Von Papst Greogor VII und Heinrich IV bis José Mourinho und Bastian Schweinsteiger- Die Digitalisierung schafft neue Feindbilder und zementiert alte Machtmuster Das Netz vergisst nie, heißt es. Und so scheint „ Mobbing“ im Zeitalter digitaler Interaktion ein ganz neues, globales Phänomen, dem Prominente, Personen des öffentlichen Lebens und auch ganz normale Menschen Schüler, Studenten, Lehrer anheimfallen und sich unversehens in der Opferrolle medialer Unterstellungen und Verdächtigungen wiederfinden. Cybermobbing – das Mobbing im Internet ist weltweit 24/7 Stunden möglich und bedeutet für die Betroffenen Angriffe schier aus dem Off. Ungeheuer wirksam, feige, weil der Täter dem Opfer nicht in die Augen schauen muss und hocheffizient, was Beschädigung der persönlichen Integrität und Reputation anbelangt. Juristisch ist dem Problem schwer nach zukommen. Im Internet Ansprüche der Mobbingopfer gegenüber den Tätern durchsetzen ist – sofern man ihrer überhaupt habhaft wird – schwierig. Cybertäter operieren oft über Ländergrenzen hinweg und sind schwer zu fassen. Eine fremde Sprache und eine fremde Rechtsordnung lassen die juristischen Erfolgsaussichten weiter ungewiss werden. Für ein solches Vorgehen bedarf es eines langen Atems – finanziell und mental. Die erste Frau im Staat – eine professionelle Begleiterin? Bettina Wulff, Ehefrau des Ex-Bundespräsidenten Christian Wulff, sah sich Escort-Gerüchten ausgesetzt. Gab man ihren Namen bei Google ein, lauteten verwandte Suchbegriffe u.a. „Escortservice“. Es waren die letzten Monate in der unglücklichen Amtszeit ihres Mannes. Neben der Auseinandersetzung mit der BILD über Druckausübung auf eine freie Presse und die Vorwürfe der Vorteilsnahmen, musste der Bundespräsident die Verleumdungskampagne über seine Frau auch noch mit verarbeiten. Kann man sich vorstellen wie perfide die Platzierung solcher Gerüchte für die Frau des ersten Mannes im Staate ist? Wie sich das auf den Bundespräsidenten selbst auswirkt? Wer macht so etwas? Wer denkt sich das aus und mit welchen Tricks schafft es diese Story nach ganz oben im Suchmaschinen-Ranking? Wulff litt – als Frau des Bundespräsidenten verbot es die Etikette offensiv zu werden. Erst nach dem Rücktritt ihres Mannes konnte sie sich wehren. Sie entschied sich für die juristische Auseinandersetzung und war erfolgreich. Und was sagt der Volksmund? Irgendwas ist immer dran... Nun taucht bei Internet-Suchanfragen mit ihrem Namen nicht mehr „Escortservice“ auf – die Artikel dazu gibt es dennoch weiterhin im Netz. Bettina Wulff hat eine ganz eigene Therapie gefunden gegen die Verletzungen und die Bürde, eine öffentliche Person zu sein: Sie schrieb sich mit ihrem Buch „Jenseits des Protokolls“ einfach den Frust von der Seele. Der Unternehmer und Mäzen im „Fadenkreuz“ öffentlicher Wut und Häme Der Name Dietmar Hopp steht für unternehmerischen Erfolg: Der Mitbegründer von SAP geriet in die Mühlen öffentlichen Mobbings, als er sich aufmachte den Fußballclub seiner Jugend, wo er selbst als Steppke gekickt hatte, finanziell zu unterstützen. Mit dem Newcomer-Mäzen der TSG Hoffenheim hatte die heile deutsche Fußballwelt ihr Feindbild gefunden. Das Übelste, was menschliche Abgründigkeit zu bieten hat, wurde öffentlich ausgepackt: der Emporkömmling mit „Nazi-Stammbaum“ und „Hurenmutter“, ein milliardenschwerer Self-made Entrepreneur, der mit Geld um sich wirft, einen „Retortenclub“ aus „Hoppenheim“ schmiedet und sich zum Nachteil der hart arbeitenden Traditionsclubs einen Platz in der Ersten Liga erkauft. Mittlerweile heißt der Club TSG 1899 Hoffenheim und die Hasstiraden im Stadion und im Netz sind verebbt. Die Strategie von Hopp und Hoffenheim wird mittlerweile öffentlich als glaubwürdig anerkannt: Die Jugendakademie produziert deutsche Nationalspieler aus der Region in allen Altersklassen. Es gibt keine 1 sündhaft-teuren Transfers, der Bundesligakader hat ein Budget, das vergleichsweise im oberen Mittelfeld steht. Die TSG 1899 Hoffenheim steht heute für einen Fußballclub mit tatsächlicher regionaler Tradition, der mit Talenten aus den eigenen Reihen sportlich überzeugt. Der Weltmeister – ab auf die Tribüne Weltfußballstar Bastian Schweinsteiger musste auf Veranlassung von Trainer José Mourinho genau an seinem 32. Geburtstag seinen Spind in der Kabine bei Manchester United räumen. Der Weltmeister solle künftig bei der U 21 mittrainieren. Hintergrund: Mit kolportierten 12 Millionen Euro Jahresgehalt und einem Langzeitvertrag ist Schweinsteiger Großverdiener bei ManU. Wenn er nicht spielt – dann ist er für den Club nichts Wert. Und kostet nur Geld! Im Plan des Star-Trainers war kein Platz für Basti. Also: wegmobben! Frustrieren! Persönlichkeit brechen. Ein Weltmeister lässt sich nicht vorführen, so das Kalkül, und flüchtet schnellstmöglich zum nächsten Verein. Mourinho hielt sich mit seiner Vorgehensweise zwar an die Buchstaben eines bestehenden Vertragsverhältnisses mit dem Deutschen und machte dennoch vor den Augen der Weltöffentlichkeit die Machtverhältnisse klar, entlarvte die brutalen Gehorsamkeitsstrukturen im globalen Profifußball. Ein Nährboden für Mobbing. Schweinsteiger blieb und bleibt cool. Abserviert auf die Tribüne postete er ausschließlich positive Kommentare und wünschte dem Trainer mit der Mannschaft viel Glück. Das wiederum brachte ihm die Sympathien der Fans und den Respekt seiner Mitspieler. Die deutsche Weltmeister-Ikone hat sicher gelitten – am Ende aber Charakter gezeigt und sich nicht vorführen lassen. Wobei das „Schmerzensgeld“ von 250.000 Euro Gehalt pro Woche natürlich ein gutes Argument ist dem Mobbing zu widerstehen, was die Situation von Schweinsteiger gegenüber „Otto Normal“ diametral unterscheidet. Der Musiker – durch Shitstorm verbrannt Auch der Musiker Xavier Naidoo und das Debakel um den Eurovision Song Contest spiegelt den erosiven Verlust von Wertegemeinschaften wider, zugunsten von Manipulation und medial inszeniertem Machtmissbrauch. Der Pöbel im Netz – neuhochdeutsch „Shitstorm“ genannt – funktioniert verlässlich, doch der Begriff verniedlicht die Wirkungen. Denn hier werden Menschen in der Tiefe der eigenen Seele getroffen, in ihrer Identität verhöhnt. Der Visionär – aus der anonymen Deckung im Netz diskreditiert Und wenn das immer noch nicht reicht, dann werden neue, disruptive Geschäftsmodelle als unseriös diskreditiert und die dazugehörige Unternehmerpersönlichkeit zum Feindbild stilisiert. Ein Beispiel dafür ist der oberbayerische Unternehmer mit türkischen Wurzeln, Cengiz Ehliz, und sein globales Projekt „wee“. Der in Bad Tölz geborene Unternehmer und ausgewiesene „Vertriebsguru“ entwickelt seit 2010 ein innovatives, bereits in 19 Ländern weltweit verfügbares Cashbacksystem, bei dem die Community der angeschlossenen Handelspartner und deren Kunden stetig wächst. Seitdem sieht sich Cengiz Ehliz zunehmenden Anfeindungen, Betrugsvorwürfen und Verdächtigungen im Netz ausgesetzt. Die Gegner verfügen über ein Stück Insider-Wissen, sie agieren verdeckt aus der sicheren Deckung des virtuellen Netzes. Mit durchdachter Strategie – unter Anleitung von Profis. Im Zentrum des Gerüchte-Orkans steht ein Server in den USA, der einen Blog hostet, über den die abstrusen Geschichten eingespeist werden, die den Unternehmer lächerlich und unseriös aussehen lassen sollen. Dann viralisieren die Storys über unterschiedlichste Kanäle. Juristisch ist da in Deutschland wenig zu machen. Und da strafrechtlich in den USA auch nichts zu machen ist, sehen Suchmaschinen-Unternehmen keinen Handlungsbedarf, schließlich ist Meinungsfreiheit ein demokratisches Grundrecht. 2 Mobbing – auf den Spuren eines Phänomens Mobbing steht im engeren Sinn für „Psychoterror“, Herabwürdigung und verletzender Demütigung mit dem Ziel, Betroffene aus dem Unternehmen, aus der Schule, aus dem Freundeskreis, aus dem sozialen Umfeld hinauszuekeln. Im weiteren Sinn bedeutet Mobbing, andere Menschen, in der Regel ständig bzw. wiederholt und regelmäßig zu schikanieren, zu quälen und seelisch zu verletzen, am Arbeitsplatz, im Sportverein, im Altersheim, im Gefängnis und im Internet, dem Cybermobbing. Typische Mobbinghandlungen sind die Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen, die Zuweisung sinnloser Arbeitsaufgaben, Gewaltandrohung, soziale Isolation oder ständige Kritik an der Arbeit. Der Begriff Mobbing stammt aus dem Englischen von „to mob“, Mitte des 20. Jahrhunderts. Das Verb to mob, bedeutete zunächst allgemein „belästigen, anpöbeln“, dann auch im deutschen Sprachgebrauch „Mob“ als eine Bezeichnung für eine aufgewiegelte Volksmenge sowie allgemein „Meute, Gesindel, Pöbel, Bande“. Im englischsprachigen Raum wird der Begriff bullying (Schikanieren, Drangsalieren) für Mobbing verwendet. Ursprünglich war Mobbing ein Begriff für das Verteidigungsverhalten bei Tieren. 1963 hat der Verhaltensforscher Konrad Lorenz den Begriff „hassen“ geprägt: Lorenz bezeichnete damit Gruppenangriffe von Tieren auf einen Fressfeind oder anderen überlegenen Gegner –wie Gänse auf einen Fuchs. Der Arzt Peter Paul Heinemann verwendete in den 1960-er Jahren den Begriff Mobbing für das Attackier-Verhalten von Gruppen gegenüber einer Person, die sich abweichend von der Gruppennorm verhält. Heinz Leymann, schwedischer Arzt und Psychologe, prägte den heutigen Mobbingbegriff in Bezug auf das Arbeitsleben. Danach zeichnet sich Mobbing durch immer wiederkehrende, systematisch destruktive Verhaltensmuster aus, negative Handlungen wie Beschimpfungen, Vorenthalten von Informationen etc.. Typisch für Mobbingsituationen sind ungleiche Machtverhältnisse und unterschiedliche Einflussmöglichkeiten der beteiligten Personen - Viele gegen einen, eine Person ist der anderen unterlegen und gerät in die Opferrolle. Juristischer Leerraum Cybermobbing –in Deutschland nicht strafbar Aus juristischer Sicht ist „Mobbing“ kein anerkannter Begriff im deutschen Recht. Es gibt keinen Straftatbestand des Mobbing oder gar eine rechtlich anerkannte Definition. Des Weiteren ist zwischen Straf- und Zivilrecht zu unterscheiden. Lediglich für den Bereich des Arbeitsrechts hat sich die Lage für von Mobbing am Arbeitsplatz betroffene Arbeitnehmer verbessert, weil dort ein Verbot von Belästigung durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz im Jahr 2006 eingeführt worden ist. Nicht so für das Internet. Die Fortentwicklung des Rechts konnte in den vergangenen Jahrzehnten mit der rasanten technischen Entwicklung und den damit verbunden neuen Dimensionen des virtuellen Mobbings, nur bedingt Schritt halten. Folge dieser Entwicklung ist, dass sich Räume gebildet haben, in denen es an einem effektiven Schutz vor Mobbing durch die Rechtsordnung fehlt. So ist die Verhaltensweise, die unter dem Begriff „Mobbing im Internet“ gefasst wird, jedenfalls in Deutschland, noch nicht als solche unter Strafe gestellt. Lediglich wenn durch das Mobbing Straftatbestände wie Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung erfüllt sind, macht sich der Mobber strafbar und die Strafverfolgungsbehörden können aktiv werden. Die geltende Rechtslage ist für die Strafverfolgung von Cyber-Mobbern oft mehr Einladung als Abschreckung. Denn für eine effektive Strafverfolgung ist der Opferschutz, den der Gesetzgeber vorsieht, bestenfalls lückenhaft. Hier sei nur beispielhaft die Schwierigkeit genannt, die tatsächliche Identität zu erlangen, wenn sich der Täter Pseudonymen bedient und von praktisch jedem Ort der Welt aus agieren kann. Nicht selten handeln die Täter gezielt von Orten aus, welche es den Geschädigten erschweren, ihrer überhaupt habhaft zu werden. Quasi betreiben die Täter so ihre ganz eigene Art von „Forum Shopping“, sie wählen einen Handlungsort, an welchem sie aufgrund der dort geltenden Rechtslage wenig zu befürchten haben oder ihr Verhalten gar nicht unter Strafe gestellt ist, bzw. die nur mangelhafte staatliche Durchsetzbarkeit der Gesetze ihnen zugute kommt. Darüber hinaus 3 versuchen sie über den gezielten Einsatz technischer Finessen den Strafverfolgungsbehörden die Aufklärung zu erschweren. So handelt der Täter in Land A. Der Anbieter des Blogging-Dienstes sitzt in Land B. Der Server auf dem die Informationen gespeichert werden steht in Land C. Das Problem zu lösen hat dann der Geschädigte, der sich in Land D zu wehr setzen muss. Durch Mobbing können auch zivilrechtliche Ansprüche des Opfers gegenüber dem Täter entstehen. Ihrer Rechtsnatur nach handelt es sich bei solchen Ansprüchen regelmäßig um Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Diese sind zunächst in der Regel auf Beseitigung und Unterlassen des Mobbings gerichtet. Auch Schadensersatzansprüche sind möglich. Diese sind gegenüber dem Mobber regelmäßig deliktischer Natur. Gleichfalls sind Verletzungen von Grundrechten durch Mobbing möglich. Zu denken ist hier an das Recht am eigenen Bild, das Allgemeine Persönlichkeitsrecht oder das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Eine noch junge Entwicklung ist das von der Rechtsprechung aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht entwickelten Recht auf Vergessen im Internet. Demnach hat jeder einen Anspruch darauf, dass dauerhafte digitale Informationen mit Personenbezug nicht dauerhaft im Internet zur Verfügung stehen. Mobbing als Phänomen der „ Psychologie der Dämonisierung“ Der israelische Psychologe Haim Omer beschreibt und arbeitet über das Phänomen der „Dämonisierung“. Ein Mensch, der „ Andere“, wird in einem zunehmend negativen Licht wahrgenommen, bis hin zum „ Monster“, das bekämpft werden muss. Ein Teufelskreis aus Verdächtigungen und Verstrickungen beginnt, der zu einem destruktiv geführten Konflikt eskaliert. Die mentale Dimension: Cybermobbing ist Machtausübung über Werte Das Recht auf Persönlichkeit ist im Zeitalter der digitalen Transformation bedroht. Philosophiegeschichtlich ist Toleranz ein Wert der europäischen Aufklärung. Das berühmte Bonmot Friedrich des Großen „Chacun a son gout“ - jeder soll nach seiner Fasson selig werden“ - steht für diesen aufklärerischen Toleranzbegriff. Die menschliche Seele aber, das wusste auch der Preußenkönig, funktioniert in Machtkonflikten oft anders. Das Andere oder der Andere, das Fremde, das Neue – die menschliche Psyche ist so gestrickt, dass sie unwillkürlich in Konflikten zwischen dem Eigenen und dem Fremden, dem Alten und dem Neuen auf Abwehr schaltet. Die Geschichte der Menschheit ist voll davon. Eva verführte Adam. Die Strafe Gottes folgte auf dem Fuß: Evas Töchter sollen nicht nur unter Schmerzen gebären, sondern dem Manne Untertan sein. Den göttlichen Bannspruch nutzte Adam zu Machtmissbrauch und Unterdrückung. Insofern wird Eva das erste Mobbingopfer der Geschichte. Der gemobbte König – Schach für den Papst Das wohl berühmteste Beispiel aus dem Hochmittelalter ist der Investiturstreit – der Konflikt um Macht zwischen Königtum und Reformpapsttum. Der Hintergrund: Papst Gregor VII war durch eine Akklamation des Volkes ins Amt gekommen und hatte die Kardinäle vor den Kopf gestoßen, die üblicherweise den Papst wählten. Er hat sich sein Amt somit quasi ergaunert... Heinrich wiederum verbündete sich mit den deutschen Bischöfen und verlangte die Abdankung des Papstes. Formal war der deutsche König im Recht! Der Papst reagierte darauf mit einem unfassbaren Mega-Mobbing. Er exkommunizierte den bedeutendsten Herrscher des Abendlandes! Damit machte er Heinrich spirituell und politisch handlungsunfähig. Und er entband seine Untertanen vom Treueeid gegenüber dem Herrscher. Der König war jetzt kalt gestellt. Die Folge: Unruhe unter den Fürsten. Heute würde man sagen, eine feindliche Übernahme des Königsthrons wurde vorbereitet. In dieser aussichtslosen Situation reagierte Heinrich wie ein ausgebuffter Schachspieler: Der Papst war auf dem Weg nach Deutschland um sich mit Heinrichs Gegnern zu treffen – Heinrich musste das unterbinden, marschierte über die Alpen und so trafen sie sich auf der Burg Canossa. Heinrichs Kalkül: Einem reuigen Sünder und Büßer muss der Papst Gnade 4 erweisen. Und so kam es auch. Im Büßergewand wartete der deutsche König mehrere Tage, bei Schnee und Regen, in eisiger Kälte vor der Burg. Der Papst musste sich gnädig erweisen – und Heinrich erlangte seine Handlungsfähigkeit zurück. Machtkonflikte sei es zwischen Männern und Frauen, Herrschern und Untertanen oder Mitarbeitern und Bossen – sie scheinen ein Stück weit zum Wesen des Menschen selbst zu gehören. Und damit Mobbing als Muster auch. Doch es gibt sie – die Gegenbeispiele. Der Stratege – nachhaltiger passiver Widerstand Der indische Rechtsanwalt und Publizist Mahatma Gandhi steht für den Sieg der Transformation, für Wandel von Macht, Gewalt und Mobbing in Freiheit und Demokratie. In seinem berühmten Brief an den britischen Vizekönig Lord Irwin drückte Gandhi seine Entschlossenheit aus, sich dem britischen Salzmonopol zu widersetzen. Indien habe die Pflicht, alles in seiner Macht Stehende zu tun, um sich von der tödlichen Umarmung des Britischen Empires zu befreien. Gandhi erklärte, dass er und seine Anhänger keine Alternative hätten, als eine umfassende Kampagne gewaltlosen Widerstands gegen das Monopol zu initiieren. Die „ Kampagne“, die als Salzmarsch von 1930 in die Geschichte einging und als Paradebeispiel für zivilen Ungehorsam gilt, führte letztendlich zur Unabhängigkeit Indiens. Mobbing versus Wandel Für das zeitgenössische Selbst, so schreibt der Psychoanalytiker Martin Altmeyer in seinem Buch „Auf der Suche nach Resonanz – wie sich das Seelenleben in der digitalen Moderne verändert“, sind soziale Netzwerke, Chatrooms im Internet und interaktive Fernsehformate mit Talk-, Casting-, Doku- und Realityshows soziale Resonanzräume. Hass und Gewalt dienen ebenfalls dem Zweck der Identitätsbildung – mit negativem Vorzeichen. Ein moderner Weg menschlicher Interaktion um Macht, Erhalt bestehender Strukturen versus Wandel und Krisenbewältigung. Neue Ideen in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft, andersartige Lebensweisen oder Menschen, die sich einfach anders verhalten als die Masse, künden von Veränderung. Die Geschichte zeigt, das war schon immer so. Und auch Mobbing ist kein neues Phänomen. Letztlich aber hat sich immer der Wandel durchgesetzt. Autorin: Mülheim/Ruhr, 16.12.2016 Susanne Hausch-Fischer Freie Journalistin 5
© Copyright 2024 ExpyDoc