KomSem Kommunikation und Seminare Seminar: KomSem GmbH Vom SGB IX zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) Auswirkungen auf die betrieblichen Belange Fichtelgebirgstraße 9 93173 Wenzenbach am: 22.02.2017 Tel.: 09407 959050 Fax: 09407 959051 im: Business-Sporthotel Grosswallstadt Am Neubergsweg 6 - 10 63868 Grosswallstadt [email protected] www.komsem.de http://www.business-sporthotel.com/ ˉ ˉ Inhalt: Organisation: Vom SGB IX hin zum BTHG. Es hat sich nicht nur der Name verändert sondern es gibt auch inhaltliche Veränderungen. Die SBV kommt an daran nicht vorbei. Wesentliche Inhalte bis hin zu einer neuen Gesetzesstruktur und vor allem der Inklusionsgedanke findet sich nun im Gesetz wieder. Dieses Tagesseminar behandelt alles, was Sie als Vertrauensperson oder SBV-Stellvertreter ab sofort wissen müssen – von den veränderten SBV-Rechten bis hin zu neuen Wahlgrundsätzen. Beginn: Ende: Wesentliche Ziele des BTHG Neue Struktur des SGB IX: Drei Gesetzesteile mit neuen Paragrafennummern Stärkere SBV-Beteiligung bei der Kündigung Schwerbehinderter Schwellenwert für die Freistellung der Vertrauensperson sinkt Anspruch auf Unterstützung durch eine Bürokraft Eigenes Übergangsmandat der SBV bei betrieblichen Umstrukturierungen Wahl der SBV-Stufenvertretungen Gesetzesänderungen speziell im öffentlichen Dienst Stellvertretung auch bei Befangenheit der Vertrauensperson Erweiterte Möglichkeiten zur Heranziehung Schulungsanspruch für alle Stellvertreter Inklusionsvereinbarung - Nur eine Begriffsänderung oder ein Weg um einen „neuen“ Inklusionsgedanken im Betrieb zu implementieren? 9:30 Uhr 16:00 Uhr Seminarkosten: 295 Euro (plus MwSt) inclusive Tagungspauschale (ohne Übernachtung) Vorabendanreise (incl. Frühstück) 78 Euro (incl. MwSt) Vorabendanreise ist direkt mit dem Hotel zu abzurechnen. Wir bitten um baldige Anmeldung. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die Berücksichtigung der Anmeldungen erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs. Die Kosten für die Teilnahme am Seminar hat der Arbeitgeber gemäß der entsprechenden Freistellungsregelung zu tragen. Die An- und Abreise ist individuell zu gestalten. Sie richtet sich nach der betrieblichen Reisekostenregelung und ist ebenfalls vom Arbeitgeber zu bezahlen. Wir weisen darauf hin, dass die Freistellung nach den einschlägigen Gesetzen (durch Beschluss) geregelt und die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber vor der Anmeldung gewährleistet sein muss. Bitte ggf. Kostenübernahmeerklärungen verwenden. Rechtliche Grundlagen BetrVG §37(6) i.V. mit §40 SGB IX §96 (4+8) BPersVG §46.6 oder Ländergesetze
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