Schindelschirm- und Denkmalpflegebeiträge

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Appenzell, 30. Dezember 2016
Medienmitteilung der Standeskommission (amtlich mitgeteilt)
Schindelschirm- und Denkmalpflegebeiträge
Die Standeskommission hat im Jahr 2016 22 Beiträge an die Mehrkosten für Schindelschirme
gesprochen und 12 Beiträge für denkmalpflegerisch bedingte Mehrkosten.
Seit Januar 2016 hat die Standeskommission insgesamt 40‘262.90 Franken an die Mehrkosten
von Schindelschirmen gesprochen. Es wurden 22 Objekte unterstützt: Bei 8 Objekten ging es
um Sanierungen, bei 14 Objekten um Ersatzbauten. Gemäss dem Merkblatt über Beiträge an
Schindelschirme und -dächer werden insgesamt 35 Prozent der Mehrkosten für eine
Ausführung in Fichte übernommen. Der Kanton und der Standortbezirk tragen je 10 Prozent,
während der Fonds Landschaft Schweiz bzw. der Bund im Rahmen der Programmvereinbarung
Heimatschutz und Denkmalpflege 15 Prozent der Mehrkosten übernehmen. Aus Bundesmitteln
wurden in der Berichtsperiode total 45‘916.20 Franken, aus der Kasse des Fonds Landschaft
Schweiz 14‘152 ausbezahlt.
An die denkmalpflegerisch bedingten Mehrkosten leistete die Standeskommission im Jahr 2016
in 12 Fällen Beiträge. Darunter waren zwei Wohnhäuser, zwei Bildstöcke, zwei Wegkreuze,
eine Bauuntersuchung, ein Bergweg, eine Alphütte, die Kirchenmauer von Schwende, die
Mettlenbrücke sowie Sanierungen am Rathaus und am Haus Buherre Hanisefs (Tourist Info und
Museum). Die Unterstützung des Kantons betrug total 60‘650 Franken. Sechs der sanierten
Objekte sind von lokaler Bedeutung. Die Mehrkosten dieser Objekte werden zu 30 Prozent
mitgetragen: Kanton und Standortbezirk übernehmen je 7,5 Prozent, während der Bund sich mit
15 Prozent an den Mehrkosten beteiligt. Vier Objekte sind in der Kategorie „von regionaler
Bedeutung“ registriert und das Rathaus, das Haus Buherre Hanisefs sowie die Mettlenbrücke
sind von nationaler Bedeutung. In diesen beiden Kategorien werden 40 Prozent der
denkmalpflegerisch bedingten Mehrkosten von der Öffentlichkeit übernommen.
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