Europäische Kommission - Factsheet EU billigt neue Vorschriften zur drastischen Reduzierung der Luftverschmutzung durch die Mitgliedstaaten Brüssel, 14. Dezember 2016 Fragen und Antworten Wer profitiert von der neuen Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen, und wie? Alle Bürgerinnen und Bürger der EU werden von verbesserter Luftqualität profitieren, in besonderem Maße jedoch Kinder, ältere Menschen und Personen, die an Asthma und anderen Atemwegserkrankungen leiden. Auch die Industrie kann profitieren, da durch die Maßnahmen zur Verringerung der Luftverschmutzung die Innovation gefördert und die europäische Wettbewerbsfähigkeit im Bereich der grünen Technologien gestärkt wird. Die Luftverschmutzung ist ein globales Problem und die Nachfrage nach emissionsarmen Produkten und Herstellungsverfahren, für die saubere Technologien genutzt werden, wird voraussichtlich rasch ansteigen. Behörden auf allen Ebenen werden ebenfalls davon profitieren, da die neue Politik ihnen dabei helfen wird, bestehende Luftqualitätsnormen zu erfüllen. Dadurch kann die Wirtschaft Milliardenbeträge in Form von weniger verlorenen Arbeitstagen und geringeren Kosten im Gesundheitswesen einsparen. Warum ist die Luftverschmutzung ein Problem? Schlechte Luftqualität birgt schwerwiegende gesundheitliche Risiken und verursacht Lungenerkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Krebs. Neben negativen Auswirkungen auf die Gesundheit, hat die Luftverschmutzung erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen durch steigende Kosten der medizinischen Versorgung sowie verringerte Produktivität durch verlorene Arbeitstage. Die Luftverschmutzung hat außerdem Auswirkungen auf die Umwelt, die Qualität des Süßwassers, des Bodens und der Ökosysteme. Schätzungen zufolge verstarben im Jahr 2013 in der EU mehr als 450 000 Menschen vorzeitig aufgrund der Luftverschmutzung [1]. Nahezu zwei Drittel der Flächen in der EU waren übermäßigem Nährstoffeintrag ausgesetzt, der über den als unschädlich geltenden Grenzwerten liegt. Zudem kann die Luftverschmutzung Werkstoffe und Gebäude schädigen. Einige Luftschadstoffe zeigen ein Verhalten wie Treibhausgase, die den Klimawandel verursachen. Die wirtschaftlichen Kosten der gesundheitlichen Auswirkungen sind erheblich und liegen bei schätzungsweise 330-940 Mrd. EUR (3-9 % des BIP der EU). Welches sind die wichtigsten in der NEC-Richtlinie geregelten Luftschadstoffe und woher stammen sie? Luftverschmutzung wird verursacht durch Industrie, Verkehr, Energie und Landwirtschaft, sowie durch bestimmte Tätigkeiten der privaten Haushalte, beispielsweise Heizungen. Die wichtigsten Luftschadstoffe sind: - Primärpartikel (PM) sind Feinstaub, der von Straßenfahrzeugen, Schiffen, Kraftwerken und Haushalten beim Verbrennen von fossilen Brennstoffen und Biomasse emittiert wird. Er stammt außerdem aus natürlichen Quellen wie Meersalz sowie Boden- und Sandverwehungen. Gesundheitsbedenken beziehen sich auf Partikel mit einem Durchmesser von weniger als 10 Mikrometer (µm) (PM10) – insbesondere jene mit einem Durchmesser von weniger als 2,5 μm (PM2,5). Sie können Atemwegserkrankungen, Herz-Kreislauf-Krankheiten und Lungenkrebs verursachen. Ruß ist der schwarze Teil der bei Verbrennungsprozessen emittierten Partikel. - Schwefeldioxid (SO2) wird von Kraftwerken, Industrie, Schiffen und Haushalten emittiert. Es schadet der menschlichen Gesundheit durch die Entstehung von Sekundärpartikeln und trägt zur Versauerung von Böden und Binnengewässern bei. - Stickstoffoxide (NOx) werden von Straßenfahrzeugen, Schiffen, Kraftwerken, Industrie und Haushalten emittiert. Wie SO2 schaden sie der menschlichen Gesundheit durch die Bildung von Sekundärpartikeln und tragen zur Entstehung des sauren Regens bei, führen aber auch zu Eutrophierung. Sie haben wesentlichen Anteil an erhöhten Konzentrationen von bodennahem Ozon (O3). - Ammoniak (NH3) wird bei Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Dung- und Düngemittelbewirtschaftung in der Landwirtschaft und der Verwendung von Düngemitteln in der Landwirtschaft emittiert. Es schadet der menschlichen Gesundheit als Baustein von Sekundärpartikeln und trägt zur Versauerung und Eutrophierung bei. - Flüchtige organische Verbindungen (VOC) werden von Lösungsmitteln in Produkten und Industrie, Straßenfahrzeugen, Heizungen von Privathaushalten und Kraftwerken freigesetzt. VOC haben wesentlichen Anteil an der Entstehung von bodennahem Ozon. Wie geht es weiter? Die Richtlinie tritt am 31. Dezember 2016 in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen sie bis zum 30. Juni 2018 in nationales Recht umsetzen. Die wichtigste Durchführungsmaßnahme ist das nationale Luftreinhalteprogramm, das die Mitgliedstaaten bis zum 31. März 2019 vorlegen müssen. Die Kommission wird bis zum Frühjahr 2017 Orientierungshilfen zu den Plänen geben und in Bezug auf die Umsetzung eng mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, unter anderem durch Erleichterung des Zugangs zu bestehenden Finanzierungsinstrumenten der EU. Eine wichtige technische Initiative im Jahr 2017 wird eine umfassende Überprüfung der Emissionsverzeichnisse aller Mitgliedstaaten sein, auf denen die Umsetzung der Richtlinie aufbaut, um die solide Anrechnung der tatsächlichen Schadstoffemissionen in Europa sicherzustellen. Welche Fortschritte hat die EU-Politik zur Luftqualität bislang erzielt? Durch die Maßnahmen der EU und der internationalen Gemeinschaft konnten einige Luftverschmutzungsprobleme in den vergangenen Jahrzehnten verringert werden. Schwefeldioxidemissionen (die Ursache für sauren Regen) wurden in den vergangenen zwei Jahrzehnten um mehr als 80 % und Stickstoffoxide und flüchtige organische Verbindungen (VOC) um 40-50 % reduziert. Dennoch müssen die EU und ihre Mitgliedstaaten mehr tun, um ein Luftqualitätsniveau zu erreichen, das keine erheblichen negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt hat, ein Ziel des 7. Umweltaktionsprogramms. Die neue NEC-Richtlinie ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Welche Auswirkungen hat die Richtlinie für die Landwirtschaft? Die Ammoniakreduktionsverpflichtung ist niedriger als im ursprünglichen Kommissionvorschlag vorgesehen. Gleichwohl ist Ammoniak eine besonders wichtige Ursache für Luftverschmutzung, sogar in den Städten, und der Landwirtschaftssektor muss erhebliche Anstrengungen unternehmen, um die vereinbarten Reduktionsverpflichtungen für Ammoniak einzuhalten. Die Richtlinie sieht Maßnahmen vor, die den Mitgliedstaaten eine Reihe nützlicher Standardoptionen zur Verringerung von Ammoniakemissionen bieten. Sie schließen oftmals Low-Tech-Investitionen und Änderungen der Landbaumethoden ein. Die Kommission wird die Umsetzungsanstrengungen unterstützen, unter anderem durch maximierte Ausschöpfung der Finanzierungsmöglichkeiten der Gemeinsamen Agrarpolitik. Welche Regelungen enthält die Richtlinie für kurzlebige Klimaschadstoffe? Der ursprüngliche Kommissionsvorschlag gewährleistete die Kohärenz mit der Klima- und Energiepolitik teilweise dadurch, dass zwei der wichtigsten Luftschadstoffe, die unter dem Gesichtspunkt der Klimapolitik von besonderer Bedeutung sind – Ruß und Methan – reduziert werden sollten. In Bezug auf Ruß verpflichtet die Richtlinie die Mitgliedstaaten dazu, bei der Einführung von Maßnahmen zur Verringerung von PM2,5 Emissionsreduktionsmaßnahmen für Ruß Vorrang einzuräumen.Die Sektoren, in denen die meisten Partikel entstehen, sind auch die wichtigsten Rußemittenten – Straßen- und nicht straßengebundener Verkehr, Verbrennung von festen Brennstoffen und offene Verbrennung landwirtschaftlicher Abfälle. Die diesbezüglichen Maßnahmen dürften somit in der Tat eine deutliche Rußreduktion bewirken. Die Kommission bedauert, dass Methan aus dem Geltungsbereich der Richtlinie gestrichen wurde. Im Interesse der Luftqualität spricht vieles dafür, die Entwicklung der Methanemissionen in den Mitgliedstaaten zu beobachten, um die Ozonkonzentrationen in der EU zu verringern (Ozon ist ebenfalls ein kurzlebiger Klimaschadstoff) und die Reduzierung von Methanemissionen weltweit zu fördern. Die Kommission beabsichtigt, auf der Grundlage der gemeldeten nationalen Emissionen weiter zu prüfen, wie sich die Methanemissionen auf das Erreichen der Luftqualitätsziele auswirken. Sie wird Maßnahmen zur Verringerung dieser Emissionen ins Auge fassen und gegebenenfalls einen entsprechenden Legislativvorschlag unterbreiten. Bei ihrer Bewertung wird die Kommission eine Reihe von derzeit laufenden Studien zu diesem Thema, die 2017 abgeschlossen werden sollen, sowie weitere internationale Entwicklungen in diesem Bereich berücksichtigen. Wie wird die Kohärenz mit anderen Politikbereichen noch sichergestellt? Die nationalen Luftreinhalteprogramme, die die Mitgliedstaaten ausarbeiten müssen um sicherzustellen, dass die Reduktionen erzielt werden, müssen die Kohärenz mit der Luftqualitätspolitik sowie zusätzlich mit Plänen und Programmen in anderen Bereichen, darunter den Bereichen Klima und Energie, Verkehr und Landwirtschaft, gewährleisten. Im neuen Vorschlag für eine Verordnung über das Governance-System der Energieunion wird auch auf die Notwendigkeit der Koordinierung der nationalen integrierten Energie- und Klimapläne mit der neuen NEC-Richtlinie verwiesen. Für die beiden Pläne gilt eine einheitliche Frist für die Veröffentlichung (2019). Werden durch die neue Richtlinie die derzeitigen Probleme mit der Einhaltung der geltenden Luftqualitätsnormen gelöst? Durch die Richtlinie werden grenzüberschreitende Emissionen und damit die Hintergrundkonzentrationen in ganz Europa verringert. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Verringerung der Luftverschmutzung und Verbesserung der Luftqualität auf lange Sicht. In vielen Fällen erfordern Luftqualitätsprobleme auf nationaler und lokaler Ebene jedoch ebendort zusätzliche Anstrengungen, die die Kommission unbedingt erleichtern möchte. Es ist Sache der Mitgliedstaaten, weitere geeignete Maßnahmen festzulegen. Was ist der Unterschied zwischen EU-Emissionshöchstmengen für die Luftverschmutzung und EU-Luftqualitätsnormen? - Nationale Emissionshöchstmengen der EU sind Obergrenzen für die gesamten Emissionen bestimmter Luftschadstoffe, die von den Mitgliedstaaten spätestens ab einem bestimmten Datum eingehalten werden müssen, damit die Hintergrundkonzentrationen und die grenzüberschreitende Luftverschmutzung gesenkt werden. Die seit 2010 geltenden Höchstgrenzen wurden im GöteborgProtokoll im Jahr 1999 und in der alten NEC- Richtlinie der EU (2001/81/EG) festgelegt. Neue Höchstgrenzen (die sogenannten nationalen Emissionsreduktionsverpflichtungen) für 2020 wurden im geänderten Göteborg-Protokoll vereinbart und werden bis 2020 bzw. 2030 im Rahmen der neuen NEC-Richtlinie umgesetzt. - Die EU-Luftqualitätsnormen sind Grenzwerte für die lokale Konzentration besonders gesundheitsschädlicher Luftschadstoffe. Sie sind in der EU-Richtlinie über die Luftqualität (2008/50/EG) festgelegt und müssen überall in der EU eingehalten werden, damit ein allgemeiner Schutz vor schädlicher Luftverunreinigung besteht. Für das Erreichen der Luftqualitätsnormen ist es häufig erforderlich, lokale Maßnahmen, die sich insbesondere auf Luftverschmutzungsschwerpunkte beziehen, mit der Verringerung der Hintergrundemissionen durch Umsetzung der NEC-Richtlinie zu kombinieren. Was geschieht noch auf internationaler und EU-Ebene, um die Luftverschmutzung zu bekämpfen? Die Luftverschmutzung macht nicht an den nationalen Grenzen halt und ist daher von internationalem Interesse. Die internationale Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen des UN/ECE-Übereinkommens von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung (CLRTAP), zu dem es eine Reihe verbindlicher Protokolle gibt. So wurde beispielsweise im Jahr 1999 das Protokoll von Göteborg zur Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon angenommen. Es hat die Begrenzung der Emissionen von Partikeln, Schwefeldioxid, Stickstoffoxiden, flüchtigen organischen Verbindungen und Ammoniak aus Europa und Nordamerika zum Ziel. Darin werden nationale Emissionshöchstmengen für die wichtigsten Luftschadstoffe festgelegt, die ab 2010 nicht überschritten werden dürfen. Das Protokoll wurde 2012 geändert, wobei für 2020 neue Höchstgrenzen und strengere Emissionsreduktionsverpflichtungen für die wichtigsten Kategorien von Emissionsquellen vereinbart wurden. Auf EU-Ebene sind die wichtigsten Bestandteile des politischen Rahmens für die Luftqualität: - Das Programm „Saubere Luft für Europa“ aus dem Jahr 2013, durch das die thematische EUStrategie zur Luftreinhaltung von 2005 durch neue strategische Ziele für 2020 und 2030 aktualisiert wird; - die neue Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen (NEC-Richtlinie), das wichtigste Instrument zur legislativen Umsetzung der neuen Ziele, in der nationale Obergrenzen für die wichtigsten Luftschadstoffe festgesetzt sind; - Die Richtlinien zur Luftqualität, in denen lokale Luftqualitätsgrenzwerte festgesetzt sind, die in der EU nicht überschritten werden dürfen und die bei der Überprüfung 2013 nicht geändert wurden. - Quellenspezifische Rechtsvorschriften zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Wirtschaftssektoren, beispielsweise die Richtlinie über Industrieemissionen, die neue Richtlinie für mittelgroße Feuerungsanlagen, die Euro-Normen für Fahrzeuge, die Energieeffizienzstandards, die Normen für Schiffskraftstoffe usw. Weitere Informationen Website der Kommission zur Überprüfung der Luftqualitätspolitik: [1] EEA Air Quality in Europe report 2016: http://www.eea.europa.eu/publications/air-quality-ineurope-2016 MEMO/16/4372 Kontakt für die Medien: Enrico BRIVIO (+32 2 295 61 72) Iris PETSA (+32 2 299 33 21) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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