edikt

Einladung zur
ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung
Sonntag, 11. Dezember 2016
11:00 Uhr
im Pfarreizentrum Stofel in Teufen
Traktanden:
1. Wahl der Stimmenzähler
2. Antrag der Kirchenverwaltung
3. Abstimmung
Stimm- und Wahlrecht:
Stimm- und wahlberechtigt sind alle im Gebiet der Kirchgemeinde wohnhaften
Katholiken, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und die nicht gemäss
Art. 21 der Kantonsverfassung vom Stimmrecht ausgeschlossen sind. Ausländer
sind stimm- und wahlberechtigt nach Erhalt der Niederlassungsbewilligung
(gem. Kirchenordnung Art. 6, Abs. 2).
9053 Teufen AR, 21. November 2016
Der Kirchenverwaltungsrat
Liebe Kirchbürgerinnen und Kirchbürger
Der Kirchenverwaltungsrat hat sie über unser Publikationsorgan
«Pfarreiforum» laufend über die Bauentwicklung der Kirche Bühler informiert.
Während den jetzt laufenden Sanierungs- und Renovationsarbeiten wurde ein
Leck im Heizsystem festgestellt. Abklärungen verbunden mit Kontrollen durch
Fachpersonen ergaben, dass die 50jährige Wärmeverteilung inklusive den
Konvektoren und Heizkörpern in der Kirche ersetzt werden müssen. Dies ergibt
erhebliche Mehr- und Folgekosten, jedoch auch neue Gestaltungsmöglichkeiten
der Anordnung der Kirchenbänke mit ordentlichen Abstandsmassen der Bänke
von 1.00 m. Der gesamte Chorraum wie Schiff werden mit einem FeinsteinzeugPlattenbelag neu belegt. Die defekte Hörschlaufe (Audioanlage für Hörgeräte)
wird ersetzt. Die neue Altargestaltung orientiert sich an den Vorgaben der
liturgischen Kommission des Bistums.
Durch diesen Unterbruch der Renovationsarbeiten sind erhebliche Mehrkosten
(Baumeisterarbeiten, Malerarbeiten, Gerüst, Hebekran) entstanden.
Innenrenovation Kirche Bühler:
Kostenvoranschlag Total 1
abzüglich Anteil Gemeinde Bühler
Kostenvoranschlag «Mehrkosten Heizung/Bodenbelag» Total 2
abzüglich Anteil Gemeinde Bühler
Total
397'221.95
-65'815.25
245'499.50
-45'167.90
531'738.30
Anlässlich der KV vom 22.3.2016 bewilligter
Renovationskredit Kirche Bühler
Voraussichtliche Netto-Kosten gem. Aufstellung
Total Mehrkosten (Nachtragskredit)
400'000.00
531'738.30
131'738.30
Die Baukommission des Kirchenverwaltungsrates hat die Mehrkosten
offerieren lassen und geprüft. Der Bedarf ist ausgewiesen und gerechtfertigt,
so dass im Sinne einer Gesamtsanierung ein haushälterischer Umgang
gewährleistet wird.
Der Kirchenverwaltungsrat erkennt die Notwendigkeit dieser nicht planbaren
Mehrkosten und legt Ihnen den Nachtragskredit zur Beurteilung und
Abstimmung vor.
Antrag
Der Kirchenverwaltungsrat beantragt Ihnen, den baubedingten Mehrkosten
von
CHF132'000 zuzustimmen.