BVerfG NPD-Urteil mit Reaktionen Unverhohlene Freude bei

Klaus Hempel
17.01.2017
BVerfG NPD-Urteil
mit Reaktionen
Unverhohlene Freude bei den anwesenden Funktionären der NPD,
Enttäuschung dagegen bei den Vertretern der Bundesländer. So in etwa
lassen sich die Reaktionen auf das Urteil zusammenfassen. Ralf Jäger
SPD, Innenminister von Nordrhein-Westfalen, tut sich erkennbar schwer
mit der Entscheidung.
Ralf Jäger: Es irritiert einen Demokraten, dass eine solche Partei
erst dann verboten wird, wenn sie tatsächlich schon eine unmittelbare
Gefahr darstellt. Das könnte auch mal zu spät sein.
In ihrem Urteil haben die Richter der NPD zwar eine
verfassungsfeindliche Haltung bescheinigt. Dennoch sei ein Verbot nicht
gerechtfertigt, da die NPD im Moment nicht das Potenzial habe, ihre
politischen Ziele umzusetzen. Parteichef Frank Franz reagierte zufrieden
auf das Urteil. Oberstes Ziel sei es gewesen, nicht verboten zu werden.
Dass die NPD verfassungsfeindlich sei, streitet er ab.
Frank Franz: Die NPD verfolgt keine verfassungsfeindlichen Ziele.
Wir wollen weder die Demokratie noch den Rechtsstaat beseitigen,
sondern wir wollen dem Volk wieder zu seinem Recht verhelfen.
Im Urteil liest sich das allerdings völlig anders. Die NPD ist danach eine
rassistische, antisemitische Partei, die sich gegen die Verfassung und
damit den Rechtsstaat stellt. Programmatisch steht sie der NSDAP
unter Adolf Hitler nahe, auch das lässt sich im Urteil nachlesen. Eine
wichtige Feststellung, meint Markus Ulbig CDU, Sachsens Innenminister
und Vorsitzender der Innenministerkonferenz.
Markus Ulbig: Durch die Entscheidung heute ist erst mal ganz klar
herausgekommen, es handelt sich um eine verfassungsfeindliche Partei,
die Nähe, die Wesenverwandschaft zum Nationalsozialismus ist deutlich
geworden. Und all das, was wir an Beweisen eigentlich vorgetragen
haben, ist auch entsprechend gewürdigt worden.
Klaus Hempel
17.01.2017
Ähnlich äußerte sich Malu Dreyer, Ministerpräsidentin von RheinlandPfalz und amtierende Bundesratspräsidentin. Nun gehe es darum, das
Urteil sorgfältig zu analysieren.
Malu Dreyer: Wir werden jetzt das Urteil auswerten und wir werden
all die Fragen, die uns wichtig sind, beispielsweise die
Parteienfinanzierung, aber eben auch die Frage, was bedeutet es, wenn
eine Partei deutlich verfassungsfeindlich ist, was bedeutet es für
Mitglieder, die bestimmt Positionen anstreben? Das müssen wir jetzt erst
mal auswerten und dann auch entsprechende Schritte vornehmen.
In ihrem Urteil haben die Verfassungsrichter angedeutet, dass man
verfassungsfeindliche Parteien von der staatlichen Finanzierung
abschneiden könnte. Dafür müsste allerdings das Grundgesetz geändert
werden. Sollte dies geschehen, werde sich die NPD vor Gericht dagegen
zu Wehr setzen, kündigte ihr Anwalt Peter Richter an.
Peter Richter: Falls tatsächlich in dieser Hinsicht irgendwelche
Gesetze beschlossen würden, würden wir die selbstverständlich auch
hier wieder einer verfassungsgerichtlichen Kontrolle zuführen. Also
unsere Gegner sollen sich nicht darauf freuen, dass der NPD in
absehbarer Zeit der Geldhahn zugedreht werden kann.
Sollte die Parteienfinanzierung tatsächlich geändert werden, dürfte eines
jedenfalls
sicher
sein:
ein
weiteres
Verfahren
vor
dem
Bundesverfassungsgericht mit Beteiligung der NPD.
Klaus Hempel, Karlsruhe.