189-16 Immaterielles Kulturerbe

Immaterielles Kulturerbe: Zwei weitere
Brauchtümer aus MV auf deutscher
Liste
Schwerin, 9. Dezember 2016
Ministerin Hesse: Wir können stolz auf unsere
Traditionen sein
Nummer: 189-16
Das Barther Kinderfest und das Tonnenabschlagen
werden in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen
Kulturerbes
aufgenommen.
Das
hat
die
Kultusministerkonferenz
heute
beschlossen.
Die
Ressortchefs
der
Länder
sind
damit
den
Auswahlempfehlungen des Expertenkomitees gefolgt.
„Ich gratuliere dem Barther Heimatverein und der
Interessengemeinschaft
der
Tonnenbünde
Darß/
Fischland zur Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis
des immateriellen Kulturerbes“, sagte Kulturministerin
Birgit Hesse. „Wir können stolz auf unsere Traditionen
sein. Unser Land ist nun mit sechs Einträgen im
bundesweiten Verzeichnis gelistet. Das Malchower
Volksfest,
das
Reetdachdecker-Handwerk,
die
Niederdeutschen Bühnen und das Köhlerei-Handwerk
stehen bereits auf der Liste“, erläuterte Hesse.
Das Barther Kinderfest ist das älteste Kinderfest in
Mecklenburg-Vorpommern. In diesem Jahr wurde das
mittlerweile 188. Barther Kinderfest gefeiert. Im
Mittelpunkt steht das Ausschießen des Königspaares mit
der Armbrust. Es ist aber im eigentlichen Sinne nicht nur
ein Kinderfest, sondern ein Bürgerfest von Bürgern für
Jung und Alt. Die ganze Stadt ist festlich geschmückt.
Überall erklingt festliche Musik. Auf dem Schützenplatz
werden nicht nur die Wettkämpfe ausgetragen, sondern
viele Attraktionen angeboten. Als Sonderpreis fliegt der
Bürgermeister mit dem Königspaar über die Stadt, damit
sie „ihre Stadt" kennenlernen können.
Ministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur
Mecklenburg-Vorpommern
Werderstraße 124
D-19055 Schwerin
Telefon: 0385 588-7003
Telefax: 0385 588-7082
[email protected]
Das Tonnenabschlagen ist ein alter Volksbrauch, der
vornehmlich in Küstennähe von Mecklenburg und
www.bm.regierung-mv.de
V. i. S. d. P.: Henning Lipski
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Vorpommern gelebt wird. Das Zerschlagen einer leeren
hölzernen Tonne gibt es seit mehreren Jahrhunderten in
diesem Raum. Dabei handelt es sich um einen
Reiterwettkampf, bei dem die Teilnehmer mit einem
Holzknüppel, hier Tonnenknüppel genannt, im Galopp
durch die Bahn reiten und nach einer geschmückten
Tonne schlagen.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern hatte insgesamt vier
Vorschläge im zweiten Auswahlzyklus 2015/2016 für die
bundesweite Liste des immateriellen Kulturerbes
eingereicht. Neben dem Barther Kinderfest und dem
Tonnenabschlagen waren dies das Brauchtum des
Martensmannes und der Parchimer Martinimarkt. Am
1. April 2017 beginnt der dritte Bewerbungszyklus zur
Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis des
immateriellen Kulturerbes. Bis zum 30. Oktober 2017
können entsprechende Anträge zur Aufnahme im
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
eingereicht werden.