Merkblatt Getreide einsilieren auf Grund ausser

Merkblatt
Getreide einsilieren auf Grund ausserordentlicher Witterungsverhältnisse
Januar 2017
Ausgangslage:
In Perioden mit ausserordentlicher Trockenheit oder nach einem Hagelschlag werden zur
Körnergewinnung vorgesehene Getreidekulturen (in der Regel Gerste) zur Gewinnung von
Raufutter einsiliert. Damit wechselt die Nutzungsart der betroffenen Kultur mit einem entsprechenden Einfluss auf die Direktzahlungen und die Nährstoffbilanz.
Auswirkung auf Direktzahlungen:
Flächen mit Getreide, welches siliert wird, gelten weiterhin als Ackerfläche. Unabhängig davon, ob unmittelbar danach und somit früher als nach der üblichen Getreideernte eine
Kunstwiese angelegt wird. Damit gilt weiterhin Getreide als Hauptkultur auf dieser Fläche
und der Anspruch auf den Beitrag für die offene Ackerfläche und für Dauerkulturen (Art. 53
DZV) bleibt bestehen. Der Anspruch auf Extensobeiträge (Art. 68 DZV) verfällt.
Die betroffenen Getreidekulturen sind aber auf www.agate.ch auf den Kulturencode 543 (Getreide siliert) zu wechseln. Diese Kulturmutation hat unmittelbar nach dem Einsilieren zu erfolgen. Eine schriftliche Meldung an die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) ist nicht
erforderlich.
Auswirkungen auf die Suisse-Bilanz (Grundfutterbilanz):
Die Getreidekultur ist gemäss Wegleitung Suisse-Bilanz normal als Ackerkultur im Formular
C2 zu erfassen, zusätzlich für jede Hektare sind 115 dt TS im Formular B «Zu- und Wegfuhr
von Grundfutter» als Zufuhr einzutragen (130 dt FS/ha = Durchschnitt des Körner- und Strohertrags von Wintergerste und Triticale bei 88 % TS). Sollte die Suisse-Bilanz einzig durch
diese Korrekturbuchung nicht zu einem ausgeglichenen Resultat führen und liegt nachweislich eine Begründung in höherer Gewalt (Art. 106 DZV) vor, kann der Kanton auf Kürzungen
verzichten. Solche Begründungen sind zu dokumentieren und dem Kanton innerhalb 10 Tagen nach Bekanntwerden zu melden.
Kontakt: Annatina Bühler, Tel. 041 925 10 13, [email protected]
Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement
Landwirtschaft und Wald (lawa)
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Postfach
6210 Sursee
Telefon 041 925 10 00
Telefax 041 925 10 09
[email protected]
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