Was Barack Obama liest – ein Interview über Literatur Feuilleton NEUESTE NACHRICHTEN AUS POLITIK, KULTUR, WIRTSCHAFT UND SPORT WWW.SÜDDEUTSCHE.DE HF1 (SZ) In den Harry-Potter-Romanen gibt es einen sehr schlimmen Job, nämlich den Lehrstuhl für Verteidigung gegen die dunklen Künste. Jeder, der ihn einnimmt, wird nach einem Jahr entweder davongejagt, sucht von selbst das Weite oder fällt, wenn er Pech hat, dem Wahnsinn anheim. Das liegt daran, dass Oberbösewicht Voldemort sich einmal um den Posten beworben hatte und ihn, als er nicht genommen wurde, kurzerhand mit einem Fluch belegte. So etwas ist zum Glück nur in der Fiktion möglich. Nicht auszudenken, was es für das Betriebsklima bedeuten würde, wenn man den Praktikumsplatz, die Festanstellung oder den Posten im Aufsichtsrat, den man nicht bekommt, einfach verdammen könnte in alle Ewigkeit. Allerdings hat man bei manchen Spitzenpositionen schon den Eindruck, als liege seit Längerem ein Fluch darauf, zum Beispiel auf dem Vorsitz der SPD. Apropos offene Stellen. In Berlin wird gerade ein Pressesprecher gesucht. Und zwar für den Hauptstadtflughafen BerlinBrandenburg International, also den Fluchhafen. Der ist inzwischen schon so lange in Bau, dass seine Anfänge ebenso ins Dunkel gerückt sind wie der Termin seiner möglichen Fertigstellung. Jedenfalls wird jetzt eine Elternzeitvertretung gesucht für eine der undankbarsten Tätigkeiten, die man sich in der modernen Arbeitswelt vorstellen kann: Von etwas zu sprechen, von dem man nicht einmal sicher ist, ob es je existieren wird, von dem man aber behaupten muss, es werde existieren, bald schon, wenn die Zeit gekommen sei. Wozu die Dialektik einer solchen Stellenanforderung die Leute treiben kann, hat man am letzten Pressesprecher gesehen. Der gab eines Tages ein Interview, in dem er eigentlich nur das tun sollte, was Pressesprecher sehr oft tun, nämlich der Öffentlichkeit schöne und möglichst nichtssagende Floskeln zu verabreichen, alles werde gut, man arbeite an einer zeitnahen Lösung, habe eine Task Force gegründet und eine neue Phase intensiver und konstruktiver Gespräche eingeleitet. Doch stattdessen legte der Mann los wie die Figuren aus Harry Potter, denen man Wahrheitsserum eingeflößt hat. Er sprach davon, was alles „verbockt“ wurde, und dass „zu viele Milliarden in den Sand gesetzt“ wurden. Am Ende sagte er noch, „kein Politiker, kein Flughafendirektor und kein Mensch, der nicht medikamentenabhängig ist“, könne eine Garantie dafür abgeben, wann der Berliner Flughafen endlich eröffnet wird. Kurz darauf wurde der Mann in die Wüste geschickt, und seither hat diese Berliner Pressestelle einen Ruf wie der Lehrstuhl für Verteidigung gegen die dunklen Künste. Andererseits gibt es in der unsicheren Arbeitswelt heutzutage auch wenige Stellen, bei denen man so sicher sein kann wie bei jener des BERSprechers, dass sie immer wieder aufs Neue verlängert werden. MÜNCHEN, MITTWOCH, 18. JANUAR 2017 73. JAHRGANG / 3. WOCHE / NR. 14 / 2,70 EURO Xi Jinping warnt vor Handelskrieg Chinas Staatspräsident appelliert an Wirtschaftsführer in Davos Davos – Mit Nachdruck hat Chinas Staatspräsident Xi Jingping beim Weltwirtschaftsforum in Davos für den Freihandel und die Globalisierung geworben. „Sagt Nein zum Protektionismus“, forderte Xi die Anwesenden auf. „Aus einem Handelskrieg wird keiner als Gewinner hervorgehen.“ Der designierte US-Präsident Donald Trump hatte China immer wieder angegriffen und mit Strafzöllen gedroht. Von dieser Rhetorik distanzierte sich Xi in der viel beachteten Rede. Es war das erste Mal, dass ein chinesischer Staatschef in Davos auftrat. China wird auch von Deutschland für seine protektionistische Politik kritisiert. Der deutsche Botschafter in Peking, Michael Clauß, hat just die zunehmenden Hürden für deutsche Exporteure kritisiert. Deutsche Investitionen in China könnten zum ersten Mal seit Jahrzehnten nicht mehr wachsen, warnte der Botschafter. Xi bekannte sich beim Weltwirtschaftsforum ausdrücklich zu „gleichen Wettbewerbsbedingungen“ für in- und ausländische Firmen. bbr Wirtschaft Neues Bündnis im Europaparlament Das höchste deutsche Gericht verkündet in Karlsruhe sein Urteil im Verbotsverfahren gegen die NPD: Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit den Richtern Peter Müller (von links), dem Vorsitzenden Andreas Voßkuhle sowie Peter M. Huber, Sibylle Kessal-Wulf und Ulrich Maidowski. FOTO: ULI DECK / DPA Karlsruhe lehnt NPD-Verbot ab Das Bundesverfassungsgericht hält die rechtsradikale Partei zwar für „wesensverwandt“ mit dem Nationalsozialismus. Sie sei aber politisch zu unbedeutend und darum keine Gefahr für die Demokratie von wolfgang janisch Karlsruhe – Die NPD ist eine verfassungsfeindliche Partei, bleibt aber dennoch erlaubt, weil sie zu klein und unbedeutend zur Durchsetzung ihrer Ziele ist. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem historischen Urteil entschieden. Danach kann eine Partei nur dann verboten werden, wenn „konkrete Anhaltspunkte von Gewicht“ dafür vorliegen, dass sie überhaupt die Möglichkeit zu einer Beeinträchtigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung hat. Bei der NPD ist diese Schwelle nach Einschätzung des Zweiten Senats nicht erreicht: In den Landesparlamenten sei sie gar nicht mehr vertreten, auf kommunaler Ebene sei sie ebenfalls ohne nennenswerten Einfluss. Auch außerhalb der Parla- mente konnte das Gericht, das im März drei Tage lang über den vom Bundesrat vorgelegten Antrag verhandelt hatte, keine auch nur regionale Dominanz der rechtsextremen Partei feststellen. Die Anschläge auf Asylbewerberheime lassen sich dem Urteil zufolge nicht der NPD zuordnen – obwohl sie „durch ihre menschenverachtende Agitation an der Schaffung eines ausländerfeindlichen Klimas beteiligt ist“. Mit dem Urteil ist auch der zweite Anlauf gescheitert, die 1964 gegründete rechtsextreme Partei zu verbieten. 2003 wurde ein Verbot abgelehnt, weil die NPDVorstände mit V-Leuten des Verfassungsschutzes durchsetzt waren. Dieses Hindernis war nun ausgeräumt – die V-Leute waren rechtzeitig „abgeschaltet“ worden. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle machte deutlich, dass gar nicht viel zu ei- nem Verbot gefehlt hätte. Nach ihren Zielen strebe die NPD die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung an. Ihr politisches Konzept missachte die Menschenwürde aller, die der von ihr ethnisch definierten „Volksgemeinschaft“ nicht angehörten. Zudem sei die NPD mit dem Nationalsozialismus „wesensverwandt“. Weil die politisch wie gesellschaftlich marginalisierte NPD aber keine Chance auf eine Umsetzung ihrer Ziele habe, „bedarf es des präventiven Schutzes der Verfassung durch ein Parteiverbot als schärfste und überdies zweischneidige Waffe des demokratischen Rechtsstaats gegen seine organisierten Feinde nicht“, sagte Voßkuhle. „Das Parteiverbot ist kein Gesinnungsoder Weltanschauungsverbot.“ Der Zweite Senat deutete aber zugleich an, dass der NPD möglicherweise die staat- liche Parteienfinanzierung entzogen werden kann, die 2015 bei etwa 1,3 Millionen Euro lag. Dafür sei allerdings eine Grundgesetzänderung notwendig. Die Innenminister Bayerns und Hessens, Joachim Herrmann (CSU) und Peter Beuth (CDU), wollen daher prüfen, ob ein solcher Schritt möglich ist. „Das würde ich auf jeden Fall für richtig halten“, sagte Herrmann der dpa. Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer, derzeit Bundesratsvorsitzende, hält nach dem Urteil Parteiverbote grundsätzlich nach wie vor für möglich. Die Kriterien seien nun sehr klar benannt, der Verbotsantrag des Bundesrats sei allein an der mangelnden Stärke der NPD gescheitert. Die Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus dürfe sich aber nie allein auf einen Verbotsantrag beschränken. Seiten 2 und 4 HEUTE Seite Drei In Washington gibt es viel Widerstand gegen Donald Trump 3 Meinung Das Bundesverfassungsgericht hat das Gift des Rechtsextremismus unterschätzt 4 Panorama Warum Schauspielerin Emma Watson es ablehnt, die Rolle des Aschenputtels zu spielen 8 Wissen James Bond hat viele Laster. Nun wird auch sein Tabakkonsum analysiert 14 Sport Valtteri Bottas soll bei Mercedes die Erfolgsserie finnischer Formel-1-Piloten fortsetzen 23 Medien, TV-/ Radioprogramm Forum & Leserbriefe München · Bayern Rätsel & Schach Traueranzeigen 27,28 13 26 14 19 Süddeutsche Zeitung GmbH, Hultschiner Straße 8, 81677 München; Telefon 089/2183-0, Telefax -9777; [email protected] Anzeigen: Telefon 089/2183-1010 (Immobilien- und Mietmarkt), 089/2183-1020 (Motormarkt), 089/2183-1030 (Stellenmarkt, weitere Märkte). Abo-Service: Telefon 089/21 83-80 80, www.sz.de/abo A, B, F, GR, I, L, NL, SLO, SK: € 3,50; dkr. 27; £ 3,30; kn 30; SFr. 4,80; czk 99; Ft 940 33003 4 190655 802701 Etwa 160 000 Paare werden pro Jahr geschieden, gut die Hälfte von ihnen hat minderjährige Kinder. Doch wie viele Paare haben Haustiere, um die ja nach der Trennung manchmal fast genauso erbittert gestritten wird? Zahlen darüber werden an Deutschlands Gerichten nicht erfasst. Schon das zeigt: Auch wenn Bella und Fiffi vielen Menschen fast so sehr am Herzen liegen wie das eigene Kind, werden sie juristisch völlig anders behandelt. Sie sind im Scheidungsverfahren einfach nur ein Gegenstand – so wie der Flachbildfernseher oder die Waschmaschine. Hat ein Ehepaar vier Hunde oder Katzen und kann sich nicht einigen, gilt in der Regel: Jeder bekommt die Hälfte. Das Oberlandesgericht Nürnberg sorgt nun für Aufsehen mit einem Urteil, das das Tierwohl in den Vordergrund rückt. Vier Hunde dürfen nach der Scheidung von Herrchen und Frauchen nicht auseinandergerissen werden, bestimmten die Rosenkrieg um Fiffi Was mit Haustieren passiert, wenn Paare sich trennen Richter in ihrem Urteil, das am Dienstag veröffentlicht wurde (Az. 10 UF 1429/16). Verhandelt worden war der Fall eines Ehepaars aus Mittelfranken, das bis vor einem Jahr mit sechs Hunden unter einem Dach lebte. Nach der Trennung zog die Frau aus und nahm die Tiere mit. Zwei Hunde starben bald danach, um die verbliebenen vier wurde erbittert gestritten. Der Mann forderte zwei der Tiere zurück, scheiterte damit aber vor dem Amtsgericht, weshalb er sich an das Oberlandesgericht Nürnberg wandte. Das aber schloss sich den Kollegen der ersten Instanz an. Ein weiterer Wechsel der Umgebung und die Trennung von ihrer Bezugsperson sei den Hunden „nicht zumutbar“– schließlich hatten sie ja mo- natelang nur mit der Ehefrau zu tun. Die Tiere hätten sich bereits an so viel Neues gewöhnen müssen: Da war der Umzug, der Tod zweier Kameraden und „der Verlust des Ehemanns als Rudelmitglied“, und da ist nicht zuletzt der neue Lebensgefährte von Frauchen. Auch wenn sich das wie die Begründung in einem Sorgerechtsstreit liest, hat das Gericht solche Parallelen ausdrücklich verneint: Die Rechte von Kindern seien auf Tiere nicht anwendbar. Schon in der Vergangenheit haben Gerichte immer wieder entschieden, dass es für Haustiere anders als für Kinder kein Umgangsrecht für den ehemaligen Partner gibt. Juristisch sind Haustiere Zwitterwesen. Denn einerseits steht seit 1990 im Bürgerlichen Gesetzbuch der Artikel 90a: „Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt.“ Doch andererseits heißt es im selben Artikel: „Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.“ Deshalb kann man zum Beispiel einen Kaufvertrag über einen Hund abschließen, über ein Kind nicht. Und deshalb fallen Tiere im Familienrecht unter die „Hausratsverteilung“. Auch die Richter des Nürnberger Familiensenats sind bei ihrer Entscheidungsfindung den üblichen Weg der juristischen Abwägung gegangen. Sie fragten zunächst: Wer ist Eigentümer der Tiere? Für wen waren die Hunde wichtiger oder von größerem „Affektionsinteresse“, wie der Rechtsgelehrte sagt? Erst als diese, für das Gericht vorrangigen Kriterien nicht weiterführten, wurde das Tierwohl maßgeblich. claudia henzler Premierministerin May will klaren Bruch mit der EU Durch den Brexit möchte London volle Kontrolle über die Einwanderung erlangen – und auch den Binnenmarkt verlassen London – Großbritannien will nach dem Austritt aus der EU auch nicht mehr am gemeinsamen Binnenmarkt teilnehmen. Stattdessen strebt Premierministerin Theresa May eine klare Trennung an, wie sie am Dienstag in London sagte. Die Konservative hielt eine mit Spannung erwartete Rede, in der sie ihre Ziele für die Scheidungsverhandlungen mit Brüssel darlegte. Großbritannien wolle keine Teilmitgliedschaft behalten oder „irgendetwas, das uns halb drinnen, halb draußen lässt“, sagte sie. Das Königreich werde die Einwanderung aus der EU kontrollieren und nicht mehr der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs unterliegen, versprach die Regierungschefin. May möchte aber ein umfassendes Freihandelsabkommen abschließen, das für DIZdigital: Alle Alle Rechte Rechte vorbehalten vorbehalten –- Süddeutsche Süddeutsche Zeitung Zeitung GmbH, GmbH, München München DIZdigital: Jegliche Veröffentlichung Veröffentlichungund undnicht-private nicht-privateNutzung Nutzungexklusiv exklusivüber überwww.sz-content.de www.sz-content.de Jegliche manche Branchen auch die Vorteile des Binnenmarktes beibehält. Sie betonte mehrmals, dass Großbritannien weiter enge Beziehungen zur EU pflegen wolle. Sie wünsche sich eine erfolgreiche Europäische Union, und Großbritannien werde deren „bester Freund “ sein. Der deutsche Außenminister FrankWalter Steinmeier begrüßte, dass May „endlich ein wenig mehr Klarheit über die britischen Pläne geschaffen“ habe. Aber Verhandlungen „beginnen erst, wenn Großbritannien seinen Austrittswunsch auch offiziell mitgeteilt hat“, sagte der SPDPolitiker. May will bis Ende März Brüssel über den Scheidungswunsch unterrichten. Danach wird zwei Jahre über die Bedingungen der Trennung und die künftigen Beziehungen diskutiert. 2019 ist Großbritanni- en dann draußen. Die Briten hatten im vergangenen Juni in einem Referendum für den Austritt gestimmt. May machte allerdings klar, dass die Änderungen im Verhältnis zur EU schrittweise umgesetzt werden sollen. Unternehmen bräuchten genügend Zeit, um sich anzupassen. Bisher profitieren Banken und Firmen in Großbritannien vom gemeinsamen Binnenmarkt der EU. Sie können in jedem Mitgliedstaat Produkte verkaufen oder Filialen eröffnen, ohne vor Ort Genehmigungen einholen zu müssen; die britische reicht. Dieses Privileg fällt weg, wenn das Königreich nicht mehr am Binnenmarkt teilnimmt. Das Freihandelsabkommen, das May anstrebt, würde zumindest sicherstellen, dass 2019 keine Zölle bei Exporten über den Ärmelkanal eingeführt werden. Bestimmten wichtigen Branchen – sie nannte die Auto- und Finanzindustrie – soll der Vertrag zudem weiterhin die Vorteile des Binnenmarktes garantieren; er soll also verhindern, dass bürokratische Hürden Geschäfte erschweren. Die Regierungschefin warnte EU-Politiker davor, ihr Land mit einem unattraktiven Abkommen bestrafen zu wollen. In dem Fall würde es eben keinen Vertrag geben, und das würde der Wirtschaft der EU-Staaten schaden. Wie andere europäische Parlamente wird auch das britische über ein solches Freihandelsabkommen abstimmen müssen. Brexit-Minister David Davis machte allerdings am Dienstag deutlich, dass Großbritannien auch dann aus der EU austreten werde, wenn das Parlament nicht zustimmt. björn finke Seiten 4 und 5 Straßburg – Bei der Wahl eines Nachfolgers für den ausgeschiedenen Präsidenten Martin Schulz (SPD) hat sich im Europaparlament ein neues Bündnis formiert. Hinter den von den Konservativen (EVP) aufgestellten früheren EU-Industriekommissar Antonio Tajani stellten sich am Dienstag in den ersten Wahlgängen auch die Abgeordneten der Liberalen. Tajani galt als Favorit im Rennen gegen seinen sozialdemokratischen Herausforderer Gianni Pittella. Die entscheidende Abstimmung war für Dienstagabend vorgesehen. sz Seiten 4 und 5 Psychiater legt Gutachten über Zschäpe vor München – Nach wochenlangen Verzögerungen hat der psychiatrische Sachverständige Henning Saß im NSU-Prozess sein Gutachten über die Hauptangeklagte Beate Zschäpe vorgetragen. Die mutmaßliche Rechtsterroristin habe ihre beiden Freunde Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt „im Griff gehabt“. Über seine Einschätzung zur Schuldfähigkeit Zschäpes wird Saß am Mittwoch sprechen. sz Seiten 4 und 6 180 Flüchtlinge im Mittelmeer vermisst Rom – Nach dem Untergang eines Flüchtlingsboots am Wochenende im Mittelmeer werden fast 180 Menschen vermisst. Wie das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR am Dienstag mitteilte, haben die vier Überlebenden, die nach dem Unglück vor der libyschen Küste am Samstag gerettet werden konnten, diese Zahl genannt. Ihr Schiff sei in Seenot geraten und gesunken, berichteten sie demnach. afp Seite 7 Milliarden-Fusion in der Tabakbranche London – Der britische Zigarettenhersteller BAT (Lucky Strike) will für 47 Milliarden Dollar den US-Rivalen Reynolds (Camel) übernehmen. Das Unternehmen ist bereits an Reynolds beteiligt. Stimmen die Aktionäre und die Wettbewerbshüter zu, könnte BAT den Marlboro-Hersteller Philip Morris als weltweit größten börsennotierten Tabakkonzern ablösen. BAT hat derzeit einen Börsenwert von 100 Milliarden Euro, Reynolds 60 Milliarden. sz Wirtschaft Dax ▲ Dow ▼ Euro ▲ Xetra 17 Uhr 11567 Punkte N.Y. 17 Uhr 19861 Punkte 17 Uhr 1,0704 US-$ + 0,11% - 0,13% + 0,0104 DAS WETTER ▲ TAGS 5°/ -16° ▼ NACHTS Im Norden, Osten und südlich der Donau Nieselregen oder Schneegriesel. Sonst ist es freundlich. Im Süden weht der Wind mäßig bis frisch, in höheren Lagen stark mit Sturmböen. Temperaturen minus acht bis fünf Grad. Seite 13 Die SZ gibt es als App für Tablet und Smartphone: sz.de/plus
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