Ergänzungsleistungen zur AHV/IV Ärztliches Zeugnis für Mehrkosten aus Diät Name Vorname Strasse PLZ / Ort Vers-Nr. 756. Gesetzliche Grundlage Ausgewiesene Mehrkosten für eine ärztlich verordnete Diät von Personen, die weder in einem Heim noch Spital leben, gelten als Krankheitskosten. Es ist ein jährlicher Pauschalbetrag von 2'100 Franken zu vergüten. Für Personen die an Diabetes mellitus Typ 2 erkrankt sind, werden keine Mehrkosten für Diät vergütet (§ 9 Reglement über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei den Ergänzungsleistungen RKEL in Verbindung mit Art. 14 Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters- Hinterlassenen- und Invalidenversicherung ELG). Verursacht eine Diät Mehrkosten? Ja Nein Welche speziellen, mit Mehrkosten verbundenen Lebensmittel sind für die Behandlung verordnet? Die Diät ist seit notwendig. Diagnose: (bei Diabetes unbedingt Typ angeben) Ort und Datum Stempel und Unterschrift des Arztes/der Ärztin Löschen Form. 4604 01.2017 Drucken 1/1
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