Expertentipps - Steuerberaterverband Berlin

EXPERTENWISSEN WEITERGEGEBEN: UNSERE STEUERTIPPS FÜR SIE.
DER STEUERBERATERVERBAND BERLIN-BRANDENBURG INFORMIERT:
Littenstr. 10, 10179 Berlin, Tel. 030/ 2759 5980 Fax 030/ 2759 5988, Dipl.-Kffr. Sabine Ehlers, Steuerberaterin
AUSGABE 08
TIPPS ZUM JAHRESENDE
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ABGABEFRIST FÜR FREIWILLIGE STEUERERKLÄRUNGEN
Woher kommt das Geld für die Weihnachtsgeschenke? Vom Fiskus!
Für Steuerpflichtige, die nicht gesetzlich verpflichtet sind Steuererklärungen abzugeben,
ist es häufig lohnenswert eine Einkommensteuererklärung einzureichen, um eine
Erstattung von zu viel gezahlter Lohnsteuer zu erhalten. Am 2.1.2017 läuft für freiwillige
Erklärungen des Jahres 2012 die Frist ab. Eigentlich wäre es der 31.12.2016, aber dieser
fällt auf einen Samstag, daher verlängert sich die Abgabefrist bis zum nächsten Werktag.
Nutzen Sie die verbleibende Zeit.
Für die Jahre 2013 bis 2016 kann dann der Elan gleich im kommenden Jahr genutzt
werden. Das füllt die durch Geschenke geplünderte Kasse gleich wieder auf.
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ABGABEFRIST FÜR STEUERERKLÄRUNGEN 2015 BZW. 2016
Die Abgabefrist für Steuerpflichtige, die gesetzlich verpflichtet sind, eine Steuererklärung für 2016 abzugeben, endet am 31. Mai 2017. Wird ein Steuerberater mit der
Bearbeitung der Erklärung beauftragt, verlängert sich die Frist bis zum 31.12.2017.
Darüber hinaus kann vom Finanzamt auf Antrag des Steuerberaters eine weitere
Fristverlängerung erreicht werden. Wurde die Steuererklärung für 2015 noch nicht
abgegeben - obwohl gesetzlich gefordert - sollte schnellstmöglich ein Steuerberater
beauftragt werden, damit Verspätungszuschläge ggf. vermieden werden können.
ZINSSATZ FÜR STEUERNACHZAHLUNGEN UND –ERSTATTUNGEN SOLL GESENKT
WERDEN
Ist es einerseits lukrativ sein Geld beim Fiskus für 6% p.a. anzulegen, so drohen im
Nachzahlungsfall ebenfalls 6% Zinsen. Die CDU hat einen Gesetzentwurf erarbeitet,
wonach der fiskalische Zinssatz von 6% auf 3% abgesenkt werden soll. Gegen die Höhe
der Nachzahlungszinsen sollte unter Hinweis auf das Verfahren I R 77/75 beim BFH und
auf die beim FG Münster unter dem Aktenzeichen 10 K 2472/16 anhängige Musterklage
des BdSt Einspruch eingelegt werden.
VERBILLIGTE ÜBERLASSUNG EINER WOHNUNG AN ANGEHÖRIGE
Zum Ende des Jahres sollte die Höhe der Miete für Wohnungen, die verbilligt an
Angehörige überlassen wurden, geprüft werden. Beträgt die Miete weniger als 66% der
ortsüblichen Marktmiete, geht das Finanzamt von einer teilentgeltlichen Vermietung aus
und kürzt die Werbungskosten. Die ortsübliche Marktmiete umfasst die ortsübliche
Kaltmiete zuzüglich der nach der Betriebskostenverordnung umlagefähigen Kosten (sog.
Warmmiete).
Weitere Voraussetzung für die Anerkennung der verbilligten Vermietung ist ein
Mietvertrag, der dem zwischen Fremden Üblichen entspricht und dessen tatsächlicher
Vollzug (z. B. durch regelmäßige Mietzahlungen und Nebenkostenabrechnungen).
Zu den Themen dieser Ausgabe erhalten Sie gern weitere Auskünfte. Wir vermitteln Ihnen Experten für Zeitungs-, Rundfunk- und Fernsehinterviews.
Pressesprecher Wolfgang Wawro, Steuerberater, Tel. 030/ 8417 560
Dipl.-Kffr. (FH)Tanja Maria Hirsch, Steuerberaterin, Tel. 030/ 2088 9120
Miriam Bujarsky, Steuerberaterin, Tel. 030/ 9404 3020
Iris Hübbertz, Steuerberaterin, Tel. 03322/ 2063 07
Dipl.-Kffr. Sabine Ehlers, Steuerberaterin, Tel. 030/ 2549 010
Brigitte Märtens, Steuerberaterin, Tel. 030/ 8324 477
Honsa Ehmke, Steuerberater, Tel. 035752/ 9120
Katrin Fischer, Steuerberaterin WP, Tel. 030/ 2062 4611 0
Ronald Haffner, Steuerberater, Tel. 030/ 2039 0600
Dipl.-BW. Jörg Medczinski, Steuerberater, Tel. 030/ 7680 7890
Sebastian Merla, Steuerberater, Tel. 030/ 6583 6720
Dieter Schellerhoff, Steuerberater, Tel. 030/ 3910 5183
Die Informationen entsprechen dem Stand 12/2016. Trotz sorgfältiger Recherche kann für die Richtigkeit keine Haftung übernommen werden.