nord MEDIADATEN Anzeigenpreisliste gültig ab 1. Januar 2017 Herausgeber: Für unvergessliche Boyens Medien GmbH & Co. KG Wulf-Isebrand-Platz 1-3 25746 Heide Telefon (0481) 68 86 - 300 Telefax (0481) 68 86 - 90 300 Erlebnisse! Die schönen Seiten des Lebens nordisch GENIESSEN R Trendthema Streetfood nordLIFE FIT & FUN R M it Moutain bike, Rennund Tourenrad fit halt en ps für Herbst und Winter R S icherheitstip Ihre Tickets für die Welt der Oper, des Musicals, des Spo oder des Pops bek rts ommen Sie an uns erer Information. Für bis zu 180.000 Veranstaltungen! nordLIFE REPORTAGE Erscheinungstermine: 11. Februar, 8. April, 17. 26. August, 14. Oktober und 82xJuni, im No rden www.famila-nordo 25. November 2017 03 | 2015 R Unsere taffe Frau : Rieke Sachau ist Landwirtin aus Leidenschaft st.de Erscheinungsweise: Gar tenkolumne von Kathrin Kock R nor Mode R nordLIFE dLIFE KIDS: Armbän PR ÄSENTIERT: Küc der häkeln R henpar ty bei „Lust auf Meer“ in Nindor f nordLIFE erscheint sechsmal jährlich sonnabends als Beilage in der Gesamtauflage der Tageszeitungen von Boyens Medien sowie an ausgewählten Auslagestellen. Verbreitete Auflage: 33.500 Exemplare Anzeigenschluss: Redaktions- und Anzeigenschluss ist jeweils vier Wochen vor dem Erscheinungstermin. Zahlungsbedingungen: Zahlbar innerhalb 14 Tage nach Rechnungsdatum rein netto. Technische Daten: Seitenformat: 215 x 294 mm Satzspiegel: 189 x 278 mm, 4-spaltig Spaltenbreite: 45mm, 3mm Zwischenraum Farbraum: 4/4c Euroskala Dateiformate: Bevorzugt PDF-Dateien (High-Quality); EPS-Dateien mit eingebundenen oder vektorisierten Schriften; Bilder im CMYKoder Graustufen-Modus. Offene Dateien nur nach vorheriger Absprache. nord Das Leben im Norden - das finden Sie in nordLIFE, dem Magazin mit allerlei Wissens- und Lebenswertem von der Küste, aus der Marsch und von der Geest. Sechsmal im Jahr erhalten unsere Leser einen anregenden Mix aus lokalen und regionalen Berichten und Reportagen. nordLIFE berichtet aus dem Norden für den Norden. Interessantes von Unternehmen oder Bemerkenswertes über die Menschen. In aufwändiger Aufmachung, mit farbigem Glanzumschlag, liegt nordLIFE als Supplement unseren Tageszeitungen bei und wird an ausgewählten Auslagestellen im Norden verteilt. Die Auflage beträgt 33.500 Exemplare. Nutzen Sie nordLIFE mit seinen attraktiven Inhalten für Ihre Anzeigenwerbung! Attraktives Heftkonzept Unser Magazin bietet spannende Themenfelder wie nordisch GENIESSEN, nordisch REISEN, nordLIFE MOBIL oder die nordLIFE KOLUMNE nord Die schönen Seiten 02 | 2015 des Lebens NORDISCH GENIESSEN R S ommerdrink mit und ohne s nordLIFE MOBIL! R Motorräder und Quads im Sommer unterwegs Für unvergessliche Erlebnisse! Ihre Tickets für die Welt oder des Pops bekom der Oper, des Musicals, des Sport s men Sie an unser er Information. Für bis zu 180.000 Veranstaltungen! 82x im Norden www.famila-nordost .de nordLIFE REPORTAGE R Starke Kerle taffe Frauen - LIFESTYLE R Y oung & Crazy Inselliebe Rügen R St randkorb Guide R Mach ‘s doch selbst: Ein Hoch Der Themenschwer punkt in dieser Ausg beet R Edelrost abe: Glücklich durc h den Sommer Unsere Themen: Mode-Strecken l Reiseziele l Gartenkolumne mit Kathrin Kock l Reportage über Menschen aus Dithmarschen l Wohnen & Einrichten l Fototipps l kulinarische Highlights & Rezepte l sse! sicals, des Sports Information. nord Die schönen Seiten 01 | 2015 nordLIFE REPOR TAGE des Lebens NORDISCH WOHNEN R Schwedenrot - Bekenntnis zu einer Farbe GERICHTE MIT GESCHICHTE chung R Janssons Versu NORDISCH FEIERN R Mittsommerfest NORDLICHTER STARKE KERLE, TAFFE FR AUEN rtage R Die nordLIFE-Repo - die ganz besondere Gartenparty TIERT NORDLIFE PR ÄSEN r Buchhandlungen e in drei Dithmarsche mögen hertisch die sich R Astrid Lindgren - Büc R Käse & Wein : Zwei, im Kino Lichtblick R Pippi Langstrumpf nordLIFE REPORTAGE „Starke Kerle - Taffe Frauen“ Selbstbewusst, selbstständig: Bäuerin Rieke Rieke Sachau ist uns ere „taffe Frau“ im Ok tober Wer einmal in die großen, dunklen Auge n einer Kuh geschaut hat, wird ahnen, weswegen der Beina me „die Kuhäugige “, den die griechische Göttin Hera trug, als Kompliment zu werte n ist und nicht etwa als das Gegenteil. Zwis chen Rieke und Nele war es Liebe auf den ersten Blick. Es fing bei einem Landwirt in Windbergen an, wo Nele, die neue Kuh, in der Herde ihren Platz finden musste. Von Ellen Hinrich E s s kam anders. Nele wurde gefunden. Von Rieke. Seit einem Jahr steht Nele nun neben 149 weitere n Hornviechern im Stall von Landw irtin Rieke Sachau lingskuh. „Sie mag – und ist: die Liebdich“, ruft Rieke begeist ert aus, als die Autorin freund lich von Nele beschnuppert wird. Man mag es oder nicht: Kühe glauben reagieren auf Mensch en völlig unterschiedlic Durch Schnuppern, h. Schlabbern und Schubb ern können sie ihre Zuneigung zeigen, aber genauso gut können sie einen gänzlich ignorieren. Menschen Freund lich, faul, fügsam, erfindungsreic langweilig oder rebellis h, ch können Kühe sein, meint Tierfreundin Rieke mit dem ihr eigenen Humor, und gibt selbstk ritisch „Ladies“ seien wohl zu, ihre ein wenig verzoge n. „Immer muss ich bitte‘ sagen, bei Papa ‚bitte, und Jan gehorchen die Kühe viiiiiel besser.“ 21 Leben im Norden – das finden Leben Sieim in Norden nordLIFE, – das dem finden Magazin Sie inmit nordLIFE, allem Lesenswerten dem Magazin über mitLebensallem Lesenswerten und Liebenswertes über Lebensan der und Liebensw Küste, in der Marsch und auf Küste, der Geest. in der Viermal Marsch und im Jahr auf erhalten der Geest. unsere Viermal Leser im einen Jahr erhalten anregenden unsere MixLeser aus lokalen einen anregenden und regionalen Mix aus lokalen Berichten und Reportagen über Berichten alles, und was Reportagen das Leben liebenswert über alles, was macht. das Leben liebenswert macht. nordLIFE berichtet aus dem nordLIFE Norden für berichtet den Norden. aus dem Interessantes Norden für von den Unternehmen Norden. Interessantes oder bemerkenswertes von Unternehmen überoder die Menschen. bemerkenswertes über In aufwändiger Aufmachung, In mit aufwändiger farbigem Aufmachung, Glanzumschlag, mitliegt farbigem nordLIFE Glanzumschlag, als Supplement liegtunseren nordLIFE Tageszeitungen als Supplement beiunseren und wird Tageszeitunge an ausgewählten Auslagestellen an ausgewählten im Norden verteilt. Auslagestellen Die Auflage im Norden beträgtverteilt. 35.000Die Exemplare. Auflage beträgt 35.000 Exemplare. Nutzen Sie nordLIFE mit seinen Nutzenattraktiven Sie nordLIFE Inhalten mit seinen für Ihreattraktiven Anzeigenwerbung. Inhalten für Ihre Anzeigenwerbung. nord Anzeigengrößen und Preise Platzierung im redaktionellen Bereich Anzeigengröße Anzeigengröße und Preise (Platzierung und Preise im (Platzierung red. Bereich)im red. Bereich) 1/1 Seite 1/21/1 Seite Seite quer 1/2 Seite Seite hoch quer 1/2 1/21/3 Seite Seite hoch 1/41/3 Seite hoch Seite 1450,€€1.500,- 780,€€€1450,825,- 780,780,€€€ 825,- 780,540,€€ 570,- 540,425,€€ 450,- 1/4 Seite quer 1/8 1/4 Seite Seite quer quer 1/8 Seite Seite hoch quer 1/8 1/16 1/8 Seite Seitehoch hoch 1/16 hoch 1/16 Seite Seite quer 425,€€ 450,- 250,425,€€€ 265,- €€ 250,265,- 250,165,€€€ 165,- 165,€€ 165,- B 189 mm x H 278 mm B 189 mm x H 136 278 mm B 189 93 mm mmxxHH278 136mm mm B 93 189mm mmx xHH278 93 mm 1/ B 189 93 mm mmxxHH136 93 mm B ckfähige PDF-Dateien auf Datenträgern. Die Options für Erstellung der Daten können bei uns abgerufen werden. forderungsprofil für gelieferte Daten: tenformat: 215 x 294 mm zspiegel: 189 x 278 mm, 4-spaltig ltenbreite: 45 mm, 3 mm Zwischenraum braum: 4/4c Euroskala BB45 45mm mmxxHH136 65 mm • ab 3 Anzeigen 10% 1/16 Seite hoch • ab 2 Anzeigen 5% € 1.570,00 Technische Daten: Technische Daten: • ab 4 Anzeigen 15% • ab 5 Anzeigen 20% h Rabatte Umschlagsseiten: Umschlagsseiten: U3 2. Umschlagsseite außen € 1.640,00 45 mm x H 33 65 mm BB 93 € 165,- U2 1. Umschlagsseite innen BB45 93mm mmxxHH136 65 mm mm B 45 mm x H 65 mm Umschlagsseiten: B 189 93 mm mmxxHH65 65mm mm chnische Daten: B 189 mm x H 65 mm U2U41.Rückseite Umschlagsseite innen U2 €1.1.525,00 Umschlagsseite 215 x 294 mm Seitenformat: 215 x 294 mm € 1.730,00 innen € 1.525,00Seitenformat: • ab 6 Anzeigen 30% U3 2. Umschlagsseite außen U3 €2.1.595,00 Umschlagsseite außen € 1.595,00 Satzspiegel: 189 x 278 mm, Satzspiegel: 4-spaltig 278 mm, bezogen auf die Abnahmemenge innerhalb 189 einesx Jahres mit4-spaltig U4 Rückseite U4 €Rückseite 1.680,00 € 1.680,00 Spaltenbreite: mm, 3 mmSpaltenbreite: Zwischenraum 45 mm, 3 mm Zwischenraum Beginn der ersten45 Anzeigenschaltung. Farbraum: 4/4c Euroskala Farbraum: 4/4c Euroskala Netto-Festpreise, zzgl. der ges. Netto-Festpreise, Mehrwertsteuer. zzgl. der ges. Mehrwertsteuer. für Anforderungsprofil gelieferte Daten:für gelieferte PonAnforderungsprofil cho, Fransen tasche aufDruckfähige Druckfähige PDF-Dateien Datenträgern. PDF-Dateien Die Options auf für Datenträgern. und Schlaghose… die Erstellung der Daten können die Erstellung bei uns abgerufen der Daten werden. können bei uns abg Advertorial-Strecken nordLIFE MODE Sie möchten mehr als eine Anzeige? In Zusammenarbeit mit Ihnen erarbeiten wir gerne exklusive Inhalte rund um Ihre Produkte und Angebote. Sprechen Sie Ihre Kunden optimal an und liefern Sie ihnen Mehrwerte. Die Must-Haves der herbstlichen Modesa ison Der Herbst ist da, und mit ihm neue Trends und Lieblingskleidungsstücke, um die man in der goldenen Jahreszeit einfach nicht herum kommt. Wenn die Temperaturen sinken, steigt bei vielen das Bedürfnis, dem grauen Wetter zu trotzen und sich warm einzuhüllen. Modische Begleiter sind in diesen Tagen Oversize-Sch als und Ponchos in allen Formen und Farben. Von Tanja Dreyer 1/4 Seite hoch 24 Juliane entscheidet sich bewusst für einen camelfarbenen Mantel, der durch seinen modernen Schnitt besticht. Ihr Auftritt ist zusammen mit der farblich abgestimmten Fransentasche ein echter Hingucker. Neben warmen Erdtönen, Rostrot und Cognac, gehören auch Sandtöne wieder zu den absoluten Highlights. Ein auffallender Wandel zeigt sich aber hinsichtlich der aktuellen Mode im Bereich Hosen. Nach jahrelanger Dominanz der schmalen Skinny gibt es nun immer mehr Varianten weiter Hosen. Die Vielfalt an neuen Formen bedarf allerdings einer hohen Stylingkompetenz, vor allem bei der Kombination mit dem richtigen Schuh. nternehmen oder bemerkenswertes über die Menschen. E als Supplement unseren Tageszeitungen bei und wird 5.000 Exemplare. rbung. exclusiv für nordLIFE-Leser bei Vorlage dieses Coupons red. Bereich) 10,- € GUTSCHEIN Gutschein einmalig gültig ab einem Mindesteinkaufsw ert von 50,- € in unserem s.Oliver-Store in Heide. Einlösbar bis zum 30.11.215. Reduzierung auf alle Artikel. Keine Barauszahlung möglich. Keine Kombination mit anderen Gutscheinen oder Aktionen. Nicht einlösbar auf bereits getätigte Käufe. 1/3 Seite „Auch Hüte sind in diesem Herbst wieder ein großes Thema“, erklärt Filialleiterin Melina Feddersen und reicht Juliane ein schlichtes Modell zu ihrer bequemen Strickjacke, die durch ihre großen Muster auffällt. „Der Wohlfühlfaktor spielt in dieser Jahreszeit eine wichtige Rolle“, betont die junge Filialleiterin. Insbesondere der Zwiebellook ist nach wie vor im Trend. Dabei werden mehrere Schichten an Bekleidungsstücken übereinander getragen, die man je nach Temperatur oder Befinden an- oder ausziehen kann. h € 425,- B 93 mm x H 136 mm Preise* 1/1 Seite € 825,00 2/1 Seite € 1.500,00 3/1 Seite € 2.325,00 *Maximale Anzeigengröße: 50% des gebuchten Umfangs € 540,- ür unsere Modeseite präsentiert Juliane Berres, Mitarbeiterin des s.Oliver-Stores in Heide, die neuesten Schnitte, Stoffe und Styles. In diesem Herbst geht es in der Modewelt warm und vor allem gemütlich zu. Lang und breit geschnittene Strickjacken oder Ponchos, kombiniert mit einer lässig fallenden Bluse und einer figurbetonten Schlaghose erinnern an den Hippie-Style der 70er-Jahre. Dazu trägt Frau in dieser Saison gleich zwei aufeinander abgestimmte Taschen – am besten in angesagten Rot-Tönen. B 189 mm x H 93 mm F So viel steht fest: die aktuelle Mode-Kollektion stellt die Trends der 70er-Jahre in den Mittelpunkt und mischt Altbekanntes mit Neuem! s.Oliver Store Friedrichstraße 29 · 25746 Heide Telefon 04 81 - 82 86 02 86 Das s.Oliver-Team-Heide berät Sie gerne persönlich über die aktuellen Herbsttrends. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! 25 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften 1. „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. 2. Anzeigen sind im Zweifel der Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 5. Bei der Errechnung von Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. 6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. 8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar geeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seiner Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haltung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnungen und Beleg geltend gemacht werden. 11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die übliche Berechnung zugrunde gelegt. 13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. 14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckstöcke, Matern und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50000 Exemplaren 20 v. H., bei einer Auflage bis zu 100000 Exemplaren 15 v. H., bei einer Auflage bis zu 500000 Exemplaren 10 v. H., bei einer Auflage über 500000 Exemplaren 5 v. H. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. 18. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 250 g) überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. 19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderungen an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Vertrages. 20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages a) Sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen ist, treten neue Tarife bei Preisanpassungen auch für laufende Aufträge sofort in Kraft; dies gilt gegenüber Nichtkaufleuten nicht bei Aufträgen, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss abgewickelt werden sollen. b) Ab 100 000 mm Anzeigenraum ist Einzelkalkulation möglich. c) Für Sonderseiten und -rubriken, für Kombinationen mit anderen Titeln, für ortsgebundene Geschäftsanzeigen sowie für kirchliche, kommunale und karitative Bekanntmachungen behält sich der Verlag besondere Preisfestsetzung vor. d) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlervergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. e) Für Wortanzeigen und Zeilenanzeigen können keine Belegausschnitte geliefert werden. Vollbelege werden nur nach Vereinbarung gestellt. f) Anzeigen, die zu ermäßigten Preisen disponiert werden, werden Werbungsmittlern nicht provisioniert. Lokale Anzeigen aus dem Kreis Dithmarschen werden Werbungsmittlern provisioniert, wenn sie zum Grundpreis abgerechnet werden. Voraussetzung für eine Provisionszahlung an Werbungsmittler ist, dass die Auftragserteilung vom Werbungsmittler erfolgt und Druckunterlagen auch von ihm geliefert werden. g) Abbestellungen oder Änderungswünsche bedürfen der schriftlichen oder fernschriftlichen Form. Bei Abbestellungen können Satzkosten in Rechnung gestellt werden. h) Bei Anzeigen und Prospektbeilagen haftet der Auftraggeber für Weiterungen und Schädigungen, die sich für den Verlag, insbesondere aufgrund presserechtlicher und gesetzlicher Bestimmungen und Vorschriften, durch deren Veröffentlichung oder Mitnahme ergeben. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptung der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrags, auch wenn er sistiert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen den Verlag zu. i) Bei Rubrikanzeigen behält sich der Verlag die Wahl der Schrift, Satzanordnung, Umrandung und Platzierung vor sowie bei Wortund Fließsatzanzeigen die Anwendung von allgemeinverständlichen Abkürzungen. Anzeigen werden nur nach umbruchtechnischen Möglichkeiten Rubriken zugeordnet. j) Bei Chiffreanzeigen wahrt der Verlag grundsätzlich das Chiffre- geheimnis, es sei denn, dass dazu befugte Behörden Auskunft verlangen. Der Auftraggeber von Chiffreanzeigen soll die den Angeboten beigefügten Anlagen zurücksenden. Angebote von Vermittlern auf Chiffreanzeigen werden nicht befördert. k) Die Vertragsdaten/Auftragsdaten werden – soweit notwendig und im Rahmen der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes zulässig – in einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert, aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus. l) Gewährleistung und Haftung bei elektronischer Datenübertragung Dem Auftraggeber ist bekannt, dass bei elektronischer Datenübertragung Fehler auftreten können. Soll die Anzeigendatei auftragsgemäß vom Rechner des Auftraggebers abgerufen werden, so hat dieser bei ungenügender Veröffentlichung der Anzeige keine Ansprüche gegen den Verlag, wenn der Fehler nicht offenkundig war. Darüber hinaus ist eine Haftung des Verlages ausgeschlossen, wenn die Anzeigendatei aus Gründen, die der Verlag nicht zu vertreten hat, fehlerhaft übertragen wurde oder der Rechner des Auftraggebers nicht erreichbar war oder der Ladevorgang nicht abgeschlossen werden konnte. Der Verlag ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich zu unterrichten, wenn sein Rechner nicht erreichbar war oder der Ladevorgang nicht abgeschlossen werden konnte. Über den Ladevorgang wird ein Datenübermittlungsprotokoll erstellt, das bis zum Abschluss des Anzeigenauftrags im Rechner des Verlags gespeichert bleibt. I. Ü. bleibt es bei der Regelung nach Ziffer 10.
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