Einladung zur ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung Sonntag, 11. Dezember 2016 11:00 Uhr im Pfarreizentrum Stofel in Teufen Traktanden: 1. Wahl der Stimmenzähler 2. Antrag der Kirchenverwaltung 3. Abstimmung Stimm- und Wahlrecht: Stimm- und wahlberechtigt sind alle im Gebiet der Kirchgemeinde wohnhaften Katholiken, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und die nicht gemäss Art. 21 der Kantonsverfassung vom Stimmrecht ausgeschlossen sind. Ausländer sind stimm- und wahlberechtigt nach Erhalt der Niederlassungsbewilligung (gem. Kirchenordnung Art. 6, Abs. 2). 9053 Teufen AR, 21. November 2016 Der Kirchenverwaltungsrat Liebe Kirchbürgerinnen und Kirchbürger Der Kirchenverwaltungsrat hat sie über unser Publikationsorgan «Pfarreiforum» laufend über die Bauentwicklung der Kirche Bühler informiert. Während den jetzt laufenden Sanierungs- und Renovationsarbeiten wurde ein Leck im Heizsystem festgestellt. Abklärungen verbunden mit Kontrollen durch Fachpersonen ergaben, dass die 50jährige Wärmeverteilung inklusive den Konvektoren und Heizkörpern in der Kirche ersetzt werden müssen. Dies ergibt erhebliche Mehr- und Folgekosten, jedoch auch neue Gestaltungsmöglichkeiten der Anordnung der Kirchenbänke mit ordentlichen Abstandsmassen der Bänke von 1.00 m. Der gesamte Chorraum wie Schiff werden mit einem FeinsteinzeugPlattenbelag neu belegt. Die defekte Hörschlaufe (Audioanlage für Hörgeräte) wird ersetzt. Die neue Altargestaltung orientiert sich an den Vorgaben der liturgischen Kommission des Bistums. Durch diesen Unterbruch der Renovationsarbeiten sind erhebliche Mehrkosten (Baumeisterarbeiten, Malerarbeiten, Gerüst, Hebekran) entstanden. Innenrenovation Kirche Bühler: Kostenvoranschlag Total 1 abzüglich Anteil Gemeinde Bühler Kostenvoranschlag «Mehrkosten Heizung/Bodenbelag» Total 2 abzüglich Anteil Gemeinde Bühler Total 397'221.95 -65'815.25 245'499.50 -45'167.90 531'738.30 Anlässlich der KV vom 22.3.2016 bewilligter Renovationskredit Kirche Bühler Voraussichtliche Netto-Kosten gem. Aufstellung Total Mehrkosten (Nachtragskredit) 400'000.00 531'738.30 131'738.30 Die Baukommission des Kirchenverwaltungsrates hat die Mehrkosten offerieren lassen und geprüft. Der Bedarf ist ausgewiesen und gerechtfertigt, so dass im Sinne einer Gesamtsanierung ein haushälterischer Umgang gewährleistet wird. Der Kirchenverwaltungsrat erkennt die Notwendigkeit dieser nicht planbaren Mehrkosten und legt Ihnen den Nachtragskredit zur Beurteilung und Abstimmung vor. Antrag Der Kirchenverwaltungsrat beantragt Ihnen, den baubedingten Mehrkosten von CHF132'000 zuzustimmen.
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