Zentrale AG der Österreichischen Michael Geflügelwirtschaft Wurzer 16 Verbesserte Kennzeichnung von Lebensmitteln mit Eianteil sowie der Vorstufen Flüssig/Trockenei und im „Außer Haus Konsum“ In Österreich ist die Haltung von Legehennen in konventionellen Käfigen untersagt und Herkunft und Haltungsform am Einzel-Ei durchgängig gekennzeichnet. Für Produkte, die weiterverarbeitete Eier enthalten (z.B. Nudeln, Kuchen, Kekse, …) sowie im Außer-Haus-Verzehr gibt es diese Kennzeichnungspflicht nicht. Acht von zehn Befragten wünschen sich eine transparente Deklaration auch in Verarbeitungsprodukten und beim Besuch in der Gastronomie. Eine Kennzeichnung nach Herkunft und Haltungsform gäbe sowohl den KonsumentInnen die Möglichkeit, sich für Produkte zu entscheiden, die den Grundsätzen des Tier- und VerbraucherInnenschutzes entsprechen, als auch den heimischen ProduzentInnen die Möglichkeit, ihre tier-freundlich produzierten Eier entsprechend zu vermarkten. www.zag-online.at Gutes Gewissen – Guter Geschmack vom Beisl bis zum Haubenlokal Eine Veranstaltung der Wiener Umweltschutzabteilung-MA 22 und der Tierschutzombudsstelle Wien
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