conwert Immobilien Invest SE Wien, FN 212163 f außerordentliche Hauptversammlung am Freitag, den 27. Januar 2017 Gemeinsamer Vorschlag der Geschäftsführenden Direktoren und des Verwaltungsrats gemäß Art 53 SE-VO iVm § 108 Abs 1 AktG zum 1. Punkt der Tagesordnung „Änderung der Satzung in §§ 6 Abs 2, 7 Abs 1 sowie 10 Abs 3“ Vor der außerordentlichen Hauptversammlung am 27. Januar 2017 setzt sich der Verwaltungsrat der conwert Immobilien Invest SE gemäß § 6 Abs 2 der Satzung aus mindestens drei und höchstens fünf Mitgliedern zusammen. Zur Widerspiegelung der neuen Beteiligungsverhältnisse der conwert Immobilien Invest SE soll der Verwaltungsrat neu besetzt werden. Im Zuge dessen soll die tatsächliche Anzahl der von der Hauptversammlung gewählten Verwaltungsratsmitglieder von derzeit fünf auf künftig sieben erhöht werden. Hierzu ist eine Änderung der Satzung erforderlich. Diesbezüglich schlagen die Geschäftsführenden Direktoren und der Verwaltungsrat folgende Beschlüsse vor: § 6 Abs 2 der Satzung sollte abgeändert werden, so dass dieser lautet wie folgt: „Der Verwaltungsrat besteht aus mindestens fünf und höchstens sieben Mitgliedern. Das maximal zulässige Alter eines Verwaltungsratsmitglieds zum Zeitpunkt der (erstmaligen oder neuerlichen) Bestellung beträgt 75 Jahre.“ § 7 Abs 1 der Satzung sollte abgeändert werden, so dass dieser lautet wie folgt: „Scheiden gewählte Verwaltungsratsmitglieder vor Ablauf ihrer Funktionsperiode aus dem Verwaltungsrat aus, so ist eine Wahl nur dann unverzüglich vorzunehmen, wenn die Zahl der gewählten Verwaltungsratsmitglieder unter fünf sinkt. Wenn die Hauptversammlung anlässlich der Wahl keine andere Funktionsperiode beschließt, so dauert die Funktionsperiode solcherart gewählter Mitglieder bis zum Ablauf der Funktionsperiode des oder der ausscheidenden Verwaltungsratsmitglieder." § 10 Abs 3 der Satzung sollte abgeändert werden, so dass dieser lautet wie folgt: „Der Verwaltungsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens fünf Mitglieder, darunter der Vorsitzende oder ein Stellvertreter an der Sitzung teilnehmen."
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