Grunderwerbsteuer: Mit diesem Trick zählt die Möblierung nicht zum Kaufpreis Foto: © fuxart - Fotolia.com Kaufen Sie eine Immobilie, ist es mit der Kaufpreiszahlung allein noch nicht getan, denn auch das Finanzamt will bei einem Immobilienwechsel "mitverdienen": Abhängig vom Kaufpreis fallen bis zu 6,5 % Grunderwerbsteuer an. Die lässt sich zum Glück mit einem Trick senken: Indem Sie aus dem Kaufpreis die Kosten für übernommene Möbel und andere bewegliche Gegenstände herausrechnen. Allerdings will das Finanzamt manchmal dafür die Nachweise sehen. Und dann wird's knifflig. Wie Sie sich aus dieser "Beweislast" wieder befreien können, lesen Sie hier. Autor: Judith Engst Worum geht es? • Grunderwerbsteuer • Möbel, Einbauküche & Co. • notarieller Kaufvertrag • Nachweise fürs Finanzamt Die gute Nachricht zuerst: Grunderwerbsteuer fällt nur auf die unbeweglichen Gebäudeteile an. Das heißt: Alles, was beweglich ist, können Sie aus dem Kaufpreis herausrechnen. Als beweglich gelten neben Möbeln auch Einbauküchen, Gartenhäuser, Saunen, Markisen oder Treppenlifte, obwohl diese fest mit der Immobilie bzw. dem Grundstück verbunden sind. Wichtig: Weisen Sie den Wert im Kaufvertrag separat aus Um in den Genuss des Steuervorteils zu kommen, muss den Wert der herauszurechnenden beweglichen Gegenständen im notariellen Kaufvertrag separat ausweisen. Nur so ersparen Sie sich die Grunderwerbsteuer auf den Wert dieser Gegenstände. Beispiel: Eine Einbauküche im Wert von 15.000 Euro spart Ihnen je nach dem Grunderwerbsteuersatz in dem betreffenden Bundesland 525 Euro (Bayern) bis 975 Euro (Brandenburg, NordrheinWestfalen, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen) an Steuern. Grunderwerbsteuer: Wenn das Finanzamt Nachweise verlangt Hüten sollten Sie sich allerdings vor einem allzu großzügigen Wertansatz. Wenn der Wert von Küche, Möbel, Sauna etc. mehr als 15 Prozent des Immobilienpreises ausmacht, wird das Finanzamt garantiert Belege verlangen. Manchmal auch bei niedrigeren Anteilen. Und den Nachweis zu erbringen, kann ganz schön schwierig sein. Im Idealfall besitzt der Voreigentümer vielleicht noch eine Rechnung über die Anschaffungskosten. Er ist also Ihre erste Anlaufstelle, wenn das Finanzamt Nachweise sehen will. Zudem müssen Sie damit rechnen, dass das Finanzamt bei gebrauchten Küchen, Möbeln und Saunen Wertabschläge vornimmt. Was tun, wenn sich keine Kaufbelege mehr auftreiben lassen Als Käufer haben Sie ein Problem, wenn der Voreigentümer keine Kaufbelege mehr hat. Trotzdem sollten Sie dann nicht gleich aufgeben. Für eine Ersparnis von mehreren 100 wenn nicht gar 1.000 Euro Grunderwerbsteuer lohnt sich auch eine intensive Recherche, um einen möglichst realistischen Wert für die beweglichen Gegenstände in Ihrem neuen Haus nachzuweisen. Dabei sind etwas Kreativität und Ideenreichtum gefragt. meineimmobilie.de-Tipp Steuernachweis: Wertgutachten lohnt sich meist nicht Theoretisch könnten Sie einen Sachverständigen damit beauftragen, den Wert der beweglichen Gegenstände zu ermitteln, um so die Grunderwerbsteuer zu drücken. Das Problem ist nur: Sie zahlen dafür vermutlich mehr, als Sie an Grunderwerbsteuer einsparen. Damit fällt diese Möglichkeit weg. Trotzdem sollten Sie die Flinte nicht vorschnell ins Korn werfen. Ermitteln Sie den Wert über Vergleichsangebote Geht es um eine Einbauküche, versuchen Sie bei verschiedenen Küchenhändlern herauszufinden, was eine neue Küche mit vergleichbarer Ausstattung kostet. Vielleicht können Sie vom vorherigen Eigentümer der Immobilie außerdem herausfinden, wie alt die übernommene Küche ist. Ähnliches gilt für Sauna, Markisen, Gartenhaus und Möbelstücke. Suchen Sie Vergleichbares im Internet Auch das Internet kann Ihnen dabei helfen, vergleichbares Inventar für Gebrauchtgegenstände mitsamt Wertansatz aufzufinden. Schon wenn Sie Stichwörter wie „gebrauchte Küche“, „gebrauchte Möbel“ oder „gebrauchte Markise“ eingeben, finden Sie das eine oder andere Kleinanzeigen- und Flohmarkt-Portal, auf dem Sie womöglich fündig werden. Bitten Sie Gebrauchthändler um ein Angebot Recht leicht haben Sie es bei Treppenliften. Denn es gibt viele Händler für gebrauchte Treppenlifte, die Ihnen auch für ein älteres Modell einer bestimmten Marke problemlos einen realistischen Marktpreis nennen können. Am besten tun Sie so, als wären Sie ein Kaufinteressent und lassen sich für ein vergleichbares Modell des entsprechenden Herstellers ein Angebot machen. Reichen Sie eine komplette Liste aller Gegenstände ein Wichtig ist außerdem, dem Finanzamt eine vollständige Liste mit allem zu liefern, was Sie genau aus dem Kaufpreis herausgerechnet haben wollen. Denn in den wenigsten Kaufverträgen sind die Gegenstände konkret aufgelistet. Allein für Küche, Gartenhaus und Sauna zusammen können Sie beim Finanzamt einen Abzug vom Kaufpreis geltend machen. . Auch bekannte Markennamen helfen Ihnen womöglich dabei, das Finanzamt vom Wert der übernommenen Gegenstand zu überzeugen. Ebenso können Fotos hilfreich sein, mit denen Sie den Zustand und ggf. die Hochwertigkeit der betreffenden Möbel und Einrichtungsgegenstände dokumentieren. Es gibt keine Erfolgsgarantie - aber gute Chancen Natürlich gibt es keine Erfolgsgarantie, was den Kaufpreisabzug betrifft. Doch wenn es Ihnen gelingt, überzeugend darzulegen, warum der im Kaufvertrag ausgewiesene Wert nicht überzogen ist, dann werden Sie mit einer entsprechenden Steuerersparnis belohnt.
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