Foto: Hautz 15. Dezember 2016 · Nr. 50 Brennholzsituation im Stadtwald Philippsburg S. 3 Adventskonzert Projektchor des Huttenheimer Kirchenchors 4. Advent 18.12.2016 17.00 Uhr Kirche St. Peter Huttenheim Eintritt frei S. 13 Abfuhrkalender für das Jahr 2017: Foto: iStock/Thinkstock Wichtige Unterlagen für alle Haushalte in jedem Briefkasten! S. 14 Papiersammlung in Huttenheim am Samstag, 17. Dezember 2016 S. 33 2 | Philippsburger Stadtanzeiger · 15. Dezember 2016 · Nr. 50 Auf einen Blick Notruf Polizei 110 Polizeirevier Philippsburg 93290 Notruf Feuerwehr/Rettungsdienst Krankentransport Ärztlicher Bereitschaftsdienst 112 19222 116 117 Ärztlicher Notfalldienst WaghäuselKirrlach 116 117 Rheinstr. 28, Rheintalhalle (hinterer Eingang) Fr. 19.00 Uhr bis So. 23.00 Uhr; Feiertage 8.00 Uhr bis 23.00 Uhr Notfallpraxis Bruchsal, Zollhallenstr. 6 116 117 So. 23.00 Uhr bis Mo. 6.00 Uhr und Mo. bis Do. 19.00 Uhr bis jeweils 7.00 Uhr am Folgetag Zahnärztlicher Notdienst 17.12./18.12. Dr. H. Hoffmann, Karlsruher Str. 54, Graben-Neudorf, Tel. 07255/8140 An Sams-, Sonn- und Feiertagen von 10.00 – 12.00 Uhr. In der übrigen Zeit ist der Dienst habende Zahnarzt nur in dringenden Fällen telefonisch erreichbar. Der zahnärztliche Notdienst ist abrufbar unter: wwww.kzvbw.de ->Presse->Downloads->Notdienstdatei Karlsruhe-> Downloads&Links->Notdienstdatei nach Kreisen Die Rufnummer 0180 6 112 112 ist an allen Wochenenden und Feiertagen für die Vermittlung von Schmerzpatienten geschaltet. Tierärztlicher Notdienst Sa. 12.00 Uhr bis So. 24.00 Uhr 07251/441441 Apothekendienst Freitag, 16.12.: Apotheke am Kreuz, Waghäusel (Kirrlach), Waghäuseler Str. 13, Samstag, 17.12.: Stadt-Apotheke, Philippsburg, Rote-Tor-Str. 19, Sonntag, 18.12.: Kur-Apotheke am Bahnhof, Bad Schönborn (Mingolsheim), Bahnhofstr. 9, Montag, 19.12.: Hirsch-Apotheke, Waghäusel (Wiesental), Mannheimer Str. 4, Dienstag, 20.12.: St.-Ulrich-Apotheke, Östringen, Georg-Friedrich-Händel-Str. 1, Mittwoch, 21.12.: Rosen-Apotheke, Oberhausen, Marienstr. 9, Donnerstag, 22.12.: Laurentius-Apotheke, Kronau, Baden, Kirrlacher Str. 22, Tel. 07254/1288 Tel. 07256/4265 Tel. 07253/4456 Tel. 07254/1444 Tel. 07253/27272 Tel. 07254/60957 AnrufSammelTaxiWaghäusel AbfallInfo Kundenservice des Landratsamtes: Privatkunden 0800 2982020 Sperrmüllanmeldung 0800 2982030 Reklamationen 0800 2160150 Kreismülldeponie Bruchsal 07251/89996 Wertstoffhof/Grünabfallsammelplatz Philippsburg 7697 Di. u. Fr. (März – Okt.) 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr (Nov. – Feb.) 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr Mi. 8.00 – 12.00 Uhr Sa. 8.00 – 14.00 Uhr Grünabfallsammelplatz Huttenheim: Mi. 14.30 – 15.30 Uhr; Sa. 11.30 – 14.00 Uhr Grünabfallsammelplatz Rheinsheim: Mi. 16.00 – 17.00 Uhr; Sa. 8.00 – 11.00 Uhr Annahmeschluss ist jeweils 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeit. Impressum 07243/180-0 0800/3629477 0800/0837111 0172/7184762 87-160 bzw. -161 87-166 Handy: 0172/7688907 07254/75011 Beratung in besonderen Fällen Pfarrämter Pfarramt der kath. Seelsorgeeinheit Pfarramt der evang. Kirchengemeinde Sterbefall: Bestattungswesen Sozialstation „Untere Hardt e. V.“ Udenheimer Str. 4 Telefonzentrale 07256/87-0 Telefax 07256/87-207 oder -119 EMail [email protected] Internet www.philippsburg.de Rathaus Philippsburg Mo., 7.30 – 12.00 Uhr und 15.30 – 18.00 Uhr, Di., Mi., Do. und Fr., 7.30 – 12.00 Uhr Ortsverwaltung Huttenheim 87-360 Mo. 8.30 – 12.00 Uhr; Mi. 8.30 – 12.00 Uhr und 15.30 – 18.00 Uhr Sprechstunde d. Ortsvorstehers: Mi. 17.00 – 18.00 Uhr Sprechstunde d. Revierleiters, H. Hautz: Mi. 16.30 – 17.30 Uhr (April – Oktober) Mi. 16.30 – 18.00 Uhr (November – März) Ortsverwaltung Rheinsheim 87-172 Di. 8.30 - 12.00 Uhr; Do. 8.30 – 12.00 Uhr u. 15.30 – 18.00 Uhr Sprechstunde d. Ortsvorsteherin: Do. 16.00 – 18.00 Uhr Stadtbibliothek 87-240 Mo.,14.00 - 19.00 Uhr, Di. + Do. 10.00 - 14.00 Uhr, Mi. 14.00 - 18.00 Uhr, Fr. 10.00 - 14.00 Uhr, 1. Samstag im Monat 10.00 - 12.00 Uhr E-Mail [email protected]; Internet www.bibliothek-ph.de Festungs u. Waffengeschichtliches Museum 6506 jeden ersten Sonntag des Monats von 13.00 – 17.00 Uhr Gruppenführungen auf Anfrage Hallen bzw. Freibad 87-235 bzw. -236 Tel. 07253/4192 Störungsdienste/Service EnBW Regionalzentrum Ettlingen Zentrale Strom-Störungsmeldestelle Gaswerk c/o Thüga Rheinhessen-Pfalz 24-Std. Störnrn. Thüga Wasserwerk Bauhof Kläranlage Philippsburg Stadt Philippsburg Herausgeber: Stadtverwaltung Philippsburg, Tel. 87-226 Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Stefan Martus oder Vertreter im Amt. Verantwortlich für „Was sonst noch interessiert“ und den Anzeigenteil: Klaus Nussbaum, Opelstr. 29, 68789 St. Leon-Rot Druck und Verlag: Nussbaum Medien St. Leon-Rot GmbH & Co. KG, Opelstr. 29, 68789 St. Leon-Rot, Tel. 06227 873-0 Internet: www.nussbaum-slr.de Anzeigenberatung: K. Nussbaum Vertriebs GmbH, Opelstr. 29, 68789 St. Leon-Rot, Tel. 06227 5449-0, Internet: www.knvertrieb.de Nachhaltigkeit 4285 944507 87-110 oder 87-134 07256/9328-800 Papier Das eingesetzte Papier ist aus deutscher Produktion (Augsburg/Bayern). Es besteht zu 50 % aus Altpapier. Der verwendete Holzschliff wird aus Durchforstungsholz von nachhaltig bewirtschafteten Wäldern gewonnen. Zuständig für die Zustellung: G.S. Vertriebs GmbH, Opelstr. 1, 68789 St. Leon-Rot, Tel. 06227 35828-30, E-Mail: [email protected] Abonnement: www.nussbaum-lesen.de Zusteller: www.gsvertrieb.de Kündigung des Abonnements nur zum Halbjahresende möglich. Einzelversand nur gegen Bezahlung der halbjährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. Bezugspreis: halbjährlich 20,15 € inkl. Zustellung. Einzelverkaufspreis: 0,90 € Redaktionsschluss: Dienstag 08.00 Uhr Bildnachweise: © Fotos Rubrikenbalken: Thinkstock Die Auflage dieses Mitteilungsblattes ist zertifiziert und geprüft durch die Steinbeis-Hochschule Berlin. Energie Wir verwenden zu 100 % zertifizierten Strom aus Wasserkraft und vermeiden damit Umweltauswirkungen – keine CO2-Emission, kein radioaktiver Abfall. Mehr Informationen: www.nussbaum-slr.de/nussbaummedien/ökologie Philippsburger Stadtanzeiger · 15. Dezember 2016 · Nr. 50 Mitteilungen der Stadtverwaltung | 3 Mitteilungen der Stadtverwaltung Einladung zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Es wurde abgegeben: Die öffentliche Sitzung des Gemeinderates findet am 20. Dezem ber 2016, ab 18:00 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses Phi lippsburg, Rote-Tor-Str. 6-10, 76661 Philippsburg, statt. Die Tagesordnung lautet wie folgt: 1. Bestellung von Herrn Jochen Danner zum stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Philippsburg 2. Entlassung von Herrn Alexander Haffner als Abteilungskommandant der Feuerwehrabteilung Rheinsheim auf eigenen Wunsch Bestellung des stellvertretenden Abteilungskommandanten Herrn Daniel Spindler als kommissarischen Abteilungskommandanten der Feuerwehrabteilung Rheinsheim 3. Einbringung des Haushalts 2016 4. Neuregelung der Umsatzbesteuerung für juristische Personen des öffentlichen Rechts (§ 2b UStG) 5.Errichtung eines neuen Kindergartens in Philippsburg – Standortfestlegung; hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 06.12.2016 6. Stadthalle Philippsburg, Bruhrainhalle Huttenheim, Sebastianusheim Rheinsheim, Haus Reginesheim; hier: Tarifneuordnung 7. Sporthalle Philippsburg, Bruhrainhalle Huttenheim (Sportbetrieb), Sporthalle Rheinsheim; hier: Tarifneuordnung 8.Bekanntgaben 9. Fragen und Anregungen der Einwohner 10. Fragen und Anregungen des Gemeinderates Die Einwohner sind hierzu herzlich eingeladen. Philippsburg, 12.12.2016 gez. Stefan Martus, Bürgermeister - lila Kindermütze mit Sternenmuster (gefunden in der Großen Rheinstr. Rheinsheim) Nähere Infos: Stadtverwaltung, Tel-Nr. 87-0 Ihr Bürgerbüro Brennholzsituation im Stadtwald Philippsburg Schlagraum wird auch in diesem Winter wieder in Form einer Versteigerung vergeben. Der Termin ist der 23.01.2017. Die Lose werden im Stadtan zeiger und auf unserer Homepage Mitte Januar bekanntge geben. Polterholz ist in diesem Jahr nur an der Grillhütte in der Molzau erhältlich. Dieses kann bereits erworben werden. Sie suchen sich ein Polter aus, merken sich die blaue Nummer und können das Holz bei mir mittwochs in der Sprechstunde von 16:30 Uhr -18:00 Uhr erwerben. Den genauen Ablauf finden Sie auf einer Hinweistafel am Lagerplatz. Der Grund für den späten Zeitpunkt der Schlagraumvergabe liegt vor allem darin, dass ich kaum noch stehende Brennholzlose vergeben kann. Unsere Eschen sterben wegen eines Pilzes (Eschentriebsterben) großflächig ab. Daher dürfen diese Bäume wegen der Kronenbruchgefahr nur noch maschinell gefällt werden. Leider gab es stehender Schlagraum meistens genau aus diesen Beständen. Hiebe in Beständen mit liegendem Schlagraum werden erst im November und Dezember durchgeführt. Eine Versteigerung kann erst dann stattfinden, wenn mindestens 60 Lose zusammengekommen sind. Spruch der Woche: Den Gebenden schmückt, was den Empfangenden beglückt. al-Hariri, arab. Dichter Redaktionsschluss für den Stadtanzeiger vorverlegt! Die letzte Ausgabe des Stadtanzeigers im Jahr 2016 erscheint am 22. Dezember 2016. Der Redaktionsschluss wird vorverlegt auf Montag, 19. Dezember 2016, 8.00 Uhr. Später eingehende Manuskripte können erst im nächsten Jahr berücksichtigt werden. Die erste Ausgabe des Stadtanzeigers im neuen Jahr erscheint am 12. Januar 2017. Ihre Stadtverwaltung Polterholz hinter der Grillhütte in der Molzau Foto: Christian Hautz Falls Sie noch weitere Fragen haben, dann können Sie mich gerne unter der Telefonnummer 87-362 anrufen. Christian Hautz Stadtwald Philippsburg 4 | Mitteilungen der Stadtverwaltung Philippsburger Stadtanzeiger · 15. Dezember 2016 · Nr. 50 In-Kraft-Treten des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB Bebauungsplan 'Feuerwehrhaus Huttenheim' in Huttenheim Der Gemeinderat der Stadt Philippsburg hat am 06.12.2016 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan 'Feuerwehrhaus Huttenheim' in Huttenheim nach § 10 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB und die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan nach § 74 Abs. 1 und 7 LBO als Satzung beschlossen. Das Planungsgebiet ist wie folgt umgrenzt: - im Norden: durch den Parkplatz am Weiherweg - im Osten: durch den Spielplatz und die bebauten Grundstücke Am Schulplatz - im Südwesten: durch die Grünfläche an der Germersheimer Landstraße - im Westen: durch das Gewerbegrundstück Germersheimer Landstraße 2 Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 7.830 m² und liegt teilweise auf den Flurstücken Nr. 89, 3297, 3298 und 3299 der Gemarkung Huttenheim. Maßgebend für die Gebietsabgrenzung ist der nachstehende Lageplan. Der Bebauungsplan „Feuerwehrhaus in Huttenheim“ in Huttenheim und die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB). Der Bebauungsplan einschließlich seiner Begründung und die örtlichen Bauvorschriften können beim Stadtbauamt der Stadtverwaltung Philippsburg, Rote-Tor-Straße 6 – 10, Zimmer 114 während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Hinweise I. Verletzung von Vorschriften Nach § 215 Abs. 1 BauGB (bei den örtlichen Bauvorschriften i.V.m. § 74 Abs. 7 LBO) werden unbeachtlich: 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und 4. Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist dabei darzulegen. Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der aktuellen Fassung oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften ist nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht gegenüber der Gemeinde schriftlich und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht für die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften. II. Entschädigungsansprüche Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 2 Sätze 1 und 2 des BauGB über die Geltendmachung von Planungsentschädigungsansprüchen durch Antrag an den Entschädigungspflichtigen (vgl. § 43 BauGB) im Falle der in den §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile und auf das nach § 44 Abs. 4 BauGB mögliche Erlöschen der Ansprüche, wenn der Antrag nicht innerhalb einer Frist von 3 Jahren gestellt ist, wird hingewiesen. Philippsburg, den 15.12.2016 Stefan Martus Bürgermeister Philippsburger Stadtanzeiger · 15. Dezember 2016 · Nr. 50 Mitteilungen der Stadtverwaltung | 5 In-Kraft-Treten des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB Bebauungsplan 'Feuerwehrhaus Rheinsheim' in Rheinsheim Der Gemeinderat der Stadt Philippsburg hat am 06.12.2016 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan 'Feuerwehrhaus Rheinsheim' in Rheinsheim nach § 10 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB und die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan nach § 74 Abs. 1 und 7 LBO als Satzung beschlossen. Das Planungsgebiet ist wie folgt umgrenzt: - im Norden: durch die Hauptstraße - im Osten: durch die Ahornstraße - im Süden: durch die Lindenstraße - im Westen: durch die Grundstücke Flurstücke Nr. 4669, Nr. 4670 (Spielplatz) und Nr. 401 Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 6.785 m² und liegt auf den Flurstücken Nr. 4671, 4672, 4673 sowie teilweise auf den Flurstücken Nr. 166/8, 600, 4674. Maßgebend für die Gebietsabgrenzung ist der nachstehende Lageplan. Der Bebauungsplan „Feuerwehrhaus in Rheinsheim“ in Rheinsheim und die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB). Der Bebauungsplan einschließlich seiner Begründung und die örtlichen Bauvorschriften können beim Stadtbauamt der Stadtverwaltung Philippsburg, Rote-Tor-Straße 6 – 10, Zimmer 114 während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Hinweise I. Verletzung von Vorschriften Nach § 215 Abs. 1 BauGB (bei den örtlichen Bauvorschriften i.V.m. § 74 Abs. 7 LBO) werden unbeachtlich: 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und 4. Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist dabei darzulegen. Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der aktuellen Fassung oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften ist nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht gegenüber der Gemeinde schriftlich und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht für die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften. II. Entschädigungsansprüche Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 2 Sätze 1 und 2 des BauGB über die Geltendmachung von Planungsentschädigungsansprüchen durch Antrag an den Entschädigungspflichtigen (vgl. § 43 BauGB) im Falle der in den §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile und auf das nach § 44 Abs. 4 BauGB mögliche Erlöschen der Ansprüche, wenn der Antrag nicht innerhalb einer Frist von 3 Jahren gestellt ist, wird hingewiesen. Philippsburg, den 15.12.2016 Stefan Martus Bürgermeister 6 | Mitteilungen der Stadtverwaltung Philippsburger Stadtanzeiger · 15. Dezember 2016 · Nr. 50 In-Kraft-Treten des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB Vorhabenbezogener Bebauungsplan 'Schanzenäcker – 2. Änderung' in Rheinsheim Der Gemeinderat der Stadt Philippsburg hat am 06.12.2016 in öffentlicher Sitzung den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan 'Schanzenäcker – 2. Änderung' in Rheinsheim nach § 10 Abs. 1 i.V.m. § 12 Abs. 1 und § 13a BauGB und die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan nach § 74 Abs. 1 und 7 LBO als Satzung beschlossen. Das Planungsgebiet ist wie folgt umgrenzt: - im Nordosten: - im Südosten: - im Südwesten: - im Nordwesten: durch die bebauten Grundstücke an der Schanzenäcker Straße durch die Oskar-Frey-Straße durch die bebauten Grundstücken am Mühlweg durch die bebauten Grundstücke an der Schanzenäcker Straße Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 2.155 m² und liegt auf den Flurstücken Nr. 13242 und 13242/2 sowie teilweise auf dem Flurstück Nr. 13401. Maßgebend für die Gebietsabgrenzung ist der nachstehende Lageplan in der Fassung vom September 2016. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan „Schanzenäcker – 2. Änderung“ in Rheinsheim und die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB). Der Bebauungsplan einschließlich seiner Begründung und die örtlichen Bauvorschriften können beim Stadtbauamt der Stadtverwaltung Philippsburg, Rote-Tor-Straße 6 – 10, Zimmer 114 während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Hinweise I. Verletzung von Vorschriften Nach § 215 Abs. 1 BauGB (bei den örtlichen Bauvorschriften i.V.m. § 74 Abs. 7 LBO) werden unbeachtlich: 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und 4. Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist dabei darzulegen. Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der aktuellen Fassung oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften ist nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht gegenüber der Gemeinde schriftlich und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht für die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften. II. Entschädigungsansprüche Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 2 Sätze 1 und 2 des BauGB über die Geltendmachung von Planungsentschädigungsansprüchen durch Antrag an den Entschädigungspflichtigen (vgl. § 43 BauGB) im Falle der in den §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile und auf das nach § 44 Abs. 4 BauGB mögliche Erlöschen der Ansprüche, wenn der Antrag nicht innerhalb einer Frist von 3 Jahren gestellt ist, wird hingewiesen. Philippsburg, den 15.12.2016 Stefan Martus Bürgermeister Impressum Herausgeber: Stadtverwaltung Philippsburg, Tel. 87-226 Ende des kostenlosen Teils Lesen Sie dieses Mitteilungsblatt 8 Wochen kostenlos im Abo. Weitere Informationen auf der nächsten Seite. Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Stefan Martus o.V.i.A. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Klaus Nussbaum, Opelstr. 29, 68789 St. Leon-Rot Anzeigenannahme: K. Nussbaum Vertriebs GmbH, Opelstr. 29, 68789 St. Leon-Rot, Tel. 06227 5449-0, Fax 06227 5449-1190, Internet: www.knvertrieb.de Redaktionsschluss: Für Textbeiträge dienstags 8.00 Uhr beim Rathaus in Philippsburg, für Anzeigen dienstags 12.00 Uhr beim Verlag in St. Leon-Rot. Druck, Verlag und Vertrieb: Nussbaum Medien St. Leon Rot GmbH & Co. KG, Opelstr. 29, 68789 St. Leon, Tel. 06227 873-0, Fax 06227 873-190, Internet: www.nussbaum-slr.de. Zuständig für die Zustellung: Fa. G.S. Vertriebs GmbH, Tel. 06227 35828-30, E-Mail: [email protected], Internet: www.gsvertrieb.de. Verantwortlich für „Was sonst noch interessiert“ und Anzeigenteil: Klaus Nussbaum, 68789 St. Leon-Rot, Internet: www.knvertrieb.de. Abonnementpreis: halbjährlich einschließlich Trägerlohn 20,15 €. Kündigung des Abonnements nur zum Halbjahresende möglich. Das war‘s leider. Ohne ein Abonnement verpassen Sie: Amtliche Bekanntmachungen, Vereinsberichte, Schulen, Kindergärten, örtliche Einrichtungen, Veranstaltungen, Angebote und vieles mehr ... Müssen Sie aber nicht. Sichern Sie sich ein Abonnement Ihres örtlichen Mitteilungsblattes und erfahren Sie jede Woche alles Wissenswerte rund um das kulturelle, gesellschaftliche, sportliche und kirchliche Leben Ihrer Kommune. Testen Sie Ihr Mitteilungsblatt 8 Wochen kostenlos und unverbindlich! Alle Informationen rund um Ihr Abonnement erhalten Sie auf www.nussbaum-lesen.de Zusätzlich zu Ihrem Abonnement erhalten Sie die NussbaumCard. Mit ihr profitieren Sie bei zahlreichen Unternehmen und Ausflugszielen Ihrer Region und sparen schnell die Hälfte Ihrer Abo-Gebühr oder mehr. Philippsburger Stadtanzeiger · Anzeigen 15. Dezember 2016 · Nr. 50 Verlosungen 5x2 Tickets für Ball der Constantia in Walldorf Veranstaltungstermin: 28.01.2017 19.00 Uhr Astoria-Halle, Walldorf Teilnahmeschluss: Montag, 12.01.2017 Jetzt profitieren mit der NUSSBAUMCARD 2x2 Tickets für TSG 1899 Hoffenheim vs. 1. FSV Mainz 05 Veranstaltungstermin: 04.02.2017, 19.00 Uhr WIRSOL Rhein-Neckar-Arena, Sinsheim Teilnahmeschluss: Donnerstag, 19.01.2017 Jetzt teilnehmen unter www.VorteilePlus.de/Verlosungen Vivere Tee & Naturkosmetik 10 % Rabatt auf alle offenen Teesorten Mannheimer Straße 6, 68723 Schwetzingen Und so funktioniert’s: Durch das Vorzeigen der NUSSBAUMCARD bei den teilnehmenden Partnern kann bei Anlässen aller Art gespart werden: Von Freizeit- und Wellness-Einrichtungen über die lokale Gastronomie bis hin zu Optikern, Blumengeschäften und vielem mehr! 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Dezember 2016 · Philippsburger Stadtanzeiger Die Unternehmen vom HGV wünschen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr DIE GESCHÄFTE DES HGV EMPFEHLEN SICH GELD, RECHT UND STEUERN BEAUTY, MODE & OPTIK Hartmann Schuhe, Bahnhofstr. 5 Beratungsbüro Patientenverfügung Dr. Hildenbrand, Bahnhofsring 2 Hosenladen, Mode für Sie und Ihn, Mannheimer Str. 103 Maier & Partner, Steuerberater, Karlsruher Str. 13 LieblingsStücke, Sofienstr. 24 Raiffeisenbank Hardt-Bruhrain eG Sofya‘s Hairstyling, Karlsruher Str. 44 Rechtsanwaltskanzlei Dr. Kerstin Reinacher, Bahnhofsring 37 Optik Böser – Augenoptik, Uhren, Schmuck, Bahnhofsring 2 Simianer Versicherungen, Bahnhofsring 37 Sparkasse Karlsruhe-Ettlingen GENUSS RUND UMS HAUS CAP-Markt, Karlsruher Str. 87 Festhallengaststätte Singh, Tullastr. 1 Aichinger Ofenwelt, Daimlerstr. 3 Heiko‘s Genuss-Schule, Marienstr. 7a Badische Teppichwäscherei, Mannheimer Str.82 La Perla del Gusto, Gartenstr. 3 Decker Stuckateur & Maler, Dieselstr. 1 Landgasthof „Zum Löwen“, Karlsruher Str. 19 Edmund Schottenhaml GmbH: ESCHO, Dieselstr. 10 Köhler‘s Landbäckerei, Daimlerstr. 1 Fa. 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Dezember 2016 · Nr. 50 Die Unternehmen vom HGV IMMER EIN TREFFER Frohe Weihnachten Mit unseren Weihnachtsgrüßen verbinden wir den Dank für Ihr Vertrauen und die besten Wünsche für ein gutes neues Jahr Benzstr. 6 | 76676 Graben-Neudorf Tel. 07255 4500 Zugunsten einer Spende an die Lebenshilfe Bruchsal e. V. sehen wir von Kundenpräsenten ab. Foto: (c) Digital Vision. Foto: Hemera/Thinkstock Nr. 50 · 15. Dezember 2016 · Philippsburger Stadtanzeiger Anzeigen TRAUER Leg alles still in Gottes Hände, das Glück, den Schmerz, den Anfang und das Ende. Herzlichen Dank Wir beraten Sie im Trauerfall und stehen Ihnen in schweren Stunden des Abschieds zur Seite. Auf Wunsch besuchen wir Sie gerne zu Hause. für die vielen Beweise aufrichtiger Anteilnahme, die wir beim Heimgang meines treusorgenden Mannes, unseres Vaters, Schwiegervaters und Opas, Schwagers und Onkels - in allen Gemeinden - Hermann Josef Steiner in Wort, Schrift und durch Geldspenden erfahren durften. Besonders danken wir Herrn Pfarrer Thomas Maier für die würdevolle Trauerfeier und die tröstlichen Worte, Herrn Walter Rothenberger für seinen fürsorglichen Beistand, den Ärzten und Schwestern des Dialysezentrums Bruchsal für die jahrelange gute Betreuung, den hilfsbereiten Fahrern des Taxidienstes Brückmann, allen Verwandten, Bekannten, Freunden und guten Nachbarn sowie allen, die ihn auf seinem letzten Weg begleitet haben. Wir sind Tag und Nacht für Sie da. Philippsburger Str. 59 D-76661 Philippsburg 0800 - 523 25 53 Telefon: 0 72 56 / 938 07 55 [email protected] www.bestatter-jaeckle.de Im Namen aller Angehörigen Alwine Steiner mit Familie Das Leben ist vergänglich, doch die Liebe, Achtung und Erinnerung bleiben für immer. Foto: Zoonar/Thinkstock Rheinsheim, im Dezember 2016 Foto: MartinaVaculikova/iStock/Thinkstock Best attungsinst itut Steinel Erd- und Feuerbestattungen, Erledigung sämtl. Formalitäten in Philippsburg und Huttenheim Philippsburg · Kronenwerkstraße 24/Ecke Skalstraße 0 72 56 / 42 47 und 0 72 56 / 48 00 - Mobil 01 60 / 7 96 33 00 Philippsburger Stadtanzeiger · Anzeigen 15. Dezember 2016 · Nr. 50 HOCHZEIT Wir heiraten Va nes s a Rother mel Flor ian Er b 31. Dezember 2016 · 14:30 Uhr · St. Maria Philippsburg Beilagenhinweis Teilen dieser Ausgabe liegen Prospekte der folgenden Firma bei: Beihofer gmbh Wir bitten Sie um freundliche Beachtung. STELLENANGEBOT Wir suchen zur Erweiterung unseres Teams einen zuverlässigen Elektriker (m/w) in Vollzeit Fa. Lautec, Bruchstücker 5, 76661 Philippsburg Tel. 07256 808220 E-Mail: [email protected] Ansprechpartner: Herr Koob Foto: iStock/Thinkstock VERSCHIEDENES Otmar Heil sagt Danke! Die lieben Grüße und der herzliche Zuspruch meiner Verwandtschaft, von Freunden und Nachbarn, Mitgliedern von Vereinen und ehemaligen Arbeitskollegen überwältigen mich noch heute. 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Dezember 2016 · Nr. 50 WEIHNACHTSEINKAUFSBUMMEL ESSEN & GENIESSEN Poseidon im Bootshaus Philippsburg Griechische Spezialitäten Burger-Variationen Kaffee und Kuchen Mittwoch-Samstag, 17:00-23:00 Uhr Sonn-/Feiertage, 11:00-23:00 Uhr Frohes Fest und guten Rutsch wünscht das Poseidon-Team Beate‘s Teeladen Ihr Fachgeschäft für Tee, Gewürze, Nudeln, Reis, Likör, Essig und Öle und Feinkost Tolle Geschenkideen für Weihnachten Dettenheimer Straße 28 • 76706 Dettenheim • Tel./Fax 07247 946676 vom Foto: iStock/Thinkstock Bootshaus Philippsburg Reservie ren Sie für Weihnach ten +++ Exklusiv für Abonnenten und Leser +++ Poseidon im Bootshaus Rheinschanzinsel | 76661 Philippsburg Telefon 07256 9241573 www.poseidon-bootshaus.de BEAUTY & WELLNESS Schlemmerblock für eine Verwöhnbehandlung ca. 75 Minuten zum Sonderpreis von 59,- € Kosmetik Medizinische Fußpflege schenken 50 % sparen! Schlemmerblock – Der original 2:1 Restaurant- und Freizeitführer für Ihre Region! 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Manfred Hofmeyer Die Einnahmen aus dem Konzert gehen an die „Aktion Sorgenkinder in Bundeswehrfamilien des Bundeswehr Sozialwerks“ und zugunsten „Philippsburger Kindergärten“. Karten sind im Rathaus Philippsburg, Rote-Tor-Straße 6-10, 76661 Philippsburg, Tel. 07256 87-0 erhältlich. Preise: Vorverkauf: 15,- €, Abendkasse: 17,- €, Stehplatz Empore: 10,- €, Ermäßigung: 2,- € für Menschen mit Behinderung Mit freundlicher Unterstützung von: Philippsburger Stadtanzeiger · Anzeigen 15. Dezember 2016 · Nr. 50 WEIHNACHTSEINKAUFSBUMMEL DIES & DAS 2017 Nussbaum Stiftung Neujahrskonzert mit der Philharmonie Baden-Baden unter der Leitung von Pavel Baleff AUTOHAUS STEINLE Sonntag ¦ 8. Januar 2017 Einlass 17.30 Uhr ¦ Beginn 18.00 Uhr Kurhaus Bad Rappenau Falkenstr. 3 68753 Waghäusel 07254 93940 Vorverkauf bei allen bekannten ReservixVorverkaufsstellen sowie der Gästeinformation Bad Rappenau (Salinenstraße 37, 74906 Bad Rappenau) Wir wünschen Ihnen ein harmonisches Kategorie 1: Kategorie 2: Weihnachtsfest! 32,- € 27,- € Ihr NUSSBAUMCARD-Vorteil: 2,50 € Ermäßigung pro Karte Nähere Informationen finden Sie unter www.lokalmatador.de WebCode: neujahrskonzert1066 Opelstraße 29 ∙ 68789 St. Leon-Rot D i e G e s c h e n k id e e z u We ihna c hte n Aus der Region für die Region Der „ArtBW“ Kunstkalender 2017 ist mit 12 Motiven von Künstlerinnen und Künstlern aus Baden-Württemberg gestaltet. Mit dem Kalender setzen sich Nussbaum Medien und die Nussbaum Stiftung für die Kulturförderung in der Region ein. Je Kalender wird 5 € an die Nussbaum Stiftung gespendet. 29,00 € 27,00 € regulärer Preis mit NussbaumCard Die Kalendermotive sowie die Verkaufsstellen finden Sie online unter www.nussbaum-slr.de/kunstkalender. Foto: Polka Dot/Thinkstock In Kooperation mit der Stadt Bad Rappenau und der BTB Bad Rappenauer Touristikbetrieb GmbH Nr. 50 · 15. Dezember 2016 · Philippsburger Stadtanzeiger Anzeigen AUTO & VERKEHR Liebe Tierfreunde, wir haben Weihnachtsferien vom 24.12.2016 bis 01.01.2017 und wünschen Ihnen erholsame und gesunde Feiertage Tierarztpraxis Dr. Britta Körner, 68794 Oberhausen-Rheinhausen, 07254 7799904 Dr. med. Klaus-M. Hasert Arzt für Neurologie Rote-Tor-Str. 1 - 7, 76661 Philippsburg, Tel. 07256 94316 Die Praxis ist geschlossen vom 02.01. bis 06.01.2017 Vertretung laut Anrufbeantworter Zahnarztpraxis Dr. Adrian Amberg Speyerpfad 9, 76661 Philippsburg, Tel. 07256 7211 ist vom Dienstag, 27.12.2016 bis einschl. Freitag, 06.01.2017 geschlossen Vertretung lt. Anrufbeantworter Wir wünschen allen unseren Patienten ein fröhliches Weihnachtsfest und ein glückliches neues Jahr! Dr. med. Robert Haag Kardiologie Brettener Str. 1 · 68753 Waghäusel-Kirrlach Tel. 07254 6600 Wir machen Urlaub vom Fr., 23.12.2016 bis Fr., 06.01.2017 Werbung bringt Erfolg! Wir wünschen unseren Patienten ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr. ÄRZTE GESUNDHEITSWESEN HNO-Praxis Dr. med. Mathias Hügelschäffer Praxis für Podologie Facharzt für Hals-Nasen und Ohrenheilkunde Rote-Tor-Straße 1, 76661 Philippsburg Tel.: 07256 / 5541 Eva-Maria sektorale Heilpraktikerin staatlich geprüfte Podologin ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Die Praxis ist vom 27.12.2016 bis 06.01.2017 geschlossen Vertretung laut Anrufbeantworter Schwerpunkte: Kehlkopfkrebsvorsorge, Schnarchdiagnostik, Tauchtauglichkeitsuntersuchungen, Säuglingshörtests, Homöopathie, Allergietests und – behandlung, weitere Infos : www.hno-philippsburg.de Das gesamte Praxisteam wünscht Ihnen frohe Weihnachten und ein gutes Neues Jahr 2017! Tomov ie g ut Ge h e n S h s le be n rc du Jahnstraße 9 | 76694 Forst Tel. 07251 3224173 Web podologie-tomov.de Medizinische Fußbehandlung | Diabetische Komplexbehandlung Eingewachsene Nägel | Hühneraugenentfernung | Kinderfüße | Nagelpilz Philippsburger Stadtanzeiger · Anzeigen 15. Dezember 2016 · Nr. 50 Verabschiedung aus dem Pflegedienst die Schwestern Rhein-Neckar-Pfalz Gehen bedeutet nicht immer, dass man sich verabschiedet, sondern dass man gehen möchte, um etwas Neues anfangen zu können. Pflegedienst Liebe Kunden, liebe Angehörige herzlichen Dank für Ihr Vertrauen mir gegenüber. Für jedes Wort, für jeden Händedruck, für jede Umarmung. Ihre Dankbarkeit ist die Bestätigung meiner Berufung. Liebes Team, eine von Euch nannte mich Kopf und Euch selbst bezeichnete sie als die ausführenden Organe. Das ist lieb ausgedrückt, jedoch seid Ihr für mich viel mehr als das. Für mich seid Ihr der Erfolg unserer Zusammenarbeit und die Zufriedenheit unserer Kunden. Wir haben uns gegenseitig ergänzt und nur so sind wir ein super Team gewesen. Es war für mich eine Ehre, ein Teil von Euch zu sein. Ein herzliches Dankeschön an die Kooperationspartner die Ärzte und Arztpraxen, die Rosen und Marien Apotheke, den Partyservice Thutewohl, die Metzgerei Dutzi, das Sanitätshaus am Markt und natürlich Herr Bier. Unsere Zusammenarbeit hat sehr vielen Menschen geholfen. Pflegeeinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI Behandlungspflege Grundpflege 24-Stunden-Pflege/Betreuung, auch Urlaubsvertretung Pflegedienst Veritas GmbH ∙ Kleine Rheinstraße 16 76661 Philippsburg, Telefon 07256 938223 Besonderer Dank geht an Frau Atmaca Hande, herzlichen Dank für die gute Zusammenarbeit. Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg mit Ihrem Unternehmen. Eure Schwester Suely BEAUTY Podologie Praxis Grosz Gertrud NEU im TopFit Healing Center in Wiesental Professionelle medizinische Fußpflege Zulassung für alle Kassen Geschenkgutscheine Bei mir sind Ihre Füße in guten Händen Terminvereinbarung unter Tel. 0176 82458534 oder [email protected], www.podologie-grosz.de GESCHÄFTSANZEIGEN GEWINNZAHLEN DES ROTARY ADVENTSKALENDERS 07. Dezember. . . . . . . . 658, 4314, 1007 08. Dezember . . . . . . . . 4066, 117, 2091 09. Dezember . . . . . . . . 1173 10. Dezember . . . . . . . . 2107, 2971, 4019 11. Dezember . . . . . . . . 17 12. Dezember . . . . . . . . 73, 4221 13. Dezember . . . . . . . . 3716 14. Dezember. . . . . . . . 145, 526, 1307, 3987 Sie können die Gewinnzahlen auch täglich unter www.lokalmatador.de/go/rotary1018 abrufen. Mit dem Kauf des Kalenders wird dieses Jahr die Johann-Michael-Zeyher Grundschule in Schwetzingen mit dem Projekt “Gartenraum” unterstützt. Rotary Club Schwetzingen-Kurpfalz Contrade GmbH • Polsterei • Gardinen • Bodenbeläge • Sonnenschutz • Fachbetrieb Ausbau • GRÖSSTE MIELE-AUSSTELLUNG IN DER REGION • ExpRESS KUNDENDIENST • Schimmelsanierung Waghäuseler Str. 49 Tel. 07254 955264 Fax 07254 955265 • 68794 Oberhausen www.wolf-dmn.de [email protected] Langenbrücken, Im Sand 12, Tel. 07253 8804656 Büro: Bruchsal, Tel. 07251 7242058 2016/2017 Nr. 50 · 15. Dezember 2016 · Philippsburger Stadtanzeiger Anzeigen Wichtige Informationen des Verlags Betriebsurlaub vom 27.12.2016 bis 04.01.2017 Liebe Leserinnen, liebe Leser, geschätzte Anzeigenkunden, die letzte Ausgabe Ihres Amts- bzw. privaten Mitteilungsblattes im Jahr 2016 erscheint als Doppelausgabe für die Kalenderwochen 51 und 52 und wird in der Kalenderwoche 51 verteilt. Von Montag, 27.12.2016 bis einschließlich Mittwoch, 04.01.2017 haben wir Betriebsurlaub. Ab Donnerstag, 05.01.2017 sind wir ab 8.00 Uhr gerne wieder für Sie da. In den Kalenderwochen 52/2016 und 01/2017 wird kein Amts- bzw. Mitteilungsblatt verteilt. Die erste Ausgabe im neuen Jahr erscheint in Kalenderwoche 2/2017. Wir wünschen Ihnen ein schönes Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr. St. Leon-Rot GmbH & Co. KG ∙ www.nussbaum-medien.de KOPFSACHE: PFALZ! HAUS & GARTEN SPITZENSPORT FÜR DIE REGION - RINGEN 1. BUNDESLIGA Samstag, 17. Dezember 2016, 19:30 Uhr, MINERALIX ARENA SV GERMANIA WEINGARTEN – VFK SCHIFFERSTADT Zaunanlagen (Alu/Stahl) Sichtschutz & Gabionen svgermania04.de Foto: biheind.de Im Kammerforst 7 76676 Graben-Neudorf Telefon 07255.766846-0 Fax 07255.766846-99 [email protected] www.mai-bs-kg.de Philippsburger Stadtanzeiger · Anzeigen 15. Dezember 2016 · Nr. 50 ENERGIERATGEBER Foto: iStockphoto/Thinkstock Regenwassernutzung hilft beim Energiesparen (djd/red). Moderne Regenwasserzentralen arbeiten nicht wie früher üblich, mit einer Kreiselpumpe. Neueste Modelle sind mit einer Membranpumpe speziell auf den „Verbraucher“ ausgerichtet. Und das hat einige Vorteile: Die kleinen Membranpumpen können bis zu 90 Prozent des bisherigen Energieverbrauchs einsparen. Zudem sind sie im Einkauf etwa 30 Prozent günstiger als die herkömmlichen Geräte. Die komplette Anlage von Intewa gibt es für rund 700 Euro im Fachhandel. Mit den aktuellen Anlagen ist es nun möglich, Wasser und Energie gleichzeitig zu sparen. Die Investition kann sich damit schon in weniger als zehn Jahren bezahlt machen. Foto: iSTock/Thinkstock Energiesteckbrief für die Wohnung Foto: Drutex S.A./spp-o Heizkosten senken mit dem richtigen Fenster (spp-o/red). Ob Erdgas, Fernwärme oder Heizöl, die Heizkosten nehmen in den meisten Fällen den größten Anteil an den Betriebskosten für das Eigenheim ein. Zudem stiegen die Heizkosten in Deutschland laut Statistischem Bundesamt über die letzten zehn Jahre um fast 90 Prozent. Fenster mit einem hohen Isolationswert können deutliche Ersparnisse erzielen. Schätzungen zufolge sind von den rund 560 Millionen Fenstern in Deutschland noch immer mehr als die Hälfte nur einfach verglast. Das hat einen großen Energieverlust zur Folge. Die Heizleistung muss unter diesen Bedingungen deutlich höher sein. Rund 30 Prozent der Heizkosten lassen sich in solchen Fällen einsparen, wenn man auf professionell isolierte Fenster- und Türenelemente setzt. Für den Wärmeerhalt in den eigenen vier Wänden ist dabei der Isolationswert des zu verbauenden Produkts entscheidend. (vz/red). Der Energieausweis ist in Deutschland seit einigen Jahren verpflichtend vorgeschrieben. Sein Ziel ist vor allem eins: die energetische Qualität verschiedener Gebäude vergleichbar zu machen. Laut Energieeinspar verordnung (EnEV) soll der Energieausweis Klarheit schaffen über die energetische Qualität eines Gebäudes. „Die wichtigsten Kenndaten aus dem Ausweis müssen schon in der Immobilienanzeige genannt werden, bei neueren Ausweisen auch die Effizienzklasse“, erklärt Thomas Pischner, Energieexperte der Verbraucherzentrale. Bei der Besichtigung eines Hauses oder einer Wohnung muss der Vermieter den Ausweis oder eine Kopie unaufgefordert aushändigen oder gut sichtbar aushängen. Spätestens bei Vertragsabschluss muss der Mieter das Original oder wiederum eine Kopie erhalten. Dennoch dürfen Mieter die Aussagekraft des Energieausweises nicht überschätzen. „Der Energieausweis liefert keine genaue Prognose für die künftigen Heizkosten“, stellt Pischner klar. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentraleenergieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei). Nr. 50 · 15. Dezember 2016 · Philippsburger Stadtanzeiger Anzeigen Frohe Weihnachten und ein gesundes zufriedenes Jahr 2017! Wir bedanken uns für Ihr Au Vertrauen Ab gust und wünschen Ab Augustgibt es uns uns Ihrer gibt es und Ihnen der ch au er wieLiebe auch wied Familie alles ! sheim! inerGe eimer shrm rm in Geim und Gute neuen Jahr Telefon 07254 / 78 79 646 76726 Germersheim, Konrad-Adenauer-Straße 18, Tel. 07274/7575 Heiligabend und Silvester bleiben 76726 Germersheim, Konrad-Adenauer-Straße Mo. - Fr. 9.00 - 18.00 Uhr, Sa. 7.30 - 13.00 Uhr18, Tel. 07274/7575 unsere Geschäfte geschlossen. Mo. - Fr.Humboldtstraße 9.00 - 18.00 Uhr, Sa.06344/9697110 7.30 - 13.00 Uhr 67360 Lingenfeld, 19, Tel. Di. Fr. 9.00 18.00 Uhr, Sa. 7.30 13.00 Uhr 67360 Lingenfeld, Humboldtstraße 19, Tel. 06344/9697110 76726 Germersheim 67360 Lingenfeld Wann immer Sie uns brauchen ... wir sind gerne für Sie da! 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Lösung: 7 Die Aufgabe lautet, die leeren Felder so mit Ziffern von 1 bis 9 zu füllen, dass in jeder Zeile, jeder Spalte und jedem der kleinen 3 x 3 - Quadrate jede der Ziffern von 1 bis 9 genau einmal vorkommt. 5 6 NUSSBAUM MEDIEN St. Leon-Rot GmbH & Co. KG • Opelstr. 29, 68789 St. Leon-Rot • Tel. 06227 873-0 • Fax 06227 873 190 Internet: www.nussbaum-slr.de • Geschäftszeiten: Mo.-Do. 8.00-17.00 Uhr, Fr. 8.00-13.00 Uhr
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