Verselbstständigung Psychiatrie: Vergleich vorher

Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern
Verselbstständigung Psychiatrie: Vergleich vorher – nachher
Dimension
Rechtsform
Oberstes Organ der Gesellschaft
Strategisches Führungsorgan der Gesellschaft
Revisionsstelle
Unternehmerische Freiheit
Kooperationsmöglichkeit
Finanzprozesse
Organisation und Kompetenzen
Arbeitsverhältnisse
Personaladministration
Informatik
Immobilien
Angebot
Vor Verselbstständigung
Gleichgestellte Organisationseinheit der Gesundheits- und Fürsorgedirektion
Regierungsrat des Kantons Bern
Gesundheits- und Fürsorgedirektion
Finanzkontrolle des Kantons Bern
Eingeschränkte unternehmerische Freiheit durch Einbindung in Verwaltungsprozesse und politische Entscheidprozesse
Fehlende rechtliche Basis für engere Allianzen / Beteiligungen mit Betrieben ausserhalb der Kantonsverwaltung
Finanzprozesse innerhalb der kantonalen Umgebung als Teil der Kantonsrechnung
Regelung der Organisation und Kompetenzen in kantonaler Gesetzgebung
Nach Verselbstständigung
Aktiengesellschaft gemäss Art. 620 ff. OR.
Generalversammlung, so lange 100 % Eigentümerschaft des Kantons de facto Regierungsrat des Kantons Bern
Verwaltungsräte der Aktiengesellschaften
Private Prüfgesellschaft (EY)
Hohe unternehmerische Freiheit; schnellere Entscheidprozesse
Möglichkeit für Joint Ventures und Zusammenschlüsse mit Regionalen Spitalzentren und weiteren akutsomatischen Spitälern
Eigene Rechnungslegung nach Swiss GAAP FER mit innerbetrieblichem Risikomanagement
Regelung der Organisation und Kompetenz je Aktiengesellschaft in
Organisationsreglement und Kompetenzordnung
Öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnisse nach Personalgesetz
Privatrechtliche Arbeitsverhältnisse unter dem GAV für das Personal
Arbeitgeber ist der Kanton
Bernischer Spitäler
Arbeitgeber ist der psychiatrische Betrieb
Personaladministration in den Prozessen des Personalamts und der Gesundheits- Eigene Personaladministrations-Prozesse in den Aktiengesellschafund Fürsorgedirektion
ten
Einbettung in kantonale IT-Infrastruktur durch das Kantonale Amt für Informatik
Eigene IT-Infrastruktur und IT-Prozesse innerhalb der Aktiengesellund Organisation (KAIO)
schaften
Eigentum an Immobilien und Grundstücken beim Kanton.
Eigentum an den Immobilien bei Aktiengesellschaften (im Baurecht)
Bewirtschaftung und Unterhalt der Immobilien durch das Kantonale Amt für
Immobilienbewirtschaftung und Unterhalt durch Aktiengesellschaften
Grundstücke und Gebäude
Bei RSM SA: Mietlösung
Keine Veränderung der Angebote von UPD und PZM aufgrund der Verselbstständigung.
Bei RSM: Auslagerung der Langzeiteinrichtungen APR und Foyer Beau Site; Konzentration auf Ausbau ambulanter Versorgung
Diese Mediendokumentation ist auch online: www.be.ch/medienmitteilungen