Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Verselbstständigung Psychiatrie: Vergleich vorher – nachher Dimension Rechtsform Oberstes Organ der Gesellschaft Strategisches Führungsorgan der Gesellschaft Revisionsstelle Unternehmerische Freiheit Kooperationsmöglichkeit Finanzprozesse Organisation und Kompetenzen Arbeitsverhältnisse Personaladministration Informatik Immobilien Angebot Vor Verselbstständigung Gleichgestellte Organisationseinheit der Gesundheits- und Fürsorgedirektion Regierungsrat des Kantons Bern Gesundheits- und Fürsorgedirektion Finanzkontrolle des Kantons Bern Eingeschränkte unternehmerische Freiheit durch Einbindung in Verwaltungsprozesse und politische Entscheidprozesse Fehlende rechtliche Basis für engere Allianzen / Beteiligungen mit Betrieben ausserhalb der Kantonsverwaltung Finanzprozesse innerhalb der kantonalen Umgebung als Teil der Kantonsrechnung Regelung der Organisation und Kompetenzen in kantonaler Gesetzgebung Nach Verselbstständigung Aktiengesellschaft gemäss Art. 620 ff. OR. Generalversammlung, so lange 100 % Eigentümerschaft des Kantons de facto Regierungsrat des Kantons Bern Verwaltungsräte der Aktiengesellschaften Private Prüfgesellschaft (EY) Hohe unternehmerische Freiheit; schnellere Entscheidprozesse Möglichkeit für Joint Ventures und Zusammenschlüsse mit Regionalen Spitalzentren und weiteren akutsomatischen Spitälern Eigene Rechnungslegung nach Swiss GAAP FER mit innerbetrieblichem Risikomanagement Regelung der Organisation und Kompetenz je Aktiengesellschaft in Organisationsreglement und Kompetenzordnung Öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnisse nach Personalgesetz Privatrechtliche Arbeitsverhältnisse unter dem GAV für das Personal Arbeitgeber ist der Kanton Bernischer Spitäler Arbeitgeber ist der psychiatrische Betrieb Personaladministration in den Prozessen des Personalamts und der Gesundheits- Eigene Personaladministrations-Prozesse in den Aktiengesellschafund Fürsorgedirektion ten Einbettung in kantonale IT-Infrastruktur durch das Kantonale Amt für Informatik Eigene IT-Infrastruktur und IT-Prozesse innerhalb der Aktiengesellund Organisation (KAIO) schaften Eigentum an Immobilien und Grundstücken beim Kanton. Eigentum an den Immobilien bei Aktiengesellschaften (im Baurecht) Bewirtschaftung und Unterhalt der Immobilien durch das Kantonale Amt für Immobilienbewirtschaftung und Unterhalt durch Aktiengesellschaften Grundstücke und Gebäude Bei RSM SA: Mietlösung Keine Veränderung der Angebote von UPD und PZM aufgrund der Verselbstständigung. Bei RSM: Auslagerung der Langzeiteinrichtungen APR und Foyer Beau Site; Konzentration auf Ausbau ambulanter Versorgung Diese Mediendokumentation ist auch online: www.be.ch/medienmitteilungen
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