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EXPERTENWISSEN WEITERGEGEBEN: UNSERE STEUERTIPPS FÜR SIE.
DER STEUERBERATERVERBAND BERLIN-BRANDENBURG INFORMIERT:
Littenstr. 10, 10179 Berlin, Tel. 030/ 2759 5980 Fax 030/ 2759 5988, Dieter Schellerhoff, Steuerberater
AUSGABE 06
„FFF“ – FERIEN – FUSSBALL – FRISTEN
EINKOMMENSTEUERERKLÄRUNG 2015
Gesetzliche Frist zur Abgabe: 31. Mai 2016, der ist vorbei. Die vorgesehene
Fristverlängerung um zwei Monate gilt für dieses Jahr noch nicht. Wer seine
Steuererklärung noch fertigstellen muss, sollte beim Finanzamt eine Fristverlängerung
beantragen. Wird die Erklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein
erstellt, gilt eine längere Frist bis zum 31.12.2016.
Wer selbstständige Einkünfte oder solche aus Gewerbebetrieb hat – das gilt auch für
Beteiligungseinkünfte – muss die Erklärung elektronisch dem Finanzamt übermitteln.
Die andere können sie noch per Vordruck einreichen, sollten aber doch auch von der
elektronischen Übermittlung über das ELSTER-Portal Gebrauch machen.
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Arbeitnehmer können oft auf eine Steuererklärung verzichten, sie sollten es aber nicht tun,
weil häufig mit Erstattungen – im Durchschnitt etwa 900 Euro – zu rechnen ist.
Wer als Arbeitnehmer auch andere Einkünfte von mehr als 410 Euro im Jahr erhält oder
Lohnersatzleistungen (z. B. Kranken-, Arbeitslosen- oder Elterngeld) bezieht, ist zur Abgabe
einer Erklärung aber verpflichtet, dies gilt auch bei bestimmten SteuerklassenKombinationen.
Wer nicht zu einer Abgabe verpflichtet ist, aber eine Erstattung erwartet, kann Erklärungen
für bis vier Jahren rückwärts einreichen; also ab 2012 noch bis zum 31.12.2016.
FUSSBALLSPIEL ALS BETRIEBSVERANSTALTUNG – GRENZEN BEACHTEN
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Die EM läuft und viele fiebern mit. Wenn der ganze Betrieb oder zumindest eine
Abteilung ein Spiel gemeinsam miterleben will, lässt sich eine Betriebsveranstaltung
(Obergrenze: zwei Feiern pro Jahr) gestalten. Bei der Lohn-/Einkommensteuer bleiben
die Ausgaben bis zu 110 Euro (Freibetrag) pro Mitarbeiter steuerfrei. Bei der
Umsatzsteuer entfällt beim Überschreiten der 110-Euro-Grenze (Freigrenze) der
gesamte Vorsteuerabzug für den Arbeitgeber.
URLAUBSVERTRETUNG DURCH SCHÜLER UND STUDENTEN
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Schüler und Studenten wollen in der Regel in den Sommer- bzw. Semesterferien ihr
Taschengeld aufbessern. Schüler oder Studenten bleiben hierbei sozialversicherungsfrei, wenn die Beschäftigung von vornherein auf längstens drei Monate oder 70
Arbeitstage begrenzt bleibt.
Zu den Themen dieser Ausgabe erhalten Sie gern weitere Auskünfte. Wir vermitteln Ihnen Experten für Zeitungs-, Rundfunk- und Fernsehinterviews.
Pressesprecher Wolfgang Wawro, Steuerberater, Tel. 030/ 8417 560
Dipl.-Kffr. (FH)Tanja Maria Hirsch, Steuerberaterin, Tel. 030/ 2088 9120
Miriam Bujarsky, Steuerberaterin, Tel. 030/ 9404 3020
Iris Hübbertz, Steuerberaterin, Tel. 03322/ 2063 07
Dipl.-Kffr. Sabine Ehlers, Steuerberaterin, Tel. 030/ 2549 010
Brigitte Märtens, Steuerberaterin, Tel. 030/ 8324 477
Honsa Ehmke, Steuerberater, Tel. 035752/ 9120
Katrin Fischer, Steuerberaterin WP, Tel. 030/ 2062 4611 0
Ronald Haffner, Steuerberater, Tel. 030/ 2039 0600
Dipl.-BW. Jörg Medczinski, Steuerberater, Tel. 030/ 7680 7890
Sebastian Merla, Steuerberater, Tel. 030/ 6583 6720
Dieter Schellerhoff, Steuerberater, Tel. 030/ 3910 5183
Die Informationen entsprechen dem Stand 06/2016. Trotz sorgfältiger Recherche kann für die Richtigkeit keine Haftung übernommen werden.