Europäische Kommission - Pressemitteilung Kommission schlägt Makrofinanzhilfe von 100 Mio. EUR für die Republik Moldau vor Brüssel, 13. Januar 2017 Die Europäische Kommission hat heute für die Republik Moldau ein Makrofinanzhilfeprogramm im Umfang von bis zu 100 Mio. EUR vorgeschlagen und damit einem entsprechenden Ersuchen des Landes entsprochen. Die vorgeschlagene Unterstützung würde der Republik Moldau helfen, ihren kurzfristigen Finanzierungsbedarf zu decken. Bis zu 40 Mio. EUR der Makrofinanzhilfe (MFA) würden als Zuschüsse gewährt, bis zu 60 Mio. EUR in Form mittelfristiger Darlehen zu vergünstigten Bedingungen. Valdis Dombrovskis, Vizepräsident für den Euro und den sozialen Dialog, der auch für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion zuständig ist, erklärte: „Diese Unterstützung wird der Republik Moldau helfen, ihren unmittelbaren Finanzbedarf zu decken und ihre Wirtschaft zu stabilisieren. Zugleich setzen wir darauf, dass die an diese Finanzierung geknüpften Bedingungen dazu beitragen werden, die wirtschaftspolitische Steuerung im Land zu verbessern und entscheidende Reformen anzustoßen.“ Pierre Moscovici, Kommissar für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll, fügte hinzu: „Die jüngsten Bemühungen der Republik Moldau um eine stabilitätsorientierte Politik und das Vorgehen gegen seit langem bestehende Risiken müssen aufrechterhalten werden. Heute leistet die Kommission weitere Unterstützung für das Land, das daran arbeitet, makroökonomische Stabilität zu wahren, die Staatsführung zu verbessern und zu nachhaltigerem und inklusiverem Wachstum zu gelangen.“ Die Republik Moldau sieht sich zahlreichen Herausforderungen gegenüber. So muss sie vor allem gegen Korruption und schlechte Staatsführung vorgehen, die die Haushaltslage und Zahlungsbilanz negativ beeinflusst und das Wirtschaftswachstum verlangsamt haben, sowie den massiven Bankenbetrug untersuchen, der die Wirtschaft des Landes im Jahr 2014 erschütterte. Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten wurden durch die Konjunkturschwäche einiger der wichtigsten regionalen Handelspartner der Republik Moldau weiter verschärft. Dies wurde durch verstärkten Handel mit der EU teilweise ausgeglichen. Diese verstärkte Handelstätigkeit kann mit dem am 1. Juli 2016 in Kraft getretenen Assoziierungsabkommen in Zusammenhang gebracht werden, durch das eine vertiefte und umfassende Freihandelszone (DCFTA) geschaffen wurde. Europäisches Parlament und Rat müssen die vorgeschlagene EU-MFA billigen, bevor sie wirksam werden kann und Auszahlungen erfolgen können; die Makrofinanzhilfe würde das am 7. November 2016 genehmigte neue Programm des Internationalen Währungsfonds (IWF) für das Land ergänzen. Konkret würde die MFA der Republik Moldau helfen, in den kommenden zwei Jahren einen Teil ihres externen Finanzierungsbedarfs zu decken. Die Hilfe würde daher dazu beitragen, die kurzfristigen Zahlungsbilanz- und Haushaltsrisiken der moldauischen Wirtschaft zu mindern. Auszahlungen im Zuge des vorgeschlagenen MFA-Programms würden nur erfolgen, wenn das Land beim IWF-Programm gut vorankommt und spezifische wirtschaftspolitische Auflagen erfüllt, die zwischen der Republik Moldau und der EU in einer Absichtserklärung zu vereinbaren sind. Diese wirtschaftspolitischen Auflagen würden einige der grundlegenden Schwächen der moldauischen Wirtschaft und des Systems der wirtschaftlichen Steuerung angehen, vor allem im Bankensektor. Dies würde in enger Abstimmung zum einen mit den Anpassungs- und Reformprogrammen erfolgen, auf die sich die Republik Moldau mit dem IWF und der Weltbank verständigt hat, zum anderen mit den Reformen, die im Zusammenhang mit den haushaltsstützenden Maßnahmen der EU und dem DCFTAAbkommen vereinbart wurden. Hintergrund Macro-Financial Assistance – Makrofinanzhilfe Makrofinanzhilfen sind ein in Ausnahmesituationen eingesetztes Krisenbewältigungsinstrument der EU zur Unterstützung benachbarter Partnerländer. Sie werden ergänzend zu Hilfen des IWF gewährt. Makrofinanzhilfedarlehen werden über EU-Anleihen auf den Kapitalmärkten finanziert. Die aufgenommenen Mittel werden anschließend zu ähnlichen finanziellen Konditionen an die begünstigten Länder weitergereicht. Die MFA- Zuschüsse stammen aus dem EU-Haushalt. Die Makrofinanzhilfe soll ein vom IWF-Exekutivdirektorium am 7. November 2016 genehmigtes neues Programm ergänzen, das die Republik Moldau und der Währungsfonds vereinbart haben. Bereits in den Jahren 2010 bis 2012 wurde der Republik Moldau erfolgreich Makrofinanzhilfe gewährt; sie belief sich auf 90 Mio. EUR in Form von Zuschüssen. Die neue Finanzhilfe soll in den Jahren 2017 und 2018 in drei Tranchen ausgezahlt werden. Weitere Informationen: Makrofinanzhilfe der Europäischen Kommission für die Republik Moldau: http://ec.europa.eu/economy_finance/international/neighbourhood_policy/moldova_en.htm IP/17/40 Kontakt für die Medien: Vanessa MOCK (+32 2 295 61 94) Annikky LAMP (+32 2 295 61 51) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
© Copyright 2024 ExpyDoc