SCHWEIZERISCHE RHEINHÄFEN Hochbergerstrasse 160, 4019 Basel Tel. +41 61 639 95 95 Fax +41 61 639 95 11 www.port-of-switzerland.ch Empfänger per E-Mail Gruppe: SA BiSchi Basel - Rheinfelden Schifffahrtspolizeiliche Anordnung Nr.: 08/16 CH Streckenabschnitt Basel - Birsfelden Widerruf der SA Nr. 07/16 (Aufhebung der Lotsenpflicht) Untiefe in der Einfahrt unterer Schleusenvorhafen Birsfelden Eingeschränkte Einfahrtsbreite (Rhein km 163,50 – 164,00) Als Folge des Hochwassers lagert sich in der Einfahrt des unteren Schleusenvorhafens Birsfelden, linksrheinisch, im Abstand von 50 m zur Hakenbuhne, Sediment ab. Die Schifffahrt wird angewiesen, mit der nötigen Sorgfalt und grösstmöglichem Abstand zur Hakenbuhne in den Vorhafen ein- bzw. auszufahren. In dem genannten Bereich besteht Verbot des Begegnens und Überholens; die aus dem Schleusenvorhafen ausfahrenden Fahrzeuge haben Vorfahrt. Diese Anordnung gilt ab sofort bis auf Widerruf. Die Baggerarbeiten werden gemäss SA Nr.06/16 durchgeführt. Die Berg- und Talfahrt wird durch die Revierzentrale geregelt, UKW Kanal 18, bzw. unter Mithilfe der Schleuse Birsfelden, UKW Kanal 22. Auskünfte erteilt die Revierzentrale Basel: +41 61 639 95 30 / UKW-Kanal 18. Vielen Dank für die Rücksichtnahme und allzeit gute Fahrt. Basel, 14. Juni 2016 BLR SCHWEIZERISCHE RHEINHÄFEN Schifffahrt und Hafenbetrieb GH-2.7-20160614-SA 0816 CH-Untiefe UW Baggerung KWB.docx
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