KomSem

KomSem
Kommunikation und Seminare
Seminar:
KomSem GmbH
Vom SGB IX zum Bundesteilhabegesetz (BTHG)
Auswirkungen auf die betrieblichen Belange
Fichtelgebirgstraße 9
93173 Wenzenbach
am: 02.02.2017 oder 28.03.2017
Tel.: 09407 959050
Fax: 09407 959051
Residenz Hotel
Josef-Wulff-Str. 75
45657 Recklinghausen
[email protected]
www.komsem.de
www.residenzhotel-recklinghausen.de/
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Inhalt:
Organisation:
Vom SGB IX hin zum BTHG. Es hat sich
nicht nur der Name verändert sondern es
gibt auch inhaltliche Veränderungen.
Die SBV kommt an daran nicht vorbei.
Wesentliche Inhalte bis hin zu einer neuen
Gesetzesstruktur und vor allem der Inklusionsgedanke findet sich nun im Gesetz
wieder. Dieses Tagesseminar behandelt
alles, was Sie als Vertrauensperson oder
SBV-Stellvertreter ab sofort wissen müssen – von den veränderten SBV-Rechten
bis hin zu neuen Wahlgrundsätzen.
Beginn:
Ende:
 Wesentliche Ziele des BTHG
 Neue Struktur des SGB IX:
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Drei Gesetzesteile mit neuen
Paragrafennummern
Stärkere SBV-Beteiligung bei der
Kündigung Schwerbehinderter
Schwellenwert für die Freistellung
der Vertrauensperson sinkt
Anspruch auf Unterstützung durch
eine Bürokraft
Eigenes Übergangsmandat der SBV
bei betrieblichen Umstrukturierungen
Wahl der SBV-Stufenvertretungen
Gesetzesänderungen speziell
im öffentlichen Dienst
Stellvertretung auch bei Befangenheit
der Vertrauensperson
Erweiterte Möglichkeiten zur
Heranziehung
Schulungsanspruch für alle
Stellvertreter
Inklusionsvereinbarung - Nur eine
Begriffsänderung oder ein Weg um
einen „neuen“ Inklusionsgedanken im
Betrieb zu implementieren?
9:30 Uhr
16:00 Uhr
Seminarkosten:
295 Euro (plus MwSt)
inclusive Tagungspauschale
(ohne Übernachtung)
Vorabendanreise
(incl. Frühstück)
84 Euro (incl. MwSt)
Vorabendanreise ist direkt mit dem Hotel
zu abzurechnen.
Wir bitten um baldige Anmeldung.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Die Berücksichtigung der Anmeldungen
erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs.
Die Kosten für die Teilnahme am Seminar
hat der Arbeitgeber gemäß der entsprechenden Freistellungsregelung zu tragen.
Die An- und Abreise ist individuell zu
gestalten. Sie richtet sich nach der
betrieblichen Reisekostenregelung und ist
ebenfalls vom Arbeitgeber zu bezahlen.
Wir weisen darauf hin, dass die Freistellung nach den einschlägigen Gesetzen
(durch Beschluss) geregelt und die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber vor
der Anmeldung gewährleistet sein muss.
Bitte ggf. Kostenübernahmeerklärungen
verwenden.
Rechtliche Grundlagen
BetrVG §37(6) i.V. mit §40
SGB IX §96 (4+8)
BPersVG §46.6 oder Ländergesetze