Präsentation Versorgungsplanung

Kanton Bern
Versorgungsplanung 2016
gemäss Spitalversorgungsgesetz
durch den Regierungsrat am
14. Dezember 2016 genehmigte Fassung
Medieninformation vom 16. Dezember 2016
Pierre Alain Schnegg, Gesundheits- und Fürsorgedirektor
Annamaria Müller, Vorsteherin Spitalamt
Karen Hofmann, Projektleiterin
Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern
© Gesundheits- und Fürsorgedirektion GEF
Kanton Bern
Agenda
I.
Ausgangslage und Ziel
Pierre Alain Schnegg, Gesundheits- und Fürsorgedirektor
II.
Präsentation der Versorgungsplanung 2016
Annamaria Müller, Vorsteherin Spitalamt
Karen Hofmann, Projektleiterin
III.
2
Ausblick
Pierre Alain Schnegg
© Gesundheits- und Fürsorgedirektion GEF
Kanton Bern
1. Ausgangslage und Ziel
Ausgangslage
■
3
Regierungsratsentscheid vom 14. Dezember 2016

Die Versorgungsplanung 2016 gilt per sofort

Die Versorgungsplanung 2016 löst die am 2. Juli 2014
verlängerte Versorgungsplanung 2011−2014 ab

Planungsperiode: Jahre 2017 bis 2020
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1. Ausgangslage und Ziel
Herausforderung - Bevölkerungsentwicklung bis 2020
350'000
+1,3 %
300'000
+0,7 %
250'000
Wohnbevölkerung
Kt. Bern 2013
+15,1 %
Personen
200'000
150'000
Wohnbevölkerung
Kt. Bern 2020
+8,9 % - 10,9 %
100'000
+8,7 %
<5
-15
-25
-45
-65
Alter in Jahren
65 bis unter 85
45 bis unter 65
25 bis unter 45
15 unter 25
5 bis unter 15
unter 5
0
-85
85 und älter
+26,2 %
50'000
>85
 Wachstum und Alterung der Berner Bevölkerung führen
zu steigender Nachfrage und steigenden Gesundheitskosten!
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Kanton Bern
1. Ausgangslage und Ziel
Ziel
■
Fokus Versorgungsplanung 2016

■
Welche spitalgebundenen Angebote benötigt die bernische
Bevölkerung in der Planungsperiode 2017−2020?
Ziel

Das übergeordnete Ziel ist es, für die gesamte Bevölkerung
ein ausreichendes Angebot bereitzustellen, das qualitativ
gut, wirtschaftlich tragbar und gut zugänglich ist
(Artikel 41 Kantonsverfassung)
5
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Kanton Bern
Agenda
I.
Ausgangslage und Ziel
Pierre Alain Schnegg, Gesundheits- und Fürsorgedirektor
II.
Präsentation der Versorgungsplanung 2016
Annamaria Müller, Vorsteherin Spitalamt
Karen Hofmann, Projektleiterin
III.
6
Ausblick
Pierre Alain Schnegg
© Gesundheits- und Fürsorgedirektion GEF
Kanton Bern
Inhalt
7
2.
Generelles zur Versorgungsplanung 2016
3.
Spitalversorgung
4.
Kostenprognose
5.
Anpassungen gegenüber der Konsultationsvorlage
6.
Nächste Schritte
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2. Generelles zur Versorgungsplanung 2016
Eckwerte


Umfasst die Bereiche:

Akutsomatik

Rehabilitation

Psychiatrie (inkl. Tageskliniken und Ambulatorien)

Rettungswesen

Gesundheitsberufe (nicht universitäre)
Wird «in der Regel» alle 4 Jahre erstellt

8
Ist die dritte Planung (nach 2007 – 2010 und 2011 – 2014)

Basiert auf dem Spitalversorgungsgesetz (Art. 6 + 7 SpVG)

Ist die Basis für die Spitallisten nach KVG (Art. 39 KVG, Art. 58a ff. KVV)
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2. Generelles zur Versorgungsplanung 2016
Eckwerte

Datenbasis Spitalplanung:

Medizinische Statistik 2010-2013 (definitive gesamtschweizerische
BfS-Daten) */**

Sonstige Angaben: 31.12.2015 (Stichtag - z.B. Spitalstandorte)

Prognosehorizont: 2020 (Zieljahr)
* Entwicklung der Patientenzahlen Spitalversorgung: Daten beziehen sich auf Behandlungen
von Berner/innen im Kanton Bern und in ausserkantonalen Spitälern (Fallzahlen der Berner Spitäler
weichen davon ab; je nach Leistungsimport / -export bzw. der Patientenströme).
** Beobachtungsperiode 2010 – 2013: Aktuellste, bei der Erstellung der VP 16 zur Verfügung
stehenden Daten für die Berner Bevölkerung aus der Medizinischen Statistik des BfS (jährliches
Monitoring der Inanspruchnahme und Aktualisierung der Tabellen, falls effektiv bezogene
Leistungen wesentlich abweichen).
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2. Generelles zur Versorgungsplanung 2016
Planungsoptik
148’558 Fälle
Berner
Spitäler
Berner
Bevölkerung
6’328 Fälle
CH
Spitäler
CH
Bevölkerung
Fokus Spital(Versorgungs-)planung
gemäss KVG
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24’318 Fälle
Fokus klassische Spital(Betten-)planung
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2. Generelles zur Versorgungsplanung 2016
Kein Einfluss des
KVG
Vorgaben
KVG/KVV
Gestaltungsfreiraum
Akutsomatik
Psychiatrie
Rehabilitation
(stationär)
(stationär)
(stationär)
nicht-stationär
nicht-stationär
nicht-stationär
Rettungswesen
eingeschränkt
gestaltbar
Gesundheitsberufe
frei gestaltbar
 Versorgungsplanung erstreckt sich auf alle 5 Bereiche des SpVG
 Rettungswesen, Gesundheitsberufe, nicht stationäre Gesundheitsversorgung:
keine bundesrechtlichen Vorgaben
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 Akutsomatik, Psychiatrie, Rehabilitation stationär: Vorgaben betreffend
Zulassung zur OKP (Leistungspflicht Krankenversicherung)
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3. Spitalversorgung: Zugrundeliegendes Versorgungsmodell
Kantonale
Versorgungstufe
Versorgung über alle
Versorgungsräume im
HSM
Kanton oder an
(inkl. IVHSM)
ausserkantonalen
kantonal
Spitälern
(z.B. Herzchirurgie,
Rehabilitation,
spezialisierte
Forensik)
Versorgung
Regionale
Versorgungsstufe
nach Möglichkeit in
jedem Versorgungsraum anzubieten
(z.B.
Grundversorgung,
Geburtshilfe,
Gynäkologie)
12
überregional
Überregionale
Versorgungsstufe
Versorgung in
angrenzenden
Versorgungsräumen
möglich und zumutbar
(z.B.
Spez. Orthopädie,
Leistungen mit
Mindestfallzahlen, Spez.
Erwachsenenpsychiatrie)
Basisversorgung
regional
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3. Spitalversorgung: Auswahlverfahren Spitalliste
Ist das Spital zur
Leistungserbringung
geeignet?
Nein
Keine Aufnahme auf die
Spitalliste
Ja
Erzeugen die
geeigneten Spitäler
insgesamt ein
Überangebot?
Nein
Ja
Arbeitet das Spital
Im Betriebsvergleich
wirtschaftlich und
qualitativ gut?
Ja
13
Nein
Aufnahme auf die Spitalliste
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3. Spitalversorgung: Planungsgrundsätze
 Beurteilung der Bedarfsnotwendigkeit
1)
Unterscheidung zw. Grund- u. Spezialversorgung
2)
Spitalliste deckt mindestens 80% des Bedarfs
3)
Versorgungsrelevanz für innerkantonale Spitäler
4)
Versorgungsrelevanz für ausserkantonale Spitäler
 Beurteilung der Qualität (Mindestfallzahlen)
5)
Konsequente Einhaltung von Mindestfallzahlen (MFZ)
6)
Standortscharfe Publikation der Fallzahlen für
Leistungsaufträge mit MFZ
7)
Standortscharfe Publikation der ANQ-Messungen
und der BAG-Qualitätsindikatoren
 Nutzung von Synergien
14
8)
Bündelung Leistungsaufträge nach Leistungsbereich
9)
Standortscharfe Publikation der Leistungsaufträge
und weiterer Kennzahlen
Ziel: «Sicherstellung bedarfsgerechter
Versorgung; stufengerechte Auf- und
Verteilung der Angebote»
Ziel: «Auswahl bedarfsnotwendiger
Spitäler; Vermeidung von Überkapazitäten»
Ziel: «Konzentration spezialisierter
Leistungen; primär zur Qualitätssicherung
erst nachgelagert für die Wirtschaftlichkeit»
Ziel: «Public Reporting aus Gründen der
Transparenz gegenüber Patientinnen und
Patienten, Zuweisenden und Versicherern»
Ziel: «Keine Stückelung bzw. Selektion
lukrativer Leistungsaufträge z.B. in den
Bereichen Urologie und Orthopädie»
Ziel: «Public Reporting aus Gründen der
Transparenz; keine unternehmensweiten
Leistungsaufträge»
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4. Kostenprognose Kantonsanteil
(ohne Steuerungswirkung)
2020
2014
1‘206,9
1’095,2
907,9
844,9
77,9
64,5
116,3
108,9
Kantonsanteil ambulante Leistungen der Psychiatrie
52,5
40,5
Kosten Rettungswesen Kanton
32,6
21,6
Ausbildungskosten Kanton
19,7
14,8
(in MCHF)
Total
Kantonsanteil Akutsomatik
Kantonsanteil stationäre Rehabilitation
Kantonsanteil stationäre Psychiatrie
 +111,7 MCHF insgesamt;
 +18,6 MCHF bzw. +1.7% pro Jahr
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5. Anpassungen gegenüber der Konsultationsvorlage
Positives

16
Viele positive Rückmeldungen

Hohe Rücklaufquote mit 107 Stellungnahmen

Umfang, Fundiertheit und Verständlichkeit

Fokus Spitalversorgung

Steuerungswille des Kantons

Konkrete Versorgungsschwerpunkte

Aktivitäten zur kantonalen Qualitätssicherung

Kapitel nicht universitäre Gesundheitsberufe (Ausbildungsverpflichtung)

Detaillierte Auswertungen
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5. Anpassungen gegenüber der Konsultationsvorlage
Kritisches

17
Häufigste kritische Rückmeldungen

Aktualität der Datenbasis 2010–2013

Optimierungspotenziale der Rettungsdienste

Regionenmodell Psychiatrie

Konkretheit der Handlungsfelder

Zweisprachigkeit

Kein Gesundheitsversorgungsbericht
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5. Anpassungen gegenüber der Konsultationsvorlage
Anpassungen

18
Erfolgte Anpassungen aufgrund der Konsultation

Keine grundlegende Überarbeitung notwendig!

Erläuterung Regionenmodell Psychiatrie ergänzt

Zweisprachigkeit sichtbarer gemacht

Zusätzlich kleine Änderungsvorschläge übernommen
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5. Anpassungen gegenüber der Konsultationsvorlage
Künftiger Einbezug

19
Künftiger Einbezug der Stellungnahmen bei der Umsetzung

Viele wertvolle Hinweise ermöglichen zusätzlichen
Einbezug der Stellungnahmen bei der Umsetzung der
Versorgungsplanung 2016

Insbesondere Anliegen zur Weiterentwicklung der
Bestimmungen zu den SPLG-Anforderungen werden
weiterverfolgt
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6. Nächste Schritte: Neue Spitallisten
Arbeitsgruppe zur Überprüfung der SPLG-Anforderungen


20
Versorgungsplanung 2016

Folgt Grundsatz der leistungsorientierten Planung; Bedarfsermittlung
basiert auf SPLG-Systematiken («Zürcher Vorlage»)

Keine starr-formale Fixierung der Anforderungen bezüglich Personal,
Organisation und Infrastruktur in der Planung
Spitallisten ab 2017

Arbeitsgruppe überprüft bis März 2017 punktuelle Anforderungen der
SPLG-Systematiken

Im Vordergrund steht die Abstimmung der «zürcher» Anforderungen
mit den «bernischen» Gegebenheiten; Vorschläge müssen eine
gleichwertige Alternative darstellen

Resultierende Anpassungen werde in das Bewerbungsverfahren
für die Spitallisten ab 2017 integriert
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6. Nächste Schritte: Neue Spitallisten
Prozess
21

Versorgungsplanung 2016 bildet keine Vorentscheidung zur Vergabe
der künftigen Leistungsaufträge (Rahmenvorgaben bzw. Spielregeln)

Vorbereitung Bewerbungsverfahren für die künftigen Spitallisten
(Start erst nach GR-Kenntnisnahme in Märzsession 2017)

Regelmässige Aktualisierung der Datengrundlage für den Abgleich der
Entwicklung mit der Bedarfsprognose

Monitorierung und Aufsicht der bestehenden Leistungsaufträge:

Spitallistencontrolling (Einhaltung der Vorgaben und Auflagen)

Finanzcontrolling (Prüfung des Vorliegens eines Leistungsauftrags
für die Bezahlung des KVG-Anteils)
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Agenda
I.
Ausgangslage und Ziel
Pierre Alain Schnegg, Gesundheits- und Fürsorgedirektor
II.
Präsentation der Versorgungsplanung 2016
Annamaria Müller, Vorsteherin Spitalamt
Karen Hofmann, Projektleiterin
III.
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Ausblick
Pierre Alain Schnegg
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7. Ausblick
Handlungsfelder 2017-2020 (Auswahl)
23

Etablierung und Umsetzung kantonales Qualitätssicherungskonzept

Förderung eHealth, Umsetzung EPDG (Projekt «BeHealth»)

Förderung Themen und Schwerpunkte: Notfallversorgung, integrierte
Versorgung, palliative Versorgung, Post-Akut-Pflege, geriatrische
Versorgung, Versorgung von Schlaganfallpatientinnen und -patienten,
stationäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen, ambulante
Psychiatrieversorgung

Fortführen Ausbildungsverpflichtung und Umsetzung Programm
Ausbildungsqualität für nicht universitäre Gesundheitsberufe

Ausschöpfen von Optimierungspotenzialen zur Verbesserung der Hilfsfrist
und Verkürzung der Zeitdauern bis zum Einsatzort
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7. Ausblick
Was können wir erreichen - Chancen
■
■
für Patientinnen und Patienten

Transparenz für Spitalwahl

Versorgungssicherheit

Bessere Auf- und Verteilung der Angebote

Kein Wettbewerb auf Kosten der Qualität
für Listenspitäler
 Unternehmerische Freiheit dank Rahmenvorgaben
 Klare Anforderungen für Leistungsaufträge
 Gleiche Spielregeln für alle Listenspitäler
■
für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler

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Steuerungsaspekte reduzieren unnötige Kosten
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7. Ausblick
Was können wir erreichen - Erwartungen
■
an Listenspitäler
 Bessere Auf- und Verteilung der Angebote
 Gesunder Wettbewerb
 Synergien, Kooperationen, Behandlungs- und Wertschöpfungsketten
 Erfüllung der Ausbildungsverpflichtung
 Erfüllung der kantonalen Leistungsaufträge; Bewerbung für und
Rückgabe von Leistungsaufträgen erfolgen mit angemessenen
Übergangsfristen
■
an den Kanton
 Leitplanken für gleich hohe Behandlungssicherheit und -qualität
in allen Regionen
 Koordination und Ermöglichung
25
 Transparenz und Kommunikation
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7. Ausblick
Der Weg zum Ziel
26
■
Dialog mit Listenspitälern und Partnern
im Gesundheitswesen
■
Erarbeitung von Qualitätsindikatoren
■
Einsetzen einer Arbeitsgruppe zur
Überprüfung der Spitallistenanforderungen
(Anpassung der «zürcher» auf die
«bernischen» Gegebenheiten)
■
Vorbereitung einer Gesundheitsstrategie
für den Kanton Bern
■
Vorbereitung der Versorgungsplanung 2020
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7. Ausblick
Terminplan
Prozess
Vorbefassung in der
Gesundheits- und Sozialkommission (GSoK)
Kenntnisnahme durch den Grossen Rat
(inkl. Planungserklärungen)
Bewerbungsverfahren künftige Spitallisten
(in Vorbereitung)
27
Termin
14. Februar 2016
Märzsession 2017
Frühjahr-Sommer 2017
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Informationen im Internet unter:
www.be.ch/versorgungsplanung
www.be.ch/planificationdessoins
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