Grunderwerbsteuer: Mit diesem Trick zählt die

Grunderwerbsteuer: Mit diesem Trick
zählt die Möblierung nicht zum Kaufpreis
Foto: © fuxart - Fotolia.com
Kaufen Sie eine Immobilie, ist es mit der Kaufpreiszahlung allein noch nicht getan,
denn auch das Finanzamt will bei einem Immobilienwechsel "mitverdienen": Abhängig
vom Kaufpreis fallen bis zu 6,5 % Grunderwerbsteuer an.
Die lässt sich zum Glück mit einem Trick senken: Indem Sie aus dem Kaufpreis die
Kosten für übernommene Möbel und andere bewegliche Gegenstände herausrechnen.
Allerdings will das Finanzamt manchmal dafür die Nachweise sehen. Und dann wird's
knifflig. Wie Sie sich aus dieser "Beweislast" wieder befreien können, lesen Sie hier.
Autor: Judith Engst
Worum geht es?
• Grunderwerbsteuer
• Möbel, Einbauküche & Co.
• notarieller Kaufvertrag
• Nachweise fürs Finanzamt
Die gute Nachricht zuerst: Grunderwerbsteuer fällt nur auf die unbeweglichen Gebäudeteile
an. Das heißt: Alles, was beweglich ist, können Sie aus dem Kaufpreis herausrechnen.
Als beweglich gelten neben Möbeln auch Einbauküchen, Gartenhäuser, Saunen, Markisen
oder Treppenlifte, obwohl diese fest mit der Immobilie bzw. dem Grundstück verbunden sind.
Wichtig: Weisen Sie den Wert im Kaufvertrag separat aus
Um in den Genuss des Steuervorteils zu kommen, muss den Wert der herauszurechnenden
beweglichen Gegenständen im notariellen Kaufvertrag separat ausweisen. Nur so ersparen
Sie sich die Grunderwerbsteuer auf den Wert dieser Gegenstände.
Beispiel:
Eine Einbauküche im Wert von 15.000 Euro spart Ihnen je nach dem Grunderwerbsteuersatz
in dem betreffenden Bundesland 525 Euro (Bayern) bis 975 Euro (Brandenburg, NordrheinWestfalen, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen) an Steuern.
Grunderwerbsteuer: Wenn das Finanzamt Nachweise verlangt
Hüten sollten Sie sich allerdings vor einem allzu großzügigen Wertansatz. Wenn der Wert
von Küche, Möbel, Sauna etc. mehr als 15 Prozent des Immobilienpreises ausmacht, wird
das Finanzamt garantiert Belege verlangen. Manchmal auch bei niedrigeren Anteilen. Und
den Nachweis zu erbringen, kann ganz schön schwierig sein.
Im Idealfall besitzt der Voreigentümer vielleicht noch eine Rechnung über die
Anschaffungskosten. Er ist also Ihre erste Anlaufstelle, wenn das Finanzamt Nachweise
sehen will. Zudem müssen Sie damit rechnen, dass das Finanzamt bei gebrauchten
Küchen, Möbeln und Saunen Wertabschläge vornimmt.
Was tun, wenn sich keine Kaufbelege mehr auftreiben lassen
Als Käufer haben Sie ein Problem, wenn der Voreigentümer keine Kaufbelege mehr hat.
Trotzdem sollten Sie dann nicht gleich aufgeben. Für eine Ersparnis von mehreren 100
wenn nicht gar 1.000 Euro Grunderwerbsteuer lohnt sich auch eine intensive Recherche,
um einen möglichst realistischen Wert für die beweglichen Gegenstände in Ihrem neuen
Haus nachzuweisen. Dabei sind etwas Kreativität und Ideenreichtum gefragt.
meineimmobilie.de-Tipp
Steuernachweis: Wertgutachten lohnt sich meist nicht
Theoretisch könnten Sie einen Sachverständigen damit beauftragen, den Wert der
beweglichen Gegenstände zu ermitteln, um so die Grunderwerbsteuer zu drücken. Das
Problem ist nur: Sie zahlen dafür vermutlich mehr, als Sie an Grunderwerbsteuer einsparen.
Damit fällt diese Möglichkeit weg. Trotzdem sollten Sie die Flinte nicht vorschnell ins Korn
werfen.
Ermitteln Sie den Wert über Vergleichsangebote
Geht es um eine Einbauküche, versuchen Sie bei verschiedenen Küchenhändlern
herauszufinden, was eine neue Küche mit vergleichbarer Ausstattung kostet. Vielleicht
können Sie vom vorherigen Eigentümer der Immobilie außerdem herausfinden, wie alt die
übernommene Küche ist. Ähnliches gilt für Sauna, Markisen, Gartenhaus und Möbelstücke.
Suchen Sie Vergleichbares im Internet
Auch das Internet kann Ihnen dabei helfen, vergleichbares Inventar für
Gebrauchtgegenstände mitsamt Wertansatz aufzufinden. Schon wenn Sie Stichwörter wie
„gebrauchte Küche“, „gebrauchte Möbel“ oder „gebrauchte Markise“ eingeben, finden Sie
das eine oder andere Kleinanzeigen- und Flohmarkt-Portal, auf dem Sie womöglich fündig
werden.
Bitten Sie Gebrauchthändler um ein Angebot
Recht leicht haben Sie es bei Treppenliften. Denn es gibt viele Händler für gebrauchte
Treppenlifte, die Ihnen auch für ein älteres Modell einer bestimmten Marke problemlos
einen realistischen Marktpreis nennen können. Am besten tun Sie so, als wären Sie
ein Kaufinteressent und lassen sich für ein vergleichbares Modell des entsprechenden
Herstellers ein Angebot machen.
Reichen Sie eine komplette Liste aller Gegenstände ein
Wichtig ist außerdem, dem Finanzamt eine vollständige Liste mit allem zu liefern, was
Sie genau aus dem Kaufpreis herausgerechnet haben wollen. Denn in den wenigsten
Kaufverträgen sind die Gegenstände konkret aufgelistet. Allein für Küche, Gartenhaus
und Sauna zusammen können Sie beim Finanzamt einen Abzug vom Kaufpreis geltend
machen. .
Auch bekannte Markennamen helfen Ihnen womöglich dabei, das Finanzamt vom Wert
der übernommenen Gegenstand zu überzeugen. Ebenso können Fotos hilfreich sein,
mit denen Sie den Zustand und ggf. die Hochwertigkeit der betreffenden Möbel und
Einrichtungsgegenstände dokumentieren.
Es gibt keine Erfolgsgarantie - aber gute Chancen
Natürlich gibt es keine Erfolgsgarantie, was den Kaufpreisabzug betrifft. Doch wenn es Ihnen
gelingt, überzeugend darzulegen, warum der im Kaufvertrag ausgewiesene Wert nicht
überzogen ist, dann werden Sie mit einer entsprechenden Steuerersparnis belohnt.