SA Nr. 03/16 CH - Untiefe in der Einfahrt unterer Schleusenvorhafen

SCHWEIZERISCHE RHEINHÄFEN
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Empfänger per E-Mail
Gruppe: SA BiSchi Basel - Rheinfelden
Schifffahrtspolizeiliche Anordnung Nr.: 03/16 CH
Streckenabschnitt Basel - Birsfelden
Untiefe in der Einfahrt unterer Schleusenvorhafen Birsfelden
Eingeschränkte Einfahrtsbreite
(Rhein km 163,50 – 164,00)
Als Folge des vergangenen Hochwassers hat sich in der Einfahrt des unteren Schleusenvorhafens Birsfelden, linksrheinisch, im Abstand von 30 m – 40 m zur Hakenbuhne, Sediment abgelagert.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Untiefe nicht gekennzeichnet.
Die Schifffahrt wird angewiesen, mit der nötigen Sorgfalt und grösstmöglichem Abstand
zur Hakenbuhne in den Vorhafen ein- bzw. auszufahren.
In dem genannten Bereich besteht Verbot des Begegnens und Überholens; die aus
dem Schleusenvorhafen ausfahrenden Fahrzeuge haben Vorfahrt.
Diese Anordnung gilt ab sofort bis auf Widerruf.
Die Berg- und Talfahrt wird durch die Revierzentrale geregelt, UKW Kanal 18, bzw. unter
Mithilfe der Schleuse Birsfelden, UKW Kanal 22.
Auskünfte erteilt die Revierzentrale Basel:  +41 61 639 95 30 / UKW-Kanal 18.
Vielen Dank für die Rücksichtnahme und allzeit gute Fahrt.
Basel, 20. Mai 2016 LYM/HAM
GH-2.7-20160520-SA 0316 CH-Untiefe UW KWB.docx
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