EXPERTENWISSEN WEITERGEGEBEN: UNSERE STEUERTIPPS FÜR SIE. DER STEUERBERATERVERBAND BERLIN-BRANDENBURG INFORMIERT: Littenstr. 10, 10179 Berlin, Tel. 030/ 2759 5980 Fax 030/ 2759 5988, Dipl.-Kffr. Sabine Ehlers, Steuerberaterin AUSGABE 08 TIPPS ZUM JAHRESENDE ©Matthias Enter – fotolia.com ABGABEFRIST FÜR FREIWILLIGE STEUERERKLÄRUNGEN Woher kommt das Geld für die Weihnachtsgeschenke? Vom Fiskus! Für Steuerpflichtige, die nicht gesetzlich verpflichtet sind Steuererklärungen abzugeben, ist es häufig lohnenswert eine Einkommensteuererklärung einzureichen, um eine Erstattung von zu viel gezahlter Lohnsteuer zu erhalten. Am 2.1.2017 läuft für freiwillige Erklärungen des Jahres 2012 die Frist ab. Eigentlich wäre es der 31.12.2016, aber dieser fällt auf einen Samstag, daher verlängert sich die Abgabefrist bis zum nächsten Werktag. Nutzen Sie die verbleibende Zeit. Für die Jahre 2013 bis 2016 kann dann der Elan gleich im kommenden Jahr genutzt werden. Das füllt die durch Geschenke geplünderte Kasse gleich wieder auf. ©B. Wylezich – fotolia.com © dessauer – fotolia.com © Eisenhans – fotolia.com ABGABEFRIST FÜR STEUERERKLÄRUNGEN 2015 BZW. 2016 Die Abgabefrist für Steuerpflichtige, die gesetzlich verpflichtet sind, eine Steuererklärung für 2016 abzugeben, endet am 31. Mai 2017. Wird ein Steuerberater mit der Bearbeitung der Erklärung beauftragt, verlängert sich die Frist bis zum 31.12.2017. Darüber hinaus kann vom Finanzamt auf Antrag des Steuerberaters eine weitere Fristverlängerung erreicht werden. Wurde die Steuererklärung für 2015 noch nicht abgegeben - obwohl gesetzlich gefordert - sollte schnellstmöglich ein Steuerberater beauftragt werden, damit Verspätungszuschläge ggf. vermieden werden können. ZINSSATZ FÜR STEUERNACHZAHLUNGEN UND –ERSTATTUNGEN SOLL GESENKT WERDEN Ist es einerseits lukrativ sein Geld beim Fiskus für 6% p.a. anzulegen, so drohen im Nachzahlungsfall ebenfalls 6% Zinsen. Die CDU hat einen Gesetzentwurf erarbeitet, wonach der fiskalische Zinssatz von 6% auf 3% abgesenkt werden soll. Gegen die Höhe der Nachzahlungszinsen sollte unter Hinweis auf das Verfahren I R 77/75 beim BFH und auf die beim FG Münster unter dem Aktenzeichen 10 K 2472/16 anhängige Musterklage des BdSt Einspruch eingelegt werden. VERBILLIGTE ÜBERLASSUNG EINER WOHNUNG AN ANGEHÖRIGE Zum Ende des Jahres sollte die Höhe der Miete für Wohnungen, die verbilligt an Angehörige überlassen wurden, geprüft werden. Beträgt die Miete weniger als 66% der ortsüblichen Marktmiete, geht das Finanzamt von einer teilentgeltlichen Vermietung aus und kürzt die Werbungskosten. Die ortsübliche Marktmiete umfasst die ortsübliche Kaltmiete zuzüglich der nach der Betriebskostenverordnung umlagefähigen Kosten (sog. Warmmiete). Weitere Voraussetzung für die Anerkennung der verbilligten Vermietung ist ein Mietvertrag, der dem zwischen Fremden Üblichen entspricht und dessen tatsächlicher Vollzug (z. B. durch regelmäßige Mietzahlungen und Nebenkostenabrechnungen). Zu den Themen dieser Ausgabe erhalten Sie gern weitere Auskünfte. Wir vermitteln Ihnen Experten für Zeitungs-, Rundfunk- und Fernsehinterviews. Pressesprecher Wolfgang Wawro, Steuerberater, Tel. 030/ 8417 560 Dipl.-Kffr. (FH)Tanja Maria Hirsch, Steuerberaterin, Tel. 030/ 2088 9120 Miriam Bujarsky, Steuerberaterin, Tel. 030/ 9404 3020 Iris Hübbertz, Steuerberaterin, Tel. 03322/ 2063 07 Dipl.-Kffr. Sabine Ehlers, Steuerberaterin, Tel. 030/ 2549 010 Brigitte Märtens, Steuerberaterin, Tel. 030/ 8324 477 Honsa Ehmke, Steuerberater, Tel. 035752/ 9120 Katrin Fischer, Steuerberaterin WP, Tel. 030/ 2062 4611 0 Ronald Haffner, Steuerberater, Tel. 030/ 2039 0600 Dipl.-BW. Jörg Medczinski, Steuerberater, Tel. 030/ 7680 7890 Sebastian Merla, Steuerberater, Tel. 030/ 6583 6720 Dieter Schellerhoff, Steuerberater, Tel. 030/ 3910 5183 Die Informationen entsprechen dem Stand 12/2016. Trotz sorgfältiger Recherche kann für die Richtigkeit keine Haftung übernommen werden.
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