15. Dezember 2016

Foto: Hautz
15. Dezember 2016 · Nr. 50
Brennholzsituation im
Stadtwald Philippsburg
S. 3
Adventskonzert
Projektchor des Huttenheimer
Kirchenchors
4. Advent
18.12.2016
17.00 Uhr
Kirche St. Peter Huttenheim
Eintritt frei
S. 13
Abfuhrkalender
für das Jahr 2017:
Foto: iStock/Thinkstock
Wichtige Unterlagen für alle Haushalte
in jedem Briefkasten!
S. 14
Papiersammlung
in Huttenheim
am Samstag, 17. Dezember 2016 S. 33
2 | 
Philippsburger Stadtanzeiger · 15. Dezember 2016 · Nr. 50
Auf einen Blick
Notruf Polizei
110
Polizeirevier Philippsburg
93290
Notruf Feuerwehr/Rettungsdienst
Krankentransport
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
112
19222
116 117
Ärztlicher Notfalldienst Waghäusel­Kirrlach
116 117
Rheinstr. 28, Rheintalhalle (hinterer Eingang)
Fr. 19.00 Uhr bis So. 23.00 Uhr; Feiertage 8.00 Uhr bis 23.00 Uhr
Notfallpraxis Bruchsal, Zollhallenstr. 6
116 117
So. 23.00 Uhr bis Mo. 6.00 Uhr und Mo. bis Do. 19.00 Uhr bis jeweils
7.00 Uhr am Folgetag
Zahnärztlicher Notdienst
17.12./18.12.
Dr. H. Hoffmann, Karlsruher Str. 54, Graben-Neudorf, Tel. 07255/8140
An Sams-, Sonn- und Feiertagen von 10.00 – 12.00 Uhr. In der
übrigen Zeit ist der Dienst habende Zahnarzt nur in dringenden
Fällen telefonisch erreichbar.
Der zahnärztliche Notdienst ist abrufbar unter:
wwww.kzvbw.de ->Presse->Downloads->Notdienstdatei Karlsruhe->
Downloads&Links->Notdienstdatei nach Kreisen
Die Rufnummer 0180 6 112 112 ist an allen Wochenenden und Feiertagen für die Vermittlung von Schmerzpatienten geschaltet.
Tierärztlicher Notdienst
Sa. 12.00 Uhr bis So. 24.00 Uhr
07251/441441
Apothekendienst
Freitag, 16.12.: Apotheke am Kreuz,
Waghäusel (Kirrlach), Waghäuseler Str. 13,
Samstag, 17.12.: Stadt-Apotheke,
Philippsburg, Rote-Tor-Str. 19,
Sonntag, 18.12.: Kur-Apotheke am Bahnhof,
Bad Schönborn (Mingolsheim), Bahnhofstr. 9,
Montag, 19.12.: Hirsch-Apotheke,
Waghäusel (Wiesental), Mannheimer Str. 4,
Dienstag, 20.12.: St.-Ulrich-Apotheke,
Östringen, Georg-Friedrich-Händel-Str. 1,
Mittwoch, 21.12.: Rosen-Apotheke,
Oberhausen, Marienstr. 9,
Donnerstag, 22.12.: Laurentius-Apotheke,
Kronau, Baden, Kirrlacher Str. 22,
Tel. 07254/1288
Tel. 07256/4265
Tel. 07253/4456
Tel. 07254/1444
Tel. 07253/27272
Tel. 07254/60957
Anruf­Sammel­Taxi­Waghäusel
Abfall­Info
Kundenservice des Landratsamtes:
Privatkunden
0800 2982020
Sperrmüllanmeldung
0800 2982030
Reklamationen
0800 2160150
Kreismülldeponie Bruchsal
07251/89996
Wertstoffhof/Grünabfallsammelplatz Philippsburg
7697
Di. u. Fr. (März – Okt.)
8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
(Nov. – Feb.)
8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr
Mi.
8.00 – 12.00 Uhr
Sa.
8.00 – 14.00 Uhr
Grünabfallsammelplatz Huttenheim:
Mi. 14.30 – 15.30 Uhr; Sa. 11.30 – 14.00 Uhr
Grünabfallsammelplatz Rheinsheim:
Mi. 16.00 – 17.00 Uhr; Sa. 8.00 – 11.00 Uhr
Annahmeschluss ist jeweils 15 Minuten vor Ende der
Öffnungszeit.
Impressum
07243/180-0
0800/3629477
0800/0837111
0172/7184762
87-160 bzw. -161
87-166
Handy: 0172/7688907
07254/75011
Beratung in besonderen Fällen
Pfarrämter
Pfarramt der kath. Seelsorgeeinheit
Pfarramt der evang. Kirchengemeinde
Sterbefall: Bestattungswesen
Sozialstation „Untere Hardt e. V.“
Udenheimer Str. 4
Telefonzentrale
07256/87-0
Telefax
07256/87-207 oder -119
E­Mail
[email protected]
Internet
www.philippsburg.de
Rathaus Philippsburg
Mo., 7.30 – 12.00 Uhr und 15.30 – 18.00 Uhr,
Di., Mi., Do. und Fr., 7.30 – 12.00 Uhr
Ortsverwaltung Huttenheim
87-360
Mo. 8.30 – 12.00 Uhr; Mi. 8.30 – 12.00 Uhr und 15.30 – 18.00 Uhr
Sprechstunde d. Ortsvorstehers: Mi. 17.00 – 18.00 Uhr
Sprechstunde d. Revierleiters, H. Hautz:
Mi. 16.30 – 17.30 Uhr (April – Oktober)
Mi. 16.30 – 18.00 Uhr (November – März)
Ortsverwaltung Rheinsheim
87-172
Di. 8.30 - 12.00 Uhr; Do. 8.30 – 12.00 Uhr u. 15.30 – 18.00 Uhr
Sprechstunde d. Ortsvorsteherin: Do. 16.00 – 18.00 Uhr
Stadtbibliothek
87-240
Mo.,14.00 - 19.00 Uhr, Di. + Do. 10.00 - 14.00 Uhr, Mi. 14.00 - 18.00 Uhr,
Fr. 10.00 - 14.00 Uhr, 1. Samstag im Monat 10.00 - 12.00 Uhr
E-Mail [email protected];
Internet www.bibliothek-ph.de
Festungs­ u. Waffengeschichtliches Museum
6506
jeden ersten Sonntag des Monats von 13.00 – 17.00 Uhr
Gruppenführungen auf Anfrage
Hallen­ bzw. Freibad
87-235 bzw. -236
Tel. 07253/4192
Störungsdienste/Service
EnBW Regionalzentrum Ettlingen
Zentrale
Strom-Störungsmeldestelle
Gaswerk c/o Thüga
Rheinhessen-Pfalz
24-Std. Störnrn. Thüga
Wasserwerk
Bauhof
Kläranlage Philippsburg
Stadt Philippsburg
Herausgeber: Stadtverwaltung
Philippsburg, Tel. 87-226
Verantwortlich für den amtlichen Teil,
alle sonstigen Verlautbarungen und
Mitteilungen: Bürgermeister Stefan
Martus oder Vertreter im Amt.
Verantwortlich für „Was sonst noch
interessiert“ und den Anzeigenteil:
Klaus Nussbaum, Opelstr. 29,
68789 St. Leon-Rot
Druck und Verlag: Nussbaum Medien
St. Leon-Rot GmbH & Co. KG, Opelstr. 29,
68789 St. Leon-Rot, Tel. 06227 873-0
Internet: www.nussbaum-slr.de
Anzeigenberatung: K. Nussbaum
Vertriebs GmbH, Opelstr. 29,
68789 St. Leon-Rot, Tel. 06227 5449-0,
Internet: www.knvertrieb.de
Nachhaltigkeit
4285
944507
87-110 oder 87-134
07256/9328-800
Papier
Das eingesetzte Papier ist aus deutscher
Produktion (Augsburg/Bayern).
Es besteht zu 50 % aus Altpapier.
Der verwendete Holzschliff wird aus
Durchforstungsholz von nachhaltig
bewirtschafteten Wäldern gewonnen.
Zuständig für die Zustellung:
G.S. Vertriebs GmbH, Opelstr. 1,
68789 St. Leon-Rot, Tel. 06227 35828-30,
E-Mail: [email protected]
Abonnement: www.nussbaum-lesen.de
Zusteller: www.gsvertrieb.de
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zum Halbjahresende möglich.
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der halbjährlich zu entrichtenden
Abonnementgebühr.
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Redaktionsschluss: Dienstag 08.00 Uhr
Bildnachweise:
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und geprüft durch die Steinbeis-Hochschule Berlin.
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Philippsburger Stadtanzeiger · 15. Dezember 2016 · Nr. 50
Mitteilungen der Stadtverwaltung | 3
Mitteilungen der
Stadtverwaltung
Einladung zur öffentlichen Sitzung
des Gemeinderates
Es wurde abgegeben:
Die öffentliche Sitzung des Gemeinderates findet am 20. Dezem­
ber 2016, ab 18:00 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses Phi­
lippsburg, Rote-Tor-Str. 6-10, 76661 Philippsburg, statt.
Die Tagesordnung lautet wie folgt:
  1. Bestellung von Herrn Jochen Danner zum stellvertretenden
Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Philippsburg
  2. Entlassung von Herrn Alexander Haffner als Abteilungskommandant der Feuerwehrabteilung Rheinsheim auf eigenen
Wunsch
Bestellung des stellvertretenden Abteilungskommandanten
Herrn Daniel Spindler als kommissarischen Abteilungskommandanten der Feuerwehrabteilung Rheinsheim
  3. Einbringung des Haushalts 2016
  4. Neuregelung der Umsatzbesteuerung für juristische Personen des öffentlichen Rechts (§ 2b UStG)
 5.Errichtung eines neuen Kindergartens in Philippsburg –
Standortfestlegung;
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 06.12.2016
  6. Stadthalle Philippsburg, Bruhrainhalle Huttenheim, Sebastianusheim Rheinsheim, Haus Reginesheim;
hier: Tarifneuordnung
 7. Sporthalle Philippsburg, Bruhrainhalle Huttenheim (Sportbetrieb), Sporthalle Rheinsheim;
hier: Tarifneuordnung
 8.Bekanntgaben
9. Fragen und Anregungen der Einwohner
10. Fragen und Anregungen des Gemeinderates
Die Einwohner sind hierzu herzlich eingeladen.
Philippsburg, 12.12.2016
gez. Stefan Martus, Bürgermeister
- lila Kindermütze mit Sternenmuster (gefunden in der
Großen Rheinstr. Rheinsheim)
Nähere Infos: Stadtverwaltung,
Tel-Nr. 87-0
Ihr Bürgerbüro
Brennholzsituation im Stadtwald Philippsburg
Schlagraum wird auch in diesem Winter wieder in Form einer
Versteigerung vergeben.
Der Termin ist der 23.01.2017. Die Lose werden im Stadtan­
zeiger und auf unserer Homepage Mitte Januar bekanntge­
geben.
Polterholz ist in diesem Jahr nur an der Grillhütte in der Molzau
erhältlich. Dieses kann bereits erworben werden. Sie suchen sich
ein Polter aus, merken sich die blaue Nummer und können das
Holz bei mir mittwochs in der Sprechstunde von 16:30 Uhr -18:00
Uhr erwerben. Den genauen Ablauf finden Sie auf einer Hinweistafel am Lagerplatz.
Der Grund für den späten Zeitpunkt der Schlagraumvergabe
liegt vor allem darin, dass ich kaum noch stehende Brennholzlose vergeben kann. Unsere Eschen sterben wegen eines Pilzes
(Eschentriebsterben) großflächig ab. Daher dürfen diese Bäume
wegen der Kronenbruchgefahr nur noch maschinell gefällt werden. Leider gab es stehender Schlagraum meistens genau aus
diesen Beständen.
Hiebe in Beständen mit liegendem Schlagraum werden erst im
November und Dezember durchgeführt.
Eine Versteigerung kann erst dann stattfinden, wenn mindestens
60 Lose zusammengekommen sind.
Spruch der Woche:
Den Gebenden schmückt, was den Empfangenden beglückt.
al-Hariri,
arab. Dichter
Redaktionsschluss für den Stadtanzeiger
vorverlegt!
Die letzte Ausgabe des Stadtanzeigers im Jahr 2016
erscheint am 22. Dezember 2016.
Der Redaktionsschluss wird vorverlegt auf
Montag, 19. Dezember 2016, 8.00 Uhr.
Später eingehende Manuskripte können erst im
nächsten Jahr berücksichtigt werden.
Die erste Ausgabe des Stadtanzeigers im neuen Jahr
erscheint am 12. Januar 2017.
Ihre Stadtverwaltung
Polterholz hinter der Grillhütte in der Molzau Foto: Christian Hautz
Falls Sie noch weitere Fragen haben, dann können Sie mich
gerne unter der Telefonnummer 87-362 anrufen.
Christian Hautz
Stadtwald Philippsburg
4 | Mitteilungen der Stadtverwaltung
Philippsburger Stadtanzeiger · 15. Dezember 2016 · Nr. 50
In-Kraft-Treten des Bebauungsplans
im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
Bebauungsplan 'Feuerwehrhaus Huttenheim' in Huttenheim
Der Gemeinderat der Stadt Philippsburg hat am 06.12.2016 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan
'Feuerwehrhaus Huttenheim' in Huttenheim nach § 10 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB und die örtlichen Bauvorschriften
zu diesem Bebauungsplan nach § 74 Abs. 1 und 7 LBO als Satzung beschlossen.
Das Planungsgebiet ist wie folgt umgrenzt:
- im Norden:
durch den Parkplatz am Weiherweg
- im Osten:
durch den Spielplatz und die bebauten Grundstücke Am Schulplatz
- im Südwesten:
durch die Grünfläche an der Germersheimer Landstraße
- im Westen:
durch das Gewerbegrundstück Germersheimer Landstraße 2
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 7.830 m² und liegt teilweise auf den
Flurstücken Nr. 89, 3297, 3298 und 3299 der Gemarkung Huttenheim.
Maßgebend für die Gebietsabgrenzung ist der nachstehende Lageplan.
Der Bebauungsplan „Feuerwehrhaus in Huttenheim“ in
Huttenheim und die örtlichen Bauvorschriften zu diesem
Bebauungsplan treten mit dieser Bekanntmachung in
Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).
Der Bebauungsplan einschließlich seiner Begründung und
die örtlichen Bauvorschriften können beim Stadtbauamt der
Stadtverwaltung Philippsburg, Rote-Tor-Straße 6 – 10,
Zimmer 114 während der üblichen Dienststunden
eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan
einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.
Hinweise
I.
Verletzung von Vorschriften
Nach § 215 Abs. 1 BauGB (bei den örtlichen Bauvorschriften
i.V.m. § 74 Abs. 7 LBO) werden unbeachtlich:
1.
eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BauGB
beachtliche Verletzung der dort bezeichneten
Verfahrens- und Formvorschriften,
2.
eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das
Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
3.
nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und
4.
Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB,
wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend
gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist dabei darzulegen.
Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in
der aktuellen Fassung oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften ist nach § 4 Abs. 4 GemO
unbeachtlich, wenn sie nicht gegenüber der Gemeinde schriftlich und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die
Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung geltend gemacht worden ist. Dies
gilt nicht für die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung des
Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften.
II.
Entschädigungsansprüche
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 2 Sätze 1 und 2 des BauGB über die Geltendmachung von
Planungsentschädigungsansprüchen durch Antrag an den Entschädigungspflichtigen (vgl. § 43 BauGB) im Falle
der in den §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile und auf das nach § 44 Abs. 4 BauGB mögliche
Erlöschen der Ansprüche, wenn der Antrag nicht innerhalb einer Frist von 3 Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.
Philippsburg, den 15.12.2016
Stefan Martus
Bürgermeister
Philippsburger Stadtanzeiger · 15. Dezember 2016 · Nr. 50
Mitteilungen der Stadtverwaltung | 5
In-Kraft-Treten des Bebauungsplans
im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
Bebauungsplan 'Feuerwehrhaus Rheinsheim' in Rheinsheim
Der Gemeinderat der Stadt Philippsburg hat am 06.12.2016 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan
'Feuerwehrhaus Rheinsheim' in Rheinsheim nach § 10 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB und die örtlichen Bauvorschriften
zu diesem Bebauungsplan nach § 74 Abs. 1 und 7 LBO als Satzung beschlossen.
Das Planungsgebiet ist wie folgt umgrenzt:
- im Norden:
durch die Hauptstraße
- im Osten:
durch die Ahornstraße
- im Süden:
durch die Lindenstraße
- im Westen:
durch die Grundstücke Flurstücke Nr. 4669, Nr. 4670 (Spielplatz) und Nr. 401
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 6.785 m² und liegt auf den Flurstücken Nr.
4671, 4672, 4673 sowie teilweise auf den Flurstücken Nr. 166/8, 600, 4674.
Maßgebend für die Gebietsabgrenzung ist der nachstehende Lageplan.
Der Bebauungsplan „Feuerwehrhaus in Rheinsheim“ in
Rheinsheim und die örtlichen Bauvorschriften zu
diesem
Bebauungsplan
treten
mit
dieser
Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).
Der Bebauungsplan einschließlich seiner Begründung und
die örtlichen Bauvorschriften können beim Stadtbauamt der
Stadtverwaltung Philippsburg, Rote-Tor-Straße 6 – 10,
Zimmer 114 während der üblichen Dienststunden
eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan
einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.
Hinweise
I.
Verletzung von Vorschriften
Nach § 215 Abs. 1 BauGB (bei den örtlichen Bauvorschriften
i.V.m. § 74 Abs. 7 LBO) werden unbeachtlich:
1.
eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BauGB
beachtliche Verletzung der dort bezeichneten
Verfahrens- und Formvorschriften,
2.
eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das
Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
3.
nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und
4.
Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB,
wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend
gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist dabei darzulegen.
Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in
der aktuellen Fassung oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften ist nach § 4 Abs. 4 GemO
unbeachtlich, wenn sie nicht gegenüber der Gemeinde schriftlich und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die
Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung geltend gemacht worden ist. Dies
gilt nicht für die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung des
Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften.
II.
Entschädigungsansprüche
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 2 Sätze 1 und 2 des BauGB über die Geltendmachung von
Planungsentschädigungsansprüchen durch Antrag an den Entschädigungspflichtigen (vgl. § 43 BauGB) im Falle
der in den §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile und auf das nach § 44 Abs. 4 BauGB mögliche
Erlöschen der Ansprüche, wenn der Antrag nicht innerhalb einer Frist von 3 Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.
Philippsburg, den 15.12.2016
Stefan Martus
Bürgermeister
6 | Mitteilungen der Stadtverwaltung
Philippsburger Stadtanzeiger · 15. Dezember 2016 · Nr. 50
In-Kraft-Treten des Bebauungsplans
im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
Vorhabenbezogener Bebauungsplan 'Schanzenäcker – 2. Änderung' in Rheinsheim
Der Gemeinderat der Stadt Philippsburg hat am 06.12.2016 in öffentlicher Sitzung den Vorhabenbezogenen
Bebauungsplan 'Schanzenäcker – 2. Änderung' in Rheinsheim nach § 10 Abs. 1 i.V.m. § 12 Abs. 1 und § 13a
BauGB und die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan nach § 74 Abs. 1 und 7 LBO als Satzung
beschlossen.
Das Planungsgebiet ist wie folgt umgrenzt:
- im Nordosten:
- im Südosten:
- im Südwesten:
- im Nordwesten:
durch die bebauten Grundstücke an der Schanzenäcker Straße
durch die Oskar-Frey-Straße
durch die bebauten Grundstücken am Mühlweg
durch die bebauten Grundstücke an der Schanzenäcker Straße
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 2.155 m² und liegt auf den Flurstücken Nr.
13242 und 13242/2 sowie teilweise auf dem Flurstück Nr. 13401.
Maßgebend für die Gebietsabgrenzung ist der nachstehende Lageplan in der Fassung vom September 2016.
Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan „Schanzenäcker – 2.
Änderung“ in Rheinsheim und die örtlichen Bauvorschriften
zu
diesem
Bebauungsplan
treten
mit
dieser
Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).
Der Bebauungsplan einschließlich seiner Begründung und die
örtlichen Bauvorschriften können beim Stadtbauamt der
Stadtverwaltung Philippsburg, Rote-Tor-Straße 6 – 10, Zimmer
114 während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.
Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen
Inhalt Auskunft verlangen.
Hinweise
I.
Verletzung von Vorschriften
Nach § 215 Abs. 1 BauGB (bei den örtlichen Bauvorschriften
i.V.m. § 74 Abs. 7 LBO) werden unbeachtlich:
1.
eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BauGB beachtliche
Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und
Formvorschriften,
2.
eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das
Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
3.
nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und
4.
Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB,
wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend
gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist dabei darzulegen.
Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in
der aktuellen Fassung oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften ist nach § 4 Abs. 4 GemO
unbeachtlich, wenn sie nicht gegenüber der Gemeinde schriftlich und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die
Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung geltend gemacht worden ist. Dies
gilt nicht für die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung des
Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften.
II.
Entschädigungsansprüche
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 2 Sätze 1 und 2 des BauGB über die Geltendmachung von
Planungsentschädigungsansprüchen durch Antrag an den Entschädigungspflichtigen (vgl. § 43 BauGB) im Falle
der in den §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile und auf das nach § 44 Abs. 4 BauGB mögliche
Erlöschen der Ansprüche, wenn der Antrag nicht innerhalb einer Frist von 3 Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.
Philippsburg, den 15.12.2016
Stefan Martus
Bürgermeister
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Stadtverwaltung Philippsburg, Tel. 87-226
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Donnerstag, 19.01.2017
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Nr. 50 · 15. Dezember 2016 · Philippsburger Stadtanzeiger
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15. Dezember 2016 · Nr. 50
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Nr. 50 · 15. Dezember 2016 · Philippsburger Stadtanzeiger
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in schweren Stunden des Abschieds zur Seite.
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für die vielen Beweise aufrichtiger Anteilnahme,
die wir beim Heimgang meines treusorgenden
Mannes, unseres Vaters, Schwiegervaters und
Opas, Schwagers und Onkels
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in Wort, Schrift und durch Geldspenden
erfahren durften.
Besonders danken wir Herrn Pfarrer Thomas
Maier für die würdevolle Trauerfeier und die
tröstlichen Worte, Herrn Walter Rothenberger
für seinen fürsorglichen Beistand, den
Ärzten und Schwestern des Dialysezentrums
Bruchsal für die jahrelange gute Betreuung,
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15. Dezember 2016 · Nr. 50
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Nr. 50 · 15. Dezember 2016 · Philippsburger Stadtanzeiger
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Gehen bedeutet nicht immer, dass man sich verabschiedet, sondern dass man gehen
möchte, um etwas Neues anfangen zu können.
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herzlichen Dank für Ihr Vertrauen mir gegenüber. Für jedes Wort, für jeden Händedruck,
für jede Umarmung. Ihre Dankbarkeit ist die Bestätigung meiner Berufung.
Liebes Team,
eine von Euch nannte mich Kopf und Euch selbst bezeichnete sie als die ausführenden
Organe. Das ist lieb ausgedrückt, jedoch seid Ihr für mich viel mehr als das. Für mich seid
Ihr der Erfolg unserer Zusammenarbeit und die Zufriedenheit unserer Kunden. Wir haben
uns gegenseitig ergänzt und nur so sind wir ein super Team gewesen. Es war für mich eine
Ehre, ein Teil von Euch zu sein.
Ein herzliches Dankeschön an die Kooperationspartner
die Ärzte und Arztpraxen, die Rosen und Marien Apotheke, den Partyservice Thutewohl,
die Metzgerei Dutzi, das Sanitätshaus am Markt und natürlich Herr Bier.
Unsere Zusammenarbeit hat sehr vielen Menschen geholfen.
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Liebe Leserinnen, liebe Leser,
geschätzte Anzeigenkunden,
die letzte Ausgabe Ihres Amts- bzw. privaten Mitteilungsblattes im Jahr 2016 erscheint als Doppelausgabe für die
Kalenderwochen 51 und 52 und wird in der Kalenderwoche
51 verteilt.
Von Montag, 27.12.2016 bis einschließlich Mittwoch,
04.01.2017 haben wir Betriebsurlaub. Ab Donnerstag,
05.01.2017 sind wir ab 8.00 Uhr gerne wieder für Sie da.
In den Kalenderwochen 52/2016 und 01/2017 wird kein
Amts- bzw. Mitteilungsblatt verteilt. Die erste Ausgabe
im neuen Jahr erscheint in Kalenderwoche 2/2017.
Wir wünschen Ihnen ein schönes Weihnachtsfest und ein
gesundes neues Jahr.
St. Leon-Rot GmbH & Co. KG ∙ www.nussbaum-medien.de
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Philippsburger Stadtanzeiger · Anzeigen
15. Dezember 2016 · Nr. 50
ENERGIERATGEBER
Foto: iStockphoto/Thinkstock
Regenwassernutzung hilft beim Energiesparen
(djd/red). Moderne Regenwasserzentralen arbeiten nicht wie
früher üblich, mit einer Kreiselpumpe. Neueste Modelle
sind mit einer Membranpumpe
speziell auf den „Verbraucher“
ausgerichtet. Und das hat einige
Vorteile: Die kleinen Membranpumpen können bis zu 90
Prozent des bisherigen Energieverbrauchs einsparen. Zudem
sind sie im Einkauf etwa 30
Prozent günstiger als die herkömmlichen Geräte. Die komplette Anlage von Intewa gibt es
für rund 700 Euro im Fachhandel. Mit den aktuellen Anlagen
ist es nun möglich, Wasser und
Energie gleichzeitig zu sparen.
Die Investition kann sich damit
schon in weniger als zehn Jahren bezahlt machen.
Foto: iSTock/Thinkstock
Energiesteckbrief für die Wohnung
Foto: Drutex S.A./spp-o
Heizkosten senken mit dem richtigen Fenster
(spp-o/red). Ob Erdgas, Fernwärme oder Heizöl, die Heizkosten nehmen in den meisten
Fällen den größten Anteil an
den Betriebskosten für das Eigenheim ein. Zudem stiegen
die Heizkosten in Deutschland
laut Statistischem Bundesamt
über die letzten zehn Jahre um
fast 90 Prozent. Fenster mit
einem hohen Isolationswert
können deutliche Ersparnisse
erzielen. Schätzungen zufolge
sind von den rund 560 Millionen Fenstern in Deutschland
noch immer mehr als die Hälfte
nur einfach verglast. Das hat
einen großen Energieverlust
zur Folge. Die Heizleistung
muss unter diesen Bedingungen deutlich höher sein. Rund
30 Prozent der Heizkosten
lassen sich in solchen Fällen
einsparen, wenn man auf professionell isolierte Fenster- und
Türenelemente setzt. Für den
Wärmeerhalt in den eigenen
vier Wänden ist dabei der Isolationswert des zu verbauenden Produkts entscheidend.
(vz/red). Der Energieausweis
ist in Deutschland seit einigen
Jahren verpflichtend vorgeschrieben. Sein Ziel ist vor allem eins: die energetische Qualität verschiedener Gebäude
vergleichbar zu machen. Laut
Energieeinspar verordnung
(EnEV) soll der Energieausweis Klarheit schaffen über
die energetische Qualität eines
Gebäudes. „Die wichtigsten
Kenndaten aus dem Ausweis
müssen schon in der Immobilienanzeige genannt werden, bei
neueren Ausweisen auch die
Effizienzklasse“, erklärt Thomas
Pischner, Energieexperte der
Verbraucherzentrale. Bei der
Besichtigung eines Hauses oder
einer Wohnung muss der Vermieter den Ausweis oder eine
Kopie unaufgefordert aushändigen oder gut sichtbar aushängen. Spätestens bei Vertragsabschluss muss der Mieter das
Original oder wiederum eine
Kopie erhalten. Dennoch dürfen Mieter die Aussagekraft des
Energieausweises nicht überschätzen. „Der Energieausweis
liefert keine genaue Prognose
für die künftigen Heizkosten“,
stellt Pischner klar.
Mehr Informationen gibt es
auf www.verbraucherzentraleenergieberatung.de oder unter
0800 – 809 802 400 (kostenfrei).
Nr. 50 · 15. Dezember 2016 · Philippsburger Stadtanzeiger
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Frohe Weihnachten und ein
gesundes zufriedenes Jahr 2017!
Wir bedanken uns
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Benötigte Zeit zum Lösen dieses Sudokus: ________________
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Tipp: wenn die Versuchung mit der Lösung rechts zu groß wird,
geben Sie nicht nach – falten Sie das Blatt doch einfach um ...
Lösung:
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Die Aufgabe lautet, die leeren Felder so mit Ziffern von 1 bis 9 zu
füllen, dass in jeder Zeile, jeder Spalte und jedem der kleinen 3 x
3 - Quadrate jede der Ziffern von 1 bis 9 genau einmal vorkommt.
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