Verlängerung Liegeverbot an folgenden Liegestellen:

Schweizerische
Rheinhäfen
Hochbergerstrasse 160
Postfach
CH-4019 Basel
Empfänger per E-Mail
Gruppe: Schifffahrtspolizeiliche Anordnungen
für die Binnenschifffahrt
Schifffahrtspolizeiliche Anordnung Nr.: 19/16 CH
Streckenabschnitt Birsfelden – Rheinfelden
Verlängerung Liegeverbot an folgenden Liegestellen:
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Rhein-km 160,83 – 161,10 Liegestelle für Schiffe ohne blaue Kegel
Rhein-km 161,10 – 161,33 Liegestelle für Schiffe mit einem blauen Kegel nach § 3.14
RheinSchPV
Die Wasserbauarbeiten bei den oben genannten Liegestellen werden fortgesetzt. Daher bleibt das
Liegeverbot zwischen Rhein-km 160,83 und Rhein-km 161,33, linksrheinisch, bestehen.
Die genannten Liegestellen bleiben in der Zeit
von
Montag, 5. Dezember 2016
bis auf
Widerruf
gesperrt.
Die Sperrung der Liegeplätze ist entsprechend gekennzeichnet.
Über das Ende der Bauarbeiten und die Freigabe der Liegeplätze wird mit einer Schifffahrtspolizeilichen Anordnung informiert.
Die Arbeiten werden im Wasser durchgeführt. Hierzu sind Wasserbaufahrzeuge und teilweise auch
Taucher im Einsatz.
Die Liegeplätze im Bereich der Wasserbaustelle können nicht genutzt werden.
Die Gross- und Kleinschifffahrt wird angewiesen im Bereich der Baustelle Sog und Wellenschlag
zu vermeiden.
Auskünfte erteilt die Revierzentrale Basel:  +41 61 639 95 30 / UKW-Kanal 18.
Vielen Dank für die Rücksichtnahme und allzeit gute Fahrt.
Basel, 5. Dezember 2016 LYM/HAM
Schweizerische Rheinhäfen
Schifffahrt und Hafenbetrieb
GH-2.7-20161205-SA 1916 CH-Liegeverbot Wasserbaustelle BL Verlängerung.docx