Schweizerische Rheinhäfen Hochbergerstrasse 160 Postfach CH-4019 Basel Empfänger per E-Mail Gruppe: Schifffahrtspolizeiliche Anordnungen für die Binnenschifffahrt Schifffahrtspolizeiliche Anordnung Nr.: 20/16 CH Streckenabschnitt Birsfelden – Rheinfelden Widerruf / Aufhebung Schifffahrtspolizeiliche Anordnung Nr. 19/16 CH Die Wasserbauarbeiten bei den unten genannten Liegestellen sind abgeschlossen. Das Liegeverbot an den Liegestellen Rhein-km 160,83 – 161,10 (Schiffe ohne blaue Kegel) und Rhein-km 161,10 – 161,33 (Schiffe mit einem blauen Kegel nach § 3.14 RheinSchPV) und sämtliche Einschränkungen im Zusammenhang mit der Wasserbaustelle werden per sofort aufgehoben Die Liegestellen können ab sofort wieder genutzt werden. Auskünfte erteilt die Revierzentrale Basel: +41 61 639 95 30 / UKW-Kanal 18. Vielen Dank für die Kenntnisnahme und allzeit gute Fahrt. Basel, 9. Dezember 2016 LYM/HAM GH-2.7-20161209-SA 2016 CH-Widerruf Liegeverbot.docx Schweizerische Rheinhäfen Schifffahrt und Hafenbetrieb
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