Immaterielles Kulturerbe: Zwei weitere Brauchtümer aus MV auf deutscher Liste Schwerin, 9. Dezember 2016 Ministerin Hesse: Wir können stolz auf unsere Traditionen sein Nummer: 189-16 Das Barther Kinderfest und das Tonnenabschlagen werden in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Das hat die Kultusministerkonferenz heute beschlossen. Die Ressortchefs der Länder sind damit den Auswahlempfehlungen des Expertenkomitees gefolgt. „Ich gratuliere dem Barther Heimatverein und der Interessengemeinschaft der Tonnenbünde Darß/ Fischland zur Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes“, sagte Kulturministerin Birgit Hesse. „Wir können stolz auf unsere Traditionen sein. Unser Land ist nun mit sechs Einträgen im bundesweiten Verzeichnis gelistet. Das Malchower Volksfest, das Reetdachdecker-Handwerk, die Niederdeutschen Bühnen und das Köhlerei-Handwerk stehen bereits auf der Liste“, erläuterte Hesse. Das Barther Kinderfest ist das älteste Kinderfest in Mecklenburg-Vorpommern. In diesem Jahr wurde das mittlerweile 188. Barther Kinderfest gefeiert. Im Mittelpunkt steht das Ausschießen des Königspaares mit der Armbrust. Es ist aber im eigentlichen Sinne nicht nur ein Kinderfest, sondern ein Bürgerfest von Bürgern für Jung und Alt. Die ganze Stadt ist festlich geschmückt. Überall erklingt festliche Musik. Auf dem Schützenplatz werden nicht nur die Wettkämpfe ausgetragen, sondern viele Attraktionen angeboten. Als Sonderpreis fliegt der Bürgermeister mit dem Königspaar über die Stadt, damit sie „ihre Stadt" kennenlernen können. Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Werderstraße 124 D-19055 Schwerin Telefon: 0385 588-7003 Telefax: 0385 588-7082 [email protected] Das Tonnenabschlagen ist ein alter Volksbrauch, der vornehmlich in Küstennähe von Mecklenburg und www.bm.regierung-mv.de V. i. S. d. P.: Henning Lipski 2 Vorpommern gelebt wird. Das Zerschlagen einer leeren hölzernen Tonne gibt es seit mehreren Jahrhunderten in diesem Raum. Dabei handelt es sich um einen Reiterwettkampf, bei dem die Teilnehmer mit einem Holzknüppel, hier Tonnenknüppel genannt, im Galopp durch die Bahn reiten und nach einer geschmückten Tonne schlagen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hatte insgesamt vier Vorschläge im zweiten Auswahlzyklus 2015/2016 für die bundesweite Liste des immateriellen Kulturerbes eingereicht. Neben dem Barther Kinderfest und dem Tonnenabschlagen waren dies das Brauchtum des Martensmannes und der Parchimer Martinimarkt. Am 1. April 2017 beginnt der dritte Bewerbungszyklus zur Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes. Bis zum 30. Oktober 2017 können entsprechende Anträge zur Aufnahme im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur eingereicht werden.
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