Schweizerische Rheinhäfen Hochbergerstrasse 160 Postfach CH-4019 Basel Empfänger per E-Mail Gruppe: Schifffahrtspolizeiliche Anordnungen für die Binnenschifffahrt Schifffahrtspolizeiliche Anordnung Nr.: 19/16 CH Streckenabschnitt Birsfelden – Rheinfelden Verlängerung Liegeverbot an folgenden Liegestellen: − − Rhein-km 160,83 – 161,10 Liegestelle für Schiffe ohne blaue Kegel Rhein-km 161,10 – 161,33 Liegestelle für Schiffe mit einem blauen Kegel nach § 3.14 RheinSchPV Die Wasserbauarbeiten bei den oben genannten Liegestellen werden fortgesetzt. Daher bleibt das Liegeverbot zwischen Rhein-km 160,83 und Rhein-km 161,33, linksrheinisch, bestehen. Die genannten Liegestellen bleiben in der Zeit von Montag, 5. Dezember 2016 bis auf Widerruf gesperrt. Die Sperrung der Liegeplätze ist entsprechend gekennzeichnet. Über das Ende der Bauarbeiten und die Freigabe der Liegeplätze wird mit einer Schifffahrtspolizeilichen Anordnung informiert. Die Arbeiten werden im Wasser durchgeführt. Hierzu sind Wasserbaufahrzeuge und teilweise auch Taucher im Einsatz. Die Liegeplätze im Bereich der Wasserbaustelle können nicht genutzt werden. Die Gross- und Kleinschifffahrt wird angewiesen im Bereich der Baustelle Sog und Wellenschlag zu vermeiden. Auskünfte erteilt die Revierzentrale Basel: +41 61 639 95 30 / UKW-Kanal 18. Vielen Dank für die Rücksichtnahme und allzeit gute Fahrt. Basel, 5. Dezember 2016 LYM/HAM Schweizerische Rheinhäfen Schifffahrt und Hafenbetrieb GH-2.7-20161205-SA 1916 CH-Liegeverbot Wasserbaustelle BL Verlängerung.docx
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