Widerruf / Aufhebung - Schweizerische Rheinhäfen

Schweizerische
Rheinhäfen
Hochbergerstrasse 160
Postfach
CH-4019 Basel
Empfänger per E-Mail
Gruppe: Schifffahrtspolizeiliche Anordnungen
für die Binnenschifffahrt
Schifffahrtspolizeiliche Anordnung Nr.: 20/16 CH
Streckenabschnitt Birsfelden – Rheinfelden
Widerruf / Aufhebung
Schifffahrtspolizeiliche Anordnung Nr. 19/16 CH
Die Wasserbauarbeiten bei den unten genannten Liegestellen sind abgeschlossen.
Das Liegeverbot an den Liegestellen Rhein-km 160,83 – 161,10 (Schiffe ohne blaue Kegel) und Rhein-km 161,10 – 161,33 (Schiffe mit einem blauen Kegel nach § 3.14 RheinSchPV) und sämtliche Einschränkungen im Zusammenhang mit der Wasserbaustelle werden
per sofort aufgehoben
Die Liegestellen können ab sofort wieder genutzt werden.
Auskünfte erteilt die Revierzentrale Basel:  +41 61 639 95 30 / UKW-Kanal 18.
Vielen Dank für die Kenntnisnahme und allzeit gute Fahrt.
Basel, 9. Dezember 2016 LYM/HAM
GH-2.7-20161209-SA 2016 CH-Widerruf Liegeverbot.docx
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