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Zentrale AG der
Österreichischen
Michael
Geflügelwirtschaft Wurzer
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Verbesserte Kennzeichnung von Lebensmitteln
mit Eianteil sowie der Vorstufen Flüssig/Trockenei und im „Außer Haus Konsum“
In Österreich ist die Haltung von Legehennen in konventionellen Käfigen
untersagt und Herkunft und Haltungsform am Einzel-Ei durchgängig
gekennzeichnet. Für Produkte, die weiterverarbeitete Eier enthalten
(z.B. Nudeln, Kuchen, Kekse, …) sowie im Außer-Haus-Verzehr gibt es
diese Kennzeichnungspflicht nicht. Acht von zehn Befragten wünschen
sich eine transparente Deklaration auch in Verarbeitungsprodukten und
beim Besuch in der Gastronomie. Eine Kennzeichnung nach Herkunft
und Haltungsform gäbe sowohl den KonsumentInnen die Möglichkeit,
sich für Produkte zu entscheiden, die den Grundsätzen des Tier- und
VerbraucherInnenschutzes entsprechen, als auch den heimischen
ProduzentInnen die Möglichkeit, ihre tier-freundlich produzierten Eier
entsprechend zu vermarkten.
www.zag-online.at
Gutes Gewissen – Guter Geschmack
vom Beisl bis zum Haubenlokal
Eine Veranstaltung der Wiener Umweltschutzabteilung-MA 22
und der Tierschutzombudsstelle Wien