Drucksache 7/97

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN
7. Wahlperiode
Drucksache 7/97
05.12.2016
FRAGEN
für die Fragestunde in der 4. Sitzung des Landtages
am Donnerstag, dem 8. Dezember 2016
Verzeichnis der Fragenden
Abgeordnete(r)
Nummer der Frage
Karsten Kolbe (DIE LINKE)
2, 3
Torsten Koplin (DIE LINKE)
1, 6
Dr. Mignon Schwenke (DIE LINKE)
4, 5
Drucksache
7/97
Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode
_____________________________________________________________________________________________________
Fragen nach Geschäftsbereichen der Landesregierung
Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
Frage-Nr.1
Geschäftsbereich der Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Frage-Nr.2, 3
Geschäftsbereich des Ministers für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung
Frage-Nr.4, 5
Geschäftsbereich der Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung
Frage-Nr.6
2
7/97
Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode
Drucksache
_____________________________________________________________________________________________________
Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
Abgeordneter
Torsten Koplin
(DIE LINKE)
1. Durch Gerichtsentscheide wurde die Honorartätigkeit
von Notärzten als Scheinselbstständigkeit und sozialversicherungspflichtig eingestuft. Im Ergebnis droht
nach Medienberichten in einigen Regionen des Landes,
zum Beispiel im Bereich Malchin/Demmin/Altentreptow, schon zum Jahreswechsel ein Notarztengpass
und andere Regionen könnten folgen.
Durch welche Maßnahmen will die Landesregierung
die Tätigkeit von nebenberuflich tätigen Notärzten im
Rettungsdienst und damit die flächendeckende Notfallversorgung in Mecklenburg-Vorpommern ab dem
1. Januar 2017 bis zum Inkrafttreten eines Bundesgesetzes absichern?
Geschäftsbereich der Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Abgeordneter
Karsten Kolbe
(DIE LINKE)
2. Inwieweit hat die Landesregierung Kenntnis davon,
dass ab 1. Januar 2017 die Hochschulen des Landes
keine digitalisierten Texte in ihrem Intranet und auf
Lehrplattformen aufgrund der Rechtsstreitigkeiten
zwischen der Verwertungsgesellschaft WORT und den
Hochschulen mehr bereitstellen dürfen?
3. Wird die Landesregierung unter den gegebenen
Umständen ihre Hochschulfinanzierung im Sinne der
Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Hochschulausbildung überdenken und den zusätzlich zu
erwartenden Verwaltungsaufwand kompensieren?
3
Drucksache
7/97
Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode
_____________________________________________________________________________________________________
Geschäftsbereich des Ministers für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung
Abgeordnete
Dr. Mignon Schwenke
(DIE LINKE)
Das Vierte Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes wurde vom Deutschen Bundestag
beschlossen, auch der Bundesrat stimmte am
24. November 2016 zu. Damit steht fest, in welcher
Höhe Mecklenburg-Vorpommern Regionalisierungsmittel bis zum Jahr 2031für den SPNV erhält.
4. Bis zu welchem Zeitpunkt ist der Bahnbetrieb der
Strecke Malchow-Waren (Müritz) auf Grundlage einer
Bestellung im Rahmen des vorhandenen Vertrages
gesichert?
5. Bis wann entscheidet die Landesregierung über die
Fortsetzung des Bahnbetriebs und erfolgt dazu eine
Ausschreibung?
Geschäftsbereich der Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung
Abgeordneter
Torsten Koplin
(DIE LINKE)
6. Der Deutsche Bundestag hat in der vergangenen
Woche seine Beratungen zum Bundesteilhabegesetz im
zuständigen Fachausschuss beendet, das Gesetz ebenfalls in dieser Woche in Zweiter und Dritter Lesung
beschlossen und an den Bundesrat weitergeleitet.
Bundesweite Proteste und mehr als 100 Änderungsanträge haben die Beratungen zum Gesetzentwurf der
Bundesregierung begleitet. Der Bundesrat soll sich am
16. Dezember 2016 zu dem nunmehr vom Deutschen
Bundestag beschlossenen Gesetz positionieren, nachdem er selbst Änderungen am Gesetzentwurf gefordert
hatte.
Wie bewertet die Landesregierung das vom Deutschen
Bundestag beschlossene Gesetz und wie begegnet sie
der Kritik der Sozialverbände und der Behindertenbeauftragten der Länder, einschließlich des Behindertenbeauftragten unseres Bundeslandes, die in
mehrfacher Hinsicht Verschlechterungen für bisherige
Leistung Beziehende attestiert haben?
4