LEITFADEN FÜR ANTRAGSTELLER AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN Einzellandprogramme für die Kofinanzierung von Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen im Binnenmarkt oder in Drittländern Januar 2017 Haftungsausschluss Dieses Dokument ist zur Information potenzieller Antragsteller gedacht, die sich um eine Kofinanzierung von Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse bemühen. Es dient lediglich zu Beispielzwecken. Die eigentlichen WebFormulare und –Vorlagen, die im System für die Online-Einreichung von Vorschlägen über das Teilnehmerportal bereitgestellt werden, können davon abweichen. Alle Vorschläge müssen unter Verwendung des elektronischen Einreichungssystems im Teilnehmerportal erstellt und eingereicht werden. 1 VORWORT Dieser Leitfaden soll Unterstützung bei der Erarbeitung und Einreichung von Vorschlägen bieten und eventuell auftretende Fragen zum Verfahren beantworten. Im Falle weiterer Fragen bieten sich außerdem folgende Optionen an: Informationen zur Registrierung oder damit verbundene Anfragen: besuchen Sie das Teilnehmerportal unter: https://ec.europa.eu/research/participants/portal/desktop/en/opportunitie s/index.html Teilnehmerportal, IT-Helpdesk: Anfragen sind über den Research Enquiry Service zu stellen: http://ec.europa.eu/research/index.cfm?pg=enquiries Fragen ohne IT-Bezug: Der Chafea-Helpdesk ist per E-Mail über [email protected] und telefonisch unter +352-4301-36611 erreichbar. Er ist werktags von 9.30 bis 12.00 Uhr und von 14.30 bis 17.00 Uhr MEZ geöffnet. An Wochenenden und Feiertagen steht er nicht zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie den Chafea-Helpdesk erst, nachdem Sie versucht haben, die Informationen den Ihnen bereitgestellten Unterlagen zu entnehmen. Sollten Sie Anregungen oder Anmerkungen zur Verbesserung dieses Leitfadens haben, senden Sie bitte eine E-Mail an den Helpdesk unter [email protected]. 2 INHALT GLOSSAR ......................................................................................................................... 4 1. EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN ............................................................. 6 1.1. WICHTIGE DOKUMENTE .......................................................................... 6 1.2. VORBEREITENDE SCHRITTE................................................................... 7 1.2.1. Anmeldung beim Teilnehmerportal unter Verwendung Ihres EU Login-Kontos ..................................... 7 1.2.2. Registrierung Ihrer Organisation im Verzeichnis der Begünstigten................................................................................... 7 1.3. ANLEGEN EINES VORSCHLAGS............................................................. 8 1.3.1. Sprachenregelung ........................................................................ 9 1.3.2. Allgemeine Anleitung für die Erarbeitung des Vorschlags ....................................................................................... 9 1.3.3. Rolle und Verantwortlichkeiten unterschiedlicher Einrichtungen ............................................................................... 10 1.3.4. Auswahl einer Aufforderung und eines Themas ............. 12 1.3.5. Antragsformular: Teil A – Administrative Angaben ...... 12 1.3.6. Antragsformular: Teil B - Technischer Inhalt .................. 15 1.3.7. Anlagen ........................................................................................... 27 1.4. ABSCHLUSS DER EINREICHUNG ........................................................ 31 1.4.1. Einreichungsfrist ......................................................................... 31 1.4.2. Eingangsbestätigung ................................................................. 31 1.4.3. Wie lege ich Beschwerde ein?................................................ 31 2. BEWERTUNG UND ERGEBNISSE ................................................................... 32 2.1. Übersicht über den Bewertungsprozess .......................................... 32 2.2. Ergebnisse ................................................................................................... 32 ANLAGEN........................................................................................................................ 33 Anlage I: Antragsformular Teil A – kommentierte Fassung .............. 33 Anlage II: Antragsformular Teil B – Vorlage ........................................... 33 Anlage III: Methodische Hinweise für die Ex-post-Berechnung der Rendite .................................................................................................. 33 Anlage IV: Angaben zur Repräsentativität ............................................... 33 Anlage V: Formular „Finanzielle Leistungsfähigkeit“ ............................ 33 Anlage VI: Detailliertes Budget..................................................................... 33 Anlage VII: Zusätzliche Informationen zu den Vergabekriterien .... 33 3 GLOSSAR Das Jahresarbeitsprogramm enthält die jährlichen strategischen Prioritäten der Förderungsregelung und wird von der Europäischen Kommission nach Maßgabe von Artikel 8 der Verordnung (EU) Nr. 1144/2014 (Basisrechtsakt des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014) angenommen. Die Exekutivagentur für Verbraucher, Gesundheit, Landwirtschaft und Lebensmittel (Chafea) leitet die technische und finanzielle Umsetzung des Programms zur Absatzförderung für Agrarerzeugnisse, des Gesundheitsprogramms der EU, des Verbraucherprogramms sowie der Initiative „Bessere Schulung für sicherere Lebensmittel“. Ein (Mit-)Begünstigter ist eine Organisation, die nach erfolgreicher Antragstellung bei einem von der EU kofinanzierten Programm und Unterzeichnung der entsprechenden Finanzhilfevereinbarung eine Kofinanzierung durch die EU erhält. Während des Antragsverfahrens wird von Antragsteller(n) und/oder Teilnehmer(n) gesprochen. Je nach Verfahrensstadium wird auch der Begriff vorschlagende Organisation sowohl für Antragsteller als auch für Begünstigte verwendet. Vorschläge für Einzellandprogramme können von einer oder mehreren vorschlagenden Organisationen aus ein und demselben Mitgliedstaat eingereicht werden. Ein einzelnes Programm/einzelner Vorschlag wird als Maßnahme bezeichnet. Diese umfasst ein Paket zusammenhängender Tätigkeiten. Bei Einzellandprogrammen wird zwischen den zuständigen nationalen Behörden und dem/den Begünstigten ein Vertrag – genannt Finanzhilfevereinbarung – unterzeichnet. Sind mehrere Begünstigte/Antragsteller an einer Maßnahme beteiligt, muss ergänzend zur Finanzhilfevereinbarung eine Konsortialvereinbarung geschlossen werden, die keine der Finanzhilfevereinbarung entgegenstehenden Bestimmungen enthalten darf. Im Vertrag wird der Begriff „Vorfinanzierung“ verwendet, der dem in den Rechtstexten enthaltenen Begriff „Vorschusszahlung“ entspricht. Eine Durchführungsstelle ist eine mit der Durchführung der Programmtätigkeiten betraute Stelle, der die Rolle eines Unterauftragnehmers zukommt. Das Teilnehmerportal (Participant Portal) ist eine Website mit Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten für „Horizont 2020“-Programme und andere Unionsprogramme, wozu auch die Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse gehören. EU Login ist der Authentifizierungsdienst der Europäischen Kommission. Dieses System ermöglicht den Zugriff auf viele von der Kommission verwaltete Websites und Online-Dienste. Das Verzeichnis der Begünstigten (Beneficiary Register) ist ein von der Europäischen Kommission erstelltes Verzeichnis der Begünstigten, die sich am Programm zur Absatzförderung von Agrarerzeugnissen und anderen Programmen der Europäischen Union beteiligen. 4 Der Teilnehmercode PIC (Participant Identification Code) ist ein neunstelliger Code, der einer Einrichtung unmittelbar nach ihrer OnlineRegistrierung zugeteilt wird. Die zuständige nationale Behörde ist die Stelle, die von der Regierung des Mitgliedstaats mit der Verwaltung der Durchführung von Einzellandprogrammen beauftragt wird. 5 1. EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN Bei den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen kommt das elektronische Einreichungssystem (Electronic Submission System) zum Einsatz, das ursprünglich für die Forschungsprogramme von „Horizont 2020“ entwickelt wurde. Die Einreichung eines Vorschlags ist nur online unter Verwendung des elektronischen Einreichungssystems im Teilnehmerportal und innerhalb der in der Aufforderung genannten Frist möglich. Der Link zum elektronischen Einreichungssystem findet sich unter folgender Adresse: http://ec.europa.eu/research/participants/portal/desktop/en/opportunities/agrip/ index.html Bei Fragen zu den Tools für die Online-Einreichung (wie etwa vergessene Passwörter, Zugriffsrechte und -rollen, technische Aspekte der Einreichung von Vorschlägen usw.) wenden Sie sich an den für diesen Zweck eingerichteten IT-Helpdesk über die Website des Teilnehmerportals: http://ec.europa.eu/research/index.cfm?pg=enquiries Zu beachten ist, dass für die Nutzung des Online-Einreichungssystems technische Mindestvoraussetzungen gegeben sein müssen, die unter folgender Adresse aufgeführt sind: https://webgate.ec.europa.eu/fpfis/wikis/display/ECResearchGMS/Minimum+Tec hnical+Requirements (Zugriff über Ihr EU Login-Konto, siehe Kapitel 1.2.1). 1.1. WICHTIGE DOKUMENTE Bevor Sie sich entschließen, einen Vorschlag einzureichen und die verschiedenen Antragsformulare auszufüllen, prüfen Sie bitte, ob Ihre Organisation, die geförderten Erzeugnisse und die Maßnahme selbst die Kriterien für die Förderfähigkeit erfüllen. Außerdem sollten Sie prüfen, ob die von Ihnen geplanten Tätigkeiten und die Zielländer mit den in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen aufgeführten Prioritäten in Einklang stehen. Daher besteht der erste Schritt in einer gründlichen Durchsicht der einschlägigen Dokumente und Unterlagen: Verordnung (EU) Nr. 1144/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über Informationsund Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse im Binnenmarkt und in Drittländern und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 3/2008 des Rates Delegierte Verordnung (EU) 2015/1829 der Kommission vom 23. April 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1144/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über Informationsund Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse im Binnenmarkt und in Drittländern Durchführungsverordnung (EU) 2015/1831 der Kommission vom 7. Oktober 2015 mit Vorschriften zur Anwendung der Verordnung (EU) 6 Nr. 1144/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse im Binnenmarkt und in Drittländern jeweiliger jährlicher Durchführungsbeschluss der Kommission über die Annahme des Arbeitsprogramms für das betreffende Jahr im Rahmen von Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse im Binnenmarkt und in Drittländern Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Einzellandprogramme. Im Falle weiterer Fragen stehen noch die folgenden Optionen zur Verfügung: Überblick und „Häufig gestellte Fragen“ (FAQ) zur Absatzförderungspolitik, beides abrufbar unter: http://ec.europa.eu/agriculture/promotion/ „Häufig gestellte Fragen“ (FAQ) zur Aufforderung und zur Einreichung von Vorschlägen, abrufbar unter: http://ec.europa.eu/chafea/agri/faq.html Musterfinanzhilfevereinbarungen für Einzellandprogramme (Fassungen für Einzelempfänger bzw. für mehrere Empfänger) Zuständige nationale Behörden: Antragsteller, die Einzellandprogramme erarbeiten, können bei den zuständigen Behörden ihres Mitgliedstaates weitere Informationen zur Rechtsgrundlage, zum Muster der Finanzhilfevereinbarung sowie zur Maßnahmendurchführung einholen. Die Liste der zuständigen nationalen Behörden findet sich unter http://ec.europa.eu/agriculture/promotion/member-states/. 1.2. VORBEREITENDE SCHRITTE 1.2.1. Anmeldung beim Teilnehmerportal unter Verwendung Ihres EU LoginKontos Um das elektronische Einreichungssystem nutzen zu können, müssen Sie zunächst ein Benutzerkonto, das sogenannte EU Login-Konto, einrichten. Dazu gehen Sie einfach unter folgender Adresse auf das Teilnehmerportal: http://ec.europa.eu/research/participants/portal/desktop/en/funding/index.html Falls sie noch nicht über ein Benutzerkonto für das Teilnehmerportal verfügen, klicken Sie einfach auf „REGISTER“ (in der rechten oberen Ecke neben „LOGIN“) und registrieren sich online. Falls sie bereits über ein Benutzerkonto für das Teilnehmerportal verfügen, können Sie sich anmelden (Anklicken von „LOGIN“ in der rechten oberen Ecke) und mit der Eingabe der erforderlichen Informationen beginnen. 1.2.2. Registrierung Ihrer Organisation im Verzeichnis der Begünstigten Die Europäische Kommission verfügt über ein Online-Verzeichnis der an verschiedenen EU-Programmen beteiligten Organisationen, das sogenannte Verzeichnis der Begünstigten. Dies ermöglicht eine einheitliche Handhabung der 7 offiziellen Daten der einzelnen Organisationen und hat zudem den Vorteil, dass ein und dieselben Informationen nicht mehrfach abgefragt werden müssen. Sobald Sie über ein EU Login-Konto verfügen, können Sie zum nächsten Schritt übergehen und Ihre Organisation registrieren, falls dies noch nicht geschehen ist. Ob bereits eine Registrierung vorliegt, können Sie auf der Seite „Beneficiary Register“ nachprüfen: http://ec.europa.eu/research/participants/portal/desktop/en/organisations/regist er.html. Wenn Sie Ihre Organisation dort nicht finden – und nur dann – sollten Sie mit dem Registrierungsverfahren beginnen, indem Sie „Register your organisation“ anklicken. Für diesen Registrierungsprozess müssen Sie Angaben zum Rechtsstatus Ihrer Einrichtung bereitstellen. Bitte tragen Sie nur die Angaben ein, die in den Abschnitten „Organisation data“, „Legal address“ und „Contact information“ abgefordert werden. Andere Abschnitte sind für Einzellandprogramme nicht relevant. Sie müssen das Registrierungsverfahren nicht in einem Zuge abschließen. Es ist möglich, einige Informationen einzugeben, sie abzuspeichern und später auf der Seite My Organisations der Rubrik „My Area“ fortzufahren. Nach Abschluss Ihrer Registrierung erhalten Sie einen neunstelligen Teilnehmercode (PIC-Code). Sie benötigen die PIC-Codes des Koordinators und aller sonstigen Begünstigten (jedoch nicht für Unterauftragnehmer), um mit dem Ausfüllen von Teil A des Antrags zu beginnen. Die Person, die die Organisation registriert (als „self-registrant“ bezeichnet), kann auf der Seite My Organisations der Rubrik My Area Aktualisierungen und Korrekturen vornehmen. Bitte beachten Sie, dass unvollständige Registrierungen nach einem Jahr gelöscht werden. 1.3. ANLEGEN EINES VORSCHLAGS Nach Auswahl einer Aufforderung und eines Themas können Sie mit der Erstellung ihres Vorschlagsentwurfs beginnen. Eine schrittweise Anleitung ist unter folgendem Link abrufbar: https://webgate.ec.europa.eu/fpfis/wikis/display/ECResearchGMS/Step+3+Creat e+a+Draft+Proposal Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Vorschlag speichern und später wieder darauf zugreifen können. Weitere Hinweise dazu sind unter folgendem Link erhältlich: https://webgate.ec.europa.eu/fpfis/wikis/display/ECResearchGMS/Step+5+Edit+ and+Complete+Proposal. 8 1.3.1. Sprachenregelung Vorschläge können in jeder Amtssprache der Europäischen Union eingereicht werden. Allerdings sollten die Antragsteller bei der Erarbeitung der Vorschläge berücksichtigen, dass die Verwaltung der Verträge den Mitgliedstaaten obliegt. Es empfiehlt sich daher, den Vorschlag in der(den) Sprache(n) des Herkunftsmitgliedstaats der vorschlagenden Organisation(en) einzureichen, sofern der betreffende Mitgliedstaat nicht sein Einverständnis erklärt hat, den Vertrag in englischer Sprache zu schließen.1 Da das elektronische Einreichungssystem nur Formulare in Englisch unterstützt, sind diesem Leitfaden alle Antragsformulare in der Übersetzung beigefügt (Anhänge I und II). Sie können bei der Eingabe der Daten in die OnlineAntragsformulare als Hilfe verwendet werden. Spezifische Anforderungen (soweit zutreffend) sind außerdem in Kapitel 1.3.7 des vorliegenden Leitfadens aufgeführt. Zur Erleichterung der Prüfung der Vorschläge durch unabhängige Sachverständige, die die technischen Aspekte bewerten, sollte vorzugsweise eine englische Übersetzung des technischen Teils (Teil B) zusammen mit dem Vorschlag eingereicht werden, wenn dieser in einer anderen EU-Amtssprache abgefasst ist. 1.3.2. Allgemeine Anleitung für die Erarbeitung des Vorschlags Bei der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist mit einem starken Wettbewerb zu rechnen. Ein einziges schwaches Element in einem ansonsten guten Vorschlag kann eine geringere Gesamtpunktzahl zur Folge haben, so dass der Vorschlag letztlich nicht für eine EU-Förderung empfohlen wird. In Anbetracht dessen empfehlen wir Ihnen, sich gründlich mit folgenden Aspekten zu befassen, ehe Sie mit der Erarbeitung eines Vorschlags beginnen: 1 Relevanz: Prüfen Sie, dass sich der von Ihnen geplante Vorschlag auch tatsächlich auf das in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannte Thema bezieht. Vorschläge, die nicht in den Geltungsbereich der Aufforderung fallen, werden abgelehnt, da sie nicht den Mindestwert der Punktzahl für das Vergabekriterium der Relevanz erfüllen. Vollständigkeit: Prüfen Sie, dass der von Ihnen geplante Vorschlag alle sachdienlichen Informationen enthält und alle Aspekte berücksichtigt, die in den Vergabekriterien, der Vorschlagsvorlage und diesem Leitfaden aufgeführt sind, da die Bewertung ausschließlich auf Grundlage der eingereichten Inhalte vorgenommen wird. Halten Sie genauestens das Format der Vorlage von Teil B ein und stellen Sie sicher, dass alle geforderten Informationen hochgeladen werden. Denken Sie stets daran, dass Quantität nicht unbedingt Qualität bedeutet: Gute Vorschläge sind klar formuliert und leicht zu verstehen und nachzuverfolgen, sie sind präzise, kurzgefasst und auf das Wesentliche konzentriert. Beachten Sie, Information dazu unter: http://ec.europa.eu/agriculture/promotion/member-states/ 9 dass für Teil B des Vorschlags ein Seitenlimit besteht (genaue Angaben dazu in Kapitel 1.3.6). Ein über dieses Limit hinausgehender Text wird mit Wasserzeichen versehen und von den Bewertern nicht berücksichtigt. Orientierung auf Ergebnisse und Wirkung: Gute Vorschläge sollten ganz klar die zu erreichenden Ergebnisse aufzeigen und eine solide und glaubwürdige Evaluierungsstudie – durchgeführt von einer unabhängigen externen Stelle – beinhalten, bei der es nicht nur um die Prozessevaluierung, sondern insbesondere um die Wirkung geht, wie in den zusätzlichen Informationen zu den Vergabekriterien (Anlage VII) erläutert wird. Zu beachten ist, dass die Bewertung der Vorschläge auf der Grundlage der Informationen erfolgt, die zum Zeitpunkt der Einreichung bereitgestellt werden (siehe auch Kapitel 2). 1.3.3. Rolle und Verantwortlichkeiten unterschiedlicher Einrichtungen An der Durchführung einer Maßnahme können die verschiedensten Einrichtungen beteiligt sein, und sie alle haben unterschiedliche Rollen und Verantwortlichkeiten: Der Koordinator ist insbesondere für die folgenden Aufgaben zuständig: - Einreichung des Vorschlags im Auftrag aller beteiligten vorschlagenden Organisationen; - Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung der Maßnahme; - Tätigkeit als Mittler für die gesamte Kommunikation zwischen den Begünstigten und der zuständigen nationalen Behörde, sofern nichts anderes bestimmt ist; - Einholung aller von der zuständigen nationalen Behörde angeforderten Unterlagen und Informationen bei den Mitantragstellern/Mitbegünstigten, Durchsicht sowie Überprüfung von Vollständigkeit und Richtigkeit vor der Weiterleitung; - Vorlage der zu erbringenden Leistungen und Berichte während der Durchführung der Maßnahme an die zuständige nationale Behörde; - Sicherstellung der rechtzeitigen Vornahme aller Zahlungen an die Mitbegünstigten; - auf Verlangen Unterrichtung der zuständigen nationalen Behörde über die an die einzelnen Mitbegünstigten gezahlten Beträge. Zu beachten ist, dass der Koordinator die oben genannten Aufgaben weder an Mitbegünstigte übertragen noch an Dritte vergeben darf. Sonstige Begünstigte/Antragsteller folgenden Aufgaben wahr: nehmen in erster Linie die - fortlaufende Aktualisierung der im Verzeichnis der Begünstigten (im elektronischen Austauschsystem) gespeicherten Angaben; - unverzügliche Unterrichtung des Koordinators über alle Ereignisse oder Umstände, die die Durchführung der Maßnahme erheblich beeinträchtigen oder verzögern könnten; 10 - rechtzeitige Übermittlung Koordinator: folgender Daten/Unterlagen an den o einzelne Kostenaufstellungen und gegebenenfalls Bescheinigung über die Kostenaufstellungen; o alle Daten, die für die Erstellung der Berichte erforderlich sind; o allen sonstigen Dokumente oder Informationen, die von der zuständigen nationalen Behörde, der Agentur oder Kommission verlangt werden, sofern nicht der Begünstigte verpflichtet ist, diese Informationen direkt an die zuständige nationale Behörde, die Agentur oder die Kommission zu übermitteln Unterauftragnehmer o Sie sind nicht Vertragsparteien der Finanzhilfevereinbarung und haben keine vertragliche Beziehung mit den zuständigen nationalen Behörden; o Durchführungsstellen nach Artikel 13 der Verordnung Nr. 1144/2014 gelten als Unterauftragnehmer; o Sie sind so auszuwählen, dass das beste Preis-LeistungsVerhältnis oder gegebenenfalls auch der niedrigste Preis2 sowie die Abwesenheit von Interessenkonflikten gegeben sind. Antragsteller/Begünstigte, die als „Einrichtungen des öffentlichen Rechts“ gelten, sollten die nationalen Vergabevorschriften zur Umsetzung von Richtlinie 2004/118/EG bzw. 2014/24/EU befolgen; o Unteraufträge können an Einrichtungen, die eine strukturelle Verbindung (z. B. eine rechtliche oder eine finanzielle Verbindung) mit dem Antragsteller haben, direkt vergeben werden; allerdings muss dabei der dem Begünstigten angebotene Preis auf die tatsächlichen Kosten beschränkt sein, die der leistungserbringenden Einrichtung entstehen (d. h. ohne Gewinnspanne). (EU) Sind mehrere Begünstigte/Antragsteller an einer Maßnahme beteiligt, muss außerdem ergänzend zur Finanzhilfevereinbarung eine Konsortialvereinbarung geschlossen werden. Dies ist in unterschiedlicher Form möglich, wobei eine standardmäßige schriftliche Vereinbarung am gebräuchlichsten ist. Eine Anleitung zur Konsortialvereinbarung finden Sie im Online-Handbuch und in „Guidance — How to draw up your consortium agreement“ unter: http://ec.europa.eu/research/participants/data/ref/h2020/other/gm/h2020guide-coord-a_en.pdf. Die Konsortialvereinbarung muss nicht mit dem Vorschlag eingereicht werden. Sie muss jedoch zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung verfügbar sein. 2 Gilt nicht für Durchführungsstellen. 11 1.3.4. Auswahl einer Aufforderung und eines Themas Bitte beachten Sie, dass der Zugang zum elektronischen Einreichungssystem erst möglich ist, nachdem eine Aufforderung und ein Thema ausgewählt wurden. Eine ausführliche Beschreibung der Vorgehensweise finden Sie unter: https://webgate.ec.europa.eu/fpfis/wikis/display/ECResearchGMS/Steps+1+and +2+Logging+in+and+Selecting+a+Topic 1.3.5. Antragsformular: Teil A – Administrative Angaben Teil A umfasst Felder für die geforderten Angaben, Checklisten und Erklärungen und muss direkt über das Online-Einreichungstool ausgefüllt werden. Ein Muster des Teil-A-Formulars findet sich in Anlage I zusammen mit konkreten Anweisungen für das Ausfüllen der einzelnen Felder. Die folgenden Anweisungen betreffen Anträge, die von mehreren Antragstellern unter Einbeziehung eines Koordinators eingereicht werden. Ist nur ein Antragsteller vorhanden, so ist eine Bezugnahme auf den Koordinator als Bezugnahme auf den Einzelantragsteller zu verstehen. Bitte beachten Sie, dass zum Ausfüllen von Teil A und im Falle der Einreichung von Maßnahmen durch mehrere Antragsteller der Koordinator für die Einreichung des Antrags zuständig ist alle anderen Antragsteller (nicht die Unterauftragnehmer) im Verzeichnis der Begünstigten registriert sein und dem Koordinator die PIC mitteilen müssen alle anderen Antragsteller über http://ec.europa.eu/research/participants/portal/desktop/en/organisations/lfv .html eine Selbstüberprüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit durchgeführt haben müssen dem Koordinator das Maßnahmenbudget je Antragsteller vorliegen muss Abschnitt 1: Allgemeine Angaben In diesen Abschnitt sollten Sie das Kürzel, den Titel des Vorschlags, die Dauer, freie Schlagwörter sowie eine Zusammenfassung Ihres Vorschlags in Englisch eintragen. Im Unterabschnitt „Declarations“ werden mehrere Eigenerklärungen gefordert, die der Koordinator abgibt, indem er die entsprechenden Kästchen anklickt. Mit diesen Erklärungen wird die Einhaltung verschiedener im Rechtsrahmen festgelegter Kriterien bestätigt. Im Falle der Auswahl des Vorschlags für eine EU-Förderung wird vom Antragsteller gefordert, dass er vor Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung eine ehrenwörtliche Erklärung zu den Ausschlusskriterien unterschreibt. 12 Durch die Aufforderung, eine Selbstüberprüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit durchzuführen und das Kästchen anzukreuzen, sollen Sie darauf aufmerksam gemacht werden, dass bei einer schwachen Finanzlage eine ausführliche Erläuterung zu den nötigen Finanzierungsquellen für die Durchführung der Maßnahme verlangt wird, die in Abschnitt 8 von Teil B abzugeben ist. Ein solches Ergebnis sollte Sie jedoch nicht davon abhalten, Ihren Vorschlag einzureichen. Abschnitt 2: Administrative Organisation(en) Angaben zu der (den) vorschlagenden Der Koordinator gibt den PIC-Code seiner Organisation und aller anderen Antragsteller ein (siehe Kapitel 1.2.2 dieses Leitfadens). Nach Eingabe des Codes werden die administrativen Angaben zum Teil automatisch eingetragen. Zu beachten ist, dass nur Organisationen mit Sitz in einem EUMitgliedstaat förderfähig sind. Wird ein Vorschlag für ein Einzellandprogramm von mehreren Antragstellern gemeinsam eingereicht, sollten alle Antragsteller im gleichen Mitgliedstaat ansässig sein. Der Koordinator hat dann die Möglichkeit, Kontaktpersonen der anderen Antragsteller, die im vorangegangenen Schritt ausgewählt wurden, den Zugriff zu gewähren. Erhält eine solche Kontaktperson das Zugriffsrecht für einen bestimmten Vorschlag, dient ihre E-Mail-Adresse (die auch für das EU LoginKonto genutzt wird) als wichtigste Kennung. Außerdem muss der Koordinator für jede Kontaktperson den Umfang der Zugriffsrechte festlegen (vollständiger Zugriff oder nur Lesezugriff). Danach muss der Koordinator (oder die entsprechend befugte Person) für jeden Antragsteller die Kontaktangaben eintragen. Abschnitt 3: Budget Unter diesem Abschnitt ist eine Tabelle mit einer Budgetübersicht auszufüllen: Die weißen Felder sind vom Koordinator auszufüllen, während die grauen Felder automatisch durch das System ausgefüllt oder berechnet werden; die schwarzen Felder können nicht ausgefüllt werden. 13 In den Zeilen der Budgettabelle werden für jeden Teilnehmer die geschätzten Gesamtausgaben ausgewiesen. Förderfähige Kosten sind: direkte Personalkosten Antragsteller; (Spalte a): gilt nur für Personalkosten der direkte Kosten für Unterauftragsvergabe (Spalte b): alle Rechnungen der Durchführungsstellen sowie der sonstigen Unterauftragnehmer; Kosten für Unteraufträge, die in Einrichtungen mit struktureller Verbindung zum Begünstigten anfallen (Auftragsvergabe ohne Gewinnspanne – siehe Kapitel 1.1.3) sollten hier ebenfalls berücksichtigt werden; sonstige direkte Kosten (Spalte c): den Antragstellern entstehende Kosten, die nicht mit Personalkosten oder Kosten für die Unterauftragsvergabe in Zusammenhang stehen, einschließlich Reisekosten, Kosten für Prüfbescheinigungen, Sicherheitsleistungen für die Vorfinanzierung, Kosten des Erwerbs von Ausrüstungen und sonstigen Waren sowie Dienstleistungen; indirekte Kosten (Spalte d): diese Kosten werden durch das System berechnet. Ausführliche Darlegungen zu förderfähigen Kosten finden Sie in Artikel 6 der Musterfinanzhilfevereinbarung (verfügbar über das Teilnehmerportal). Eine Aufschlüsselung der Kosten ist in der individuellen Budgetanalyse in Teil B, Abschnitt 6 des Antrags gefordert. Bitte vergewissern Sie sich, dass die Beträge der einzelnen Kostenkategorien und die Summen in Teil A mit den entsprechenden Beträgen in der individuellen Budgetanalyse in Teil B des Antrags sowie mit den beim Ausfüllen von Anlage VI „Detaillierte Budgetaufstellung“ berechneten Beträgen übereinstimmen (siehe Kapitel 1.3.7). Zur Berechnung des höchstmöglichen EU-Beitrags (Spalte g) werden die Gesamtkosten (e) mit dem Erstattungssatz (f) multipliziert. Letzterer wird automatisch vom System eingesetzt und richtet sich nach dem Mitgliedstaat des Antragstellers (bzw. der Antragsteller). In der Aufforderung sind die Länder aufgeführt, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung finanzielle Unterstützung erhalten und für die daher ein höherer Erstattungssatz gilt. Die Antragsteller müssen zudem einschätzen, ob es Einnahmen aus der vorgesehenen Maßnahme geben wird (z. B. Verkauf von Ausrüstungen, die bei einer Maßnahme verwendet wurden, Verkauf von Publikationen, Konferenzgebühren usw.). Der entsprechende Betrag ist in Spalte I anzugeben. Bitte beachten Sie, dass zwecks Vereinfachung der Budgetübersicht Beitrag der Antragsteller nicht angeführt werden muss. Der Betrag, nach Abzug des beantragten EU-Beitrags (h) und der Einnahmen aus Maßnahme (i) von den geschätzten förderfähigen Gesamtkosten übrigbleibt, gilt implizit als „Beitrag des Antragstellers“. der der der (e) Abschnitt 4: Angaben zur Maßnahme In diesem Abschnitt sollten die mit dem Vorschlag verbundenen Zielländer angegeben werden. Außerdem ist gegebenenfalls darzulegen, welche Regelung gefördert werden soll und welches Erzeugnis/welche Erzeugnisse zur Illustration 14 dienen. Beachten Sie, dass die Auswahl mehrerer Erzeugnisse möglich ist. Ferner ist zu beachten, dass nur Erzeugnisse nach Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1144/2014 für Informations- oder Absatzförderungsmaßnahmen in Betracht kommen oder zur Illustration der geförderten Regelung herangezogen werden können. Wählen Sie Erzeugnisse sind. Die Erzeugnisse entnehmen. sorgfältig ein oder mehrere Zielländer, Regelungen und aus, die im Rahmen des ausgewählten Themas förderfähig in Betracht kommenden Zielländer, Regelungen und bei den jeweiligen Themen sind der Aufforderung zu 1.3.6. Antragsformular: Teil B - Technischer Inhalt Teil B betrifft den technischen Inhalt des Vorschlags. Um die Erarbeitung zu erleichtern, sollten die Antragsteller die Standardvorlage in Anlage II dieses Leitfadens verwenden sowie die nachfolgenden spezifischen Anweisungen beachten. Es kommt darauf an, alle vorgegebenen Abschnitte auszufüllen und auf die im vorliegenden Dokument genannten Fragen einzugehen. Sie sind dazu gedacht, den Antragstellern bei der Erarbeitung eines Vorschlags Anleitung zu geben, und decken alle wichtigen Aspekte eines Vorschlags ab. Das ermöglicht es den unabhängigen Sachverständigen, eine wirksame Bewertung anhand der Vergabekriterien vorzunehmen. Sie können für Ihren Vorschlag jedes beliebige Textverarbeitungsprogramm verwenden. Das Hochladen des fertigen Vorschlags in das elektronische Einreichungssystem ist allerdings nur im PDF-Format möglich. Bitte beachten Sie, dass die Seitenzahl für diesen Teil begrenzt ist: Teil B darf in ausgefüllter Form nicht mehr als 70 Seiten umfassen. Dementsprechend müssen auch alle Tabellen in diesen 70 Seiten enthalten sein. Die zulässige Mindestschriftgröße ist 11 Pt. Das Seitenformat ist A4, und alle Ränder (oben, unten, links, rechts) sollten mindestens 15 mm groß sein (ohne Fußzeilen oder Kopfzeilen). Wenn Sie vor Ablauf der Einreichungsfrist versuchen, einen das vorgegebene Seitenlimit übersteigenden Vorschlag hochzuladen, erfolgt eine automatische Warnung und Ihnen wird geraten, den Vorschlag zu kürzen und neu hochzuladen. Überzählige Seiten werden mit einem Wasserzeichen überdruckt und bei der Bewertung Ihres Vorschlags nicht berücksichtigt. Nachdem Sie Ihren Vorschlag entsprechend den nachstehenden Anweisungen und anhand der Vorlage in Anlage II fertiggestellt haben, wandeln Sie ihn bitte in PDF-Format um und laden ihn als „Teil B“ im elektronischen Einreichungssystem hoch: 15 Zu beachten ist, dass ein bereits hochgeladener Vorschlag vor Ablauf der Einreichungsfrist beliebig oft ersetzt werden kann. Stellen Sie jedoch sicher, dass die endgültige Fassung vor Ablauf der Frist hochgeladen wird. Teil B sollte die folgenden Abschnitte umfassen: Abschnitt 1: Vorstellung der vorschlagenden Organisation(en) Stellen Sie kurz Ihre Organisation (bzw. Organisationen) (ohne Wiederholung der bereits in Teil A des Antragsformulars gemachten Angaben), den von ihr vertretenen Erzeugnissektor und ihre Mitglieder vor. Informationen zur Struktur des Sektors, zur Zahl der Unternehmen, zum Umsatz sowie Daten zur Beschäftigung können mit enthalten sein. Bitte beachten Sie, dass die Informationen zur Repräsentativität Ihrer Organisation in Ihrem Mitgliedstaat für den (die) betreffenden Erzeugnissektor(en) als Anlage bereitgestellt werden sollten, wobei die im Teilnehmerportal angebotene Vorlage zu verwenden ist. Die ausgefüllte Anlage ist separat unter der entsprechenden Rubrik hochzuladen (siehe auch Kapitel 1.3.7). Abschnitt 2: Erzeugnisse/Regelungen und Marktanalyse 16 Bitte geben Sie die Erzeugnisse oder Regelungen an, auf die sich die Absatzförderungs- oder Informationsmaßnahme bezieht. Wenn Ihr Vorschlag eine Absatzförderung für in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1144/2014 aufgeführte Erzeugnisse zum Gegenstand hat, geben Sie bitte die KN-Codes3 der Erzeugnisse an. Bitte vergewissern Sie sich, dass im entsprechenden Abschnitt von Teil A dieselben Erzeugnisse/Regelungen angegeben sind. Die in diesem Abschnitt vorgelegte Marktanalyse dient als Grundlage für die Festlegung der Maßnahmenziele und der damit verbundenen Strategie. Sie muss Informationen über makroökonomische Indikatoren, die Marktlage und Marktprognosen, eine diesbezügliche Bewertung und die einschlägigen Datenquellen beinhalten. Bitte machen Sie die notwendigen Angaben zur Beschreibung des Marktes und/oder den Grad der Sensibilisierung auf dem Zielmarkt an, indem sie Fragen folgender Art beantworten: Angebot: Wie ist der Markt in den Zielländern strukturiert und welche Position hat Ihre Organisation in diesem Markt? Welche Marktposition Erzeugnissektor? Wie ist deren Position im Vergleich zu Wettbewerbern aus Drittländern? Mit welchen Herausforderungen sehen sie sich konfrontiert? Wer sind ihre wichtigsten Wettbewerber? Wie sehen ihre Marktstrategien aus? Worin liegen die Wettbewerbsvorteile der EU-Hersteller? Worin liegen die Wettbewerbsvorteile Ihrer vorschlagenden Organisation? Erläutern Sie die wichtigsten Unterschiede (Preis, Qualität usw.), aufgrund derer Ihr Erzeugnis wettbewerbsfähiger sein wird als andere, im Zielmarkt bereits verfügbare Produkte. Welche Herausforderungen bestehen auf der Logistikseite? Beschreiben Sie kurz die wichtigsten Vertriebskanäle. Im Falle von Drittländern machen Sie bitte genaue Angaben zu Einfuhrzöllen (falls zutreffend) sowie zu den in Kraft befindlichen oder im Laufe der Durchführung der geplanten Maßnahme vorgesehenen gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Maßnahmen und etwaigen anderen Beschränkungen (z. B. Verbot, selbst wenn dieses vorübergehend ist). haben EU-Hersteller 3 aus dem gleichen Weitere Informationen zu KN-Codes finden Sie auf der folgenden Website: http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/customs_duties/tariff_aspects/combined_nomenclature/index_en.h tm. 17 Nachfrage: Welche Merkmale, demografischen Hintergründe und sozioprofessionellen Profile sind kennzeichnend für die derzeitigen Verbraucher und wie können diese typologisch charakterisiert werden? Wie sind die mittelfristigen Tendenzen beim Verbrauch einzuschätzen? Wenn es sich um eine Maßnahme zur Sensibilisierung handelt: Wie ist der gegenwärtige Stand des Verbraucherbewusstseins? Was muss verbessert werden und worin bestehen die Herausforderungen? In welchen Segmenten ist das Verbraucherbewusstsein stärker/schwächer ausgeprägt? Geben Sie auch eine Zusammenfassung der verfügbaren Berichte zur Marktforschung und/oder zum Verbraucherbewusstsein für die Zielmärkte. Beziehen Sie sich wenn möglich auf öffentlich zugängliche Berichte und nehmen Sie Quellverweise auf. Zudem ist eine SWOT-Analyse vorzulegen. Falls ähnliche Maßnahmen in die Wege geleitet oder kürzlich abgeschlossen wurden, machen Sie bitte folgende Angaben: a) Bezeichnung, Dauer und Zielmärkte der ähnlichen Maßnahme(n), b) erzielte Ergebnisse, sofern sie zum Zeitpunkt der Einreichung des Vorschlags bekannt sind. Abschnitt 3: Ziele der Maßnahme Konkretisieren Sie aufbauend auf dem vorangegangenen Abschnitts die Ziele der Maßnahme und nennen Sie quantifizierte Zielvorgaben. Die Ziele sollten die SMART-Kriterien erfüllen (d. h. spezifisch, messbar, erreichbar, ergebnisorientiert und zeitgebunden sein): Spezifisch: Die Ziele müssen präzise benannt sein, damit sie genau verstanden werden. Messbar: Es sollte möglich sein, anhand vorab festgelegter quantifizierbarer Indikatoren die Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele zu messen. Erreichbar: Die Ziele müssen mit den veranschlagten Ressourcen innerhalb der Laufzeit der geplanten Maßnahme erreicht werden können. Ergebnisorientiert: Die Zielvorgaben beziehen und nicht auf Tätigkeiten. Zeitgebunden: Die Ziele müssen einen klaren Zeitrahmen haben, und es ist eine Frist für die Erreichung festzulegen. sollten sich auf Ergebnisse Die Empfehlungen in Anlage III zu diesem Leitfaden sollten die Entwicklung von SMART-Zielen erleichtern. Gleichzeitig wird damit die Kohärenz zwischen der Expost-Evaluierung der Maßnahme und den in diesem Stadium festgesetzten Zielen gewährleistet. Es sollten bis zu drei wesentliche Maßnahmenziele beschrieben werden (d. h. Wirkungsindikatoren gemäß Durchführungsrechtsakt und gemäß Abschnitt 7 dieses Kapitels). Bei der Mehrzahl der Absatzförderungsmaßnahmen 18 dürfte es möglich sein, die erwarteten Wirkungen mittels eines oder beider der folgenden Wirkungsindikatoren einzuschätzen. Bei Maßnahmen, für die diese Indikatoren nicht geeignet sind, sollte eine begründete Alternative angeboten werden. Bei Maßnahmen, die auf eine wirtschaftliche Rendite abzielen – wie beispielsweise durch eine Vergrößerung des Marktanteils von EU-Erzeugnissen –, sollte diese Rendite in absoluten Geldgrößen, d. h. als Wert in EUR, angegeben werden. Ähnlich wie beim Konzept der Evaluierung nach Durchführung der Maßnahme sollen durch das quantifizierte Ziel externe Einflüsse ausgeschlossen werden, um die Wirkung(en) feststellen zu können, die der Maßnahme direkt zuzuschreiben sind. Dabei sollte diese Schätzung mehr sein als ein einfacher Vergleich von Zahlen, die vor bzw. nach der Kampagne ermittelt wurden. Beispielsweise sollte bestehenden Markttrends Rechnung getragen werden, die es auch ohne diese Maßnahme geben würde. Weitere Informationen zu möglichen Methoden für die Berechnung der Zahlen sind der Anlage III dieses Leitfadens zu entnehmen. Bei Maßnahmen, die auf eine Informationsrendite abzielen – wie beispielsweise durch die Verbesserung des Kenntnisstandes –, sollte zur Quantifizierung der erwarteten Wirkung die Zahl der Personen angegeben werden, die neue Erkenntnisse erlangt/ihre Meinung geändert haben. Die Zahl der tatsächlich erreichten Personen ist in diesem Falle der entsprechende Wirkungsindikator. Anlage III dieses Leitfadens enthält weitere Informationen zu den methodischen Anforderungen. Außerdem sollten bei der Festlegung der Maßnahmenziele die folgenden Fragen berücksichtigt werden: Wie beziehen sich die Maßnahmenziele auf die in Artikel 2 und 3 der Verordnung 1144/2014 enthaltene Förderungsregelung? Sind die Ziele auf die im jährlichen Arbeitsprogramm festgelegten Prioritäten ausgerichtet? Stehen die Maßnahmenziele Marktanalyse? In welchem Zusammenhang stehen die Ziele mit der die Union betreffenden Hauptaussage, die im folgenden Abschnitt beschrieben wird? Welche Risiken bestehen hinsichtlich der Erreichung der Maßnahmenziele? Hat die Maßnahme Auswirkungen auf die Beschäftigung? Wenn ja, geben Sie die geschätzte Zahl der Arbeitsplätze an, die durch die Maßnahme gerettet/geschaffen wurden. Bitte verwenden Sie eine Baseline, um die Wirkung der Maßnahme im Vergleich zu einem Szenario ohne diese Maßnahme einzuschätzen. In welcher Weise nehmen die Ziele des Vorschlags Bezug auf die Ergebnisse von möglicherweise in jüngster Zeit abgeschlossenen ähnlichen Maßnahmen? in Einklang mit der vorgelegten Abschnitt 4: Maßnahmenstrategie Beschreiben Sie ausgehend von der Marktanalyse in Abschnitt 2, wie das Ziel der Maßnahme erreicht werden soll. Beantworten Sie bitte die folgenden Fragen, um 19 die Wahl Ihrer Strategie im Hinblick auf die Ziele der geplanten Maßnahme zu begründen: Auflistung und Beschreibung der Zielgruppen der Maßnahme. Wie wird die Strategie auf die einzelnen Zielgruppen zugeschnitten, und wie sollen sie mit den unterschiedlichen Tätigkeiten und Methoden zur Durchführung der Maßnahme erreicht werden? Wie erfolgt die Auswahl der Tätigkeiten in Bezug auf die jeweiligen Ziele? Bei Maßnahmen, mit denen ein wirtschaftlicher Ertrag angestrebt wird: Wodurch wird der Zuwachs entstehen? Durch einen Anstieg des Konsums insgesamt oder durch die Verdrängung anderer, ähnlicher Erzeugnisse? Falls die Maßnahme auf mehr als ein Land abzielt: Wie wird diese Strategie auf die verschiedenen Zielmärkte zugeschnitten? Soll die Maßnahme andere private oder öffentliche Tätigkeiten ergänzen, die die vorschlagende(n) Organisation(en) oder andere Interessenträger auf den Zielmärkten durchführen? Wie werden die Synergien mit solchen Maßnahmen sichergestellt? Falls sich die Maßnahme auf die Aufklärung oder Information über eine Regelung bezieht: Wird diese Regelung anhand eines Produkts illustriert? Beschreiben und begründen Sie den geplanten Kommunikationsmix. Welche Schlüsselbotschaften sollen verwendet werden? Beschreiben Sie die geplanten Inhalte sowie die Gestaltung, den Aufbau, das Format und die Quellen der Aussagen. Von den Antragstellern sind unterschiedliche Aussagen vorzuschlagen: eine Hauptaussage und eine oder mehrere untergeordnete Aussagen. Die die Union betreffende Aussage muss die Hauptaussage sein (siehe unten). Spezifische Aussagen (fakultativ) 1. Wird in den Aussagen auf den Ursprung der Erzeugnisse verwiesen, und wenn ja, auf welche Weise (beachten Sie die Regeln für Ursprungsverweise in den Artikeln 2 bis 4 der Verordnung 2015/1831)? 2. Wollen Sie Handelsmarken zeigen (beachten Sie die Bedingungen für die Bewerbung von Handelsmarken in den Artikeln 6, 7 und 8 der Verordnung 2015/1831)? Wie viele Handelsmarken sollen genannt werden? - Gemäß Artikel 5 Buchstabe a der Verordnung 2015/1831: Begründen Sie, warum die Handelsmarken genannt werden müssen, um die Ziele zu erreichen, und wie verhindert werden soll, dass dies die die Union betreffende Hauptaussage verwässert. - Falls weniger als fünf Handelsmarken abgebildet werden, geben Sie eine Begründung dafür, wobei die folgenden Bedingungen erfüllt sein müssen: a) Im Ursprungsmitgliedstaat der vorschlagenden Organisation gibt es für das Erzeugnis oder die Regelung, die Gegenstand der Maßnahme ist, weniger Handelsmarken. b) Es war aus triftigen Gründen nicht möglich, eine mehrere Erzeugnisse umfassende Maßnahme oder eine Mehrländermaßnahme aufzulegen, bei der mehrere 20 Handelsmarken hätten abgebildet werden können. In diesem Fall müssen die Antragsteller eine hinlängliche Begründung und einschlägige Informationen vorlegen; dazu gehört die Liste der anderen vorschlagenden Organisationen, zu denen die vorschlagende Organisation Kontakt aufgenommen und denen sie vorgeschlagen hat, eine Maßnahme für mehrere Erzeugnisse oder eine Mehrländermaßnahme aufzulegen, sowie eine Begründung, falls eine solche Maßnahme nicht vorgeschlagen wurde. Bei Vorschlägen, die auf den Binnenmarkt ausgerichtet sind und eine Aussage über gesunde Ernährungsgewohnheiten oder einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol vermitteln, ist die Einhaltung der einschlägigen einzelstaatlichen Bestimmungen oder Richtlinien, die in dem Mitgliedstaat, in dem das Programm durchgeführt werden soll, im Bereich der öffentlichen Gesundheit gelten, nachzuweisen und durch entsprechende Verweise oder Belege zu untermauern (siehe auch Kapitel 1.3.7). Abschnitt 5: Die EU-Dimension der Maßnahme Jedes Programm muss im Hinblick auf seinen Inhalt sowie seine Aussagen und seine Wirkung eine Unionsdimension aufweisen. Ausführliche Erläuterungen zu den für die Aussagen geltenden Anforderungen sind den häufig gestellten Fragen zu entnehmen, die unter der folgenden Adresse abgerufen werden können: http://ec.europa.eu/chafea/agri/faq-promotion-policy-1-5_en.html. In diesem Abschnitt beschreiben Sie bitte alle Vorteile, die sich aus der Maßnahme für die EU-Ebene ergeben und die daher eine Kofinanzierung durch die EU rechtfertigen. Wie wird die Maßnahme anderen EU-Erzeugern zugutekommen? Worin besteht die EU-Dimension der Maßnahme im Hinblick auf die Informationen über europäische Produktionsstandards, Qualitäts- und Sicherheitsstandards für europäische Nahrungsmittelerzeugnisse, europäische Essgewohnheiten und Esskultur; die Stärkung des Bewusstseins für europäische Erzeugnisse in der Öffentlichkeit und in Gewerbekreisen; die Schaffung von Synergien zwischen Organisationen in mehr als einem Mitgliedstaat; die Förderung des Image internationalen Märkten; potenzielle Wirkung auf die Zielgruppen; geografischer Erfassungsbereich; wirtschaftliche, soziale und ökologische Nachhaltigkeit. Abschnitt 6: Beschreibung Budgetpositionen europäischer von Tätigkeiten Erzeugnisse und auf den Analyse von Die Beschreibung sollte sowohl eine prägnante Darstellung der Tätigkeiten als auch eine ausführliche Analyse des dazugehörigen Budgets enthalten. Die 21 geschätzten Kosten sind auf der Ebene der zu erbringenden Leistungen) anzugeben. Die geplanten Tätigkeiten sind in Arbeitspakete aufzuteilen. In einem Arbeitspaket sind alle Tätigkeiten und zu erbringenden Leistungen einer Rubrik des detaillierten Budgets zusammengefasst, z. B. Projektkoordinierung, Veranstaltungen, Evaluierung usw.). Eine zu erbringende Leistung ist ein materieller Output einer Tätigkeit, so z. B ein Seminar, eine Broschüre, eine Verkaufsaktion usw. Bei der Entscheidung über die Detailgenauigkeit der Beschreibung von Tätigkeiten und Budgets ist zu beachten, dass für jede spezifische Tätigkeit folgende Fragen beantwortet werden sollten: Wer? Was? Wann? Wo? Warum? Beispielsweise sollten im Falle von Seminaren zumindest die Gesamtkosten pro Seminar angegeben werden. Wenn im ersten Jahr der Durchführung der Maßnahme eine ganze Reihe von Seminaren veranstaltet werden soll, ist zu erläutern, warum diese Tätigkeit geplant ist (Verknüpfung mit den Zielen), und anzugeben, welche Zielgruppe(n) angesprochen wird/werden, in welchem Zeitraum und in welchen Städten die Veranstaltungen stattfinden werden, für wie viele Teilnehmer sie bestimmt sind, welche Art von Veranstaltungsort vorgesehen ist, worin die erwarteten Ergebnisse bestehen usw. Im Falle von Medienkampagnen sollte die Präsentation konkrete Angaben zum Gesamtbudget für die Produktion und Verteilung von Werbung (d. h. Mediaeinkauf, einschließlich der jährlichen Rabatte) sowie zum Zeitplan der Kampagne enthalten. Eine konkrete Angabe der Namen von Publikationen und Fernsehsendern ist nicht erforderlich, doch sollten beispielsweise die Gross Rating Points (GRP) und die erreichten Zielgruppen angegeben werden, damit der Umfang der Kampagne erkennbar wird. Darüber hinaus sollten die Antragsteller angeben, wer die einzelnen Tätigkeiten durchführen wird – Durchführungsstellen, Unterauftragnehmer ohne Gewinnspanne, sonstige Unterauftragnehmer oder die vorschlagende Organisation (im Falle mehrerer vorschlagender Organisationen: Wer führt welche Tätigkeit durch?). Die Vorlage für die Beschreibung der Tätigkeiten und die Begründung des Budgets ist für alle geplanten und durchzuführenden Arbeitspakete auszufüllen. Beispiele: Arbeitspaket 2. Öffentlichkeitsarbeit JAHR 1 Beschreibung der Tätigkeiten JAHR 2 JAHR 3 Ausführliche Beschreibung der im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit durchzuführenden Tätigkeiten 22 Zu erbringende Leistungen Ergebnisindikatoren Budgetanalyse 2 Pressemittei1 Presselungen, 2 Pressekonferenz, 2 Presmitteilungen, 1 Pressese2 Presse-schauen mappe, schauen (im 30. und 1 Presse(im 18. 36. Monat) schau (im und 12. Monat) 24. Monat) 30 Journalisten bei der Pressekonferenz anwesend, nach der ersten Pressemitteilung im zweiten Jahr Veröffentlichung von 20 Artikeln … Pressekonferenz für 30 Journalisten: 5000 EUR Erarbeitung und Verteilung von 2 Pressemitteilungen, Nachverfolgung bei den Medien: 1000 EUR Kontinuierliche Pressearbeit: 50 Personentage, xxx EUR/Personentag … Zwischensumme für das Arbeitspaket Muss dem Betrag im detaillierten Budget entsprechen Durchführung Durchführungsstelle X Arbeitspaket 6. Veranstaltungen JAHR 1 Beschreibung der Tätigkeit Zu erbringende Leistungen Ergebnisindikatoren Budgetanalyse JAHR 2 JAHR 3 Ausführliche Beschreibung der organisierten Studientour 1 Tourbericht mit 1 Tourbericht mit 1 Tourbericht mit Teilnahmebögen Teilnahmebögen Teilnahmebögen (im 10. Monat) (im 20. Monat) (im 28. Monat) 5 ganzseitige Artikel in Lifestyle-Magazinen nach der Tour im 1. Jahr; 5 Postings von Powerbloggern … Flüge und Unterbringung für 10 Journalisten/ Blogger Flüge und Unterbringung für 10 Journalisten/ Blogger Flüge und Unterbringung für 10 Journalisten/ Blogger Dolmetsch- und Übersetzungsdienste, HostessenService, vorschlagende Organisation A – 5 Personentage Dolmetsch- und Übersetzungsdienste, Hostessen-Service, vorschlagende Organisation A – 5 Personentage Dolmetsch- und Übersetzungsdienste, HostessenService, vorschlagende Organisation A – 5 Personentage 23 Zwischensumme für das Arbeitspaket Muss dem Betrag im detaillierten Budget entsprechen Durchführung Durchführungsstelle X Bitte beachten Sie, dass das nach Arbeitspaketen aufgeschlüsselte Gesamtbudget der Maßnahme („Detailliertes Budget“) Ihrem Vorschlag unter Verwendung der vorgegebenen Vorlage beizufügen ist. Nähere Angaben zur entsprechenden Vorlage für das Budget sind Kapitel 1.3.7 dieses Leitfadens zu entnehmen. Bitte geben Sie auch das geschätzte Budget für die einzelnen Zielländer an: Gesamtbudget je Zielland Zielland: A Gesamtbudget in EUR Zielland: B Gesamtbudget in EUR Abschnitt 7: Ergebnismessung Machen Sie in diesem Abschnitt genaue Angaben zu der Methodik, mit der die Erreichung der Maßnahmenziele gemessen werden soll. Geben Sie an, wann die einzelnen Evaluierungen stattfinden werden (z. B. am Ende jedes Maßnahmenjahrs, am Ende der Maßnahme). Es sind genaue Angaben zur Stichprobengröße von Erhebungen sowie zur Art der Bestimmung der Baseline bei der Berechnung wirtschaftlicher Renditen zu machen. Anlage III des vorliegenden Leitfadens enthält Beispiele für Methoden zur Messung der angestrebten Informationswirkung im Allgemeinen und für Indikatoren zur Messung wirtschaftlicher Auswirkungen. Es können auch andere Methoden dafür verwendet werden. Die hier unterbreiteten Vorschläge zielen jedoch darauf ab, eine Mindestqualität der Evaluierung sicherzustellen und die Evaluierung an den Zielsetzungen der jeweiligen Tätigkeit auszurichten. Stellen Sie eine Liste von Ergebnis- und Wirkungsindikatoren auf (bitte beachten Sie dabei Artikel 22 sowie die Beispielliste in Anhang I des Durchführungsrechtsakts – Sie können ähnliche Indikatoren heranziehen). Die Ergebnisindikatoren sind auf die erbringenden Leistungen zu beziehen. geplanten Arbeitspakete und zu Die Wirkungsindikatoren müssen in einem engen Zusammenhang mit den Zielen der Maßnahme stehen. Die Evaluierung der Ergebnisse der Maßnahme sollte nicht allein auf deren gute Durchführung abstellen. Eine Maßnahme kann durchaus nach Plan verlaufen sein und trotzdem nur geringe Wirkung haben. Wenn beispielsweise bei Verkostungen in Verkaufsstellen 10 000 Broschüren an die Kunden ausgegeben werden, bestätigt dies lediglich, dass die Tätigkeit wie im Vorschlag beschrieben durchgeführt wurde. Es ist kein Nachweis für einen bestimmten Zielerreichungsgrad, denn dieser bemisst sich an einem Bewusstseinswandel oder an steigenden Verkaufszahlen. Die Anzahl der verteilten Broschüren ist vielmehr ein Output-Indikator. 24 Die Beziehungen zwischen Output-, Ergebnis- und Wirkungsindikatoren lassen sich wie folgt darstellen: Outputindikatoren Werden die Tätigkeiten projektgemäß durchgeführt? Ergebnisindikatoren Werden die Tätigkeiten mit Blick auf ein vorgesehenes Ergebnis durchgeführt? Wirkungsindikatoren Werden die Ziele des Projekts erreicht? Fassen Sie die Output-, Ergebnis- und Wirkungsindikatoren so zusammen, wie im Beispiel in der nachstehenden Tabelle aufgezeigt: Art des Indikators Indikator Menge Output Zahl der bis zum Ende des 2. Jahres der Durchführung der geplanten Maßnahmen gesendeten Fernsehspots 50 Ergebnis Zahl der bis Dezember 2019 mit den Fernsehspots erzielten Kontakte 20 000 000 Wirkung Bewusstseinswandel – Zahl der effektiv erreichten Personen/geänderten Meinungen 2 000 000 Abschnitt 8: Organisation der Maßnahme und Verwaltungsstruktur In diesem Abschnitt müssen die Antragsteller nachweisen, dass sie über die nötigen fachlichen Kompetenzen und Qualifikationen zur vollständigen Durchführung der Maßnahme verfügen. Zum Nachweis müssen folgende Angaben gemacht werden: Allgemeine Profile (Qualifikationen und Erfahrungen) der Mitarbeiter des Antragstellers, die die Hauptverantwortung für die Verwaltung und Durchführung der vorgeschlagenen Maßnahme tragen, einschließlich ihrer geplanten Funktion im Zuge der Durchführung; 25 Tätigkeitsbericht der vorschlagenden Organisation(en) oder Beschreibung von Tätigkeiten, die in den kofinanzierungsfähigen operativen Bereichen durchgeführt werden. Falls die Antragsteller vorschlagen, bestimmte Teile des Vorschlags selbst durchzuführen, müssen sie nachweisen, dass sie über mindestens drei Jahre Erfahrung mit der Durchführung ähnlicher Informationsund Absatzförderungsmaßnahmen verfügen. Darüber hinaus sollte auf folgende Punkte eingegangen werden: Beschreiben Sie, wie gewährleistet werden soll, dass die Maßnahme fristgerecht und mit dem vorgegebenen Budget durchgeführt wird und dass die Ziele erreicht werden. Welche Qualitätskontrollmechanismen werden zum Einsatz kommen? Wie wird die vorschlagende Organisation im Falle unbefriedigender Leistungen der Durchführungsstelle sicherstellen, dass die Maßnahme wie vorgesehen erfolgt? Beschreiben Sie das vorgesehene Risikomanagement: Welche Risiken bestehen bei der Durchführung der Maßnahme (z. B. spezifische Ungewissheiten oder Marktbeschränkungen bei Maßnahmen, die auf Drittländer gerichtet sind)? Wie soll dagegen vorgegangen werden, welche Risikominderungsmaßnahmen sollen ergriffen werden? Welche potenzielle Wirkung haben die Risiken und wie wahrscheinlich sind sie? Wie soll die Maßnahme finanziert werden? Es wird verlangt, dass der Antragsteller die Ergebnisse der Selbstüberprüfung der finanziellen 4 Leistungsfähigkeit darlegt und kommentiert. Vor allem bei einem „schwachen“ Ergebnis ist zu erläutern, wie die nötige Liquidität (zusätzlich zur Vorfinanzierung) geschaffen werden soll, z. B. aus eigenen Mitteln oder mit einem Bankkredit. Bitte geben Sie auch an, ob finanzielle Beiträge der Mitglieder der Organisation vorgesehen sind. Geben Sie gegebenenfalls die Quellen und Beträge der in den letzten zwei Rechnungsjahren für dieselbe Maßnahme oder denselben Teil der Maßnahme oder für Ihre Betriebskosten (Betriebskostenzuschuss) erhaltenen (oder beantragten) Unionsmittel an. Wenn Sie beabsichtigen, im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen mehrere Vorhaben einzureichen, die zeitgleich durchgeführt werden können, machen Sie bitte auch Angaben dazu, wie die Durchführung gewährleistet werden kann, wenn für mehr als einen Antrag Finanzmittel bewilligt werden. Nehmen Sie dabei bitte insbesondere auf die folgenden Aspekte Bezug: a) operative Leistungsfähigkeit: Wie werden Sie die für das Erreichen der Ziele der vorgeschlagenen Maßnahmen erforderliche operative Leistungsfähigkeit und die Verfügbarkeit des entsprechenden Personals gewährleisten? b) Finanzielle Leistungsfähigkeit: Bitte erläutern Sie, wie Sie ein solides Finanzmanagement und die erforderliche Liquidität sicherstellen 4 Siehe Abschnitt 1 von Kapitel 1.3.5. 26 werden, um den Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Durchführungsstellen im Zuge der zeitgleich laufenden Projekte nachzukommen. Bitte erläutern Sie außerdem die ermittelten Risiken und Ihre Lösungen und Risikomanagementinstrumente. Abschnitt 9: Zusätzliche Informationen Legen Sie bitte einen Projektzeitplan vor und machen Sie alle zusätzlichen Angaben, die Sie für relevant halten. 1.3.7. Anlagen Zur Vervollständigung des Antrags sind die folgenden Anlagen hochzuladen: Titel der Anlage Vorlage Sprachanforderungen Kann in jeder EU-Amtssprache eingereicht werden Angaben zur juristischen Person Angaben zur Repräsentativität Information zur finanziellen Leistungsfähigkeit Rechnungsprüfungsbericht, bei vorschlagenden Organisationen, die einen Zuschuss > 750 000 EUR beantragen Identischer Text von Teil B in Englisch Detailliertes Budget Zusätzliche Informationen Nein Ja (Anlage IV) Teilweise (Anlage V) Vorzugsweise mit beigefügter englischer Übersetzung oder zumindest englischer Zusammenfassung der eingereichten Unterlagen Kann in jeder EU-Amtssprache eingereicht werden, vorzugsweise mit beigefügter englischer Übersetzung Kann in jeder EU-Amtssprache eingereicht werden, keine Übersetzung notwendig Kann in jeder EU-Amtssprache eingereicht werden, keine Übersetzung notwendig Nein Ja In Englisch (Anlage II) Ja (Anlage VI) Nein Kann in jeder EU-Amtssprache eingereicht werden, keine Übersetzung notwendig Kann in jeder EU-Amtssprache eingereicht werden, keine Übersetzung notwendig Auf die Vorlagen für Teil B sowie die verschiedenen Anlagen kann über das Einreichungstool zugegriffen werden. Nach Eingabe der Informationen, die für Teil A des Einreichungsformulars benötigt werden, kann eine zip-Datei mit sämtlichen Vorlagen heruntergeladen werden. 27 Die Anlagen V und VI werden in einem Format bereitgestellt, das die Verschlüsselung der Daten durch den Antragsteller ermöglicht. Aufgrund der Art des Formulars (XFA) ist es nicht gestattet, dieses Dokument direkt in das ITSystem hochzuladen. Akzeptiert werden nur einfache PDF-Formulare (keine interaktiven PDF-Formulare). Bitte drucken Sie das Dokument aus und scannen Sie es im PDF-Format ein, oder drucken Sie es mit einem virtuellen Drucker. Es ist von äußerster Wichtigkeit, dass das geforderte Dokument im richtigen Format (d. h. in PDF) unter der jeweiligen Rubrik hochgeladen wird. Ein fehlerhaftes Vorgehen kann zur Folge haben, dass der Vorschlag unvollständig und somit der gesamte Antrag in Frage gestellt ist. Daher vergewissern Sie sich bitte vor dem Abschluss des Antragsverfahrens oder vor dem Ausloggen nochmals, dass Ihre Anlagen PDF-Format aufweisen und dass Ihre Dokumente inhaltlich den vorgegebenen Rubriken im Online-Einreichungstool entsprechen. Für das ordnungsgemäße verantwortlich. Hochladen der Dokumente sind Sie selbst Bitte beachten Sie, dass für jede der geforderten Anlagen nur ein PDFDokument hochgeladen werden kann. Daraus folgt, dass der/die Antragsteller bei bestimmten Anlagen (z. B. Angaben zur juristischen Person, finanzielle Leistungsfähigkeit und 28 Rechnungsprüfungsberichte) verschiedene Dokumente ausdrucken und scannen muss/müssen, um sie zu einem Dokument zusammenzufügen. Dies gilt auch für Maßnahmen, an denen mehrere Antragsteller beteiligt sind. Die einschlägigen Informationen sind für alle Antragsteller zusammenzufassen, damit nur ein Dokument je Anlage vorhanden ist. Angaben zur juristischen Person Zur Prüfung der einzureichen: Zulässigkeit der Antragsteller sind folgende Unterlagen privatrechtliche Einrichtung: Auszug aus dem Amts- oder Gesetzblatt, Satzung, Auszug aus dem Handels- oder Verbandsregister; öffentlich-rechtliche Einrichtung: Kopie der Urkunde oder des Beschlusses, mit der bzw. dem das Bestehen des öffentlich-rechtlichen Unternehmens nachgewiesen wird, oder ein anderer amtlicher Nachweis für das Bestehen der öffentlich-rechtlichen Körperschaft; Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit: Nachweis darüber, dass die Vertreter befugt sind, im Namen der Einrichtung rechtliche Verpflichtungen einzugehen. Angaben zur Repräsentativität Zum Zweck der Prüfung der Repräsentativität des Antragstellers muss die entsprechende Vorlage ausgefüllt und im Einreichungstool unter der richtigen Rubrik eingereicht werden. Die Vorlage ist in der oben erwähnten zip-Datei enthalten. Angaben zur finanziellen Leistungsfähigkeit – für öffentliche Einrichtungen nicht erforderlich Zum Zweck der Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit sind dem OnlineAntrag folgende Begleitdokumente beizufügen: Jahresabschluss (bestehend aus Bilanz sowie Gewinnund Verlustrechnung) für das letzte abgeschlossene Rechnungsjahr (bei neu geschaffenen Einrichtungen ist statt des Jahresabschlusses der Geschäftsplan vorzulegen); ein ausgefülltes Formular „Finanzielle Leistungsfähigkeit“, in dem die zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit benötigten Daten zusammengefasst sind. Die PDF-Datei ist in der oben erwähnten zip-Datei enthalten. Rechnungsprüfungsbericht Darüber hinaus ist für den Fall, dass ein Koordinator oder andere Antragsteller einen EU-Beitrag in Höhe von mindestens 750 000 EUR (Schwellenwert je Antragsteller) beantragen, ein Rechnungsprüfungsbericht eines zugelassenen externen Rechnungsprüfer vorzulegen, in dem der Jahresabschluss des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres bestätigt wird. Diese Vorschrift gilt nicht für öffentliche Einrichtungen. Identischer Text von Teil B in Englisch Um die Begutachtung der Vorschläge durch unabhängige Experten zu erleichtern, die fachliche Zuarbeit zur Bewertung leisten, sollte möglichst eine englische 29 Übersetzung des technischen Teils (Teil B) beigefügt werden, falls der Vorschlag in einer anderen EU-Amtssprache abgefasst wird. Detailliertes Budget Wie in Abschnitt 6 von Teil B ausgeführt, muss eine Tabelle mit dem nach Tätigkeiten aufgeschlüsselten Budget getrennt hochgeladen werden. Die PDFVorlage finden Sie in der oben erwähnten zip-Datei. Die Gesamtkosten der Tätigkeiten müssen der Beschreibung in Abschnitt 6 entsprechen. Beim Ausfüllen der Tabelle sind folgende Punkte zu beachten: „1. Project coordination“ beinhaltet die Koordinierung mit einem oder mehreren Mitgliedstaaten oder Agenturen, zwischen Antragstellern sowie mit Durchführungsstellen und anderen Unterauftragnehmern. „Continuous PR activities“ können z. B. folgende Tätigkeiten sein: Zusammenarbeit mit Bloggern, Aufstellung von Kontaktlisten von Journalisten und Bloggern, Erarbeitung und Veröffentlichung von Pressemitteilungen, Factsheets, Organisation von Interviews, Erarbeitung und Kosten von redaktionellen Anzeigen, Erarbeitung und Übersendung von Newslettern an Zielgruppen, Sammlung und Analyse von Medienausschnitten usw. Presseveranstaltungen umfassen Pressekonferenzen und sonstige Veranstaltungen, die sich an die Presse richten; hierbei sind sämtliche Kosten zu berücksichtigen: Personalkosten für die Vorbereitung, Miete und Dekoration der Räumlichkeiten, Catering, Einladungen. Online-Werbung ist unter der Teilrubrik „5. Advertising“ und nicht unter „4. Website, social media“ anzugeben. Die Printwerbung unter „5. Advertising“ umfasst keine redaktionellen Anzeigen (diese sind unter PR – siehe oben – zu präsentieren); sie umfasst jedoch Zeitschriften- und Zeitungsbeilagen. TV schließt das Sponsoring von Zielgruppen und GRP anzugeben. „Outdoor, cinema“ bedeutet Werbetafeln, Poster, Werbung an Bussen/Straßenbahnen usw. – POS-Werbung ist unter der Rubrik für POS-Promotion anzugeben. Sponsoring von Veranstaltungen – außer Veranstaltungen, die Bestandteil der Maßnahme sind. Verkostungen, alle Kosten eingeschlossen: Personal, Miete für den Veranstaltungsort, Pop-up-Stand, Produktproben usw. Für die Kosten der Produktproben ist die pro Tag veranschlagte Menge zu begründen; die Stückkosten müssen den Herstellungskosten zuzüglich der Beförderung und nicht den Einzelhandelspreisen der betreffenden Produkte entsprechen. „9. Other activities“ – im Vorschlag ist anzugeben, welche sonstigen Tätigkeiten durchgeführt werden sollen. Fernsehshows ein; hierbei sind Zusätzliche Informationen In dieser Anlage können Informationen und Belege bezüglich der Anerkennung einzelstaatlicher Qualitätsregelungen oder im Zusammenhang mit gesunden 30 Ernährungsgewohnheiten und einem verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol vorgelegt werden (siehe die Bedingungen in Abschnitt 6.2 der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen). 1.4. ABSCHLUSS DER EINREICHUNG 1.4.1. Einreichungsfrist Die Einreichungsfrist wird in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Einzellandprogramme bekanntgegeben. Das elektronische Einreichungssystem bietet Vorschlag jederzeit zu ersetzen/zu aktualisieren. Ihnen die Möglichkeit, den Tatsächlich können Sie Ihren Vorschlag bis zum Ablauf der Einreichungsfrist mehrmals einreichen, um z. B. Aktualisierungen oder Änderungen vorzunehmen. Um den von Ihnen eingereichten Vorschlag anzusehen und/oder zu ändern, gehen Sie auf die Seite „My Proposals“ im Teilnehmerportal. Solange das Aufforderungsverfahren nicht abgeschlossen ist, überschreibt die neu eingereichte Version jeweils die bisherige. Nach Ablauf der Frist für die Einreichung von Vorschlägen sind keine Änderungen oder Hinzufügungen mehr möglich. Es ist sehr wichtig, mit der Einreichung des Vorschlags nicht bis zum letzten Tag der Frist zu warten. Ansonsten besteht nämlich ein erhebliches Risiko, dass irgendein Problem in letzter Minute die Einreichung verhindert. Bei der Vorschlagseinreichung führt das elektronische Einreichungssystem einige grundlegende Prüfungen durch, die sich auf die Vollständigkeit des Vorschlags, die interne Konsistenz der Daten, Computerviren, Dateitypen, Einhaltung von Größenbeschränkungen usw. beziehen. Wenn Sie Ihren Vorschlag nicht bis zum Einreichungsschluss der Aufforderung einreichen, wird er vom System nicht berücksichtigt und gilt als nicht eingereicht. Bitte übermitteln Sie ihren Vorschlag nicht per Post oder E-Mail an die Chafea, da nur die über das elektronische Einreichungssystem eingehenden Vorschläge berücksichtigt werden. 1.4.2. Eingangsbestätigung Datum und Zeitpunkt der Antragseinreichung werden automatisch aufgezeichnet, und der Koordinator erhält per E-Mail eine Eingangsbestätigung. Wenn Sie keine E-Mail mit einer Eingangsbestätigung erhalten, dann liegt das daran, dass der Vorschlag NICHT eingereicht wurde. 1.4.3. Wie lege ich Beschwerde ein? Wenn die Einreichung fehlgeschlagen ist und dies Ihrer Meinung nach an einer Störung im elektronischen Einreichungssystem liegt, sollten Sie unverzüglich 31 über das Helpdesk im Teilnehmerportal eine Beschwerde einlegen, in der Sie die Umstände erläutern und der Sie eine Kopie Ihres Vorschlags beifügen. Das Verfahren zur Einlegung von Beschwerden über andere Aspekte der Einreichung wird in der Information erläutert, die Sie über das elektronische Austauschsystem erhalten (siehe Rubrik „My Area“ im Teilnehmerportal). 2. BEWERTUNG UND ERGEBNISSE Alle Vorschläge, die bei der Chafea über das elektronische Einreichungssystem eingehen, durchlaufen eine mehrstufige Bewertung im Hinblick auf verschiedene Kategorien von Kriterien, die in der Aufforderung genannt werden: Förderfähigkeits-, Ausschluss-, Auswahl und Vergabekriterien. Bei der Bewertung der Vorschläge wird strengste Vertraulichkeit gewahrt. Nach der endgültigen Einreichung des Vorschlag nimmt die Chafea bis zum Abschluss der Bewertung keinen Kontakt zum Antragsteller auf, es sein denn, die Chafea muss ihn kontaktieren, um z. B. Fragen hinsichtlich der Förderfähigkeit zu klären oder zusätzliche Auskünfte zu anderen Teilen des Vorschlags einzuholen, wobei die einschlägigen Vorschriften der EUHaushaltsordnung und ihrer Anwendungsbestimmungen eingehalten werden (Klarstellungen können verlangt werden, um ein besseres Verständnis für einzelne Punkte des Vorschlags oder der dazugehörigen Unterlagen zu erlangen; sie dürfen jedoch nicht zu wesentlichen Änderungen des Vorschlags führen); der Antragsteller hat eine Beschwerde im Hinblick Einreichungsverfahren eingelegt (siehe Kapitel 1.4.3). 2.1. auf das Übersicht über den Bewertungsprozess Alle Kriterien und vorgeschriebenen Unterlagen sind in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Einzellandprogramme aufgeführt. Bitte lesen Sie die Kriterien sorgfältig durch. Vorschläge, die bestimmte Kriterien nicht erfüllen, werden im jeweiligen Stadium des Bewertungsprozesses ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen zu den Vergabekriterien sind Anlage VII zu entnehmen. 2.2. Ergebnisse Im Anschluss an die Bewertung werden alle zulässigen Vorschläge entsprechend der vergebenen Gesamtpunktzahl in eine Rangliste eingeordnet. Für eine Kofinanzierung kommen nur Vorschläge in Frage, die alle Schwellenwerte erreichen. Für den Vorschlag bzw. die Vorschläge mit der höchsten Punktzahl wird je nach verfügbaren Haushaltsmitteln eine Kofinanzierung gewährt. Für jedes der in der Aufforderung genannten Schwerpunktthemen wird eine separate Rangliste erstellt. Darüber hinaus wird eine Reserveliste von Vorschlägen für den Fall gebildet, dass im Laufe des Jahres weitere Mittel zur Verfügung gestellt werden. 32 ANLAGEN Anlage I: Antragsformular Teil A – kommentierte Fassung Anlage II: Antragsformular Teil B – Vorlage Anlage III: Methodische Hinweise für die Ex-post-Berechnung der Rendite Anlage IV: Angaben zur Repräsentativität Anlage V: Formular „Finanzielle Leistungsfähigkeit“ Anlage VI: Detailliertes Budget Anlage VII: Zusätzliche Informationen zu den Vergabekriterien 33 Anlage I: Antragsformular – Teil A (kommentierte Fassung) Absatzförderung von Agrarerzeugnissen PL E Aufforderung: Thema: Art der Maßnahme: Vorschlagsnummer: M Vorschlagskürzel: Inhalt Titel SA Abschnitt 1 Allgemeine Angaben 2 Administrative Angaben zu den vorschlagenden Organisationen 3 Budget für den Vorschlag 4 Angaben zur Maßnahme Maßnahme Wie die Formulare auszufüllen sind: Die administrativen Formulare müssen für jeden Vorschlag ausgefüllt werden, wobei die im OnlineEinreichungssystem verfügbaren Vorlagen zu verwenden sind. Aufgrund der vorangegangenen Schritte im Submission Wizard sind einige Datenfelder bereits ausgefüllt. Agri_Prom.pdf - Ver2.0 Seite 1 von 8 34 1 – Allgemeine Angaben Kennnummer der Art der Maßnahme Aufforderung Thema Kürzel Max.200 Zeichen (mit Leerzeichen) Dauer in Monaten Dauer der Maßnahme in vollen Monaten: 12-24-36 Monate Freie Schlagwörter Zusammenfassung PL E Vorschlagstitel Geben Sie Schlagwörter ein, die Ihren Vorschlag beschreiben (max. 200 Zeichen mit Leerzeichen) Kurze Zusammenfassung (max. 2000 Zeichen mit Leerzeichen, in Englisch) zur klaren Erläuterung • der Relevanz hinsichtlich des Themas • der Ziele des Vorschlags, hauptsächlich in Bezug auf Verkäufe/Ausfuhren/Verbrauch der geförderten Erzeugnisse und/oder den Kenntnisstand hinsichtlich der geförderten Erzeugnisse bei den Zielgruppen • der Vorgehensweise zur Erreichung der Ziele (Strategie, Beschreibung der Tätigkeiten, Zielländer und Zielgruppen) • des Gesamtbudgets des Vorschlags SA M Die Zusammenfassung wird für Kommunikationszwecke als Kurzbeschreibung des Vorschlags verwendet. • Führen Sie darin keine vertraulichen, wirtschaftlich sensiblen oder personenbezogene Daten an. • Erstellen Sie die Zusammenfassung als einfachen Klartext und vermeiden Sie jegliche Sonderzeichen. Verbleibende Zeichen 2000 Agri_Prom.pdf - Ver2.0 Seite 2 von 8 35 Letzte Speicherung Jan. 16 Erklärungen* In den nachstehenden Erklärungen bezeichnet der Begriff „Koordinator“ den federführenden Partner bei Projekten, die von mehreren vorschlagenden Organisationen vorgelegt wurden. Wird der Vorschlag von nur einer vorschlagenden Organisation vorgelegt, muss sie die gleichen Erklärungen abgeben. PL E Der Koordinator ist lediglich für die Richtigkeit der Angaben zu seiner eigenen Organisation verantwortlich. Jede vorschlagende Organisation bleibt für die Richtigkeit der auf sie selbst bezogenen nachstehend zu machenden Angaben verantwortlich. Im Falle der Auswahl des Vorschlags für eine EU-Förderung wird vom Koordinator und jeder erfolgreichen vorschlagenden Organisation die Vorlage einer entsprechenden Einzelerklärung gefordert. 1) Der Koordinator erklärt, die ausdrückliche Zustimmung aller vorschlagenden Organisationen zu ihrer Teilnahme und zum Inhalt dieses Vorschlags eingeholt zu haben. □ 2) Die in diesem Vorschlag enthaltenen Informationen sind richtig und vollständig. □ 3) Der Koordinator bestätigt, dass er für seine Organisation die Selbstüberprüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit durchgeführt hat und alle vorschlagenden Organisationen ihm gegenüber bestätigt haben, dass sie unter http://ec.europa.eu/research/participants/portal/desktop/en/organisations/lfv.html die gleiche Überprüfung vorgenommen haben, sofern nicht der Koordinator oder eine andere vorschlagende Organisation von der Überprüfung befreit ist, weil es sich um eine Einrichtung des öffentlichen Rechts im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nummer 4 der Richtlinie 2014/24/EU handelt. □ M 4) Der Koordinator erklärt hiermit, dass seine Einrichtung und jede vorschlagende Organisation bestätigt hat, □ - dass sie die in der betreffenden Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen enthaltenen Ausschluss- und Förderfähigkeitskriterien vollständig erfüllt; □ - dass sie über die notwendigen technischen und finanziellen Ressourcen verfügt, um die Maßnahme wirksam ausführen zu können; □ - dass sie keine Unionsfinanzierung für eine der in diesem Vorschlag beschriebenen Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen erhält; □ - dass sie für den betreffenden Wirtschaftszweig oder das betreffende Erzeugnis repräsentativ ist und die in Artikel 1 Absatz 1 oder 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/1829 der Kommission festgelegten Bedingungen erfüllt; □ - dass sie keine Finanzbeiträge von Dritten erhält oder erhalten wird, die speziell zur Deckung von Kosten herangezogen werden sollen, die im Rahmen der Maßnahme förderfähig sind (mit Ausnahme der von den Mitgliedern der begünstigten Organisation geleisteten Beiträge). □ 5) Der Koordinator bestätigt, dass der Vorschlag nur in Betracht kommende Erzeugnisse und Regelungen umfasst, die in Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1144/2014 aufgeführt sind. □ 6) Der Koordinator bestätigt, dass der Vorschlag den Unionsvorschriften über die betreffenden Erzeugnisse und ihre Vermarktung entspricht und im Falle der Ausrichtung auf den Binnenmarkt die spezifischen Voraussetzungen gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/1829 der Kommission erfüllt. □ SA - dass sie bei Erhalt eines Betriebskostenzuschusses aus Mitteln eines EU-Programms für das durch den Betriebskostenzuschuss abgedeckte Jahr für diese Maßnahme keine indirekten Kosten geltend machen wird; Agri_Prom.pdf - Ver2.0 Seite 3 von 8 36 Letzte Speicherung Jan. 16 □ 8) Der Koordinator bestätigt, dass vorschlagende Organisationen, die bestimmte Teile des Vorschlags selbst durchführen möchten, über mindestens drei Jahre Erfahrung mit der Durchführung von Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen verfügen. Er bestätigt ferner, dass die Kosten im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten die marktüblichen Preise nicht überschreiten. □ 9) Der Koordinator bestätigt, dass die Regelungen für Verweise auf den Ursprung oder die Abbildung von Handelsmarken gemäß Kapitel II der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1831 der Kommission eingehalten werden. □ 10) Der Koordinator bestätigt, dass, falls eine von einer Maßnahme vermittelte Botschaft Informationen über die Auswirkungen auf die Gesundheit enthält, diese Botschaft von der nationalen Gesundheitsbehörde des Ziellandes anerkannt sein muss oder im Binnenmarkt im Einklang mit dem Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 stehen muss. □ PL E 7) Der Koordinator bestätigt, dass die Durchführung der Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 1144/2014 einer Durchführungsstelle bzw. Durchführungsstellen übertragen wird, die vor Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung unter Gewährleistung des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses und unter Vermeidung von Interessenkonflikten auszuwählen ist/sind. * Gemäß Artikel 131 der Verordnung vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1) und Artikel 145 der Anwendungsbestimmungen zur Haushaltsordnung (ABl. L 362 vom 31.12.2012, S. 1) sowie der besonderen Bestimmungen für die Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen (Delegierte Verordnung (EU) 2015/1829 der Kommission) können gegen vorschlagende Organisationen, die falsche Erklärungen abgegeben haben, unter bestimmten Bedingungen verwaltungsrechtliche und finanzielle Sanktionen verhängt werden. Schutz personenbezogener Daten SA M Die Bewertung Ihres Zuschussantrags beinhaltet die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten (wie Name, Anschrift und Lebenslauf) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr. Sofern nicht anders angegeben, werden die angeforderten Antworten auf die Fragen in diesem Formular und die personenbezogenen Daten zur Bewertung Ihres Zuschussantrags gemäß den Vorgaben der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen benötigt und werden einzig zu diesem Zweck verarbeitet. Einzelheiten zu den Zwecken und Mitteln der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie Informationen darüber, wie Sie Ihre Rechte ausüben können, sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen. Antragsteller können jederzeit beim Europäischen Datenschutzbeauftragten Beschwerde gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einlegen. Ihre personenbezogenen Daten können im Früherkennungs- und Ausschlusssystem der Europäischen Kommission (EDES) gespeichert werden. Dieses neue System wurde von der Europäischen Kommission gemäß den Bestimmungen von Artikel 105a und 108 der geänderten EU-Haushaltsordnung (Verordnung (EU, Euratom) 2015/1929 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Oktober 2015 zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012) und Artikel 143 und 144 der entsprechenden Anwendungsbestimmungen (Delegierte Verordnung (EU) 2015/2462 der Kommission vom 30. Oktober 2015 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1268/2012) eingerichtet, um den Schutz der finanziellen Interessen der Union zu stärken und eine wirtschaftliche Haushaltsführung zu gewährleisten. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung für die EDES-Datenbank (Privacy statement for the EDES Database) zu entnehmen. Agri_Prom.pdf - Ver2.0 Seite 4 von 8 37 Letzte Speicherung Jan. 16 2 - Administrative Organisationen Angaben zu den vorschlagenden PIC Name Kurzbezeichnung: Anschrift der Organisation: Straße Ort Postleitzahl Land PL E Webseite Art Ihrer Organisation nach Art. 7 der Verordnung 1144/2014: Pflichtauswahl Branchen- oder Dachverband, in einem Mitgliedstaat ansässig Erzeugerorganisationen oder Vereinigung von Erzeugerorganisationen Stelle der Agrar- und Ernährungswirtschaft Abteilungen, die die vorgeschlagene Arbeit ausführen Abteilung 1 Name der Abteilung Gleiche Adresse wie vorschlagende Organisation Please enter street name and number M Straße Ort Postleitzahl Land SA Für den Vorschlag zuständige Person Name und E-Mail-Adresse von Kontaktpersonen können im Verwaltungsformular nur gelesen werden, es sind lediglich zusätzliche Angaben möglich. Zur Eingabe von Zugangsrechten und grundlegenden Kontaktangaben von Kontaktpersonen gehen Sie bitte zu Schritt 4 im Submission Wizard zurück und speichern die Änderungen. Titel Geschlecht Vorname O Männlich O Weiblich Nachname E-Mail Position in Org. Abteilung Gleiche Adresse wie vorschlagende Organisation Agri_Prom.pdf - Ver2.0 Seite 5 von 8 38 Letzte Speicherung Jan. 16 Straße Ort Postleitzahl Land Website Telefon 2 Fax PL E Telefon Weitere Kontaktpersonen Nachname E-Mail Telefon SA M Vorname Agri_Prom.pdf - Ver2.0 Seite 6 von 8 39 Letzte Speicherung Jan. 16 Alle Kosten sind in EUR anzugeben. Nr. Teilnehmer 1 Land (B) Direkte Kosten für Unterauftragsvergabe (C) Sonstige direkte Kosten (a) (b) (c) 0,00 0,00 0,00 0,00 (A) Direkte Personalkosten 2 Gesamt PL E 3 - Budget für den Vorschlag (D) Indirekte Kosten (4 % von A) Beantragter Zuschuss2,3 Einnahmen aus der Maßnahme Gesamtkosten Erstattungssatz (%) 1 Höchstbeitrag der EU (d) = 0,04 * (a) (e) = (a)+(b)+ (c)+(d) (f) (g) = (𝑒) ∗ (𝑓) (h) (i) 0,00 0,00 0,00 80 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 M 1 – Vorschlagende Organisationen aus Mitgliedstaaten, die finanzielle Unterstützung erhalten, haben Anspruch auf eine Erhöhung des für das gewählte Thema geltenden Erstattungssatzes um 5 %. 2 – Falls eine vorschlagende Organisation einen EU-Beitrag von mehr als 750 000 EUR beantragt, ist eine von einem zugelassenen externen Rechnungsprüfer ausgestellte Prüfungsbescheinigung vorzulegen, mit der der Jahresabschluss des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres bestätigt wird. Diese Anforderung gilt nicht für vorschlagende Organisationen, bei denen es sich um Einrichtungen des öffentlichen Rechts im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nummer 4 der Richtlinie 2014/24/EU handelt. SA 3 – Der beantragte Zuschuss darf den Höchstbeitrag der EU nicht überschreiten. Agri_Prom.pdf - Ver2.0 Seite 7 von 8 40 4 – Angaben zur Maßnahme Zielland(-länder) Wählen Sie ein Zielland/Zielländer aus Bitte wählen Sie sorgfältig ein Zielland oder mehrere Zielländer aus, die im Zusammenhang mit dem gewählten Thema in Betracht kommen. Bewirbt die Maßnahme eine der folgenden Qualitätsregelungen der EU oder der Mitgliedstaaten? EU-Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel, Weine oder Spirituosen Ökologisches Produktionsverfahren PL E Das Logo für landwirtschaftliche Qualitätserzeugnisse aus Gebieten in äußerster Randlage Einzelstaatliche Qualitätsregelungen Die Maßnahme fördert keine der genannten Regelungen. Wählen Sie eine/mehrere Erzeugniskategorie/n. SA M Beworbene oder zur Illustration beworbener Regelungen verwendete Erzeugnisse Agri_Prom.pdf - Ver2.0 Seite 8 von 8 41 Letzte Speicherung Jan. 16 Teil B – Vorlage Titel der Maßnahme 1. Präsentation der vorschlagenden Organisation(en) 2. Erzeugnisse/Regelungen und Marktanalyse 3. Ziele der Maßnahme 4. Maßnahmenstrategie 5. EU-Dimension der Maßnahme 6. Beschreibung der Tätigkeiten und Analyse der Budgetpositionen Arbeitspaket Bezeichnung des Arbeitspakets (identisch mit den Rubriken der detaillierten Budgetaufstellung) Tätigkeit Bezeichnung der Tätigkeit 1 Beschreibung der Tätigkeit Prägnante Beschreibung der Tätigkeit JAHR 1 Zu erbringende Leistungen JAHR 2 Auflistung der zu erbringenden Leistungen für jedes Jahr (anhand von OutputIndikatoren) 42 JAHR 3 Ergebnisindikatoren Angabe der relevanten Ergebnisindikatoren Das Budget muss an die im Rahmen der Maßnahme zu erbringenden Leistungen gebunden sein. Budgetanalyse Bitte geben Sie die veranschlagten Stückkosten für die einzelnen Leistungen an. Gegebenenfalls ist das Budget je Zielland anzugeben. Zwischensumme für Tätigkeit 1 In EUR Durchführung Wer wird die Tätigkeit durchführen: eine vorschlagende Organisation (welche) oder die Durchführungsstelle? In EUR In EUR Füllen Sie diese Tabelle für jede bzw. jedes einzelne der in der „detaillierten Budgetaufstellung“ veranschlagten Tätigkeiten und Arbeitspakete aus. Legen Sie abschließend auch die folgenden Angaben vor: Gesamtbudget je Zielland Zielland: A Gesamtbudget in EUR Zielland: B Gesamtbudget in EUR 7. Ergebnismessung und Indikatoren für die Maßnahme 8. Organisation der Maßnahme und Verwaltungsstruktur 9. Zusätzliche Informationen 43 Anlage III: Methodische Hinweise für die Ex-post-Berechnung der Rendite Die folgenden Hinweise sind bei der Evaluierung der Ergebnisse eines Absatzförderungsprogramms zu berücksichtigen. Auf alle Fälle sollten die am Ende des Programms erfolgende Evaluierung der Ergebnisse und die anfänglich festgelegten Programmziele kohärent sein. Bitte berücksichtigen Sie diese Empfehlungen bei der Festlegung der Programmziele im Rahmen der Erarbeitung des Programmvorschlags. Wirtschaftliche Auswirkungen Mit Absatzförderungsprogrammen wird ein wirtschaftlicher Ertrag angestrebt. Da sich die betreffenden Maßnahmen jedoch in einem komplexen Umfeld vollziehen, lassen sich ihre tatsächlichen wirtschaftlichen Auswirkungen nur schwer ermitteln. Bei einem einfachen Vergleich ökonomischer Parameter vor und nach der Kampagne bleiben externe Einflussgrößen unberücksichtigt. Damit die tatsächliche Wirkung der Absatzförderungsmaßnahme ohne Einfluss sonstiger Größen wie Markttrends oder Krisen ermittelt werden kann, sollte bei der Berechnung der Rendite eine „Baseline“ verwendet werden, d. h. eine Schätzung dazu, wie sich die Lage ohne das Absatzförderungsprogramm dargestellt hätte. Für die Schätzung der Wirkung wiederum wird das Baseline-Szenario mit den beobachteten Daten verglichen. Das Ergebnis dieser Bewertung sollte in EUR angegeben werden. Für die Bestimmung der Baseline gibt es verschiedene Möglichkeiten. Wir beschreiben hier zwei einfache und intuitive Methoden. Es könnten auch andere Methoden für diesen Zweck geeignet sein, wobei die konkret gewählte Methode für die Erstellung des Basisszenarios begründet werden sollte. 1) Historischer Trend Wenn bei einem Erzeugnis über einen erheblichen Zeitraum eine stabile Marktentwicklung zu verzeichnen ist, könnte man diesen Markttrend in die Zukunft projizieren und als Baseline verwenden. In diesem Falle erfolgt die Festlegung der Baseline Q durch Projektion der Marktentwicklung zwischen den Zeitpunkten 1 (S1) und 2 (S2) auf den Zeitpunkt 3 (Q). Anschließend kann die beobachtete Situation zum Zeitpunkt 3 (S3) um den Trend bereinigt werden, indem Q von S3 abgezogen wird, um die Programmwirkung zu ermitteln. Wie bereits erwähnt, setzt diese Methode eine stabile Marktentwicklung voraus und ist daher für stark volatile Märkte nicht geeignet. 2) Differenz von Differenzen In vielen Fällen gibt es keine stabilen Markttrends. Bei einem anderen Ansatz wird daher ein vergleichbares Erzeugnis zur Ermittlung des Baseline-Szenarios herangezogen. Die nachstehende Abbildung zeigt eine Baseline bei der Differenz-von-Differenzen-Methode. Ein vergleichbares Erzeugnis (wobei die Vergleichbarkeit zu begründen ist) weist einen spezifischen Markttrend auf (von S1 zu S2). Für die Festlegung des Basisszenarios (Q) wird diese Marktentwicklung auf die Situation des beworbenen Erzeugnisses vor der Kampagne (P1) projiziert. Aus dem Vergleich der beobachteten Situation nach der Kampagne (P2) mit der Baseline lässt sich die Wirkung der Kampagne herleiten, während zugleich den Markttrends Rechnung getragen wird. 44 Zu beachten ist die Komplementarität der beiden beschriebenen Methoden. Wenn ein Erzeugnis in der Vergangenheit eine ähnliche Entwicklung genommen hat wie das beworbene/untersuchte Erzeugnis, könnte davon ausgegangen werden, dass es vergleichbar ist und sich für die Bestimmung der Baseline anhand der Differenz-von-Differenzen-Methode eignet. Die Rendite des Programms ergibt sich aus der Steigerung des Absatzes (EUR) während der Programmlaufzeit. Langfristige Wirkungen können nicht berücksichtigt werden, da die Evaluierung am Ende des Programms erfolgt. Es wird außerdem empfohlen, die Kapitalrendite (ROI) des Programms mit einzubeziehen, berechnet als das Verhältnis der Absatz- oder Exportsteigerung bei den beworbenen Erzeugnissen während der Programmdauer (Rendite) zu den Investitionen (die den Gesamt-Programmkosten entsprechen). Auswirkung auf das Verbraucherbewusstsein Letztendliches Ziel von Informationsprogrammen ist eine stärkere Sensibilisierung der Bevölkerung. Zur Ermittlung der Zahl der Personen, die neue Erkenntnisse gewonnen haben, könnte eine Erhebung nach folgendem Muster durchgeführt werden: Eine Informationskampagne umfasst meistens mehrere Themen und Botschaften, weshalb sich die Rezeption der Informationen nicht mit einer einzigen Frage messen lässt. Vielmehr ist ein Katalog von Fragen zweckdienlich. Bei einer Person kann von einem guten Kenntnisstand in Bezug auf die Botschaft/das Thema ausgegangen werden, wenn sie einen zuvor festgelegten Anteil dieser Fragen beantworten kann. Nachfolgende Tabelle enthält ein Beispiel für einen Test, bei dem dieser Anteil 2/3 beträgt: Gewünschte Antwort Gegebene Antwort Frage 1 Ja Ja Frage 2 Ja Frage 3 Nein PERSON X Ergebnis Gewünschte Antwort Gegebene Antwort Frage 1 Ja Ja Ja Frage 2 Ja Nein Ja Frage 3 Nein Nein Ergebnis 1/3 = nicht bestanden 2/3 = bestanden PERSON Y Person X hat den Test bestanden, Person Y hat ihn nicht bestanden. Bei Durchführung des Tests vor und nach der Kampagne ist der absolute Anstieg der Zahl derer, die den Test bestehen, Ausdruck der Bewusstseinswirkung. Die Fragen sollten so formuliert werden, dass eine eindeutige Beurteilung möglich ist, und sollten für die Themen und Botschaften des Programms repräsentativ sein. Die Stichprobe wiederum sollte für die Zielgruppe(n) repräsentativ sein. Aus dem Vergleich der vor und nach der Kampagne durchgeführten Umfragen geht dann die absolute Zahl der Personen hervor, die neue Erkenntnisse erlangt haben. 45 Es können auch andere Umfragemethoden verwendet werden, die allerdings hinreichend begründet sein sollten und das gleiche Ziel erreichen müssen. 46 Anlage IV: Angaben zur Repräsentativität Gemäß Artikel 7 der Verordnung (EU) Nr. 1144/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (im Folgenden „Basisrechtsakt“) sowie Artikel 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/1829 der Kommission (im Folgenden „Delegierter Rechtsakt“) muss die vorschlagende Organisation für das geförderte Erzeugnis oder den geförderten Wirtschaftszweig repräsentativ sein. Die nachstehende Tabelle bietet einen Überblick über die Möglichkeiten für den Nachweis der Repräsentativität. Die angeführten Artikel sind dem Delegierten Rechtsakt und dem Basisrechtsakt zu entnehmen. Art der Organisation Branchen- oder Dachverbände mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder auf EU-Ebene (Vereinigung von) Erzeugerorganisation(en) Stellen der Agrar- und Ernährungswirtschaft Kriterien der Repräsentativität Mindestens 50 % der Erzeuger oder mindestens 50 % der Menge oder des Wertes der vermarktbaren Produktion des/der betreffenden Erzeugnisse(s) oder des betreffenden Wirtschaftszweigs (Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer i des Delegierten Rechtsakts) Vom Mitgliedstaat anerkannter Branchenverband (Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer ii des Delegierten Rechtsakts) Vereinigungen im Rahmen von Qualitätsregelungen der EU: 50 % der Menge oder des Wertes der vermarktbaren Produktion des/der Erzeugnisse(s) mit eingetragener Bezeichnung (Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe b des Delegierten Rechtsakts) Vom Mitgliedstaat im Einklang mit Artikel 154 und 156 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 anerkannt (Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe c des Delegierten Rechtsakts) - Ziele und Tätigkeiten bestehen in der Bereitstellung von Informationen über und der Förderung von Agrarerzeugnissen; - von dem betreffenden Mitgliedstaat wurde ein klar umrissener öffentlicher Auftrag in diesem Bereich erteilt; - haben sich mindestens zwei Jahre vor dem Zeitpunkt der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen niedergelassen; - es sind Vertreter des geförderten Erzeugnisses oder Wirtschaftszweigs unter den Mitgliedern. (Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe d des Basisrechtsakts und Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe d des Delegierten Rechtsakts) Bitte beschreiben Sie, wie Ihre Organisation die Kriterien der Repräsentativität in dem betreffenden Mitgliedstaat oder auf Unionsebene erfüllt, und machen Sie in diesem Zusammenhang die folgenden Angaben: Art und Status Ihrer Organisation, z. B. ein Konsortium von X und Y, Anerkennung durch den Mitgliedstaat, Repräsentativität für den Wirtschaftszweig usw., Daten zu vermarktbarer Produktion, Ausfuhren, Umsatz, Absatz, Anzahl der Erzeuger usw. Bitte verweisen Sie auf die Informationsquellen, auf die Sie in Ihrer Begründung Bezug nehmen. In der Begründung ist auf alle in Ihrem Fall anwendbaren Kriterien einzugehen. Wenn Sie auf die Anerkennung durch den Mitgliedstaat verweisen, fügen Sie bitte einen oder mehrere Nachweise bei, wie etwa eine Kopie der Anerkennung oder einen Link zu einer öffentlich zugänglichen Aufstellung der anerkannten Organisationen. Falls Ihre Organisation nicht repräsentativ im Sinne der oben genannten Kriterien ist, begründen Sie bitte, weshalb sie Ihrer Ansicht nach als repräsentativ angesehen werden sollte. Niedrigere Schwellenwerte als die oben genannten können akzeptiert werden, wenn die vorschlagende Organisation nachweist, dass besondere Umstände gegeben sind, einschließlich Angaben über die Marktstruktur, die es rechtfertigen würden, die vorschlagende Organisation als für das/die betreffende(n) Erzeugnis(se) oder den betreffenden Wirtschaftszweig repräsentativ anzusehen (abweichend von der 50 %-Regelung nach Artikel 1 Absatz 2 des Delegierten Rechtsakts). 47 Wird Ihr Vorschlag von mehr als einer vorschlagenden Organisation eingereicht, legen Sie bitte alle Beschreibungen in einem einzigen Dokument vor. Die Angaben sollten nicht mehr als 2000 Zeichen je vorschlagende Organisation umfassen. 48 Chafea-Formblatt zur finanziellen Tragfähigkeit Sprache DE Angaben zu Maßnahme und Teilnehmer Bezeichnung der Maßnahme Nummer des Vorschlags E Name des Teilnehmers EU-Beitrag für den Teilnehmer PL EU-Beteiligung insgesamt Angaben zur Rechnungsführung Beginndatum der Rechnung Enddatum der Rechnung Kassenrechnung SA M Rechnungszeitraum Neues Unternehme Datum der Gründung Währung € Euro 49 EuroWechselkurs 1 Chafea-Formblatt zur finanziellen Tragfähigkeit Bilanz der zwei letzten Geschäftsjahre Aktiva In Währungseinheit In Euro 1. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital E 2. Anlagevermögen (2.1 + 2.2 + 2.3) 2.1 Immaterielle Anlagewerte 2.2 Sachanlagen PL 2.3 Finanzanlagen 3. Umlaufvermögen (3.1 + 3.2.1 + 3.2.2 + 3.3 + 3.4) 3.1 Vorräte 3.2.1 Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 3.2.2 Forderungen mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr SA M 3.3 Guthaben bei Kreditinstituten, Postscheckguthaben, Schecks und Kassenbestand 3.4 Sonstiges Umlaufvermögen Aktiva insgesamt (1 + 2 + 3) 50 Chafea-Formblatt zur finanziellen Tragfähigkeit Bilanz der zwei letzten Geschäftsjahre Passiva In Währungseinheit In Euro 4. Kapital und Rücklagen (4.1 + 4.2 + 4.3 + 4.4) 4.1 Gezeichnetes Kapital E 4.2 Rücklagen 4.3 Ergebnisvortrag der vorangegangenen Jahre 4.4 Ergebnisvortrag für das Geschäftsjahr +/- PL 5. Verbindlichkeiten (5.1.1 + 5.1.2 + 5.2.1 + 5.2.2) 5.1.1 Langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Nichtbanken 5.1.2 Langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 5.2.1 Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Nichtbanken 5.2.2 Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten SA M Passiva insgesamt (4 + 5) 51 Chafea-Formblatt zur finanziellen Tragfähigkeit Gewinn- und Verlustrechnung der letzten zwei Geschäftsjahre Gewinn- und Verlustrechnung In Währungseinheit In Euro 6. Umsatz 7. Veränderung des Lagerbestands +/- E 8. Sonstige betriebliche Erträge 9. Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 10. Sonstige betriebliche Aufwendungen PL 11. Personalkosten 12. Bruttobetriebsgewinn (6 + 7 + 8 + 9 + 10 + 11) 13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 14. Nettobetriebsgewinn (12 - 13) 15. Finanzerträge und Wertberichtigungen auf Finanzanlagen SA M 16. Zinsaufwendungen 17. Ähnliche Aufwendungen 18. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit (14 + 15 - 16 - 17) 19. Außerordentliche Erträge und Aufwendungen +/20. Steuern auf den Gewinn +/- 21. Ergebnis des Geschäftsjahres (18 + 19 - 20) Datum und Unterschrift des Rechnungsführers (oder einer Person mit ähnlicher Funktion) des 52 Chafea-Formblatt zur finanziellen Tragfähigkeit Nur für den internen Gebrauch der Chafea Hauptkriterien Eigenkapital 2 Eigenkapital > 0,2 x EU-Beitrag für den Teilnehmer Betriebskapital 0,2 x EU-Beteiligung insgesamt Eigenkapital 0,2 x EU-Beitrag für den Teilnehmer >0,00 PL Ratio 1 Eigenkapital E Eigenkapital 1 Eigenkapital > 0,2 x EU-Beteiligung insgesamt Nebenkriterien Ratio 2 Kapital und Rücklagen (ohne gezeichnetes Kapital) >0 Ratio 3 Jahresergebnis >0 Finanzautonomie >0 SA M Ratio 4 Zur Information Ratio 5 Bruttobetriebsgewinn >0 Aktiva insgesamt Passiva insgesamt Aktiva insgesamt = Passiva insgesamt Due to the type of the form (XFA form) IT IS NOT ALLOWED to attache this document as it is, directly in SEP. Only flat PDF's (not dynamic PDF) is accepted. Please print and scan the document in PDF format or print it using the virtual Adobe printerif you have the professional version of Acrobat or another virtual printer for the submission CLICK HERE TO PRINT THE VERSION TO ATTACH TO SEP. 53 Sprache DE Ausführlicher Finanzplan Kennung des Vorschlags Kurztitel des Vorschlags Rubrik A. Direkte Personalkosten Jahr B. Direkte Kosten C. Sonstige direkte aus Unteraufträgen Kosten INSGESAMT 1. Projektkoordinierung Personalkosten der vorschlagenden Organisation(en) Jahr 1 Jahr 2 E Jahr 3 Sonstige Kosten für die Projektkoordinierung Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 2. Öffentlichkeitsarbeit PL INSGESAMT Kontinuierliche PR-Maßnahmen (PR-Büro) Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Presseveranstaltungen Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 SA M INSGESAMT 54 Rubrik Jahr A. Direkte Personalkosten B. Direkte Kosten C. Sonstige direkte aus Unteraufträgen Kosten INSGESAMT 3. Website, soziale Medien Einrichtung, Aktualisierung, Wartung der Website Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Soziale Medien (Einrichtung von Konten, regelmäßiges Posting) Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Sonstiges (mobile Apps, e-Learning-Plattformen, Web-Seminare usw.) E Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 INSGESAMT Druck Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Fernsehen Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Radio Jahr 1 SA M Jahr 2 PL 4. Werbedienstleistungen Jahr 3 Online Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Außenwerbung, Kino Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 INSGESAMT 5. Kommunikationsmittel Veröffentlichungen, Medien-Pakete, Werbeartikel Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Werbevideos Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 INSGESAMT 55 Rubrik A. Direkte Personalkosten Jahr B. Direkte Kosten C. Sonstige direkte aus Unteraufträgen Kosten INSGESAMT 6. Veranstaltungen Stände auf Messen Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Seminare, Workshops, B2B-Besprechungen, Schulungen für Handel/Köche, Aktivitäten in Schulen Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Restaurantwochen E Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Sponsoring von Veranstaltungen Jahr 2 Jahr 3 Studienreisen nach Europa Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Sonstige Veranstaltungen Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 SA M INSGESAMT PL Jahr 1 7. Absatzförderung an der Verkaufsstelle Verkostungstage Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Sonstiges: Werbung in Publikationen von Einzelhändlern, Werbung an der Verkaufsstelle (Verkaufsregale, Posters), Werbung in Kantinen Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 INSGESAMT 8. Sonstige Tätigkeiten Sonstige Tätigkeiten Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 INSGESAMT 9. Auswertung der Ergebnisse Auswertung der Ergebnisse Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 INSGESAMT 56 Rubrik Jahr A. Direkte Personalkosten B. Direkte Kosten C. Sonstige direkte aus Unteraufträgen Kosten INSGESAMT Andere förderbare Kosten von EO Andere förderbare Kosten von EO (Prüfbescheinigungen, Sicherheit für die Vorfinanzierung, nicht rückforderbare MWSt.) Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 INSGESAMT Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 E ALLE RUBRIKEN INSGESAMT ALLE RUBRIKEN INSGESAMT ALLE RUBRIKEN INSGESAMT Zwischensumme GESAMTBETRAG PL Indirekte Kosten von EO (max. 4 % der direkten Personalkosten der EO) Due to the type of the form (XFA form) IT IS NOT ALLOWED to attach this document as it is, directly in SEP. Only flat PDF's (not dynamic PDF) is accepted. SA M Please print and scan the document in PDF format or print it using the virtual Adobe printer if you have the professional version of Acrobat or another virtual printer for the submission. CLICK HERE TO PRINT THE VERSION TO ATTACH TO SEP. 57 Anlage VII: Zusätzliche Informationen zu den Vergabekriterien Wie in der Aufforderung erwähnt, dient Teil B des Antragsformulars der Bewertung des Vorschlags anhand der Vergabekriterien. Genauer gesagt wird jeder Vorschlag unter Verwendung der in nachstehender Tabelle angeführten Kriterien und Unterkriterien beurteilt, wobei für die wichtigsten Vergabekriterien auch ein Schwellenwert festgelegt ist. Bei der Beurteilung der Qualität der Vorschläge sind nachfolgende Unterkriterien zu berücksichtigen: KRITERIEN UNTERKRITERIEN 1. Unionsdimension Höchstpunktzahl: 20 (a) Relevanz der vorgeschlagenen Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für die in Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 1144/2014 genannten allgemeinen und spezifischen Ziele, die in Artikel 3 dieser Verordnung genannten Ziele sowie die unter den entsprechenden thematischen Schwerpunkten genannten Prioritäten, Ziele und erwarteten Ergebnisse (b) Die Union betreffende Aussage der Kampagne Der Vorschlag steht in Einklang mit den in der Rechtsgrundlage festgelegten spezifischen Zielen und Zielsetzungen und hat den gewählten thematischen Schwerpunkt sowie das Thema der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zum Gegenstand. Der Vorschlag beschreibt eindeutig die vorgesehene die Union betreffende Hauptaussage. Die Aussagen des Programms nehmen Bezug auf Europa im Allgemeinen, auf die EU, die GAP, EU-Recht, EUErzeugnisse oder EU-Produktionsstandards. Der Vorschlag beschreibt eindeutig die Form der Information und Aufklärung über die Besonderheiten der landwirtschaftlichen Produktionsmethoden und Erzeugnisse der EU, wie beispielsweise Lebensmittelsicherheit, Rückverfolgbarkeit, Echtheit, Kennzeichnung, Nährwert und Hygiene, Tier- und Umweltschutz sowie Nachhaltigkeit und die Merkmale von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln insbesondere in Bezug auf deren Qualität, Geschmack, Vielfalt und Traditionen. Das Programm ist von hinreichendem Umfang und geeignet, die Nachfrage und/oder den Marktanteil zu erhöhen. Das Programm hat eine hinreichende Erfassungsbreite (z. B. Anzahl und/oder relativer Anteil der Verbraucher/Importeure/Käufer, auf die die Botschaft abzielt; im Binnenmarkt: Anzahl der erfassten Mitgliedstaaten). Das Programm ist auch für andere EU-Erzeuger aus dem gleichen Erzeugnissektor von Vorteil. Das Programm trägt der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit Rechnung. Gegebenenfalls wird der im Hinblick auf die Beschäftigung zu erzielende Mehrwert beschrieben. (c) Wirkung des Projekts auf Unionsebene Schwellenwert: 14 2. Technische Qualität Höchstpunktzahl: 40 (a) Qualität und Relevanz der Marktanalyse Die Marktanalyse basiert auf vorhandenen Marktforschungsdaten und/oder Ein-/Ausfuhrzahlen, die im Vorschlag angeführt sind. Die Marktanalyse verweist auf Entwicklungen und Herausforderungen, auf die das Programm abstellt (z. B. rückläufiger Verbrauch oder geringes Verbraucherbewusstsein im Binnenmarkt, Einfuhrpotenzial auf Drittlandsmärkten); diese werden in einer SWOT58 Schwellenwert: 24 Analyse vorgestellt. (b) Eignung der Programmstrategie, Ziele und Kernbotschaften (c) Angemessene Auswahl von Tätigkeiten unter Berücksichtigung der Ziele und Zielgruppen, ausgeglichener Kommunikationsmix, Synergien zwischen den Tätigkeiten. (d) Prägnante Beschreibung der Tätigkeiten (e) Qualität der vorgeschlagenen Evaluierungsmethoden und Indikatoren Die Marktanalyse beschreibt die Wettbewerbsposition der vorschlagenden Organisation(en), anderer EU-Lieferanten sowie ihrer Wettbewerber aus Drittländern. Die Marktanalyse befasst sich mit der Struktur und Funktionsweise von Vertriebskanälen. Im Hinblick auf Drittlandsmärkte: Es gibt Verweise auf Einfuhrbedingungen, wie etwa tarifäre und nicht tarifäre Hemmnisse. Im Rahmen der Marktanalyse werden die Zielgruppen des Programms ermittelt und angemessen beschrieben. Die Programmziele stehen in Einklang mit der Marktanalyse. Die Programmziele sind spezifisch, messbar, erreichbar, ergebnisorientiert und zeitgebunden (SMART). Die Strategie richtet sich auf die in der Marktanalyse ermittelten Herausforderungen und ist mit den Programmzielen kohärent. Die Strategie ist auf alle Zielmärkte und Zielgruppen zugeschnitten. Die Kernbotschaften sind auf die Zielgruppen und Zielmärkte zugeschnitten. Die ausgewählten Tätigkeiten stehen in Einklang mit den Programmzielen und der gewählten Strategie (Zielmärkte und Zielgruppen). Es wurde ein ausgeglichener Kommunikationsmix gewählt. Die geplanten Tätigkeiten verstärken einander. Wird das Programm parallel zu anderen privaten oder öffentlichen Kampagnen laufen, ist es so zu gestalten, dass Synergieeffekte mit diesen Kampagnen erzielt werden. Die Tätigkeiten sind angemessen beschrieben, sodass die folgenden Fragen beantwortet werden: Wer? Was? Wann? Wo? Warum? Die Detailgenauigkeit bei der Beschreibung der Tätigkeiten und zu erbringenden Leistungen ist hoch genug, um die Kostenwirksamkeit der Tätigkeiten einschätzen zu können. Die Evaluierung umfasst eine Studie zur Bewertung der Wirkung des Programms, die von einer unabhängigen externen Stelle durchgeführt wird. Die Methodik steht in Einklang mit der in Anlage III vorgeschlagenen Methodik. Die vorgeschlagenen Indikatoren sind auf die in Artikel 22 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1831 der Kommission beschriebenen Grundsätze abgestimmt. Für die geplanten Indikatoren werden Baseline- und Zielwerte vorgeschlagen. Ist eine Stichprobengruppe vorgesehen, ist diese aufgrund ihrer Größe und Zusammensetzung repräsentativ. 59 3. Managementqualität Höchstpunktzahl: 10 (a) Projektorganisation und Managementstruktur Die Managementstruktur und Kompetenzen der an der Programmdurchführung beteiligten Mitarbeiter sind klar beschrieben. Die Aufteilung der Aufgaben zwischen Durchführungsstellen und Antragstellern ist klar festgelegt. Bei Vorschlägen mit mehreren Antragstellern sind die Zuständigkeiten der einzelnen Partner bei der Programmdurchführung klar festgelegt und entsprechen deren Sachverstand und technischer Kapazität. Eine interne Koordinierungsstrategie für die Gestaltung der Beziehungen zwischen unterschiedlichen Partnern und Durchführungsstellen ist festgelegt. Die Programmfinanzierung ist klar beschrieben, sowohl im Hinblick auf Beschaffung der Liquidität als auch im Hinblick auf die Finanzierung des Programms insgesamt. Es wird erläutert, wie die Eigenmittel aufgebracht werden sollen (z. B. durch projektspezifische Beiträge von Mitgliedern der Organisation). Angemessene Verfahren zur Überwachung der Arbeit der Durchführungsstellen und anderer Unterauftragnehmer sind festgelegt. Überwacht werden sowohl die Qualität der zu erbringenden Leistungen als auch die Einhaltung der Zeitplanung und des Budgets. Wesentliche Risiken, die das Ergebnis des Projekts beeinträchtigen könnten, werden genannt und mögliche Abhilfemaßnahmen vorgeschlagen. Die Risiken werden nach Wahrscheinlichkeit und Wirkung eingestuft. (b) Qualitätskontrollmechanismen und Risikomanagement Schwellenwert: 6 4. Budget und Kostenwirksamkeit Höchstpunktzahl: 30 (a) Kapitalrendite Der vorgeschlagene Investitionsumfang ist durch die erwartete Kapitalrendite (bei Absatzförderungsprogrammen) oder durch eine verstärkte Sensibilisierung (bei Informationsprogrammen) gerechtfertigt. (b) Ausgewogene Aufteilung der Finanzmittel entsprechend den Zielen und dem Umfang der Tätigkeiten Das Budget ist effizient auf die einzelnen Tätigkeiten aufgeteilt. Für die einzelnen Tätigkeiten stehen ausreichende Mittel bereit, um wirksame Ergebnisse entsprechend der beschriebenen Strategie und den Indikatoren zu ermöglichen. (c) Kohärenz zwischen den veranschlagten Kosten und den zu erbringenden Leistungen Die Kosten der Tätigkeiten stehen in einem angemessenen Verhältnis zur Beschreibung und zum Umfang der zu erbringenden Leistungen. Die Stückkosten der einzelnen Tätigkeiten sind mit den marktüblichen Sätzen im Zielland vergleichbar. Die detaillierte Budgetaufstellung weist keine Fehler auf. Die detaillierte Budgetaufstellung ist mit dem in Teil A des Vorschlags angegebenen Budget und der in Teil B Abschnitt 6 vorgenommenen Beschreibung abgeglichen. 60 Schwellenwert: 18 (d) Realistische Schätzung der Personentage für die von der vorschlagenden Organisation durchgeführten Tätigkeiten, einschließlich der Kosten für die Projektkoordinierung GESAMT Die Anzahl der geschätzten Personentage für die vom/von den Antragsteller/-n durchgeführten Tätigkeiten steht in einem angemessenen Verhältnis zum Grad seiner/ihrer Einbeziehung in die Programmdurchführung. Höchstpunktzahl: 100 61 Schwellenwert: 62
© Copyright 2024 ExpyDoc