Mediadaten nordLife 2017 []

nord
MEDIADATEN
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gültig ab 1. Januar 2017
Herausgeber:
Für unvergessliche
Boyens Medien GmbH & Co. KG
Wulf-Isebrand-Platz 1-3
25746 Heide
Telefon (0481) 68 86 - 300
Telefax (0481) 68 86 - 90 300
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25. November 2017
03 | 2015
R Unsere taffe
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Rieke Sachau ist
Landwirtin aus
Leidenschaft
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Kathrin Kock R nor
Mode R nordLIFE
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der häkeln R henpar ty bei „Lust
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nordLIFE erscheint sechsmal jährlich sonnabends als Beilage in der
Gesamtauflage der Tageszeitungen von Boyens Medien sowie an
ausgewählten Auslagestellen.
Verbreitete Auflage:
33.500 Exemplare
Anzeigenschluss:
Redaktions- und Anzeigenschluss ist jeweils vier Wochen vor dem
Erscheinungstermin.
Zahlungsbedingungen:
Zahlbar innerhalb 14 Tage nach Rechnungsdatum rein netto.
Technische Daten:
Seitenformat: 215 x 294 mm
Satzspiegel: 189 x 278 mm, 4-spaltig
Spaltenbreite: 45mm, 3mm Zwischenraum
Farbraum: 4/4c Euroskala
Dateiformate:
Bevorzugt PDF-Dateien (High-Quality); EPS-Dateien mit eingebundenen oder vektorisierten Schriften; Bilder im CMYKoder Graustufen-Modus. Offene Dateien nur nach vorheriger
Absprache.
nord
Das Leben im Norden - das finden Sie in nordLIFE, dem Magazin mit allerlei Wissens- und Lebenswertem von der Küste, aus der
Marsch und von der Geest. Sechsmal im Jahr erhalten unsere Leser einen anregenden Mix aus lokalen und regionalen Berichten und
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nordLIFE berichtet aus dem Norden für den Norden. Interessantes von Unternehmen oder Bemerkenswertes über die Menschen.
In aufwändiger Aufmachung, mit farbigem Glanzumschlag, liegt nordLIFE als Supplement unseren Tageszeitungen bei und wird an
ausgewählten Auslagestellen im Norden verteilt. Die Auflage beträgt 33.500 Exemplare.
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nord
Die schönen Seiten
02 | 2015
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R Starke Kerle
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beet R Edelrost
abe: Glücklich durc
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Mode-Strecken l Reiseziele
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Kock l Reportage über Menschen aus Dithmarschen
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Die schönen Seiten
01 | 2015
nordLIFE REPOR
TAGE
des Lebens
NORDISCH
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R Schwedenrot -
Bekenntnis zu
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GESCHICHTE
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R Janssons Versu
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STARKE KERLE,
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R Die nordLIFE-Repo
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R Käse & Wein : Zwei,
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nordLIFE
REPORTAGE
„Starke Kerle - Taffe Frauen“
Selbstbewusst, selbstständig:
Bäuerin Rieke
Rieke Sachau ist uns
ere
„taffe Frau“ im Ok
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Wer einmal in die
großen, dunklen Auge
n
einer Kuh geschaut
hat, wird ahnen,
weswegen der Beina
me „die Kuhäugige
“,
den die griechische
Göttin Hera trug, als
Kompliment zu werte
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als das Gegenteil. Zwis
chen Rieke und Nele
war es Liebe auf den
ersten Blick. Es fing
bei einem Landwirt
in Windbergen an,
wo Nele, die neue Kuh,
in der Herde ihren
Platz finden musste.
Von Ellen Hinrich
E
s
s kam anders. Nele
wurde gefunden.
Von Rieke. Seit einem Jahr steht Nele
nun neben 149 weitere
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im Stall von Landw
irtin Rieke Sachau
lingskuh. „Sie mag
– und ist: die Liebdich“, ruft Rieke begeist
ert aus, als die Autorin freund lich von
Nele beschnuppert
wird. Man mag es
oder nicht: Kühe
glauben
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en völlig unterschiedlic
Durch Schnuppern,
h.
Schlabbern und Schubb
ern können sie ihre
Zuneigung zeigen,
aber genauso gut
können sie einen
gänzlich ignorieren.
Menschen
Freund lich, faul,
fügsam, erfindungsreic
langweilig oder rebellis
h,
ch können Kühe sein,
meint Tierfreundin
Rieke mit dem ihr
eigenen Humor, und
gibt selbstk ritisch
„Ladies“ seien wohl
zu, ihre
ein wenig verzoge
n. „Immer muss ich
bitte‘ sagen, bei Papa
‚bitte,
und Jan gehorchen
die Kühe viiiiiel besser.“
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Leben im Norden – das finden
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Die Must-Haves der herbstlichen Modesa
ison
Der Herbst ist da, und mit ihm neue Trends
und Lieblingskleidungsstücke, um die man
in der goldenen Jahreszeit einfach nicht herum
kommt. Wenn die Temperaturen sinken,
steigt bei vielen das Bedürfnis, dem grauen
Wetter zu trotzen und sich warm einzuhüllen.
Modische Begleiter sind in diesen Tagen Oversize-Sch
als und Ponchos in allen Formen und
Farben.
Von Tanja Dreyer
1/4 Seite hoch
24
Juliane entscheidet sich bewusst für einen
camelfarbenen Mantel,
der durch seinen modernen Schnitt besticht.
Ihr Auftritt ist zusammen mit der farblich abgestimmten
Fransentasche ein echter
Hingucker. Neben warmen Erdtönen, Rostrot
und Cognac, gehören auch Sandtöne wieder zu den absoluten
Highlights. Ein auffallender Wandel zeigt sich aber hinsichtlich
der aktuellen Mode im
Bereich Hosen. Nach jahrelanger Dominanz
der schmalen Skinny
gibt es nun immer mehr Varianten weiter
Hosen. Die Vielfalt an
neuen Formen bedarf allerdings einer hohen
Stylingkompetenz,
vor allem bei der Kombination mit dem richtigen
Schuh.
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1/3 Seite
„Auch Hüte sind in diesem Herbst wieder
ein großes Thema“, erklärt Filialleiterin Melina Feddersen und reicht
Juliane ein schlichtes Modell zu ihrer bequemen Strickjacke,
die durch ihre großen
Muster auffällt. „Der Wohlfühlfaktor spielt
in dieser Jahreszeit
eine wichtige Rolle“, betont die junge Filialleiterin.
Insbesondere
der Zwiebellook ist nach wie vor im Trend.
Dabei werden mehrere
Schichten an Bekleidungsstücken übereinander
getragen, die man
je nach Temperatur oder Befinden an- oder
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Styles. In diesem Herbst geht es in der Modewelt
warm und
vor allem gemütlich zu. Lang und breit geschnittene
Strickjacken
oder Ponchos, kombiniert mit einer lässig
fallenden Bluse und einer figurbetonten Schlaghose erinnern
an
den Hippie-Style der 70er-Jahre. Dazu trägt
Frau in
dieser Saison gleich zwei aufeinander abgestimmte
Taschen – am besten in angesagten Rot-Tönen.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen
in Zeitungen und Zeitschriften
1. „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die
Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer
Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
2. Anzeigen sind im Zweifel der Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen.
Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag
innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb
der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten
Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber,
unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der
tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die
Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
5. Bei der Errechnung von Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in
Anzeigen-Millimeter umgerechnet.
6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern,
bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so
rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann,
wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen
Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen
angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind,
werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und
Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich
gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche
Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für
Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge
sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die
durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift
erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird
dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist
der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar geeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der
Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im
Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck
der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem
Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte
angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber
ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus
positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch
bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der
Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende
Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers,
seines gesetzlichen Vertreters und seiner Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen
des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der
Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist
gegenüber Kaufleuten die Haltung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren
Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer
bei nicht offensichtlichen – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnungen und Beleg geltend
gemacht werden.
11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung
für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die
ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die übliche Berechnung zugrunde gelegt.
13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach
Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen
vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere
Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der
Preisliste gewährt.
14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag
kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel
an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit
eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich
vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender
Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des
Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert.
Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung
des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckstöcke, Matern und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber
gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der
Auftraggeber zu tragen.
17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf
Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage
oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften
gegebenenfalls die durchschnittlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten
wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie bei
einer Auflage bis zu 50000 Exemplaren 20 v. H., bei einer Auflage bis zu 100000 Exemplaren 15 v. H.,
bei einer Auflage bis zu 500000 Exemplaren 10 v. H., bei einer Auflage über 500000 Exemplaren 5 v. H.
beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag
dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor
Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
18. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die
Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur
auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet
der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht
eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu
öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 250 g) überschreiten, sowie Waren-, Bücher-,
Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart
werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.
19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderungen an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht
zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Vertrages.
20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend
gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der
Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt
oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem
Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages
a) Sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen ist,
treten neue Tarife bei Preisanpassungen auch für laufende Aufträge
sofort in Kraft; dies gilt gegenüber Nichtkaufleuten nicht bei
Aufträgen, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss
abgewickelt werden sollen.
b) Ab 100 000 mm Anzeigenraum ist Einzelkalkulation möglich.
c) Für Sonderseiten und -rubriken, für Kombinationen mit anderen
Titeln, für ortsgebundene Geschäftsanzeigen sowie für kirchliche,
kommunale und karitative Bekanntmachungen behält sich der
Verlag besondere Preisfestsetzung vor.
d) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet,
sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den
Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die
vom Verlag gewährte Mittlervergütung darf an die Auftraggeber
weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.
e) Für Wortanzeigen und Zeilenanzeigen können keine Belegausschnitte
geliefert werden. Vollbelege werden nur nach Vereinbarung
gestellt.
f) Anzeigen, die zu ermäßigten Preisen disponiert werden, werden
Werbungsmittlern nicht provisioniert. Lokale Anzeigen aus dem
Kreis Dithmarschen werden Werbungsmittlern provisioniert, wenn
sie zum Grundpreis abgerechnet werden. Voraussetzung für eine
Provisionszahlung an Werbungsmittler ist, dass die Auftragserteilung
vom Werbungsmittler erfolgt und Druckunterlagen auch von ihm
geliefert werden.
g) Abbestellungen oder Änderungswünsche bedürfen der schriftlichen
oder fernschriftlichen Form. Bei Abbestellungen können Satzkosten
in Rechnung gestellt werden.
h) Bei Anzeigen und Prospektbeilagen haftet der Auftraggeber für
Weiterungen und Schädigungen, die sich für den Verlag, insbesondere aufgrund presserechtlicher und gesetzlicher Bestimmungen
und Vorschriften, durch deren Veröffentlichung oder Mitnahme ergeben. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der
Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung,
die sich auf tatsächliche Behauptung der veröffentlichten Anzeige
bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen
Anzeigentarifs. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für
den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur
Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber
obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die
diesen aus der Ausführung des Auftrags, auch wenn er sistiert sein
sollte, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet,
Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte
Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen sistierte Anzeigen, so
stehen auch dem Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen
den Verlag zu.
i) Bei Rubrikanzeigen behält sich der Verlag die Wahl der Schrift,
Satzanordnung, Umrandung und Platzierung vor sowie bei Wortund Fließsatzanzeigen die Anwendung von allgemeinverständlichen
Abkürzungen. Anzeigen werden nur nach umbruchtechnischen
Möglichkeiten Rubriken zugeordnet.
j) Bei Chiffreanzeigen wahrt der Verlag grundsätzlich das Chiffre-
geheimnis, es sei denn, dass dazu befugte Behörden Auskunft
verlangen. Der Auftraggeber von Chiffreanzeigen soll die den
Angeboten beigefügten Anlagen zurücksenden. Angebote von
Vermittlern auf Chiffreanzeigen werden nicht befördert.
k) Die Vertragsdaten/Auftragsdaten werden – soweit notwendig und
im Rahmen der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes zulässig
– in einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert, aufgrund der
gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auch über den Zeitpunkt der
Vertragserfüllung hinaus.
l) Gewährleistung und Haftung bei elektronischer
Datenübertragung
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass bei elektronischer Datenübertragung Fehler auftreten können. Soll die Anzeigendatei auftragsgemäß vom Rechner des Auftraggebers abgerufen werden, so
hat dieser bei ungenügender Veröffentlichung der Anzeige keine
Ansprüche gegen den Verlag, wenn der Fehler nicht offenkundig
war.
Darüber hinaus ist eine Haftung des Verlages ausgeschlossen, wenn
die Anzeigendatei aus Gründen, die der Verlag nicht zu vertreten hat,
fehlerhaft übertragen wurde oder der Rechner des Auftraggebers
nicht erreichbar war oder der Ladevorgang nicht abgeschlossen werden konnte. Der Verlag ist verpflichtet, den Auftraggeber
unverzüglich zu unterrichten, wenn sein Rechner nicht erreichbar
war oder der Ladevorgang nicht abgeschlossen werden konnte. Über
den Ladevorgang wird ein Datenübermittlungsprotokoll erstellt, das
bis zum Abschluss des Anzeigenauftrags im Rechner des Verlags
gespeichert bleibt. I. Ü. bleibt es bei der Regelung nach Ziffer 10.