existieren, bald schon,
wenn die Zeit gekommen sei.
Wozu die Dialektik einer solchen Stellenanforderung die Leute treiben kann,
hat man am letzten Pressesprecher gesehen. Der gab eines Tages ein Interview, in
dem er eigentlich nur das tun sollte, was
Pressesprecher sehr oft tun, nämlich der
Öffentlichkeit schöne und möglichst
nichtssagende Floskeln zu verabreichen,
alles werde gut, man arbeite an einer zeitnahen Lösung, habe eine Task Force gegründet und eine neue Phase intensiver
und konstruktiver Gespräche eingeleitet.
Doch stattdessen legte der Mann los wie
die Figuren aus Harry Potter, denen man
Wahrheitsserum eingeflößt hat. Er sprach
davon, was alles „verbockt“ wurde, und
dass „zu viele Milliarden in den Sand gesetzt“ wurden. Am Ende sagte er noch,
„kein Politiker, kein Flughafendirektor
und kein Mensch, der nicht medikamentenabhängig ist“, könne eine Garantie dafür abgeben, wann der Berliner Flughafen
endlich eröffnet wird. Kurz darauf wurde
der Mann in die Wüste geschickt, und seither hat diese Berliner Pressestelle einen
Ruf wie der Lehrstuhl für Verteidigung gegen die dunklen Künste. Andererseits gibt
es in der unsicheren Arbeitswelt heutzutage auch wenige Stellen, bei denen man so
sicher sein kann wie bei jener des BERSprechers, dass sie immer wieder aufs
Neue verlängert werden.
MÜNCHEN, MITTWOCH, 18. JANUAR 2017
73. JAHRGANG / 3. WOCHE / NR. 14 / 2,70 EURO
Xi Jinping warnt
vor Handelskrieg
Chinas Staatspräsident appelliert
an Wirtschaftsführer in Davos
Davos – Mit Nachdruck hat Chinas Staatspräsident Xi Jingping beim Weltwirtschaftsforum in Davos für den Freihandel
und die Globalisierung geworben. „Sagt
Nein zum Protektionismus“, forderte Xi
die Anwesenden auf. „Aus einem Handelskrieg wird keiner als Gewinner hervorgehen.“ Der designierte US-Präsident Donald
Trump hatte China immer wieder angegriffen und mit Strafzöllen gedroht. Von dieser
Rhetorik distanzierte sich Xi in der viel beachteten Rede. Es war das erste Mal, dass
ein chinesischer Staatschef in Davos auftrat. China wird auch von Deutschland für
seine protektionistische Politik kritisiert.
Der deutsche Botschafter in Peking, Michael Clauß, hat just die zunehmenden Hürden für deutsche Exporteure kritisiert.
Deutsche Investitionen in China könnten
zum ersten Mal seit Jahrzehnten nicht
mehr wachsen, warnte der Botschafter. Xi
bekannte sich beim Weltwirtschaftsforum
ausdrücklich zu „gleichen Wettbewerbsbedingungen“ für in- und ausländische Firmen. bbr
Wirtschaft
Neues Bündnis
im Europaparlament
Das höchste deutsche Gericht verkündet in Karlsruhe sein Urteil im Verbotsverfahren gegen die NPD: Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit den Richtern
Peter Müller (von links), dem Vorsitzenden Andreas Voßkuhle sowie Peter M. Huber, Sibylle Kessal-Wulf und Ulrich Maidowski.
FOTO: ULI DECK / DPA
Karlsruhe lehnt NPD-Verbot ab
Das Bundesverfassungsgericht hält die rechtsradikale Partei zwar für „wesensverwandt“ mit dem
Nationalsozialismus. Sie sei aber politisch zu unbedeutend und darum keine Gefahr für die Demokratie
von wolfgang janisch
Karlsruhe – Die NPD ist eine verfassungsfeindliche Partei, bleibt aber dennoch erlaubt, weil sie zu klein und unbedeutend
zur Durchsetzung ihrer Ziele ist. Das hat
das Bundesverfassungsgericht in einem
historischen Urteil entschieden. Danach
kann eine Partei nur dann verboten werden, wenn „konkrete Anhaltspunkte von
Gewicht“ dafür vorliegen, dass sie überhaupt die Möglichkeit zu einer Beeinträchtigung der freiheitlichen demokratischen
Grundordnung hat.
Bei der NPD ist diese Schwelle nach Einschätzung des Zweiten Senats nicht erreicht: In den Landesparlamenten sei sie
gar nicht mehr vertreten, auf kommunaler
Ebene sei sie ebenfalls ohne nennenswerten Einfluss. Auch außerhalb der Parla-
mente konnte das Gericht, das im März
drei Tage lang über den vom Bundesrat vorgelegten Antrag verhandelt hatte, keine
auch nur regionale Dominanz der rechtsextremen Partei feststellen. Die Anschläge
auf Asylbewerberheime lassen sich dem
Urteil zufolge nicht der NPD zuordnen – obwohl sie „durch ihre menschenverachtende Agitation an der Schaffung eines ausländerfeindlichen Klimas beteiligt ist“.
Mit dem Urteil ist auch der zweite Anlauf gescheitert, die 1964 gegründete
rechtsextreme Partei zu verbieten. 2003
wurde ein Verbot abgelehnt, weil die NPDVorstände mit V-Leuten des Verfassungsschutzes durchsetzt waren. Dieses Hindernis war nun ausgeräumt – die V-Leute waren rechtzeitig „abgeschaltet“ worden.
Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle
machte deutlich, dass gar nicht viel zu ei-
nem Verbot gefehlt hätte. Nach ihren Zielen strebe die NPD die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung an. Ihr politisches Konzept missachte die Menschenwürde aller, die der von ihr
ethnisch definierten „Volksgemeinschaft“
nicht angehörten. Zudem sei die NPD mit
dem Nationalsozialismus „wesensverwandt“. Weil die politisch wie gesellschaftlich marginalisierte NPD aber keine Chance auf eine Umsetzung ihrer Ziele habe, „bedarf es des präventiven Schutzes der Verfassung durch ein Parteiverbot als schärfste und überdies zweischneidige Waffe des
demokratischen Rechtsstaats gegen seine
organisierten Feinde nicht“, sagte Voßkuhle. „Das Parteiverbot ist kein Gesinnungsoder Weltanschauungsverbot.“
Der Zweite Senat deutete aber zugleich
an, dass der NPD möglicherweise die staat-
liche Parteienfinanzierung entzogen werden kann, die 2015 bei etwa 1,3 Millionen
Euro lag. Dafür sei allerdings eine Grundgesetzänderung notwendig. Die Innenminister Bayerns und Hessens, Joachim Herrmann (CSU) und Peter Beuth (CDU), wollen
daher prüfen, ob ein solcher Schritt möglich ist. „Das würde ich auf jeden Fall für
richtig halten“, sagte Herrmann der dpa.
Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer, derzeit Bundesratsvorsitzende, hält nach dem Urteil Parteiverbote grundsätzlich nach wie vor für möglich. Die Kriterien seien nun sehr klar benannt, der Verbotsantrag des Bundesrats
sei allein an der mangelnden Stärke der
NPD gescheitert. Die Auseinandersetzung
mit dem Rechtsextremismus dürfe sich
aber nie allein auf einen Verbotsantrag beschränken.
Seiten 2 und 4
HEUTE
Seite Drei
In Washington gibt es
viel Widerstand
gegen Donald Trump
3
Meinung
Das Bundesverfassungsgericht hat
das Gift des Rechtsextremismus
unterschätzt
4
Panorama
Warum Schauspielerin
Emma Watson es ablehnt, die Rolle
des Aschenputtels zu spielen
8
Wissen
James Bond hat viele Laster.
Nun wird auch sein
Tabakkonsum analysiert
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Sport
Valtteri Bottas soll bei Mercedes
die Erfolgsserie finnischer
Formel-1-Piloten fortsetzen
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Medien, TV-/ Radioprogramm
Forum & Leserbriefe
München · Bayern
Rätsel & Schach
Traueranzeigen
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4 190655 802701
Etwa 160 000 Paare werden pro Jahr geschieden, gut die Hälfte von ihnen hat
minderjährige Kinder. Doch wie viele Paare haben Haustiere, um die ja nach der
Trennung manchmal fast genauso erbittert gestritten wird? Zahlen darüber werden an Deutschlands Gerichten nicht erfasst. Schon das zeigt: Auch wenn Bella
und Fiffi vielen Menschen fast so sehr am
Herzen liegen wie das eigene Kind, werden sie juristisch völlig anders behandelt.
Sie sind im Scheidungsverfahren einfach
nur ein Gegenstand – so wie der Flachbildfernseher oder die Waschmaschine. Hat
ein Ehepaar vier Hunde oder Katzen und
kann sich nicht einigen, gilt in der Regel:
Jeder bekommt die Hälfte.
Das Oberlandesgericht Nürnberg sorgt
nun für Aufsehen mit einem Urteil, das
das Tierwohl in den Vordergrund rückt.
Vier Hunde dürfen nach der Scheidung
von Herrchen und Frauchen nicht auseinandergerissen werden, bestimmten die
Rosenkrieg um Fiffi
Was mit Haustieren passiert, wenn Paare sich trennen
Richter in ihrem Urteil, das am Dienstag
veröffentlicht wurde (Az. 10 UF 1429/16).
Verhandelt worden war der Fall eines Ehepaars aus Mittelfranken, das bis vor einem Jahr mit sechs Hunden unter einem
Dach lebte. Nach der Trennung zog die
Frau aus und nahm die Tiere mit. Zwei
Hunde starben bald danach, um die verbliebenen vier wurde erbittert gestritten.
Der Mann forderte zwei der Tiere zurück,
scheiterte damit aber vor dem Amtsgericht, weshalb er sich an das Oberlandesgericht Nürnberg wandte.
Das aber schloss sich den Kollegen der
ersten Instanz an. Ein weiterer Wechsel
der Umgebung und die Trennung von ihrer Bezugsperson sei den Hunden „nicht
zumutbar“– schließlich hatten sie ja mo-
natelang nur mit der Ehefrau zu tun. Die
Tiere hätten sich bereits an so viel Neues
gewöhnen müssen: Da war der Umzug,
der Tod zweier Kameraden und „der Verlust des Ehemanns als Rudelmitglied“,
und da ist nicht zuletzt der neue Lebensgefährte von Frauchen.
Auch wenn sich das wie die Begründung in einem Sorgerechtsstreit liest, hat
das Gericht solche Parallelen ausdrücklich verneint: Die Rechte von Kindern seien auf Tiere nicht anwendbar. Schon in
der Vergangenheit haben Gerichte immer
wieder entschieden, dass es für Haustiere
anders als für Kinder kein Umgangsrecht
für den ehemaligen Partner gibt.
Juristisch sind Haustiere Zwitterwesen. Denn einerseits steht seit 1990 im
Bürgerlichen Gesetzbuch der Artikel 90a:
„Tiere sind keine Sachen. Sie werden
durch besondere Gesetze geschützt.“
Doch andererseits heißt es im selben Artikel: „Auf sie sind die für Sachen geltenden
Vorschriften entsprechend anzuwenden,
soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.“
Deshalb kann man zum Beispiel einen
Kaufvertrag über einen Hund abschließen, über ein Kind nicht. Und deshalb fallen Tiere im Familienrecht unter die
„Hausratsverteilung“.
Auch die Richter des Nürnberger Familiensenats sind bei ihrer Entscheidungsfindung den üblichen Weg der juristischen Abwägung gegangen. Sie fragten
zunächst: Wer ist Eigentümer der Tiere?
Für wen waren die Hunde wichtiger oder
von größerem „Affektionsinteresse“, wie
der Rechtsgelehrte sagt? Erst als diese,
für das Gericht vorrangigen Kriterien
nicht weiterführten, wurde das Tierwohl
maßgeblich.
claudia henzler
Premierministerin May will klaren Bruch mit der EU
Durch den Brexit möchte London volle Kontrolle über die Einwanderung erlangen – und auch den Binnenmarkt verlassen
London – Großbritannien will nach dem
Austritt aus der EU auch nicht mehr am gemeinsamen Binnenmarkt teilnehmen.
Stattdessen strebt Premierministerin Theresa May eine klare Trennung an, wie sie
am Dienstag in London sagte. Die Konservative hielt eine mit Spannung erwartete
Rede, in der sie ihre Ziele für die Scheidungsverhandlungen mit Brüssel darlegte. Großbritannien wolle keine Teilmitgliedschaft behalten oder „irgendetwas,
das uns halb drinnen, halb draußen lässt“,
sagte sie. Das Königreich werde die Einwanderung aus der EU kontrollieren und
nicht mehr der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs unterliegen, versprach die Regierungschefin.
May möchte aber ein umfassendes Freihandelsabkommen abschließen, das für
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manche Branchen auch die Vorteile des
Binnenmarktes beibehält. Sie betonte
mehrmals, dass Großbritannien weiter enge Beziehungen zur EU pflegen wolle. Sie
wünsche sich eine erfolgreiche Europäische Union, und Großbritannien werde deren „bester Freund “ sein.
Der deutsche Außenminister FrankWalter Steinmeier begrüßte, dass May
„endlich ein wenig mehr Klarheit über die
britischen Pläne geschaffen“ habe. Aber
Verhandlungen „beginnen erst, wenn
Großbritannien seinen Austrittswunsch
auch offiziell mitgeteilt hat“, sagte der SPDPolitiker. May will bis Ende März Brüssel
über den Scheidungswunsch unterrichten.
Danach wird zwei Jahre über die Bedingungen der Trennung und die künftigen Beziehungen diskutiert. 2019 ist Großbritanni-
en dann draußen. Die Briten hatten im vergangenen Juni in einem Referendum für
den Austritt gestimmt.
May machte allerdings klar, dass die Änderungen im Verhältnis zur EU schrittweise umgesetzt werden sollen. Unternehmen
bräuchten genügend Zeit, um sich anzupassen. Bisher profitieren Banken und Firmen
in Großbritannien vom gemeinsamen Binnenmarkt der EU. Sie können in jedem Mitgliedstaat Produkte verkaufen oder Filialen eröffnen, ohne vor Ort Genehmigungen einholen zu müssen; die britische
reicht. Dieses Privileg fällt weg, wenn das
Königreich nicht mehr am Binnenmarkt
teilnimmt. Das Freihandelsabkommen,
das May anstrebt, würde zumindest sicherstellen, dass 2019 keine Zölle bei Exporten
über den Ärmelkanal eingeführt werden.
Bestimmten wichtigen Branchen – sie
nannte die Auto- und Finanzindustrie –
soll der Vertrag zudem weiterhin die Vorteile des Binnenmarktes garantieren; er soll
also verhindern, dass bürokratische Hürden Geschäfte erschweren. Die Regierungschefin warnte EU-Politiker davor, ihr Land
mit einem unattraktiven Abkommen bestrafen zu wollen. In dem Fall würde es
eben keinen Vertrag geben, und das würde
der Wirtschaft der EU-Staaten schaden.
Wie andere europäische Parlamente
wird auch das britische über ein solches
Freihandelsabkommen abstimmen müssen. Brexit-Minister David Davis machte allerdings am Dienstag deutlich, dass Großbritannien auch dann aus der EU austreten
werde, wenn das Parlament nicht zustimmt. björn finke Seiten 4 und 5
Straßburg – Bei der Wahl eines Nachfolgers für den ausgeschiedenen Präsidenten
Martin Schulz (SPD) hat sich im Europaparlament ein neues Bündnis formiert. Hinter
den von den Konservativen (EVP) aufgestellten früheren EU-Industriekommissar
Antonio Tajani stellten sich am Dienstag in
den ersten Wahlgängen auch die Abgeordneten der Liberalen. Tajani galt als Favorit
im Rennen gegen seinen sozialdemokratischen Herausforderer Gianni Pittella. Die
entscheidende Abstimmung war für Dienstagabend vorgesehen. sz Seiten 4 und 5
Psychiater legt Gutachten
über Zschäpe vor
München – Nach wochenlangen Verzögerungen hat der psychiatrische Sachverständige Henning Saß im NSU-Prozess sein
Gutachten über die Hauptangeklagte Beate Zschäpe vorgetragen. Die mutmaßliche
Rechtsterroristin habe ihre beiden Freunde Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt „im
Griff gehabt“. Über seine Einschätzung zur
Schuldfähigkeit Zschäpes wird Saß am
Mittwoch sprechen. sz Seiten 4 und 6
180 Flüchtlinge
im Mittelmeer vermisst
Rom – Nach dem Untergang eines Flüchtlingsboots am Wochenende im Mittelmeer
werden fast 180 Menschen vermisst. Wie
das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR am
Dienstag mitteilte, haben die vier Überlebenden, die nach dem Unglück vor der libyschen Küste am Samstag gerettet werden
konnten, diese Zahl genannt. Ihr Schiff sei
in Seenot geraten und gesunken, berichteten sie demnach. afp
Seite 7
Milliarden-Fusion
in der Tabakbranche
London – Der britische Zigarettenhersteller BAT (Lucky Strike) will für 47 Milliarden
Dollar den US-Rivalen Reynolds (Camel)
übernehmen. Das Unternehmen ist bereits
an Reynolds beteiligt. Stimmen die Aktionäre und die Wettbewerbshüter zu, könnte
BAT den Marlboro-Hersteller Philip Morris als weltweit größten börsennotierten
Tabakkonzern ablösen. BAT hat derzeit einen Börsenwert von 100 Milliarden Euro,
Reynolds 60 Milliarden. sz Wirtschaft
Dax ▲
Dow ▼
Euro ▲
Xetra 17 Uhr
11567 Punkte
N.Y. 17 Uhr
19861 Punkte
17 Uhr
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NACHTS
Im Norden, Osten und südlich der Donau
Nieselregen oder Schneegriesel. Sonst ist
es freundlich. Im Süden weht der Wind mäßig bis frisch, in höheren Lagen stark mit
Sturmböen. Temperaturen minus acht bis
fünf Grad.
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