Exportbericht Lettland Januar 2017 Außenhandel Geschäftsabwicklung Markterschließung Zoll Recht Geschäftsreisen 2 Herausgeber, Medieninhaber (Verleger) und Hersteller: AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA Wiedner Hauptstraße 63, Postfach 150, 1045 Wien, Redaktion: Kommunikation Inland, Telefon: 05 90 900-4321, 4214, Telefax: 05 90 900-255, E-Mail: [email protected] , http://wko.at/aussenwirtschaft Die Unterlage zu dieser Veröffentlichung stellte das zuständige AußenwirtschaftsCenter zur Verfügung. Hinweis: Im Sinne einer leichteren Lesbarkeit werden geschlechtsspezifische Bezeichnungen nur in ihrer männlichen Form angeführt. © AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. 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Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 3 ALLGEMEINE INFORMATIONEN ................................................................................................... 4 Wirtschaft im Überblick .................................................................................................................... 5 AUSSENHANDEL ............................................................................................................................ 7 GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG ............................................................ 8 Normen .......................................................................................................................................... 11 Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen ............................................................................... 11 Bank- und Finanzwesen ................................................................................................................. 12 Verkehr, Transport, Logistik ........................................................................................................... 13 STEUERN UND ZOLL ................................................................................................................... 16 Zoll und Außenhandelsregime ....................................................................................................... 19 RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN ..................................................................................... 23 Firmengründung............................................................................................................................. 24 Patent-, Marken- und Musterrecht .................................................................................................. 25 Lizenzvergabe................................................................................................................................ 26 Eigentum und Forderungen............................................................................................................ 26 Vertretungsvergabe ....................................................................................................................... 28 Arbeits- & Sozialrecht..................................................................................................................... 29 Schiedsgerichtsbarkeit ................................................................................................................... 31 INFORMATIONEN FÜR GESCHÄFTSREISEN ............................................................................. 34 WICHTIGE ADRESSEN ................................................................................................................ 39 LINKS ............................................................................................................................................ 45 Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 4 ALLGEMEINE INFORMATIONEN Key facts Staatsform Parlamentarische Republik Fläche 64.573 km² Bevölkerung 1,9 Mio. Städte Riga (Hauptstadt), ca. 700 000 Einwohner Daugavpils, ca.95 000 Einwohner, Hauptort des (überwiegend russischsprachigen) Ostens Liepaja, ca. 70 000 Einwohner, Hafen Ventspils, ca. 40 300 Einwohner, Haupthafen neben Riga Klima Ostseeklima an der Küste, mitteleuropäisch im Sommer, kontinental-kalt im Winter im Landes Inneren Teil Währung Seit 01.01.2014 Euro Bis dahin Lats (LVL) mit fixer Eurobindung: EUR 1 = LVL 0,702804 Historischer Überblick Lettland hat eine lange Geschichte von Fremdherrschaften hinter sich. Im 13. Jahrhundert wurde es vom Deutschen Ritterorden besetzt und christianisiert. Der unter deutschem Einfluss geschaffene livonische Staat zerfiel 1591 in zwei Teile, die zu Schweden bzw. dem Polnisch-Litauischen Großfürstentum gehörten. 1629 wurde Lettland von den Schweden erobert, die 1721 den Großteil an Russland verloren. Der östliche Teil Lettlands wurde 1772 an Russland angegliedert. Am 18.11.1918 kam es zur Bildung der unabhängigen Republik Lettland. Trotz starker Widerstände der Bolschewiken wurde 1922 die erste lettische Verfassung verabschiedet, die den Grundstein für eine demokratische Regierung legte, der jedoch bald ein autoritäres Regime folgte. Die kurze Unabhängigkeit Lettlands endete im August 1939 durch den Hitler-Stalin Pakt, im Zuge dessen die baltischen Republiken in den Einflussbereich der Sowjetunion fielen. Nach zunehmender Unterwanderung des politischen Systems erfolgte schließlich im August 1940 die Angliederung Lettlands an die UdSSR. 1941 wurde Lettland durch vorrückende deutsche Truppen besetzt, 194445 von den Sowjets jedoch wieder rückerobert. Trotz geringfügiger Widerstände liberaler Gruppen in der unmittelbaren Nachkriegszeit etablierte die Lettische Kommunistische Partei - ein Zweig der KPdSU - ein System totaler politischer Kontrolle. Die lettische Wirtschaft wurde völlig in die der UdSSR eingegliedert, ein zentralistisches System, von Moskau aus gesteuert, wurde eingeführt. Die Landwirtschaft wurde kollektiviert und das lettische Territorium zunehmend mit ethnischen Russen besiedelt. Erst im Zuge der von Gorbatschow begonnenen Reformen erwachten neue Unabhängigkeitsbestrebungen. Am 4. Mai 1990 erklärte der lettische Ministerrat die 1940 erfolgte Eingliederung Lettlands in die UdSSR für illegal; die völlige Wiedererlangung der Unabhängigkeit erfolgte im August 1991, nachdem Lettland von den meisten Staaten als unabhängiger Staat anerkannt wurde. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 5 Bevölkerung 61,6% Letten, 25,8% Russen, 3,4% Weißrussen, 2,3% Ukrainer und 6,9% andere. Soweit religiös, sind die Letten mehrheitlich lutherisch, im Osten allerdings katholisch. Russisch-Sprechende sind überwiegend russisch-orthodox. Landes- und Geschäftssprachen Offizielle Sprache Lettisch, Geschäftssprachen Englisch oder Russisch, teilweise auch Deutsch. Politisches System Wussten Sie, dass Lettland seit 01.01.2014 den Euro eingeführt hat? Lettland ist eine parlamentarische Demokratie. Mitgliedschaft in internationalen Organisationen UNO, EBRD, IMF, Weltbank, OECD, NATO Wirtschaft im Überblick Kurze Charakteristik Lettland ist zwischen den beiden Nachbarländern Estland und Litauen an der Ostseeküste gelegen. Aufgrund der geografischen Lage war das Land seit jeher Schnittpunkt der Handelsrouten im Norden Europas. Lettland war über die Jahrhunderte immer wieder im Einflussbereich verschiedener Großmächte und diese Verflechtungen spiegeln sich auch heute noch wider. Dazu zählen die skandinavischen Länder, Deutschland und Russland. Lettland bietet mit der Hauptstadt Riga das größte Ballungszentrum der Region. Mehr als 750 000 Menschen leben in und um die Hauptstadt des Landes. Lettland ist See-, Luft- und Landweg gut erreichbar. Die russische Breitspurbahn bietet darüber hinaus den direkten Zugang zu den Märkten in Asien. Wirtschaftslage und Perspektiven Nach Jahren der Boomphase schlitterte das Land Ende 2008 in eine tiefe Rezession und war nahe am Staatsbankrott. Nachdem IMF und EU als Retter in der Not auftraten, konnte sich das Land wieder stabilisieren. Die Talsohle der Krise wurde 2010 durchschritten. Die Entwicklung seither ist vorbildlich – nur fünf Jahre nach dem Rezessionsjahr erfüllt Lettland die Maastricht-Kriterien und kann Anfang 2014 den Euro einführen. Da die lettische Währung in der Krisenzeit auch Spekulationsobjekt war und die Zentralbank einen Gutteil ihrer Reserven in die Währungsstützung investieren musste, stellt dies einen weiteren wichtigen Schritt zur Stabilisierung des Landes dar. Die wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2014 setzte den seit 2010 vorhandenen positiven Trend fort. Das reale Wirtschaftswachstum war mit 2,4 % erneut eines der höchsten in der gesamten EU. Dazu beigetragen haben primär der wieder zunehmende Privatkonsum und – trotz der Russlandkrise - die Exportwirtschaft, des Weiteren Zuwächse im Tourismus und im Transport sowie in geringerem Maße die Industrieproduktion. Für 2015 gehen die vorsichtigen Schätzungen von 1,9% Realwachstum aus. Lettland ist nach der Krisenbewältigung sicher besser aufgestellt als vor dem Jahr 2008. Als kleine, offene Volkswirtschaft in der Größe eines mittleren deutschen Bundeslandes bleibt es aber von den externen Entwicklungen abhängig, der Binnenmarkt kann kaum Ersatz bieten. Die im Herbst 2011 angetretene Regierung kann allerdings den harten Sparkurs etwas abmildern. Neben der hohen Arbeitslosigkeit und der Schattenwirtschaft muss vor allem auch der Finanzhaushalt im Auge behalten werden. Die seit 22.01.2014 amtierende Regierung mit Frau Laimdota Straujuma als Ministerpräsidentin sieht das als eine ihrer Hauptaufgaben. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 6 Wirtschaftsdaten Nach Jahren des reinen Sparbudgets verfolgt die Regierung seit 2013 einen Kurs der vorsichtigen Expansion. Ausdruck dafür sind insbesondere die Rücknahme der Erhöhung der Mehrwertsteuer sowie eine schrittweise Verringerung der Einkommenssteuer um insgesamt 5 %. Auch sollen verstärkt Infrastrukturprojekte – insbesondere solche mit Teilfinanzierung aus EU-Mitteln - durchgeführt werden. Die wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2015 setzte den bereits 2011 erkennbaren positiven Trend fort. Durch einige Jahre mit europäischen Spitzenwerten hat Lettlands reales Bruttoinlandsprodukt im letzten Jahr das Niveau von vor 2008 wieder erreicht. Dabei ist das Wachstum – im Unterschied zu den Boom-Jahren vor 2008 – breit abgestützt und damit, was die internen Faktoren betrifft, stabil. Lettland gilt aufgrund seiner Krisenbewältigung als Musterbeispiel für solide Haushaltsführung in Europa. Das nominelle BIP betrug 2015 24,4 Mrd. Euro und sollte 2016 auf über 25 Mrd. Euro steigen. Makroökonomische Daten BIP pro Kopf Bruttoinlandsprodukt Wachstumsrate BIP, real Inflationsrate Arbeitslosenquote Euro Mrd. Euro % % % 2014 11.878 23,7 2,8 0,7 10,8 2015 12.232 24,4 2,7 0,2 9,9 2016* 12.666* 25,3* 1,9* -0,1* 9,6* 2017* 13.368* 26,7* 2,8* 1,8* 9,2* Quelle: GTAI- Wirtschaftsdaten kompakt; * Schätzungen; Stand: Dezember 2016 Bedeutende Wirtschaftssektoren Holz und holzverarbeitende Industrie Dieser Sektor spielt eine Hauptrolle in der lettischen Wirtschaftsstruktur. Mit knapp 30% der Industrieproduktion wird der höchste Wert in der Europäischen Union erzielt. Rund 50000 Arbeitskräfte sind in diesem Industriezweig beschäftigt. Den größten Teil innerhalb dieses Wirtschaftsbereichs nehmen Holz und Holzprodukte mit 2/3 des Gesamtoutputs ein. Dahinter liegen Möbelerzeugung, Druck sowie Papier und Papierprodukte. Maschinenbau und Metallverarbeitung Die Branche Maschinenbau und Metallverarbeitung gehört zu den führenden Industriezweigen in Lettland mit ihren mehr als 150 Unternehmen, die 25% der Gesamtproduktion der verarbeitenden Industrie erzeugen. In den vergangenen Jahren wurde von den Unternehmen kräftig investiert und es stehen moderne Maschinen und Technologien zur Verfügung. Die Industrieproduktion hat seit 2012 höhere Umsätze als in den Jahren vor der Wirtschaftskrise 2009 erreicht. Gut entwickelt haben sich exportorientierte Unternehmen. Sie profitieren vom Aufschwung in den wichtigsten Zielmärkten wie EU und Russland. Vom gesamten Waren-Export Lettlands gewährleistet die Metallverarbeitung 33%. Die Branche beschäftigt mehr als 22 000 Personen. Bauwirtschaft Seit 2011 hat sich die Baubranche stabilisiert. Es wurden ab 2011 mehrere große InfrastrukturObjekte und Kulturprojekte verwirklicht: Weiterbau der Südbrücke in Riga, Bau der Nationalbibliothek in Riga, Rekonstruktion und Modernisierung des Flughafens Riga, Bau des Kultur-Centers in Rezekne, Bau des Hauptgebäudes der Steuerbehörde (Finanzministerium). Für die nächsten Jahre sind weitere Infrastrukturprojekte – unter anderem Rail Baltica – sowie staatliche und private Investitionen im Hochbau vorgesehen. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 7 Umwelttechnik Der Nachholbedarf auf diesem Gebiet ist nach wie vor groß, die finanzielle Lage vor allem der Gemeinden verzögert jedoch wichtige Investitionen. Obwohl EU finanziert, fehlt es oft an der notwendigen Deckung, um den Eigenfinanzierungsteil zu stemmen. Projekte mit Finanzierungsmodellen sind hier sehr gefragt. Besonders in den Bereichen Wasser- und Abwasserwirtschaft sowie der Abfallentsorgung sind Investitionen notwendig. Bis dato werden die Preise für Deponien jedoch sehr niedrig gehalten, was den Einsatz neuer Technologie behindert. Einen Teil der Investitionen soll durch den Verkauf von Emissionsrechten unter anderem an Deutschland finanziert werden. Mit den lukrierten Mitteln werden Programme im Bereich Energieeffizienz finanziert. Transport und Lagerung Der Transportsektor spielt eine wichtige Rolle in der lettischen Wirtschaft und trägt mehr als 6% zum BIP bei. Insgesamt werden rund 70000 Personen in diesem Bereich beschäftigt. Lettland verfügt über 10 Häfen, wobei die drei größten mehr als 90% des Warenumschlags durchführen. Es sind dies Anlagen in den Städten Riga, Ventspils und Liepaja. Alle drei sind auch im Winter eisfrei. Durch die Anbindung mit Breitspurbahn sind sie als Umschlagplatz für die GUS-Staaten und auch den Westen Chinas gut geeignet. Textilindustrie Die Textilindustrie hat in Lettland eine lange Tradition. Das Land zählte einmal zu den größten Flachsproduzenten der Welt. Auch heute spielt die Textilindustrie, die im Übrigen sehr exportorientiert ist, eine wichtige Rolle. Sie steht allerdings – ähnlich wie die Vorarlberger Unternehmen vor etwa 40 Jahren – vor der Herausforderung der Spezialisierung oder Produktionsverlagerung/schließung. Viele europäische und russische Produzenten platzieren noch immer Aufträge bei lettischen Unternehmen. Besonders erfolgreich ist Lettland im Bereich Unterwäsche und Herstellung spezieller Textilien. Arbeitsmarkt (Arbeitskräfte, Arbeitslosigkeit, Ausbildung, etc.) Die Arbeitslosenrate ist seit 2010 kontinuierlich rückläufig. Dazu tragen vor allem zwei sehr unterschiedliche Faktoren bei: der positive Faktor, dass viele neue Arbeitsplätze – zuletzt vor allem im Handels- und Dienstleistungsbereich – geschaffen werden, ebenso wie der negative der noch immer gegebenen Auswanderung nach Skandinavien und England. Die Arbeitslosenrate lag 2015 im Jahresschnitt bei knapp 10% und wird im Laufe des Jahres 2016 auf circa 9,6% sinken. In Lettland gibt es jedoch ein starkes Gefälle zwischen Stadt und Land. Während in und um die Hauptstadt Riga die Arbeitslosigkeit bei 5,9% liegt, weist die Krisenregion Latgale im Osten den Landes Werte bis zur 21% auf. Gleichzeitig mangelt es in Latgale an Facharbeitskräften, besonders wegen des niedrigen Lohnniveaus. Für den Arbeitsmarkt relevant ist eine hohe Sockelarbeitslosigkeit von in der modernisierten Wirtschaft nicht vermittelbaren Arbeitskräften, weshalb trotz der zweistelligen Arbeitslosenrate zunehmend (Fach)Arbeitskräftemangel zu bemerken ist. Arbeitskosten, Lohnniveau Das Durchschnittseinkommen lag 2015 bei 820 Euro (brutto). Während der Wachstumsjahre stiegen die Löhne und Gehälter überdurchschnittlich. 2010 und 2011 wurden massive Kürzungen durchgezogen. Seit 2012 steigen die Löhne auch real wieder stark an, 2015 um etwa 6,5%. AUSSENHANDEL Alle Informationen zum lettischen Außenhandel finden Sie unter GTAI - Wirtschaftsdaten kompakt Lettland. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 8 GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG Wirtschaftspolitik Lettland positioniert sich ähnlich den Nachbarn in der Region als Drehkreuz des Nordens. Man möchte vor allem den Dienstleistungssektor ausbauen. Für die Ausarbeitung und Bewerbung des Standortes ist die lettische Investitions- und Förderagentur LIAA verantwortlich. Wirtschaftspolitisch versucht Lettland einen Spagat zwischen EU einerseits und Russland andererseits. Die lettische Regierung sieht Lettland als Teil Europas und richtet die Politik auch Richtung Westen aus. Die Nähe und das „Verständnis“ für Russland sollte dabei von Lettland nicht aufgegeben werden. Immerhin ist Russland einer der wichtigsten Handelspartner in der Region und könnte der Schlüssel zu einer wichtigeren Position Lettlands im Norden Europas werden. Empfohlene Vertriebswege Der lettische Markt wird in der Regel mit Hilfe von lokalen Vertriebspartnern (Importeuren/Distributoren) bearbeitet. Seit dem EU-Beitritt im Jahr 2004 hat auch die Zahl der Vertriebsniederlassungen europäischer Unternehmen deutlich zugenommen. Aufgrund der geringen Größe des Landes (2,0 Millionen Einwohner) existiert für bestimmte Produkte nur ein überWussten Sie, dass schaubarer Abnehmerkreis, der auch direkt beliefert werden kann. Dem VorLettland 2016 in schlag einer Zusammenarbeit auf Joint Venture Basis sollte nur nach genauer die OECD aufgeKenntnis des Partners sowie immer unter Einschaltung eines lokalen Rechtsnommen wurde? beistandes entsprochen werden. Grundsätzlich sind lettische Joint Venture Partner oftmals bereit, eine gemeinsame Firma mit ausländischem Know-how zu gründen. Viele lettische Firmen haben ein gut ausgebautes Vertriebsnetz auch in den Nachbarländern Estland und Litauen und auch in Russland, Weißrussland und in der Ukraine. Durch die jahrelange Handelsbeziehungen und gute Russisch-Kenntnisse haben sich diese lettischen Firmen zu einer Brücke zwischen den westeuropäischen Firmen und den Importeuren in Russland entwickelt. Geschäftssprache Vor allem Englisch bei der jüngeren Generation, bei den über 40-jährigen Geschäftspartnern auch Russisch. Deutsch ist unter jüngeren Leuten weniger verbreitet. Werbung In Lettland können alle üblichen Werbemedien eingesetzt werden abhängig vom Produkt, Zielgruppe, Werbekonzept etc. Fernsehwerbung ist effizient jedoch nicht billig. Internet, die Gratiszeitungen und Postwurfsendungen gewinnen immer mehr an Bedeutung. Es empfiehlt sich bei der Erstellung einer Werbekampagne die Einschaltung einer Werbefirma, die sowohl über das Know-how als auch über den besten Zugang bzw. Preise zu den Werbekanälen verfügen. Werbemarkt in Lettland 2015 2015 beträgt der Umsatz des Medienmarktes in Lettland 77,2 Mio. Euro. Den höchsten Anteil hatte TV Werbung (43 %), gefolgt von Internetwerbung (19 %) und Radiowerbung (12 %), Magazine (10 %), Umweltwerbung (9 %), Zeitungen (6 %) und Kino (1 %). Der Online-Anteil am Gesamtvolumen des Werbemarktes wächst. E-Business Die Defizite der lettischen Telekominfrastruktur konnten durch umfangreiche Investitionen aufgeholt werden. Das Land ist nun zum größten Teil an digitale Kommunikationsnetzwerke angeschlossen. Seit 2003 ist der Telekommarkt liberalisiert und internationale Anbieter stiegen in den Markt ein. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 9 Internet Services reichen vom simplen Dial-Up Anschluss bis hin zu weitverbreiteten DSL Flatrate Verbindungen. Internationale Verbindungen sind aufgrund des Ausbaus von optischen Leitungen hervorragend. Die Zahl der Internet Heimanschlüsse ist weiterhin steigend, dementsprechend hat auch E-Business einen gewichtigen Anteil in der Handelsstruktur. Beide größten Mobiltelefonanbieter Tele 2 und LMT bieten 4G Mobiles Internet für Haushalte, was jetzt am gefragtesten ist. Wichtigste Zeitungen Die bekanntesten Tageszeitungen in lettischer Sprache sind „DIENA“ (5x die Woche, Auflage 31.000), „LATVIJAS AVIZE“ (5x die Woche, Auflage 27.000) und „NEATKARIGA RITA AVIZE“ (5x die Woche, Auflage 24.000). „DIENAS BIZNESS“ ist die einzige Wirtschaftstageszeitung in der lettischen Sprache (5x die Woche, Auflage 7.000). Von der russischsprachigen Presse sind die Wochenzeitung „SUBBOTA“ (Auflage 20.000) und die Tageszeitungen „TELEGRAF“ (5x die Woche, Auflage 10.000) und „BIZNESS & BALTIJA“ (4x die Woche, Auflage 9.000) zu nennen. Durch die Doppelausgaben in Russisch und Lettisch sind viele Zeitungen und Zeitschriften wenig profitabel, da jeweils keine Auflagenzahlen erreicht werden können. In englischer Sprache erscheint die „Baltic Times“ einmal die Woche. Zeitungen & Magazine Tageszeitung DIENA (LV) Chefredakteur: Gatis Madzins Mukusalas 15, Riga, LV-1004 Tel.: +371 67063100 Fax: +371 67063190 E-Mail: [email protected] Web: www.diena.lv/ Wirtschaftszeitung DIENAS BIZNESS (LV) Chefredakteur: Janis Ogsts Mukusalas 15, Riga, LV-1004 Tel.: +371 67063100 E-Mail: [email protected] Web: www.db.lv/ Tageszeitung NEATKARIGA RITA AVIZE (LV) Chefredakteur: Anita Daukste Cesu 31/2 Riga, LV-1012 Tel.: +371 67886802 E-Mail: mailto:[email protected] Web: www.nra.lv/ Wochenzeitung THE BALTIC TIMES (EN) Chefredakteur: Dorian Ziedonis Strelnieku 11-4 Riga, LV-1010 Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 10 Tel.: Fax: E-Mail: Web: +371 67229978 +371 67226041 [email protected] www.baltictimes.com/ Wochenzeitung BIZNESS&BALTIJA (RU) Chefredakteur: Aleksejs Skerbakovs Kr. Valdemara 149 Riga, LV-1013 Tel.: +371 67033011 Fax: +371 67033010 E-Mail: [email protected] Web: www.bb.lv/ Wochenzeitung SUBBOTA (RU) Chefredakteur: Olga Avdevic Peldu 15 Riga, LV-1050 Tel.: +371 67088771 Fax: +371 67210203 E-Mail: [email protected] Web: www.subbota.com/ Tageszeitung TELEGRAF (RU) Chefredakteur: Peldu 15 Riga, LV-1050 Tel.: +371 67607344 Fax: +371 67224190 E-Mail: [email protected] Web: www.telegraf.lv/ Wichtigste Messen Der größte internationale Messeveranstalter BT1 organisiert mehr als 30 Messen jedes Jahr. An den größten Messen nehmen 600 - 700 Firmen aus mehr als 30 Staaten teil. BT1 ist das größte spezialisierte Messezentrum im Baltikum. Gut besucht sind die Messe in den Bereichen Holzindustrie, Umwelt und Energie, Hi Tech Industry. Bekannt sind auch die Messen aus den Bereichen Ausbildung, Lebensmittel und Gastronomie, Freizeit, Sport und Tourismus, Auto, Unterhaltung, Haus und Wohnen. Im Landwirtschaftssektor ist der Messeveranstalter A.M.L. zu nennen. Messeveranstalter Messeveranstalter BT1 Direktor: Viesturs Tile Kipsalas 8 Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 11 Riga LV-1048 Tel.: +371 67065000 Fax: +371 67065001 E-Mail: [email protected] Web: http://www.bt1.lv Messeveranstalter A.M.L. Direktor: Margers Lusis Valdlauci, Izstazu komplekss Ramava Kekavas novads, LV-1076 Tel.:+371 67620351 Fax: +371 67600447 E-Mail [email protected] Web: http://www.aml-ramava.lv Normen Mit dem EU-Beitritt Übergang auf europäische Normen (CEN und CENELEC). Europäische und internationale Normen erweitern Absatzmärkte. Normen senken Transaktionskosten und fördern die Zusammenarbeit. Die DIN ist die für die Normungsarbeit zuständige Institution in Deutschland und vertritt die deutschen Interessen in den weltweiten und europäischen Normungsorganisationen. Rund um die zentrale Dienstleistung der Normung bietet die DIN, in der Regel über den Beuth Verlag, eine Reihe von Dienstleistungen an, die den Zugang zur Normung und zu Normungsverfahren, zu den Normen und Norminhalten erleichtern: Kongresse, Tagungen, Lehrgänge, Seminare, Beratung und Auskunft. Kontakt: Deutsches Institut für Normung e. V., Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, Tel: +49(0)30-26010, Fax: +49(0)30-26011231, E-Mail: [email protected], Internet: www.din.de Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen Incoterms® sind Auslegungsregeln für die elf am häufigsten verwendeten, mit drei Buchstaben abgekürzten, Handelsklauseln. Sie sind weltweit einheitlich verwendbar und helfen dem Anwender die Errichtung internationaler Kaufverträge zu vereinfachen. Sie regeln die Pflichten für Käufer und Verkäufer im Hinblick auf Transportorganisation, Beladung, Entladung, Kosten, Versicherung und Zollabwicklung. Der wohl wichtigste Regelungsinhalt ist jedoch der Komplex des Risikoüberganges, sohin welche Vertragspartei zu welchem Zeitpunkt das Risiko des zufälligen Verlustes, der zufälligen Beschädigung oder einer sonstigen Verschlechterung der Ware zu tragen hat. Die Wahl des richtigen Incoterms® hängt u.a. von der Wahl des Transportmittels, der Zahlungskondition, dem optimalen Risikomanagement und dem tatsächlichen Umfeld eines Geschäftes ab. Verwenden Sie niemals EXW, wenn der Käufer nicht in der Lage ist, zu verladen oder die Lieferung steuerfrei in ein Drittland erfolgen soll, sehen als Verkäufer von FOB ab, wenn hinter dem Vertrag ein Akkreditiv steht und verwenden Sie DDP höchstens im b2c Bereich. CPT gibt dem Verkäufer ein hohes Maß an Kontrolle über den Transport, bedeutet aber auch hohes Risiko für den Käufer, welches jedoch durch entsprechende Transportversicherungen abgefangen werden kann. Zahlungskonditionen Diese können zwischen dem lettischen Abnehmer und dem ausländischen Lieferanten frei vereinbart werden. Für Lieferantenkredite sind ungeachtet der Höhe und Länge keine Bewilligungen erforderlich. Es empfiehlt sich, nur bei Vorliegen einer dauernden, problemlosen Geschäftsbeziehung auf offene Rechnung zu liefern oder Zahlungsziele einzuräumen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit der Vorauskasse oder eines unwiderruflichen und bestätigten Akkreditivs, wobei letzt genanntes eher selten angewendet wird. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 12 Da bei vielen Firmen seit der Wirtschaftskrise die finanzielle Lage angespannt ist, hat sich die Verhandlungsposition für Lieferanten etwas verbessert. Trotzdem ist bei der Vertragsgestaltung auf diesen Punkt besonders zu achten. Zu beachten ist auch die Möglichkeit einer Exportkreditversicherung. Dafür steht Ihnen in Bayern der private Versicherungsmarkt (Atradius, AKA, Coface) sowie die LfA Förderbank Bayern und das staatliche Exportgarantiesystem Euler Hermes oder KfW zur Verfügung. Während der private Versicherungsmarkt schwerpunktmäßig im Bereich der sog. „marktfähigen“ Risiken tätig ist, können bei Euler Hermes „nicht marktfähige“ Risiken unter Deckung – vor allem im Kurzfristgeschäft - genommen werden. Als „nicht marktfähig“ gelten Risiken außerhalb der EU und OECD mit Ausnahme von Südkorea, Mexiko und Türkei bzw. wenn die Risikodauer (Produktionszeitraum + Kreditlaufzeit) mehr als zwei Jahre beträgt. Bonitätsauskünfte Bei neuen Geschäftsverbindungen empfehlen wir vor dem Eintritt in Verhandlungen eine Kreditauskunft einzuholen. Die Gründung eines Unternehmens ist in Lettland einfach und günstig. Das Mindestkapital für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, welche die gängigste Rechtsform für Unternehmen darstellt, beträgt LVL 2.000 (ca. EUR 2.846). Aus diesem Grund und weil viele lettische Unternehmen erst vor wenigen Jahren gegründet wurden, ist die Ausstattung mit Finanzmitteln mitunter schwach. Bonitätsauskünfte können über die Deutsch-Baltische Handelskammer in Riga gegen Kostenersatz eingeholt werden. http://www.ahk-balt.org Forderungseintreibung Bei gerichtlicher Forderungseintreibung muss bei Klagseinbringung Gerichtsgebühr abgeführt werden (kann beim Schuldner geltend gemacht werden). Verfahren sind jedoch zumeist sehr langwierig und die Aussichten auf positive Exekution nicht immer gegeben. Preiserstellung Meist in EUR z.B. CPT Riga oder EXW (Verladeort) gemäß Incoterms 2010. Bank- und Finanzwesen Der lettische Bankensektor ist sehr stark in das europäische Bankensystem integriert. Nachdem der lettische Bankensektor von der Immobilien- und Finanzkrise besonders stark betroffen war, wurde die zweitgrößte Bank Lettlands, die Parex Bank, Ende 2008 verstaatlicht und in zwei Institutionen umgewandelt: Für die kommerziellen Bankgeschäfte wurde die Bank „Citadele“ gegründet. 75% ihrer Anteile gehören der staatlichen Aktiengesellschaft „Privatizacijas agentura“ gehören und weitere 25% der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung. Der Rest der Bank verblieb als „Bad Bank“ und ist seit 2012 unter dem Namen „Reverta“ aktiv. Die Nationalbank Lettlands (Latvijas Banka) ist die zentrale Bank der Republik Lettland. Das Hauptziel der Bank ist die Erhaltung von Stabilität der Preise im Land. Die Bank orientiert sich an dem „Gesetz über die Bank Lettlands“. Die staatliche Überwachungsstelle für die Finanzinstitutionen ist die „Finansu un kapitala tirgus komisija“ (http://www.fktk.lv), auf deren Homepage ständig die aktuellste Information über die Banken, Versicherungen und andere Finanzinstitutionen veröffentlicht wird. Geschäftsbanken In Lettland gibt es etwa 20 Banken, die wichtigsten sind: Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 13 SWEDBANK AG, 100% Swedbank AB, Schweden: http://www.swedbank.lv; SEB BANKA AG, 100% Skandinavska Enskilda Banken AB, Schweden: http://www.seb.lv; CITADELE BANKA AG, 75% Ripplewood Advisors LLC und 25% European Bank of Reconstruction and Development, United Kingdom: http://www.citadele.lv; NORDEA BANK FINLAND PLC LATVIJAS FILIALE, Nordea Bank Finland PLC, Finland: http://www.nordea.lv; DNB BANKA AG, 100% DNB Bank ASA, Norwegen: https://www.dnb.lv/en); Versicherungen In Lettland gibt es 7 Versicherungsgesellschaften (Stand 2013) – 5 Non-Life (BALTA AG, BALTIJAS APDROSINASANAS NAMS AG, BALTIC INSURANCE COMPANY AAS, BALTIKUMS VIENNA INSURANCE GROUP AAS, GJENSIDIGE BALTIC AG) und 2 Life (SEB DZIVIBAS APDROSINASANA AG, CITADELE LIFE AG) Versicherungsgesellschaften. Es werden die Versicherungsdienstleistungen von 9 Filialen von ausländischen AG`s angeboten – 5 Non-Life und 4 Life Versicherungen. Private Pensionsfonds Es gibt sechs Pensionsfonds in Lettland.Verkehr, Transport, Logistik Häfen Lettland verfügt über drei große Häfen: Riga Ventspils, Liepaja sowie über sechs kleinere Häfen: Skulte, Mersrags, Salacgriva, Pavilosta, Roja, Engure, welche sich hauptsächlich mit dem Umschlag von Transit-Gütern beschäftigen. Die kleinen Häfen haben nur lokale Bedeutung, aber sie nehmen einen stabilen Platz in der Wirtschaft Lettlands ein und sind zu regionalen Zentren wirtschaftlicher Aktivitäten geworden. Die Häfen Riga und Ventspils arbeiten als Freihäfen und der Hafen Liepaja ist Teil einer freien Wirtschaftszone. In den Freihäfen und speziellen wirtschaftlichen Zonen gibt es große unbebaute Flächen, deshalb arbeiten die Häfen an verschiedenen Investitionsprojekten. Die dort operierenden Unternehmen können nicht nur einen 0%-Satz für Zoll, Verbrauchssteuer und Mehrwertsteuer, sondern auch einen beträchtlichen Rabatt von den UnternehmensEinkommensteuer und der Immobiliensteuer lukrieren. Die größte Finanzierungsmenge für die Entwicklung der Transport-Infrastruktur kommt aus den Fonds der EU. Der Freihafen Ventspils wurde von der Zeitung Financial Times in der Forschung Global Free Zones Of The Future 2015 mit drei Sonderpreisen ausgezeichnet: für die globale Reichweite, für die Industriegebäudeentwicklung und für die Infrastrukturverbesserung. Durch den zunehmenden Transit in die Länder der GUS steht die Logistikbranche nun im Fokus der Investitionstätigkeit. Es sind neue Kühl- sowie Schuttcontainerterminals im Freihafen Riga und ein neuer Logistikpark geplant. Zugleich muss sich Riga gegen den neu eröffneten russischen Großhafen Ust-Luga bei St. Petersburg behaupten, dessen Umschlagsvolumen bereits 90% des Umschlags aller lettischen Häfen beträgt. Wichtige Links: Hafen Riga Hafen Ventspils Ventspils Grain Terminal Hafen Liepaja Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 14 Bahn Entsprechend den Transport-Entwicklungstendenzen in der EU gehören die Bahnbeförderungen zu den aussichtsreichsten Landtransportarten sowohl vom Sicherheits- als auch ökologischen Aspekt. In den nächsten Jahren sind umfangreiche Investitionen in das Eisenbahnnetz Lettlands notwendig. Drei Großprojekte sind derzeit in Planung bzw. Durchführung: 1. Die Verlegung einer zweiten Gleisspur auf der Strecke Skriveri-Krustpils sowie die Modernisierung der Bahnhöfe, Brücken und Leitsysteme 2. Die Modernisierung der Eisenbahn als Gesamtes und 3. Das internationale Großprojekt „Rail Baltica“, eine Eisenbahnverbindung, die von Warschau über Kaunas und Riga nach Tallinn führen soll. Den Zuschlag für die Erstellung einer technischen Detailstudie zu diesem Projekt erhielt das Konsortium „Grupa 93“. Diesem gehören SIA „Grupa 93“, SIA „Konstruktionsgruppe Bauen Latvija“ sowie die deutsche „EPG Eisenbahn- und Bauplanungs- Gesellschaft mbH Erfurt“ an. Ausführliche Information über die Güterbeförderung auf der Homepage von Lettlands Bahn. Autostraßen Die Straßen sind ein sehr wichtiger Bestandteil des Transport-und Logistiksystems in Lettland. Die Gesamtlänge der Straßen in Lettland ist 20.100 km (Stand 2015), die Straßennetz Dichte ist 0,312 km/ 1 km2. 8.980 km von den Straßen sind asphaltiert. Die bedeutendste Straße Nordeuropas ist die „Via-Baltica“, welche Lettland in der Nord-Süd- Richtung durchzieht. Diese Straße ist als E67 bekannt und verbindet Helsinki-Tallinn (Fähre)-RigaKaunas-Lazdijai-Warschau-Breslau-Prag. Eine weitere wichtige Nord-Süd Straßenverbindung ist die E77, die von Russland über Estland, Lettland, Litauen, Polen und die Slowakei nach Ungarn führt. In der West-Ost-Richtung ist die E22 sehr bedeutend: Sie beginnt in Großbritannien und verläuft vom Hafen Venstpils nach Riga und führt weiter Richtung Moskau, Kasan bis Tjumen und Isim in Russland.Mit dem EU- Beitritt Lettlands können die Transporteure Lettlands die Vorteile des freien Europäischen Autotransport-Dienstleistungs-Netzes nutzen. Zwischenstaatliche Verträge sind lediglich für Beförderungen in Nicht-EU-Länder notwendig. In der Gesetzgebung Lettlands sind die EU-Normen für den Zugang an den Passagier- und Güterbeförderungsmarkt, über die Fahrt- und Ruhezeiten der Berufsfahrer, über technische Forderungen an die Fahrzeuge und die Verkehrssicherheit sowie über die Organisation von GefahrgutTransporten, Kontrolle von Beförderungen umgesetzt. Weitere Informationen über die Autobeförderung entnehmen Sie den Links: Latvijas Auto: http://www.lauto.lv/ (Association Latvijas Auto) Latvijas Valsts celi: http://lvceli.lv (Latvian State Roads) Latvijas autocelu uzturetajs: http://www.lau.lv (Straßenerhaltung) Autotransporta direkcija: http://www.atd.lv (Road Transport Administration) Celu satiksmes drosibas direkcija: http://www.csdd.lv (Road Traffic Safety Directorate) Pipelines Den Transitkorridor für Erdöl und Erdgas bilden die Rohrleitungen für Erdöl und Erdölprodukte zusammen mit den Öl-Terminals. Es bestehen zwei Rohrleitungen für Erdöl und eine für Erdölprodukte in Lettland. Die Rohrleitung für Erdöl Polock (Russland)- Ventspils hat eine Leistung von 16 Millionen Tonnen pro Jahr, Durchmesser 720 mm. Sie ist im Jahr 1968 erbaut worden. Im Jahr 1971 wurde noch eine Rohrleitung mit einer Leistung von 5 Millionen Tonnen pro Jahr erbaut. Der ErdölTransitkorridor in Lettland gehört zu den wirtschaftlich günstigsten, technisch modernsten und umweltfreundlichsten Öltransitwegen. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 15 2015 wurde hinsichtlich des Transports via Pipeline ein Rückgang von 17,5% im Vergleich zum Jahr 2014 verzeichnet. Es wurden gesamt 4,7 Mio. T Erdölprodukte über die Pipeline transportiert. Flughafen Es gibt mehrere Flughäfen in Lettland. Der internationale Flughafen RIGA ist der bedeutendste darunter. Er befindet sich nahe zum Zentrum der Hauptstadt- in etwa 10 bis 15 Fahrtminuten mit dem Auto. Der Flughafen Riga gehört zu den Flughäfen mit dem mittelfristig größten Zuwachs von Passagierund Frachtbeförderung in Nordeuropa. Im Jahr 2005 wurden 1,9 Millionen Passagiere befördert, 2015 5,16 Millionen. Im Flughafen Riga wird die Infrastruktur kontinuierlich erneuert und ausgebaut. Unter den Flughäfen Baltikums hat Riga die führende Position und die zentrale Lage. Von Riga aus gibt es Direktflüge in 33 Länder. Die Gesamtzahl der Destinationen beträgt 79. Die führende Position hat die nationale Fluggesellschaft Air Baltic mit 50 Destinationen, ihr folgen die Ryanair mit 13 und Wizz Air mit 10 Destinationen. Flughafen Riga: http://www.riga-airport.com Korruption – ein vermeidbares Übel Korruption ist kein Kavaliersdelikt oder ein „notwendiges Übel“ im Geschäftsleben, sondern kann strafrechtlich relevante Tatbestände erfüllen. Das gesetzliche Umfeld hat sich in letzter Zeit deutlich verschärft. Aufgrund der OECD- und UN-Konventionen gegen Korruption, des EUBestechungsgesetzes und des deutschen Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (IntBestG) ist Korruption in Deutschland strafrechtlich verfolgbar, auch wenn sie im Ausland begangen wurde. Bestechungshandlungen können mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden, in besonders schweren Fällen droht sogar eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Darüber hinaus drohen steuerliche Nachforderungen. Ihre Exportversicherung erlischt, wenn das Geschäft durch Korruption zustande kam. Deshalb sollten Sie folgendes beachten: Entwerfen Sie eine Antikorruptionspolitik für Ihr Unternehmen und schulen Sie Ihre in- und ausländischen Mitarbeiter und Vertreter darin. Informieren Sie alle Ihre Geschäftspartner über Ihre Antikorruptionspolitik. Bei Vertreter- und Beraterhonoraren etc. wird auf die Branchenüblichkeit abgestellt. Sollten sie unverhältnismäßig hoch sein, können darin versteckte Bestechungsgelder vermutet werden. Auch bei Geschenken und sonstigen Zuwendungen ist Vorsicht geboten. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 16 STEUERN UND ZOLL Steuern und Abgaben Steuern werden in Lettland entweder vom Staat oder von den regionalen Verwaltungseinheiten eingehoben. Bis 3.01.2011 hatte Lettlands Verwaltungsapparat überdurchschnittlich viele kleine regionale Einheiten. Eine langwierige Reform hat schließlich zu der heutigen Aufteilung zwischen Bezirken (novadi) und Städten (republikas pilsētas) geführt. Die Bezirke bestehen aus mehreren Gemeinden (pagasti). Während andere ehemalige Ostblockstaaten im Zuge ihres Übergangs zu Marktwirtschaft und Demokratie westlicher Prägung die Verwaltungsreform gemeinsam mit vielen anderen Reformen zu Beginn ihrer Unabhängigkeit durchführten, hat dieses Vorhaben in Lettland mehr als zwölf Jahre gedauert. Im Zuge des drastischen Reformpakets wurden auch Steuererhöhungen beschlossen sowie neue Steuern bzw. Steuertatbestände eingeführt. Das Gesetz über Steuern und Abgaben (Par nodokļiem un nodevām) aus dem Jahr 1995 bildet im Steuerrecht den Rahmen. Es legt verschiedene Steuern und Abgaben fest und erstellt einen generellen Rahmen für das lettische Steuersystem. Die Übersetzung des Gesetzes in Englisch kann man unter http://www.vvc.gov.lv abrufen: Law on Taxes and Duties. Derzeit kennt man im lettischen Steuerrecht folgende Steuern: Körperschaftssteuer Einkommensteuer Mehrwertsteuer Immobiliensteuer Verbrauchssteuern (z. B. Mineralöl, Gas, Alkohol, Tabak) Naturressourcensteuer (auf Verpackungen) Lotterie- und Glückspielsteuer Verpflichtende staatliche Sozialversicherung Auto- und Motorradsteuer Zollabgaben Elektroenergiesteuer Die Verwaltung und die Überwachung des Steuereinhebungssystemes werden dabei von der Steuerverwaltung Lettlands (Valsts ieņēmumu dienests http://www.vid.gov.lv/ - State Revenue Service) übernommen. Jede natürliche Person und jedes Unternehmen muss sich dabei bei den lokalen Steuerbehörden registrieren und regelmäßige Steuerbescheide erstellen. Steuerprüfungen können von den Steuerbehörden auf einer „ad hoc“-Basis durchgeführt werden. Strafen für Steuervergehen werden dabei in der Regel mit einem Strafzuschlag von 100 % zum hinterzogenen Steuerbetrag belegt. Unternehmensbesteuerung Der Körperschaftssteuersatz beträgt 15% (für nicht Residenten 2% -30%). Die Körperschaftssteuer wird von Residenten, nicht Residenten und ständigen Vertretungen der nicht Residenten, die wirtschaftlichen Tätigkeiten durchführen, bezahlt. Der Besteuerung unterliegen die zu versteuernde Einkommen des Steuerzahlers - anfallende Gewinne von der Geschäftstätigkeit, abzüglich der wirtschaftlichen Kosten: für Residenten – Gewinne in Lettland und Ausland; für nicht Residenten – in Lettland erhaltene bestimmet Arten von Einnahmen (laut On Enterprise Income Tax http://likumi.lv/doc.php?id=34094); für ständige Vertretungen der nicht Residenten – Gewinne aus den Geschäftstätigkeiten in Lettland. Der Körperschaftsteuer ist innerhalb 15 Tage nach dem Einreichen der Unternehmenseinkommensteuererklärung im elektronischen Meldesystem an die Staatskasse Lettland zu bezahlen. Während Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 17 des Steuerjahres zahlen die Steuerzahler monatliche Körperschaftssteuer Vorauszahlungen, die bei der Berechnung der Gesamtsteuersumme für das ganze Steuerjahr berücksichtigt werden. Die Körperschaftssteuereinzahlungen von den nicht Residenten sollen spätestens bis 15. Tag des Folgemonates erfolgen. Umsatzsteuer / USt-IdNr. Der Normalsteuersatz in Lettland beträgt 21% und wird viel breiter angewandt als in Deutschland, so z.B. auch für Lebensmittel. Der ermäßigte Steuersatz 12 % wird auf Medikamente, Kleinkinderprodukte, Presse, Lehrbücher, öffentliche Verkehrsmittel im Inland, Lieferung von Erdgas, Wärmeenergie, Elektroenergie, Holz - Heizmittel für die Einwohner, Unterbringungsdienstleistungen angehoben. Für Ausfuhr und Durchfuhr durch Lettland, sowie auf die damit verbundenen Dienstleistungen wird keine Mehrwertsteuer erhoben. Bevor der Steuerpflichtige die der Mehrwertsteuer unterliegenden Transkationen beginnt oder die steuerbaren Dienstleistungen in Lettland erhält, für die er die Mehrwertsteuer als Dienstleistungsempfänger abzugeben hat, muss die Registration bei Steuerbehörde im Mehrwertsteuerzahler Register erfolgen. Der lokale Steuerzahler mit Sitz in Lettland ist in folgenden Fällen für die Registration im Mehrwertsteuerzahler Register verpflichtend: der Gesamtwert von steuerpflichtigen (MwSt.) Warenlieferungen und erbrachten Dienstleistungen in den vorangegangenen zwölf Monaten übersteigt 50.000 Euro; der Gesamtwert (ohne MwSt.) von Warenanschaffungen innerhalb der EU übersteigt im aktuellen Kalenderjahr 10.000 Euro; Erbringung von Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedsland, wenn für die Steuerabgaben der Dienstleistungsempfänger verantwortlich ist. Die Registration im Mehrwertsteuerzahler Register des Steueramtes Lettland ist für die Steuerzahler aus anderen EU Mitgliedsstaaten in folgenden Fällen relevant: Warenanschaffung oder Lieferung im Inland (Lettland); Erbringung von besteuerbaren (MwSt.) Dienstleistungen im Inland; Lieferungen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren an nicht registrierten Steuerzahler (MwSt.) im Inland; Der Gesamtwert (ohne MwSt.) der Warenlieferungen nach Lettland im Fernabsatz im aktuellen Kalenderjahr beträgt oder übersteigt 50.000 Euro; Warenlieferungen an nicht registrierten Steuerzahler, die im Inland installiert oder montiert werden. Vor der Registration ist direkte Kontaktaufnahme mit dem Steueramt Lettland empfehlenswert, da jeder Einzelfall individuell zu betrachten ist. Für einen Steuerzahler aus einem anderen Mitgliedsland ist das ausgefüllte Formular an Steuerbehörde in Lettland einzureichen: Application of Taxpayers of another Member State and of a Third Country or Third Territory for Registration in the State Revenue Service’s Value Added Tax Payers Register (https://www.vid.gov.lv/lv/node/40 ) . Wird der Antrag von einer bevollmächtigten Person in Lettland unterschrieben, ist die Vollmacht zugleich mit dem Antrag vorzulegen. Reverse Charge System Zur Anwendung kommen die Regeln des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs entsprechend der sechsten EU-Direktive: Reverse Charge Verfahren. Im Rahmen des Reverse Charge Verfahrens, ist der Leistungsempfänger Schuldner der Umsatzsteuer. Verbrauchssteuer Für die Steuererhebung gilt für den gewerblichen Warenverkehr das Bestimmungslandprinzip und beim gewerblichen Handel muss die Besteuerung letztlich immer im Land des Verbrauchs mit den Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 18 dort gültigen Verbrauchsteuersätzen erfolgen. Die relevante gesetzliche Grundlage für die Verbrauchsteuer in Lettland ist unter http://likumi.lv/doc.php?id=81066 (Par akcīzes nodokli, Englisch On Excise Duties) abrufbar. Für den privaten Gebrauch (nur Reiseverkehr) gilt das Ursprungslandprinzip. Werden verbrauchsteuerpflichtige Waren aus dem freien Verkehr anderer EU-Mitgliedstaaten von Privatpersonen für ihren Eigenbedarf unter Nachweis der Quittung in Lettland verbracht und dabei persönlich befördert, sind diese Waren steuerfrei. Zu den verbrauchsteuerpflichtigen Waren zählt man alkoholische Getränke, Tabakwaren, Erdölprodukte, Erfrischungsgetränke mit zugesetztem Zucker, Süßstoff oder Geschmack, Kaffee, Erdgas, E-Liquids für elektrische Zigaretten. Doppelbesteuerungsabkommen Zwischen Deutschland und Lettland besteht ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern von Einkommen und von Vermögen. Vorsteuerabzug Die Vorsteuer wird in Lettland den wirtschaftstätigen Personen und Unternehmen, die sich als Mehrwertsteuerzahler in der Steuerbehörde (Valsts ieņēmumu dienests https://www.vid.gov.lv/) angemeldet haben, erstattet. Für die nicht steuerbaren Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen ist die Vorsteuererstattung nicht möglich. Die entsprechende gesetzliche Grundlage mit der Information über die nicht steuerbaren Gegenstände und Dienstleistungen (Pievienotās vērtības nodokļa likums, Englisch Value Added Tax Law) ist unter http://likumi.lv/doc.php?id=253451 abzurufen. Die Umsatzsteuererklärung (PVN) und Übersicht über Vorsteuer- und Steuerbeträge (PVN1) für eine bestimmte Steuerperiode sind innerhalb 20 Tage nach der Steuerperiode bei Steuerbehörde im elektronischen Meldesystem EDS einzureichen. Für eine Fiskalvertretung gilt die Einreichungsfrist innerhalb 20 Tage nach Ende des Kalendermonates ebenso im elektronischen Meldesystem der Steuerbehörde. Die Umsatzsteuererklärung (PVN4) für das relevante Steuerjahr ist bis 1. Mai nächstes Jahres im elektronischen Meldesystem der Steuerbehörde einzureichen. Vorsteuererstattung / Rechnungslegung Das Verfahren über die Mehrwertsteuerrückerstattung für einen Steuerzahler aus einem anderen EU Mitgliedsstaat erfolgt laut der Verordnung des Ministerkabinetts Lettland Nr. 1514 vom 17. Dezember 2013: Procedure of application for the refund of VAT in another Member State of the European Union and the procedure of refunding of the value added tax to a taxable person established in another Member state of the European Union. Die MWST-Rückvergütung kann von einem Steuerzahler (Unternehmen) aus einem anderen EU Mitgliedsland, der in Lettland keine wirtschaftliche Tätigkeit führt, für in Lettland gekauften Waren oder Dienstleistungen beantragt werden. Der ausländische Steuerpflichtige (ohne wirtschaftlichen Tätigkeit und Registrierung in Lettland) richtet Mehrwertsteuererstattungsantrag an Lettland in dem elektronischem Meldesystem des jeweiligen Ansässigkeitsstaates. Einkommensteuer In Lettland unterliegen die steuerpflichtigen Personen unabhängig vom Einkommen der Einkommenssteuer in der Höhe 23 % (Flat Rate). Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 19 Laut dem Steuer- und Abgabengesetz (http://likumi.lv/ta/id/33946-par-nodokliem-un-nodevam Englisch On Taxes and Duties) sind die einkommenssteuerpflichtigen Personen: in Lettland ansässige Einzelpersonen (Residenten), die im entsprechenden Steuerjahr die Einnahmen in Lettland oder im Ausland erhoben haben; in Lettland nicht ansässigen Einzelpersonen (nicht Residenten), die im entsprechenden Steuerjahr die Einnahmen in Lettland erhoben haben. Ebenso unterliegen den Einkommenssteuerabgaben in Einzelfällen die Einzel- und Kleinunternehmer: Einzelunternehmer (auch landwirtschaftliche Betriebe, Fischereibesitzer), die im entsprechenden Steuerjahr die Einnahmen erhoben haben, die der Körperschaftssteuer nicht unterliegen; Kleinunternehmer (laut Micro-enterprise Tax Law http://likumi.lv/doc.php?id=215302) Zoll und Außenhandelsregime Zwischen EU-Mitgliedsstaaten gilt der Grundsatz des zollfreien Warenverkehrs. Es gelten die harmonisierten Normen der EU, der EFTA und der WTO. In Lettland gilt die gemeinschaftliche rechtliche Grundlage des Zolltarifs - die Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23.07.1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif. Seit 01.01.2013 ist die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 927/2012 der Kommission zur Änderung von Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates in Kraft. Lettland gehört der europäischen Gemeinschaft – dem gemeinsamen Zollgebiet mit einer Freihandelszone. Importbestimmungen Das ehemalige Zoll- und Export- und Importlizenzierungssystem wurde durch einen Zolltarif nach dem Harmonisierten System (die „Kombinierte Nomenklatur“) der EU abgelöst. Seit dem EU-Beitritt per 1. Mai 2004 ist von Lettland das EU-Importregime anzuwenden. Für die Güterbeförderungen innerhalb der Europäischen Union werden die zollamtlichen Beschränkungen nicht appliziert. Es bestehen die Beschränkungen nur für die Beförderung verbrauchsteuerpflichtigen Waren wie von den juristischen Personen, so auch von Privatpersonen. Die Überwachung der Beförderung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren unter Steueraussetzung innerhalb der EU erfolgt auf elektronischem Wege mittels dem Verfahren EMCS (Excise Movement and Control System). Im gewerblichen Warenverkehr (Warenvertrieb) darf die Lieferung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren ausschließlich an einen registrierten Empfänger gehen. Für den Eigenbedarf darf der Empfänger auch eine Privatperson ohne Lizenz sein. Für die Beförderung der verbrauchsteuerpflichtigen Waren an eine juristische Person oder Privatperson kommen dem Warenverkehr relevanten Begleitdokumente in Frage (Excise Movement and Control System), die zu berücksichtigen sind. Für den privaten Gebrauch (Einfuhr durch Privatpersonen) dürfen folgende verbrauchsteuerpflichtige Waren im Reiseverkehr innerhalb der EU nach Lettland mitgebracht werden: Tabakwaren o 800 Zigaretten o 400 Zigarillos (mit dem Gewicht nicht mehr als 3 Gramm) o 200 Zigarren o 1 kg Rauchtabak alkoholische Getränke o 110 l Bier o 90 l Wein (davon höchstens 60 l Schaumwein) oder andere gegorene Getränke Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 20 o 20 l Zwischenerzeugnisse o 10 l Spirituosen Kaffee 10 kg nicht alkoholische Getränke 110 l Kraftstoff 10 l (Menge im Kraftstofftank + 10 l im tragbaren Kraftstofftank) E-Liquids für elektrische Zigaretten 800 ml Werden die verbrauchsteuerpflichtigen Waren im Namen einer juristischen Person (geschäftlich) im Reiseverkehr erworben, ist vor der Beförderung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren, die sich bereits im steuerrechtlich freien Verkehr des Abgangsmitgliedstaats befinden, die lettische Steuerbehörde zu informieren, Verbrauchsteuer zu bezahlen und entsprechendes Begleitdokument auszufüllen. Bestimmte Waren wie Arznei (besonders Arznei, die Betäubungsmittel oder psychotrope Stoffe enthält), Waffen, Explosivstoffen, pornographischen Materialien unterliegen in Lettland Genehmigungspflichten oder Verboten. Es ist zu berücksichtigen, dass es bei der Einfuhr von solchen Waren zu jeder Kontrolle (z. B. Polizei) eine institutionelle Begründung für Warenbeförderung vorzulegen ist. Zollbestimmungen Seit dem 1. Mai 2004 entfallen für Lieferungen aus dem EU-Raum (innergemeinschaftliche Lieferungen) die Zollabfertigung sowie ein Einfuhrzoll. Für Einfuhren aus Drittländern ist der EUAußenzoll anzuwenden. Nomenklatur: Harmonisiertes System; EU-Zollkodex. Muster Für die Einfuhr von Mustern aus einem EU-Land werden die zollamtlichen Beschränkungen nicht appliziert und die Einfuhr ist ohne weitere Formalitäten möglich. Die kommerziellen Mustersendungen können von einer juristischen Person an die juristische Person geschickt werden. Werden die Muster verkauft/ gekauft, wird die Steuerverwaltung vom Steueramt Lettland entsprechend kontrolliert. Für die kommerziellen Sendungen (Mustersendungen) von verbrauchsteuerpflichtigen Waren, auch für die, die sich bereits im steuerrechtlich freien Verkehr des Abgangsmitgliedstaats befinden, sind die entsprechenden Begleitdokumente auszufüllen (Excise Movement and Control System). Je nach dem Fall ist die Verbrauchsteuer abzulegen und Akzisen Etiketten zu besorgen. Für das Ausfüllen der Begleitdokumente kann der Versender die Information vor der Absendung über das Anmelden beim Steueramt Lettland zweckst Steuerabgabe zu benötigen. Geschenke Es bestehen keine Beschränkungen für die Geschenksendungen innerhalb der EU. Für die Geschenksendungen der verbrauchsteuerpflichtigen Waren sind die entsprechenden Begleitdokumente auszufüllen (Excise Movement and Control System). Ist der Empfänger die Privatperson (Eigenverbrauch), entfällt die Pflicht der Beschaffung von Akzisen Etiketten. Ist der Empfänger eine juristische Person, hat das Empfängerunternehmen die Pflicht, die Akzisen Etiketten für die gesendeten Waren zu beschaffen. Vorschriften für Versand per Post Für die Postsendungen aus einem EU-Land werden die zollamtlichen Beschränkungen nicht appliziert und keine Zollinhaltserklärung (CN 22 oder CN 23) erforderlich. Für die grenzüberschreitenden Postsendungen innerhalb der EU sind folgende Formulare hinzufügen: Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 21 Postsendungen Wertbrief, M-Bag Kleine Pakete (bis 2 kg) Postpaket (max. Gewicht wird im Absenderland bestimmt) Empfänger EU PS 7 PS 9 CP 71 / CE 1 Es ist verboten, folgende Gegenstände per Post zu versenden: Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen; pornographischen Material, Gegenstände, deren Einfuhr und Ausfuhr in Lettland verboten ist; Gegenstände, die die anderen Postsendungen beschädigen können; explosive, radioaktive, brennbare, schnell verderbliche biologische und infektiöse Substanzen; Geld, Münzen, Banknoten, Wertpapiere; Gegenstände, deren Transport in den Bereichen Luftfahrt und Medizin gesetzlich verboten ist; Tiere. Für die internationalen Postpaketversendungen auf dem Luftweg gilt das maximale Höchstgewicht 31,5 kg. Bei wichtigen Sendungen empfiehlt sich die Verwendung eines Kurierdienstes. Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung Die Information über Gütersendung (Menge, Netto, Brutto Gewicht, Zahl etc.) kann in freier Form in einem Frachtbrief, in einer Packliste oder Handelsrechnung dargestellt werden. Für die Bezahlung von Naturressourcensteuer in Lettland ist das lokale Unternehmen verantwortlich. Wird die relevante Information von dem Absender über gewichtsmäßige Auflistung der verwendeten Verpackungsmaterialien nicht angegeben, wird das vor Ort von einem Experten der relevanten Zertifikationsinstitutionen dem lokalen Unternehmen bekannt gegeben. In Lettland gilt die gemeinschaftliche rechtliche Grundlage des Zolltarifs (Verordnung (EWG) Nr. 2658/87) über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif. Seit 01.01.2013 ist die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 927/2012 der Kommission zur Änderung von Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates in Kraft. Das Angeben von Ursprungserklärung und Ursprungslandes (Ursprungszeugnis, Made in) ist nicht zwingend notwendig. Begleitpapiere Für die Güterbeförderungen innerhalb der Europäischen Union werden die zollamtlichen Beschränkungen nicht appliziert. Für den internationalen Warenverkehr innerhalb der EU können folgende Begleitdokumente relevant sein: Handelsrechnung Frachtbrief Packliste Warenverkehrsbescheinigung für Waren aus Europa (ein Präferenzpapier für Waren, die in der EU hergestellt wurden) Innerhalb der EU bestehen die Beschränkungen für die Beförderung verbrauchsteuerpflichtigen Waren. Die Überwachung der Beförderung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren unter Steueraussetzung innerhalb der EU erfolgt auf elektronischem Wege mittels dem Verfahren EMCS (Excise Movement and Control System). Besondere Bestimmungen Einfuhr von Produkten der Land- und Forstwirtschaft einschließlich Saatgut, Setzlinge und Zierpflanzen: Unbedenklichkeitsattest bzw. Quarantänezeugnis der amtlichen Pflanzenschutzstelle oder Quarantänestation des Ausfuhrlandes. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 22 Einfuhr von Tieren und tierischen Produkten sowie Futtermitteln: Amtstierärztliches Zeugnis des Ausfuhrlandes über Nichtbestehen von Seuchen oder ansteckenden Krankheiten, Einfuhrzertifikat. Ausfuhr von Kunstgegenständen und Antiquitäten: Für die Ausfuhr von antiken Kunstgegenständen und Antiquitäten ist eine Genehmigung erforderlich; liegt eine solche nicht vor, werden die Gegenstände ausnahmslos beschlagnahmt. Außer der entsprechenden Genehmigung werden auch - je nach Alter des Gegenstandes - Ausfuhrzölle bis zu 100 % des Wertes verlangt. Konnossemente erfordern keine Beglaubigung. - In den Lieferkontrakten werden meist diverse Garantieschreiben des Lieferanten gefordert, die sich beziehen: auf die Vollständigkeit und Qualität der Lieferware; auf Mängelhaftung für eine vereinbarte Zeitperiode; darauf, dass die gelieferte Ware dem letzten Stand der industriellen Technik entspricht und dass die Warenpartien in voller Übereinstimmung mit allen Detailbestimmungen des Vertrags hergestellt und zum Versand gebracht wurden. Funktionsgarantien. Schließlich werden insbesondere bei Investitionsgüterlieferungen Funktionsgarantien für Anlagen und einzelne Maschinen für einen bestimmten Zeitraum (z.B. zwölf Monate) und Übernahme der Mängelhaftung für die angegebene Zeit sowie Service- und Reparaturgarantien durch entsandtes Personal des Lieferwerkes gefordert. Artenschutz Deutschland ist 1976 dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen beigetreten. Die Ein- oder Ausfuhr, der im Übereinkommen gelisteten bedrohten Tier- (2.000) und Pflanzenarten (30.000) in die bzw. aus der Europäischen Union, unterliegt strengen Zollkontrollen. Viele Arten oder ihre Produkte daraus, erfordern Aus- und/oder Einfuhrdokumente. Nicht nur lebende Tiere und Pflanzen sind davon betroffen, sondern auch Präparate und Erzeugnisse daraus, wie z.B. Schmuck und Souvenirs aus Elfenbein, Ledertaschen (Krokodil, Waran), Krallen, Zähne, Felle, Schildkrötenpanzer, Schlangenhäute, etc. Aufgrund der für Laien teils schwierigen Zuordnung, ob eine Art oder ein Produkt dokumentenpflichtig ist, ist es sicherlich das Beste - zum Schutz der gefährdeten Arten und der Vermeidung einer Beschlagnahme und möglicherweise hohen Geldstrafen bei der Einfuhr -, vom Kauf solcher Souvenirs abzusehen. Ansonsten sollten schon vor der Abreise genaue Informationen über die erforderlichen Begleitpapiere (CITES-Papiere) eingeholt werden. Auf die Informationen der dortigen Händler, dass das angebotene Exemplar entweder nicht dem Artenschutzübereinkommen unterliegt oder die vom Händler vorgelegten Begleitpapiere genügen, sollte man sich – auch gutgläubig – nie verlassen. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 23 RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN Kurze Charakteristik Lettland ist nach seiner Verfassung eine demokratische Republik, Amtssprache ist Lettisch. Die Gesetzgebungskompetenz obliegt dem aus 100 Abgeordneten bestehenden Ein-KammerParlament. Die vom Parlament beschlossenen Gesetze werden vom Staatspräsidenten zwischen zehn und 21 Tagen verkündet. So keine anderen Fristen festgelegt sind, tritt das Gesetz innerhalb von 14 Tagen in Kraft. Die Veröffentlichung erfolgt im Amtsblatt „Latvijas Vestnesis“. Devisenrecht Nationale Währung und einziges gesetzliches Zahlungsmittel ist der Euro. Handelsrecht und gewerbliche Bestimmungen Gesellschaftsrecht Das lettische Gesellschaftsrecht ist im Handelsgesetzbuch geregelt. Ausländische Unternehmen dürfen in Lettland Gesellschaften gründen und bis zu 100% daran besitzen. Die häufigste in Lettland zugelassene Gesellschaftsform ist die GmbH (Lettisch: SIA). Die Rechtsfähigkeit von Gesellschaften erfolgt durch die Eintragung ins Handelsregister Gewerblicher Rechtsschutz Lettland ist den meisten multilateralen Abkommen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes beigetreten (WIPO-Übereinkommen, PVÜ, Madrider Abkommen, Markenrechtsvertrag, Klassifikationsübereinkommen von Nizza und Locarno). Der gewerbliche Rechtsschutz ist durch folgende Einzelgesetze geregelt: Gesetz über Handelsmarken und geografische Herkunftsangaben (1.7.1999) Patentgesetz vom 15.2.2007 Copyright-Gesetz vom 27.4.2000 Design-Gesetz vom 17.11.2004 Gewerberecht Das lettische Handels- und Firmenrecht wurde mit der Einführung des neuen Handelsgesetzes zum 1. Januar 2002 auf neue Beine gestellt. Die Gesetze in diesem Bereich orientieren sich grundsätzlich am deutschen Vorbild und sind daher für deutsche Wirtschaftstreibende in den Grundzügen vertraut, wobei sich Lettland als ein sehr wirtschaftsliberales Land darstellt. Aus diesem Grund gibt es im Gewerberecht eigentlich keine Voraussetzungen bzw. Anforderungen zur Ausübung eines bestimmten Gewerbes, vielmehr werden Forderungen nach fachlichen und sektorbezogenen Fähigkeiten über ein Lizenzierungssystem gelöst. Lizenzen oder Genehmigungen zur Ausübung eines Gewerbes sind demnach in einigen Bereichen notwendig und werden über die Verordnung Nr. 348 zu „Lizenzierungsregelungen spezieller Arten der unternehmerischen Tätigkeit“ festgelegt. Rechtsschutz und Rechtsmittel Das Gerichtssystem in Lettland umfasst drei Instanzen. Bezirks- und Stadtgerichte, Regionalgerichte und den Obersten Gerichtshof. Grundsätzlich sind Bezirks- und Stadtgerichte erstinstanzlich zuständig, wenn keine Zuständigkeit von Regionalgerichten gegeben ist. Gemäß Art. 82 ZPO besteht bei Zivilprozessen kein Anwaltszwang. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 24 Firmengründung Die Gründung eines Unternehmens in Lettland ist vergleichsweise einfach. Die Firmenregistration erfolgt im Unternehmensregister Lettland (http://www.ur.gov.lv/). Zum überwiegenden Teil wird als Gesellschaftsform die GmbH gewählt. Im Handelsgesetz sind folgende Formen der Geschäftstätigkeit vorgesehen: Einzelunternehmer (Individualais komersants, IK) Der Einzelunternehmer ist eine natürliche Person, die als Unternehmer im Handelsregister eingetragen worden ist. Er haftet unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen. Offene Handelsgesellschaft (Pilnsabiedriba, PS) Die offene Handelsgesellschaft ist eine Personengesellschaft, deren Zweck das Betreiben einer Geschäftstätigkeit unter einer gemeinschaftlichen Firma ist. Die offene Handelsgesellschaft wird durch den Zusammenschluss von mindestens zwei Personen, die persönlich mit ihrem gesamten (Privat-) Vermögen haften (Komplementäre), gegründet. Kommanditgesellschaft (Komanditsabiediba, KS) Die Kommanditgesellschaft besteht aus einem oder mehreren persönlich haftenden Gesellschaftern (den Komplementären) und mindestens einem Gesellschafter, dessen Haftung auf die Höhe der Einlage beschränkt ist (Kommanditist). Kapitalgesellschaften Das neue Handelsgesetz sieht zwei Formen der Kapitalgesellschaft für Privatunternehmen vor: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sabiedrība ar ierobežotu atbildību, SIA) Aktiengesellschaft (Akciju sabiediba, AS) Die Kapitalgesellschaft kann durch eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen errichtet werden. Sie besitzt eine eigene Rechtspersönlichkeit und ist juristische Person. Den Gläubigern gegenüber haftet sie nur in Höhe des Gesellschaftsvermögens. Die Gesellschafter haften in Höhe ihrer Einlagen. Das Mindeststammkapital einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung beträgt 2.800 Euro (für GmbH mit dem geringen Kapital kann das Mindeststammkapital weniger als 2.800 Euro betragen). Das Grundkapital der Aktiengesellschaft muss mindestens 35.000 Euro betragen. Eröffnung einer Repräsentanz einer ausländischen Firma Von der aktuellen Gesetzgebung werden folgende Vertretungen unterschieden: Repräsentanz, die keine Unternehmertätigkeit ausübt, Filiale, die berechtigt ist, Unternehmertätigkeit auszuüben, Gesellschaft (GmbH oder AG), deren einziger Gesellschafter die ausländische Firma ist. Die Registrationsform und Ausgaben für eine Firmengründung sind von der gewählten Form der Geschäftstätigkeit abhängig. Investitionen und Joint Ventures Investitionen sind nach der Wirtschaftskrise in Lettland besonders willkommen. Auch die Investitions- und Entwicklungsagentur Lettland (Investment and Development Agency of Latvia (LIAA) http://www.liaa.gov.lv/) ist sehr um internationale Kooperationen bemüht. Rein rechtlich gesehen kann jede natürliche oder juristische Person in Lettland ein Joint Venture gründen. Bei der Wahl der für den jeweiligen Investor geeigneten Gesellschaftsform sind u. a. die folgenden Kriterien zu beachten: das Ausmaß der vom deutschen Unternehmer beabsichtigten wirtschaftlichen Tätigkeit, die zur Verfügung stehenden Gesellschaftsformen, Bestimmungen über die Gründung der jeweiligen Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 25 Gesellschaft (inkl. die unterschiedliche Höhe der Gründungskosten) sowie die Gestaltungsmöglichkeiten im Hinblick auf den Inhalt des Gesellschaftsvertrages und die steuerrechtliche Behandlung der jeweiligen Gesellschaftsform. Steuerbestimmungen Die Körperschaftssteuer in Lettland beträgt 15 %. Eine Mindestbesteuerung ist nicht vorgesehen. Unselbständig Beschäftigte unterliegen einer 23%igen Einkommensteuer (Flat Rate). Der Steuersatz für Kapitalerträge aus einem im Einkommensteuergesetz definierten Katalog beträgt 15 %, während alle anderen Kapitaleinkünfte einem 10%igen Steuersatz unterliegen. Die Mehrwertsteuer Normalsteuersatz beträgt 21 % und der ermäßigte Steuersatz 12 %. Für die möglichen Steuererleichterungen von staatlich unterstützten Investitionsprojekten ist die Investitions- und Entwicklungsagentur Lettland zuständig. (http://www.liaa.gov.lv/). Steuervergünstigungen gelten des Weiteren in den beiden Sonderwirtschaftszonen Rezekne und Liepaja sowie in den Zollfreihäfen Riga und Ventspils. Patent-, Marken- und Musterrecht Lettland verfügt über ein Patent- (1993), ein Marken- (1993) sowie ein Musterschutzgesetz (1993). Verschiedene Gesetze wurden novelliert oder neu erlassen, so auch Gesetze über industrielles Design, weitere Gesetze können (in englischer Sprache) unter http://www.lrpv.lv (Patent Office oft the Republic of Latvia) eingesehen werden. Lettland ist der Pariser Konvention im Juni 1993 beigetreten und ratifizierte 2004 das Locarno-Abkommen zur internationalen Klassifizierung industrieller Designs. Patent Office of the Republic of Latvia Reinis Berzins, Direktor Citadeles 7/70 LV-1010 Riga, Tel.: +371 67099600 Fax: +371 67099650 E-Mail: [email protected] Web: http://www.lrpv.lv Europäisches Patent 2005 wurde die Europäische Patentkonvention ratifiziert, ebenso der Genfer Akt zur Haager Konvention (Internationales Verzeichnis industrieller Designs) Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 26 Lizenzvergabe Rechtliche Aspekte Der Lizenzvertrag ist im lettischen Zivilrecht kein spezieller Vertragstyp und kann mit dem Partner frei vereinbart werden. Steuerliche Aspekte Für nicht verbundene Unternehmen gelten die einschlägigen Bestimmungen des DBA ohne Einschränkung. Gestaltung von Lizenzverträgen Schriftform wird unbedingt empfohlen. Eigentum und Forderungen Bei neuen Geschäftsverbindungen empfehlen wir vor dem Eintritt in Verhandlungen eine Kreditauskunft einzuholen. Die Gründung eines Unternehmens ist in Lettland einfach und günstig. Das Mindestkapital für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, welche die gängigste Rechtsform für Unternehmen darstellt, beträgt 2.800 Euro. Aus diesem Grund und weil die meisten Unternehmen in Lettland relativ jung und klein sind, ist die Ausstattung mit Finanzmitteln bei lettischen Unternehmen sehr oft schwach. Eigentumsvorbehalt Der Eigentumsvorbehalt ist im Zivilgesetzbuch der Republik Lettland aus dem Jahre 1937 geregelt. Artikel 2069 sieht vor, dass der Verkäufer das Eigentum an der Ware so lange behält, bis der Kaufpreis vollständig bezahlt worden ist. Der Verkäufer kann sich das Eigentum an der verkauften Ware in den folgenden Fällen vorbehalten: Der Verkäufer behält das Eigentumsrecht so lange, bis der Kaufpreis vom Käufer vollständig bezahlt worden ist. Das Eigentum geht an den Verkäufer zurück, wenn der Käufer den Kaufpreis nicht vollständig bezahlt. Aufgrund des Artikels 2069 des Zivilgesetzbuchs kann der Eigentumsvorbehalt in Kaufverträgen schriftlich vereinbart werden. Verweigert der Käufer jedoch die Rückgabe, so ist eine Klage beim zuständigen Gericht einzubringen. Die Erfahrung hat allerdings gezeigt, dass im Falle der Einschaltung der Gerichte oftmals viel Zeit verstreicht (1 bis 3 Jahre). Bei Rückholung der verkauften Ware ist das Gerichtsvollzugsamt einzuschalten, das den Vollstreckungsbefehl des zuständigen Gerichtes ausführt. Bei größeren Lieferungen auf Ziel sollte die Möglichkeit der Eintragung eines Kommerzpfandes in Erwägung gezogen werden, welches die Verpfändung von Maschinen, Anlagen und Handelsware erlaubt. Damit ist der Eigentumsvorbehalt sichergestellt und im Falle eines Konkurses eine bevorrechtete Forderungsbehandlung gewährleistet. Ohne Eintragung dieses Kommerzpfandes könnte z. B. der Käufer einer Maschine diese Maschine verpfänden, womit der Eigentumsvorbehalt – auch wenn vertraglich vereinbart – nicht durchsetzbar wäre. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 27 Forderungseintreibung Die Zahlungsbedingungen zwischen den Geschäftspartnern können frei vereinbart werden, wobei der Spielraum durch die oft schlechte Finanzlage der lettischen Firmen sehr eingeschränkt ist. Zumindest teilweise Vorauskasse ist bei neuen Geschäftsverbindungen zu empfehlen. Wird der ersten Zahlungsaufforderung nicht entsprochen und auch kein Zahlungsplan vorgeschlagen, ist Vorsicht geboten und es empfiehlt sich, in der Zweitmahnung bereits rechtliche Schritte anzudrohen. Weitere Mahnungen bedeuten erfahrungsgemäß oft nur Zeitverlust. Wechsel- und Scheckrecht Das Wechsel- und Scheckgesetz (1999) regelt die Anwendung von Schecks und Wechseln, wobei in groben Zügen eine starke Ähnlichkeit mit dem deutschen Scheck- und Wechselrecht festzustellen ist. Wechsel sind in Lettland im Geschäftsverkehr jedoch kaum üblich. Insolvenzrecht Das lettische Insolvenzrecht basiert auf der lettischen Insolvenzordnung vom 01. November 2007 (in Kraft seit 01. Januar 2008). Dieses Gesetz behandelt das Insolvenzverfahren sowohl von Unternehmen als auch von juristischen und natürlichen Personen. Zumeist mündet das Insolvenzverfahren in Lettland mangels Masse in einem Konkurs, nur selten werden andere Entscheidungen getroffen. Das Reorganisationsverfahren, welches mit dem USVerfahren nach Chapter 11 verglichen werden kann, wird überhaupt nur von einigen wenigen Unternehmen pro Jahr begonnen. Ein Insolvenzantrag kann nach lettischem Recht vom Unternehmen selbst, von einem Gläubiger des Unternehmens, von einer Gruppe von Gläubigern des Unternehmens oder von einer Behörde gestellt werden. Die Gläubiger des Unternehmens (außer Gläubiger mit besicherten Außenständen) können unter folgenden Umständen einen Insolvenzantrag stellen: Wenn das Unternehmen nicht innerhalb von zwei Wochen ab Mahnung des Gläubigers die Schulden beglichen oder Einspruch erhoben hat und der Gläubiger dem Unternehmen zumindest eine Woche vor Insolvenzantrag den Schuldner davon informiert und der Schuldner auch in dieser Frist seine Schulden nicht tilgt; Wenn innerhalb von drei Monaten ab Exekutionsurteil diese Exekution mangels vorhandener Masse nicht durchgeführt werden kann; Wenn das Unternehmen den Gläubiger oder die Öffentlichkeit über seine tatsächliche Insolvenz benachrichtigt hat. Das Insolvenzverfahren kann in verschiedenen Entscheidungen münden: Rehabilitierung: Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit des Schuldners, sprich Entlassung des Schuldners aus dem Insolvenzverfahren, um es diesem zu ermöglichen mittels eines Rehabilitierungsplanes, der von außenstehenden (z. B. Insolvenzverwalter, Gläubiger, Gläubigerkomitee, Dritte) zu erstellen ist, eine Einigung mit den Gläubigern über die Befriedigung der Schulden zu erzielen. Der Rehabilitierungsplan ist spätestens zwei Monate nach Entscheidung darüber einzureichen und darf maximal eine Zeitdauer von zehn Jahren für die Rehabilitierung vorsehen. Der Rehabilitierungsplan muss von der Gläubigerversammlung genehmigt und mit dem Firmenregister registriert werden. Das Gericht muss letzten Endes ebenso seine Zustimmung geben. Schlichtung: Die Gläubiger können bis zum Beginn der Versteigerung der Unternehmensaktiva eine Schlichtung mit dem Schuldner beschließen, z. B. durch Reduktion der Schulden oder Verzicht bzw. Reduktion der Verzugszinsen und Strafzahlungen oder ei- Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 28 ner Verschiebung der Fälligkeiten der Schulden. Während des laufenden Schlichtungsverfahrens können die Gläubiger nicht auf Rehabilitierung oder Konkurs des Unternehmens entscheiden und das Unternehmen wird vom Unternehmensmanagement unter Aufsicht des Insolvenzverwalters geführt. Konkurs: Eine Konkursentscheidung muss zumindest von der Hälfte der bei der Gläubigerversammlung anwesenden Gläubiger beschlossen werden. Die Konkursentscheidung tritt allerdings automatisch in Kraft, wenn keine Entscheidung über eine Rehabilitation oder Schlichtung getroffen wurde oder die Entscheidung über Rehabilitation oder Schlichtung von der Gläubigerversammlung abgelehnt wurde oder ein Rehabilitationsoder Schlichtungsverfahren ausgesetzt wurde, ohne dass eine andere Entscheidung getroffen wurde. Die Konkurseröffnung muss in der Zeitung „Latvijas Vestnesis“ veröffentlicht und im Firmenregister registriert werden. Im Konkursverfahren werden die Unternehmensaktiva versteigert, Mobilien können bei Zustimmung der Gläubigerversammlung ohne Auktion verkauft werden. Die Erlöse werden in dieser Reihenfolge für die Kosten des Insolvenzverwalters, für Lohnzahlungen der letzten drei Monate und Abfindungen, für Zahlungen an landwirtschaftliche Unternehmen, für Zahlungen zur Sozialversicherung, für Rückzahlungen für staatlich garantierte Kredite, für Zahlungen anderer Steuern und Abgaben, für die Zahlungen der rechtzeitig angemeldeten Schulden von Gläubigern, für Zinszahlungen und für die Zahlungen der nicht rechtzeitig angemeldeten Schulden von Gläubigern verwendet Vertretungsvergabe Das Handelsvertreterwesen ist in Lettland vergleichsweise schwach entwickelt. Es hat sich in vielen Bereichen eher eine Mentalität des Abwartens von Bestellungen herausgebildet, aufgrund derer dann direkt beim ausländischen Lieferanten geordert wird. Vor Abschluss eines Vertretungsvertrags ist es jedenfalls ratsam, über die in Frage kommenden lettischen Firmen Bonitätsauskünfte einzuholen und einen Rechtsanwalt für die Formulierung des Vertrags heranzuziehen. Es ist aber vor allem aus sprachlichen Gründen oft wenig sinnvoll, den lettischen Markt von einem anderen Land aus zu betreuen. Auch aus Imagegründen ist die Betreuung aus einem Drittland nicht ideal, weil dadurch der Eindruck entstehen kann, dass Lettland nur als Nebenmarkt betrachtet wird. Am ehesten kann noch eine bestehende Niederlassung oder Vertretung in Litauen oder Estland zeitweilig diese Aufgabe übernehmen. In den meisten Fällen wird für ein Produkt in Lettland nur ein Vertreter eingesetzt, weil der Markt für eine regionale Aufteilung zumeist zu klein ist. Handelt es sich allerdings um vollkommen unterschiedliche Produkte oder Kundenkreise, die von einem Vertreter zu betreuen wären, ist es sinnvoll, einen weiteren Vertreter zu beauftragen. Die Vertreter sollten auf jeden Fall voneinander wissen, da es andernfalls, aufgrund der geringen Größe des lettischen Marktes, zu schweren Verstimmungen kommen kann. Arten von Vertretern Das Parlament der Republik Lettland (Saeima) hat am 13. April 2000 das Handelsgesetz verabschiedet, welches am 1.1.2002 in Kraft getreten ist. In diesem wurden für die lettische Gesetzgebung neue Begriffe eingeführt, wie etwa Handelsagent (Handelsvertreter) und Makler. Ein Handelsvertreter ist bevollmächtigt, im Namen und zugunsten einer anderen Person (des Vertretungsgebers) selbständig Geschäfte mit Dritten abzuschließen oder das Abschließen der Geschäfte vorzubereiten. Importeure auf eigene Rechnung unterscheiden sich von den Vertretern dadurch, dass sie ihre Tätigkeit nicht auf Kommissionsbasis, sondern auf eigene Rechnung ausüben. Die Bestimmungen Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 29 über den Vertretungsvertrag gelten auch für vertragliche Vereinbarungen mit den Importeuren. Es wird noch einmal auf die Wichtigkeit schriftlicher Vereinbarungen (Verträge) hingewiesen! Vertretungsvertrag Die Formvorschriften des Vertretungsvertrags sind im Handelsgesetz festgelegt. Demnach ist ein solcher Vertrag schriftlich abzuschließen. Im Vertretungsvertrag sind alle Rechte und Pflichten der Vertragsparteien zu regeln. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Der Vertretungsgeber überträgt dem Handelsvertreter das Recht zur Generalvertretung in einem bestimmten Gebiet für konkrete Produkte. Er kann dem Handelsvertreter die Generalvertretung auch für das gesamte Verkaufs- und Lieferprogramm übertragen. Arbeits- & Sozialrecht Die gesetzliche Arbeitszeit liegt bei 40 Stunden pro Woche. In Lettland dürfen pro vier Monate nicht mehr als 144 Überstunden geleistet werden. Der Urlaubsanspruch liegt bei mindestens vier Wochen. In Lettland sind dies 28 Kalendertage, wobei in bestimmten Fällen (Beschwerliche Arbeitsumstände, Alter der Arbeitnehmers, der Zusatzurlaub für die Arbeitnehmer, die Kinder haben) der Urlaubsanspruch verlängert wird. Die zusätzlichen bezahlten und unbezahlten Urlaubsansprüche sind jedoch vielfältig und werden von den lokalen Personen oft auch in Anspruch genommen (z. B. 10 Kalendertage Urlaubsanspruch des Ehemannes bei Niederkunft der Ehefrau). Die "normalen" Kündigungsfristen liegen zwischen ein und zwei Monaten, die Kündigungs- und Entlassungsgründe werden ähnlich denen in Deutschland definiert. Abfindungen in Relation zum Gehalt etwas geringeren Höhen als in Deutschland sind zu bezahlen. Gehälter werden zwölf Mal im Jahr am Monatsende ausbezahlt. In manchen Fällen sieht das Gesetz eine Auszahlung zwei Mal pro Monat vor, diese Regelung kann aber durch eine einmalige Auszahlungsvereinbarung im Arbeitsvertrag ersetzt werden. Ein 13. und 14. Monatsgehalt ist in Lettland nicht gesetzlich vorgeschrieben, kann aber frei vereinbart werden. Aufenthaltserlaubnis Für die Einreise nach Lettland ist von deutschen oder EU-Staatsbürgern ein bei Einreise noch mindestens drei Monate gültiger Reisepass oder Personalausweis mitzuführen. Lettland ist seit 21.12.2007 Mitglied des Schengen-Abkommens, die Grenzkontrollen entfallen daher. Eine Aufenthaltsgenehmigung für EU-Staatsbürger ist in Lettland nur mehr notwendig, wenn der Aufenthalt über drei Monate innerhalb eines halben Jahres andauert. Dabei kann vor Ablauf der drei Monate bei der zuständigen Behörde (The Office of Citizenship and Migration Affairs, http://www.pmlp.gov.lv/en/ ) eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden, indem man je nach dem Aufenthaltsgrund die entsprechenden Dokumente einzureichen sind. Für das Erhalten einer Aufenthaltsgenehmigung im Rahmen eines Arbeitsvertrages oder Firmenvertrages sind folgende Dokumente vorzulegen: gültiges Reisepass oder Personalausweis, Antragsformular, Foto, Staatsangehörigkeit, Bestätigung vom Strafregister, Information über Lebensunterhalt und vorgesehenen Wohnsitz in Lettland, Zahlungsbeleg. Lettland hat im Bereich der Freizügigkeit der Arbeitnehmer keine Restriktionen und auch keine den deutschen entsprechenden reziproken Bestimmungen erlassen, weshalb EU-Staatsbürger in Lettland keine Arbeitsgenehmigung benötigen. Die Mitnahme, beziehungsweise Entsendung von deutschen Arbeitnehmern nach Lettland erweist sich für den in Deutschland ansässigen Arbeitsgeber als relativ unbürokratisches Unterfangen. Informationspflichten bestehen zwar gegenüber den Migrationsbehörden, doch ergeben sich die Verpflichtungen nur für den lettischen Unternehmen/ Vertragspartner/Auftraggeber. Es ist dessen Aufgabe, die zuständigen Ämter zu informieren und auch etwaige Gebühren zu entrichten. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 30 Sozialversicherung, Sozialversicherungsabkommen Die Lohnnebenkosten in Lettland belaufen sich auf folgende Prozentsätze bzw. Beträge: 34,09% davon Arbeitgeberanteil 23,59% und Arbeitnehmeranteil 10,5% (Seit 01.01.2014). Die SV-Beiträge müssen monatlich bis zu einem bestimmten Tag des Monats abgeführt werden. Der staatliche Einnahmendienst (VID) legt dabei in Abstimmung mit der Firma anhand derer Möglichkeiten und Lohnverrechnung einen Tag im Monat fest, bis zu dem in weiterer Folge die Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden müssen. Ab dieser Vereinbarung sind jedes Monat bis zu diesem gemeinsam festgelegten Tag die Abgaben abzuführen. Bei einer Entsendung eines Arbeitnehmers einer deutschen Firma bis zu zwölf Monaten ist zur Vermeidung der doppelten Zahlung der Sozialversicherungsabgaben das Formular A1 (früher E101) den Behörden vorzulegen. Sollte die Entsendung unvorhergesehen zwölf Monate übersteigen, so kann eine Verlängerung von bis zu insgesamt fünf Jahren beantragt werden. Bestimmungen für Montagearbeiten Seit dem 01.05.2004 werden für Bau- und Montagearbeiten EU-konforme Bestimmungen angewendet. Montage- bzw. Installationsarbeiten dürfen insofern ohne weitere Meldungen durchgeführt werden, als diese in der jeweiligen Anlagenlieferung vereinbart wurden. Bauliche Leistungen oder von einer Maschinen- oder Anlagenlieferung losgelöste Montagearbeiten bedürfen der Berechtigung der ausführenden Firma. Die Anerkennung der deutschen Berechtigungen in Lettland ist nur mangelhaft ausdefiniert, weshalb diese jeweils auf den Einzelfall abzustimmen ist. Gewisse Bereiche benötigen trotz EU und Anerkennung eine neuerliche Zulassung in Lettland, so z. B. die Arbeiten als Bauingenieur oder als General-unternehmen, nicht zuletzt aufgrund der Haftungsfragen. Prozessrecht In der Regel werden wirtschaftliche und zivilrechtliche Streitigkeiten vor den ordentlichen Gerichten entschieden, welche außerdem für strafrechtliche Angelegenheiten zuständig sind. Die Bearbeitungszeit kann jedoch mitunter sehr lange dauern. Gerichtliche Auseinander-setzungen sind aus diesem Grund weitestgehend zu vermeiden. Dementsprechend kommt der Vertragsgestaltung im Vorfeld besonderer Bedeutung zu. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 31 Schiedsgerichtsbarkeit Lettland hat das Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (New Yorker Übereinkommen) ratifiziert. Hierin verpflichten sich die Vertragsstaaten, auf dem Hoheitsgebiet eines anderen Vertragsstaates ergangene Schiedssprüche anzuerkennen und zu vollstrecken. Es kann daher im Vertrag mit Ihrem ausländischen Vertragspartner die Zuständigkeit der Internationalen Handelskammer (ICC) oder eines anderen Schiedsgerichts vereinbart werden. Die Internationale Handelskammer ist eine weltweit vertretene Organisation und hat aus historischem Zufall heraus ihren Sitz in Paris. Die Schiedsklausel der Internationalen Handelskammer (ICC) lautet: "All disputes arising out of or in connection with the present contract shall be finally settled under the Rules of Arbitration of the International Chamber of Commerce by one or more arbitrators appointed in accordance with the said Rules." Die Schiedsklausel ist auch noch in vielen anderen Sprachen verfügbar. Zweckmäßige zusätzliche Vereinbarungen der Schiedsklausel: die Anzahl der Schiedsrichter beträgt.......................... (einer oder drei); es ist............................materielles Recht anzuwenden; (applicable law) die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist...................................... Detaillierte Auskünfte: ICC Deutschland, Internationale Handelskammer Wilhelmstraße 43 G, Besuchereingang: Leipziger Straße 121, 10117 Berlin Tel.: +49 (0)30 200 73 63 00 Fax: +49 (0)30 200 73 63 69 E-Mail: [email protected] Web: http://www.iccgermany.de Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 32 Bayerisches Außenwirtschaftsangebot Die bayerische Staatsregierung unterstützt in enger Zusammenarbeit mit ihren Partnern aus der Wirtschaft insbesondere den Kammern und Verbänden - und Bayern International, die in Bayern ansässigen Unternehmen dabei, die Chancen der Globalisierung zu nutzen. Gerade dem Mittelstand, dem Rückgrat der bayerischen Wirtschaft, gilt das besondere Augenmerk. Auf seine Bedürfnisse zugeschnittene Förderprogramme und Aktivitäten helfen, neue Märkte im Ausland zu erschließen, Kontakte zu internationalen Partnern aufzubauen und Geschäfte abzuwickeln: Messebeteiligungen Delegationsreisen Tipp! Unternehmerreisen Auslandsrepräsentanzen Kooperations- und Markterschließungsprojekte Das Förderprojekt „Export Bavaria 3.0. – Go International“ unterstützt mittelständische bayerische Unternehmen beim Auslandsgeschäft mit seinem Drei-StufenKonzept: Exportinitiative des Bundes Einstieg in den Export Veranstaltungen Go International Bayern - Fit for Partnership Delegationsbesuche Finanzierungshilfen 1. Untersuchung der Internationalisierungsfähigkeit des Unternehmens 2. Erstellung eines individuellen Internationalisierungsplans 3. Finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung des Plans. Weitere Infos unter www.go-international.de Alle Informationen über aktuelle und länderund branchenspezifische Förderprojekte finden Sie unter www.auwi-bayern.de/foerderung Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 34 INFORMATIONEN FÜR GESCHÄFTSREISEN Sowohl bei der Vorbereitung für Ihre Reise als auch während Ihres Aufenthaltes im Ausland steht Ihnen die Deutsche Repräsentanz in Lettland mit ihrem Service zur Verfügung. Einreise- und Ausreisebestimmungen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Ja Vorläufiger Personalausweis: Ja Kinderreisepass: Ja Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, mit Foto Anmerkungen: Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument. Passpflicht Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, bei Grenzübertritten ein gültiges Ausweispapier mit sich zu führen. Eine Ein- bzw. Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland ohne oder mit ungültigem Ausweis oder Pass stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 2.500 Euro geahndet werden kann. Dies gilt auch für Reisen im Schengen-Raum. Selbst wenn regelmäßige Grenzkontrollen nicht mehr stattfinden, können weiterhin sowohl Polizei als auch Grenzschutzbeamte das Vorzeigen eines Ausweisdokumentes fordern. Sollten während Ihres LettlandAufenthaltes Ihre Ausweispapiere verloren gegangen oder gestohlen worden sein, wird daher dringend empfohlen, sich in der Botschaft einen Reiseausweis als Passersatz zur Rückreise ausstellen zu lassen. Einreise mit dem Pkw Bei der Einreise mit dem Pkw sind neben dem Führerschein in der Regel auch die Fahrzeugpapiere vorzuweisen; die Mitnahme der grünen Versicherungskarte wird empfohlen, um ggf. den bestehenden Versicherungsschutz des Pkw nachweisen zu können. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Quelle: Auswärtiges Amt, Stand 25.11.2015 Zusätzliche Information zu Einreisebestimmungen finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes: http://www.auswaertiges-amt.de > Reise- und Sicherheitshinweise: Länder A – Z Allgemeine Einreisebedingungen Reisepass oder Personalausweis, der bei der Einreise noch mindestens drei Monate gültig sein muss. Dos & Don’ts Das Baltikum (als homogener Wirtschaftsraum) existiert als Begriff nur in Mitteleuropa. Estland, Lettland und Litauen unterscheiden sich durchaus nicht nur in sprachlicher und kultureller Hinsicht. Es handelt sich um drei voneinander unabhängige Märkte, die auch untereinander im Wettbewerb stehen und daher auch verschieden bearbeitet werden müssen. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 35 Zuverlässigkeit und Genauigkeit bei der Erfüllung von Vereinbarungen sind allerdings überall die Basis für gute und dauerhafte Geschäftsbeziehungen. Verhandlungen werden meist sachlich, direkt auf die entscheidenden Punkte konzentriert und mitunter recht hart geführt. Qualitäts-, Funktionsund Serviceaspekte müssen anschaulich und überzeugend vorgebracht werden, um den Kauf eines höherpreisigen Produktes zu rechtfertigen. Die Pflege der Geschäftskontakte und der Aufbau guter persönlicher Beziehungen durch mehrmalige Besuche pro Jahr sind empfehlenswert. Mit positiven Erfahrungen wächst auch die Kundentreue. Wichtig ist, dem lettischen Partner das Gefühl zu geben, auf Augenhohe mit ihm zu sprechen und ihn als ebenbürtigen Partner zu akzeptieren. Anreise Die Anreise nach Lettland erfolgt über den internationalen Flughafen Riga, Passagierhafen Riga, über die Passagierhäfen Liepaja und Ventspils, über die Bahn und über die Autostraßen. Der Bahnhof und der Busbahnhof haben zentrale Lage und von dort sind die meisten Hotels gut erreichbar. Geschäftszeiten Lebensmittel-Geschäfte: 8.00 bis 22.00 Uhr, die Supermärkte oft bis 23.00 oder 24.00 Uhr. Bekleidung, Industriewaren: 10.00 bis 19.00 Uhr, samstags bis 17.00 Uhr. Banken 9.00 bis 17.00 Uhr (fünf Tage die Woche), die Bankfilialen in den Supermärkten werktags bis 19.00 Uhr, samstags bis 17.00 Uhr. Wechselstuben in der Altstadt von Riga sind meistens rund um die Uhr geöffnet. Feiertage (einschließlich regionale Feiertage) 1. Januar (Neujahr), Karfreitag, Ostersonntag u. -Montag, 1. Mai, 4. Mai (Unabhängigkeitstag), 23./24. Juni (Mittsommernacht, Johannisfest), 11. November, 18. November (Lettischer Nationalfeiertag), 24. + 25. + 26. Dezember (Weihnachten), 31. Dezember (Silvester) Notrufe Notruf allgemein: 112 für Rettung, Polizei und Feuerwehr Telefonvorwahl: +371, keine eigenen Ortsnummern. Maße und Gewichte Metrisches System. Strom 220 V, 50 Hz (Frequenzschwankungen), Drehstrom 380 V im industriellen Bereich vorhanden Trinkgeld Trinkgelder in den Restaurants und Kaffees bis zu 10% sind ortsüblich. Post- und Telefongebühren Eine Postsendung innerhalb der EU kostet (in EUR): Post- und Telefongebühren Eine Postsendung kostet (in EUR): Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 36 Art der Sendung Einfache Postkarte Einfacher Brief Einfacher Brief Einfacher Brief Einfacher Brief Eingeschriebene Postkarte Eingeschriebener Brief Eingeschriebener Brief Eingeschriebener Brief Eingeschriebener Brief Gewicht bis 20 g bis 20 g 20-50 g 50-100g 100-250g bis 20 g bis 20 g 20-50 g 50 – 100 g 100-250g EU-Länder EUR 0,64 0,78 0,90 1,29 2,21 1,71 1,71 1,71 1,78 2,77 Nicht –EU-Länder EUR 0,71 0,86 1,42 1,57 3,10 1,85 2,13 2,13 2,42 3,63 Latvijas Pasts: http://www.pasts.lv (Lettische Post) https://www.pasts.lv/files/pakalpojumi_pp/Tarifu%20gramata%2016.09.2016.pdf (Preise) Die Höhe der Telefongebühren hängen vom Provider oder dem Roaming-Partner ihres Netzproviders ab. Informieren Sie sich vor dem Reiseantritt über die Höhe der Roaming-Gebühren bei Ihrem Provider. Durchschnittliche Aufenthaltskosten pro Tag ca. 75 Euro (exkl. Hotel) Zeitverschiebung MEZ + 1 Stunde; MESZ + 1 Stunde; da die Umstellung auf Sommerzeit auch in Lettland durchgeführt wird, liegt das Land das ganze Jahr eine Stunde vor Deutschland. Lokales Reisebüro Wichtige Incoming-Agenturen sind: „Via HansaTours“ und „Baltic Travel Group”. Lokale Verkehrsmittel Die Hauptstadt Riga verfügt über ein gutes Netz an Bussen, Trolleybussen und Straßenbahnen sowie Kleinbussen, die teilweise die gleiche Route fahren, aber wie Taxi, nur bei Nachfrage anhalten. Sehr ausführliche Information über die Routen, den Fahrplan und die Preise und Arten von Fahrkarten finden Sie auf der Webseite von Riga-Verkehrsgesellschaft: https://www.rigassatiksme.lv/en/tickets-and-e-ticket/types-and-prices-of-tickets-1/ Es gibt elektronische Karten als Fahrkarten in Kraft, welche man nachfüllen kann und es gibt auch Einzeltickets für einzelne Fahrten- sowohl im Vorverkauf in den Kiosken (Preis entsprechend der Art der Fahrkarte) oder beim Fahrer (2 Euro). Die Fahrkarten gibt für eine bestimmte Zeit: für eine Stunde (2,3 Euro), einTag (5 Euro), drei Tage (10 Euro), fünf Tage (15 Euro) oder für eine bestimmte Anzahl von Fahrten. Es gibt auch MonatsFahrkarten für eine Route, zwei Routen oder für alle Routen. Die ständigen Einwohner von Riga haben ermäßigten Preis für die Zeitkarten: eine Stunde kostet 1,15 Euro, Samstag und Sonntag 0,60 Euro. Die Hauptstadt ist mit anderen Städten in Lettland bzw. den Nachbarländern per Bus, Bahn oder Flugzeug gut verbunden. Fahrzeit nach Tallinn und Vilnius jeweils ca.4 Stunden. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 37 Die Preise sind teilweise von der Saison und Buchungsfrist abhängig. Bei nationalen Feiertagen rund um den 4.Mai bzw. 18.November gibt es oft mehrere arbeitsfreie Tage und dementsprechende Engpässe bei Flügen. Wien ist außerdem ein beliebtes Reiseziel der Letten, daher unser Tipp, die Flüge rechtzeitig zu buchen. Es gibt aktuell zwei Direktflüge pro Tag nach Wien: am Morgen und am Nachmittag, die von der nationalen Fluggesellschaft AirBaltic in Kooperation mit Austrian durchgeführt werden. http://www.airbaltic.com Daneben gibt es auch Flüge nach Deutschland über andere europäische Städte wie Kopenhagen, Stockholm, London oder Berlin. Ab 2016 gibt es dreimal wöchentlich Flüge nach Wien über Kiew, die von der ukrainischen Fluggesellschaft getätigt werden. Fährverbindungen zu nahen Ostseeländern gibt es täglich www.tallink.com. Mietwagen Mietwagen sind unter Besuchern Lettlands ein gerne gewähltes Fortbewegungsmittel, vor allem wenn es gilt auch Termine/Besuche in Litauen und Estland wahrzunehmen. Alle internationalen Vermietungsfirmen wie Sixt, Avis, Europcar, Budget sind vertreten. Die Entfernung nach Tallinn (Estland) und nach Vilnius (Litauen) beträgt jeweils etwa 300 km. Das AC Riga hilft Ihnen gerne die Flug-, Bahn-, Bus- oder Fährentickets zu buchen sowie ein Mietauto zu reservieren. Kfz-Bestimmungen Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist obligatorisch. Die Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet - 50 km/h, auf Landstraßen – 90 km/h, in der Sommersaison werden die Strecken mit speziellem Verkehrs-Schild markiert, wo es 100 km/h erlaubt ist. Es gibt keine Autobahn in Lettland. Abblendlicht muss auch tagsüber eingeschaltet sein. Das Telefonieren im Pkw ohne Freisprechanlage ist verboten. Spikereifen sind von 1. November bis 31. März erlaubt. Blutalkoholgrenze 0,5 Promille. Devisenvorschriften Zahlungen für Warenlieferungen oder für Dienstleistungen ausländischer Unternehmen sind EUkonform liberalisiert. Die Führung von Fremdwährungskonten ist möglich. Die Ein- und Ausfuhr von Devisen innerhalb der EU ist unbeschränkt möglich. Bargeld über EUR 10.000 soll deklariert werden. Reisedevisen Devisen können bei Geschäftsbanken und den meisten Wechselstuben problemlos gewechselt werden; Devisen können derzeit in unbeschränkter Höhe ein- und ausgeführt werden. Behebungen mit der deutschen Bankkarte sind bei Bankomaten in allen größeren Städten problemlos möglich. Zollvorschriften (Reisegepäck, Musterkollektion) Reisegepäck und übliche Reiseausrüstung (auch Laptop) können problemlos eingeführt werden; allenfalls auch einige Handmuster oder Mitbringsel in vertretbarem Rahmen. Die Fluggesellschaft AirBaltic hat vor kurzem die Regelung eingeführt, dass Handgepäck nur aus einer Einheit bestehen und nicht mehr als 8 kg wiegen darf. Impfungen Es sind keine besonderen Impfungen vorgeschrieben. Empfohlen wird aber eine Impfung gegen Diphtherie/Tetanus sowie für die wärmere Jahreszeit gegen Zecken (FSME). Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 38 Sonstiges Wissenswertes Das Wetter in Lettland ist mitunter sehr wechselhaft. Zweckmäßige Kleidung ist daher angebracht: Im Winter von der zweiten Oktoberhälfte bis Mitte April warme Kleidung (inklusive Kopfbedeckung und Handschuhe), im Sommer leichte Kleidung und Regenmantel Währung: seit 01.01.2014 Euro Kreditkarten: Während in vielen Hotels, Restaurants und Geschäften Kreditkarten wie EUROCARD/MASTERCARD, VISA und American Express selbstverständlich sind, wird DINERS CLUB oft nicht angenommen. In Taxis ist es zunehmend möglich, auch mit den 3 allgemein üblichen Kreditkarten zu bezahlen, allerdings noch nicht generell (bei Abfahrt zu fragen bzw. bei Bestellung entsprechend anfordern). In Wechselstuben ist die Akzeptanz von Kreditkarten noch nicht in jedem Fall gegeben! Es empfiehlt sich die Mitnahme von mehr als einer Kreditkarte. Geldwechselmöglichkeiten bei zahlreichen Banken und Wechselstuben. ERGÄNZENDE AUSKÜNFTE Zu Lettland sind im Außenwirtschaftsportal Bayern www.auwi-bayern.de → Rubrik „Länder“ abrufbar. Enterprise Europe Network (EEN) in Lettland Das Beratungsnetzwerk EEN der Europäischen Kommission unterstützt kleine und mittlere Firmen bei der Markterschließung und hilft beim Umgang mit EU-Fördermitteln. Die Kontaktdaten der EENStellen finden Sie unter diesem Link: http://een.ec.europa.eu/ Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 39 WICHTIGE ADRESSEN Deutsch-Baltische Handelskammer in Estland, Lettland, Litauen Kronvalda bulvaris 3-12 LV-1010 Riga Tel.: + 371 6 7320718 Fax: + 371 6 7830478 E-Mail: [email protected] Web: www.ahk-balt.org Handwerkskammer Lettland Amatu Str. 5 LV-1050, Rīga Tel.: +371 67358570 Fax: +371 67358570 E-Mail: [email protected] Web: www.lak.lv/pub Lettische Handels- und Industriekammer Kr. Valdemara 35 LV-1010 Riga Tel.: +371 672 255 95 Fax: +371/782 00 92 E-Mail: [email protected] Web: www.chamber.lv Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Raina bulvaris 13 Riga, LV-1050 Tel.: +371 67085100 Fax: +371 67085149 E-Mail: [email protected] Web: www.riga.diplo.de Österreichische Botschaft Elizabetes 15 Riga, LV-1010 Tel.: +371 67216125 Fax: +371 67216126 E-Mail: [email protected] Web: www.bmeia.gv.at/botschaft/riga/ Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 40 Schweizerische Botschaft Elizabetes 2 Riga, LV-1340 Tel.: +371 67338351/ 52/ 53 E-Mail: [email protected] Web: www.eda.admin.ch/latvia Banken Latvijas Hipoteku um zemes banca VAS Elizabetes iela 41/43 Riga, LV 1010 Tel.: +371 67774010 E-Mail: [email protected] Web: www.hipo.lv Swedbank AS Balasta dambis 1ª Riga, LV-1048 Tel.: +371 67444444 Fax: +371 67444344 E-Mail: [email protected] Web: www.swedbank.lv SEB Banka AS Meistaru 1, Valdlauci, Kekavas novads, LV-1076 Tel.: +371 8777 Fax: +371 67215335 E-Mail: [email protected] Web: www.seb.lv Citadele banka AS Republikas laukums 2A Riga, LV-1010 Tel.: +371 67010000 Fax: +371 67010001 E-Mail: [email protected] Web: www.citadele.lv Nordea Bank Finland Plc Latvijas filiale K. Valdemara 62 Riga, LV-1013 Tel.: +371 67096096 E-Mail: [email protected] Web: www.nordea.lv Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 41 DNB Banka AS Skanstes 12 Riga, LV-1013 Tel.: +371 67171880 Fax: +371 67323449 E-Mail: [email protected] Web: www.dnb.lv Nordea Bank Finland Plc Latvijas filiale (Nordea Bank Filiale Lettland) K. Valdemara 62, Riga, LV-1013 Tel.: +371 67096096 Fax: +371 67820325 E-Mail: [email protected] Web: www.nordea.lv Lokale Reisebüros Reiseagenturen- und Reiseveranstalterverband Lettland Skolas 3-201 Riga, LV-1010 Tel.: +371 67210065 Fax: +371 67210065 E-Mail: [email protected] Web: www.alta.net.lv Impro Celojumi SIA Merkela iela 13-122 Riga, LV-1050 Tel.: +371 67221312 Fax: +371 67221256 E-Mail: [email protected] Web: www.impro.lv Latvia Tours SIA Aspazijas bulv. 24 Riga, LV-1050 Tel.: +371 67085001 Fax: +371 67820020 E-Mail: [email protected] Web: www.latviatours.lv Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 42 Via Hansa Tours SIA Jura Alunana 3 Riga, LV-1010 Tel.: +371 67338638 Fax: +371 67820294 E-Mail: [email protected]// Web: www.viahansa.com Baltijas Celojumu Grupa SIA K.Barona 13/15 (2.Stock) Riga, LV-1011 Tel.: +371 67228428 E-Mail: [email protected] Web: www.baltic.travel/group-travel Fluglinien Air Baltic Corporation AS Starptautiska lidosta Riga Marupes novads, LV-1053 Tel.: +371 67207069 Fax: +371 67207369 E-Mail: [email protected] Web: www.airbaltic.com Lufthansa Starptautiska lidosta Riga Marupes novads, LV-1053 Tel.: +371 67507711 Fax: +371 67507713 E-Mail: [email protected] Web: www.lufthansa.com Dolmetsch-Dienste Baltic Translations SIA Brivibas 85, 4.Stock Riga, LV-1001 Tel.: +371 28866169 E-Mail: [email protected] Web: www.baltictranslations.lv Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 43 Skrivanek Baltic SIA Dzirnavu 57a (4. Stock), Riga, LV- 1010 Tel.: +371 67240364 Fax: +371 67240362 E-Mail: [email protected] Web: www.skrivanek.lv Euroscript Baltija SIA Duntes 6-304 Riga, LV-1013 Tel.: +371 67798606 Fax: +371 67798610 Web: www.euroscript.com Hotels Hotel Grand Palace ***** Pils 12, Riga, LV-1050 Tel.: +371 67044000 Fax: +371 67044004 E-Mail: [email protected] Web: www.schlossle-hotels.com Radisson Blu Hotel Latvija**** Elizabetes 55 Riga, LV-1010 Tel.: +371 67772222 Fax: +371 67772221 E-Mail: [email protected] Web: www.radissonblu.com/latvijahotel-riga Radisson Blu Ridzene Hotel***** Reimersa 1 Riga, LV-1050 Tel.: +371 67324433 Fax: +371 67322600 E-Mail: [email protected] Web: www.radissonblu.com/ridzenehotel-riga Radisson Blu Hotel Elizabete**** Elizabetes 73 Riga, LV-1050 Tel.: +371 67785555 Fax: +371 67785554 E-Mail: [email protected] Web: www.radissonblu.com/elizabetehotel-riga Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 44 Radisson Blu Daugava Hotel**** Kugu 24 Riga, LV-1048 Tel.: +371 67061111 Fax: +371 67061101 E-Mail: [email protected] Web: www.radissonblu.com Hotel Konventa Seta*** Kaleju 9/11 Riga, LV-1050 Tel.: +371 67087516 Fax: +371 67087515 E-Mail: [email protected] Web: www.konventa.lv Monika Centrum Hotels**** Elizabetes 21 Riga, LV-1010 Tel.: +371 67281 659 Fax: +371 67281 659 E-Mail: [email protected] Web: www.centrumhotels.com Ärzte Medicinas sabiedriba „ARS“(Ärztedienst) Skolas 5 Riga, LV-1010 Tel.: +371 67201000 Fax: +371 67288769 E-Mail: [email protected] Web: www.ars-med.lv Zahnärztliche Klinik Vanaga Cesu 31, k.2 (2. Stock) Riga, LV-1012 Tel.: +371 67220735 Fax: +371 67374510 E-Mail: [email protected] Web: www.vanagaklinika.lv Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 45 LINKS Thema Portal Latvija Saeima (the Parliament of Latvia) Cabinet of Ministers Ministry of Foreign Affairs Latvian Investment and Development Agency Latvian Chamber of Commerce and Industry Central Statistical Bureau Bank of Latvia Association of Latvian Commercial Banks Business Co-operation Database Latvian Export & Import Directory Riga International Airport Riga International Bus Station Latvian Railway Latvian Tourism Development Agency Latvians Online Baltic Business News "ZL Hotline" Business Directory Latvian Post Link https://www.latvija.lv/ http://www.saeima.lv/ http://www.mk.gov.lv/ http://www.mfa.gov.lv/ http://www.liaa.gov.lv/ http://www.chamber.lv/ http://www.csb.gov.lv/ http://www.bank.lv/ http://www.bankasoc.lv/ http://www.trade.lv/ http://www.exim.lv/ http://www.riga-airport.com/ http://www.autoosta.lv/ http://www.ldz.lv/ http://www.latvia.travel/de http://www.latviansonline.com/ http://www.balticbusinessnews.com/ http://www.zl.lv/ http://www.pasts.lv/ Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
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