EU billigt neue Vorschriften zur drastischen Reduzierung

Europäische Kommission - Factsheet
EU billigt neue Vorschriften zur drastischen Reduzierung der
Luftverschmutzung durch die Mitgliedstaaten
Brüssel, 14. Dezember 2016
Fragen und Antworten
Wer profitiert von der neuen Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen, und wie?
Alle Bürgerinnen und Bürger der EU werden von verbesserter Luftqualität profitieren, in besonderem
Maße jedoch Kinder, ältere Menschen und Personen, die an Asthma und anderen
Atemwegserkrankungen leiden. Auch die Industrie kann profitieren, da durch die Maßnahmen zur
Verringerung der Luftverschmutzung die Innovation gefördert und die europäische
Wettbewerbsfähigkeit im Bereich der grünen Technologien gestärkt wird. Die Luftverschmutzung ist ein
globales Problem und die Nachfrage nach emissionsarmen Produkten und Herstellungsverfahren, für
die saubere Technologien genutzt werden, wird voraussichtlich rasch ansteigen. Behörden auf allen
Ebenen werden ebenfalls davon profitieren, da die neue Politik ihnen dabei helfen wird, bestehende
Luftqualitätsnormen zu erfüllen. Dadurch kann die Wirtschaft Milliardenbeträge in Form von weniger
verlorenen Arbeitstagen und geringeren Kosten im Gesundheitswesen einsparen.
Warum ist die Luftverschmutzung ein Problem?
Schlechte Luftqualität birgt schwerwiegende gesundheitliche Risiken und verursacht
Lungenerkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Krebs. Neben negativen Auswirkungen auf die
Gesundheit, hat die Luftverschmutzung erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen durch steigende
Kosten der medizinischen Versorgung sowie verringerte Produktivität durch verlorene Arbeitstage. Die
Luftverschmutzung hat außerdem Auswirkungen auf die Umwelt, die Qualität des Süßwassers, des
Bodens und der Ökosysteme.
Schätzungen zufolge verstarben im Jahr 2013 in der EU mehr als 450 000 Menschen vorzeitig aufgrund
der Luftverschmutzung [1]. Nahezu zwei Drittel der Flächen in der EU waren übermäßigem
Nährstoffeintrag ausgesetzt, der über den als unschädlich geltenden Grenzwerten liegt. Zudem kann
die Luftverschmutzung Werkstoffe und Gebäude schädigen. Einige Luftschadstoffe zeigen ein Verhalten
wie Treibhausgase, die den Klimawandel verursachen. Die wirtschaftlichen Kosten der gesundheitlichen
Auswirkungen sind erheblich und liegen bei schätzungsweise 330-940 Mrd. EUR (3-9 % des BIP der
EU).
Welches sind die wichtigsten in der NEC-Richtlinie geregelten Luftschadstoffe und woher
stammen sie?
Luftverschmutzung wird verursacht durch Industrie, Verkehr, Energie und Landwirtschaft, sowie durch
bestimmte Tätigkeiten der privaten Haushalte, beispielsweise Heizungen. Die wichtigsten
Luftschadstoffe sind:
- Primärpartikel (PM) sind Feinstaub, der von Straßenfahrzeugen, Schiffen, Kraftwerken und
Haushalten beim Verbrennen von fossilen Brennstoffen und Biomasse emittiert wird. Er stammt
außerdem aus natürlichen Quellen wie Meersalz sowie Boden- und Sandverwehungen.
Gesundheitsbedenken beziehen sich auf Partikel mit einem Durchmesser von weniger als
10 Mikrometer (µm) (PM10) – insbesondere jene mit einem Durchmesser von weniger als 2,5 μm
(PM2,5). Sie können Atemwegserkrankungen, Herz-Kreislauf-Krankheiten und Lungenkrebs
verursachen. Ruß ist der schwarze Teil der bei Verbrennungsprozessen emittierten Partikel.
- Schwefeldioxid (SO2) wird von Kraftwerken, Industrie, Schiffen und Haushalten emittiert. Es
schadet der menschlichen Gesundheit durch die Entstehung von Sekundärpartikeln und trägt zur
Versauerung von Böden und Binnengewässern bei.
- Stickstoffoxide (NOx) werden von Straßenfahrzeugen, Schiffen, Kraftwerken, Industrie und
Haushalten emittiert. Wie SO2 schaden sie der menschlichen Gesundheit durch die Bildung von
Sekundärpartikeln und tragen zur Entstehung des sauren Regens bei, führen aber auch zu
Eutrophierung. Sie haben wesentlichen Anteil an erhöhten Konzentrationen von bodennahem Ozon
(O3).
- Ammoniak (NH3) wird bei Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Dung- und
Düngemittelbewirtschaftung in der Landwirtschaft und der Verwendung von Düngemitteln in der
Landwirtschaft emittiert. Es schadet der menschlichen Gesundheit als Baustein von
Sekundärpartikeln und trägt zur Versauerung und Eutrophierung bei.
- Flüchtige organische Verbindungen (VOC) werden von Lösungsmitteln in Produkten und Industrie,
Straßenfahrzeugen, Heizungen von Privathaushalten und Kraftwerken freigesetzt. VOC haben
wesentlichen Anteil an der Entstehung von bodennahem Ozon.
Wie geht es weiter?
Die Richtlinie tritt am 31. Dezember 2016 in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen sie bis zum 30. Juni
2018 in nationales Recht umsetzen. Die wichtigste Durchführungsmaßnahme ist das nationale
Luftreinhalteprogramm, das die Mitgliedstaaten bis zum 31. März 2019 vorlegen müssen. Die
Kommission wird bis zum Frühjahr 2017 Orientierungshilfen zu den Plänen geben und in Bezug auf die
Umsetzung eng mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, unter anderem durch Erleichterung des
Zugangs zu bestehenden Finanzierungsinstrumenten der EU.
Eine wichtige technische Initiative im Jahr 2017 wird eine umfassende Überprüfung der
Emissionsverzeichnisse aller Mitgliedstaaten sein, auf denen die Umsetzung der Richtlinie aufbaut, um
die solide Anrechnung der tatsächlichen Schadstoffemissionen in Europa sicherzustellen.
Welche Fortschritte hat die EU-Politik zur Luftqualität bislang erzielt?
Durch die Maßnahmen der EU und der internationalen Gemeinschaft konnten einige
Luftverschmutzungsprobleme in den vergangenen Jahrzehnten verringert werden.
Schwefeldioxidemissionen (die Ursache für sauren Regen) wurden in den vergangenen zwei
Jahrzehnten um mehr als 80 % und Stickstoffoxide und flüchtige organische Verbindungen (VOC) um
40-50 % reduziert. Dennoch müssen die EU und ihre Mitgliedstaaten mehr tun, um ein
Luftqualitätsniveau zu erreichen, das keine erheblichen negativen Auswirkungen auf die menschliche
Gesundheit und die Umwelt hat, ein Ziel des 7. Umweltaktionsprogramms. Die neue NEC-Richtlinie ist
ein wichtiger Schritt in diese Richtung.
Welche Auswirkungen hat die Richtlinie für die Landwirtschaft?
Die Ammoniakreduktionsverpflichtung ist niedriger als im ursprünglichen Kommissionvorschlag
vorgesehen. Gleichwohl ist Ammoniak eine besonders wichtige Ursache für Luftverschmutzung, sogar
in den Städten, und der Landwirtschaftssektor muss erhebliche Anstrengungen unternehmen, um die
vereinbarten Reduktionsverpflichtungen für Ammoniak einzuhalten. Die Richtlinie sieht Maßnahmen
vor, die den Mitgliedstaaten eine Reihe nützlicher Standardoptionen zur Verringerung von
Ammoniakemissionen bieten. Sie schließen oftmals Low-Tech-Investitionen und Änderungen der
Landbaumethoden ein. Die Kommission wird die Umsetzungsanstrengungen unterstützen, unter
anderem durch maximierte Ausschöpfung der Finanzierungsmöglichkeiten der Gemeinsamen
Agrarpolitik.
Welche Regelungen enthält die Richtlinie für kurzlebige Klimaschadstoffe?
Der ursprüngliche Kommissionsvorschlag gewährleistete die Kohärenz mit der Klima- und Energiepolitik
teilweise dadurch, dass zwei der wichtigsten Luftschadstoffe, die unter dem Gesichtspunkt der
Klimapolitik von besonderer Bedeutung sind – Ruß und Methan – reduziert werden sollten.
In Bezug auf Ruß verpflichtet die Richtlinie die Mitgliedstaaten dazu, bei der Einführung von
Maßnahmen zur Verringerung von PM2,5 Emissionsreduktionsmaßnahmen für Ruß Vorrang
einzuräumen.Die Sektoren, in denen die meisten Partikel entstehen, sind auch die wichtigsten
Rußemittenten – Straßen- und nicht straßengebundener Verkehr, Verbrennung von festen Brennstoffen
und offene Verbrennung landwirtschaftlicher Abfälle. Die diesbezüglichen Maßnahmen dürften somit in
der Tat eine deutliche Rußreduktion bewirken.
Die Kommission bedauert, dass Methan aus dem Geltungsbereich der Richtlinie gestrichen wurde. Im
Interesse der Luftqualität spricht vieles dafür, die Entwicklung der Methanemissionen in den
Mitgliedstaaten zu beobachten, um die Ozonkonzentrationen in der EU zu verringern (Ozon ist ebenfalls
ein kurzlebiger Klimaschadstoff) und die Reduzierung von Methanemissionen weltweit zu fördern. Die
Kommission beabsichtigt, auf der Grundlage der gemeldeten nationalen Emissionen weiter zu prüfen,
wie sich die Methanemissionen auf das Erreichen der Luftqualitätsziele auswirken. Sie wird Maßnahmen
zur Verringerung dieser Emissionen ins Auge fassen und gegebenenfalls einen entsprechenden
Legislativvorschlag unterbreiten. Bei ihrer Bewertung wird die Kommission eine Reihe von derzeit
laufenden Studien zu diesem Thema, die 2017 abgeschlossen werden sollen, sowie weitere
internationale Entwicklungen in diesem Bereich berücksichtigen.
Wie wird die Kohärenz mit anderen Politikbereichen noch sichergestellt?
Die nationalen Luftreinhalteprogramme, die die Mitgliedstaaten ausarbeiten müssen um
sicherzustellen, dass die Reduktionen erzielt werden, müssen die Kohärenz mit der Luftqualitätspolitik
sowie zusätzlich mit Plänen und Programmen in anderen Bereichen, darunter den Bereichen Klima und
Energie, Verkehr und Landwirtschaft, gewährleisten. Im neuen Vorschlag für eine Verordnung über das
Governance-System der Energieunion wird auch auf die Notwendigkeit der Koordinierung der
nationalen integrierten Energie- und Klimapläne mit der neuen NEC-Richtlinie verwiesen. Für die
beiden Pläne gilt eine einheitliche Frist für die Veröffentlichung (2019).
Werden durch die neue Richtlinie die derzeitigen Probleme mit der Einhaltung der geltenden
Luftqualitätsnormen gelöst?
Durch die Richtlinie werden grenzüberschreitende Emissionen und damit die
Hintergrundkonzentrationen in ganz Europa verringert. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Verringerung
der Luftverschmutzung und Verbesserung der Luftqualität auf lange Sicht. In vielen Fällen erfordern
Luftqualitätsprobleme auf nationaler und lokaler Ebene jedoch ebendort zusätzliche Anstrengungen, die
die Kommission unbedingt erleichtern möchte. Es ist Sache der Mitgliedstaaten, weitere geeignete
Maßnahmen festzulegen.
Was ist der Unterschied zwischen EU-Emissionshöchstmengen für die Luftverschmutzung
und EU-Luftqualitätsnormen?
- Nationale Emissionshöchstmengen der EU sind Obergrenzen für die gesamten Emissionen
bestimmter Luftschadstoffe, die von den Mitgliedstaaten spätestens ab einem bestimmten Datum
eingehalten werden müssen, damit die Hintergrundkonzentrationen und die grenzüberschreitende
Luftverschmutzung gesenkt werden. Die seit 2010 geltenden Höchstgrenzen wurden im GöteborgProtokoll im Jahr 1999 und in der alten NEC- Richtlinie der EU (2001/81/EG) festgelegt. Neue
Höchstgrenzen (die sogenannten nationalen Emissionsreduktionsverpflichtungen) für 2020 wurden
im geänderten Göteborg-Protokoll vereinbart und werden bis 2020 bzw. 2030 im Rahmen der
neuen NEC-Richtlinie umgesetzt.
- Die EU-Luftqualitätsnormen sind Grenzwerte für die lokale Konzentration besonders
gesundheitsschädlicher Luftschadstoffe. Sie sind in der EU-Richtlinie über die Luftqualität
(2008/50/EG) festgelegt und müssen überall in der EU eingehalten werden, damit ein allgemeiner
Schutz vor schädlicher Luftverunreinigung besteht. Für das Erreichen der Luftqualitätsnormen ist
es häufig erforderlich, lokale Maßnahmen, die sich insbesondere auf
Luftverschmutzungsschwerpunkte beziehen, mit der Verringerung der Hintergrundemissionen
durch Umsetzung der NEC-Richtlinie zu kombinieren.
Was geschieht noch auf internationaler und EU-Ebene, um die Luftverschmutzung zu
bekämpfen?
Die Luftverschmutzung macht nicht an den nationalen Grenzen halt und ist daher von internationalem
Interesse. Die internationale Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen des UN/ECE-Übereinkommens von
1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung (CLRTAP), zu dem es eine Reihe
verbindlicher Protokolle gibt. So wurde beispielsweise im Jahr 1999 das Protokoll von Göteborg zur
Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon angenommen. Es hat die
Begrenzung der Emissionen von Partikeln, Schwefeldioxid, Stickstoffoxiden, flüchtigen organischen
Verbindungen und Ammoniak aus Europa und Nordamerika zum Ziel. Darin werden nationale
Emissionshöchstmengen für die wichtigsten Luftschadstoffe festgelegt, die ab 2010 nicht überschritten
werden dürfen. Das Protokoll wurde 2012 geändert, wobei für 2020 neue Höchstgrenzen und strengere
Emissionsreduktionsverpflichtungen für die wichtigsten Kategorien von Emissionsquellen vereinbart
wurden.
Auf EU-Ebene sind die wichtigsten Bestandteile des politischen Rahmens für die Luftqualität:
- Das Programm „Saubere Luft für Europa“ aus dem Jahr 2013, durch das die thematische EUStrategie zur Luftreinhaltung von 2005 durch neue strategische Ziele für 2020 und 2030
aktualisiert wird;
- die neue Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen (NEC-Richtlinie), das wichtigste
Instrument zur legislativen Umsetzung der neuen Ziele, in der nationale Obergrenzen für die
wichtigsten Luftschadstoffe festgesetzt sind;
- Die Richtlinien zur Luftqualität, in denen lokale Luftqualitätsgrenzwerte festgesetzt sind, die in der
EU nicht überschritten werden dürfen und die bei der Überprüfung 2013 nicht geändert wurden.
- Quellenspezifische Rechtsvorschriften zur Begrenzung der Emissionen bestimmter
Wirtschaftssektoren, beispielsweise die Richtlinie über Industrieemissionen, die neue Richtlinie für
mittelgroße Feuerungsanlagen, die Euro-Normen für Fahrzeuge, die Energieeffizienzstandards, die
Normen für Schiffskraftstoffe usw.
Weitere Informationen
Website der Kommission zur Überprüfung der Luftqualitätspolitik:
[1] EEA Air Quality in Europe report 2016: http://www.eea.europa.eu/publications/air-quality-ineurope-2016
MEMO/16/4372
Kontakt für die Medien:
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Iris PETSA (+32 2 299 33 21)
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