Pressemitteilung - Steuerberaterverband Berlin

PM 2016-05
Wenn‘s beim Fiskus mal wieder länger dauert
Am Dienstag, den 26. Juli 2016 veröffentlicht die Finanzverwaltung das Formular zur Abgabe
der Körperschaftsteuererklärung 2015 (www.elsteronline.de/eportal/Neues.tax). Dies ist ein an
sich unspektakulärer Vorgang, gäbe es nicht die gesetzliche Frist zur Abgabe der
Körperschaftsteuererklärung, die bereits am 31. Mai ablief. Im Klartext heißt das, dass sich viele
Körperschaftsteuerpflichtige (z. B. Vereine oder GmbHs) gesetzeswidrig verhalten mussten,
da sie ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung erst ab dem 26. Juli
2016 nachkommen können.
Zwar sind viele körperschaftsteuerpflichtige Unternehmen steuerlich beraten, so dass für sie
die für Steuerberater verlängerte Abgabefrist bis 31. Dezember gilt. Dennoch können auch
Steuerberater erst ab dem 26. Juli 2016 Körperschaftsteuererklärungen an das Finanzamt
übermitteln, obwohl Jahresabschlüsse teilweise bereits fertiggestellt sind. Das bedeutet in
diesen Fällen Mehraufwand, da Vorgänge erneut angefasst werden müssen. Außerdem haben
Unternehmen, die eine Steuererstattung erwarten, keine Chance diese durch frühzeitige
Einreichung der Körperschaftsteuererklärung geltend zu machen.
Aus Sicht des Steuerberaterverbandes Berlin-Brandenburg ist es sehr widersprüchlich, dass die
Finanzämter einerseits zügig Zwangsmaßnahmen androhen und vollstrecken, wenn
Steuerpflichtige ihre Steuererklärungen nicht rechtzeitig abgeben. Auf der anderen Seite
hingegen darf die Finanzverwaltung selbst völlig folgenlos gegen Gesetzesbefehle verstoßen,
indem sie die elektronischen Formulare mit großer Verspätung ausliefert. Das passt nicht
zusammen.
Die vom Gesetzgeber gefundene „Lösung“ besteht nun nicht darin, dass die Finanzverwaltung
angehalten wird, Softwarelösungen schneller bereitzustellen. Vielmehr wird - durch das aktuell
verabschiedete Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens - ab dem Steuerjahr
2018 die Abgabefrist um zwei Monate verlängert. Dies ist der Zeitraum, um den sich die
Bereitstellung des Körperschaftsteuer-Formulars bisher regelmäßig verspätet hat.
Berlin, den 25.07.2016
Ansprechpartner:
Pressesprecher Wolfgang Wawro, Steuerberater